Frohe Weihnachten 2018!

Das Jahr neigt sich dem Ende, Weihnachten steht vor der Tür und auch wir werden uns um 12 Uhr in die Betriebsferien verabschieden. Traditionsgemäß sind wir am 1.1.2019 ab 12 Uhr wieder im Dienst. Bis dahin versorgt euch die Facebookseite mit den neuesten Informationen rund um unsere “Kundschaft”.


2018 in Zahlen
insg. 20 Mio. Seitenaufrufe
1,5TB Traffic
6500 Besucher/Tag
99,8% Uptime

FB: >15k Abos

Das vergangene Jahr war in vielerlei Hinsicht ereignisreich. Im Forum wurden über 59.000 Beiträge geschrieben – so viel wie noch nie in einem Jahr – und auch 8,4 Millionen Seitenaufrufe können sich sehen lassen. Dabei werden unsere treuen Moderatoren nie müde aufzupassen und aufzuräumen.

Im Wiki wurden von wenigen Autoren unzählige Korrekturen und etliche neue Artikel geschrieben. Das führte dazu, dass es im Jahr 2018 nahezu 650.000 Mal aufgerufen wurde! Unser Dank gilt den dort tätigen AutorenAutorenu.a. Tuska, Helvetia, Theodoravontane, Megalodon, Das Chaos, Hilfslektor, Hühnergott, KielerSprotte, Klaus Iffer, Sandmännchen, Schnabelgroß, Schattendiplomat uvm. die mit ihrer Arbeit eine Anlaufstelle, mit zum Teil tagesaktuellen Informationen, geschaffen haben, die von Tausenden Nutzern zu Recherchezwecken genutzt wird.

Wir freuen uns dieses Jahr Pingdom und Statuspal als Unterstützer gewonnen zu haben. Dank dieser Unternehmen können wir euch eine Statusseite bieten, auf der ihr immer erfahrt wenn es Probleme mit unserer Internetpräsenz gibt.


Gleich zwei Weihnachtsgeschenke haben wir für euch parat: Ein Spiel und den Jahresrückblick 2018.

Sonnenstaatland und das verrückte Hühnchen

Computerspiele machen Spaß. Doch was macht doppelt Spaß? Ein kleines Jump’n’Run im Sonnenstaatlanduniversum! Ihr wolltet schon immer mal auf Fitzek rumhüpfen? Jetzt könnt ihr es!

Sonnenstaatland und das verrückte Hühnchen - Trailer 1
Sonnenstaatland und das verrückte Hühnchen – Trailer 1

Ein intrigantes Hühnchen hat das Wappen vom Sonnenstaatland gestohlen und in vier Teile zerrissen. Hast du das Zeug dazu die vier Teile zu finden und den Verursacher in seine Schranken zu weisen? Finde es heraus!

Das Spiel lässt sich ganz bequem in jedem gängigen Browser spielen und ist ca. 25MB groß. Verratet uns doch in den Kommentaren wieviel Punkte ihr ergattern konntet und wie schnell ihr es durchgespielt habt.




SSL Jahresrückblick 2018

Unsere liebe Leela Sunkiller hat uns einen ganz besonderen Jahresrückblick gezaubert, den wir euch natürlich nicht vorenthalten wollen. Herausgekommen ist ein Video, das sowohl Fakten liefert, gleichzeitig aber nicht die nötige Portion Humor vermissen lässt, für die das Sonnenstaatland seit Anbeginn steht. Als kleinen Bonus lässt sie am Ende unsere zufriedensten Kunden zu Wort kommen!


Zwischenbilanz, Kundenstimmen und Fazit

Unser Gelehrsamer Bürger hat mit einer einfachen Auflistung angefangen. Weitere Bürger zogen nach und so wurde das vergangene Reichsbürgerjahr perfekt zusammengefasst.

Ausgeschiedene Reichsbürger und Rechtsextremisten:


  • Der „Honigmann“ Ernst Köwing (in Haft verstorben)
  • Angela Masch (nach Verurteilung verstorben)


Neu in Haft:


  • Der „oberste Souverän“ Peter „Paketmarke“ Fitzek
  • Ursula Haverbeck
  • Alfred Schaefer
  • Carolina Wottke
  • Gerhard Ittner
  • Mike Heerlein


Aus Haft entlassen:


  • Monika Schaefer (Haftstrafe nach U-Haft verbüßt)
  • Gerhard Ittner
  • Michael Dienelt


In einem oder mehreren Prozessen:


  • Silvia Stolz
  • Carl-Peter Hoffman (auf der Flucht, per Haftbefehl gesucht)


Weiter in Haft:


  • Der „oberste Souverän“ Peter „Paketmarke“ Fitzek
  • Wolfgang Plan
  • Adrian Ursache (noch nicht rechtskräftig verurteilt)
  • Die “Präsisdentin” Monika Unger (noch nicht rechtskräftig verurteilt)
  • Werner Peters
  • Spitaler


Mittlerweile bedeutungslos:


  • Rüdiger Hoffmann (oder so)
  • Mario Romanowski
  • Bernd Schreiber (“Beamtendumm”)
  • Selim Sürmeli
  • Eberhard Lorenz
  • Peter Frühwald
  • Der Weinmann
  • Jürgen Korthoff
  • Heinz Christian Tobler
  • Helmut Samjeske
  • Walter K. Eichelberg


Bedeutungslos, aber (noch) von begrenztem Unterhaltungswert:


  • Uwe Knietzsch
  • Uwe Voßbruch
  • Detlev Hegeler
  • Alexander E. Schröpfer
  • Der vegane Germane
  • Jesus Bruder Bauchi
  • Ronald Gehlken
  • Falk Hündorf


Neu hinzugekommen:


  • Der “Volxlehrer” Nikolai Nerlin


Weiterhin aktiv:


  • Ivo Sasek
  • Jo Conrad
  • Jens Friedbert Bothe (wieder neu aufgetaucht)


Aktiv, aber recht still geworden


  • Marsha Wiederkehr
  • Bruno Moser
  • Benno Eichmann
  • Susanne Derrer
  • Lilo Horny-Kilcher
  • Markus Birri


Auf Bewährung:


  • Dennis Ingo Schulz
  • Birgit Fazekas


Die Bilanz könnte schlechter sein…


Helvetia hat sich die Mühe gemacht und besonders zufriedene schweizer Kundenstimmen gesammelt. Zum Teil wurden diese bereits im Jahresrückblick berücksichtigt. Öffnet die Spoiler wenn ihr etwas über die subhumanen Untermenschen des Sonnenstaatlandes erfahren wollt!


Carl-Peter Hofmann
















Detlev Hegeler






Heino Fankhauser



Marsha Wiederkehr



Doch auch deutsche Stimmen dürfen nicht fehlen. Danke dafür Müll Mann!


Nikolai Nerling



Dennis Ingo Schulz




Die Behörden sind aufgewacht und nehmen das Problem der Reichsbürger mittlerweile ernst. Was vor einigen Jahren noch eine Randerscheinung war und ihre Anhänger als “harmlose, einsame Irre” abgestempelt wurden, ist inzwischen ein wachsendes gesellschaftliches Problem geworden. Die Reichsbürger sind durch das Internet gut vernetzt und die Übergänge zwischen Verschwörungstheoretikern, Reichsbürgern, besorgten Bürgern, Aufgewachten und dem radikalen rechten Flügel verschwimmen. Spätestens seit Adrian Ursache und Wolfgang Plan ist klar, dass die Szene gewaltbereit ist und sich legitimiert sieht Gewalt anzuwenden.

Es gilt denen zu danken, die Zivilcourage zeigen und im Kampf für die freiheitlich demokratische Grundordnung aufstehen und Gesicht zeigen. Die, die nicht müde werden Prozessberichte zu schreiben, strafrechtlich relevante Inhalte zur Anzeige zu bringen oder direkt vor Ort aktiv werden um ein Zeichen zu setzen. Allen, die in sozialen Medien und in Kommentarbereichen verschiedenster Internetmedien unermüdlich diskutieren und aufklären. Nicht zu vergessen die Kreativen und Humorvollen unter euch, sowie die Unterstützer, die den Betrieb unserer Gemeinschaft erst ermöglichen. Danke!

Habt nun eine frohe Weihnachtszeit, besinnliche Tage und kommt gut ins neue Jahr. Wir sehen, schreiben, lesen und hören uns 2019.

Eure euch liebende Anti-Kommissarische Reichsregierung Sonnenstaatland …




Ein Reichsbürger vor Gericht – Prozessbericht vom AG Karlsruhe

Heute gab es mal wieder einen echten “Reichsbürgertermin”, diesmal am AG Karlsruhe.

Geladen hatte Ugur aus dem Hause Benli.

Sein Anwalt und er scheinen aber irgendwie den Überblick verloren zu haben. So hatte Ugur Unterlagen bezüglich eines Verstosses gegen § 201 StGB veröffentlich, es ging aber wohl “nur” um eine Geschwindigkeitsübertretung.

Ergebnis gab es keines, der Zeuge war wohl krank. Hoffentlich lädt Ugur auch das nächste Mal wieder ein.

Wir bedanken uns ganz herzlich beim Forenmitglied “Mr. Devious” für den höchst amüsanten Bericht!

Ein Prozessbericht vom 16. Februar aus Karlsruhe

Zunächst einmal gleich eine Richtigstellung: Die Verhandlung heute hatte nicht einen Verstoß gegen § 201 StGB zum Gegenstand. Vielmehr ging es um zu schnelles Fahren. Herr Benli war mit bereinigt 127 km/h auf der A 8 gemessen worden, wo nur 80 km/h erlaubt waren.

Die Verhandlung begann mit Verspätung. Ich hatte daher Gelegenheit, einigen vorangehenden Terminen beizuwohnen. Ein erster Schreck: Vorne sitzt eine junge Richterin, noch dazu mit etwas schwacher Stimme. Ob die dagegen halten kann? Vorab: Sie hat ihre Sache gut gemacht.

Der Beschuldigte wird von einem Verteidiger vertreten. Sollte er doch dazu gelernt haben? Nein, wie sich gleich zu Beginn der Verhandlung zeigt. Der Beschuldigte setzt sich nicht, ebenso wenig seine beiden jungen Begleiterinnen im Zuschauerraum, die sich aber unsicher in eine Ecke drücken. Die Richterin fragt nach seinem Namen, er antwortet brav “Ugur aus dem Hause Benli” und schiebt gleich die Frage nach, ob sie (die Richterin) seine gesetzliche Richterin sei. Die Richterin noch geduldig: Ja, sie sei seine gesetzliche Richterin, ja, im Sinn von Art. 101 GG, und will mit der Aufnahme der Personalien fortfahren. Benli wird bockig. Er will, dass sich die Richterin legitimiert. Die Richterin ignoriert die Frage: “Erst einmal beantworten Sie meine Fragen. Wann sind Sie geboren?” Nach einigem Hin und Her, in dem die Richterin den Beschuldigten darauf hinweist, dass auch ohne ihn verhandelt werden könne, zeigt der Beschuldigte der Richterin ein Papier (Geburtsurkunde???), aus dem sich die “Geburt seiner juristischen Person” ergebe. Zum Wohnsitz und zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen vermerkt die Richterin nach jeweiliger ergebnisloser Nachfrage “keine Angaben”.

Zum Tatvorwurf murmelt der Beschuldigte, er sei das Auto (einen Geschäftswagen) an diesem Tag nicht gefahren.

Der Verteidiger fährt auf derselben Linie wie der Beschuldigte. Das Bundesverfassungsgericht habe die Nichtigkeit des OWiG festgestellt. Wenn das Amtsgericht dies nicht berücksichtige, werde er eine Verfassungsbeschwerde und eine Amtshaftungsklage gegen das Amtsgericht erheben, schwadroniert er mit einem Beifall heischenden Blick auf die Zuschauerbänke, wo er wohl nur Unterstützer vermutet – das Bundesverfassungsgericht sei ja gleich gegenüber.

Die Richterin nimmt´s gelassen zur Kenntnis. Sie hat andere Probleme: Der geladene Zeuge ist bisher nicht erschienen, und nach einem Blick in die Akten meint sie, dass es ohne ihn nicht wohl geht. Sie unterbricht die Verhandlung, um bei der Geschäftsstelle zu fragen, ob sich der Zeuge dort gemeldet hat.

Während Beteiligte und Zuschauer vor dem Sitzungssaal warten, entspinnt sich folgende kleine Episode: Ein Zuschauer fragt den Verteidiger, ob er wirklich Rechtsanwalt sei, angesichts der eben geäußerten Rechtsauffassungen. Der Verteidiger bejaht stolz, bei der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf. Nun will der Beschuldigte den fragenden Zuschauer mit Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die er in seinem Ordner abgeheftet hat, über die wahre Rechtslage belehren. Der Zuschauer lehnt dankend ab und sucht sicherheitshalber die Nähe der am Eingang anwesenden Justizwachtmeister. Nach der Unterbrechung beantragt der Verteidiger als erstes, die Personalien des fragenden Zuschauers aufzunehmen, dieser habe seinen Mandanten “ausgefragt” und “angemacht”. Ein fragender Blick der Richterin, der nun anwesende Justizwachtmeister sagt nur: “Nein!”

Die Nachfrage der Richterin bei der Geschäftsstelle hat ergeben, dass der Zeuge erkrankt ist. Leider somit außer Spesen nichts gewesen, ein neuer Termin wird noch bestimmt.




“Dr. Drucksache” Spaniol – Erste “Stellungnahme” zum Urteil

Der “Ministerpräsident des Königreichs Württemberg”, “Bundespräsident” der Exilregierung “Freiheit für Deutschland”, Vereinsvorsitzender und “Mandant” des “Dr. Drucksache” Spaniol, Matthias Wolfgang Reckzeh, hat eine erste Stellungnahme zum Urteil abgegeben.

Wir unternehmen den Versuch ihm seine wichtigen Fragen zu beantworten und -auch wenn er ja über eine Youtube-Jura-Studium summa cum laude mit Prädikat verfügt- zu erklären.

Nun als ich das gestern gelesen habe, mußte ich es zwei bis drei Mal durchlesen, denn es muss ein Ende haben, alles unter den Teppich zu kehren! – wir haben keine Rechtsform mehr!!!!

Richtig, Wolfgang weder Deutschland noch “wir” haben eine “Rechtsform”. Dein Verein ist -wenn man so möchte- eine Rechtsform. Ein Land mit seiner dort lebenden Bevölkerung hat aber wirklich keine. Noch nie gehabt.

Der Hauptanklagepunkt war: “Vorsätzliche Körperverletzung!”
Das wurde eingestellt, denn die Zeugen haben bewiesen, dass es nicht so war!

Nein, nicht die Zeugen haben irgendetwas “bewiesen”, wobei sie auch höchstens etwas “bezeugen” könnten, Staatsanwaltschaft und Richter haben sich darauf geeinigt, dass dieser Vorgang, im Vergleich zu den anderen Anklagepunkten, nicht wirklich eine Änderung des Urteils bewirkt hätten.

Aber Herr Detlef Spaniol wurde zu 9 Monaten verurteilt ohne Bewährung wegen Dr.jur.——————-??????????

Ja, lieber Wolfgang, das hätte -vor allem in Anbetracht der Vorstrafen und der offenen Bewährung- sogar noch etwas höher ausfallen können. Schau mit Deinem “Dr. Drucksache” einfach mal im StGB nach, hier zum Beispiel.

Herr Spaniol hat nun einmal keinen akadamischen Grad, er hat noch nicht einmal studiert, was bei einem Schulabschluss von einer Förderschule und ohne richtigen Berufsabschluss auch nur schlecht möglich ist. Weder in Deutschland, noch in der USA. Da bringt es auch nichts, wenn man versucht bei ebay einen “Titel” zu kaufen. Das darf man zwar, man darf ihn aber nicht verwenden.
Auch die Tatsache, dass irgendein Gericht oder “Gegner” diesen Titel als Anrede benutzt hat, ist kein Beweis dafür, dass er rechtmäßig geführt wird. Weder die Poststelle beim Gericht, noch ein gegnerischer (echter) Anwalt, Gerichtsvollzieher oder wer auch immer, prüft bei der Rechtsanwaltskammer nach, ob eine Kammerzulassung vorhanden oder eben ein Doktortitel zur Recht verwendet wird.
Viel schlimmer: Genau dieser Umstand, dass sich Dein Kumpel nicht nur selbst so titutliert hat, sondern dem auch nicht widersprochen hat, gilt als Beweis für seinen Titelmissbrauch.

Nun am 15.01.2016 war ich mit dabei und es wunderte mich schon warum dies überhaupt behandelt wurde, da der Hauptanklagepunkt war: ” Vorsätzliche Körperverletzung!”

Nein, es war einer von vielen Anklagepunkten. Die Nummerierung sagt nicht unbedingt etwas über die Gewichtung der einzelnen Anklagepunkte aus.

Der Verletzte war weder am 15.01.2016 und auch am 4.02.2016 nicht dabei!

Sei froh darum, sonst wäre die Strafe unter Umständen noch höher ausgefallen, hätte der Geschädigte/Verletzte doch die Möglichkeit gehabt sich gegen die Einstellung auszusprechen.

Und warum wurde der Einbruch und Diebstahl nicht geklärt bei Herrn Detlef Spaniol?

Das wiederum hat zwei Gründe. Hier wurde gegen Detlef Spaniol verhandelt, er war der Angeklagte.
Abgesehen davon wurde bei Dr. Drucksache nicht eingebrochen und auch nichts gestohlen. Bei ihm fand -aufgrund seiner illegalen “Tätigkeit”- eine Durchsuchung mit Beschlagnahmung von Beweismaterial statt.
Selbst wenn ihr zwei euch auf den Kopf stellt und mit eurem Hinterteil versucht nach Fliegen zu schnappen, das ändert daran nichts.

Wo sind die richterlichen Aufträge mit der richterlichen Unterschrift?

Es gibt keinen “richterlichen Auftrag”, sondern einen “Durchsuchungsbeschluss”. Die Unterschrift des Richters findet ihr in der Originalakte bei Gericht. Auf der Ausfertigung, die euch zumindest gezeigt wurde, findet sich die Unterschrift eines Justizmitarbeiters der dazu beauftragt wurde.
Klingt kompliziert für Dich? Ist es aber gar nicht.

Am 15.01.2016 wurde vorgelesen nicht Doktor, sondern die Buchstaben D und r und j, u,r. und mitgeteilt, dass Herr Spaniol unterschrieben hat mit -Zitat: ” Detlef Spaniol” klar leserlich…….

Das ist ja wunderbar, dass “Dr. Drucksache” mit seinem eigenen Namen “klar leserlich” unterschreiben kann. Das hilft aber nichts, wenn er sich als “Dr. jur” vorstellt, dies sogar auf seiner Visitenkarte druckt und auch seinen Briefkopf entsprechend verziert. Das er selbst das nicht wirklich versteht kann man ja auch daran erkennen, dass er davon ausgeht diesen Titel verwenden zu dürfen, weil er so angeschrieben wurde.

Vielleicht solltet ihr beide nicht nur lernen, wie man seinen Namen “klar und leserlich” schreibt, sondern solltet überhaupt einmal richtig lesen lernen. Das würde euer Leben ungemein erleichtern.

Was die NOZ da schreibt ist der Auftrag des Dienstherren des Richters, das ist Fakt!!!!

Ähhhmmmm…”der Auftrag des Dienstherren des Richters”? Ihr beide sagt uns sicher gerne, wer das konkret sein könnte. Nein, ihr müsst keine Namen nennen, es reicht, wenn ihr sagt welches “Amt” oder welche Funktion der-/diejenige haben soll.

Wer das glaubt was die NOZ geschrieben hat, dem ist nicht mehr zu helfen, denn wir schuften für andere und lassen uns von diesem Lügenpack auch noch umbringen!!!
wir lassen unsere Kinder und Frauen misshandeln!!!
Soll so unsere Zukunft aussehen???
Ist das unsere Deutschland?

Jetzt kommen unsere Fragen:
Wer von euch beiden “schuftet” bzw. “arbeitet” denn überhaupt? Du, lieber Wolfgang, bist ja wohl EU-Rentner und Spaniol lebt von SGBII und dem, was seine (schwer kranke) Partnerin nach Hause bringt.
Gut, insoweit betrügt er wahrscheinlich nicht nur seine Mandanten (von denen er ja erst mal 150 Euro Vorkasse für nichts verlangt), sondern auch die ARGE, der er von diesen (betrügerisch erlangten) Einkünften sicher nichts erzählt. Von der Steuerhinterziehung wollen wir mal gar nicht reden.
Wäre aber durchaus möglich, dass da auch noch das Eine oder Andere auf Dich und Detlef zukommt.

Welches “Lügenpack” bringt euch den um? Vor allem: Wie genau?
Warum lasst ihr eure Frauen und Kinder misshandeln? Könnt ihr sie nicht verteidigen? Seid ihr nicht einmal in der Lage zur Not die Polizei zu rufen? Die ist für so etwas nämlich zuständig.

Eure Zukunft dürfte wirklich düster aussehen. Allerdings: Daran seid ihr selbst schuld. Ihr habt allerdings auch die Chance etwas daran zu ändern. Dazu würde aber gehören, erst einmal die irren Wahnvorstellungen aufzugeben und sich einzugestehen, dass man einfach sein Leben, seinen Beruf und “seine Zukunft” total in den Sand gesetzt hat und aufzuhören permanent mit dem Kopf gegen die Betonmauer zu laufen.

Nein, das ist wirklich nicht “euer Deutschland”, Deutschland gehört euch nämlich nicht, ebensowenig wie es irgendjemand anderem gehört. Falls es euch hier aber einfach nicht gefällt, so könntet ihr ja auswandern, z.B. nach Russland. Da könntest Du, Wolfgang, von Deiner EU-Rente u.U. sogar leben. Für Detlef könnte es schwieriger werden. Da ist man auch sicher unheimlich glücklich, solche “Koniferen der Menschnheit” aufnehmen zu dürfen. Zur Not: Stellt doch einfach einen Asylantrag in Russland.

Ist das ein Rechtssystem ohne richterliche Unterschrift und Auftrag?

Hatten wir schon erklärt, siehe oben!

Lasst uns was für Uns und Unser Deutschland gemeinsam was tun!!!

Glaubst Du wirklich, dass sich irgendjemand für euch und eurer (Fantasie)Deutschland wirklich interessiert? Wirklich?

Jetzt sind wir noch gespannt auf die “Pressemitteilung” des Dr. Drucksache Spaniol.

Gehabt euch wohl!

 




“Dr. Drucksache” oder wie man als falscher Anwalt “siegt”

Heute fand der zweite Verhandlungstermin des “Dr. Drucksache” Spaniol in Sachen Titelmissbrauch statt.

Aufgrund der Geringfügigkeit der Vorwürfe wurde wohl die ebenfalls angeklagte Körperverletzung von der Staatsanwaltschaft fallen gelassen.

Dem Bericht der “Neuen Osnabrücker Zeitung” zu Folge lief die Verhandlung doch ziemlich spaßig ab.

Irgendwie hat das Gericht allerdings noch immer nicht die Ernsthaftigkeit der Situation begriffen und zeigt sich auch gänzlich unbeeindruckt was die Prophezeiungen des “Dr. Drucksache” und seiner Mitstreiter betrifft.

Werte Mitmenschen, kann nur einen Tipp geben, lasst Euch nicht blenden, denn weil es immer enger wird, versucht der BND die Schlinge enger zu machen, nur merken sie nicht, dass es um Ihren eigenen Hals geht und es da immer enger wird, denn Selbstmord ist kein Grund für eine Lebensversicherung, denn die wird sicher nicht bezahlt.…

So hat ihn das Gericht doch einfach mal zu 9 Monaten Haft, ohne Bewährung!, verurteilt. Klar, dass “Dr. Drucksache” Spaniol dagegen jetzt in Berufung gehen wird. Er wird auch sicherlich einen Anwalt finden, der ihn vertritt. In seinen Kreisen gibt es ja noch ein paar “Rechtssachverständige” und auch den einen oder anderen Anwalt der (noch) eine Kammerzulassung hat.
Sollte das nicht klappen, so wird sich der Herr Bundespräsident “Dr. Drucksache” Spaniol wohl richtig ins Zeug legen müssen, was die endgültige Machtergreifung und die Unterschriftensammlung für seine ganz neue, eigene Verfassung betrifft. Ob er es schafft die angepeilten Unterschriften bis dahin zu sammeln?

Sein Kumpel und Bundestagspräsident, Ministerpräsident des “Königreichs Württemberg” und Parteivorsitzender der Partei “Freiheit für Deutschland” hat auf jeden Fall schon mal Empfehlungen abgegeben, wie bei den Wahlen im März vorzugehen ist:

Wenn Ihr Nutzen bringen wollt für Euer/Unser eigenes Land, dann bestellt Euch Briefwahlunterlagen und tragt unten im Freien Raum einfach FFD ein,
setzt die Kreuze ein und schon habt Ihr das mitgeteilt was Ihr wollt und lest Euch mal die bestehende VERFASSUNG der FFD durch.

Der Richter hat “Dr. Drucksache” Spaniol auf jeden Fall vollkommen richtig eingeschätzt.

Der Angeklagte habe bewusst den Anschein erweckt, dass er promoviert sei, und es gebe keinen Anlass, daran zu zweifeln, dass er die Welt so wahrnehmen könne wie andere Menschen auch, führte der Richter aus. Den falschen Doktortitel habe der Mann nicht aus einem Impuls heraus geführt, sondern planmäßig und überlegt über einen längeren Zeitraum. Aus Sicht der Kammer ergäben sich keine Anhaltspunkte, dass sich der Hochstapler in Zukunft rechtskonform verhalten werde.

“Dr. Drucksache” Spaniol ist ganz nämlich schon wieder -es klappt wohl noch nicht so ganz mit dem “Kriegsgefangenensold nach HLKO” den er ja versucht einzuklagen- auf der Suche nach neuen Mandanten. So wirbt man wie folgt:

Der Vorstand der zukünftigen Internationalen Rechtsanwaltskammer der Partei FFD hat den direkten Verbot vom Bundesfinanzministeriums gefunden und somit muss keiner mehr bezahlen……..
und direkt zum Finanzministerium http://www.bundesfinanzministerium.de/…/2014-12-15-gutachte…

Benötigen sie trotzdem rechtlichen Beistand, dann wenden sie sich bitte an: [email protected]

 

Das dürfte noch ziemlich lustig werden bis “Dr. Drucksache” Spaniol dann wirklich ein klein wenig Urlaub auf Staatskosten machen darf.




Reichsbürger Gerd Schw. verursacht SEK-Einsatz in Reckenthin

Wieder einmal hat es ein Reichsbürger geschafft, Behörden, Polizei und Gerichte zu beschäftigen um den Weg in die “Lügenpresse” zu finden.

Versuchen wir einmal ein klein wenig zu rekapitulieren.

Gerd versucht seit der Wende irgendeiner Erwerbstätigkeit nachzugehen um sich, seine Gattin und die 7 Kinder zu ernähren. Er versucht es als Wirt, PC-Schrauber, Kfz-Schrauber und “Mietfahrer” mit einem Klein(st)transportunternehmen. Bei allen Tätigkeiten kassiert er aufstockendes SGBII und beklagt sich auf seinen diversen “Heimnetzseiten” lang und breit darüber, dass das Jobcenter ihm keine Festanstellung auf dem Silbertablett serviert. Er scheint davon auszugehen, dass es die Aufgabe des Jobcenters ist, ihm einen adäquaten Arbeitsplatz zu suchen, ihm den Arbeitsvertrag zu präsentieren, den er dann -bei Gefallen- antreten wird.
Dies macht das Jobcenter natürlich nicht, weshalb er immer wieder versucht eine “Anschubfinanzierung” für die nächste Selbstständigkeit zu bekommen. Hierfür reicht er auch “Businespläne” [sic!] ein, die nicht nur voll sind mit Rechtschreibe-, Grammatik- und Interpunktionsfehlern, sondern in denen er auch klar macht, dass er wohl wirklich nicht viel Ahnung hat. Er behauptet, diese wären mit Hilfe einer Unternehmensberatung erstellt worden. Sieht man aber die erwarteten Umsätze an (von denen er dann leben möchte), so wird einem klar: Ist nicht!

In seinem ersten Businessplan (für einen PC-Service) geht er -nach 5 Jahren Betriebsbestehen- von einem jährlichen! Umsatz von 30.000 Euro, bei 14.000 Euro Betriebskosten aus, die Differenz soll dann den Lebensunterhalt einer (damals noch) 9-köpfigen Familie sichern. Bei seinem zweiten Plan (Kleintransport) träumt er von einem monatlichen Umsatz von ca. 5.200 Euro, bei 3.300 Euro Betriebskosten, die Differenz stellt dann sein “Nettoeinkommen” dar.

Natürlich bleiben bei solchen Vorstellungen Schwierigkeiten mit dem Jobcenter nicht aus. So kommt es irgendwann -aufgrund der zu hohen Mietkosten- zu einer “Zwangsdeportation” nach Reckenthin. Die Immobilie hat er selbst gewählt, mit Blick auf seine geplante Selbstständigkeit.

Das gesuchte Objekt hatte natürlich auch den Gewerblichen Hintergrund,
die Lage: Mittig zwischen Hamburg – Berlin- Magdeburg, alles um die 160 Km, für Kleintransporte nicht uninteressant.
Zwischen- Lager ca 400 qm, absolut ausreichend.

Zwischenzeitlich “erwacht” Gerd so nach und nach und stellt fest: Er lebt in einer “BRD GmbH”. Schlau wie er ist, stellt er sich und seine Familie (frei nach Frühwald) unter “staatliche Selbstverwaltung”. Dumm ist natürlich, dass dieser “selbstverwaltete Staat” nicht in der Lage ist seinen Lebensunterhalt zu sichern und seine Kinder zu ernähren.

Die älteste Tochter zieht aus und kehrt der Familie den Rücken. Schuld ist natürlich die “BRD GmbH”, die gezielt jegliche familiäre Strukturen zerstören möchte.

Natürlich gibt es immer mehr Ärger, das Jobcenter will nicht zahlen, da er die geforderten Unterlagen nicht einreicht, seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt und Schreiben auch einfach zurückgehen lässt. Das “begründet” er so:

Erste Frechheit schlecht hin ist ein „gelber Brief“ der überaus kriminellen Organisation/Firma Jobcenter Prignitz/Pritzwalk. wie unschwer zu erkennen wurde dieses Ding, der „gelbe Brief“ an den Absender zurückgewiesen, warum dürfte auf der Hand liegen.Nur eine [Behörde] so überhaupt existent könnte eine [Förmliche Zustellung] vornehmen, eine Firma jedenfalls nicht.

Gleiches gilt natürlich für Schreiben/Beschlüsse/Urteile des (Amts- bzw. Sozial-)Gerichts, bei dem er selbst aber Klage gegen das Jobcenter einreicht.

Zur Eskalation führte letztendlich, dass er genauso hingebungsvoll wie mit dem Jobcenter mit seinem Stromversorger streitet. Er hat ja keinen Vertrag, schließlich würde der die Unterschrift zweier “natürlicher Personen” benötigen und er ist ja “Mensch unter staatlicher Selbstverwaltung”.
Da er selbst seinen Zähler nicht abliest, wird der jährliche Verbrauch geschätzt. Dies führt dazu, dass die monatliche Abschlagszahlung -wie schon so oft- erhöht wird.

Da er ja ein überaus schlauer “staatlicher Selbstverwalter” ist, der Recht und Gesetz -dank Youtube-Jura-Studium- besser kennt als sonst jemand, liest er jetzt natürlich nicht den Zähler ab und bittet um entsprechende Korrektur der Endrechung und Abschlagszahlungen…nein…er schreibt über 100-seitige “Schriftsätze” und zahlt 120 Euro weniger Abschlag als gefordert. Dies auch deshalb, weil das Wasser wohl nicht mehr mittels Strom erwärmt wird.

Logisch, dass sich die Firma E-ON (bzw. ihr “Discountanbieter” E-ON2day”) dies nicht lange gefallen lässt. Zum einen kündigt “E-ON2day” den Vertrag, so dass er jetzt wieder zum Normaltarif beim Grundversorger E-ON ist, zum Anderen folgt der Mahnbescheid. Dieser wird vom schlauen Gerd “zurückgewiesen” indem der Briefumschlag mit lustigen Aufklebern versehen wird, dann aber mal wieder 40-, 50- 100-seitige “Schriftsätze” ans Gericht versandt werden.

Gleichzeitig findet der schlaue Gerd dann auch noch das tolle “Prinzip OPPT/UCC/I-UV” und sieht damit wirklich “Licht am Ende des Tunnels”. So versendet er jetzt zusätzlich zu seinen aberwitzigen Schriftsätzen noch sogenannte “Kulanzmitteilungen” und natürlich tolle “Rechnungen” in denen er bis zu 10.000.000 Euro (zahlbar in Gold- oder Silberbarren) als “Schmerzensgeld” oder “Aufwandsentschädigung” (für seine Schreiben) berechnet.

Die wirklich leidtragenden der Wahnvorstellungen von Gerd sind letztendlich natürlich die Kinder, wobei er die –wie man diesem Bericht in der “Lügenpresse” entnehmen kann- schon wunderbar indoktriniert sind. Hier erzählt der Sohn:

Die MAZ telefonierte am Nachmittag mit dem 18-jährigen Sohn René Schweitzer. Waffen seien bei der Durchsuchung nicht gefunden worden, sagt er. „Was von der Polizei als Messer angesehen wurde, war eine normale Metallfeile.“ Mit dem Begriff „Reichsbürger“ könne er nichts anfangen. „Wir sind als Familie in staatlicher Selbstverwaltung“, erklärt er.

Für die Tochter hat er Antrag auf Übernahme der Kosten für die Klassenfahrt gestellt, auch hier hat er die entsprechenden Schreiben mit der Aufforderung um Mitwirkung natürlich “zurückgewiesen”, damit dürfte die Tochter zu Hause bleiben müssen, außer es findet sich noch ein netter Spender.

Nachdem er auch aktuell für den Bezug von Sozialleistungen nach SGBII der Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen ist, hat er zum einen “Antrag auf Vorschusszahlung” gestellt, zum anderen aber auch die Schreiben des Jobcenters und des Sozialgerichts wieder “zurückgewiesen”. Seine Schriftsätze dazu veröffentlicht er jetzt in seinen diversen Blogs. Helfen wird das natürlich nichts.

Da Gerd ein wirklich ganz, ganz Schlauer ist, hat er während des gesamten gestrigen SEK-Einsatzes natürlich gezwitschert.

Es ist wirklich erschreckend, mit welchem Egoismus und welcher Rücksichtslosigkeit gegenüber seiner Familie Gerd seine Wahnvorstellungen und seine -nicht vorhandene- Bildung auslebt.  Noch erschreckender ist allerdings, dass noch nicht einmal die Mutter diesem Treiben -im Interesse ihrer Kinder- ein Ende setzt. Aber beide sind wohl der vollen Überzeugung für ihre Kinder nur das Beste zu wollen.

[…]denn wir lieben unsere Kinder ![…]

Hört sich vielleicht hart an, aber zu sehen, in was für einer Lügenwelt meine Kinder jetzt leben müssen ist noch viel härter, denn das hab ich mir für meine Kinder nie gewünscht!

 

Die “Lügenwelt” wird ja vor allem von diesem oberschlauen Vater erschaffen.

Würde er seine Kinder wirklich lieben und wäre bereit Verantwortung für sein Leben (und das seiner Kinder) zu übernehmen, würde er an der Situation etwas ändern – sei es nur, indem er die Anträge bei der ARGE richtig ausfüllt und seiner Mitwirkungspflicht nachkommt, statt sich in irgendwelche Wahnwelten zu flüchten und sinnlose, 100-seitige, “Schriftsätze” mit wirrem Inhalt zu verfassen.

 

 




Waldorfschulen und ihre Nähe zur Rechtsextremisten jeder Art

Es ist ja nicht der erste Fall, egal ob “König Fitzek” oder “völkische Lehrer”, bei den Waldorfschulen besteht eine gewisse Distanzlosigkeit und Nähe zu extrem rechten Kreisen und Gruppierungen.

Hier hätte einem Lehrer, oder auch dem Schulleiter, spätestens beim Lesen oder Verfassen des Werbeflyers eigentlich klar sein müssen, aus welcher Ecke der Wind weht. Aber, wahrscheinlich wurde der Inhalt nicht getanzt, was es diesen wohl wirklich außerordentlich guten Lehrkräften nicht möglich gemacht hat zu erkennen, welcher Schwachsinn schon in der Ankündigung verbreitet wird.

#gallery-1 { margin: auto; } #gallery-1 .gallery-item { float: left; margin-top: 10px; text-align: center; width: 25%; } #gallery-1 img { border: 2px solid #cfcfcf; } #gallery-1 .gallery-caption { margin-left: 0; } /* see gallery_shortcode() in wp-includes/media.php */

 

Da auf Waldorfschulen natürlich auch moderne Medien abgelehnt werden, war man auch nicht in der Lage nur einmal kurz Google nach dem Vortragenden und der dahinter stehenden Gruppierung zu befragen.
Die Tageszeitungen gehören bei diesem extrem gebildeten Lehrpersonal auch nicht zur Lektüre. Noch weniger kennt man wahrscheinlich die Veröffentlichungen aus den eigenen Reihen.

Es ist wieder einmal ein Paradebeispiel dafür, warum in den neuen Bundesländern nicht nur Pegida und Rechtsextreme sondern auch die diversen Reichsbürgerbewegungen so frei agieren können und Parteien wie die AfD oder NPD solchen Zuspruch finden.

Natürlich passt das, was ein Thomas Mann, Rigolf Hennig oder Ursula Haverbeck so von sich gibt, auch ideal zur Rassenlehre Steiners.

https://de.wikipedia.org/wiki/Rigolf_Hennig

https://wiki.sonnenstaatland.com/wiki/B%C3%A4rbel_Redlhammer-Raback

https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=577.0

http://www.nw.de/lokal/kreis_hoexter/warburg/warburg/20410578_Razzia-gegen-Freistaat-Preussen.html

http://www.verfassungsschutz.brandenburg.de/media_fast/4055/FB_Reichsbuerger_2014_web.pdf

http://www.pnn.de/brandenburg-berlin/1039714/

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/119/1711970.pdf




Prozessbericht AG Meißen in Sachen DPHW – Teil 3

Wie ja schon der Tagespresse zu entnehmen war, sind jetzt alle, vor dem AG Meißen angeklagten DPHWler, verurteilt worden. Alle – bis auf einen. Volker Schöne zieht es immer noch vor sich im Ausland aufzuhalten, aber dank diesem vorerst letzten Prozesstag könnte es sich da nur noch um eine (kurze) Frage der Zeit handeln.

Zwischenzeitlich haben ja wohl alle Verurteilten Berufung gegen die ergangenen Urteile eingelegt. Interessant ist, dass sie nicht gegen das Strafmaß an sich, sondern nur gegen die Rechtsfolgen in Berufung gegangen sind, d.h. sie möchten nur die Haftstrafe vermeiden, also erreichen, dass die ausgesprochene Strafe auf Bewährung ausgesetzt wird.  Offen bleibt, ob dies der Erkenntnis geschuldet ist, dass man einfach Mist gebaut hat oder ob man einfach nicht am Weitermachen gehindert werden möchte. Schließlich hat man ja zwischenzeitlich eine “Partei”, mit Namen “DPFW” gegründet in der Hoffnung damit seine Ziele durchsetzen zu können.

Unser Forenmitglied “Dieda” hat den Prozess wieder live verfolgt und einen ebenso kurzweiligen wie ausführlichen Prozessbericht verfasst.

Wir bedanken uns ganz herzlich für diese Mammutaufgabe!

Tag 4 des Gerichtsmarathons am Amtsgericht Meißen zur strafrechtlichen Aufarbeitung des auch überregional bekannten Überfalls einer Gruppe uniformierter Reichsbürger auf einen Gerichtsvollzieher am 23.11.2012. Dieses Mal stand nun und mit dem zweiten Anlauf eine Frau mittleren Alters, die Ex- Lebensgefährtin desjenigen Mannes vor Gericht, der bereits am 15.12.2015 in gleicher Angelegenheit verurteilt worden war. Auf dem von den Angeklagten damals noch als Paar bewohnten Dreiseithof fand schließlich der Vorfall statt.

Der zusätzliche Termin war deswegen erforderlich geworden, da die Angeklagte Juliana K. zur Verhandlung am 14.01.2016 trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht erschienen war und auch am damaligen Verhandlungstag nicht mehr vorgeführt werden konnte, so dass auch gegen sie Haftbefehl erging. Noch am 06.01.2016 soll ja die Angeklagte eine Mitteilung im schönsten Reichsbürgerdeutsch an das Amtsgericht Meißen geschrieben haben, wo sie bereits angekündigt hatte, dass sie der „Einladung“ des Amtsgerichtes natürlich nicht Folge leisten werde, da ja nach ihrer Meinung das Gericht gar nicht existiere und sie selbst “nichts hören” könne und “nichts sehen” könne und zudem selbst “gar nicht existieren” würde u.s.w..

Als man dann die Angeklagte doch aufgefunden hatte und die Sicherungshaft vollstrecken wollte, kam wohl die plötzliche Einsicht, nur was genau diesen abrupten Gesinnungswandel wirklich ausgelöst hat, konnte dann auch bis zum Ende der Verhandlung nicht mehr aufgeklärt werden.

Nun also der zweite Anlauf, die Reihen der Zuschauer schon stark gelichtet und auch wenn mir der Anfang der heutigen Verhandlung fehlt, verpasst hatte ich wohl bei den anfänglich wohl sehr zähen Fragespielen zwischen Richter und Angeklagten ja erst mal soweit nichts. Trotz des nun zumindest pflichtgemäßen Erscheinens zeigte sich erst mal nur wieder das bereits bekannte Muster im Verhalten der verschiedenen Angeklagten: Man wusste und weiß natürlich nichts oder kann sich ersatzweise an einfach rein gar nichts mehr erinnern, nicht mal an die einfachsten Sachen oder Handlungen. Außerdem war man ja im Prinzip selbst gar nicht dabei, und wenn man schon doch irgendwie anwesend war, dann wiegelt man trotzdem alles ab, denn man war ja nur „Zeuge“. So richtig Verantwortung hatte dann wiederum irgendwie eigentlich keiner, allenfalls noch der Schöne.
Gelegentlich kam als leicht bis mittelschwer Verantwortlicher in der Befragung noch der ja bereits verurteilte Herrn S. in Frage, aber ansonsten handelt man in dieser scheinbar ziemlich unübersichtlichen und quasi zufälligen Ansammlung von irgendwelchen „Zeugen“, die sich wiederum untereinander allerdings auch nur entweder wenig bis reinweg gar nicht kannten, ohne sonderbarer Weise dann ohne irgendwelche Absprachen. Auch zum von den „Zeugen“ selbst zu bezeugenden Sachverhalt gab es dann doch soweit auch irgendwie keinen echten „Sachkundigen“, allenfalls… ja natürlich noch den Volker Schöne…

Daher war auch der schönste Satz des Tages die treffende Bemerkung von Richter Andreas Poth: „Immer wieder der Schöne. Na, da bekommt das Wort „be-schön-igen“ ja eine völlig neue Bedeutung.“ Auch einige Fragen, die der Richter an die Angeklagte hatte, beantworte er sich dann bisweilen gleich schon mal selbst: „Und wo Sie jetzt dabei selbst gestanden haben, wissen Sie jetzt auch nicht….” Zumindest seinen Humor hatte der Richter noch nicht verloren.

Trotzdem schaffte es Richter Andreas Poth auch hier wieder, immer neu einzuhaken, die Begrifflichkeiten detailliert zu hinterfragen, gegebenenfalls Widersprüche in den Aussagen soweit aufzudecken, um mit der Angeklagten dann doch noch ins Gespräch zu kommen um wenigstens Bruchstücke dieser scheinbar schweren Erinnerungsstörung, ans Tageslicht zu befördern.

Gerade weil sich diese scheinbar ansteckenden neurologischen Ausfälle so flächendeckend über die bisherigen Angeklagten über diesen Tag und dieses Dörfchen ausgebreitet hatten, war es vielleicht am Ende irgendwie doch gut gewesen, dass es in der Causa Bärwalde gleich zwei zusätzliche Verhandlungstage angesetzt werden mussten, und so einige Angeklagte, insbesondere die Familie Krautz  einzeln verhandelt werden konnten, was zumindest in Details erhellen war, und das Gesamtbild etwas abrundete. Trotzdem bleibt vieles weiter rätselhaft, so wie die Hintergründe zu den immerhin stolzen 7.000€, die man auch noch im fraglichen Hof in Bärwalde sichergestellt hatte, und die abenteuerlicher Weise bis heute noch von keinem rechtmäßigen Eigentümer abgeholt werden konnten. Im Verhältnis zu der Höhe der an dem Tag zu vollsteckenden Summe ist das schon sehr merkwürdig, aber man schweigt sich auch dazu weiter standhaft aus, oder lässt sich sogar noch Antworten einfallen, die der Richter mangels hinreichender Nachvollziehbarkeit wieder getrost unter Ulk verbuchen kann.

Ein bisschen klingt in der Befragung zwischenzeitlich auch noch an, dass bei einigen Angeklagten auch noch ganz private Vorbehalte gegen den ihnen auch persönlich bekannten Gerichtsvollzieher eine Rolle gespielt haben könnten. Zumindest in dem Kontext soll angeblich dann auch der Satz der Angeklagten an das Gericht zu verstehen sein, dass schließlich der Gerichtsvollzieher Herr L. „selbst entschieden hätte, mit Todesangst zu reagieren“. Von Reue wegen der gesundheitlichen Folgen diesmal keine Spur.

Doch spätestens nach den Videos ergaben sich dann noch ein paar ganz neue und wichtige Fragen an Frau K.. Frau K. war offensichtlich während der Zeit, als der Gerichtsvollzieher noch im Hof eingesperrt war, aber noch bevor die Polizei ankam, über einen Hinterausgang vor das Gehöft gelaufen. Schließlich gab sie, nachdem die angebliche Rauchpause wegen der allzu „großen Aufregung“ bei Richter Poth nicht wirklich durch ging doch zu, dass sie Autoschilder fotografiert hätte, auch das von dem Gerichtsvollzieher. Warum sie das denn gemacht hätte und für wen, wollte Richter Poth wissen. Für angebliche „Sachkundige“ lässt sich die Angeklagte dann noch aus der Nase ziehen, nur welche Sorte „Sachkundige“ das gewesen sein sollen, konnte sie nicht mehr erklären.

Nun kam Richter Poth auf die sehr plötzlich noch kurz vor der Verhandlung von Frau K. doch noch bezahlten Ordnungsgelder zu sprechen, sowie auf den Herrn Uwe Wetzig. Dieser muss den Ausführungen nach zu urteilen vor der Hauptverhandlung wiederholt im Amtsgericht Meißen angerufen haben, dass er nicht kommen könne, wobei er sich schließlich wohl damit verplapperte, dass dies mehr oder weniger mit seiner großen Angst vor einem ihm schon und aus unbekannter Quelle (!) bekannten Haftbefehl, wegen eben solcher nicht bezahlten Ordnungsgelder zu tun hätte. Auch die ominösen „Sachkundigen“ für Autokennzeichen, für die Frau K. die Fotos ja erst  gemacht hatte, sowie die o.g. Hinweise auf jene Vorabinformationen im Strafverfahren gegen den Uwe Wetzig deuten da auf noch immer ungeklärte Kontakte zur richtigen Polizei und damit auf mutmaßlichen Geheimnisverrat hin. Genau das spricht Richter Poth nun erstmalig und mehr oder weniger so offen und deutlich aus.

Nach einer Sitzungspause wird dann ein Internetausdruck der Gründungsurkunde der “reorganisierten” Interimsgemeinde von Bärwalde von Anfang 2014 zu Protokoll genommen und die Kopie den Prozessbeteiligten ausgehändigt. Nach einem Vorhalt an die Angeklagte, weil sich deren Unterschrift und Fingerabdruck darauf findet, will sich die Angeklagte, die sich nun einerseits als „DDR- Kind“ bezeichnet und dann doch zaghaft zur BRD bekennt (wörtlich: „Vermutlich gibt es die.“) von dieser der „Szene“ längst gelöst haben. In der weiteren Diskussion zu den Zusammenhängen über das Zustandekommen dieser Gründungsurkunde, bei der ja auch wieder Herr Schöne anwesend war und dieses Mal offensichtlich gerade nicht zufällig beim “Dorffest” war oder man sich mal eben “Holz brachte”, stellt sich allerdings nun plötzlich heraus, dass Frau K. irgendwie doch noch gelegentlich Emailkontakt mit Herrn Schöne unterhält. Richter und Staatsanwalt werden gleichsam aufmerksam und vereinbaren dann mit der Angeklagten, dass diese sich nach der Verhandlung an einem der Hauscomputer des Amtsgerichtes in ihren privaten Email- Account einloggen wird, um gegebenenfalls solche Emails des Herr Schöne an die Angeklagte einsehen zu können.

Auf Nachfrage zu den 6 bis 7, von der Angeklagten so kurz nach Weihnachten dann doch noch schnell und brav bezahlten Bußgeldbescheiden, mutmaßlich alle aus dem Verkehrsordnungswidrigkeitsbereich, bestreitet die Angeklagte erwartungsgemäß natürlich jedweden Zusammenhang mit dem Ausgang der anderen Verhandlungen gegen die übrigen Mitbeschuldigten. Es zeichnet sich bei der Aufnahme der persönlichen Verhältnisse dann doch ein eher tragisches, wenn auch nicht ganz untypisches Bild für eine gescheiterte Nachwendebiografie ab: von der angestellten Maschinenbauingenieurin bis 1990 über ein schließlich wegen Erfolglosigkeit aufgegebenes Versicherungs- und Baufinanzierungsvermittlungsgeschäft zum Marketing im kosmetischen Bereich, dann eine aus Kostengründen abgebrochene Heilpraktiker- Ausbildung über Massageangebote als Selbständige bis zu H4. Das mag hier in den Beitrittsländern soweit kein Einzelfall sein, und kann wohl so manche Ostalgie erklären, musste aber wie hier nicht zwangsläufig auch auf die Anklagebank führen.

Es folgten die Plädoyers von Staatsanwalt: „Sie haben kein Anrecht auf ein starkes und gesundes Opfer!“ und der Nebenklage: man sei „gegenüber dem Geschädigten selbst wie ein Standgericht aufgetreten“, dabei sogar mit eigenen sechsstelligen „Geldforderungen“. Auch auf den bei dem Überfall gegenüber dem Gerichtsvollzieher laut ausgerufenen Artikel 2 Absatz 2 EMRK wird von der Nebenklage an der Stelle und nochmal und dazu im genauen Wortlaut des Artikels Bezug genommen, verbunden mit der sehr rhetorischen Frage, ob man sich daraus im falschen Umkehrschluss vielleicht auch ein eigenes Recht auf Töten herleiten wollte.

Das Urteil von 14 Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung war, wie in der Erläuterung zur Urteilsbegründung erklärt, neben dem klaren direkten Tatbeitrag als Mitbewohnerin auch in der für den Richter nicht wirklich glaubhaften Distanzierung von der „Szene“ und der, durch die ganzen Umstände der Tat deutlich gewordenen „Nichtanerkennung des Staates“ sowie den während der Verhandlung zu Tage getretenen „Erinnerungen an nichts“ geschuldet, aber auch der Dreistigkeit, nicht mal zur Verhandlung zu erscheinen. Zwar ist das „Jedermannsrecht“ bei Diebstahl und Raub bei einfachen Kriminellen sehr wohl gerechtfertigt. „Sie haben aber hier einen Funktionsträger des Staates selbst angegriffen“, wobei und das sollte in der Erklärung zur Begründung wohl auch nicht ohne kleinen Seitenhieb bleiben, „völlig egal“ ist, wie der sich dann in Ausübung seiner hoheitlichen Handlungen anzieht.

Mindestens aber mit den fingierten Schuldtiteln, der bekannten persönlichen Bedrohung des Gerichtsvollziehers, und das nicht nur in diesem Fall, bis hin zu den regelrechten Veröffentlichungen der Adressen, besteht hier die „sukzessive Mittäterschaft“.

Und auch wenn in der Presse hier für Außenstehende vielleicht der Eindruck entsteht, da sitzt vielleicht ein neuer Feisler an der Triebisch, trügt der Eindruck doch gewaltig. Obwohl es notwendig war, den Angeklagten erst mal wieder die Spielregeln beizubringen und sie mit klaren Maßnahmen wieder auf den Boden der Tatsaschen zu bringen, saß mit Richter Poth in meinen Augen immer noch ein Mann da, der mit jedem Angeklagten einzeln wirklich gerungen hat: um die Wahrheit, um den jeweils individuellen Tatbeitrag und um die grundlegenden Fragen von Recht und Gesetz in diesem Land, und das immer mit Präzision und Humor. Gleichzeitig kam er mir streckenweise fast wie ein sehr betrübter Vater vor, der seine eigenen, aus dem Ruder geratenen Sprösslinge erst mal wieder Ordnung beibringen musste und sie dabei ernsthaft ins Gebet zu nehmen hatte dazu und noch ein paar einfache Lektionen in Staatsbürgerkundeunterricht erteilen muss. Harte Urteile waren zwar die Folge, aber trotzdem keine “Gesinnungsurteile”, wie von den Verteidigern befürchtet wurde.

Man kann als Zwischenbilanz das, was sich bisher in den Verhandlungen am Amtsgericht Meißen abspielte, vielleicht sogar in die klassische Reichsbürgerterminologie vom angeblich so großen Unterschied zwischen „Mensch“ und „Person“ bzw. zwischen „Amts-“ und  „Dienstausweis“ übersetzen: da war zwar immer ein strenger Richter, aber eben dann doch kein diktatorischer „Amtsinhaber“ oder gar alttestamentarischer Rächer, so wie sich das die Angeklagten scheinbar vorgestellt und vor dem sie sich ja ihrerseits teilweise wie die dummen Schulkinder drückt hatten, anderseits aber immer ausgerechnet auch noch den „Amtsausweis“ sehen wollten, sondern eher ein hart arbeitender juristischer „Dienstleister“, der immer auch noch den Menschen hinter der Tat sucht.

Und tatsächlich lassen sich alle Angeklagten, die sich zuvor in genau dieser Logik verheddert hatten und irgendwie dadurch längst selbst den Unterschied zwischen rechtmäßigem und blindwütigem Handeln aus dem Blick verloren hatten, in der Verhandlung mehr oder weniger bzw. früher oder später genau darauf ein, fast so, als hätten sie es letztlich sogar ein bisschen gebraucht.

Daher finde ich es nun eher nicht wirklich erstaunlich, dass bisher alle Angeklagten zwar in Berufung gegangen sind und damit ja wohl doch nun auch die Legitimität der Gerichte anerkennen, aber jetzt nur noch das doch sehr deutliche Strafmaß anfechten, was dafür spricht, dass man zumindest hier schon auf einem guten Weg zum echten Rechtsfrieden ist, und zwar einen für alle Seiten.




Der Prozess des “Dr. Drucksache” oder ein falscher Anwalt vor Gericht

Bereits am 15.01 fand der erste Verhandlungstermin gegen den selbsternannten “Dr.jur” Spaniol statt.

Spaniol ist ein umtriebiges Kerlchen in der Reichsbürgerszene. So war er zwischenzeitlich mal Bundespräsident der Regierung “vom Volk fürs Volk”, bis es zu (familiären) Streitigkeiten kam und er kurzerhand, mit dem hier ebenfalls wohl bekannten Matthias Wolfgang Reckzeh seine eigene Regierung “Freiheit für Deutschland” gegründet hat.

Spaniol hatte schon unter der “alten Exilregierung” ein “Rechtsbüro” betrieben und mit seinen -aufgrund der vielen Fehler- quasi unlesbaren Schriftsätzen “Mandanten” bei OWiGs und anderen Streitigkeiten vertreten, war aber auch hier schon mindestens einmal aus dem Gerichtssaal geflogen.

Seine “Legitimation” erklärt Spaniol, der eine Förderschule besucht und keinen Schulabschluss hat, damit, dass er bei  der “U.S. European Command (EUCOM)”, Stuttgart” mit der Zulassungsnummer “46625” studiert hat. Eine Zulassung hat er nicht, da er dazu ein Staatsexamen ablegen müsste, was ihm aber von den Alllierten verboten wurde, da er dann nicht das “echte Recht” vertreten könnte. Ganz stolz war man dann auch, dass er bei dem vergeblichen Versuch vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht das längst zwangsversteigerte Häuschen von Reckzeh zurückzuklagen, dann wirlich als “Beistand” zugelassen wurde.
Reckzeh hatte das Häuschen ja dank der aufopferungsvollen Hilfe und Beratung von Frühwald verloren. Der tauchte am Zwangsräumungstermin auf, kassierte 500 Euro und verschwand ganz schnell, als er von der Polizei dazu aufgefordert wurde.

Wie man dem Zeitungsbericht entnehmen kann, ist Spaniol aber letztendlich nur ein Kleinkrimineller, der zwischenzeitlich versucht andere, die noch um einiges dümmer sind als er, abzuzocken.

Immerhin hat er es geschafft mit Reckzeh zusammen aus der Regierung “Freiheit für Deutschland” einen Verein eintragen zu lassen, man ist guter Dinge, bei der Wahl im März die Regierung in BaWü aus dem Landtag jagen zu können. Unterschriften hat man natürlich noch keine gesammelt, die Chance auf einem Wahlzettel zu stehen wird also bei +/- 0 liegen, ist aber egal, schließlich ist man ja schon Exilregierung und stellt Bundespräsident und Ministerpräsident des Königsreichs Württemberg (Reckzeh) und Bundestagspräsident (Spaniol).

Reckzeh und Spaniol haben nach dem letzten Verhandlungstermin ziemlich lustige Erklärungen abgegeben. So erklärt Reckzeh:

Aus den Angaben des gen. Sekretariats ergibt sich zweifelsfrei, daß die Abkürzung „Dr.“ keine vollständige Bezeichnung des akademischen Doktorgrades ist.
Dr. doctor(lat.) – Dr. Doktor – Dr. Draht – Dr. Drama -Dr. Dringlichkeit-
Dr. Drossel(Technik) – Dr. Druck; Drucke – Dr. Drücke – Dr. Druck[er]; Druckerei – Dr. Drucksache Ds – Dr. Drüse

Der Prozessbericht von Reckzeh liest sich auch sehr vergnüglich:

Am 15.01.2016 war ich selber mit anwesend bei der Gerichtsverhandlung, wo es darum ging-Zitat: “Herr Detlef Spaniol war Angeklagter wegen Vorsätzlicher Körperverletzung”

Sonderbarer Weise wurden noch Akten mit dazu reingenommen, welche von den Kripobeamten damals im August, wo Her Spaniol und Christine Prox nicht zu hause waren, alle gestohlen wurden, natürlich ohne richterlichen Beschluss, was man ja mittlerweilen gewohnt ist, dass absichtliche Willkür durchgeführt wird!
Auch wurden die Kripobeamten erkannt, es waren 2, welche Frau Prox in die Wohnung drückten ohne sich auszuweisen und Angst verbreitet haben…..!!!
Klar doch, schon fast wie die Asylanten…Gewalt ausüben, da die Frau so und so das schwächere Geschlecht ist….
Werte “Kripobeamte” und lieber Staatsanwalt, jetzt fängt das Spiel erst richtig an, wo es um das “Öffentliche Recht” geht, den gesetzlichen Richter und ein faires Verfahren…….
Zu dem Schreiben der NOZ-Osnabrück kann ich nur sagen bzw. fragen, seid Ihr die 2.Verwandtschaft der “Reichsdeppen”, denn Ihr gebt noch nicht einmal an, worum es wirklich ging……
Werte Mitmenschen, kann nur einen Tipp geben, lasst Euch nicht blenden, denn weil es immer enger wird, versucht der BND die Schlinge enger zu machen, nur merken sie nicht, dass es um Ihren eigenen Hals geht und es da immer enger wird, denn Selbstmord ist kein Grund für eine Lebensversicherung, denn die wird sicher nicht bezahlt.…
Auch nicht eure Berufsrechtsschutz, weil Euch seit 1982 die Staatshaftung entzogen wurde…UPS

Spaniol selbst gibt den großen Märtyrer (er würde das vermutlich “Mehrtürer” schreiben):

Es wurde einfach negatives und unwahres über die Gerichtsverhandlung am Freitag, den 15.1.216 in der Öffentlichkeit verbreitet!

Es war eine Gerichtsverhandlung wegen vorsätzlicher Körperverletzung und der Richter hat zusätzlich noch die gestohlenen Unterlagen mit rein gezogen, wo es um die Unterschrift ging und den Vordruck.

Es ging um einer Drogendealer und das andere ist eingestellt worden. Das war aber schon 2015 im Juni, weil der Ausländische Titel vom Gutachter bestätigt worden ist, aber die Deutschen stehen ja auf Verbrecher und wenn diese Personen die Frauen belästigen und vor Gericht ziehen, ist das ja noch O.K. und da ich das Kapital angreife, was wir auch machen, versucht man hier Stress zu machen, denn es geht hier um 150 Milionen!

Des weiteren habe ich Schriftstücke von Gerichten die mich so anschreiben-Dr.jur.Detlef Spaniol und manchmal sogar mit dem deutschen Wort -Zitat:”Rechtsanwalt”!!!

Das kann ich alles beweisen, nur frage ich mich, wenn Jemand wie ich/wir für Euch alle da draussen kämpfen, warum werft Ihr uns Knüppel zwischen die Beine? Alleine die Mitteilung von gestern in Facebook, wo derjenige auch mit dabei war und nur den Kopf geschüttelt, es auf seinem Handy aufgenommen hat und dann etwas behauptet, worum es gar nicht ging, denn es ging um-Zitat: ” Schwere Körperverletzung eines DROGEN-DEALERS!” Die Frau hat ausgesagt, dass ich dem DEALER nur das Handy aus der Hand genommen habe und Ihm meine Visitenkarte gab um mich anzuzeigen! Der Dealer läßt die Frau in Ruhe und war zu FEIGE um vor Geric ht zu erscheinen, denn auch er war geladen worden!

Jetzt bin jetzt ich der Verbrecher, weil ich das “Öffentliche Recht” vertrete und einhalte! Sorry den Typen verstehe ich ganz und gar nicht und Euch erst recht nicht, dass Ihr immer denen glaubt welche Fantasien erfinden und gar nicht verstehen wollen worum es eigentlich geht!………

Man weiß nicht so recht, ob man lachen oder weinen soll. Der Termin am 04.02 dürfte nicht nur für den Richter wieder ziemlich lustig und nervenaufreibend werden.

Links:
http://www.noz.de/lokales/dissen/artikel/561271/dissener-erscheint-mit-falschem-verteidiger-vor-gericht

http://www.noz.de/lokales/osnabrueck/artikel/658925/falscher-doktor-vor-dem-osnabrucker-landgericht

https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=1270.0




Der “Freistaat Preussen” und seine Wunscharmee

Wie bei allen der immer größer werdenen Zahl der diversen Reichsregierungen, geht man auch beim “Freistaat Preussen” davon aus, die einzig legitimierte Exilregierung zu sein.

Man veranstaltet munter Schulungen, verkauft für viel Geld seine Fantasiepapiere (die nötige Grundausstattung um sich Mitglied dieses “Staates” nennen zu dürfen, kostet etwas mehr als 130.– Euro), Kennzeichen und mehr, außerdem erläßt man mit wachsender Begeisterung irgendwelche “Proklamationen” oder schreibt Ministerien an um die “Machtübernahme” mitzuteilen und entsprechende Weisungen zu erteilen.

So hat Sabine aus der Familie Mika nicht nur das “Amt für besondere Angelegenheiten” inne, sondern ist auch die neue Verteidigungsministerin, wie sie in einem Schreiben an das Verteidigungsministierum wortreich mitteilte.

Hier liest man unter anderem

Alle Soldaten sind hiermit unverzüglich aufgefordert, sich entsprechend ihrer Vereidigung auf das deutsche Volk: “… das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen, so wahr mir Gott helfe…” sich sofort und unverzüglich um deren nationalen Schutz zu kümmern. Es ist aus vorweg genannten Gründen ab sofort unter Höchststrafe verboten, sich weiterhin in anderen Ländern an kriegerischen Handlungen jedweder Art zu beteiligen. Die Soldaten sind unverzüglich in ihre Heimat zurück zu leiten, samt ihrer Ausrüstung. Alle Soldaten haben während der Reorganisation der Bundesstaaten des Deutschen Reichs ab sofort nur noch den Anordnungen der administrativen Regierung des Freistaat Preußen Folge zu leisten, da die administrative Regierung des Freistaat Preußen gemäß Artikel 82 (1) der Verfassung des Freistaat Preußen, welche die Oberhoheit zur Neuordnung aller Bundesstaaten, sich in der Gesamtheit Deutsches Reich nennend, hat. Dazu hat unverzüglich eine entsprechende Veränderung der Beflaggung zu erfolgen!

Auch die Kfz-Kennzeichnen sind in ihrem Erscheinungsbild entsprechend dem Recht des Freistaat Preußen und dem Recht der anderen Bundesstaaten umzusetzen.

Die Umstellung betrifft auch die Uniformen. Aus Kostengründen sind während der Reorganisation die bestehenden Uniformen weiter zu benutzen, jedoch ist die Kennzeichnung an der Armeekleidung entsprechend umzustellen.

Dabei ist außerdem zu beachten, daß in jedem Fall die Genehmigung der administrativen Regierung des Freistaat Preußen einzuholen ist. Näheres dazu bestimmt das Gesetz.

oder

Dazu hat die [Bundeswehr/Armee] sofort und unverzüglich einen Arbeitsstab zu bilden, welcher mit der administrativen Regierung des Freistaat Preußen, Frau Mika / Bereich besondere Aufgaben die notwendigen Umstrukturierungen und anstehenden Aufgaben, Entgegennahme der Befehle zur Rückführung in die Staatlichkeit/Rechtsstaatlichkeit der [Bundeswehr/Armee] umsetzt. Die sofortige und unverzügliche Kontaktaufnahme hat zu erfolgen unter der Anschrift:

xxxxxx Straße 14
[41372] Niederkrüchten
Telefon: 02163 – xxxxxxxxxx

Manchmal bleiben solche Schreiben nicht ohne Wirkung, in diesem Fall führte es -nicht zuletzt weil ein weiterer Angehöriger der Regierung versuchte mit seinen Fantasiedokumenten des “Freistaates Preussen” entsprechende Waffen zu erwerben- zur Durchsuchung verschiedener Objekte in Willebadessen, Warburg und Borgenteich. (1, 2 und 3)

Die Mühlen bei den deutschen Gerichten und Staatsanwaltschaften mahlen bekanntlich langsam, was natürlich auch durch die ellenlangen Schriftsätze der diversen “Rechtssachverständigen”, “Büros für Völkerrecht” und anderen “Ministerien” verursacht wird, aber: sie mahlen.

So wurde jetzt von der Staatsanwaltschaft Paderborn Anklage wegen “Verstosses gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz” erhoben. (4)

Man muss aber auch sagen, dass sich diese “Regierungsvertreter” wirklich extrem “intelligent” verhalten haben.

Nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft versuchte der Warburger, der sich selbst als Angehöriger der Gruppierung »Freistaat Preußen« bezeichnet, im September 2014 bei einem Waffenhändler in Luxemburg ein Schnellfeuer-Maschinengewehr zu kaufen. Nach Angaben von Oberstaatsanwalt Marco Wibbe (Paderborn) wollte der Beschuldigte als »Vertreter für äußere Angelegenheiten der Provinz Westfalen des Freistaates Preußen« eine eigene Polizei für den »Freistaat Preußen« aufstellen. Der Waffenhändler lehnte einen Verkauf ab.

Im Dezember nahm der heute 31-Jährige erneut Kontakt zu dem Waffenhändler auf und legte als Legitimationsnachweis unter anderem einen »Staatsangehörigkeitsausweis« und einen »Waffenschein« des »Freistaates Preußen« vor. Der Händler lehnte einen Verkauf des Maschinengewehrs jedoch erneut ab und informierte die Ermittlungsbehörden.

Wer hätte es gedacht, dass die Vorlage von irgendwelchen Fantasiedokumenten zur “Legitimation” selbst einen Waffenhändler misstrauisch machen? Es gehört wohl sehr viel Überzeugung oder auch pure Verzweiflung dazu, dass man überhaupt davon ausgeht, dass solche Dokumente irgendeinen Wert hätten. Liegt aber wahrscheinlich daran, dass man ja ordentlich dafür gezahlt hat.

Angesichts von soviel Blödheit kann man allerdings vermuten, dass der Richter nur schallend lacht und das Verfahren unter Umständen sogar einstellt. Letztendlich ist Dummheit ja nicht unbedingt strafbar.

Andererseits sollten die diversen Staatsanwaltschaften eventuell weiterermitteln. Da die Kassen -leider sind die meisten Menschen, die sich überhaupt für den Freistaat Preussen interessieren notorisch pleite und können die erforderlichen “Gebühren” nur mühsam abstottern- des Freistaats Preussen unter chronischer Ebbe leiden, plant man zwischenzeitlich (wohl nach Vorbild eines Peter Fitzek) eine eigene Bank, eigene Versicherungen und natürlich einen eigenen “Wachschutz”. Bei letzterem ist nicht ganz klar, ob man hier eventuell im Bereich “Sicherheitsdienstleister” aktiv werden möchte. Natürlich angemeldet beim eigenen Gewerbeamt und nur an den Freistaat Steuern zahlend.

Die Verhandlung dürfte auf jeden Fall interessant werden. Man darf sich schon auf die Aufrufe zur Suche von “Prozessbeobachtern” freuen.
Sollten hier dieselben Auflagen gemacht werden wie dies beim AG Meißen der Fall war, dürfte es für die Staatsangehörigen und Regierungsmitglieder extrem schwierig werden am Prozess teilzunehmen. Führt doch angeblich der Besitz eines bundesdeutschen Ausweispapieres unverzüglich zum Ausschluss.

  1. http://www1.wdr.de/themen/aktuell/freistaat-preussen-100.html
  2. http://www.nw.de/lokal/kreis_hoexter/willebadessen/willebadessen/20409608_Razzia-in-Willebadessen.html
  3. http://www.nw.de/lokal/kreis_hoexter/warburg/warburg/11219121_Staatsschutz-ermittelt-nach-Polizeieinsatz-in-Willebadessen.html
  4. http://www.westfalen-blatt.de/OWL/Lokales/Kreis-Hoexter/Warburg/2240276-31-jaehriger-Warburger-soll-gegen-das-Kriegswaffenkontrollgesetz-verstossen-haben-Freistaat-Preussen-Staatsanwaltschaft-erhebt-Anklage

 




Prozessbericht DPHW am AG Meißen – Teil 2

Fast hätten wir vergessen den ebenso kurzweilig wie interessant geschriebenen Prozessbericht unseres Forummitglieds “Dieda” zum zweiten Verhandlungstag vor dem AG Meißen in Sachen DPHW zu veröffentlichen.

Aber wie heißt es so schön: Besser spät als nie.

Prozessbericht:

Sie wollten ein „Signal“ setzen, als sie, eine Gruppe von ca. 20-25, teilweise uniformierten Reichsbürgern im Stil eines „Rollkommandos“ am 23.11.2012 in einem kleinen Dorf in der Nähe von Meißen einen Gerichtsvollzieher bei der Arbeit „festsetzen“ wollten. Dabei filmten sie sich auch noch, denn es war geplant, dass dies später in ihrer Szene „Schule“ machen sollte.

Jetzt wurde und wird der Fall im Amtsgericht Meißen strafrechtlich aufgearbeitet und erfuhr mit dem Verhandlungstermin vom 15.01.2016 gegen die beiden Mitgründer der ehemaligen Reichsbürgermiliz „Deutsches Polizeihilfswerk“ (DPHW) Andreas und Kerstin K. aus Spremberg, die zum ersten Verhandlungstermin am 15.12.2015 nicht erschienen waren und dann nach Haftbefehl festgesetzt wurden, einen kleinen Höhepunkt. Gegen den noch immer flüchtigen Gründer dieses DPHW, den Volker Schöne aus Bärwalde erfolgte inzwischen die öffentliche Zustellung und es soll mittlerweile ein internationaler Haftbefehl vorliegen.

Wenigstens diese Verhandlung konnte pünktlich beginnen und dieses Mal war auch schon der Nebenklagevertreter dabei. Die Angeklagten wurden einzeln vorgeführt und als Frau K. in den Raum kam, schimpfte sie gleich laut los, „Keine Aufnahmen!!“ und verkündete, dass jeder, der sie fotografiert, „verklagt“ wird. Die belustigte Pressemeute fragte gleich nach „Nach welchem Recht denn?“ und Frau K. antwortete keifend: „Natürlich auf deutsches Recht, Persönlichkeitsrechte!“. Aber die kleine skurrile Szene am Anfang war schnell vorbei und die Angeklagten gaben bald artig ihre Personalien an.

Es folgte ein bisschen Geplänkel zwischen Nebenklage und Verteidigung wegen einer fehlenden Zustellung und der Richter kommentierte das gleich mal ironisch mit: „Also ein kleiner Justizskandal!“

Es folgte die Frage, ob die Angeklagten ihren Antrag aufrechterhalten wollten, Herrn Helmut Samjeske als Beistand zu bestellen. Der sei schließlich kein Rechtsanwalt. Der Beklagte meinte „Steuerberater“, aber das verneinte der Richter auch, dass wäre Herr Samjeske auch nicht mehr, hätte auch keine entsprechende juristische Lehrbefähigung und sei weder Angehöriger noch rechtlicher Betreuer. Die Beklagten verzichteten dann doch und es erging der Beschluss nach §138 StPO, dass Herr Samjeske als Beistand u.a. mangels Sachkunde abgelehnt sei.

Dann kam man auf weiter Schriftsätze der Beklagten selbst zu sprechen, wo sie gleich mal „alle Richter abgelehnt“ hatten, aber auch hier kam man mit den beiden Angeklagten schnell darüber überein, dass sie zu Protokoll gaben, dass sie „an ihren als gegebenenfalls als Befangenheitsgesuchen zu wertenden früheren Schreiben nicht mehr festhalten wollen.“

Weiterhin stellte der Richter fest, dass die Angeklagten ja nun schon „Kontakt“ zu ihren Verteidigern aufgenommen hätten und auch hier ihre vorherige Zurückweisung der Verteidiger nicht mehr aktuell sein könne und deutete noch an, dass eine entsprechende Beschwerde des am 15.12.2015 verurteilten Angeklagten S. in der gleichen Angelegenheit vom LG Dresden bereits kostenpflichtig zurückgewiesen wurde. Auch hier ging nun entsprechende Erklärung zu Protokoll, dass an der Zurückweisung der Verteidiger nicht mehr festgehalten wird. Also auch das ging plötzlich alles ganz schnell.

Dann erklärte der Richter, dass jetzt „ein Kollege von Herrn L.(also dem Geschädigten Gerichtsvollzieher A.d.V.) da wäre, der hat Ihnen noch was zuzustellen“ und es kam tatsächlich ein Herr herein und überbrachte den beiden Angeklagten jeweils ein Bündel Papier, es war die Zustellung für die wohl zivilrechtlichen Schadensersatzklagen des Geschädigten.

Es folgte die Verlesung der Anklageschrift und die Angeklagten wurden gefragt, ob sie sich dazu äußern wollten, Frau K. wollte das nicht, aber Herr K. begann dann doch damit, zuerst zögerlich, indem er die Anschuldigungen zurückwies. Er erklärte, sie wären zwar „dort gewesen“, aber sie wären ja nur von Herrn Schöne „aufs Glatteis geführt“ worden. Man hätte sich erst seit 2011 gekannt und Herr Schöne hätte sich Ihnen ja gegenüber als Kriminalhauptkommissar (KHK) und studierter Jurist ausgegeben.

Herr Schöne hätte 2011 ja ein Schreiben verfasst mit dem Titel: „Ich habe Angst“ und mit der Botschaft, die sächsische Polizei, die unter Personalmangel leiden soll, doch zu unterstützen. Und er habe dann dem Schöne als ehemaliger Polizist eben diese Unterstützung angeboten. Schöne hätte ihn erst am Tag des Vorfalls angerufen, dass er diese Unterstützung brauche, und dann waren sie eben hingefahren, aber sonst hatte er keine weiteren Informationen gehabt, hätte doch alles der Schöne organisiert. Aber dass das „so endet“, hätte man „nicht geplant“.

Es ging wieder um die Anwesenden des „Kaffeekränzchens“ davor und auch um den großen Unbekannten, aber der war wohl nicht dabei. Die „Einweisung“ kam vom Schöne und dann sind sie in dem DPHW- Fahrzeug des Schöne hingefahren. Vom Hausverbot wusste der Angeklagte nichts, nur dass „an den Unterlagen“  „was falsch“ war. Es täte ihm leid, dass sich das so entwickelt hätte, es ging ja nur darum, zu klären, dass die Unterlagen „rechtlich sauber unterschrieben gewesen“ wären.
Da kam der heftige Einwurf der Nebenklage: „Der Herr L. war also der Täter, sagen Sie es!“

Der Richter brachte recht bald die Emotionen wieder runter. Nun ging es wieder darum, wann wer wen kannte, ja man kannte den und den und den telefonisch und ja, auch den „Panzer- Maik“…

Ja, aber der Benkert, das war doch eigentlich allein dessen Aufgabe, das immer alles erst mal rechtlich (!) zu prüfen, nicht seine, ja der Benkert, der hatte doch eigentlich die „Rechtsabteilung“ und war dafür zuständig.

Also kam nun auf die Personen bei der Gründung des DPHW im Frühjahr 2012 (Theresienstraße, DD) zu sprechen: Schöne, Benkert, der Angeklagte K. und dessen Vater… (?) Chef war der Schöne, im „Dienstrang eines Generals“, Benkert war dann „Direktor der Rechtsabteilung“, er nur „Inspektor“.

„Inspektor? Er soll mal sein Licht nicht so unter den Scheffel stellen, er war schließlich „General-Inspektor.“  (…)
„Das ist jetzt nicht Ihr Ernst? Was, Sie hatten keine Ahnung was Sie waren?“ „Ich weiß nur, dass ich zwei goldene Sterne auf der Schulterklappe hatte…“  „Zwei Sterne…“

„Was für eine Aufgabe hatten Sie?“ „Mitglieder zu rekrutieren.“

„Und Frau K. war die „Direktorin“. Was ist denn eine Direktorin?“ (…) „Das wissen Sie nicht, Sie sind doch die Führungsebene des DPHW?“
„ Wer war mehr, Benkert oder Sie?“  (…) „Zwei Streifen oder ein Streifen?“ (…) „Wofür stehen denn die Streifen?“ „Der Benkert hat mich bevormundet.“ „Nach meinen Kenntnissen war Herr Benkert Klempner!“ „Ist denn Herr Benkert denn mal befördert worden in der Zeit?“ „Nein.“

Nun kommt ein Vorhalt mit Verlesung aus einer bizarren „Beförderungsurkunde“ des Benkert, unterschrieben vom „Generalleutnant“ und „Generalinspekteur“ des DPHW.

Es ging nun weiter über Aufbau der DPHW und zu den, „Schulungsmaßnahmen“, zum Schluss waren es ca. 400 Mitglieder, davon „ca. 300 Karteileichen“,  Vorträge und Schulungsmaßnahmen… wer denn eingeladen hat, wo die stattgefunden hatten, (mehrfach Dresden) aber auch bundesweit…

„Sie haben eingeladen zu Veranstaltungen, wo sie gar nicht wissen, wo die stattfinden?“ (…) „Um was ging es denn bei den Schulungsmaßnahmen?“ „rechtliche Situation der BRD“ „Wie wurde man Schulungsleiter?“  „Vorstellungsgespräche“, „Auf welche rechtliche Lage im Land wurde denn hingewiesen?“ „Abbau der Polizei, Aufruf von Schöne: „Ich habe Angst““ „Wie kommen Sie darauf, dass Schöne Polizist war?“ „Er hat sich als KHK aufgespielt.“ „Aber nach dem Dienstausweis haben Sie nie nachgefragt?“ „Er war ja im Landesvorstand der Polizeigewerkschaft…“ „Schöne war nie Mitglied der deutschen Polizeigewerkschaft.“ „So stand das aber  im Internet.“ „Haben Sie das mal geprüft?“

„Warum in Uniform aufgetreten?“ „Um Gemeinsamkeit zu demonstrieren.“ Sind doch aber schon gemeinsam hingefahren, das ist doch schon gemeinsam genug.“ (…)

„Was musste man tun, um an diese Uniform heranzukommen?“  „Internetshop des Schöne“ „Wie ging das?“ „Bestellformular mit Mitgliedsausweis in Genossenschaft, dann bestellen…“ „Wer zuständig?“ „Schöne…“ „Wer hat geliefert?“ „Großlieferant lieferte an Schöne,  Bedrucken durch Schöne…“ „Wie kam man auf den Namen DPHW?“ „Schöne…“ „Wer hat zur Aktion angerufen?“ „Schöne…“ „Warum in Uniform?“ „Schöne…“„Alles Schöne? Sie stellen das hier ja schon sehr sektenähnlich dar!“

„Welche rechtliche Situation in Deutschland?“ „Keiner mehr Verantwortung übernimmt, die Schreiben nicht unterschrieben sind. Da war ja auch der Artikel vom 08.01.2011 in der SZ, dass zwei SachsenLB- Manager wegen fehlender Unterschrift freigesprochen wurden…“ „Schon mal was von Ausfertigungen gehört?“

„Warum denn nicht zurückziehen, wenn man nur „Zeuge“ ist, warum denn dann noch filmen?“ „Beweis.“ „Also entweder Zeuge oder filmen.“ (…) „Das ist ja jetzt morgensternsche Logik…“

„Jetzt waren Sie aber nicht nur Zeuge.“ „Notwehr, der Gerichtsvollzieher hat sich der „Maßnahme“ entzogen.“ „Welche rechtliche Grundlage?“ (…)  „Sie haben gerufen: §127 ZPO!“ „§127 StPO, §32…“ (…)„Aber verschiedene Paragrafen?“ „Naja, aber geltendes Recht, gültiges Recht, angewandtes Recht….“

„Sind Sie in der Reichsbürgerbewegung?“ „Nein.“ „Der Herr Samjeske, dem Sie mal eine Vollmacht erteilt haben, sieht das aber ganz anders. Der schreibt uns sooooolche Packen.“

„Sie waren auf 2 Gruppen, verteilt, Uniformierte und nicht Uniformierte, jede Gruppe handlungsfähig mit Protokollführer und Filmer“ „Ich ging davon aus, dass wir dort gebraucht werden.“  „Als Ansammlung von Zeugen…?!“

„Wie kam es zur Festnahme?“ „In dem er dann wegrannte und mich dabei schubste und schlug…“ „Keine Besprechung vorab?“ „Wo kennengelernt?“ „Zentralrat der europäischen Bürger, Selim Sürmeli, Menschenrechtskommissare….“ „Der Bernd Oe. war auch bei der Polizei, haben Sie sich mal darüber unterhalten?“ „Nein.“

„Welches „Signal“ sollte denn gesetzt werden?“  (…)

Vorhalt Einsatzbericht der“ 1. voigtländischen Einheit“, gefunden sogar eingerahmt an der Wand des F. ….“Dank für mit 3 „Kameraden“ dabei …. bla, bla, bla…  und … dies funktionierte militärisch exakt.“ und unterschrieben von einem „Oberfähnrich“ und „Oberwachtmeister“ und Teilnehmerurkunden. „Stammt nicht von mir.“ „Das haben die sich selbst ausgedacht?“ „Habe damit nichts zu tun.“ „Aber mit dem Dem-deutschen-Volke-blog haben Sie was zu tun. Haben Sie da mitgeschrieben?“ „äh ja“ „Und wer das geschrieben?“ „äh nicht ich.“ „Wer?“ „äh“ „Waren überfordert?“

Vorhalt: am 27.11.2002 gab es gleich den nächsten Vorfall mit 7 Leuten vor der Amtsstube eines GV in Weimar wegen Abgabe einer e.V., die sich dann verbarrikadiert hatte. Dazu gab es im Vorfeld  die Ankündigung per Fax mit Verweis auf Bärwalde, da hat sich mindestens 1 Person als „Stab des Polizeihilfswerks“ ausgewiesen.“ „Nicht ich.“ „Aber schreiben Email als Planungsstab und „mit freiheitlichen Grüßen“?“ (…)„Fahren Sie gar nicht zu den Veranstaltungen, zu denen Sie einladen?“ (…)

Vorhalt: 24.11.2012 „Tagung Planungsstab“, „Hat man dort den 23.11. ausgewertet?“ „Ja.“ „Warum ist eigentlich gefilmt worden?“ „Weil Schöne…“ „Wussten Sie das?“ „Nein.“ „Hatten Sie eigentlich gar nichts im Griff gehabt beim DPHW?“

Vorhalt: 24.11.2012 Email an [email protected] „Was ist HWDJ und HWDS?“ „„Hilfswerk deutscher Juristen“ und „Hilfswerk deutscher Soldaten“. Ist aber nicht zustande gekommen, große Planung, Schöne…“ „Immer alles Schöne…“

Der Staatsanwalt führt nun die Befragung fort, und will wissen, was zu der Uniform noch so für Ausrüstungsgegenstände gehört hatten, „Handfessel“ (gemeint die Kabelbinderfessel) „Immer dabei? Zu welchem Zweck?“ „Gewohnheit“ „Eine Einhandfessel? Aus Gewohnheit? „Noch von der BEPO.“ „Also zwischen Gewohnheit BEPO bis 1996 und 2012 liegen immerhin 16 Jahre!“  (…)

„Was gehörte zur Ausrüstung der BEPO?“ „Das und das und das“ „Und das?“ Und das.“ „Zuführkette am 23.11.2012?“„Zu Hause.“ „Winkelschlagstock schwarz, auch nicht dabei?“ „Nein, wussten vorher nicht.“ „Wussten nicht? Und warum nicht auch aus „Gewohnheit““? “Schöne…”

“Schöne… Und wenn Schöne sagt, hauen Sie dem die Kniescheibe ein, machen Sie das dann auch…?” (…)

„Warum 1996 aus der sächs. Polizei ausgeschieden?“ „gemäß sächs. Verfassung…“ „Was heißt das?“  „Aus dem öffentlichen Dienst…“ „…?“ Dazu Vorhalt Richter: „In Ihrer Vernehmung beim Haftrichter haben Sie aber schon erklärt, dass Sie mal Mitarbeiter bei der S*tasi waren.“
(…)

Vorhalt:  „Handlungsanweisung des DPHW“: „Die Konfrontation wird (vorerst) untersagt“ „Was heißt das? Vorerst?“ „GV keine Behörde.“ „Und was ist dann „Konfrontation suchen“? Meinen Sie Rollkommando?“

„Gab es Schulungen bei der BEPO zum §127 und §32?“ „Ja“  „“Wo liegt das staatliche Gewaltmonopol?“ „Polizei, in erstere Linie…“ „und dann in 2. Linie? Beim DPHW?“ (…)

Vorhalt „Bestellblatt an die DPHW zur Überwachung von Grundstück, Auto etc… Begehung bla, bla, bla…“ „Kenne ich nicht.“ „Aber im Vorstand saßen Sie doch …?“

„Was war das eigentlich mit der geplanten „Übergabe an die russische Kommandantur?“ (…)

„Wie sehen Sie das heute?“ „Dass das großer Blödsinn war. Mit DPHW abgeschlossen.“ „Dann brauchen sie das ja hier nicht mehr…“

Es folgt die Erklärung zu Protokoll, das beide Angeklagten mit der „entschädigungslosen Einziehung sämtlicher anlässlich mit Durchsuchungsbeschluss 27.02.2013 sichergestellten Gegenstände einverstanden sind, mit Ausnahme von Punkt so und so…. (Laptop, Sticks, rein privater Kram…)“ Der Richter witzelt: “Zuführkette habe ich noch nicht…”

„Was ist mit dem Video von dem Blackberry?“ Dann folgt Geplänkel wegen dem Übergabetermin  des 2. Videos und den Ungereimtheiten des Oe.. Der Angeklagte will es angeblich erhalten haben nach der Hausdurchsuchung, passt nicht. „Und wo ist das Video jetzt?“ „Bei workupload.de“ „Bei was?“ Bei wo*rk*u*p*loa*d.de.“ „Wo bitte?“  „Also ich kann kein Englisch, das habe ich vor ca. 2-3 Wochen hochgeladen, damit Herr Oe. das sehen kann, der wollte das haben…“

K. merkt gar nicht, dass der Richter fast vom Stuhl fällt, und der erklärt nun, dass das ja wohl heißt, dass der Angeklagte nach dem Eröffnungsbeschluss und während des laufenden Prozesses K. das Video, was formal Beweismittel (!) in diesem Prozess ist, nochmal verbreitet hat, obwohl ohnehin für alle Angeklagten und Verteidiger offiziell die Einsicht in der Geschäftsstelle nach Anmeldung möglich war.
„Und ich habe mich schon gefragt, warum das von den Verteidigern fast keiner wahrnimmt….“

Frau K. will sich nur zu dem Vorfall selbst, aber nicht zur DPHW äußern, aus ihrer Sicht war das aber gar keine Freiheitsberaubung, wollten nur Polizeikräfte unterstützen, weil „Widerspruch in der Identität“ und bei „Unterschrift Dienstausweis und PA“ „getätigt“. „Aus Rempelei hochgeschaukelt“, hat doch „nur Protokoll geführt“.

„Wie sind Sie auf die Idee gekommen, Protokoll zu führen?“ „so Gedankenstützen“ „Wo Protokollmuster her?“ „Vorlage aus dem Internet und selbst umgeschrieben“ „selbst überlegt?“ „Würde das heute anders sehen“. „Das ist eine moralische Antwort, keine rechtliche.“

„Was mit der Polizei vor dem Hoftor besprochen?“ „Um was es geht, wie viel Leute.“ Wo waren die Polizisten, als sich Herr L. durch die Nebentür und den Graben gerettet hatte?“ „Wir haben mit denen gesprochen…“  (…)

Zeuge der OAZ:
Schöne war „General“, dann kamen in der Rangfolge schon die Angeklagten, zwischen Januar 2013- Ende Februar gibt es sogar ca. 1200 Emails, aber alle drehen sich nur um Details zur Uniform, oder Protokolle, „Reichspolizeiamt“, Frau K. war zuständig für die Organisation, Schöne für die Finanzen und Logistik, Herr K. für die Mitglieder. Es gab noch „Schulungsveranstaltung“ ca.  3 Wochen später in Chemnitz mit u.a. einem „Vortrag“ der Frau K. zu „Zielen und Werten des DPHW“ und es wurden Mitgliedsanträge rumgereicht. DPHW selbst nahm aber keine Mitgliedsbeiträge es gab eine Webseite, wo der “Erfolg von Bärwalde” gefeiert wurde und noch gab ein geschlossenes Forum, der Webmaster ist aber unbekannt.

Letzter Vorhalt des Richters: mit einem Rundschreiben zum Vorfall 11.10.2012, wo bei einer anderen Vollstreckungsmaßnahme eine Truppe hingegangen ist und nur einer davon hatte die DPHW- Uniform an und die wurde ihm prompt von der richtigen Polizei konfisziert. Diese Schmach, sollte nicht wieder vorkommen, daher der Aufruf:
„Liebe Leute!  (…) Es zählen immer noch Menge und Masse…“ (…)

Die Videos konnte ich mir echt nicht nochmal antun, habe dann deswegen ein Stück verpasst. Er ist wohl zu 70% erwerbsunfähig und bezieht EU- Rente, sie ist Hausfrau, es folgen die Plädoyers des Staatsanwalts und der Verteidiger, aber ob man hier wirklich mit dem „Verbotsirrtum“ (§17 StGB) bzw. mit „Köln“ argumentieren kann und darf, halte ich persönlich dann doch für sehr fraglich. Letztes Wort der Angeklagten: Bedauern und Entschuldigung.

Die Angeklagten werden dann wegen gefährlicher Köperverletzung, Freiheitsberaubung und Missbrauchs von Ämtern und Titeln bei Herr K. zu 30 Monaten und bei Frau K. zu 27 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die Frage nach Aussetzung auf Bewährung entfällt hier. Also ein sehr klares “Signal” aus Meißen, wenn auch ganz anders, als die Angeklagten noch einst gedacht hatten.

In seiner Begründung erklärt der Richter nochmal, dass ihn die Dreistigkeit und Unbekümmertheit, das Beweisvideos noch während des laufenden Verfahrens zu verbreiten, am meisten schockiert hat. Er nennt das, was sich da abgespielt hat treffend eine „skurrile Parallelgesellschaft“ und eine „kafkaeske Situation“ für den Gerichtvollzieher. „Sie haben den Staat angegriffen, statt zu verteidigen!“ Für einen „frustrierten Personenkreis“ muss offensichtlich der Staat herhalten, den eigenen Frust lässt man also nicht mehr wie früher nur am Stammtisch ab, sondern in der Realität. Das sind auch alles keine “Rechtsansichten”, sondern das „wirre Konstrukt“ eines kleinen, rothaarigen, schwedischen Mädchens und hier wurde noch der Tenor vom Urteil vom Finanzgericht Münster erwähnt. Zum Schluss der Satz: „Sie haben ein ambivalentes Verhältnis zur Wahrheit!“

Da aber aus Sicht des Richters hier keine Fluchtgefahr besteht (mangels Englischkenntnissen? Ähäm, sorry, nein, das war jetzt alles nicht mehr witzig….), wurde die Sicherungshaft wegen Verbrauchs aufgehoben. Auch das war ein Signal des Richters an die Angeklagten selbst, jedoch bestimmt nicht an die nächste Instanz. Das Ehepaar K. kann dann wieder mal nach den Zimmerpflanzen im Spremberg schauen.

Der Saal, der eh schon ab Mittag nicht mehr mit polizeilichen Einlasskontrollen gesichert war, entleerte sich, zurück blieb große Ratlosigkeit.