Pößneck

Pößneck: “Reichsbürger” erneut verurteilt

Da hat ihm sein “Befangenheitsantrag”, den er bei der letzten Verhandlung gestellt hatte um das Verlesen seiner Vorstrafen zu verhindern, überhaupt nichts gebracht. Insgesamt kannn man diesen Vorgang wieder einmal als absolute “Erfolgsgeschichte” eines Youtube-Juristen bezeichnen. 😀

Jetzt möchte er also in die nächste Instanz gehen. Er wird sicher einen echten “Reichsbürgeranwalt” (ob mit oder ohne Zulassung 😉 ) finden, der dies in seinem Sinne erledigt. Diese Herren/Damen wollen schließlich auch Geld verdienen und leben.

Schaut man sich die Vorstrafen an, so scheinen wir es wieder einmal mit einem echten Vorzeigeexemplar, auch was die viel gepriesenen “thotischen (besser preussischen) Werte und Traditionen” angeht.

“In der gestrigen Verhandlung wurde zunächst ein Befangenheitsantrag des Angeklagten gegen Richter Thilo Kurz ab­gelehnt, weil das Papier sowohl inhaltlich als auch formal un­zulässig sei. In dem Antrag sei weder die in den Raum gestellte Befangenheit begründet, noch seien andere Behauptungen nachgewiesen.

Außerdem wurden die Vor­strafen des 64-Jährigen verlesen. In Saalfeld stand er seit 2010 dreimal vor Gericht – einmal wegen Beleidigung und Bedrohung, dann wegen falscher Versicherung an Eides statt, schließlich wegen des Besitzes kinderpornografischer Schriften.”

Vorgeschichte:
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