Strafsache Dr. Model, Teil 5: Vernehmung des Angeklagten zu seinem “Amt” als “Friedensrichter”

Der Modelhof in Müllheim TG (13. Juli 2017).

Auch Daniel Model (M) ist sichtlich überrascht von dieser Wendung, doch bevor er dies zum Ausdruck bringen kann, geht die Befragung durch den Vorsitzenden Richter (VR) schon weiter.

VR: Ob M seiner Tochter (T) ein Mandat erteilt habe oder man Rechtliches eher zu Hause am Familientisch besprochen habe?

M: Zum fraglichen Zeitpunkt im Herbst 2015 sei T noch Studentin gewesen und habe noch keinen Bachelor gehabt. Abgeschlossen habe sie 2018, danach sich zur Rechtsanwältin weitergebildet.

VR: Seit wann ist sie Rechtsanwältin?

M: Seit 2020.

VR: Hat sie einen Auftrag mit Vollmacht namens des Konzerns?

M: Hat sie aktuell.

VR: War T auch dabei, als Sie mit Ihrer Familie unterwegs waren, statt ICCJV-Sitzungen zu besuchen?

M: Im Engadin war sie nicht dabei, am Firmenfest in Deutschland auch nicht, beim Motorradausflug auch nicht. T war hingegen “an dieser Startsitzung auch dabei”, später dann nicht mehr.

VR: Haben Sie juristische Beratung von T anderweitig angenommen bezüglich ICCJV?

M: Nein.

VR: Die Texte des ICCJV seien ein “juristisches Tohuwabohu”.

[Ich glaube, der VR ist hier noch etwas intensiver über den ICCJV und die sprachlichen und inhaltlichen Mängel seiner Texte hergezogen, was ich den Pappnasen von Herzen gönne. Überhaupt liess der VR keine Gelegenheit aus, seine von mir völlig geteilte Verachtung für dieses Deppenprojekt auszudrücken. Aufgrund der Geschwindigkeit konnte ich (leider) meistens nicht mitschreiben bzw. den berechtigten Spott des Richters nur teilweise festhalten. Zu erwähnen ist auch, dass der Richter das sperrige Kürzel “ICCJV” oft absichtlich falsch zitierte, mit vor Verachtung triefender Stimme, so à la Ieh-Zeh-Jott-Zeh-Jott-Irgendwas… .]

VR weiter: Wann hatten Sie erstmals Kontakt mit dem ICCJV?

M: Das muss Mitte 2015 gewesen sein. Es war aber kein Kontakt zum ICCJV als Organisation, sondern zu Willibald Landschützer.

VR: Woher haben’s den gekannt?
M: Er habe ihn auf einer Veranstaltung Mitte 2015 in der Schweiz kennengelernt, im Appenzellerland.

VR: Das ist nicht gerade klein [meint das Appenzellerland].

M: Das ist sehr klein, das ist der kleinste Kanton.

VR: Wissen Sie’s genauer?

M: Ich kann mich nicht mehr erinnern, aber es muss dort gewesen sein. Landschützer war Teilnehmer an einer Veranstaltung, nicht in einer “wichtigen Funktion”. In der Pause habe man sich kennengelernt, Landschützer sprach “von dieser Initiative” [meint das Pappnasengericht]. Der Name der Veranstaltung sei ihm nicht mehr bekannt, aber dort habe es Vorträge über Themen wie Permakultur oder Naturheilkunde gegeben.

[Man kennt’s: eine typische Schwurblerveranstaltung. Klingt nach ein bisschen “Lebensberatung” neben ein bisschen Pseudomedizin-Abzocke und ein bisschen grünem Anstrich. Wenn man sich jetzt besieht, wo das Ganze für Herrn Model geendet hat, … also da sag noch einer, Esoterik sei harmlos.]

VR: “Und do spricht Sie der Herr Landschützer jetzt in der Pause an”, man trinkt vielleicht “a Glaserl Sekt”, isst vielleicht “a bissl Schweizer Käse”. Was spricht der Herr Landschützer jetzt an?

M: Er sprach von dieser “ICCJV-Initiative”. Es gab ein Gespräch und das Thema von Landschützers Seite war “sicher der ICCJV”.

VR: War die Avalon-Idee auch Thema?

M: “Das könnte durchaus sein”.

VR: “Können’s des Avalon zwo-sechs a bissl den Geschworenen erklären? Wie müssen wir uns das vorstellen? Was ist Avalon? Bei uns heisst’s Kernöl!”

M: Erzählt von der Rede, die er halten sollte. Für ihn hätten sich “Polaritäten dargestellt”, eine “Vertrauenskultivierung” in Unternehmen, währenddem der Staat Misstrauen kultiviere, z.B. beim Thema Geldwäscherei “oder nicht zuletzt auch dieses Thema heute”.

[Demnach ordnet M die heutige Veranstaltung einfach als Misstrauen seitens des Staates ein. Interessante Sichtweise, aber ob schlau …?]

M weiter: Es brauche immer mehr Kontrolleure, es herrsche eine “Vollkaskomentalität”. Er habe “Stellung bezogen zugunsten der Vertrauenskultur” und “zur Überraschung des Publikums diesen Selbststaat gegründet”. [Ms Erklärung geht weiter in diesem leicht schwurbeligen Stil, ich höre auf mitzuschreiben und notiere mir nur noch, dass M seine “Neigung zu esoterischem Gedankengut” erwähnt. Immerhin, Selbsterkenntnis ist vielleicht der erste Schritt zur Besserung. Ob ihm ebenso klar ist wie mir, dass er seiner “Neigung zu esoterischem Gedankengut” wahrscheinlich die ganze Misere hier verdankt?]

VR: “Fühlen Sie sich vom Schweizer Staat angegriffen als Unternehmer?”

M: Nicht nur primär als Unternehmer, sondern er fühle sich “permanentem Misstrauen ausgesetzt wie jeder Staatsbürger”.

VR: Wer misstraut Ihnen konkret?

M: Zum Beispiel das Steueramt mit seinem “Verdacht auf Steuerhinterziehung”. Auch andere Stellen, die z.B. Revisionsforderungen ans Unternehmen stellen würden.

VR: Die Trennung in wichtig und unwichtig ist nicht so unbedeutend, oder?

M: Ja.

VR: Sie kritisieren also “eine zu intensive Verrechtlichung aller menschlichen Belange”.

M: Nicht die Verrechtlichung als solche, diese sei eine Tatsache, “muss man zur Kenntnis nehmen”. [Erneut verfällt M für eine Weile ins Reden – inhaltlich gibt seine schwurbelige Äusserung wieder zu wenig her, als dass ich es mir antun wollte, sie für die Nachwelt festzuhalten. Statt dessen schaue ich mir Staatsanwältin, Richter und Geschworene an und habe den Eindruck, auch sie machten etwas gelangweilte Gesichter.]

VR: Das heisst, Sie sind grundsätzlich jemand, der einem anderen vertraut?

M: Ja, normalerweise ist das auch gerechtfertigt.

VR: In der Schweiz gibt es auch Verbrechen? “Zürich Platzspitz, haben’s gar ned gehen können vor lauter Suchtgift, ned?”

M: Es gebe auch Fälle von Vertrauensmissbrauch. Das Unternehmen sei von Mitarbeitern bestohlen worden. Gefühlt seien solche Fälle aber eine “einstellige Prozentzahl”.

[Nochmals, an diesem Tag habe ich keine unterschiedlichen Kürzel für die Beisitzerinnen definiert, da ich es nicht gewohnt bin, dass die sich so stark einbringen. Schade, hätte sich heute gelohnt. Beide nenne ich hier B.]

B: Vertrauen Sie dem Staat?

M: Staat ist ein sehr abstrakter Begriff.

VR: Regierung?

M: Wir tragen alle eine Maske, “das wird vom Staat und der Politik stark bewirtschaftet”.

VR: Das heisst?

M: Es gebe ständig neue Regeln, der Staat sei überfordert.

VR: Vertrauen Sie dem Staat, der Regierung, der Demokratie? “Pink Floyd, ‘Do you trust the government’, kennen’s schon?”

M: “Wenn Sie sie Melodie auch noch singen könnten…”

VR: Wiederholt statt dessen die Frage: Vertrauen Sie dem Staat bzw. der Regierung grundsätzlich?

M Grundsätzlich ja, aber …

VR: “Als Individuum, was tut mir der Staat? Goar nix! I kann fast olles tun, was i wuil!”

M: Der Staat nimmt mich nicht als Individuum wahr.

B: Haben Sie Vertrauen in die Gerichtsbarkeit?

M: [Sagt etwas Unspezifisches]

VR: Ist das Wissen oder blosse Meinung? Wenn 7000 Leute sagen: ‘Ich vertraue der Justiz nicht, weil sie mich verurteilt hat’, dann ist das lediglich eine Meinung.

M: Ich habe keine direkte Erfahrung mit der Justiz, deshalb kann ich mir kein Urteil anmassen, dass das Vertrauen nicht da wäre. Mit Rechtsanwälten habe ich bisher nur wegen Due-Diligence-Prozessen zu tun gehabt, nicht wegen einem Gerichtsfall.

[Der Begriff “Due Diligence”, den er hier selber eingebracht hat, wird später noch mehrfach unsanft auf ihn zurückfallen, wenn es darum geht, warum er nicht gemerkt hat / haben will, was das Pappnasengericht für eine Organisation war.]

M weiter: Wegen der zuvor angesprochenen “Verrechtlichung”: Heute gibt es so viele Rechtsnormen. Es gibt viel Literatur über §246 StGB.

Alle Richter: Uns interessiert nur die oberstgerichtliche Rechtsprechung.

B: Sie glaube schon, dass M als “Friedensrichter” geglaubt habe, er würde etwas besser machen als die Justiz.

M: Im Vertragsrecht gebe es eine Schiedsgerichtsbarkeit.

VR: Das hat der Staat geregelt!

M: In der Schiedsgerichtsbarkeit bestimmen beide Vertragsparteien einen Schlichter, es gibt eine freiwillige Einigung über den Ort, usw.

B: Sie verkennen zwei Dinge: Erstens: Wenn die Schlichtung nicht gelingt, landet man beim ordentlichen Gericht. Zweitens: Da geht es um Zivil- und nicht um Strafrecht.

Sehen Sie einen Unterschied zwischen Unternehmen und Staat?

“Ich mach Sexualstraftaten hier im Haus.” Man stelle sich vor, ein achtjähriges Mädchen sei missbraucht worden, “es braucht den Staat und die Gerichtsbarkeit.” Sehen Sie den Unterschied zwischen Unternehmen und Staat oder sagen Sie dem achtjährigen Mädchen: “Kümmer dich selber”?

M: “Ich bin überrascht, wie das in eine andere Richtung läuft. Ich habe fast das Gefühl, Sie fühlen sich angegriffen, wenn ich die Schiedsgerichtsbarkeit…”

B: Wir stellen Fragen zu Ihrer Rolle als “Friedensrichter”. Ob Sie selber Misstrauen gegenüber der ordentlichen Gerichtsbarkeit haben, dass Sie selber “Friedensrichter” wurden.

M: Schiedsgerichte entlasten die ordentliche Gerichtsbarkeit erheblich.

B: Wir wollen das nicht kleinreden.

VR: Und es kann Ihnen egal sein, ob Gerichtsbarkeit was kostet oder nicht.

M: Friedensrichter sei eine Einrichtung, die es wahrscheinlich auch in Österreich gebe, eine gute und lobenswerte Einrichtung, und es sei unerheblich, ob sie vom Staat oder privat “erfunden” worden sei. Er finde daran die Vermittlung zwischen den Parteien gut.

VR: Warum haben Sie nicht einfach eine Variante gefunden, Streitschlichter zu sein, die es gibt?

M: Vielleicht dreht sich die Frage darum, was für ein Verständnis ich vom ICCJV habe.

VR: Bringt das Beispiel eines Jihadisten, der jemandem den Kopf abschneidet, und andere ähnlich krasse Beispiele. Fragt, ob M ernsthaft glaube, als Friedensrichter dann die Frage zu stellen, wie man da jetzt einen Ausgleich schafft? Zeigt eine Kopie des ‘Wiener Statuts’ [eine Art Verfassung des ICCJV] und hebt zu einer regelrechten Tirade an: “Wenn i das lese, krieg i an mittelprächtigen Lachkrampf! Des geht bei mir ned ins Klo!” Drückt seinen Unglauben aus, dass M – “tschuldigung, jetzt sand’s Akademiker” – bei so etwas mitmacht, schliesslich sei M “nicht auf der Nudelsuppe daherg’schwommen”. Ist fassungslos, dass M seinen “Fingerprint” [so werden vom Gericht die szenetypischen roten Daumenabdrücke genannt] für dieses Dokument gegeben habe. “Das machen meine vierjährigen Enkel mit Kartoffelstempeln! Ist Ihnen nix zu bled?”

Dann nimmt der VR einen Beschluss des “High Council” des ICCJV über ein “generelles Drogenverbot”. “I bin seit 31 Jahren im Drogeng’schäft”, meint er und zitiert eine besonders lächerliche Stelle aus dem Beschluss, “Löbingerbühne! Des ist a Faschingsveranstaltung!” Zitiert weiter: “‘Amtshandlung in der Öffentlichkeit’, das ist das Beste, wos i in 42 Jahren meiner Karriere gelesen hab”. Und zu den “Fingerprints”, die auch auf diesem Dokument vorhanden sind: “Also I bin von den Socken! Das versteh i ned, seien’s mer ned bes!” M sei ein Angeklagter, “der sicher ned dumm ist, und dann kommen’s zu sowas dazua?” Wenn ihm jemand so ein Dokument unterbreiten und ihn zum Unterzeichnen mit “Fingerprint” auffordern würde, “dann schreib ich schweizerisch: ‘Grüezi, mein E-Mail besteht nicht mehr für dich’”.

Verteidiger (V): Die Frage sei: Wie kommt es zu diesen Unterschriften?

M: Das Amt des Friedensrichters habe ich nicht nur nicht gesucht, sondern auch nicht ausgeführt.

VR: Zeigt ein weiteres Dokument, “da steht ‘Beschluss der Vollversammlung’”, in welcher Eigenschaft waren Sie dort?

M: Ich habe den Eindruck, das Gericht meint, dass ich überall in Führungsfunktionen bin, weil ich das beim Unternehmen auch bin. Beim ICCJV war ich in erster Linie Gastgeber und habe ein Domizil zur Verfügung gestellt. Es gab eine Idee, “und in diese Idee mus jetzt Ordnung gebracht werden”, deshalb habe er den Pappnasen das Domizil gegeben, sonst wäre es zu keiner “Geburt” gekommen. Dem ICCJV gehe es um Kriegsverbrechen, Menschenrechtsverbrechen, Völkermord…

[Autsch. Das sagt er so, als halte er es für ein Argument, das ihm Verständnis einbringt …]

VR: (ungehalten) Wie wollen’s bei Kriegsverbrechen schlichten?

M: “Meine Rolle war die des Gastgebers.” Er erinnere sich an Konflikte zwischen ICCJV-Mitgliedern, in die er schlichtend eingegriffen habe, und meint: Es wurde mir “von aussen angetragen: Dann sei doch Friedensrichter”. Er habe nie den “Anspruch” gehabt, Friedensrichter zu sein, auch in Konkurrenz zu bestehenden Friedensrichtern.

[Stichwort “bestehende Friedensrichter”: Ich weiss nicht, wie klar es den Österreichern (insbesondere den Geschworenen) ist, dass es ein Amt dieses Namens in etlichen Kantonen der Schweiz tatsächlich gibt, insbesondere auch in Daniel Models Heimat, dem Kanton Thurgau. Es handelt sich um eine Schlichtungsbehörde für privatrechtliche Streitigkeiten von geringem Streitwert; das Amt des Friedensrichters ist auch Personen ohne juristischen Abschluss zugänglich.

Zur Illustration verlinke ich hier einen Artikel über eine echte thurgauische Friedensrichterin.

Es ist mit Sicherheit davon auszugehen, dass Model dieses “niedrige” schweizerische Friedensrichteramt als Hintergrund im Kopf hatte, als die Pappnasen zu ihm kamen und meinten: “Servus Daniel, wie schaut’s aus? Wuilst Friedensrichter werden bei unserem leiwanden Gerichtshof?”

Natürlich ist es trotzdem immer noch dämlich, um nicht zu sagen SAUDÄMLICH und Ausdruck einer verächtlichen Haltung zur Demokratie, sich so ein Amt einfach von einem Pappnasengericht vermeintlich verleihen zu lassen, statt sich für das echte Friedensrichteramt zur Wahl zu stellen. Das will ich gar nicht beschönigen.

Auf das existierende Friedensrichteramt in der Schweiz mache ich deshalb aufmerksam, weil (Spoilerchen:) der Verfassungsschützer im Zeugenstand später von einer Skizze sprach, die in Österreich bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmt wurde und der zu entnehmen sei, wer wo sitzt bei einer Pappnasengerichtsverhandlung. Und der “Justice of the Peace” sitzt, wie der Zeuge leicht dramatisch überhöht zum Vorsitzenden Richter sagte, “in der Mitte, da, wo Sie sitzen”.

Sieht also so aus, als sei der “Justice of the Peace” aus Pappnasensicht wirklich was Ultrawichtiges gewesen, ähnlich den Fantasierichtern beim GCCL mit ihren tollen Stempeln.

Es fragt sich nur, ob Model das auch wirklich mitbekommen hat. “Gerichtsverhandlungen” mit ihm als “Justice of the Peace” sind anscheinend nicht überliefert, und ob er so eine Gerichtsskizze mal gesehen hat, ist ebenfalls fraglich. Die Thurgauer Zeitung vom 10.11.2016 zitiert ihn in indirekter Rede so: “Er bekleide lediglich das Amt eines Friedensrichters”. Es hat nicht den Anschein, als hätte er dieses “Amt” damals als besonders hochrangig betrachtet.]

B: In einer der Beilagen des Verteidigers [einer von M am 15.06.17 an Uwe Grampe gesendeten E-Mail, also aus der Zeit nach dem Rauswurf des ICCJV aus dem Modelhof] schreibe M, er würde das Amt als “Friedensrichter” nur “ruhen lassen”.

VR: Zitiert aus einer anderen Mail, deren Absender auch M war: “Ich walte konkret als Friedensrichter”. Beugt sich langsam nach vorne, fixiert den Angeklagten vom Richterpult herab mit einem vielsagenden Blick und sagt in genüsslich-zerfleischendem Ton: “Sie walten konkret als Friedensrichter”.

M: Zur ersten Mail (an Grampe): Uwe Grampe sei der Leiter des ICCJV Schweiz gewesen. Die Funktion “Friedensrichter” sei dem jeweiligen Land zugeordnet gewesen. Es handle sich nicht um eine Führungsfunktion, und er sei auch nicht im “High Council” gewesen.

B: “Was heisst ‘ruhen’?”

M: Wenn ich “Friedensrichter” bin, müssen zwei Parteien da sein, die das Gericht anrufen.

VR: Geben Sie zu, dass Sie die Funktion “Friedensrichter” für den ICCJV hatten?

M: (Schweigt lange.) “Ich kann einfach wiederholen, ich bin nie als Friedensrichter…”

VR: “Waren’s jetzt Friedensrichter oder nicht?”

M: “Noch einmal: Ich hatte keine Funktion im ICCJV, und das haben leitende Mitglieder als störend empfunden.”

B: Waren Sie Friedensrichter oder nicht? Ihr Anwalt hat es auch so geschildert.

M: Nein.

B: Aber warum “ruhen lassen”?

M: “Dann habe ich mich hier zu wenig klar ausgedrückt”. Zur zweiten zitierten E-Mail [an eine Iris XY, den Namen habe ich nicht verstanden und sagt mir nichts] und dem enthaltenen Satz “Ich walte konkret als Friedensrichter” …

VR: “Was haasst das jetzt?”

M: “Friedensrichter” sei eine sehr ehrenvolle Bezeichnung, “und ich funktioniere sehr auf Begriffe”. Er habe an der Bezeichnung Gefallen gefunden.

[An dieser Stelle mal eine Bemerkung zu meinem bisherigen Eindruck von diesem Angeklagten: Offenbar hält er sich für ziemlich intellektuell und seine schwurbeligen Ausführungen für tiefsinnige Philosophie; Widerspruch und Kritik scheint er nicht wirklich gewohnt zu sein. Dass er jetzt mit manchen Äusserungen nicht punkten kann bei den Richtern, sondern sich im Gegenteil immer tiefer reinreitet, merkt er anscheinend tatsächlich nicht, obwohl es sich für den äusseren Betrachter (also beispielsweise mich) überdeutlich ankündigt, dass der Schwurgerichtshof allmählich die Geduld mit ihm verliert.

Von meinem Eindruck her kann ich mir absolut vorstellen, dass er beim Angebot des “Friedensrichteramtes” über seine Eitelkeit gestolpert und der Versuchung erlegen ist, sich im “Glanz” dieses “Amtes” zu sonnen, bzw. von aussen betrachtet, sich in dessen Peinlichkeit zu wälzen.

Ausserdem ist hier die erste meiner fünf komplett vollgeschriebenen Papyrusrollen zu Ende.

Incipit liber II.]

M weiter: Man solle “die soziale Konstellation und den Kontext nicht unberücksichtigt lassen”. An diesem Tag [gemeint ist der Tag, an dem die Mail an Iris XY gesendet wurde] habe es eine Pressemeldung zur Anzeige von Dietmar Mühlböck gegeben, diese sei “rufschädigend” gewesen. Seine Mitarbeiter seien beunruhigt gewesen, das aus der Zeitung über ihren Chef zu erfahren. Er könne das verstehen, “ich war nämlich auch aufgeregt”. Das durch Mühlböck angestrengte Verfahren sei später eingestellt worden.

VR: Da sind Sie nach Liechtenstein gezogen, die Behörden in Liechtenstein haben es dann eingestellt.

[Dass der VR da falsch liegt, weiss sogar ich.]

M: Das sei falsch! Die Behörden in Liechtenstein hätten das Verfahren abgelehnt, Kreuzlingen in der Schweiz habe es dann entgegengenommen.

V: M habe recht. Die Einstellung des Verfahrens sei durch die Staatsanwaltschaft in der Schweiz erfolgt.

M: Ja, zweieinhalb Jahre später.

VR (ungehalten): Sie wollen uns “verklickern”, dass Sie nur Ihre Mitarbeiter beruhigen wollten mit dem Begriff “Friedensrichter”. Was soll “ich walte” anderes heissen?

M (ebenfalls ungehalten): Sie sind spitzfindig und vernachlässigen den sozialen Kontext! Wenn Sie mir das absprechen wollen, dann ist das Ihr gutes Recht. Der Begriff “Friedensrichter” ist positiv konnotiert, aber Sie werfen mir das jetzt vor.

VR: Zitiert weiter aus der betreffenden Mail: “Wenn Probleme auftauchen, kann ich jederzeit die Beziehung zum ICCJV abbrechen”, und folgert: Es gab also eine Beziehung.

B: Erinnert wieder an den Ausdruck “ruhen lassen” bezogen auf das “Amt” als “Friedensrichter”.

VR: Das war ein halbes Jahr später [in der anderen zitierten Mail].

M: Der ICCJV war “als Institution noch nicht geboren”, er habe noch keine Anerkennung gehabt.

B: Aber wenn man als Richter ernannt ist, dann ist man Richter. Das Amt innezuhaben, sei auch nicht dasselbe, wie es auszuführen.

M: “Ich bewundere Ihre Spitzfindigkeit”. Er bestehe aber auf seiner Sichtweise, dass der “soziale Kontext” wichtig sei.




Strafsache Dr. Model, Teil 4: Pappe, Lateinkenntnisse, verluderte ICCJV-Grammatik, Rausschmiss der Tochter

Rechtzeitig treffe ich wieder im Schwurgerichtssaal ein. Der Angeklagte und seine Verteidiger sind auch wieder da, selbstverständlich nutzen sie die Zeit für Unterredungen. Die Staatsanwältin sitzt an ihrem Pult und tippt eifrig irgendwas in ihren Laptop.

In den Zuschauerrängen bin ich jetzt allein, während am Morgen doch immerhin drei bis vier weitere “Zuseher” erschienen sind. In der Nachmittagsverhandlung tauchen dann doch wieder zwei männliche “Zuseher” auf, von denen später noch die Rede sein wird.

Die 30 Minuten Pause entpuppen sich als fast eine Stunde. Gegen 12:40 erscheinen die Richter wieder, das Aufstehritual wird brav abgehalten (noch!) und die Verhandlung kann weitergehen.

Daniel Model nimmt im Zeugenstand Platz.

Vorsitzender Richter (VR): “Sie wissen, worum’s geht, hab ich schon gefragt. Jetzt sind Sie am Wort. Was sagen’s zur Anklage, schuldig, nicht schuldig?”

Daniel Model (M): “Nicht schuldig”.

VR: Fragt, ob die ihm vorliegenden Angaben zu Ms persönlichem Werdegang richtig seien.

M: Bejaht.

VR: Wann waren Sie mit dem Studium fertig?

M: 1986, mit dem Lizenziat.

VR: Was dann?

M: Er habe doktoriert von 1986-1991.

VR: Wovon haben Sie in dieser Zeit gelebt?

M: Er habe Unterricht in einer kaufmännischen Schule in Zürich gegeben. Organisationslehre, Finanz- und Rechnungswesen.

VR: Und 1991 haben Sie im Unternehmen begonnen.

M: Ja.

[Einen kurzen Wortwechsel über die Familiensituation klammere ich hier aus.]

VR: Hat Ihre Frau eine Position im Unternehmen?

M: Ja, sie ist Länderchefin Schweiz.

VR: Und welche Funktion haben Sie im Unternehmen?

M: CEO.

VR: Mokiert sich über den englischen Begriff, M solle das “auf Deutsch oder auf Schweizerdeutsch” sagen.

M: Er sei Vorsitzender der Konzernleitung und Präsident des Verwaltungsrates.

VR: Haben Sie mit der operativen Leitung was zu tun?

M: Ja, er habe von morgens bis abends Sitzungen usw.

VR: Das Unternehmen habe Standorte “in sieben Staaten, glaub i, gell?”

M: Produktionsstätten gebe es in fünf Ländern, innerhalb der Schweiz gebe es drei davon mit mehr als 800 Mitarbeitern. Der Hauptsitz sei in Weinfelden TG, das Unternehmen befinde sich zu 100% im Familieneigentum.

VR: Wie würden Sie das ganze Unternehmen bewerten?

M: Das Unternehmen ist nicht verkäuflich.

VR: Für den Fall dass, wie würden Sie das einschätzen?

M: “Auch da muss ich diese schweizerische Untugend walten lassen” [nicht gern über Finanzielles zu sprechen]; er wolle das nicht beantworten.

VR: Ob das Unternehmen eher Wellkarton oder Vollkarton produziere?

M: Eher Wellkarton.

VR: “Weil?”

M: Erklärt es [da war es mir wirklich zu blöd, etwas aufzuschreiben].

VR: Graupappe auch?

M: Heute nicht mehr. Historisch sei Graupappe im Unternehmen produziert worden.

[Was auch immer Graupappe ist. Ich beginne mich zu fragen, in welchem Film ich hier gelandet bin. Dieses Fachsimpeln über Pappe war [i]in natura[/i] noch erheblich länger, als ich es hier wiedergebe.]

VR: Wo haben Sie einen Standort in Österreich?

M: Es gebe einen Standort mit acht Mitarbeitern in Linz, einen Packshop. “Danke für die Gelegenheit, da kurz Werbung zu machen. Wenn Sie umziehen, und sie brauchen zwei …”

VR [unterbricht M]: Adresse in Linz?

M: Nennt die Adresse.

VR: Fragt nach den anderen Standorten in der Schweiz (abgesehen von Weinfelden).

M: Ein Papierwerk in Niedergösgen, ein Standort in Moudon in der französischsprachigen Schweiz.

VR: Gesamtumsatz des Unternehmens?

M: Der werde am Donnerstag publiziert, es seien 1,07 Milliarden Schweizer Franken.

VR: Ich sehe, es gibt Leistungs- und Qualitätsnachweise, “wobei Sie aufpassen müssen, ein paar laufen aus”. Ob 2015 ein wirtschaftlich besonders erfolgreiches Jahr war?

M: Ja, das war ein gutes Jahr.

VR: Der Verteidiger habe gesagt, M sei ein Visionär und Freidenker. “Wie müssen wir uns das vorstellen, Herr Dr. Model?”

M: Spricht punkto Visionär über sein vorausschauendes Investment in den Comecon-Staaten.

VR: “Inhaltlich aufs richtige Pferd gesetzt, oder?”

M: Ja. Der Bedarf an Karton steigt auch wegen der kritischen Haltung zu Plastik.

VR: Sind Sie für Werbesachen zuständig?

M: Ja, ich bin tatsächlich derzeit auch für die Marke zuständig.

VR: Werben und Freigeist, passt das zusammen?

M: Ich habe nicht Marketing studiert. Man muss nicht im Marketing tätig sein, um Freigeist zu sein. Ich bin eher zurückhaltend und habe den Börsengang des Unternehmens erfolgreich verhindert.

VR: Marketing und Werbung ist aber Ihr Kernaufgabenbereich? Kann man das so sagen?

Statt eine Antwort abzuwarten, zitiert der VR folgenden Satz:

“Der Begründer der abendländischen Philosophie hat recht: Kinder sind die grössten Philosophen, alles ist neu und unerwartet, nichts versteht sich von selbst”.

M: “Dieser Satz ist mir relativ unbekannt”, er stamme nicht aus seiner Feder.

VR: Von welchem abendländischen Philosophen ist die Rede? “Das find i bei Ihnen in Ihrer Werbung”.

M: “Interessant.” Das Thema Kinder sei ihm tatsächlich wichtig, er erwähnt eine “Kid’s Charity Gala”, die er wohl mal organisiert hat.

VR: “Haben’s an karitativen Touch, Herr Dr. Model?”

M: Das sei schwierig zu sagen, er habe mit diesem Engagement wieder aufgehört. Er sei auch gespannt, wer der Gründer der abendländischen Philosophie sei. “Heraklit vielleicht?”

VR: “Schüler von Sokrates”.

M: “Platon?”

VR: “Bingo”.

[Darüber liesse sich wohl trefflich streiten.

Wie auch immer, die folgende Passage lässt mein Herz als beamtete und bestallte Sonnenstaatländische Beauftragte für Tote Sprachen höher schlagen!]

VR weiter: Platon sage, man müsse unterscheiden zwischen Meinung und Wissen.

M: “Schliesse mich vollumfänglich an.”

VR: Was die Aufgabe des Staates in dem Zusammenhang sei? “Wenn’s es schon richtig sagen, werden’s a bissl was wissen”. Was Platon denn geschrieben habe?

M: “Politeia”.

VR: “Bingo!” Ob M sich damit beschäftigt habe? “Haben Sie Latein gehabt?”

[Die Gretchenfrage! Obwohl komisch in dem Zusammenhang, denn Platon hat natürlich auf Griechisch geschrieben.]

M: Ja.

VR: “Tacitus übersetzt?”
M: Auch, “aber das waren vielleicht vier Wochenstunden in der Sekundarschule”. Im Gymnasium hätten sich seine schlechten Lateinnoten verbessert. Erwähnt, er leide unter einer beobachteten “Verluderung der Grammatik”.

VR: Hatten Sie auch Griechisch?

M: Nein.

VR: Sonstige Fremdsprachen? Französisch?

M: Nein, das sei eine sterbende Sprache.

[Ich traue hier meinen Notizen kaum, hat er wirklich so etwas Dummes gesagt? Andererseits, es gibt Äusserungen von ihm in den Medien, die sind auch nicht g’scheiter, um es mal mit einem österreichischen Wort zu sagen, und manche davon werden für ihn heute und morgen noch zu einem Problem werden.]

VR: Stichwort “Verluderung der Grammatik”: “Haben’s das amol durchg’lesn vom ICCJV? Zum Beispiel das ‘Wiener Statut’. Haben’s das g’lesn?”

[DANKE für diese geniale Überleitung. Besser hätte ich die Pappnasengrammatik auch nicht charakterisieren können!!!

Zum besseren Verständnis: Das ‘Wiener Statut’ ist so eine Art Verfassung des ICCJV und wie alle Dokumente dieses Deppengerichts in einer unbeholfenen Sprache voller Grammatik- und Sinnfehler verfasst.]

M: “In der Rückschau, als Angeklagter”, müsse er diese Dokumente lesen. Letztmals sei dies vor zwei Wochen geschehen.

VR: Wann bzw. wieviel haben Sie vom ‘Wiener Statut’ gelesen?

M: Er habe gegen Ende 2015 erstmals “mit diesen schriftlichen Dingen zu tun gehabt”.

VR: Haben Sie alles gelesen oder nur Teile?

M: Das ‘Wiener Statut’ habe 97 Seiten, er habe nur die “Präsentation” am Anfang gelesen. Da stehe etwa, um welche Straftaten sich dieser “Gerichtshof” kümmern würde. Er zählt auf: Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, … Es sei auch um die “zentrale Frage der Anerkennung dieses Gerichts” gegangen, und ihn habe angesprochen, “dass man nur Klagen von Parteien entgegennimmt, mit denen man auch vertraglich in einer Beziehung steht”.

VR: Platon kritisiere den Staat als Form des Totalitarismus, “sehen Sie das auch so?”

[Moooooment, war Platon nicht eher der Entwerfer eines totalitären Philosophenstaates? Den würden Sie heute wahrscheinlich in U-Haft stecken, Herr Richter!]

M: Er würde es anders sagen: “Der Staat ist eine Monopolinstitution und deshalb latent gefährdet”, weil es kein Konkurrenzprinzip gebe.

VR: “Jetzt sand Sie Schweizer”, wo die Beteiligung des Volkes anders sei, “aber immer noch von einer Demokratie auszugehen ist”.

M: “Demokratie ist die Herrschaft der Mehrheit”.

VR: Und die kann auch schlecht sein?

M: Man solle sie nicht “auf einen Sockel stellen”.

VR: “Wissen’s was über die Republik Österreich?”

M: Nein, da sei er “sehr schlecht unterrichtet”.

VR: Hatten Sie die Idee, Staatsideale zu ändern, oder was würden Sie in einem Staat ändern? Sind Sie ein EU-Befürworter oder eher ein Gegner?

M: Eher ein Gegner.

VR: Weil?

M: Begründet es aus wirtschaftlicher Sicht, negativ sieht er die “Einheitswährung”.

VR: Funktioniert es in der Schweiz? Da gebe es ja auch mehrere Kantone [mit einer einheitlichen Währung, scheint er zu meinen].

M: In der Schweiz gebe es einen permanenten Aufwertungsdruck der Währung, wie beim Euro trage diese ebenfalls nicht die volkswirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Schweiz müsse ständig Geld drucken, es gebe Negativzinsen.

VR: Es funktioniert also in der EU nicht richtig, aber auch in der Schweiz nicht richtig?

M: … [Da muss er wohl etwas erklärt haben, aber ich war zu langsam beim Mitschreiben oder es war mir zu blöd]

VR: “Jurist sind Sie nicht?”

M: Nein.

VR: Sie haben zwei Töchter, eine ist Rechtsanwältin.

M: Nein, sein Erstgeborener sei ein Sohn.

VR: Auf wen greifen Sie zurück, wenn es Rechtsfragen gibt?

M: Auf meine Tochter.

VR: Haben Sie auch bezüglich ICCJV mit Ihrer Tochter gesprochen?

M: Ja, er habe sogar seine ganze Familie eingeladen, “bei der Initialpräsentation von Protagonisten des ICCJV teilzunehmen, da war sie auch dabei”. Das sei im Herbst 2015 gewesen.

Ganz unvermittelt zieht sich das Gericht zur Beratung zurück, es ist jetzt 13:20. M nutzt die Pause, um mit seinen beiden Verteidigern zu sprechen. Jedoch betreten die Richter den Saal schon gefühlte 30 Sekunden später wieder.

VR, zur Tochter von Daniel Model (T): “Frau Dr., wir müssen schauen, dass Sie nicht da sind”.

T: “Weil?”

VR: “Weil Sie möglicherweise als Zeugin in Frage kommen”.

Der Verteidiger V fragt nach der Rechtsgrundlage.

VR: Zeugen dürfen bei der Einvernahme des Angeklagten nicht anwesend sein.

Während sich ein kurzer Wortwechsel zwischen V und dem VR entspinnt, legt T langsam ihre Robe ab, breitet sie über die Armlehnen ihres Sitzes, wirft ihrem Vater betrübt ein Handküsschen zu und schreitet dann wortlos mit gesenktem Haupt aus dem Verhandlungssaal. Die Erschütterung ist ihr ins Gesicht geschrieben.




Strafsache Dr. Model, Teil 3: Replik des Verteidigers

Das goldene Tor des Modelhofes.

Die Replik übernimmt der männliche Verteidiger (nachfolgend V), dessen Akzent ihn (wenig überraschend, aber im Gegensatz zur Tochter) als Österreicher ausweist. Er habe erst vor Kurzem erstmals die Gelegenheit erhalten, sich einen persönlichen Eindruck von M zu verschaffen.

Zunächst wendet er sich an die Geschworenen und bittet sie um eine “differenzierte Einordnung der Einbildung des Herrn Model” (sic). Sie würden dann den Sachverhalt differenzierter sehen, “wenn es am Ende des Tages darum geht, schicksalhaft über eine Person zu entscheiden”.

(Spoiler: Am Ende dieses Tages werden die Geschworenen noch gar nichts zu entscheiden haben und am Ende des nächsten Tages auch nicht.)

Der Verteidiger nutzt – als Einziger in diesem Prozess, wie ich rückblickend sagen kann – die Möglichkeit, eine Präsentation zu displayen (ein Verb, das ich übrigens bei früheren Gelegenheiten hier in diesem Saal gelernt habe). Diese erscheint für die Zuseher auf dem Bildschirm über den Richtern.

Als erstes präsentiert V eine Liste der an M gerichteten Vorwürfe:

1. M habe sich im ICCJV “führend betätigt”

2. M habe den ICCJV mit Geldmitteln unterstützt, und

3. M habe den ICCJV auch sonst in erheblicher Weise unterstützt.

Alle diese Tatbestände werden in §246 Abs. 2 StGB aufgezählt.

V: M werde vorgeworfen, “er hätte diverse Unterfertigungen vorgenommen”. Den “völkerrechtlichen Gründungsvertrag” des ICCJV vom 02.10.2015 jedoch “hat es keineswegs gegeben” laut V, denn die Daten auf diesem Dokument seien widersprüchlich. Ferner soll M das sogenannte “Wiener Statut” vom 31.05.2016 unterschrieben haben und verschiedene Beschlüsse.

Dazu V: M habe von diesen Beschlüssen nur jeweils die letzten Seiten gesehen.

Beim Punkt 2 gehe es vor allem um die Übergabe von 5kg Gold an Willibald Landschützer, bei 3 um die Zur-Verfügung-Stellung des Modelhofes.

V möchte nun näher darauf eingehen, was M für eine Persönlichkeit ist. Hier sieht man gleich wieder, dass M wirklich kein echter Reichsdepp ist, denn sonst hätte ihn der Titel der jetzt gedisplayten Folie, “Zur Person des Dr. Daniel Model”, hart getriggert.

Es folgt ein kurzer Lebenslauf: Geboren am 05.07.60 in Winterthur, Schweizer Bürger, Betriebswirt, erfolgreicher Curlingspieler mit EM- und WM-Teilnahmen. Das Familienunternehmen sei 1882 von Ms Urgrossvater gegründet worden, M führe es erfolgreich. 2018 habe er die Anteile seines Bruders am Unternehmen gekauft. Seither gehöre das Unternehmen vollständig ihm und seiner geschiedenen Ehefrau, die zugleich seine jetztige Lebenspartnerin sei, beide hielten je 50%.

M habe seine Vermögenssituation vorhin deswegen nicht offengelegt, weil er, V, ja nun darauf eingehe. Für das Strafmass tue die Vermögenssituation nichts zur Sache. Der Umsatz des Unternehmens habe in etwa die Milliardengrenze erreicht. M sei CEO der Model Holding AG, Verwaltungsratspräsident und auch noch Chairman of the Board of Directors.

Nun geht V auf das Projekt “Avalon” ein. Die StA habe gesagt: “Er hat schon einmal in der Vergangenheit versucht, einen Staat zu gründen”. Das sei nicht richtig. 2006 sei M durch den Regierungsrat des Kantons Thurgau eingeladen worden, eine Rede vor Unternehmern zu halten zum vorgegebenen Thema “Staat und Unternehmen”. Im eigenen Unternehmen habe M eine “ganz schlanke Management-Ebene”, die Mitarbeiter seien stark ins Unternehmen eingebunden, da gebe es eine Vertrauenskultur.

Demgegenüber kritisiere M am Staat eine “Kultivierung von Misstrauen” und habe gegenüber dem Staat auch selbst eine zunehmend skeptische Haltung eingenommen, etwa wegen der Verschuldung. V erzählt, sein (Vs) Onkel sei Theologe und Philosoph, mit ihm diskutiere er gern, und ebenso gehe es ihm mit M, dieser sei “ein ganz feiner Denker”.

2006 sei M zum Schluss gekommen, er wolle in einer “Vertrauenskultivierung” leben, “und das ist Avalon”. Das Wort “Avalon” habe bei M den ursprünglich gewählten Begriff “Selbststaat” abgelöst, als seine Tochter – ich frage mich, ob die Anwesende gemeint ist – das Buch “Die Nebel von Avalon” gelesen habe. “Avalon” sei Keltisch für “Apfelgarten”, und Äpfel seien typisch für den Thurgau.

“Avalon” stehe für hehre Ziele, die auf dem Display gelistet sind:

“Freiheit als grosses Menschheitsideal stärken”

“Das Denken stärkt das Individuum und bedarf der Freiheit”

“Ablehnung von Ideologien, da diese das Denken einschränken”

“Debatte auch über Alternativen des Zusammenlebens in Gang bringen”

V reicht den Geschworenen und dem Gericht dazu Kopien eines Artikels aus der Neuen Zürcher Zeitung (den Titel habe ich nicht mitbekommen, vermute aber, dass es sich um diesen Artikel handelt) und liest daraus vor.

Es sei beeindruckend, was am Modelhof “an Kulturaktivität ermöglicht wird”; es gebe “Opernveranstaltungen” etc. V verteilt auch den Ausdruck eines “Rankings” von Wirtschaftsteilnehmern in der Schweiz und bemerkt, wenn ich es richtig mitbekommen habe, dass darin stehe, M sei “Staatsbürger von Avalon”. M sei allenfalls libertär, aber kein Staatsfeind.

[Anmerkung von Helvetia:

Und wie ich vorhin bereits angedeutet habe, sehe ich das durchaus ähnlich wie der Verteidiger. Mit Ms Äusserungen in der Öffentlichkeit muss man nicht einverstanden sein oder sie für besonders hohe Philosophie halten, aber eines steht fest: Diesen Äusserungen fehlen einige zentrale, konstituierende Elemente reichsdeppischer Geistesverwirrung, beispielsweise (wie schon erwähnt) die Mensch/Person-Thematik, das Fabulieren von alliierten Besatzungsmächten und SHAEF, Weltherrschaft des Vatikans und ähnlichen Mythen, die völlige Negierung der juristischen Kompetenz von Systemjuristen und der Hass auf diese (immerhin hat M seine Tochter nicht verstossen, oder?), aber auch die Deppenphrase “Der Staat/die Polizei/die Behörde XY/etc. ist eine Firma” – M als Ökonom dürfte ohnehin viel zu gut darüber Bescheid wissen, was der Begriff “Firma” bedeutet. Ms Äusserungen lassen eher darauf schliessen, dass er sich einen “Nachtwächterstaat” wünscht, der sich so weit wie nur möglich aus den Angelegenheiten der einzelnen Individuen heraushält. Verweigern tut er den real existierenden Staat letzten Endes aber nicht, und wenn er auch nicht direkt gern Steuern bezahlt, so bezahlt er sie doch – zumindest lägen mir keine anderslautenden Hinweise vor.

Müsste ich an Vs Stelle eine Lanze für M brechen (was kein Problem ist, denn ich habe mehrere Ersatzlanzen), dann würde ich das mit den in Ms Äusserungen fehlenden konstituierenden Elementen des Reichsdeppentums auf jeden Fall dick unterstreichen. Denn die Verteidigung will erreichen, dass die Geschworenen den subjektiven Tatbestand verneinen. Ich habe von der Verhandlung her aber den Eindruck, dass weder V noch die Tochter – wer kann ihnen das verübeln? – noch wahrscheinlich die Geschworenen, ja nicht einmal die Mitglieder des Schwurgerichtshofes – in Sachen Reichsdeppologie allzu spezialisiert oder interessiert sind. Gut möglich, dass ich mit einigem Abstand die Spezialisierteste und Interessierteste im Saal war. Etwas mehr Hintergrund bezüglich der Ausdrucksformen reichsdeppischer Verblendung (und inwiefern sich Ms Einstellung davon unterscheidet) hätte der Verteidigung eventuell geholfen oder könnte noch helfen, zumal der Prozess am 25. Januar Jänner in die Verlängerung geht.]

V: “Sie sehen also: Avalon war nicht der Versuch, in der Vergangenheit 2006 einen Staat zu gründen, irgendeinen Putschversuch zu machen.” “Avalon” habe seinen Sitz in Müllheim. Der Modelhof sei 2012 eröffnet worden, als Gäste seien damals unter anderem die Regierungsräte des Kantons Thurgau eingeladen gewesen.

[Anmerkung von Helvetia:

Und schon wieder muss ich mich der Darstellung des Verteidigers weitgehend anschliessen. Versteht mich nicht falsch: Ich hege keine Sympathien für “Avalon”. Für mich ist “Avalon” die Eitelkeit und Selbstbeweihräucherung eines reichen Schwurblers, die sich im Modelhof materialisiert. Aber wenn “Avalon” eines niemals gewesen ist, dann ein ernsthafter Sezessionsversuch. In der Schweiz nennen wir sowas wie Ms “Avalon” einen Spleen und man erzählt sich, dass erstsemestrigen Jus-Studierenden einer Schweizer Universität in der Staatsrechtsvorlesung schon Bilder des Modelhofes gezeigt wurden, um zu illustrieren, was ein Staat nicht ist.]

Die nächste Folie trägt den Titel “Zum Verständnis des ICCJV”, wozu V bemerkt: “Da müsste eigentlich stehen: Zum Verständnis des Dr. Model”. Die Geschworenen müssten sich ein Bild von M machen, “was war sein Verständnis des ICCJV”.

An einem bestimmten Punkt habe M gesagt: “Nein! Ich will damit nix zu tun haben!”

Für M sei es beim ICCJV um die Fragestellung gegangen, “ob eine zivilgesellschaftliche Initiative ein rein auf Menschenrechten und Völkerrecht gegründetes, internationales Gericht gründen kann”.

Den Modelhof habe er dem ICCJV für die Zeit der Anerkennungsbemühungen zur Verfügung gestellt. Der ICCJV sollte Verträge mit “völkerrechtlichen Gebietskörperschaften” und mit Unternehmen schliessen, um operativ tätig werden zu können. Für M habe die Konzeption in der Gründung bestanden und die eigentliche “Geburt” des ICCJV “lag durch Schlüsselaufgaben wie Anerkennung noch in der Zukunft”.

“Der Dr. Model ist Schweizer”, in der Schweiz herrsche “eine völlig andere Rechtskultur”. Es gebe Abstimmungen usw. Beim ICCJV habe es sich für M um “work in progress” gehandelt, er habe ihm “keine rechtsstaatliche oder hoheitliche Bedeutung zu keinem Zeitpunkt” beigemessen. V fordert die Geschworenen auf, sich in Ms Situation 2017 hineinzuversetzen.

Entscheidend sei, dass die Einstufung des ICCJV als “staatsfeindliche Verbindung” erst 2021 für M wahrnehmbar gewesen sei; für M sei das “Projekt” aber schon früher beendet gewesen und er habe danach gegenüber den ICCJVlern “einfach abgeblockt”.

Der “Gründungsvertrag” des ICCJV sei am 02.10.2015 gemäss Text in Bern unterzeichnet worden, M habe aber “physisch” nur am Modelhof mit dem ICCJV zu tun gehabt. Den “Gründungsvertrag” habe er nur unterfertigt, nicht erstellt. V stellt die Situation dieser Unterzeichnung so dar, als sei die Unterschrift dem M quasi untergejubelt worden unter vielen zu unterzeichnenden Dokumenten.

[Anmerkung von Helvetia: Dieser Argumentation gegenüber bin ich jetzt eher skeptisch. Auf dem “Gründungsvertrag” hat M mit Kleinschreibung des Namens und rotem Fingerabdruck unterzeichnet; das macht man wohl kaum so, wenn einem etwas untergejubelt wird, es sei denn, man würde gewohnheitsmässig auf Deppenart unterzeichnen. Und in dem Verdacht habe ich M eben gerade nicht.]

Die Aktivitäten des ICCJV in Österreich habe M gar nicht mitbekommen weil er “dafür gar keinen Kopf hat”.

Laut StA gebe es den ICCJV seit dem 19.06.2014. M sei nicht involviert gewesen in die “Causa Hollenbach” und im von der StA erwähnten Zeitungsartikel habe M nicht “bestätigt, dass es Übergriffe gab”.

Dass das letzte Treffen zwischen M und ICCJV im Oktober 2017 stattgefunden habe, sei nicht richtig, es habe gar kein Treffen im Oktober 2017 gegeben. Der von der StA genannte Tatzeitraum 02.10.2015-08.10.2017 sei nicht richtig.

Ab Mitte 2016 habe M ein “Amt als Friedensrichter” innegehabt. Das sei einfach ein “Moderator zwischen zwei Streitparteien” oder “österreichischen Streithanseln”. “Ich kann gar nicht in irgendeiner Funktion beitragen, solange es diese Anerkennung nicht gibt”, meint V, und will damit sagen, dass ja der ICCJV nach Ms Verständnis noch nicht “geboren” worden sei.

“M wurde in dieser Funktion nie tätig”. Auch sei M nie in irgendeiner Funktion als Vertreter des ICCJV aufgetreten und habe keine führende Position innegehabt. Zahlreiche Treffen des Pappnasengerichts hätten ohne M stattgefunden. In der internen Post des ICCJV sei er lediglich als “Liebes Mitglied” angesprochen worden.

Nun kommt V auf das angebliche Darlehen an Willibald Landschützer zu sprechen: M habe Landschützer Mitte 2015 auf einer vom ICCJV unabhängigen Veranstaltung kennengelernt. Für M sei Landschützer einfach ein toller Tischler gewesen. Er habe mit ihm auf einer “Vertrauensbasis” ein privates Darlehen vereinbart, da Landschützer ein Investment mit 10% Verzinsung und Mindesteinlage 150000 Euro gefunden habe. M sei eben ein gutmütiger Mensch. Am 04.10.2016 habe er versucht, 165000 Schweizer Franken auf ein [i]privates[/i] Konto von Landschützer zu überweisen, die Transaktion sei aber gescheitert. Bezüglich des Risikos des geplanten Investments habe M gedacht, Landschützer könne im Falle eines Scheiterns den geschuldeten Betrag mit seinen handwerklichen Fähigkeiten ausgleichen.

Im November 2016 habe er ihm daher 5kg Gold übergeben. Zweck sei ein Darlehen an eine Privatperson gewesen, nicht die Unterstützung des ICCJV.

M schätze Handwerksarbeit sehr, daher hätte er auch eine Tilgung des Darlehens durch Tischlerarbeit akzeptiert. Landschützer sollte den Innenausbau des Modelhofes fertigstellen. Einen schriftlichen Beleg für das Darlehen gebe es schon aus dem Jahr 2020, nicht erst seit 2021. Das Dokument von 2021 sei lediglich eine Bestätigung, “dass jemand ein Darlehen schuldet”.

V verteilt das Dokument von 2020.

Bei einem ICCJV-Treffen am 25.08.18 habe Landschützer dann angegeben, er habe das Geld in einer Funktion als Vertreter des ICCJV entgegengenommen. Zu dieser Zeit habe er nämlich um seine Position beim Pappnasengericht fürchten müssen und wohl geglaubt, sich durch die Akquisition einer solchen Summe einen Vorteil zu verschaffen. Die anderen Mitglieder seien davon “überrascht” gewesen.

Landschützer habe das Gold für 184’750 Euro verkauft und 150’000 einem Banker zu Tradingzwecken übergeben.

Dass M dem ICCJV “den Modelhof als Veranstaltungsort zur Verfügung gestellt” haben soll, hält V fest: “Aus seiner Sicht ist das unrichtig!” Der Modelhof sei für M ein Ort für Kulturveranstaltungen, da gebe es eine Bühne, das sei “so viel mehr als der Sitz des ICCJV”. Bei der Nutzung durch den ICCJV sei es “um einen einzigen Seminarraum im Modelhof” gegangen, “für 18 Monate zur Verfügung gestellt”.

[Anmerkung von Helvetia:

Nun gut. Und der im Veranstaltungskalender des Modelhofes angekündigte Vortrag von Ullrich Zimmermann über die Geschichte des ICCJV am 09.06.2017, der kurzfristig abgesagt wurde, hätte dann in diesem Seminarraum stattgefunden? Wir werden es nie erfahren.

Übrigens habe ich mich auch schon öfters gefragt, wo eigentlich im Frühjahr 2017 dieses Foto aufgenommen wurde mit dem Logo des ICCJV auf … Pappschachteln. Sieht wie ein Keller aus. Vielleicht gab es da praktischerweise eine Teeküche?]

V weiter: Die Mitglieder des ICCJV hätten nie über selbstständige Zutrittsmöglichkeiten zum Modelhof verfügt.

[Anmerkung von Helvetia: Also musste die Pappnasen jedesmal von Neuem einer reinlassen. Ob dieser Aspekt so vorteilhaft ist für die Verteidigung…]

“Es war Dr. Model ein Anliegen, jedwedes staatsfeindliche Gedankengut fernzuhalten”, steht auf der aktuellen Folie.

M sei regelmässig nicht Teilnehmer der “zahlreichen” ICCJV-Treffen gewesen und habe nichts bestimmt, er sei kein Angehöriger von besonderen Gremien des Deppengerichts gewesen.

Zum Vorwurf der Teilnahme an Treffen des ICCJV sagt V: “An vier der fünf angeführten Treffen war M nachweislich nicht beteiligt”. Drei dieser Treffen hätten gar nicht am Modelhof stattgefunden.

V verteilt den Ausdruck einer E-Mail, in der sich M von einem Deppentreffen, zu dem er eingeladen war, entschuldigt, “ich werde nicht dabei sein können”, statt dessen sei er im Engadin zum Abendessen eingeladen gewesen.

Am 15.05.2017 habe M dem ICCJV das Gastrecht im Modelhof entzogen und sei am Tag eines der vorgeworfenen Treffen im Juni 2016 mit seinem Sohn auf einer Motorradtour gewesen. V verteilt ein Foto, welches dies belegen soll. Am 20.08.2017, dem Tag eines weiteren vorgeworfenen Treffens, sei M an einem Anlass in Deutschland gewesen. Einzig an die Teilnahme an einem Treffen am 10./11.12.2016 könne sich M erinnern.

Im November 2016 [also kurz vor besagtem Treffen] sei es M erstmals aufgefallen, dass etwas nicht stimme. Grund dafür sei die Strafanzeige von Dietmar Mühlböck gewesen. Er habe sich diese dann von den Pappnasen erklären lassen. Im Mai 2017 sei es zur Einvernahme gekommen. M “hat überhaupt nichts gewusst von diesem Vorfall”. Später sei das Verfahren eingestellt worden.

[Anmerkung von Helvetia:

Für unsere weniger gut mit der Geschichte vertraute Leserschaft sei hier kurz erklärt, dass der österreichische Blogger Dietmar Mühlböck M damals wegen Nötigung angezeigt hat, weil er von Mitgliedern des ICCJV bedroht wurde, u.a. mit einem “Haftbefehl”. Mühlböck verdächtigte M nämlich, den ICCJV zu finanzieren und ihm damit überhaupt erst zu ermöglichen, solche Handlungen zu setzen. In der ORF-Doku “Österreich nein danke 2” ist zu sehen, wie Mühlböck beim Modelhof an der Tür klingelt, um sich den Sheriffs zu “stellen”. Als niemand die Tür aufmacht, reist er mitsamt dem Fernsehteam weiter zur Staatsanwaltschaft Kreuzlingen, um M dort anzuzeigen. Im Sonnenstaatland-Forum wurde damals die Geschichte interessiert mitverfolgt, wobei sich Dietmar Mühlböck auch persönlich zu Wort gemeldet hat. In dieser Sache hat sich die Staatsanwaltschaft Kreuzlingen übrigens nicht direkt mit Ruhm bekleckert, soweit ich mich erinnere.

Ich hatte mich vor der jetztigen Verhandlung noch gefragt, ob Dietmar Mühlböck eventuell als Zuseher oder gar als Zeuge anwesend sein könnte, und mich darauf gefreut, ihn einmal persönlich kennenzulernen. Er war aber nicht da.]

V weiter: Die Staatsanwaltschaft behaupte: Ende 2017 habe es Divergenzen zwischen M und dem ICCJV gegeben. Nun zitiert er aus einer von M an den ICCJV gerichteten Mail, die (wenn ich es richtig verstanden habe) bereits vom 15.05.2017 stammt: “Der ICCJV muss sich eine neue Adresse besorgen”, “bei mir als Unternehmer ist etwas zu holen”, “auch die Aussichten sind nicht positiv”, das zeigten auch Medienberichte. Auch für die vier im Handelsregister eingetragenen ICCJV-Organisationen IRO, IRC, ISA und IIA habe M in dieser Mail eine Domiziländerung verlangt.

Diese Mail belege Ms Distanzierung vom ICCJV bereits im Mai 2017.

[Anmerkung von Helvetia:

OK, auch eine Distanzierung im Mai 2017 ist immer noch reichlich spät.

Aber in diesem Punkt neige ich stärkstens dazu, der Verteidigung zu glauben.

Mich hat bereits bei der Verlesung der Anklage gewundert, dass die Staatsanwaltschaft den Zeitpunkt der Vertreibung des ICCJV aus dem Müllheimer Paradies erst im Oktober 2017 ansetzt. Dem Sonnenstaatland ergaben sich entsprechende deutliche Anzeichen bereits im Juni und Juli 2017, wie man sowohl im Forum als auch im Wiki seit 2017 nachlesen kann.

Das erste Anzeichen war der für 09.06.2017 geplante und dann plötzlich abgesagte Vortrag von Ullrich Zimmermann (stellvertretender Oberdepp, da Marcus Steiner zu dem Zeitpunkt im Häfn sass) über die “Geschichte des ICCJV”. Dieser Termin verschwand zwischen dem 26.05. und 07.06.2017 aus dem Terminkalender des Modelhofes, wie man hier und hier nachlesen kann.

Nicht viel später (allerspätestens Anfang Juli) entdeckte ich auf der Website des Pappnasengerichts eine neue Adresse:

ICCJV International

Postfach 45

CH-2557 Studen

Am 13.07.2017 unternahm ich daher eine Velotour [für Grosskantonesen und Ösis, das ist eine Radtour], die auch durch Müllheim führte, wobei ich sämtliche Bilder machte, mit denen ich gerade die Blogartikel dieses Prozessberichts illustriere.

Damals wollte ich insbesondere den Briefkasten inspizieren, ob dort immer noch das in der ORF-Doku gezeigte Briefkastenschild “ICCJV International” angebracht war. Vor Ort entdeckte ich zwar das Schild noch, aber es war mit einem provisorischen Namensschild “Dubravec” überklebt, sodass die Aufschrift nicht lesbar war. Daraus zog ich dann den Schluss, dass der ICCJV wohl aus dem Modelhof ausgezogen war, siehe hier.

Das schliesst natürlich nicht aus, dass M trotzdem noch im Oktober an irgendwelchen Treffen des ICCJV teilgenommen haben könnte, aber ob das wahnsinnig plausibel ist… Woran die Staatsanwaltschaft “ihr” Ende des Pappnasengastrechts in Müllheim festmacht, wurde im Laufe der von mir besuchten Verhandlung leider nicht konkret erwähnt.

Deshalb: Punkt für die Verteidigung; und: Es macht mich immer noch WAHNSINNIG, dass ich das Briefkastenschild der Pappnasen nicht mitgenommen habe!!!!!! Was wäre das für eine Trophäe gewesen!]

V weiter: Ab dem Zeitpunkt der Distanzierung, und damit meint er also Mitte Mai 2017, habe es keine Veranstaltungen des ICCJV mehr im Modelhof gegeben. M habe auch sein “Amt” als “Friedensrichter” abgelegt.

V zitiert wieder aus einer Mail von M [leider bin ich nicht sicher, ob es sich um die bereits oben zitierte Mail handelt oder um eine weitere] und meint dazu: “Das ist die schweizerische Formulierung für ‘Lasst’s mich mit eurem Blödsinn bitte in Ruhe’”.

Zur Anzeige von Dietmar Mühlböck legt V das Einvernahmeprotokoll vom Mai 2017 vor. M sei dort erstmals konkret mit dem Fehlverhalten und den Verstössen durch die Pappnasen konfrontiert worden. M kenne Mühlböck nicht einmal. Die Zustellung der Ladung zur Vernehmung als Beschuldigter sei am 15.05.2017 erfolgt [also am Datum der Distanzierungsmail – vorbehaltlich eines Fehlers meinerseits wegen der doch starken Abgekürztheit meiner Notizen].

M sei in die untersuchten Vorgänge “überhaupt nicht involviert” gewesen, es seien “völlig haltlose Vorwürfe jedenfalls gegen M”, sagt V und bittet die Geschworenen: “Seien Sie so fair dem Dr. Model gegenüber”.

Nun geht es um die “Causa Hollenbach” – diesen Begriff verwendeten die Richter, die StA und V für die Ereignisse rund um die versuchte Entführung einer Rechtsanwältin durch ICCJV-Mitglieder und die Fantasiehaftbefehle gegen österreichische Politiker im Jahr 2014. “Ordnen Sie das bitte richtig ein”, sagt V. M sei darauf im von der StA erwähnten Interview angesprochen worden und “sagte, dass er eben gerade nicht über die Art und Weise Bescheid wusste, was dort damals vorgefallen ist”. Bis zur Vernehmung durch die Kantonspolizei Thurgau habe M “keinerlei strafrechtliche Berührungspunkte des ICCJV auch nur für möglich gehalten”.

V verteilt nun eine Mail von M, in der es heisst, M könne die Beziehung zum ICCJV jederzeit abbrechen, wenn es Anzeichen für Probleme gebe.

Versuche von Marcus Steiner (der Oberpappnase) zwischen Juli 2017 und Oktober 2018, M zum Umdenken zu bewegen und den Modelhof zurückzugewinnen, seien erfolglos geblieben. M habe den ICCJV rausgeschmissen und verlangt, dass auch die vier “NGOs” von der Adresse des Modelhofes verschwinden.

Nun kommt V zu der wichtigen Frage: Mit welchem Vorsatz hat M 2016/2017 agiert? Für eine Verurteilung nach §246 StGB müsse M vorsätzlich gehandelt haben, “und da ist die Anklageschrift schon etwas sportlich”. §246 verlange auf der subjektiven Seite bedingten Vorsatz.

Nun kommt V mit einem Gutachten an, das ein Professor Lebisch verfasst habe und worin dieser zum Schluss komme, dass M keine Staatsfeindlichkeit vorgeworfen werden könne (oder ähnlich, da sind meine Notizen etwas unklar).

An dieser Stelle bemerkt V, dass der Vorsitzende Richter mit einer der Beisitzerinnen in ein Gespräch vertieft scheint, und meint: “Ich hab Sie glaub’ich verloren”.

VR: “Ich bin multitasking”.

V verteilt das besagte Gutachten, wobei er ganz subtil andeutet, was er von diesem Verhalten des VR hält.

V: Entscheidend sei die Frage: “Was war der Wissensstand des Dr. Model anno dazumal?” Wieder zitiert er aus dem Interview.

Ms Intention bei der ganzen Geschichte sei die Unterstützung einer “zivilgesellschaftlichen Initiative” gewesen [welch edler Ausdruck für das Pappnasengericht].

Sofort nach Kenntnis des “Fehlverhaltens österreichischer Mitglieder” und der Verurteilung des Marcus Steiner 2017 habe sich M vom ICCJV distanziert.

Der Verteidiger beschliesst seine Replik mit der Beantragung eines Freispruchs. “Er wird sich nicht schuldig bekennen”.

Es ist jetzt 11:50 und das Gericht verordnet eine brutal kurze Mittagspause von 30 Minuten.

Nachdem ich mir die bisherige Verhandlung angehört habe, staune ich nicht schlecht darüber, wie gut ich tatsächlich über den ICCJV und die angesprochenen Ereignisse Bescheid gewusst habe bzw. wie gar nicht mal so falsch ich mit etlichen Vermutungen und Einschätzungen lag.

Paradoxerweise glaube ich mir die Behauptung anmassen zu können, dass ich in manchen kleinen Details sogar besser als die eine oder andere Seite Bescheid wusste.

Das ist das exakte Gegenteil meiner ursprünglichen Erwartung. Ich hatte gehofft, dass ich hier eine grosse Fülle an Informationen aufschnappen würde, die es mir erlauben würden, den Wiki-Artikel über die Pappnasen endlich aktualisieren zu können.

Und ich denke mir zufrieden: Ganz so schlecht habe ich meinen ersten Wiki-Artikel über M damals nicht getroffen.




Strafsache Dr. Model, Teil 2: Generalien und Verlesung der Anklage

Der Brunnen am Eingang des Modelhofes in Müllheim (13. Juli 2017)

Um 9:50 betreten die Geschworenen den Saal und kurz danach erscheint der Schwurgerichtshof, bestehend aus dem Vorsitzenden Richter und zwei Beisitzerinnen. Zum Glück weiss ich noch von früheren Verhandlungen, dass man in dieser Situation aufsteht, denn ich bin fast die einzige “Zuseherin”.

Der Vorsitzende Richter fackelt nicht lange. “Strafsache Dr. Model”, spricht er in sein Diktiergerät, von dem er noch ausgiebig Gebrauch machen wird. Er diktiert da seine Fragen, sofern er sie für besonders wichtig hält, mitsamt den Antworten von Model und allen Satzzeichen hinein (kann es wirklich sein, dass das Komma in Österreich “Beistrich” heisst?). Das Ganze sogar auch synchron, während Model sich äussert, und mit einer beeindruckenden Souveränität und Klarheit im Ausdruck.

Model wird aufgefordert, im Zeugenstand in der Mitte Platz zu nehmen.

Es folgt die Beeidigung von vier der acht Geschworenen, da die anderen vier schon bei früheren Prozessen beeidigt wurden (wieder so eine Situation, in der man aufstehen muss).

Der Vorsitzende Richter (nachfolgend VR) wendet sich nun an Model (nachfolgend M).

Eine kleine Anmerkung sei mir noch gegönnt: Obwohl die Umstände teilweise schwierig waren, da manche der Beteiligten relativ schnell und auch öfters durcheinander sprachen, habe ich die Verhandlung sehr genau aufgeschrieben. Das Meiste ist nahezu wörtlich oder ganz wörtlich (in letzterem Fall verwende ich Anführungszeichen). Das weniger Wörtliche setze ich in die indirekte Rede. Es lebe der Konjunktiv!

VR: “Sie sind Dr., gell?”

M: Ja.

VR: Ich habe von Ihnen so gut wie gar keine Daten.

Am 15.01.21 sei M in Liechtenstein beim Fürstlichen Landrichter Martin Jehle zum Fall einvernommen worden.

M: Er sei Dr. oec.

Bezüglich des Mangels an Daten weist M auf “kulturelle Unterschiede” zwischen der Schweiz und Österreich hin.

Eine der Beisitzerinnen weist M mittendrin relativ barsch zurecht, er solle seine Maske ordentlich tragen, das sei der Sinn der Maskenpflicht.

Für die beiden Beisitzerinnen habe ich in meinen Notizen keine unterschiedlichen Symbole definiert, daher nenne ich sie im Folgenden beide einfach B. Vielleicht schaffe ich es am zweiten Prozesstag, sie B1 und B2 zu nennen.

Der VR befragt M nun sehr detailliert zu seinem Werdegang und seiner Lebenssituation, und ich habe ebenso detailliert mitgeschrieben, kürze hier meinen Bericht aber auf das Wesentliche und klammere allzu Persönliches aus.

M gibt u.a. an, er habe drei erwachsene Kinder. Eine Tochter sei Juristin und arbeite als Anwältin in Zürich, “und sie sitzt in diesem Saal”.

Das habe ich mir ja fast gedacht…

VR: Fragt nach Ms Einkommen.

M: Keine Angabe.

Ms Wortkargheit in diesem Punkt kommt beim VR gar nicht gut an.

VR: Er (oder eher jemand von den österreichischen Strafverfolgungsbehörden, da sind meine Notizen ungenau) sei zweimal in Zürich gewesen und habe das überprüft. “Sie brauchen goar nix sogn, aber das Gericht wird Sie einschätzen”. Es folgt ein veritables Schweizer-Bashing, von dem ich nur das Ende überliefern kann: “Schweizer fahren wie die Schweine, das ist mein Bild von Schweizern”.

Der VR kann ja nicht wissen, dass Helvetia persönlich im Raum sitzt. Gedanklich erteile ich ihm den ersten Strike, den er allerdings im Laufe des Tages dadurch wettmachen wird, dass mir sein strategisch ausgefeilter, wenn auch ziemlich fieser Vernehmungsstil Respekt abnötigt.

Zu seinem Vermögen möchte M ebenfalls keine Angaben machen (wir Schweizer sprechen nun mal nicht gern über Geld), ausser der Bemerkung, dass er keine Schulden habe. Dass weder Ms Vermögen noch sein Einkommen als Pappschachtelfabrikant besonders gering sind, dürfte allen klar sein.

VR: Sie wissen, worum es geht, warum Sie hier sind?

Von M kommt keine Antwort.

Deshalb übernimmt nun die Staatsanwältin (StA) und verliest die Anklage.

StA: Es geht um das Verbrechen der staatsfeindlichen Verbindung, §246 StGB. M habe den ICCJV mit Geldmitteln “und auch sonst in erheblicher Weise” unterstützt. Der ICCJV sei eine seit 2014 in Österreich agierende staatsfeindliche Verbindung um Marcus Steiner. Deren Ziel sei Selbstjustiz, Opfer seien insbesondere Beamte, Richter, Anwälte. Gegen manche Amtsträger wie den damaligen Landeshauptmann Erwin Pröll habe der ICCJV “Haftbefehle” ausgestellt. Die Ereignisse in Hollenbach 2014 (im SSL auch als “Walknerhof-Debakel” bekannt) hätten den Verfassungsschutz “in allerhöchste Alarmbereitschaft” versetzt. Mit Messern bewaffnet hätten Marcus Steiner und andere damals eine Rechtsanwältin aufgesucht und sie in einen Bauernhof (eben den Walknerhof) verschleppen wollen, den sie als Tatort für ihren “Prozess” ausgesucht hätten.

An dieser Stelle nennt die StA auch die Mitgliederzahlen des ICCJV, in Österreich seien es 42 Mitglieder gewesen. Marcus Steiner habe eine Freiheitsstrafe ausgefasst. Nach seiner Entlassung 2017 habe es wieder erhöhte Aktivitäten des Fantasiegerichts gegeben. Die “Causa Hollenbach” zeige, dass diese staatsfeindliche Verbindung nicht zu verharmlosen sei.

M sei 2015 mit dem ICCJV in Kontakt gekommen, auch mit dem “Freeman” Joe Kreissl und mit Willibald Landschützer, einem hochrangigen ICCJV-Mitglied. Er habe mit dem ICCJV eine Vereinbarung abgeschlossen und ihm den Modelhof zur Verfügung gestellt. Diesen seltsamen Prunkbau im thurgauischen Bauerndorf Müllheim hat M als Sitz seines Fantasiestaates “Avalon” bauen lassen. Im Laufe der Verhandlung wird es noch ausführlich um den Modelhof und seinen Innenausbau gehen.

Vorgeworfen wird M zudem, er habe 2015 den “völkerrechtlichen Gründungsvertrag” des ICCJV und das sogenannte “Wiener Statut” unterschrieben. Ausserdem habe er ein Amt bem ICCJV innegehabt, nämlich “Friedensrichter”. Er habe an Veranstaltungen des Fantasiegerichts im Modelhof teilgenommen und Beschlüsse mit erlassen, etwa die Wahl des besagten Willibald Landschützer zum “General Chief Sheriff”. Letztmals habe M im Jahr 2017 an einer ICCJV-Veranstaltung teilgenommen. Den Modelhof habe er dem ICCJV und vier von dessen Scheinorganisationen unentgeltlich zur Verfügung gestellt, obwohl ein “Mietvertrag” bestanden habe.

Landschützer habe M überredet, dem ICCJV bzw. der Scheinorganisation ISA über eine Bank auf Zypern Geld zu spenden, und zwar 150000 Schweizer Franken. Die Transaktion sei für Marcus Steiner und Willibald Landschützer bestimmt gewesen, sei aber gescheitert und rückabgewickelt worden. Deshalb habe M später 5kg Gold an Landschützer übergeben. Dieser sei als Finanzverwalter des ICCJV dafür zuständig gewesen. Er habe das Gold für 184000 Euro verkauft und 165000 Euro bei der zypriotischen Bank anzulegen versucht. Den Rest habe er für sich behalten. Die Summe bei der Bank sei wegen Geldwäscheverdachts allerdings gesperrt worden.

Ab Oktober 2017 habe M dem ICCJV den Modelhof nicht mehr zur Verfügung gestellt. Nach Darstellung der StA habe Landschützer dem M aber noch eine “Teeküche” übereignet, um den bei M entstandenen “Imageschaden” auszugleichen (M wird später sagen, Landschützer habe dadurch vielmehr seine private Darlehensschuld tilgen wollen).

Noch 2018 habe es Kontakte zwischen M und Marcus Steiner sowie Willibald Landschützer gegeben. M habe gewusst, dass der ICCJV staatsfeindlich sei und dass er ihn erheblich unterstützt habe. Den Beweis habe das BVT (der Verfassungsschutz) durch Kontenöffnungen und Hausdurchsuchungen bei Mitgliedern erbracht.

Bei seiner Einvernahme in Liechtenstein am 15.01.21 sei M bezüglich seines Amtes als “Friedensrichter” und bezüglich der Zurverfügungstellung des Modelhofes “tatsachengeständig” gewesen, behaupte aber, der ICCJV verfolge keine gesetzeswidrigen Zwecke und das Gold sei ein privates Darlehen an Landschützer gewesen, keineswegs eine Spende an den ICCJV.

Mit einer Vereinbarung zwischen ihm und Landschützer, die aber erst am 10.01.21 (fünf Tage vor Ms Vernehmung) entstanden sei, versuche M, seine Rolle zu bagatellisieren und den ICCJV als harmlos darzustellen. Es gebe aber genug Beweise, dass das Geld für den ICCJV bestimmt gewesen und Landschützer im Rahmen der Transaktion für den ICCJV aufgetreten sei. Es gebe eine Art Protokoll von Marcus Steiner dazu, wie die Überweisung lief, und eine Aufzeichnung von einem “High Council”-Treffen. Auch Landschützer habe 2018 gesagt, das Geld sei für den ICCJV und kein privates Darlehen.

Bereits 2006 habe M in der Schweiz einen eigenen “Staat” ausgerufen. Es gebe ein Interview, in dem er sich auf die “Causa Hollenbach” beziehe. M habe das “Wiener Statut”, eine Art “Verfassung”, mit unterzeichnet und daher gewusst, dass der ICCJV staatsfeindlich sei.




Strafsache Dr. Model, Teil 1: Einleitung

Nur noch 4 Kilometer bis Müllheim!

Eigentlich hatte ich mir schon ausgemalt, wie ich dereinst meinen Bericht vom Prozess gegen Carl-Peter Hofmann beginnen würde (mal vorausgesetzt, dieser findet in Graz statt): “Als ich im September 2020 nach der Staatenbund-Verhandlung aus dem Grazer Straflandesgericht kam, hätte ich ja niiiiie geglaubt, dass ich jemals wieder einen Fuss in dieses Gebäude setzen würde”.

Tja, diese Phrase kann ich für den Hofmann-Prozess jetzt doch nicht verwenden. Denn während Carl-Peter Hofmann immer noch in Liechtenstein einsitzt, habe ich das Grazer Landesgericht für Strafsachen bereits wieder betreten. Im Schwurgerichtssaal verantwortet sich heute und morgen ein Landsmann von mir, der zufälligerweise ebenfalls im Fürstentum Liechtenstein wohnhaft ist, und zwar (wie er selbst angegeben haben soll) aus Gründen der Steueroptimierung. Denn Daniel Model hat eine Eigenschaft, die für unsere Kundschaft wirklich völlig atypisch ist: Er ist ziemlich reich.

Und bevor sich jetzt jemand fragt, wer dieser Daniel Model überhaupt ist, verweise ich einfach auf unseren Wiki-Artikel – übrigens der erste, den ich je verfasst habe, ein Hauch von Nostalgie kommt auf. Und ich verweise auf die folgenden Prozessberichte, an denen ich, wenn das morgen so weitergeht, noch gefühlt ein Jahr schreiben werde, denn ich bin mal wieder dem Drang erlegen, wirklich ALLES aufzuschreiben, besonders die österreichischen Dialektmerkmale.

This being said, meine Hand tut weh nach ca. neuneinhalb Stunden Verhandlung. Oje, und morgen geht es genauso weiter…

Im Gericht erschien ich wie gewohnt reichlich zu früh, wobei sich meine Befürchtung, es könnte corona-technisch zu viele Besucher geben, nicht bestätigte.
Praktisch ebenso früh wie ich war auch Daniel Model erschienen. Seine Begleiter, einen Mann und eine junge Frau, hielt ich zu Recht für seine Anwälte. Zu meiner Überraschung sprach die Anwältin mit Model Thurgauer Dialekt, wie ich anhand von ein paar Gesprächsfetzen feststellte. Als sie ihm dann auch noch den Anzug zurechtzupfte und ihn umarmte, begann ich mich zu fragen, ob das nicht doch eher seine Frau oder Tochter sein könnte.

Am Schwurgerichtssaal hatte sich seit meinem letzten Besuch vor eineinhalb Jahren wieder einiges verändert. Das rot-weisse Tatort-Absperrband war aus den Zuschauerrängen verschwunden, dafür waren im Bereich des Gerichts Scheiben zum Schutz vor Corona installiert worden. Einen Sichtschutz für die Geschworenen gab es nicht – warum auch? Es ist ja nicht der Staatenbund-Prozess, in dem Geschworene von SBÖ-Sympathisanten angegangen wurden. Und ja, es ist ein Geschworenenprozess. Denn es geht mal wieder – wer hätte es gedacht – um den berühmten §246 “Staatsfeindliche Verbindungen”.

Die Anwälte begaben sich auf ihre Plätze, zogen ihre Roben an und erklärten Model, dass er sich auf einen der Stühle vorne setzen könne. Im Vergleich zum Staatenbund-Prozess mit seinen 12-14 Angeklagten, die praktisch die ganze Stuhlreihe besetzt hatten, und ebenso vielen Verteidigern wirkte der Gerichtssaal heute auf mich geradezu leer. Es waren auch keine Medienschaffenden da.

Hinter dem Richterpult bemerkte ich einen riesigen Berg Akten, die sich auf einem Regal türmten, das die ganze Länge des Richterpultes einnimmt. Ob das wohl die ICCJV-Akten sein mögen? Wirklich ein beeindruckend-bedrohlicher Anblick.

Übrigens hielt ich Dr. Daniel Model, den HSG-Ökonomen und Pappschachtelfabrikanten, noch nie für einen Reichsbürger oder Staatsverweigerer im engeren Sinne. Mag sein, dass er ultralibertär ist und zudem etwas esoterisch angehaucht (für Liebhaber des Thurgauer Dialekts gibt es hier ein Video, in dem das gut zum Ausdruck kommt). Es hätte mich jedoch überrascht, wenn er zum Beispiel bei der Verlesung seiner Generalien so ein Mensch-Personen-Gesülze vom Stapel gelassen hätte, wie echte Kundschaft es zu tun pflegt (Spoiler: Hat er auch nicht!).

Um so mehr war ich gespannt, was um alles in der Welt ihn dazu gebracht hat, sich ausgerechnet mit der Mutter aller Fantasiegerichte, dem ICCJV, einzulassen, diesen Pappnasen den Modelhof in Müllheim zur Verfügung zu stellen und – so wirft es ihm die Anklage zumindest vor, er streitet es ab – diese staatsfeindliche Verbindung auch noch mit erheblichen Geldbeträgen zu verwöhnen.

Und ich war gespannt, was ich über den ICCJV noch so alles erfahren würde, denn eines steht fest: Unser Wiki-Artikel über den ICCJV ist sträflich unaktuell. Ich schliesse diese Einleitung daher mit den alarmierenden Worten:

Wacht auf! Unser Wiki ist personell hoffnungslos unterbesetzt!!!




War eh a Wahnsinn: das stille Ende des ICCJV

Der Vergessenheit anheimgefallen…

Wer kennt heute noch den International Common Law Court of Justice Vienna? Fast niemand!

Und dabei war der ICCJV die Mutter aller Fantasiegerichte des deutschsprachigen Raumes, quasi der Prototyp der angelsächsisch beeinflussten, aus einer Suppe von Freemen, OPPT und Sovereign Citizens geborenen Staatsverweigerer-Gruppierung, wie sie besonders für den Süden des Sonnenstaatlandes – Österreich und die Schweiz – typisch ist.

Und der ICCJV hatte mehrere Webauftritte, die zumindest bei den Connaisseurs im Sonnenstaatland regelmässig für Erheiterung sorgten. Bis im Herbst 2018 die österreichische Justiz zuschlug. Die Führungspersonen des ICCJV wanderten in den Häfn und die Organisation wurde nachhaltig zerschlagen, auch von ihren Ablegern in anderen Ländern hat man seither nichts Nennenswertes mehr gehört.

…Und doch: ein spätes Ende

2018 ging also der ICCJV als Organisation faktisch unter und ist mittlerweile bei der sonnenstaatländischen Öffentlichkeit in Vergessenheit geraten. Die Verfahren gegen seine Exponenten dauerten allerdings in den darauffolgenden Jahren an.

Jetzt, im Jahre 2022, ist es endlich zu einer Reihe von Verurteilungen wesentlicher Unterstützer und Führungspersonen des Fantasiegerichts gekommen (hierher gehört auch der Model-Prozess).

Am 20. Juli 2022 verantworteten sich drei Exponenten der obersten Führungsspitze des ICCJV vor dem Landesgericht für Strafsachen in Wien: Marcus Steiner, der General Director und Anführer des ICCJV; Wolfgang Empacher und Alexander Hermann.

Kurzer Prozess, ausführliche Mitschrift

Einem lang gehegten Wunsch entsprechend, habe ich diese Verhandlung besucht und mitgeschrieben. Denn Rechtsmittel hin oder her, sie steht wie keine andere für das definitive Ende des ICCJV.

Dieses Ende des ICCJV stellte sich als kurzer und relativ unspektakulärer Prozess heraus. Die Mitschrift ist im SSL-Forum veröffentlicht; hier die direkten Links:

Teil 1: Vienna calling (for ‘juristicion’)

Teil 2: Generalien der Angeklagten

Teil 3: Verlesung der Anklage und Repliken der Verteidiger

Teil 4: Vernehmung des Angeklagten Steiner

Teil 5: Vernehmung des Angeklagen Empacher

Teil 6: Vernehmung des Angeklagten Hermann

Teil 7: Beweisverfahren, abgelehnte Anträge, Hauptfragen, Plädoyers, Schlussworte der Angeklagten, Urteilsverkündung

Damit schliesst sich der Kreis: Der ICCJV, der es 2014 als erste Staatsverweigerer-Gruppierung gewagt hatte, den schlafenden Drachen der österreichischen Justiz zu kitzeln, wurde nun von diesem Drachen endgültig verschlungen.




Prozessbericht: Peter Fitzek vor dem AG Dessau (Tag 4)

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Bericht von der Gerichtsverhandlung am 18.12.2014 gegen Peter Fitzek (1, 2)

Prozessbeobachter: Müllmann

Bericht vom Dessauer Tellergericht gegeben für den Menschensohn des Horst und der Erika

Wieder keine Sicherheitskontrolle. Polizeifahrzeug steht halb versteckt um die Ecke hinter dem Gerichtsgebäude. Schon größerer Andrang vor dem Saal, ein Haufen unbekannter Gesichter. Draußen war mir eine Menschentraube vor Fahrzeugen von weiterweg aufgefallen. Die kommen jetzt auch rein und postieren sich vor dem Saal. peter.panik und ich finden uns nach kurzem Personalienabgleich via Forum. Es füllt sich weiter, ein paar Staatshörige aber noch keine der bekannten Gesichert.

Auftritt Imperator heute nicht ganz so imposant da ohne verfassungsmäßig vorgeschriebene Staatsflotte. Er scheint die anwesenden alle zu kennen, begrüßt jeden mit Handschlag auch die Delegation aus dem sonnigen Drachenreich. Protokollant öffnet den Saal und wir dürfen eintreten. Wieder reichlich voll, sind nur noch 2 Plätze frei. Jetzt kommen auch ein paar Staatshörige, Martin Sch, Leonard, Martin H, Patrick, Ulf Peter. Peter beordert einen grauhaarigen Lakaien als Protokollant neben sich. Er türmt wieder Berge Papier vor sich auf. Ein Heftstreifen mit Ausdrucken kommt mir bekannt vor.  Ach nee, seine Ignoranz lesen meine Prozessberichte. Ich spreche ihn darauf an, dass die Berichte ihm ja dann beim Schreiben der Berufungsbegründung helfen können. Er sagt darauf, dass man erst einmal sehen müsse ob Berufung oder Revision.

Ein Justizbediensteter kommt rein und übergibt Peter einen gelben Umschlag. Ich sage „Wohl das nächste Verfahren?“. Peter grinst und öffnet den Umschlag. Er faltet einen A3 Ausdruck auseinander. Aha. Mahn- oder Vollstreckungsbescheid so wie es aussieht. Blatt wird schnell wieder weggepackt. Peter erzählt noch seinen Anhängern, dass er ja letzte Woche ein Schreiben wegen eines weiteren Verfahrens bekommen habe. Diesmal geht es um einen Verstoß gegen das Waffengesetz. Beim Hausbesuch sei wohl ein Nunchaku gefunden worden. Als ob ER sowas brauchen würde.

Eine Gruppe von 3 oder 4 Personen mittleren Alters, darunter eine Frau mir rosa Strähnen verteilen Zettel (siehe Foto). Selbst die Staatshörigen sind überrascht. Ich halte Martin den Zettel hin, damit er ihn abfotografieren und hochladen kann. Eintritt Richter.

Diesmal keine Probleme beim Aufstehen. Richter will wissen wer der Typ neben seiner Impertinenz ist. Unterdessen tuschelt der Freundeskreis hinter mir was über den jüdisch klingenden Namen des Richters, da wisse man ja schon was das für einer sei „nomen est omen“. Ich höre auch das Wort „Freisler-Prozess“.

Richter: Wer sitzt heute bei Ihnen?
Peter: Mein Protokollant, erlaubt das Gesetz.
Richter: In welcher Funktion?
Peter: Er soll den Verlauf der Verhandlung festhalten, meine Beweisanträge und so.
Richter: Als er ist Beistand ohne juristischer Beistand zu sein. Bei der Gelegenheit …
Richter fängt an im Gesetz zu blättern.
Richter: Wir können es zurückstellen.
Richter blickt sich im Saal um und fixiert mich. Er fängt an sich wieder über das mangelnde Medieninteresse zu beschweren. Aber da gäbe es ja die Berichte im Internet. Er guckt mich an „Junger Mann, sie hab ich hier ja schon öfter gesehen, nehme an, dass sie das sind“. Er findet die Berichte sehr detailliert, teilweise wortwörtlich den Verhandlungsverlauf wiedergebend. Da seien möglicherweise Bild- und Tonaufzeichnungen im Spiel. Das sei nicht zulässig. Ich bedanke mich für den Hinweis und versichere, dass ich nur mitschreiben würde. Das sei zulässig befindet der Richter, guckt aber weiter skeptisch: „Da müssen sie ja genauso viel schreiben wie ich“.

Zwei weiter Zuschauer kommen, sehen etwas verlottert aus und haben so komische selbstgebastelte Ausweise an der Brust. Es sind keine Stühle mehr frei. Richter bittet die Zuschauer sich Stühle von den Tischen des Angeklagten und der Staatsanwältin zu nehmen. Später stellt sich raus, dass das zwei Begleiter von Sürmeli sind.

Als erstes kommt jetzt die erneute Vernehmung der Buchprüferin von der Polizei. Diese hat eine weitere Auswertung vorbereitet, nach den Wünschen des Richters und der Staatsanwältin. Der Richter stellt fest, dass er die falschen Akten mitgenommen hat und holt die richtigen.

Eintritt Sürmeli. Wow, das kann lustig werden. Er findet doch noch einen freien Platz und lässt sich in den Stuhl fallen. Dort nickt er fast sofort ein. Hmm. Das soll alles sein? Keine Personalienfeststellung, kein Seerecht. Menno.

Richter kommt mit den richtigen Akten zurück und jammert, dass das Verfahren inzwischen 20 Ordner füllt und er keine Fahrgelegenheit für seine Unterlagen hat. Da hat er halt den Stapel für nachmittags gegriffen gehabt.

Er erklärt der Zeugin, dass nach ihrer letzten Vernehmung (siehe Bericht 1. Prozesstag) dem Angeklagten die Unterlagen kopiert wurden und dieser hätte festgestellt, dass da auch Zahlungen aus dem Jahr 2008, also vor dem angeklagten Zeitraum berücksichtigt seien.

Die Walldorf-Tante kommt und findet keinen Platz mehr, sie muss draußen warten.

Die Buchprüferin kann sich das gar nicht erklären, da sie keine Kontounterlagen von 2008 hatte. Nach längerem hin und her und Vergleich der Unterlagen aus der Akte der Staatsanwaltschaft, der Kopie der BaFin-Akte und der Akte der Buchprüferin stellt man fest, dass es zwei Versionen des Berichtes gibt. Einer davon enthält die 2008er Zahlungen, der andere enthält die Zahlungen auch, aber mit einem Datum aus dem angeklagten Zeitraum. Nach Durchsicht ihrer eigenen Akten stellt die Zeugin fest, dass es da wohl einen Übertragungsfehler von den handschriftlichen Belegen gegeben haben muss. Diese Übertragungsfehler wurden dann auf dem Ausdruck handschriftlich korrigiert und mit Datum durch die Zeugin gegengezeichnet. Alles formal korrekt, hat die Staatsanwaltschaft aber wohl die falsche Version des Berichtes in der Akte gehabt. Kommentar des Richters zwischendurch „Computer verselbständigen sich anscheinend“
Es gibt dann auch noch Verwirrung, welche Anlagen zu welchem der drei Vermerke gehören. Einmal sind die Vermerke mit Buchstaben gekennzeichnet, zweimal mit Zahlen. Aber der Richter jongliert recht souverän mit den Akten findet alles nach mehr oder weniger langem blättern. Die Staatsanwältin guckt inzwischen wie ein Auto. Die braucht wohl keine Akten. Zumindest hat sie kaum welche dabei. Da hat ja selbst der in diesen Dingen unkundige und durch Plünderung in seiner Verteidigungsfähigkeit behinderte Oberste Dinges mehr Material am Start.

Weitere Verwirrung gibt es um einen doppelt vorkommenden Namen mit identischen Buchungen. Aber das klärt sich schnell. Scheint ein Ehepaar zu sein, gibt jedenfalls verschiedenen Vornamen dazu. Nun schlägt die Stunde der Staatsanwältin. Sie will den Wert des „Erlangten“ festgestellt haben und daher sollen die Rückbuchungen und Rücklastschriften rausgerechnet werden. Buchprüferin legt eine neue Auswertung vor. Bis auf ein Postbankkonto ist alles korrekt. Auf diesem Konto wurden auch noch Zahlungen einen Tag nach Ende des Anklagezeitraumes berücksichtigt, aber nicht in der Auswertung weiter betrachtet. Es handelt sich um einen Betrag von etwa 400 EUR, der gar nicht in der Auswertung enthalten war, da es keine Verbindung mit der NDGK gibt, es handelt sich um Zahlungen von Seminargebühren und einer Amazon-Rechnung.

Festzuhalten ist, dass im Tatzeitraum von der NDGK 41.105,28 EUR ausgegeben wurden, es gabt Rückbuchungen über 19.367,15 EUR und Rücklastschriften in Höhe von 22.437,71 EUR. In den Rücklastschriften sind Gebühren von 299 EUR enthalten. Eingenommen hat die NDGK im Tatzeitraum 363.800,20 EUR. Somit wird der Wert des Erlangten berechnet zu 321.995,34 EUR.

Der Betrag entspricht genau dem, was am ersten Verhandlungstag von der Zeugin berichtet wurde. In der ersten Auswertung hatte sie das auch schon alles richtig berücksichtigt, nur nicht zwischen Rückbuchung und Rücklastschrift und Erstattungsleistungen der NDGK differenziert. Die Buchprüferin erläutert, dass sie die erste Auswertung ja für die Finanzermittlungen, also vermutlich BaFin gemacht hat und da würde die Höhe der Ausgaben keine Rolle spielen, da gehe es nur um die Einnahmen.

Der Richter will nun wissen, auf welche Vertragsversion welche Zahlungen entfallen. Das kann die Zeugin aber nicht beantworten, da ihr keinerlei Vertragsunterlagen der NDGK vorliegen. Richter will nun wissen, ob im Verwendungszweck Beitragszahlung oder Versicherungsbeitrag oder Mitgliedsbeitrag gestanden hätte oder Beitrag für … Unterstützungsleistungen (Einwurf vom Zopfträger)

Die Staatsanwältin will nun den Unterschied zwischen Rückbuchung und Rücklastschrift wissen. Ich hab leider keine Tischkante da zum Reinbeißen. Das wurde gerade erklärt. Aber die Zeugen erklärt geduldig, dass bei Rückbuchungen durch den Verein exakt der gleiche Betrag zurücküberwiesen wurde wie ursprünglich zugegangen war. Gründe könnten Fehlbuchungen oder Doppelzahlungen sein. Die Rücklastschrift dagegen erfolgte durch die Banken, wobei als Grund Widerspruch oder mangelnde Deckung angegeben seien. Bei der Rücklastschrift wurden neben dem eigentlichen Betrag noch zusätzlich Gebühren abgebucht.  Die Staatsanwältin will nun wissen, wie sich die Rückbuchungen auf die verschiedenen Konten verteilen, um den dinglichen Arrest korrigieren zu können, insbesondere für das Konto von Peters Mutter bei der Sparkasse.

Die Zeugin kann diese Information nicht sofort liefern aber bei Bedarf nachreichen. Sie erwähnt noch, dass es viele Umbuchungen zwischen den verschiedenen Konten in Peters Reich gab. So wurden insgesamt 109.250 EUR von den NDGK Konten auf andere Konten umgebucht, davon 2.220 EUR wohl auf das Konto von Peters Mutter. Weiterhin gab es Abbuchungen von NDGK Konten für Miete, Energie, Neben- und Betriebskosten.

Bei einem der Menschenrechtskommissare klingelt das Handy und er geht raus.

Richter und Staatsanwältin steigen inzwischen in eine vertiefte Diskussion ein, ob und wie Rückbuchungen und Rücklastschriften bei einer möglichen Korrektur des Dinglichen Arrests zu berücksichtigen sind. Die Staatsanwältin hätte gerne eine Aufstellung darüber, welche Rückbuchungen auf welchen Konten erfolgt sind, um die Dinglichen Arreste der einzelnen Konten korrigieren zu können. Die Zeugin hat nur eine Zusammenstellung über alle Konten gemacht, bietet aber an, die Aufteilung bis zum nächsten Verhandlungstag anpassen zu können.

Der Richter hält dies für nicht erforderlich und beginnt mit der Staatsanwältin eine Diskussion über die §§ 111b Abs. 5 StPO und § 73 StGB. Kern der Diskussion ist, auf welche Begründung die Staatsanwaltschaft ihren Antrag für den Dinglichen Arrest stützt, ob es um den Einzug des durch eine Straftat Erlangten geht oder um die Sicherung von Rückgewährsansprüchen möglicher Geschädigter. Der Antragssatz und die Begründung der Staatsanwaltschaft passen hier wohl nicht zusammen. Die Staatsanwältin hat wohl die entsprechenden Unterlagen nicht dabei und weiß auch nicht auf Anhieb, worum es genau geht. Der Richter hält sich für diese Frage für nicht zuständig und kommentiert das mit „… aber da ich den ganzen Stapel Akten bekommen habe, habe ich auch mal reingeguckt.“

Prozess-Peter hält die Zeit für günstig, ein paar Beweisanträge zu stellen. Die Zeugin wird daher vor die Tür geschickt. In seinem ersten Antrag will Peter festgestellt wissen, dass überhaupt kein Schaden entstanden sein könne, weil es ja das „Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung“ gäbe. Die bei ihm „Versicherten“ müssten daher keine Beiträge rückwirkend an die Gesetzliche Krankenversicherung bezahlen und ihnen sei somit kein Schaden entstanden. Und ohne Schaden kein Anspruch auf Schadenersatz.

Der Richter kann nicht ganz folgen, er ist noch damit beschäftigt, die Anträge von Peter dem Protokollführer zu diktieren. Peter befleißigt sich in den Anträgen eines sehr komplizierten Sprachstils, soll wohl so eine Art Juristendeutsch sein. Jeder Antrag beginnt mit „Wir, Peter Fitzek, Menschensohn des Horst und der Erika Fitzek, beantragen in dem Verfahren …“

Peter erläutert dem Richter, dass die bei ihm Abgesicherten ja möglicherweise die Beiträge bei der gesetzlichen Krankenversicherung nachzahlen müssten, für den Zeitraum, in der sie der Versicherungspflicht nicht nachgekommen sind. Zusätzlich würden Säumniszuschläge anfallen. Daher hätte er seine Mitgliederlisten ja auch vor der BaFin schützen wollen, um den Schaden von den Mitgliedern abzuwenden. Aber durch oben genanntes Gesetz gäbe es ja jetzt keinen Anspruch auf Nachzahlung mehr und daher sei den Mitgliedern auch kein Schaden entstanden und somit gebe es auch keinen zivilrechtlichen Anspruch auf Schadenersatz.

Der Richter erklärt es zum gefühlt x-ten Mal, wie es um den § 134 BGB bestellt ist und wie um den § 823 Abs. 2 BGB. Den § 134 BGB sieht er als nicht einschlägig an, da kein beiderseitiges Verbot besteht (hatten wir in jedem der vorhergehenden Prozessberichte). Neu ist jetzt, dass § 823 Abs. 2 BGB ins Feld geführt wird. Hier wird ein Schadenersatzanspruch begründet, wenn gegen ein Schutzgesetz verstoßen wird. Fraglich ist daher, ob es sich bei dem § 140 VAG um ein solches Schutzgesetz handelt. Fitzek schwant Übles, er grätscht hier gleich rein und verkündet, dass ein solcher Anspruch dann ja auf 46.621,87 EUR beschränkt sein müsse. Das ist der Betrag, der laut Recherche von Martin Sch mit Verträgen eingenommen wurde, die auch nach Verständnis des Angeklagten ein verbotenes Versicherungsgeschäft dargestellt haben.

Den Richter interessiert aber mehr, worum es jetzt eigentlich gehen würde, Dinglicher Arrest wegen Verfall oder wegen Einziehung von Wertersatz. Hintergrund ist ein Urteil des BGH vom 1.12.2005 Az 3 Str 382/05 nach dem ein Verfall nicht angeordnet werden darf, wenn den Verletzten Ersatzansprüche zustehen würden (weil woraus sollten diese Ansprüche befriedigt werden, wenn der Staat alles einkassiert?). Nach Verständnis der Staatsanwältin könne der Arrest ja bestehen bleiben und wenn solche Ansprüche nicht erhoben werden würden, dann erst sollten die Dinge an den Staat gehen (§ 111i  StPO). Laut BGH-Urteil reicht aber schon allein die rechtliche Existenz eines Anspruchs aus, dieser müsse nicht geltend gemacht werden, um den Verfall zu hindern.  An dieser Stelle große Unruhe im Publikum, es wird die reichsdeppische Phrasendreschmaschine angeworfen (Welcher Staat? Unrechtmäßig etc.)

Der Richter erinnert Peter an ein Gespräch der beiden zu § 73 Abs. 2 Satz 1 StGB anlässlich einer Akteneinsicht vom Pluralzopf. Aha, das waren dann vielleicht die längeren Gespräche zwischen Peter und Richter nach den Verhandlungen. Sehr fair, muss man schon sagen. Die Staatsanwältin versucht es nochmal mit aufschiebenden Bedingungen, wird vom Richter aber abgekanzelt. Der zückt das nächste Urteil. Wieder vom BGH, diesmal vom 15.3.1984 Az 1 Str 819/83 nach dem ein Verfall nur in Frage kommt, wenn gar keine Ansprüche erkennbar sind. Laut BGH würde dabei sogar in Kauf genommen, dass der Täter das Erlangte behalten könne, wenn sich der Geschädigte nicht um seine Ansprüche kümmern würde. Der Richter kommt jetzt auf den § 111i Abs. 2 StPO zu Sprechen. Nach seiner Interpretation eine kann-Vorschrift, die nur dazu dient, die Ansprüche von unbekannten Berechtigten zu sichern. Die sieht er hier nicht. Weiterhin macht er die Staatsanwältin darauf aufmerksam, dass das Erlangte in einem entsprechenden feststellenden Urteil zu bezeichnen ist, da müsse sie wohl noch nachbessern. Die Macht es sich aber einfach und verweist pauschal auf den Abzug von 40.000 EUR für Rückbuchungen zu Gunsten des Angeklagten. Der Richter erinnert, dass nicht bei allen Verträgen ein Gesetzesverstoß vorgelegen haben muss. Die Staatsanwältin sieht das aber anders, ohne dies Sicht näher zu begründen.

Der Richter zückt darauf die Tabelle von Peter, aus denen sich die gut 46.000 EUR ergeben. Der Richter meint, dass die Tabelle ja durch den Angeklagten vorgelegt wurde und dieser sich seine eigenen Angaben auch entgegenhalten lassen muss. Um weitere Diskussionen gar nicht erst aufkommen zu lassen folgt auch noch einmal der Hinweis, dass für einen Verfall Vorsatz nicht erforderlich ist, Fahrlässigkeit im strafrechtlichen Sinn sei ausreichend. Weiterhin gibt er zu bedenken, dass im Strafrecht zwischen Vollendung und Beendung einer Tat unterschieden werden würde. Gerade bei Dauerdelikten würden diese zeitlich auseinanderfallen. Es sei daher ausreichend, dass die Tat im Anklagezeitraum begonnen wurde, sie müsse aber nicht beendet sein. Als Beispiel führt er eine Erpressung an bei der jemand im April verlangen würde „Zahl mir 1.000 EUR oder ich hau dir auf die Fresse.“ Wenn diese Tat mit Tatzeitraum April angeklagt werden würde, dann könne trotzdem noch auf Verfall der erst im Mai erfolgten Zahlung erkannt werden. Der Richter nimmt einen entsprechenden Einwand von Peter, die 46.000 EUR müssten noch um die nach Ende des Anklagezeitraums erfolgten Zahlungen bereinigt werden, zur Kenntnis und bezeichnet diesen sogar als rechtlich interessant: „Wozu der führt müssen wir mal gucken.“

Der Richter hatte die Hoffnung, den Zeugen Gohr schon vor dem Mittagessen vernehmen zu können. Aber Herr Gohr hat eine Umsteigeverbindung nicht wie geplant geschafft und wird nun doch erst um 13:15 da sein. Kurze Lüftungspause. Der Richter bittet die Zeugen wieder herein und bespricht mit ihr den Wunsch der Staatsanwältin nach der getrennten Aufschlüsselung der Rückbuchungen und Rücklastschriften für die einzelnen Konten. Er fragt, ob diese Aufstellung bis zum 8.1. zum nächsten Verhandlungstermin erstellt werden könne. Die Zeugin geht aber erst am 7.1. wieder Arbeiten und ist eigentlich schon im Weihnachtsurlaub. Sie bietet aber an über ihren Vorgesetzten verständigt werden zu können und dann mal einen Tag zwischendurch die gewünschte Auswertung zu machen.

Peter fragt die Zeugin, ob sie aufschlüsseln könne, welche Zahlungen zu welchen Verträgen erfolgt seien, da ja noch nicht abschließend feststehe, welche Vertragsversionen unerlaubt waren und welche nicht. Laut seiner Interpretation seien höchstens 46.000 EUR aus unerlaubten Geschäften und davon seien noch 976,84 EUR Ausgaben abzuziehen. Die Zeugin hat aber die Vertragsunterlagen nicht vorliegen und kann daher mit dieser Information nicht dienen. Man einigt sich darauf, dass die Zeugin von Peter eine Liste mit 17 Namen bekommt und die von diesen Leuten geleisteten Zahlungen zusammenstellt. Der Staatsanwältin ist wohl inzwischen wieder kalt und sie schließt das Fenster. Kommentar von Pluralis Majestatis „Der Talar hält doch warm.“ Zeugin wird entlassen, verbunden mit der Drohung am 8.1. nochmal wiederkommen zu müssen, falls man heute nicht fertig werden würde.

Als nächstes Thema vor der Mittagspause soll es jetzt um die Verantwortlichkeit von Peter gehen. Der Richter fragt, ob Peter Vorsitzender des Ganzheitliche Wege eV war. Peter erklärt geduldig, dass er dies im angeklagten Zeitpunkt war, aber der Ganzheitliche Wege eV die NDGK ja nicht betrieben hat. Richter fragt, ob die Konten des Ganzheitliche Wege eV nur genutzt wurden, weil NeuDeutschland und die NDGK keine eigenen Konten bekommen haben. Peter bestätigt, dass BGB-Gesellschaften keine Konten bekommen würden.

Der Richter stellt nun die Master-Frage: „Was war NeuDeutschland?“ Peter schwurbelt los, Alternative für das bestehende System, Gemeinnützigkeit, Gemeinnützigkeit sei wichtig gewesen um zu dokumentieren, dass nicht in Opposition zum bestehenden System gehandelt werden sollte. Außerdem sei so ein „Steuerrechtssubjekt“ entstanden. Der Richter fragt nach, ob die Gemeinnützigkeit aberkannt wurde. Peter antwortet orakelhaft „Im angeklagten Zeitraum nicht.“ (Diese Bemerkung ist nicht ganz korrekt. Die Aberkennung erfolgte erst nach Ende des Anklagezeitraums aber rückwirkend! Faktisch hat die Gemeinnützigkeit nicht bestanden! Die Aberkennung war in der Begründung der Durchsuchungsbeschlüsse aufgeführt. Falls die jemand gesichert hat, bitte hier einfügen. Vielleicht liest ja auch die Staatsanwältin mit und kann das noch richtig stellen)

Peter erläutert weiter sein Stiftungsmodell, NeuDeutschland sei als Stiftung Vermögensmasse und Steuerrechtssubjekt gewesen. Träger der Stiftung war der Verein Ganzheitliche Wege mit ihm als Vorstandsvorsitzendem. Sinn des Konstruktes war die Schaffung einer basisdemokratischen Räterepublik, durch Bodenreform sollte gemeinschaftliches Vermögen geschaffen werden (Hallo DDR!) Der Verein Ganzheitliche Wege habe nur als Brücke ins alte System gedient. Die Handlungsfähigkeit von NeuDeutschland sei durch die Gemeinnützigkeit noch nicht gegeben gewesen, innerhalb der BGB-Gesellschaft NeuDeutschland wurden weitere BGB-Gesellschaften, wie zum Beispiel die NDGK geschaffen. Der Richter fragt zur Sicherheit nochmal nach, ob die NDGK eine BGB-Gesellschaft war.

Zeit für den Menschensohn des Horsts und der Erika zu einem neuen Beweisantrag zu schreiten. Er möchte den rechtlichen Status der NDGK festgestellt wissen anhand eines Schreibens der BaFin und des Durchsuchungsbeschlusses des AG Wittenberg. Beim Verlesen der entsprechenden Unterlagen regt er sich dann darüber auf, dass im Durchsuchungsbeschluss „Staatsangehörigkeit: Deutsch“ stehen würde, das hätte er eigentlich rügen müssen. Dann folgt ein Mimimi darüber, dass die Abwicklungsanordnung vom gleichen Tag gewesen sei wie die Einsetzung des Abwicklers, er hätte ja keine Chance gehabt etc. Kommentar des Richters zu Peters Antrag: „An dieser Stelle soll ich der Bewertung eines anderen Gerichts folgen, an anderer nicht? Muss ich es wohl doch selber machen.“ Dann folgt nochmal die Erklärung, dass Beweise von Rechtsfragen durch Verweis auf andere Gerichte nicht funktionieren. Aber man kann es ja mal versuchen.

Peter jammert weiter, er hätte ja alles versucht. Die IHK hätte ihm mitgeteilt, dass ein Wirtschaftlicher Verein nicht vorliegen würde, die IHK Magdeburg hätte ihm nicht mal einen Termin gegeben, der Verfassungsschutz auch nicht, mit der angeblichen Begründung, dass die keine Behörde seien. Peter musste ja einen nicht eingetragenen Verein nehmen, außerdem hätte das Finanzamt es ja gestattet (Ja nee, is klar, Finanzämter sind ja auch die Institution im Fragen des Gesellschaftsrechts). Innerhalb des Staatskonstrukts NeuDeutschland wurden dann Personengesellschaften gegründet, als Struktur in der Struktur (Klar, innerhalb einer Vermögensmasse kann man Personengesellschaften gründen. Mit welchen Personen den eigentlich?). Er selbst sei zuerst Vorsitzender und später dann Staatsoberhaupt gewesen. Der Richter fasst das Geschwurbel in einem Satz zusammen: „Sie wenden sich gegen die rechtliche Würdigung in der Anklageschrift.“ Weiterhin führt der Richter aus, dass die Zeugin Michaela K ja schon ausgeführt habe, dass das Konto vom Verein Ganzheitliche Wege nur zur Verfügung gestellt wurde.

Es folgt der nächste Beweisantrag. Der Richter kommt langsam mit der Zählung der Anlagen zum Protokoll durcheinander. Peter möchte jetzt festgestellt wissen, dass er nicht Mitglied der NDGK war und daher nicht verfolgt werden könne. Er sei nur Vorstand von NeuDeutschland gewesen. Der Richter stöhnt. Das hätte doch schon die Zeugen Michaela K ausgesagt, der Beweis müsse daher nicht erhoben sondern nur noch bewertet werden. Für die Staatsanwältin macht dies alles keinen Unterschied, für sie war Peter der Handelnde, egal in welcher Funktion.

Der Richter verweist auf die BGH-Rechtsprechung zum „faktischen Geschäftsführer“ und zück erneut ein Urteil, diesmal vom OLG Stuttgart, nach dem faktische Geschäftsführer alle Personen sind, denen eine  Funktion zur eigenverantwortlichen Tätigkeit zugewiesen wurde. Der Richter erteilt zur Sicherheit einen weiteren rechtlichen Hinweis „… seine Verantwortlichkeit für die angeklagte Tat sich aus seiner Vorstandsvorsitzendenfunktion bzw. Repräsentantenfunktion des als gemeinnützig anerkannten nicht eingetragenen Vereins NeuDeutschland als Betreiber der NDGK ergeben könnte.“

Der Richter führt weiter aus, dass Peter ja umfänglich erläutert habe, wie die rechtlichen Gebilde ineinander verschachtelt seien. Diese zur Anklage abweichende Sichtweise sei inhaltlich bisher nicht widerlegt (Blick zur Staatsanwältin). Weiter führt er aus, dass NeuDeutschland sich nicht selbst betrieben haben kann, die NDGK gab es schon vor NeuDeutschland, daher seien diese Gebilde wohl unabhängig voneinander. Peter erläutert nochmal, dass es keine Handlungen des Vereins (welches?) gegeben habe, er habe selbst auch keine Überweisungen getätigt, er sei lediglich Repräsentant gewesen.

Der Richter führt aus, dass Peter dies alles schon hinreichend erörtert hätte. Peter sei kein Mitglied der NDGKL gewesen, habe dies aber repräsentiert. Betreiber der NDGK seien wohl Frau K, Frau S und noch eine dritte Person gewesen (Name hatte ich bisher noch nicht gehört).  Peter kommt wieder mit seinem Mantra, dass er nur Vorschläge machen würde, er hätte Leute gesucht, die die Anfänge machen würden. Er lege seine Ideen vor, die Leute würden prüfen und ggf. auch umsetzen. Der Richter fragt weiter, ob die genannten Personen Mitglieder der NDGK gewesen seien, ob es einen Vorstand gegeben habe.

Peter verweist darauf, dass das mit dem nicht eingetragenen Verein ja nur die Sichtweise der BaFin und des AG Wittenberg gewesen sei. Dem könne aber nicht sein, weil ohne Vorstand gäbe es gar keinen Verein (Na so ein Cleverle aber auch). Er selbst könne keine Aussagen dazu machen. Der Richter fragt weiter, ob Peter Kenntnisse über die Mitarbeiter der NDGK hätte. Dieser verweist auf die bereits genannten Personen, weitere seien ihm nicht bekannt.

Der Richter kommt jetzt auf die Rüge von Peter am ersten Verhandlungstag zurück, dass das Gericht in Dessau gar nicht räumlich zuständig sei. Der Richter erklärt Peter die Verordnung des Ministeriums für Justiz Sachsen-Anhalt über die amtsgerichtliche Zuständigkeit in Wirtschaftsstrafsachen. Peter will wieder Kopien haben. Kommentar des Richters „Kopien brauchen wir nicht, steht im Gesetz“. Peter gibt vor, den Unterschied zwischen LG und AG Dessau-Roßlau nicht zu verstehen. Er fragt mehrmals „Also sind wir hier am Landgericht?“. Der Richter erklärt geduldig, dass wir im LandgerichtsBEZIRK sind. Er fasst dann den Inhalt der Verordnung zusammen mit „Alles was viel Arbeit macht ist dem AG Dessau zugewiesen, sofern nicht das LG zuständig ist.“ Peter bleibt nur noch übrig darauf zu verweisen, dass der Bundestag ja auf verfassungswidrige Weise gewählt wurde, aber es macht sich niemand die Mühe ihm zu erklären, dass es sich um eine Landes-Verordnung handelt. (Somit der Bundestag weder räumlich noch sachlich zuständig ist, da Verordnungen Teil der Exekutivgewalt sind)

Der Richter will jetzt von der Staatsanwältin wissen, nach welcher Vorschrift sie Peter für verantwortlich für die NDGK hält. Weiterhin ist die Frage, ob der Verein Ganzheitliche Wege am Verfahren beteiligt werden müsse, da er vom Dinglichen Arrest in sein Bankkonto und vom möglichen Verfall betroffen ist. Die Staatsanwältin verweist darauf, dass dies nach § 442 Abs. 2 StPO noch bis zum Ende der Hauptverhandlung möglich sei. Der Richter will nun wissen, ob der Ganzheitliche Wege eV überhaupt noch existiert, wer die Vorsitzenden sind und wie die Anschrift lautet. Er stellt die Frage in den Raum, ob Ganzheitliche Wege Dritter im Sinne des § 73 StGB ist oder ob gar ein Fall des § 75 StGB vorliegt (Handlungen des Vertreters einer juristischen Person werden im Falle des Verfalls der juristischen Person zugerechnet). Darauf die Staatsanwältin kleinlaut „Habe kein StGB dabei.“

Der Richter regt sich wieder über den Ermittlungsrichter auf. Der hat wohl einen Fehler gemacht bei den Fristen und dem rechtlichen Gehör im Verfahren um den dinglichen Arrest. Peter hatte wohl Fristverlängerung beantragt, diese wurde gewährt und der Richter hat noch innerhalb der verlängerten Frist entschieden. Das wurde dann vom LG moniert und das Verfahren zur Bestätigung der Entscheidung an das AG Wittenberg zurücküberwiesen. Und der Ermittlungsrichter dort hat das dann nach Dessau geschickt, weil ja inzwischen Anklage erhoben wurde. Richter R ist begeistert. Weiterhin will er wissen, ob die Beschlagnahme nun wegen eines möglichen Verfalls oder wegen der Verwendung als Beweismittel beantragt wurde. Es geht um Geldmittel und Edelmetalle. Laut Staatsanwältin sei das Sache der BaFin, die Staatsanwaltschaft habe damit nichts zu tun. Der Richter führt aus, dass das Geld bereits eingezahlt wurde und daher als Beweismittel wohl nicht mehr in Frage kommen könne. Der Richter sieht es daher als notwendig an, den Betroffenen (also Ganzheitliche Wege zu beteiligen), da die beschlagnahmten Dinge für einen Verfall in Betracht kommen. Und für den Verfall hält sich Richter R nicht für zuständig, da das ja wohl Thema des Bankverfahrens sei.

Peter sieht wieder eine Chance und fragt, wann er die Sachen zurückhaben kann. Der Richter erklärt nochmal, dass er nicht zuständig sei. Peter will daher die Rückgabe der Sachen in Wittenberg beantragen.
Wo er schon dabei ist fragt er auch mal wieder nach seinem Laptop. Er hätte der Staatsanwältin doch ein Fax geschickt. Laut Staatsanwältin hatte Peter das Angebot von der Steuerfahndung, mit einer Festplatte dort vorbei zu kommen und seien Daten zu kopieren. Peter meint aber, dass sich dieses Angebot nur auf den Laptop von Martin Sch bezogen habe. Martin hätte mit einer Dame telefoniert deswegen und ihm nur kurz den Hörer gegeben, Peter hätte nicht mal gewusst, mit wem er da spricht. Ich gucke den neben mir sitzenden Martin an, aber der zuckt nur mit den Schultern. Der weiß wohl gar nicht wovon sein Oberster Souverän da redet.
Die Staatsanwältin ergänzt, dass es jetzt wohl schwierig werde, weil der Laptop inzwischen bei der PD sei und vom LKA gesichert werden würde. Dem Richter platzt fast der Kopf. Er regt sich darüber auf, dass es ja wohl nicht sein könne, bei 2 Wochen Abstand zwischen den Prozesstagen, dass nicht mal 48 Stunden vor der nächsten Verhandlung erst dieses Telefonat erfolgt sei. Er fragt die Staatsanwälten wie die sich das vorgestellt habe, schließlich hätte Peter sich ja noch eine Festplatte besorgen müssen, was nicht so leicht sei, da ja alle Geldmittel beschlagnahmt wurden. Er hätte sich auch ins Auto setzen müssen „…was er nach überwiegender Rechtsauffassung nicht darf.“ Die Staatsanwältin versucht sich mit der Vielzahl der beschlagnahmten Laptops zu entschuldigen. Peter müsse halt das Gerät genau bezeichnen („Es ist schwarz“). Peter soll bei der Steuerfahndung Duplikate der Beschlagnahmelisten beantragen, um darauf der gesuchten Laptop identifizieren zu können.  Peter bemängelt, dass die Steuerfahndung Halle nicht kooperativ gewesen sei.

P A U S E

Nach der Mittagspause ging es dann weiter mit der Vernehmung des Zeugen Gohr. Das kurze Zwischenspiel mit der Reichshauptkasse und dem gelben Umschlag vom Sürmeli habe ich hier geschildert.

Der Richter kommt noch mal auf das Thema fehlende Presse zu sprechen, die hätten kein Interesse mehr, seit Herr Gohr das „Orichdeenrecht“ in die Presse gebracht habe, da hätten die wohl gedacht „Jetzt wird es schwierig, jetzt steigen wir aus.“ Aber wenigstens die Berichte im Internet würden ja von juristischem Hintergrund zeugen. Kommentar von Peter zum Thema fehlende Presse: „Muss ich noch ein paar Eklats inszenieren.“ :facepalm:

Der Richter stellt noch einmal die Personalien vom Zeugen Gohr fest und belehrt ihn. Dann fragt er, ob Herrn Gohr Verurteilungen nach § 140 VAG bekannt seien, er selbst sei bei seiner Recherche nicht erfolgreich gewesen. Herr Gohr sagt dazu, dass es keine Verurteilungen gäbe, alle bisherigen Verfahren hätten vorher aufgehört. Der Richter kommt auf die 8 bis 12 verschiedenen Vertragsversionen zu sprechen, die Herrn Gohr untergekommen sind. Er will wissen, welche Verträge mit wie vielen Mitgliedern gemacht wurden. Herr Gohr kann hier aber nicht helfen, da ihm kleine Unterlagen vorliegen würden, die diese Zuordnung erlaubten. Er hätte vom König lediglich 7 exemplarische Fälle erhalten, womit dieser belegen wollte, dass die Entlassungspraxis der gesetzlichen Krankenkassen willkürlich sei. Die BaFin sei aber verwaltungsrechtlich an die Entscheidungen der Kassen gebunden und könne da nicht helfen.

Die Staatsanwältin fragt, ob die 7 vorgelegten Verträge alle unterschiedliche Versionen gewesen seien. Herr Gohr kann sich nur noch erinnern, dass es sich um 7 tatsächlich abgeschlossene Verträge gehandelt habe, die Ausgestaltungen waren unterschiedlich. Die verschiedenen Versionen wurden seiner Erinnerung nach in einer zeitlichen Abfolge genutzt und nicht mehrere Versionen gleichzeitig. Alle ihm dabei untergekommenen Vertragsversionen hätten der einen oder anderen Form der im Internet abrufbaren Vertragsversionen entsprochen. Der Richter kommt jetzt zum Stichwort „anderweitige Absicherung“, ob diese gegeben sei hänge davon ab, ob ein Rechtsanspruch auf Leistung bestanden habe oder nicht. Die Kassen hätten das wohl bei einer Entscheidung über die Entlassung aus der bestehenden Krankenversicherung zu prüfen gehabt. Herr Gohr sagt, dass so eine Prüfung erst seit Einführung der Versicherungspflicht 2009 oder 2010 erfolgen würde. Davor sei es egal gewesen, da hätte keine Prüfung der neuen Kasse stattgefunden. Die gesetzlichen Krankenkassen würden auch nicht der Aufsicht durch die BaFin unterliegen, die Frage ob eine Krankenkasse vorliege habe nichts mit dem VAG zu tun. Herr Gohr hat Peter aber wieder ein weiteres Stichwort geliefert, mit dem wir möglicherweise noch Spaß haben werden. Er erwähnte beiläufig, dass Krankenkassen, die nur in einem Bundeslang tätig sind und auch nur aus diesem Bundesland Versicherte haben, nicht der Aufsicht des Bundes sondern nur der des Landes unterliegen. Da kann der König ja mal 16 neue Versuche starten. Dann gibt demnächst die NeuBayerische Gesundheitskasse, die NeuSächsische Gesundheitskasse, die NeuHessische Gesundheitskasse etc. :facepalm:

Der Richter möchte nun von Herrn Gohr wissen, ob die NDGK genehmigungsfähig gewesen wäre, wenn Peter einen entsprechenden Antrag gestellt hätte. Herr Gohr sagt dazu „Grundsätzlich nein“ (Erläuterung Grundsätzlich bedeutet im Juristendeutsch eine Einschränkung und nicht wie im allgemeinen Sprachgebrauch eine Verstärkung. Wenn der Jurist grundsätzlich sagt, dann gibt es Ausnahmen). Die fehlende Genehmigungsfähigkeit macht Herr Gohr vor allen an der fehlenden gewerberechtlichen Zuverlässigkeit des Imperators fest, insbesondere sei es unmöglich, erst eine Versicherung zu betreiben und dann die Genehmigung zu beantragen. Weiterhin fehle es Peter an der persönlichen Eignung (keine Erfahrung im Versicherungsgeschäft) sowie die Rechtsform des Unternehmens sei nicht zulässig. Der Betrieb einer Versicherung als Personengesellschaft sei nicht zulässig. Allerding schränkt Herr Gohr ein, dass er das nicht abschließend entscheide könne, da in der BaFin andere Referate für die Erteilung der Genehmigungen zuständig seien. Er selbst hätte Peter jedenfalls keine gegeben. Abschließend weist er noch auf die bilanzrechtlichen Vorschriften hin, die bei der NDGK auch nicht eingehalten wurden. Peter ergänzt, dass auch eine Mindesteinlage erforderlich gewesen wäre.

Der Richter kommt jetzt wieder auf die Organisationsstruktur der NDGK zu sprechen. Diese sei noch nicht gerichtlich festgestellt worden. Er will die Sicht von Herrn Gohr wissen, welche Organisation und welche handelnden Personen ihm bekannt seien. Herr Gohr erläutert, dass die NDGK juristisch schwer zu fassen sei. Offiziell wären die NDGK und der Gesundheitsfond als Vertragspartner aufgetreten. Als handelnde Person sei ihm vor allem Michaela K bekannt, die Verwaltungsaufgaben erledigt habe. Die Korrespondenz der BaFin aber wurde mit Peter geführt und dieser habe sich auch als Entscheidungsträger präsentiert. So hätte Peter mal der Bundesbank mitgeteilt, dass seine Vereinsmitglieder nicht die nötige Reife hätten und er daher alle Entscheidungen alleine treffen müsse. Peter hackt nach, ob er dies gesagt oder geschrieben hätte. Den Richter interessiert dies nicht weiter, da es sich ja wohl um eine Äußerung im Rahmen des Bankverfahrens gehandelt habe.

Herr Gohr blättert in den mitgebrachten Akten und findet weitere Belege für seine Aussage. Am 11.6.2009 hätte die BaFin ein Auskunftsersuchen an NeuDeutschland und Peter gerichtet. In einem Vermerk von Herrn Mitschke findet sich der Hinweis, dass Peter laut eigener Aussage ein Vetorecht bei allen Entscheidungen zustehe, da die Mitglieder des Ganzheitliche Wege eV die Hintergründe der Vereinsarbeit nicht kennen würden. Auf Nachfrage des Richters erläutert der Zeuge weiter, dass er sich der Ansicht seines Vorgängers angeschlossen habe. Er sei der Ansicht, dass Peter der einzige sei, der Entscheidungen getroffen habe. Der Richter ist nicht zufrieden, um Peter nach § 140 VAG fassen zu können, müsse er das Rechtskonstrukt der NDGK kennen. Herr Gohr erläutert, dass er die NDGK als nicht eingetragenen Verein betrachtet habe. Nach den verwaltungsrechtlichen Vorschriften hätte er den Störer zu ermitteln gehabt und dabei auf die Überleitung aus dem Vereinsrecht ins Gesellschaftsrecht, den § 54 BGB zurückgegriffen. Die einzelnen Handlungen seien Herrn Peter Fitzek jeweils persönlich untersagt worden. Dabei wurde jedes Mal erneut über das sinnvollste Vorgehen entschieden.

Der Richter erläutert, dass ein Anwalt ja auch erkennbar nicht für sich selbst handeln würde, dieser zeige aber seine Vertretereigenschaft an. Der Richter will wissen, ob der Zeuge Erkenntnisse über die Einbindung des Königs in die NDGK habe, dem Gericht läge eine Zeugenaussage vor, dass Peter kein Mitglied der NDGK gewesen sei. Er möchte wissen, ob Herrn Gohr Tatsachen bekannt seien über die Mitgliedschaft in der NDGK. Herr Gohr erläutert, dass er durch eine Gesamtwürdigung der Umstände zu seiner Erkenntnis gekommen sei und diese auch für zutreffend erachte. Der Richter bleibt skeptisch. Herr Gohr holt weiter aus. Peter hätte zunächst den Gesundheitsfond und dann die NDGK betrieben. Nach Verwaltungsrecht hätte Peter die NDGK geleitet und gegen ihn persönlich sei daher auch das Zwangsgeld festgesetzt worden, (35.000 EUR am 26.8.2011) weil er keine Auskünfte bezüglich der von ihm vorgenommenen Abwicklungshandlungen erteilt habe. Darauf habe es eine Antwort von der NDGK gegeben, dass Peter in die Schweiz verzogen sei und daher die Anordnung nicht zugegangen sei. Das Schreiben der NDGK hätte keinen Namen getragen aber die Unterschrift sah wohl aus wie die von Michaela. Der Richter fasst zusammen, dass es hier doch wohl nur um Fragen der Zustellung gegangen sei, die NDGK hätte geschrieben, dass Herr Fitzek nicht da sei und die BaFin hätte geantwortet, dass es darauf nicht ankäme.

Herr Gohr legt nach mit einem Schreiben vom 6.9.2011 mit der Bitte um aufsichtliche Stellungnahme von Fitzek an Mitschke. Auch hier sei Peter wieder als Chef der NDGK aufgetreten. Weiterhin verweist der Zeuge auf das Stuhlkreisvideo, in dem Peter den Anwesenden erläutert, dass er allein die Entscheidungen treffen würde und daher sei auch er allein verantwortlich (Genau, deswegen versucht er in dem Gerichtsverfahren ja auch ständig andere Leute mit reinzuziehen. Weil es legal ist und er allein die Verantwortung trägt). Für den Richter ergibt sich aus dem Video aber nicht, dass es da um die NDGK gegangen ist (Hier hätte ja mal die Staatsanwältin einen Beweisantrag zur Inaugenscheinnahme stellen können). Zeuge Gohr bleibt dabei, dass Peter für ihn der Entscheidungsträger ist.

Der Richter erläutert nun etwas genervt, dass er einen Strafprozess zu führen habe und Beweismittel für Tatsachen dafür benötige. Die rechtliche Würdigung würde er dann schon selbst machen. Mit Blick zur Anklagebank erläutert der Richter weiter, dass er in diesem Prozess nicht bewerten würde, ob die rechtliche Würdigung von Herrn Gohr richtig oder falsch sei, das sei Sache der Verwaltungsgerichte. Weiter führt er aus, dass die Bestandskraft auch einen fehlerhaften Verwaltungsakt heilen könne, außer wenn dieser nichtig sei. Bei der Vielzahl der Rechtskonstrukte im Imperium Fitzek sei nicht beweiskräftig feststellbar, ob im Video von der NDGK die Rede sei. Aus einer Handlungsbefugnis für die Bank ergäbe sich noch nicht eine solche für die NDGK. Er brauche Tatsachen.

Herr Gohr startet einen letzten Versuch mit der Aussage von Peter „Ich bin leider der Einzige bei uns der die komplexen Dinge leiten kann“, gibt aber zu, dass es sich auch hier nur um ein Indiz handle. Er führt noch ein Schreiben von Peter an die DRV Bund an, wo es um die Bestätigung von Rechtsansprüchen ging, aber das betraf wohl noch den Gesundheitsfond. Dann fällt Herrn Gohr noch ein Brief ein, in dem sich Peter recht robust gegen vermeintliche Drohungen der BaFin gewendet hat. Auf Nachfrage des Richters muss der Zeuge aber einräumen, dass der ursprüngliche Drohbrief an Peter direkt adressiert war. Für den Richter ist es daher nicht verwunderlich, dass Peter selbst geantwortet hat, verbunden mit einer weiteren Bemerkung, dass solch rechtlicher Stoff die Presse wohl langweilen würde.

Der Richter hat jetzt richtig schlechte Laune. Er fängt an mit Herrn Gohr zu diskutieren, ob der ADAC ein Versicherungsgeschäft betreiben würde. Herr Gohr bestätigt dies, verweist aber auf entsprechende Tochtergesellschaften für Krankenversicherung, Rücktransport aus dem Ausland etc. Der Richter meint aber das Pannenhilfe-Geschäft und verweist auf ein Gutachten von Prof. Dudenhöfer dazu. Der ADAC habe immerhin 19 Mio. Mitglieder und Peters „Verein“ nur 190. Dann rüffelt er den Zeugen noch für die Äußerung „Herr Fitzek sie wissen das besser als ich“ in Bezug auf die rechtlichen Verzahnungen von NeuDeutschland und NDGK im ersten Verfahren. Der Richter meint, so eine Äußerung stehe dem Zeugen nicht zu.

Peter wittert wieder eine Gelegenheit und fragt den Zeugen, ob er denn noch unvoreingenommen sei. Der Richter weist aber darauf hin, dass nur Richter und Gutachter unvoreingenommen sein müssen, Zeugen nicht. Peter hakt nach bei seinem Lieblingsthema Unterschrift. Er will vom Zeugen wissen, wer alles wie bei der BaFin daran beteiligt ist. Der Zeuge erklärt, dass er einen Entscheidungsvorschlag fertigen würde, dieser würde dann Mitgezeichnet werden durch den Referatsleiter, den Leiter des Grundsatzreferats und den Abteilungsleiter. Dann würde der Zeuge die Schlusszeichnung mit Paraphe vornehmen und den Brief ins Schreibbüro geben. Dort würde der Verwaltungsakt ausgefertigt werden und Peter eine beglaubigte Abschrift erhalten (kein Wunder, dass das immer ewig dauert, bis die BaFin mal reagiert).

Peter fasst das nochmal in eigenen Worten zusammen „Sie schlagen also vor, der Referatsleiter Grundsatzfragen und der Abteilungsleiter sagen ok, sie selbst unterschreiben nur mit Paraphe, interessant, und dann erstellt die Tarifbeschäftigte eine beglaubigte Abschrift?“ Richter bremst den König wieder ein bei seinen Abschweifungen in Grundsätzliches, worauf dieser dann keine weiteren Fragen hat.

Die Staatsanwältin hat aber noch eine Frage. Sie will wissen, ob die Kündigungen wirklich so problemlos waren wie es Herr Kubusch geschildert hat, dass 80%  der Verträge bereits umgestellt waren, ob der Zeuge das auch so sehe. Dieser erläutert, dass im Rahmen des Abwicklungsverfahrens dem Zopf der Betrieb der NDGK untersagt werden sollte. Dieser hat jedoch versprochen nicht weiter zu machen, daher  hätte es keine Untersagungsverfügung gegeben sondern nur die Anordnung der Abwicklung. Peter sollte  Auskünfte über die bestehenden Verträge erteilen, dies hat er aber nicht getan. Daher wurde zunächst mit Bescheid vom 26.8.2011 ein Zwangsgeld festgesetzt. Die fehlenden Auskünfte waren dann auch der Grund für die Bestellung des Abwicklers. Der Abwickler habe dann festgestellt, dass die Abwicklung bereits begonnen wurde. Dabei sei allerding die gesetzte Frist überschritten worden. Aus Sicht des Zeugen gäbe es daher  keinen Grund von einer ordnungsgemäßen Abwicklung zu sprechen.

Die Staatsanwältin erfragt als nächstes die Ansicht der BaFin über die Zulässigkeit der Verträge auf die umgestellt wurde. Laut Herrn Gohr war in den umgestellten Verträgen der Passus „ein Rechtsanspruch besteht nicht“ enthalten. Die irreführende Werbung sollte wettbewerbsrechtlich verfolgt werden, das sei nicht Sache der BaFin gewesen. Die Staatsanwältin fragt nach dem gegenwärtigen Stand. Laut Herrn Gohr ist die NDGK abgewickelt, allerdings wurde 2013 die Werbung noch einem umgestellt, daher war erneut zu prüfen. Nach Kenntnis des Zeugen gebe es aus dieser Zeit keine erlaubnispflichtigen Verträge mehr. Neu abgeschlossene Verträge der NDGK seien aus Sicht des Zeugen nicht mehr aufsichtspflichtig gewesen.

Der Richter schaltet sich ein und macht eine scherzhafte Bemerkung über „Einspruch – Stattgegeben, wie es in US-Gerichtsserien vorkäme. Er will vom Zeugen wissen, welche Tatsachen dieser vorweisen könne, dass die Umstellung der Werbung im Jahr 2013 durch den Imperator selbst erfolgt sei. Der Zeuge führt dazu aus, dass die Webseite ndgk.de auf Peter angemeldet gewesen sei.  Der Richter macht noch einmal klar, dass er Tatsachen für „Herr Fitzek war es“ braucht und nicht „sie meinen“. Der Anmelder der Webseite sei für Haftungsfragen relevant, dies kann aber kein Beleg für strafrechtlich relevantes Handeln sein. Weiter führ der Richter aus, dass Herr Fitzek sich zwar in dem Verfahren als „omnipotent“ (dazu würde ich gerne mal die Staatsflottte als Zeugin hören) erwiesen habe, aber erklärtermaßen sich in technischen Dingen nicht auskennen würde. Ein Beweis des Gegenteils sei nur durch Kenntnis über das Handeln des Angeklagten möglich. Herr Gohr führt noch mal eine Äußerung gegenüber dem Abwickler Oppermann in Feld und der Richter erwidert, dass dies vielleicht für Haftungsfragen ausreichend sei ab er nicht für strafrechtliche Verantwortlichkeiten. Er habe es nun einmal mit dem Strafrecht zu tun.

Darauf Zeuge Gohr: „Ich beneide Sie nicht darum.“ Antwort des Richters
Antwort des Richters: „Ich habe noch keinen gefunden der dies tut.“

Die Staatsanwältin kommt jetzt noch einmal auf ihre Ursprungsfrage nach dem gegenwärtigen Stand zurück. Der Zeuge gibt an, dass die Webseite der NDGK durch den erneut eingesetzten Abwickler abgeschaltet wurde, alle Unterlagen wurden mitgenommen und derzeit laufe die Prüfung der bestehenden Verträge auf Erlaubnispflicht. Für die vorhergehende Abwicklung hätte Peter einen Gebührenbescheid bekommen und dieser sei inzwischen bestandskräftig. Nachfolgend wir noch über ein Gutachten gesprochen, aus dem sich ergibt, dass die NDGK Leistungen im Sinne einer „anderweitigen Absicherung“ gewähren würde. Herr Gohr hält Peter für den Urheber dieses Gutachtens, dieser verweist aber auf einen ehemaligen Richter. Wieder wird diskutiert, ob es möglich sei, eine Absicherung im Sinne des SGB zu bieten und gleichzeitig zu verhindern, dass die BaFin dies für ein Versicherungsgeschäft hält.

Der Richter möchte nun wissen, wie hoch die Gebühren für eine Genehmigung gewesen wäre, falls diese beantragt worden wäre. Der Zeuge hat „zufälligerweise“ die Kostenordnung der BaFin dabei. Richter lobt dies, da der Richter sich die Frage doch erst einen Abend vorher überlegt hatte. Die Staatsanwältin erklärt aber, dass sie den Zeugen entsprechend vorbereitet hätte (Na also, geht doch). Herr Gohr gibt an, dass sich die Kosten einer Erstgenehmigung auf etwa 20.000 EUR belaufen würden. Hinzu kämen aber Folgekosten, da die BaFin vollständig von den beaufsichtigten Instituten finanziert sei. Peter wedelt an dieser Stelle mit einem Ausdruck von der BaFin Webseite, wo die Mittelherkunft der BaFin in einem Tortendiagramm dargestellt ist. Der Richter weiß zwar nicht was das bringen soll aber nimmt der Ausdruck als Anlage zum Protokoll. Der Zeuge führt weiter aus, dass sich die jährliche Umlage auf 0,24 % der eingenommen Gelder belaufen würde, mindestens aber 240 EUR betragen würde.

Kommentar des Richters bezogen auf die Vorbereitung des Zeugen durch die Staatsanwaltschaft: „Schön, dass die Frau Staatsanwältin auf die Schienenbeintritte reagiert hat.“

Peter setzt wieder zu einem Monolog zum Thema Hauptabrede, Nebenabrede, Anspruch auf rechtliches Gehör an. Kommentar des Richters: „Wir warten noch auf die Frage. Der Zeuge soll keine Rechtsauskunft geben.“ Darauf Peter: „Bin mit Herrn Gohr zufrieden.“

Der Richter hat aber noch eine Frage. Er will wissen, warum es zu der Durchsuchung im April 2013 kam. Herr Gohr erläutert, dass dies mit der Gründung des Königreichs zu tun hatte. Infolge dessen wurden wieder Versicherungs- und Bankgeschäfte betrieben, die NDGK als Sozialversicherung des Königreichs beworben. Aus dem vorhergehenden Verfahren war bekannt, dass mit Auskünften von Peter nicht zu rechnen wäre, daher wurde der Durchsuchungsbeschluss beantragt, bei der BaFin gäbe es für sowas ein eigenes zuständiges Referat. Der Richter liest aus der Beschlagnahmeliste vor: „… Geld, Silber, 500 Neue Deutsche Mark, Feingold …“ und will wissen auf welcher Grundlage und zu welchem Zweck diese Beschlagnahme erfolgte. Herr Gohr weiß davon nichts, das VAG würde nur die Beschlagnahme von Unterlagen gestatten, daher sei wohl die Staatsanwaltschaft dafür zuständig.

Richter genervt: „Alles klar Frau Staatsanwältin.“

Peter hat jetzt doch noch eine Frage. Der Richter dazu: „… immer wenn ich mal Luft hole“ und würgt dann die Frage von Peter ab, da sie nicht zum Verfahren gehört. Peter setzt wieder zu einem Monolog an, dass er ja bei der Durchsuchung 2013 mit einem gefakten Haftbefehl konfrontiert wurde, verstummt aber, als er den Blick des Richters sieht. Er verabschiedet sich vom Zeugen mit den Worten: „Schöne Weihnachten Herr Gohr und im Januar freue ich mich über ihre Stellungnahme.“ Der Richter dazu trocken: „Sparen Sie sich diese Äußerungen.“

Der Richter kommt noch einmal auf das Thema Beschlagnahme/Pfändung von Vermögensgegenständen zu sprechen. Er hat so seine Probleme damit, die Neue Deutsche Mark als Geld anzusehen. Er sieht sich nicht in der Lage eine Entscheidung zu treffen, da die notwendigen Voraussetzungen fehlen würden und fordert eine Äußerung der Staatsanwältin dazu. Hier kommt Peter wieder mit der Geschichte, dass Dinge mitgenommen wurden, die nicht auf den Beschlagnahmelisten stehen, die Entscheidungen der BaFin wären nicht gerichtlich geprüft usw. Der Richter erläutert mit Engelsgeduld, dass im Verwaltungsverfahren die gerichtliche Prüfung hinten anstehe und er solle halt das zuständige Gericht bemühen. Peter besteht darauf, dass von ihm niemand geschädigt wurde: „Nennen Sie mir eine Person, die geschädigt wurde“ (fehlt nur noch, dass er mit dem Fuß aufstampft). Er kommt wieder mit einem Beweisantrag um die Ecke (Wir der Menschensohn des Horsts und der Erika usw) . Er will jetzt die Präsidenten der BaFin dazu befragen, ob Herr Mitschke überhaupt befugt war, Feststellungen zu treffen und ob Herr Gohr ausreichend mit dem Verfahren vertraut sei. Richter bemerkt dazu, dass er die Anträge erstmal sammeln will und dann bei Gelegenheit entscheidet (Das kenne ich auch von Richter D aus dem Prozess von Mario). Die Staatsanwältin beantragt die Zurückweisung des Beweisantrags.

Der Richter abschließend: „Entweder Frau König sitzt demnächst hier oder ich entscheide beim nächsten Termin.“

Peter macht noch einmal Mimimi bezüglich seines fehlenden Zugangs zu Laptop, Fachliteratur etc. und bittet den Richter darauf hinzuwirken, dass er seinen Laptop bekommt, Diskussion darüber, dass Gerät genau bezeichnet werden muss, Sicherstellungsprotokoll … Ich spare mir das mal an dieser Stelle, das Thema kam schon oft genug vor in meinen Berichten.

Der Richter zückt noch ein Urteil (vom 10.10.99 BGH 5 Str irgendwas/99) zum Thema Verfall. Danach sind bei dem verbotenen Betrieb einer genehmigungspflichtigen Anlage das Erlangte nur die ersparten Aufwendungen für die Genehmigung, wenn die Anlage genehmigungsfähig ist. Im konkreten Fall ging es um eine Biogas-Anlage. Dem Verfall unterlagen nur die gesparten Genehmigungskosten von 20.000 EUR und nicht die Einspeiseentgelte aus dem Betrieb der Anlage von über 1 Mio. Die Staatsanwältin ergänzt: Die Betonung liegt hier auf genehmigungsfähig.“ Der Richter führt aus, dass der verfall keinen Strafzweck habe, es gehe lediglich um die Wiederherstellung der Rechtsordnung. Der Richter gibt dies zu bedenken und möchte zum Feierabend überleiten. Aber da hat der Imperator noch Einwände gegen.

Richter: „Was? Das entscheide ich.“

Peter möchte aber noch einen Beweisantrag loswerden. Der Richter bietet ihm an, ihm den Antrag schon einmal vorab zukommen zu lassen, dann könne er drüber nachdenken über Weihnachten und Peter kann den Antrag dann im nächsten Termin stellen.

Nächster Termin: 8.1.2015 10:15 Uhr Saal 121 Nach derzeitiger Planung Schlussvorträge und Urteil

Der Richter wendet abschließend noch einmal das Wort an mich. Ob ich denn inzwischen rausbekommen hätte, um was es in seinem anderen verfahren ginge. Ich hätte doch die Frage gestellt. Ich verneine und er ist so nett und erläutert es:

In dem Verfahren können sich wohl einige Zuschauer nicht benehmen, bleiben sitzen bei Eintritt des Gerichts, nehmen die Kopfbedeckungen nicht ab, reden dazwischen, würden das Sicherheitspersonal anpöbeln usw. Der Anwalt kommt wohl aus meiner Heimatstadt und ist auch auf Krawall gebürstet, führt zum Beispiel Diskussionen über den Stromanschluss für seinen Laptop oder darüber, ob die Polizisten mit oder ohne Waffen in das Gerichtsgebäude dürfen. Da fände er das Verfahren hier mit dem König doch viel angenehmer.

In diesem Sinne wünsche ich allen Mitlesern, insbesondere den Verfahrensbeteiligten ein geruhsames Weihnachtsfest. Ich habe meine Berichtspflichten noch pünktlich vor der sonnenstaatländlichen Betriebspause erfüllt und kann mich jetzt mit ganzer Kraft meiner Hausarbeit im Schuldrecht widmen.

In diesem Sinne Frohes Fest und bis nächstes Jahr.