Prozessbericht DPHW am AG Meißen – Teil 2

Fast hätten wir vergessen den ebenso kurzweilig wie interessant geschriebenen Prozessbericht unseres Forummitglieds “Dieda” zum zweiten Verhandlungstag vor dem AG Meißen in Sachen DPHW zu veröffentlichen.

Aber wie heißt es so schön: Besser spät als nie.

Prozessbericht:

Sie wollten ein „Signal“ setzen, als sie, eine Gruppe von ca. 20-25, teilweise uniformierten Reichsbürgern im Stil eines „Rollkommandos“ am 23.11.2012 in einem kleinen Dorf in der Nähe von Meißen einen Gerichtsvollzieher bei der Arbeit „festsetzen“ wollten. Dabei filmten sie sich auch noch, denn es war geplant, dass dies später in ihrer Szene „Schule“ machen sollte.

Jetzt wurde und wird der Fall im Amtsgericht Meißen strafrechtlich aufgearbeitet und erfuhr mit dem Verhandlungstermin vom 15.01.2016 gegen die beiden Mitgründer der ehemaligen Reichsbürgermiliz „Deutsches Polizeihilfswerk“ (DPHW) Andreas und Kerstin K. aus Spremberg, die zum ersten Verhandlungstermin am 15.12.2015 nicht erschienen waren und dann nach Haftbefehl festgesetzt wurden, einen kleinen Höhepunkt. Gegen den noch immer flüchtigen Gründer dieses DPHW, den Volker Schöne aus Bärwalde erfolgte inzwischen die öffentliche Zustellung und es soll mittlerweile ein internationaler Haftbefehl vorliegen.

Wenigstens diese Verhandlung konnte pünktlich beginnen und dieses Mal war auch schon der Nebenklagevertreter dabei. Die Angeklagten wurden einzeln vorgeführt und als Frau K. in den Raum kam, schimpfte sie gleich laut los, „Keine Aufnahmen!!“ und verkündete, dass jeder, der sie fotografiert, „verklagt“ wird. Die belustigte Pressemeute fragte gleich nach „Nach welchem Recht denn?“ und Frau K. antwortete keifend: „Natürlich auf deutsches Recht, Persönlichkeitsrechte!“. Aber die kleine skurrile Szene am Anfang war schnell vorbei und die Angeklagten gaben bald artig ihre Personalien an.

Es folgte ein bisschen Geplänkel zwischen Nebenklage und Verteidigung wegen einer fehlenden Zustellung und der Richter kommentierte das gleich mal ironisch mit: „Also ein kleiner Justizskandal!“

Es folgte die Frage, ob die Angeklagten ihren Antrag aufrechterhalten wollten, Herrn Helmut Samjeske als Beistand zu bestellen. Der sei schließlich kein Rechtsanwalt. Der Beklagte meinte „Steuerberater“, aber das verneinte der Richter auch, dass wäre Herr Samjeske auch nicht mehr, hätte auch keine entsprechende juristische Lehrbefähigung und sei weder Angehöriger noch rechtlicher Betreuer. Die Beklagten verzichteten dann doch und es erging der Beschluss nach §138 StPO, dass Herr Samjeske als Beistand u.a. mangels Sachkunde abgelehnt sei.

Dann kam man auf weiter Schriftsätze der Beklagten selbst zu sprechen, wo sie gleich mal „alle Richter abgelehnt“ hatten, aber auch hier kam man mit den beiden Angeklagten schnell darüber überein, dass sie zu Protokoll gaben, dass sie „an ihren als gegebenenfalls als Befangenheitsgesuchen zu wertenden früheren Schreiben nicht mehr festhalten wollen.“

Weiterhin stellte der Richter fest, dass die Angeklagten ja nun schon „Kontakt“ zu ihren Verteidigern aufgenommen hätten und auch hier ihre vorherige Zurückweisung der Verteidiger nicht mehr aktuell sein könne und deutete noch an, dass eine entsprechende Beschwerde des am 15.12.2015 verurteilten Angeklagten S. in der gleichen Angelegenheit vom LG Dresden bereits kostenpflichtig zurückgewiesen wurde. Auch hier ging nun entsprechende Erklärung zu Protokoll, dass an der Zurückweisung der Verteidiger nicht mehr festgehalten wird. Also auch das ging plötzlich alles ganz schnell.

Dann erklärte der Richter, dass jetzt „ein Kollege von Herrn L.(also dem Geschädigten Gerichtsvollzieher A.d.V.) da wäre, der hat Ihnen noch was zuzustellen“ und es kam tatsächlich ein Herr herein und überbrachte den beiden Angeklagten jeweils ein Bündel Papier, es war die Zustellung für die wohl zivilrechtlichen Schadensersatzklagen des Geschädigten.

Es folgte die Verlesung der Anklageschrift und die Angeklagten wurden gefragt, ob sie sich dazu äußern wollten, Frau K. wollte das nicht, aber Herr K. begann dann doch damit, zuerst zögerlich, indem er die Anschuldigungen zurückwies. Er erklärte, sie wären zwar „dort gewesen“, aber sie wären ja nur von Herrn Schöne „aufs Glatteis geführt“ worden. Man hätte sich erst seit 2011 gekannt und Herr Schöne hätte sich Ihnen ja gegenüber als Kriminalhauptkommissar (KHK) und studierter Jurist ausgegeben.

Herr Schöne hätte 2011 ja ein Schreiben verfasst mit dem Titel: „Ich habe Angst“ und mit der Botschaft, die sächsische Polizei, die unter Personalmangel leiden soll, doch zu unterstützen. Und er habe dann dem Schöne als ehemaliger Polizist eben diese Unterstützung angeboten. Schöne hätte ihn erst am Tag des Vorfalls angerufen, dass er diese Unterstützung brauche, und dann waren sie eben hingefahren, aber sonst hatte er keine weiteren Informationen gehabt, hätte doch alles der Schöne organisiert. Aber dass das „so endet“, hätte man „nicht geplant“.

Es ging wieder um die Anwesenden des „Kaffeekränzchens“ davor und auch um den großen Unbekannten, aber der war wohl nicht dabei. Die „Einweisung“ kam vom Schöne und dann sind sie in dem DPHW- Fahrzeug des Schöne hingefahren. Vom Hausverbot wusste der Angeklagte nichts, nur dass „an den Unterlagen“  „was falsch“ war. Es täte ihm leid, dass sich das so entwickelt hätte, es ging ja nur darum, zu klären, dass die Unterlagen „rechtlich sauber unterschrieben gewesen“ wären.
Da kam der heftige Einwurf der Nebenklage: „Der Herr L. war also der Täter, sagen Sie es!“

Der Richter brachte recht bald die Emotionen wieder runter. Nun ging es wieder darum, wann wer wen kannte, ja man kannte den und den und den telefonisch und ja, auch den „Panzer- Maik“…

Ja, aber der Benkert, das war doch eigentlich allein dessen Aufgabe, das immer alles erst mal rechtlich (!) zu prüfen, nicht seine, ja der Benkert, der hatte doch eigentlich die „Rechtsabteilung“ und war dafür zuständig.

Also kam nun auf die Personen bei der Gründung des DPHW im Frühjahr 2012 (Theresienstraße, DD) zu sprechen: Schöne, Benkert, der Angeklagte K. und dessen Vater… (?) Chef war der Schöne, im „Dienstrang eines Generals“, Benkert war dann „Direktor der Rechtsabteilung“, er nur „Inspektor“.

„Inspektor? Er soll mal sein Licht nicht so unter den Scheffel stellen, er war schließlich „General-Inspektor.“  (…)
„Das ist jetzt nicht Ihr Ernst? Was, Sie hatten keine Ahnung was Sie waren?“ „Ich weiß nur, dass ich zwei goldene Sterne auf der Schulterklappe hatte…“  „Zwei Sterne…“

„Was für eine Aufgabe hatten Sie?“ „Mitglieder zu rekrutieren.“

„Und Frau K. war die „Direktorin“. Was ist denn eine Direktorin?“ (…) „Das wissen Sie nicht, Sie sind doch die Führungsebene des DPHW?“
„ Wer war mehr, Benkert oder Sie?“  (…) „Zwei Streifen oder ein Streifen?“ (…) „Wofür stehen denn die Streifen?“ „Der Benkert hat mich bevormundet.“ „Nach meinen Kenntnissen war Herr Benkert Klempner!“ „Ist denn Herr Benkert denn mal befördert worden in der Zeit?“ „Nein.“

Nun kommt ein Vorhalt mit Verlesung aus einer bizarren „Beförderungsurkunde“ des Benkert, unterschrieben vom „Generalleutnant“ und „Generalinspekteur“ des DPHW.

Es ging nun weiter über Aufbau der DPHW und zu den, „Schulungsmaßnahmen“, zum Schluss waren es ca. 400 Mitglieder, davon „ca. 300 Karteileichen“,  Vorträge und Schulungsmaßnahmen… wer denn eingeladen hat, wo die stattgefunden hatten, (mehrfach Dresden) aber auch bundesweit…

„Sie haben eingeladen zu Veranstaltungen, wo sie gar nicht wissen, wo die stattfinden?“ (…) „Um was ging es denn bei den Schulungsmaßnahmen?“ „rechtliche Situation der BRD“ „Wie wurde man Schulungsleiter?“  „Vorstellungsgespräche“, „Auf welche rechtliche Lage im Land wurde denn hingewiesen?“ „Abbau der Polizei, Aufruf von Schöne: „Ich habe Angst““ „Wie kommen Sie darauf, dass Schöne Polizist war?“ „Er hat sich als KHK aufgespielt.“ „Aber nach dem Dienstausweis haben Sie nie nachgefragt?“ „Er war ja im Landesvorstand der Polizeigewerkschaft…“ „Schöne war nie Mitglied der deutschen Polizeigewerkschaft.“ „So stand das aber  im Internet.“ „Haben Sie das mal geprüft?“

„Warum in Uniform aufgetreten?“ „Um Gemeinsamkeit zu demonstrieren.“ Sind doch aber schon gemeinsam hingefahren, das ist doch schon gemeinsam genug.“ (…)

„Was musste man tun, um an diese Uniform heranzukommen?“  „Internetshop des Schöne“ „Wie ging das?“ „Bestellformular mit Mitgliedsausweis in Genossenschaft, dann bestellen…“ „Wer zuständig?“ „Schöne…“ „Wer hat geliefert?“ „Großlieferant lieferte an Schöne,  Bedrucken durch Schöne…“ „Wie kam man auf den Namen DPHW?“ „Schöne…“ „Wer hat zur Aktion angerufen?“ „Schöne…“ „Warum in Uniform?“ „Schöne…“„Alles Schöne? Sie stellen das hier ja schon sehr sektenähnlich dar!“

„Welche rechtliche Situation in Deutschland?“ „Keiner mehr Verantwortung übernimmt, die Schreiben nicht unterschrieben sind. Da war ja auch der Artikel vom 08.01.2011 in der SZ, dass zwei SachsenLB- Manager wegen fehlender Unterschrift freigesprochen wurden…“ „Schon mal was von Ausfertigungen gehört?“

„Warum denn nicht zurückziehen, wenn man nur „Zeuge“ ist, warum denn dann noch filmen?“ „Beweis.“ „Also entweder Zeuge oder filmen.“ (…) „Das ist ja jetzt morgensternsche Logik…“

„Jetzt waren Sie aber nicht nur Zeuge.“ „Notwehr, der Gerichtsvollzieher hat sich der „Maßnahme“ entzogen.“ „Welche rechtliche Grundlage?“ (…)  „Sie haben gerufen: §127 ZPO!“ „§127 StPO, §32…“ (…)„Aber verschiedene Paragrafen?“ „Naja, aber geltendes Recht, gültiges Recht, angewandtes Recht….“

„Sind Sie in der Reichsbürgerbewegung?“ „Nein.“ „Der Herr Samjeske, dem Sie mal eine Vollmacht erteilt haben, sieht das aber ganz anders. Der schreibt uns sooooolche Packen.“

„Sie waren auf 2 Gruppen, verteilt, Uniformierte und nicht Uniformierte, jede Gruppe handlungsfähig mit Protokollführer und Filmer“ „Ich ging davon aus, dass wir dort gebraucht werden.“  „Als Ansammlung von Zeugen…?!“

„Wie kam es zur Festnahme?“ „In dem er dann wegrannte und mich dabei schubste und schlug…“ „Keine Besprechung vorab?“ „Wo kennengelernt?“ „Zentralrat der europäischen Bürger, Selim Sürmeli, Menschenrechtskommissare….“ „Der Bernd Oe. war auch bei der Polizei, haben Sie sich mal darüber unterhalten?“ „Nein.“

„Welches „Signal“ sollte denn gesetzt werden?“  (…)

Vorhalt Einsatzbericht der“ 1. voigtländischen Einheit“, gefunden sogar eingerahmt an der Wand des F. ….“Dank für mit 3 „Kameraden“ dabei …. bla, bla, bla…  und … dies funktionierte militärisch exakt.“ und unterschrieben von einem „Oberfähnrich“ und „Oberwachtmeister“ und Teilnehmerurkunden. „Stammt nicht von mir.“ „Das haben die sich selbst ausgedacht?“ „Habe damit nichts zu tun.“ „Aber mit dem Dem-deutschen-Volke-blog haben Sie was zu tun. Haben Sie da mitgeschrieben?“ „äh ja“ „Und wer das geschrieben?“ „äh nicht ich.“ „Wer?“ „äh“ „Waren überfordert?“

Vorhalt: am 27.11.2002 gab es gleich den nächsten Vorfall mit 7 Leuten vor der Amtsstube eines GV in Weimar wegen Abgabe einer e.V., die sich dann verbarrikadiert hatte. Dazu gab es im Vorfeld  die Ankündigung per Fax mit Verweis auf Bärwalde, da hat sich mindestens 1 Person als „Stab des Polizeihilfswerks“ ausgewiesen.“ „Nicht ich.“ „Aber schreiben Email als Planungsstab und „mit freiheitlichen Grüßen“?“ (…)„Fahren Sie gar nicht zu den Veranstaltungen, zu denen Sie einladen?“ (…)

Vorhalt: 24.11.2012 „Tagung Planungsstab“, „Hat man dort den 23.11. ausgewertet?“ „Ja.“ „Warum ist eigentlich gefilmt worden?“ „Weil Schöne…“ „Wussten Sie das?“ „Nein.“ „Hatten Sie eigentlich gar nichts im Griff gehabt beim DPHW?“

Vorhalt: 24.11.2012 Email an [email protected] „Was ist HWDJ und HWDS?“ „„Hilfswerk deutscher Juristen“ und „Hilfswerk deutscher Soldaten“. Ist aber nicht zustande gekommen, große Planung, Schöne…“ „Immer alles Schöne…“

Der Staatsanwalt führt nun die Befragung fort, und will wissen, was zu der Uniform noch so für Ausrüstungsgegenstände gehört hatten, „Handfessel“ (gemeint die Kabelbinderfessel) „Immer dabei? Zu welchem Zweck?“ „Gewohnheit“ „Eine Einhandfessel? Aus Gewohnheit? „Noch von der BEPO.“ „Also zwischen Gewohnheit BEPO bis 1996 und 2012 liegen immerhin 16 Jahre!“  (…)

„Was gehörte zur Ausrüstung der BEPO?“ „Das und das und das“ „Und das?“ Und das.“ „Zuführkette am 23.11.2012?“„Zu Hause.“ „Winkelschlagstock schwarz, auch nicht dabei?“ „Nein, wussten vorher nicht.“ „Wussten nicht? Und warum nicht auch aus „Gewohnheit““? “Schöne…”

“Schöne… Und wenn Schöne sagt, hauen Sie dem die Kniescheibe ein, machen Sie das dann auch…?” (…)

„Warum 1996 aus der sächs. Polizei ausgeschieden?“ „gemäß sächs. Verfassung…“ „Was heißt das?“  „Aus dem öffentlichen Dienst…“ „…?“ Dazu Vorhalt Richter: „In Ihrer Vernehmung beim Haftrichter haben Sie aber schon erklärt, dass Sie mal Mitarbeiter bei der S*tasi waren.“
(…)

Vorhalt:  „Handlungsanweisung des DPHW“: „Die Konfrontation wird (vorerst) untersagt“ „Was heißt das? Vorerst?“ „GV keine Behörde.“ „Und was ist dann „Konfrontation suchen“? Meinen Sie Rollkommando?“

„Gab es Schulungen bei der BEPO zum §127 und §32?“ „Ja“  „“Wo liegt das staatliche Gewaltmonopol?“ „Polizei, in erstere Linie…“ „und dann in 2. Linie? Beim DPHW?“ (…)

Vorhalt „Bestellblatt an die DPHW zur Überwachung von Grundstück, Auto etc… Begehung bla, bla, bla…“ „Kenne ich nicht.“ „Aber im Vorstand saßen Sie doch …?“

„Was war das eigentlich mit der geplanten „Übergabe an die russische Kommandantur?“ (…)

„Wie sehen Sie das heute?“ „Dass das großer Blödsinn war. Mit DPHW abgeschlossen.“ „Dann brauchen sie das ja hier nicht mehr…“

Es folgt die Erklärung zu Protokoll, das beide Angeklagten mit der „entschädigungslosen Einziehung sämtlicher anlässlich mit Durchsuchungsbeschluss 27.02.2013 sichergestellten Gegenstände einverstanden sind, mit Ausnahme von Punkt so und so…. (Laptop, Sticks, rein privater Kram…)“ Der Richter witzelt: “Zuführkette habe ich noch nicht…”

„Was ist mit dem Video von dem Blackberry?“ Dann folgt Geplänkel wegen dem Übergabetermin  des 2. Videos und den Ungereimtheiten des Oe.. Der Angeklagte will es angeblich erhalten haben nach der Hausdurchsuchung, passt nicht. „Und wo ist das Video jetzt?“ „Bei workupload.de“ „Bei was?“ Bei wo*rk*u*p*loa*d.de.“ „Wo bitte?“  „Also ich kann kein Englisch, das habe ich vor ca. 2-3 Wochen hochgeladen, damit Herr Oe. das sehen kann, der wollte das haben…“

K. merkt gar nicht, dass der Richter fast vom Stuhl fällt, und der erklärt nun, dass das ja wohl heißt, dass der Angeklagte nach dem Eröffnungsbeschluss und während des laufenden Prozesses K. das Video, was formal Beweismittel (!) in diesem Prozess ist, nochmal verbreitet hat, obwohl ohnehin für alle Angeklagten und Verteidiger offiziell die Einsicht in der Geschäftsstelle nach Anmeldung möglich war.
„Und ich habe mich schon gefragt, warum das von den Verteidigern fast keiner wahrnimmt….“

Frau K. will sich nur zu dem Vorfall selbst, aber nicht zur DPHW äußern, aus ihrer Sicht war das aber gar keine Freiheitsberaubung, wollten nur Polizeikräfte unterstützen, weil „Widerspruch in der Identität“ und bei „Unterschrift Dienstausweis und PA“ „getätigt“. „Aus Rempelei hochgeschaukelt“, hat doch „nur Protokoll geführt“.

„Wie sind Sie auf die Idee gekommen, Protokoll zu führen?“ „so Gedankenstützen“ „Wo Protokollmuster her?“ „Vorlage aus dem Internet und selbst umgeschrieben“ „selbst überlegt?“ „Würde das heute anders sehen“. „Das ist eine moralische Antwort, keine rechtliche.“

„Was mit der Polizei vor dem Hoftor besprochen?“ „Um was es geht, wie viel Leute.“ Wo waren die Polizisten, als sich Herr L. durch die Nebentür und den Graben gerettet hatte?“ „Wir haben mit denen gesprochen…“  (…)

Zeuge der OAZ:
Schöne war „General“, dann kamen in der Rangfolge schon die Angeklagten, zwischen Januar 2013- Ende Februar gibt es sogar ca. 1200 Emails, aber alle drehen sich nur um Details zur Uniform, oder Protokolle, „Reichspolizeiamt“, Frau K. war zuständig für die Organisation, Schöne für die Finanzen und Logistik, Herr K. für die Mitglieder. Es gab noch „Schulungsveranstaltung“ ca.  3 Wochen später in Chemnitz mit u.a. einem „Vortrag“ der Frau K. zu „Zielen und Werten des DPHW“ und es wurden Mitgliedsanträge rumgereicht. DPHW selbst nahm aber keine Mitgliedsbeiträge es gab eine Webseite, wo der “Erfolg von Bärwalde” gefeiert wurde und noch gab ein geschlossenes Forum, der Webmaster ist aber unbekannt.

Letzter Vorhalt des Richters: mit einem Rundschreiben zum Vorfall 11.10.2012, wo bei einer anderen Vollstreckungsmaßnahme eine Truppe hingegangen ist und nur einer davon hatte die DPHW- Uniform an und die wurde ihm prompt von der richtigen Polizei konfisziert. Diese Schmach, sollte nicht wieder vorkommen, daher der Aufruf:
„Liebe Leute!  (…) Es zählen immer noch Menge und Masse…“ (…)

Die Videos konnte ich mir echt nicht nochmal antun, habe dann deswegen ein Stück verpasst. Er ist wohl zu 70% erwerbsunfähig und bezieht EU- Rente, sie ist Hausfrau, es folgen die Plädoyers des Staatsanwalts und der Verteidiger, aber ob man hier wirklich mit dem „Verbotsirrtum“ (§17 StGB) bzw. mit „Köln“ argumentieren kann und darf, halte ich persönlich dann doch für sehr fraglich. Letztes Wort der Angeklagten: Bedauern und Entschuldigung.

Die Angeklagten werden dann wegen gefährlicher Köperverletzung, Freiheitsberaubung und Missbrauchs von Ämtern und Titeln bei Herr K. zu 30 Monaten und bei Frau K. zu 27 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die Frage nach Aussetzung auf Bewährung entfällt hier. Also ein sehr klares “Signal” aus Meißen, wenn auch ganz anders, als die Angeklagten noch einst gedacht hatten.

In seiner Begründung erklärt der Richter nochmal, dass ihn die Dreistigkeit und Unbekümmertheit, das Beweisvideos noch während des laufenden Verfahrens zu verbreiten, am meisten schockiert hat. Er nennt das, was sich da abgespielt hat treffend eine „skurrile Parallelgesellschaft“ und eine „kafkaeske Situation“ für den Gerichtvollzieher. „Sie haben den Staat angegriffen, statt zu verteidigen!“ Für einen „frustrierten Personenkreis“ muss offensichtlich der Staat herhalten, den eigenen Frust lässt man also nicht mehr wie früher nur am Stammtisch ab, sondern in der Realität. Das sind auch alles keine “Rechtsansichten”, sondern das „wirre Konstrukt“ eines kleinen, rothaarigen, schwedischen Mädchens und hier wurde noch der Tenor vom Urteil vom Finanzgericht Münster erwähnt. Zum Schluss der Satz: „Sie haben ein ambivalentes Verhältnis zur Wahrheit!“

Da aber aus Sicht des Richters hier keine Fluchtgefahr besteht (mangels Englischkenntnissen? Ähäm, sorry, nein, das war jetzt alles nicht mehr witzig….), wurde die Sicherungshaft wegen Verbrauchs aufgehoben. Auch das war ein Signal des Richters an die Angeklagten selbst, jedoch bestimmt nicht an die nächste Instanz. Das Ehepaar K. kann dann wieder mal nach den Zimmerpflanzen im Spremberg schauen.

Der Saal, der eh schon ab Mittag nicht mehr mit polizeilichen Einlasskontrollen gesichert war, entleerte sich, zurück blieb große Ratlosigkeit.