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Der Winzer muss ins Kittchen

Stefan G. Weinmann, besser bekannt als der Winzer muss am 28.1.2014 eine sechsmonatige Freiheitsstrafe antreten. Der Grund: Volksverhetzung.

Weil er eine E-Mail verbreitet hatte, in der der Holocaust geleugnet wurde, verurteilte das Amtsgericht einen 49 Jahre alten Mann aus der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Die Mail, die er an 411 Empfänger weiterleitete, darunter Bundestagsabgeordnete und Zeitungsredaktionen, endete außerdem mit der Parole “Sieg Heil”, somit hat sich der Angeklagte nicht nur der Volksverhetzung, sondern auch der Verwendung von Kennzeichnen einer verfassungswidrigen Organisation schuldig gemacht.

Rhein Main Presse

Seine geschickte Taktik, Berufung einzulegen und dann bei der Verhandlung nicht zu erscheinen, ging nicht auf. Bei Facebook und auch in seinem Blog, klammert er sich momentan an jeden Strohhalm. So sieht er auch den Verfassungsschutz, der in das Geschehen involviert sein soll und auch die JOH (in Form von Martin Tolksdorf) hat seitenlange wirre Schreiben verfasst (siehe Bilder am Ende des Artikels).

Eine berechtigte Frage stellt Weinmann jedoch selbst: Was wird aus Tina Wendt? Sie dürfte nicht ganz unschuldig an seiner Misere sein. An dem “Musterprozess“, den Jo Conrad filmen möchte, hält er weiterhin fest. Bringen wird es weder ihm, noch den anderen Reichsbürgern etwas.


Im Forum weiterdiskutieren: Freiheitsstrafe für den Winzer

Artikel in der Reichsdeppenrundschau: Reichsdeutscher Holocaustleugner wandert bereits kommende Woche in den Knast

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