X

Strafsache Dr. Model, Teil 9: Pappnasen-Spotting de Luxe – und für den Angeklagten wird es brenzlig

Die ICCJV-Kadermitglieder Landschützer und Steiner, umringt von Justizwachebeamten, auf der Anklagebank im Landesgericht Krems 2017.

Incipit liber III.

Nach den Erfahrungen des gestrigen Tages ist mein Plan für heute klar: Gleich von Anfang an alle noch unbekritzelten Papyrusrollen mitnehmen (glücklicherweise bin ich in der Hinsicht eine Prepperin und habe einen ordentlichen Vorrat dabei), die Mittagspause unbedingt für die Energiezufuhr nutzen, auch wenn sie kurz ist, und vorher sicherheitshalber ausgiebig frühstücken.

Gesagt, getan.

Meine Notizen von diesem Morgen beginnen in einem hierzulande weniger gebräuchlichen Alphabet, ein Zeichen für leichte Paranoia meinerseits. So verfahre ich, wenn ich wirklich nicht will, dass irgendwer zufällig einen Blick auf meine Notizen erhascht und sie gleich entziffern kann. Haha. Als ob meine mit Kürzeln und Stenozeichen durchsetzte Sauklaue im “normalen” (lateinischen) Alphabet einfach so lesbar wäre…

Auch heute bin ich mehr als rechtzeitig im Gerichtsgebäude. Daniel Model (M) und seine Tochter (T) erscheinen und begeben sich gleich zum Schwurgerichtssaal, wobei T noch längere Zeit wird draussen bleiben müssen. Gerade als ich beschliesse, ebenfalls hineinzugehen, erscheint auch der “Zuseher” von gestern, der sich als Verfassungsschützer herausgestellt hat, und betritt den Verhandlungssaal knapp vor mir.

Statt wieder in der hintersten Reihe Platz zu nehmen, setzt er sich aber diesmal ausgerechnet schräg vor meinen gestrigen Platz.

Würde ich ja nicht so machen an seiner Stelle. Immerhin hätte ich theoretisch eine Deppensympathisantin sein können.

Da mein gestriger Platz ein sehr guter Platz ist, lasse ich es mir nicht nehmen, auch heute wieder dort zu sitzen. Sämtliche anderen Plätze sind zu diesem Zeitpunkt frei. Der Verfassungsschützer könnte sich also problemlos anderswohin setzen, wenn es ihn stört, dass ich von meinem Platz aus zwangsläufig die beste Aussicht auf seinen Laptop habe.

Er bleibt aber dort bis zur ersten Verhandlungspause, weshalb ich ebenso lange mit der Aufgabe konfrontiert bin, nicht hinzusehen. Und ich werde euch nicht verraten, ob ich diese Aufgabe gemeistert habe oder doch wie Lots Weib zur Salzsäule erstarrt wäre bzw. wie Orpheus meine grosse Liebe an die Unterwelt verloren hätte; nur soviel: Nicht hinsehen zu dürfen und an dieser Aufgabe zu scheitern, ist ein uraltes Sagenmotiv. Und was sagt uns das? Trotzdem hinzusehen ist etwas zutiefst Menschliches.

Während ich also nicht hinsehe, was der Verfassungsschützer macht, fallen mir gewisse Anzeichen einer schleichenden “Verluderung” der Sitten im Gerichtssaal auf (um ein Wort des gestrigen Tages aufzugreifen). Die Staatsanwältin beispielsweise sitzt in ihrer Robe allein vorne und hat ihre Maske nicht über die Nase gezogen. Ist das etwa schon beginnende Staatsverweigerung? Dasselbe beobachte ich beim Gerichtsdiener Nr. 1. Es gibt nämlich zwei Gerichtsdiener – falls das der korrekte Begriff ist –, einen Mann und eine Frau, die gestern praktisch nichts zu tun hatten.

Irgendwann kommen dann doch noch drei “Zuseher” rein, und ich verwende wieder das lateinische Alphabet.

Um 9:58 treten die Richter ein und es wird brav aufgestanden. Nun geht es weiter mit der Vernehmung des Angeklagten.

Vorsitzender Richter (VR): “Irgendwas Ergänzendes von Ihnen, Herr Dr. Model, zu Ihrer Aussage von gestern?”

M: Nein.

VR: Ob das Gerücht stimme, dass M 2006 “eigenes Geld” mit seinem Konterfei darauf “drucken” liess?

M: Das war kein “Geld”, sondern Edelmetallmünzen.

VR: Aus welchem Material?

M: Aus Silber. Bei diesen Münzen handle es sich nicht um ein Zahlungsmittel, sondern er habe eben, wie gestern schon erwähnt, “Freude an Edelmetall”. Dieses biete Sicherheit für Währungsturbulenzen. Barren seien in so einer Situation unpraktisch, Münzen “in Krisenzeiten passend”.

Beisitzende Richterin Nr. 1 (sitzt aus meiner Sicht links, kurz B1): Als was, als Zahlungsmittel?

Beisitzende Richterin Nr. 2 (sitzt aus meiner Sicht rechts, kurz B2): Sie habe in einem Artikel von diesen Münzen mit Ms Konterfei gelesen.

M: Das war mir nicht angenehm, weil ich wusste, dass das interpretiert wird, aber auf Münzen ist ein Konterfei üblich.

B2: Nicht immer, es gibt auch Münzen mit Edelweiss drauf oder mit Tieren.

M: “Währung” komme von “währen”, heute sei die Bedeutung dieses Wortes “erschüttert”. Übrigens seien die Münzen nicht “gedruckt”, sondern geprägt.

B2: Meiner Meinung nach wollte M selber was herstellen, eine Alternative zum Staat, wie beim “Gerichtshof”.

M: Währungen seien nicht immer staatlich, erwähnt Kryptowährungen als Beispiel.

VR: 2006 gab es aber noch keine Kryptowährungen. Ob Kryptowährungen in der Schweiz ein offizielles Zahlungsmittel seien?

M: Man könne in sie investieren oder damit handeln.

VR: Das geht auch mit Heroin, Waffen, Elfenbein.

Verteidiger V: Worum geht es hier? Ms Münzen seien ja gar nicht im Umlauf.

Alle Richter: Das Bild eines zurückhaltenden Unternehmers bröckelt. Als Richter dürfen wir Fragen stellen!

[Auch hier war mein Gedanke wieder der, dass die Richter das Vorhandensein dieser nie im Umlauf gewesenen Münzen etwas über Gebühr in Richtung Staatsfeindlichkeit Models interpretieren.

Dass jemand Münzen mit seinem Konterfei prägen lässt, ist ja wohl eher ein fremdschamwürdiger Ausdruck von Selbstverliebtheit äääähhhh… etwas, was doch jedem mal aus Versehen passieren kann.]

Nun schickt der VR Gerichtsdienerin 2 (GD2) raus, sie solle nachschauen, ob Willibald Landschützer schon da sei, “dann können wir den Vorführ-Aktionismus starten”.

GD2 verlässt den Saal durch die Zusehertür, kommt gleich darauf zurück und meldet: Willibald Landschützer, Marcus Steiner und Wolfgang Empacher sind da.

VR: Alle reinführen.

Durch die Tür des “Zuseher”-Bereichs treten alsdann Marcus Steiner, Willibald Landschützer und Wolfgang Empacher und bleiben in wenigen Metern Entfernung zu meiner Linken stehen.

Jeder der drei wird kurz aufgerufen und meldet sich mit einem knappen “Ja” oder “Hier”, Empacher hebt salopp die Hand zum Gruss.

Da stehen sie also, die Oberpappnasen: der General Director, sein Vize und der Finanzchef bzw. Obermöchtegernsheriff. Die unheilige Dreifaltigkeit des ICCJV. Die Folterknechte der deutschen und englischen Sprache!

Für mich ist das ein besonderer Augenblick, denn trotz meiner ins Jahr 2017 zurückreichenden Beschäftigung mit dem Pappnasengericht habe ich keinen von dessen Protagonisten jemals zu Gesicht bekommen. Jetzt ist einer der Momente, in denen das Internet plötzlich wahr wird.

Bei ihrem Anblick denke ich, dass ich mir die drei Deppen nicht wesentlich anders vorgestellt habe. Steiner ist ein klein und etwas dicklich wirkender Typ um die 50 mit Babyface und spärlichem Haarkranz. Für den ehrenwerten General Director eines internationalen Common-Law-Gerichtshofes würde ihn niemand spontan halten; für einen Staubsaugervertreter oder einen Gebrauchtwagenhändler mit nichtleerem Vorstrafenregister – vielleicht.

Landschützer ist geschätzt um die 60, grauhaarig, markante Augenbrauen. Mir scheint er von Natur aus etwas dümmlich-naiv dreinzublicken. Den fähigen Tischler sieht man ihm ebensowenig an wie den Möchtegern-Obersheriff.

Empacher macht mit Glatze und Tätowierungen den Eindruck eines in die Jahre gekommenen Hooligans, wirkt aber nicht unmittelbar gefährlich.

Der VR fragt die Pappnasen: “Haben Sie eines der 2G?”

Alle drei verneinen.

VR: “Warum hob I des g’wusst?” Haben Sie Kontakt gehabt mit Eva Natascha Pochmann?

Alle drei verneinen.

Der VR weist GD2 an: “Polizei anrufen, Mädchen abholen” plus Ordnungsstrafe für die unentschuldigt Fehlende. Zu den drei Pappnasen sagt er, sie dürften wieder rausgehen und könnten einen Kaffee trinken, bis sie drankommen.

Das Dreigestirn des ICCJV verlässt daraufhin den Gerichtssaal.

VR, zu M: Wir waren bei den Münzen. Wo bewahren Sie diese auf?

M: Zu Hause im Safe. Ich mache gar nichts damit; in einer Krise kann man damit einen Sack Kartoffeln kaufen.

V: Bittet darum, dass es ins Protokoll geschrieben werde, dass die Münzen im Safe liegen und nicht verwendet werden.

M: Der Jahrgang 2006 sei nicht korrekt; es gebe Münzen mit den Jahrgängen 09, 10 und 11.

VR: Zeigt jetzt das Foto von der Motorradtour, das V gestern allen überreicht hat, um Ms Abwesenheit bei einem der ihm vorgeworfenen ICCJV-Treffen zu belegen. Auf dem Foto sind allerdings nur zwei Motorräder zu sehen, keine Menschen.

VR: Was heisst das? Von welchem Datum stammt das? Ohne eine Antwort von M abzuwarten, weist er nebenbei darauf hin, die Kontrollschilder hätten einen falschen Winkel, “ich bin Biker, wissen’s” [was er da genau gemeint hat, kann ich nicht beurteilen, ich bin nämlich keine Bikerin, wissen’s. Aber wir halten fest: Der VR ist nicht nur Hobbytischler, sondern auch Biker]. Der VR fachsimpelt dann im Alleingang ein wenig über die auf dem Foto zu sehenden Modelle, wobei er richtig errät, dass die Harley dem M gehört und das andere Motorrad dessen Sohn. “Was beweist dieses Foto? Das sind zwei Motorräder”.

M: Das Foto war im WhatsApp Family Chat. Schlägt vor, dass T dies vorzeigen solle (allerdings ist sie nach wie vor ausgesperrt).

B1, B2: Und da sieht man dann Sie drauf?

M: Nein, nur als Absender.

Alle Richter: Das beweist nichts.

M: Ich will damit sagen, an diesem Datum war ich nicht am Modelhof.

VR: Wo waren Sie angeblich?

M: In Liechtenstein.

Eine der Beisitzerinnen: Wie weit ist das vom Modelhof entfernt?

M: Ca. eine Stunde, 100km.

VR: “Das wage ich zu bezweifeln.” Nimmt die ebenfalls gestern von V ausgehändigten Flugtickets, “Flugtickets, was sehe ich da?”

M: Das soll zeigen, dass wir an diesem Datum (19.08.17) nach Thüringen geflogen sind. Meine mittlerweile pensionierte Assistentin hat das organisiert.

VR: Rechts oben steht ‘03.08.10’ in der E-Mail von Roger XY. Soll das 2010 heissen? “Versteh i ned”.

M: Ich auch nicht.

VR: Unten steht dann das Datum des Fluges nach Eisenach. Das bedeutet, dass Sie um 19:40 wieder zurück am Flughafen Altenrhein waren. Sie könnten theoretisch noch was gemacht haben.

V: 03.08.10 kann auch eine Flugnummer sein.

VR: “Sie verstehen schon, dass man kein Jurist sein muss, dass man…” (zeigt wieder das Foto).

Ein Geschworener weist darauf hin, dass auf dem Ticket “für Sie und für G. C.” steht.

M: Erklärt den Anlass, den er am 19.08.17 in Thüringen besucht hat, und die Buchung vorher.

VR: Dem Geschworenen ist aufgefallen, dass bei den “Passengers” G. C. nicht mehr dabei ist. Warum ist das so?

M: Das Flugzeug hatte sechs Plätze…

VR: Da steht “für Sie und G. C.”.

M: G. C. ist wieder “rausgeflogen”, weil er als Freund meiner Tochter in der “Rangfolge” zuletzt kam. Er kam dann nicht mit an den Anlass.

VR: Was kost’ so a Flug etwa?

M: Die Flugzeit sei eineinhalb Stunden, da koste ein Weg 3000 Franken, retour 6000.

VR: “I hab no was herausgesucht”, und zwar “das Protokoll vom BVT zu Willibald Landschützer”. Dessen Einvernahme habe am 01.08.2019 stattgefunden. Der VR zitiert, was Landschützer dort ausgesagt hat: Im Sommer 2015 oder 2016 habe ein Vortrag von Joe Kreissl stattgefunden, auch M sei als “Zuseher” im Publikum gewesen. So habe man sich kennengelernt. Im Oktober habe M dann den ICCJV in den Modelhof eingeladen und dem Pappnasengericht dort kostenlos einen Raum zur Verfügung gestellt.

M: Das ist korrekt.

[Dass M einen Vortrag des Staatsverweigerers und Holocaust-Verharmlosers Kreissl besucht hat, wirft allerdings ein denkbar schlechtes Licht auf ihn.]

VR: Also des haben Sie dann dem ICCJV zur Verfügung gestellt, gratis.

M: Ja, aber es gab keinen selbstständigen Zugang für den ICCJV.

VR: Warum gibt es diese Vereinbarung namens “Prekarium”, wo etwas von 100 Franken pro Monat drinsteht?

M: Das kann ich jetzt nicht sagen.

VR: Wer hat den Vertrag angeregt?

M: Verfasser war einer der drei Unterzeichner.

VR: Zitiert weiter aus dem Einvernahmeprotokoll: “Am 07.08.16 gab mir M eine Vollmacht für den Transport von 5kg Gold. Das Gold wurde in Deutschland übergeben.”

M: Das ist nicht richtig. Die Übergabe war im Thurgau, in Weinfelden.

VR: Zitiert weiter: Danach habe Landschützer das Gold in Deutschland verkauft, dann in einem Hotel 150000 Euro an “Dr. Dragan Markovic” übergeben; den Rest habe er “für private Ausgaben verwendet”. Und dann stehe da: “Der Betrag war für den ICCJV gedacht, gewusst hat’s keiner vom ICCJV”. Diese Stelle sei aber “durchgestrichen” worden und statt dessen stehe da, der Betrag sei “für ein Trading mit 100-facher Hebelung” gewesen. Vereinbart sei gewesen, dass das Geld mit 10% Zinsen innerhalb eines Jahres zurückgezahlt werde. Das sei bis heute nicht erfolgt, “obwohl ich das des öfteren eingemahnt habe”. M habe versucht, das Geld nach Zypern zu transferieren. (Zu M:) Sie haben das Geld überwiesen.

M: Das sei aktenkundig.

V: Das ist gestern alles erarbeitet worden.

M: Das war der zuerst versuchte Geldtransfer. Das Geld ist zurückgekommen, bevor ich das Gold übergeben habe. Es ist definitiv nicht richtig, was Herr Landschützer sagt, dass ich ihm das Gold in Deutschland übergeben hätte.

VR: Zitiert aus dem Einvernahmeprotokoll, wie Landschützer sich zur E-Mail-Korrespondenz vom Januar/Februar 2018 zwischen ihm und M äussert: Ich hatte ein schlechtes Gewissen [wegen des in den Sand gesetzten Geldes] “und wollte ihn durch diese Informationen beruhigen”. Gefragt nach der “Ausrüstung” des ICCJV habe Landschützer angegeben: “Im Endzustand wäre der ICCJV international anerkannt und auch wie ein Exekutivorgan ausgerüstet gewesen”. Das “Gründungsbuch” des ICCJV sei bei Veranstaltungen dabei gewesen, Interessierte konnten sich eintragen. Der ICCJV war nicht dazu gedacht, “staatsfeindliche Handlungen zu setzen”, sondern Landschützer sei daran gelegen gewesen, “dass ich mich für Menschen- und Völkerrecht einsetze und dies in Österreich auch erlaubt ist”.

Anschliessend geht es um den Widerspruch betreffend die Befristung und Verzinsung des Darlehens, da M ja von einem unbefristeten, zinslosen Darlehen gesprochen hat. Landschützer hat in seiner Aussage eine Frist von einem Jahr und 10% Zinsen erwähnt. Die Richter finden die Klärung wichtig für Ms Glaubwürdigkeit.

An dieser Stelle bemerke und notiere ich in einem speziellen Alphabet, dass der Verfassungsschützer vor mir seine Maske gänzlich abgenommen hat. Die Verluderung der Sitten schreitet voran.

V weist auf einen Text hin, wonach M auch 10% nach einem Jahr gefordert hätte; allerdings handle es sich nicht um eine Befristung des Darlehens.

VR: “Differenzen” zwischen M und dem ICCJV hätten 2017 dazu geführt, dass der ICCJV aus dem Modelhof vertrieben wurde. “Welche Differenzen hot’s denn do gebn?”

M: Die Lage hat sich für mich Ende 2016 verändert wegen der Anzeige von Mühlböck; der Begriff “Nötigung” tauchte auf; ich war alarmiert und musste die Verhaftungen in Österreich zur Kenntnis nehmen. Da habe es bestimmte “Verhaltensweisen gewisser Mitglieder” gegeben, “das geht nicht”.

Nun kommt es zu einer bizarren Szene: Der VR, beide Beisitzerinnen und beide Gerichtsdiener wühlen sicher eine Minute lang intensiv in dem riesigen Aktenberg hinter dem Richterpult, um ein anscheinend tief vergrabenes Dokument des Pappnasengerichts zu finden. Endlich taucht das Dokument auf.

Der VR bezieht sich zunächst auf einen Beleg für die Rücküberweisung des ersten Geldbetrages vom 02.11.16: “Das Datum könnt passen, Herr Model?”

M: Ja.

VR: Haben Sie eine Erklärung dafür, warum der Herr Landschützer in der Folge Gold kauft, jede Menge, z.B. 2017? Es gibt viele Belege.

M: Dazu habe ich keine Informationen.

VR: Liest aus dem rausgewühlten Dokument des ICCJV vor (ein Dokument eines “Common Law Chapter” oder ähnlich). Darin gibt es bereits den Begriff der “Sheriffs” und deren Autorität wird behauptet; als Aufgaben der “Sheriffs” zitiert der VR: “Verteidigung friedlicher Verhaltensstandards”, der Sheriff “führt vor, vollstreckt und treibt ein”; er sei “keinem zivilen Recht und keinem Strafrecht unterstellt”, und “jetzt wird’s guat”, der Sheriff sei “lediglich den lebenden Menschen” verpflichtet. Bei toten Menschen mache das ja auch keinen Sinn, spottet der VR.

[Ich bin mir nicht sicher, ob der VR den Hintergrund versteht: “Lebende Menschen” ist bei Staatsverweigern der Gegensatz zu nicht lebend erklärten “Personen”. Eine der Beisitzerinnen hat es aber erfasst und bemerkt:]

B2: “Typisch Staatsverweigerer!”

VR: Zitiert weiter: Die Sheriffs sind befugt, “eine Miliz zu bilden”, “berechtigt zum Tragen von Waffen”. Bei dem Dokument handle es sich um eine Art Gästebuch mit dem Gründungsvertrag, das “Gründungsbuch des ICCJV”. “Was sogn’s dazu? Kennen’s des oder kennen’s des ned?”

M: – – – [Steht so in meinen Notizen. Kann heissen, dass er nichts geantwortet hat, oder dass er etwas für mich Unverständliches gesagt hat und dann vom VR gleich wieder überfahren wurde.]

VR: “Wenn i zum Motorradclub geh, dann schau i mer die Statuten an!”, “Und Sie wuiln mer ernsthaft verklickern”, dass Sie bei einem “Verein” dabei sind und sich nicht kümmern, was die machen? Es gibt doch dazu eine Verpflichtung, “geben’s mer Recht?”

M: Meine Vorgehensweise war: Mitte 2015 habe ich die Mitglieder des ICCJV eingeladen, um die Statuten etc. anschauen zu können. Am Treffen wurde mir das ‘Wiener Statut’ vorgestellt.

VR, zum ‘Wiener Statut’: “Tschuldigung, des is Wischi-Waschi, oder?” Zitiert aus der Einleitung des ‘Wiener Statuts’ lauter Mensch-Personen-Gesülze, macht sich ausgiebig darüber lustig und meint, diese Präambel “ist komplett wertlos, wenn Sie mi frogn”. – “Kennen’s den Hans Kelsen?” Das sei der Verfasser des österreichischen BVG.

M: Nein.

VR: Im ‘Wiener Statut’ [oder einem anderen Pappnasendokument, “Gründungsvertrag”?] stehe, dass am BVG das Volk nicht mitgewirkt habe und dass das BVG keine Grundrechte enthalte. “In der Schweiz hat das Volk an der Bundesverfassung mitgewirkt, richtig?”
M: Zumindest darüber abgestimmt.

VR: Zitiert weiter aus dem Pappnasendokument und kommentiert: “Des san irgendwelche Phrasen, die irgendwo auf Wikipedia rumhupfen”; zitiert weiter: “Es gibt auch die Möglichkeit zur Kontrolle dieser Gerichte durch unser Gericht”, und mit vielsagendem Blick: “Ernsthaft?”

M: Er werfe sich “eine gewisse Oberflächlichkeit” vor. Gerade im ‘Wiener Statut’ stehe, dass es um die Erlangung der Anerkennung bei internationalen Organisationen gehe.

VR: “I find des ned!” Ob M wisse, wer das geschrieben habe? Da stehe nur “wir”.

M: Nein.

Das Handy des VR klingelt. VR: “I hob an Besprechungstermin ganz kurz mit der Polizei”; allerdings hebt er nicht ab, sondern zitiert kopfschüttelnd weiter: “… und wird beim Weltpostverein in Bern hinterlegt”.

M: In Bern war ich nicht.

VR: Haben Sie es unterschrieben?

B2: Das ist eine simple Frage.

B1: Das ist kein kleines Beschlüsschen, sondern DER Gründungsvertrag.

Es entsteht eine kurze Verwirrung darüber, von welchem Pappnasendokument gerade die Rede ist. Antwort: vom “Gründungsvertrag”; V und M haben das genau wie ich nicht ganz richtig verstanden.

VR: Sie sind der Gründer und Initiator dieses “völkerrechtlichen Gründungsvertrages”.

M: Gemäss den Unterlagen weiss ich, dass es 2014 eine “Urgründung” des ICCJV gegeben hat. Da war ich nicht dabei.

VR: 2. Oktober 15, da waren Sie schon dabei?

M: Nein.

VR: Da ist Ihre Unterschrift mit “Fingerprint” dabei. Ich kann auch Ihren “Fingerprint” abgleichen lassen, wenn Sie das wollen! In Zug war das.

M: Ich war nicht in Zug.

Beide Beisitzerinnen: Die Frage war: Haben Sie das unerschrieben, ja oder nein? Sie reden dermassen viel herum!

M: Ich war nicht in Zug, am 02.10. hatte ich keine Kenntnis von diesem Anlass.

Beisitzerinnen: Zum 10. Mal, haben Sie’s gelesen und unterschrieben, “ist ja wurscht, wann”?

VR: “Haben’s des unterschrieben oder ned?”

M: Erlauben Sie mir die Unsicherheit?

Die beiden Beisitzerinnen, fassungslos: Das wird immer besser, wir müssen bald einen Psychiater bestellen, ob Sie zurechnungsfähig sind. Die Geschworenen können sich ein eigenes Bild machen.

B1: Ich glaube Ihnen nicht, dass Sie sowas unterschreiben, ohne es durchzulesen.

M: Ich muss mir eine gewisse Oberflächlichkeit vorwerfen.

Allmählich herrscht dicke Luft da vorne, B2 warnt: “Langsam werd’ ich eh grantig”. M habe immer noch nicht klar geantwortet.

VR: “Ich hol gern zwei Sachverständige hierher, die alles, was Sie sagen, bewerten.” Dann stelle sich auch die Frage der Gefährlichkeit, “wissen’s, was das heisst nach österreichischem Recht? Anstaltsunterbringung!”

M: “Es ist glaub’ naheliegend, dass ich nicht gefährlich bin.”

B1: Sie stellen sich immer über andere, wollen Richter sein, jetzt auch noch Psychiater.

VR: Haben Sie unterschrieben?

M [nach einigen Momenten des Zögerns]: Ja.

VR: Ist das Ihre Unterschrift?

M: Das ist meine Unterschrift.

VR: Können Sie sich erinnern, einen “Fingerprint” gegeben zu haben?

M: Das ist schwer zu erinnern, weil das Datum nicht klar ist.

VR: “Nochmal, haben’s das durchgelesen? Englisch können’s, Deutsch auch?” Und was für Methoden gibt es, Gerichte zu kontrollieren? “Wir haben Methoden, um Richter uns gefügig zu machen”, was soll der entsprechende Satz heissen? “Haben’s das durchgelesen, ja oder nein?”

M: Nein.

VR: Warum unterschreiben Sie es dann?

B2: Kennen Sie die Strafdrohung dieses Paragraphen? Es wird brenzlig für Sie!

VR: Sechs Monate Mindesthaftstrafe!

B1: Häfn!

M: Er sei davon ausgegangen, dass das bei der Einreichung [bei internationalen Organisationen, die das Pappnasengericht anerkennen sollten] einer Prüfung unterzogen worden wäre.

V: Bittet darum, dass dies protokolliert werde.

Das bringt die beiden Beisitzerinnen richtig in Fahrt, sie stauchen V zusammen, das sei eine “absolute Unart”, wie er immer wieder verlange, dass irgendwas protokolliert werde.

[Tatsächlich hat V das bereits einige Male gemacht, ohne dass ich es mitgeschrieben hätte, und schon zuvor war das Gericht not amused. Da sieht man einmal, dass ich durchaus auch Dinge aussparen muss.]

Auch der VR ist ungehalten: “Wie ich das in mein Protokoll reinbringe, übernehme ich.”

VR, zu M: “Sie sind davon ausgegangen, dass irgendwas no geprüft wird. Durch wen?”

B2: “Diese aufschiebende Bedingung ist nicht im Dokument”.

In diesem Moment kommt die Meldung herein, dass Natascha Pochmann, die unentschuldigt abwesende Zeugin, in Österreich nicht gemeldet sei, sie sei “nach unbekannt verzogen”. Der VR lässt sie ausschreiben, auch international.

VR, zu M: Ob M sich mit “Methoden der Kontrolle” identifizieren könne?

M: Nein.

VR: Bringt ein makaberes Beispiel: Was, wenn jemand ohne zu lesen ein Dokument unterschreibe, in dem ein Tötungsaufruf enthalten sei? Ob er dann nach erfolgter Tötung sagen würde: “Ups, tut mir leid”? “Das Gute an den Neuen Medien ist, wenn einer da Scheis.se schreibt, kommt er auch hierher. Wenn der Herr Kickl Bledsinn redet, wissen’s, das ist der FPÖler, dann kommt der auch hierher.” Zieht über den Begriff “Deputy Sheriff” her, der in den Pappnasendokumenten auftaucht, den Begriff gebe es gar nicht. “Nach meiner bescheidenen Meinung sind die ICCJV-ler Vollidi0ten!M: “Ich hatte nie staatsfeindliche…”

VR [fällt ihm ins Wort]: “Das sagt der Herr Landschützer auch, auf den freue ich mich!”

B1: Mit “oberflächlich” meinen Sie, dass Sie es gesehen, aber nicht genügend angeschaut haben.

VR: Was soll der “Gründungsvertrag” überhaupt heissen?

M: Ich weiss es nicht.

B1: Gestern bedauerten Sie noch, dass der ICCJV nicht zustandegekommen sei.

M: Mein Idealismus am Anfang bezog sich auf die Freiwilligkeit und die Schiedsgerichtsbarkeit.

B1: “Aber da geht es nicht darum, sondern um Sheriffs, die wen mitnehmen. Und Sie stehen ganz oben in der Nahrungskette als ‘Friedensrichter’.” Was hätten Sie verdient, wenn die “Geburt” des ICCJV zustande gekommen wäre?

M: [Sagt nichts oder etwas für mich Unverständliches.]

B1: Es gibt ein eigenes Gehaltsschema der “Beamten”. “I glaub mittlerweile, dass Sie da passend zu Ihrem Fantasiestaat endlich Untertanen gefunden haben”, wenn auch nicht die intelligentesten.

B2: Glauben Sie, dass das irgendwer anerkannt hätte, diesen Blödsinn? So vielbeschäftigt können Sie nicht sein, dass Sie sich Zeit nehmen für so einen Blödsinn!

M: Die Zeit, die er für den ICCJV aufgewendet habe, seien netto vielleicht 10-15 Tage gewesen.

B1: Niemand spricht von dieser Anerkennungsphase, nirgendwo steht das.

M: Ich war überzeugt, dass das im ‘Wiener Statut’ steht.

B2: Haben Sie das ‘Wiener Statut’ unterschrieben, ja oder nein?

M: Ich könnte es unterschrieben haben.

V moniert, dass M und er keine unterfertigte Version des ‘Wiener Statuts’ gefunden hätten. Auch dem Professor Lebisch, der das Gutachten darüber verfasst habe, hätten sie eine nicht unterfertigte Version vorgelegt.

Daraufhin entspinnt sich zwischen V und dem Gericht ein hitziges Wortgefecht betreffend das Gutachten und den Gutachter; V wird zum wiederholten Mal verbal zusammengestaucht.

M: Ich kann nicht mehr vollständig sagen, ob ich vor sieben Jahren ein Dokument unterzeichnet habe…

B1: Wenn es zum Schuldspruch kommt, starten wir bei sechs Monaten Freiheitsstrafe – wenn man geständig ist. Sie sind nicht geständig! “Wähnen Sie sich durch das Gutachten in Sicherheit?”

In diesem Moment wird der VR erneut angerufen und diesmal geht er ran. Deshalb wird eine Pause von fünf Minuten verordnet.

Ich habe es versäumt, auf die Uhr zu schauen, aber meiner Erinnerung nach war das etwa um die Mittagszeit.

Prozessberichte
All Rights ReservedView Non-AMP Version