Strafsache Dr. Model, Teil 7: Messingbarren statt Goldbarren

Häuschen in der Ortschaft Sax – wahrscheinlich nicht das im Prozess erwähnte. (Google Street View)

Fest entschlossen, meinen gesamten Papyrusvorrat zu holen, eile ich aus dem Gerichtssaal und halte doch bereits im Vorraum inne: Denn da, gleich rechts der Tür, sitzt die ausgesperrte Tochter von Daniel Model (T), den Kopf in die Hände gestützt.

Spontan tut sie mir ein bisschen leid, hat sie doch jetzt schon stundenlang hier warten müssen, und noch ist kein Ende in Sicht.

Als sie mich sieht, spricht sie mich auf Hochdeutsch an: “Und, wie schlagen sie sich?” Klar – für sie liegt es nicht nahe, zu vermuten, dass ich aus der Schweiz komme.

Ich weiss nicht mehr genau, was ich geantwortet habe, nur, dass ich ebenfalls Hochdeutsch gesprochen habe. Und ich erinnere mich, ihr nicht gesagt zu haben: “Ihr Vater ist total am A b k a c k e n”, obwohl das genau mein Eindruck war.

T fragt mich dann, ob es noch keine Pause gebe. Den Vorraum verlassend, sage ich ihr, dass jetzt gerade Pause ist, und eile aus dem Gerichtsgebäude hinaus in die Dämmerung.

Ob ich um diese Zeit überhaupt wieder hereingelassen werde, wenn ich mit meinem Papyrus zurückkomme?

Es gibt nur eine Möglichkeit, das herauszufinden. Sportlich, wie ich sonst eigentlich gar nicht natürlich immer bin, laufe ich zu meiner Unterkunft, die glücklicherweise nicht allzu weit vom Gerichtsgebäude entfernt ist, raffe alles an Papyrus zusammen, was ich zusammenraffen kann, und kehre in Windeseile zum Landesgericht für Strafsachen zurück.

Glück gehabt – ich werde noch reingelassen. An der Eingangskontrolle hat jetzt ein Polizeibeamter Dienst, der ein wenig über mein Covid-Zertifikat rätselt. Das sei ein Zertifikat aus der Schweiz, sage ich entschuldigend. Ein Zertifikat aus der Schweiz habe er noch nie gesehen, meint der Polizist, und zeigt mir auf seinem Handy sein eigenes Zertifikat (bzw. seinen grünen Pass, heisst das glaube ich in der EU), weil er findet, die österreichische App sei gegenüber ihrem Schweizer Pendant technisch weiterentwickelt. Da könne man Kategorien wie “Nachtgastronomie” anklicken und sehen, bis zu welchem Datum das Zertifikat in dieser Kategorie gilt. Ich lasse mich auf die Plauderei ein, zumal ich es ins Gebäude zurückgeschafft habe und die Pause eh wieder länger dauern wird als angekündigt, und erzähle dem Polizisten, dass diese Kategorien in der Schweiz gar nicht unterschieden werden: Vielmehr gilt überall dasselbe Datum.

Gerade als ich mit dem freundlichen Beamten über die laschen Coronamassnahmen in der Schweiz plaudere, kommt T durch die innere Tür zur Schleuse, um das Gebäude zu verlassen. Ob sie einen Blick auf mein Covid-Zertifikat erhascht oder einen Gesprächsfetzen aufgeschnappt hat, der mich als Schweizerin entlarvt?

Falls sie mich morgen auf Schweizerdeutsch anspricht, weiss ich, warum.

Kurz darauf sitze ich wieder im Gerichtssaal. Ausser mir gibt es nur einen weiteren “Zuseher”, den ich spätestens nach der Mittagspause zum ersten Mal bemerkt habe. Er sitzt ganz aussen in der hintersten Reihe und mir ist aufgefallen, dass er zeitweise einen Laptop offen hatte.

Während sich die “zehnminütige” Pause immer noch merklich hinzieht und Daniel Model (M) vorne mit seinem Verteidiger spricht, schweift mein Blick zur Fensterfront des Saales, und ich denke mir: Wo ist eigentlich unser neuer @Fassadenreiniger, wenn man ihn braucht? An den Wänden zwischen den Fenstern sind deutliche schwarze Spuren von den Vorhängen zu sehen. Zwar ist es nicht die Aussenfassade, aber der Wand hier drin im Saal würde eine porentiefe Reinigung definitiv gut tun.

Es ist nach 16:40, als es weitergeht.

Der Vorsitzende Richter (VR) zitiert als erstes noch einmal den Satz aus dem ‘Wiener Statut’, den er dem Angeklagten kurz vor der Pause schon vorgehalten hat: “Der Zweck und die Funktion des ICCJV verbietet jede andere Gerichtsbarkeit”.

Was M dazu sage? “Das haben Sie angeblich mitunterschrieben”, und zwar mit Kleinschreibung des Namens und “Fingerprint”.

Statt M zu Wort kommen zu lassen, fragt der VR unvermittelt in die Runde: “Ist jemand vom BVT da?”

Wahrscheinlich nicht, denke ich, denn das ‘Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung’ (BVT) gibt es gar nicht mehr. Die neue Behörde heisst ‘Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst’ (DSN).

Dem “Zuseher” in der hintersten Reihe ist das aber egal, jedenfalls steht er auf und meldet sich mit “Ja”.

VR: “Sie werden heute nicht mehr gebraucht”. [Offensichtlich geht es darum, dass jemand vom Verfassungsschutz als Zeuge aussagen soll, dies aber – anders als geplant – heute nicht mehr stattfinden wird.]

Verfassungsschützer: Ja, aber er habe den Auftrag, hier zuzuhören. Morgen könne ein anderer Kollege kommen wegen der Aussage. Ob er hier bleiben könne?

VR: Ja.

[Na, der hat ja Glück – abkommandiert zum Anschauen einer höchst unterhaltsamen Gerichtsverhandlung. So möchte ich auch mal Geld verdienen.]

Der VR kommt nun auf das Zitat aus dem ‘Wiener Statut’ zurück, wonach die Pappnasen jede andere Gerichtsbarkeit verbieten wollten, und verlangt von M eine Erklärung, warum er so etwas unterschrieben hat.

M: Das Durchlesen der ICCJV-Dokumente “hat bei mir schon zu einem roten Kopf geführt”. Ich habe versucht, herauszufinden, wie es dazu kommen kann, dass ich so einen Blödsinn unterschreibe. Es gibt mehrere Erklärungen, die aber nicht entschuldigen, dass ich blöd gehandelt habe.

Eine dieser Erklärungen versucht M zu bringen: Landschützer und Steiner hätten ihn sehen wollen, als er nur 30 Minuten Mittagspause gehabt habe. Dort seien sie mit zwei Beschlüssen vorbeigekommen und hätten ihn diese unterschreiben lassen.

Dazu M: Das ist ein Versäumnis meinerseits, ich will das nicht entschuldigen, ich habe die Beschlüsse nicht durchgelesen. Es handle sich um eine “déformation professionelle”, er mache das auch in seinem Unternehmen so. Dort sei es nicht so tragisch, da er nur die Unterschrift zu zweien habe, nicht die Einzelunterschrift. Ihm sei noch nie etwas um die Ohren geflogen, aber hier habe es nicht geklappt. Dafür müsse er die Verantwortung übernehmen.

VR: Wie ist das mit dem Herrn Landschützer weitergegangen? Wie ist es zu der Sache mit dem Geld bzw. Gold gekommen?

M: In einem Gespräch mit ihm habe Landschützer seine “prekäre finanzielle Situation” erwähnt und zugleich auf eine Anlagemöglichkeit mit guter Rendite hingewiesen.

VR: “Also der Österreicher als Tischler tut Sie als Geschäftsmann aus der Schweiz anlageberaten”.

[Von allen Formulierungen, die der VR dafür hätte wählen können, ist das aus Schweizer Sicht wohl die schmerzhafteste.]

M: Nicht Landschützer mich, sondern die Bank in Zypern sollte es machen. Die Frage, warum eine Bank in Zypern, sei durchaus aufgekommen. Landschützer habe gesagt: Er sei Blauhelm gewesen und kenne den Banker von einem Einsatz auf Zypern.

VR: Wann war das?

M: 2016.

VR: Da war der Herr Landschützer in der Schweiz bei Ihnen?

M: Ja.

VR: Was macht der Herr Landschützer beruflich? Was wissen Sie von ihm?

M: Er ist Schreiner.

[Da das Wort “Tischler” in der Schweiz nicht geläufig ist, heisst ein Tischler hier auch “Schreiner”.]

M weiter: Landschützers Tätigkeit im ICCJV war gratis. Die für die Bank vorgesehene Geldsumme ergab sich aus dem für die Anlage notwendigen Minimalbetrag von 150000 Euro.

VR: “I bin in dem Haus seit 1987. Warum erinnert mi das an diverse Wirtschaftsg’schichtn?” Mindesteinlage sei da ein typisches Stichwort. Einen Ertrag gebe es bei einem Investment doch erst Monate, wenn nicht Jahre später. Entweder brauche Landschützer das Geld sofort, dann könne man es ihm ja gleich geben, oder es handle sich um ein längerfristiges Investment.

“Vier oder fünf Jahre später ham’wer dann was Schriftliches”, bemerkt der VR zur Beleglage für dieses angebliche private Darlehen. “I muass schon wieder in mein Büro gehen und lochn”. Er sei auch ehrenamtlich tätig bei der Vinzenzgemeinschaft, er spende sogar “richtig viel Geld”. Zu M: “Und Sie sand jetzt G’schäftsmann”. Ob es sich bei dieser ‘karitativen’ Geldverschiebung an Landschützer nur um einen Ausnahmefall gehandelt habe?

M: Er habe auch anderen ICCJV-Deppen “kleinere Beträge” gegeben, z.B. dem Ullrich Zimmermann vier- bis fünftausend Euro für eine Autoreparatur.

VR: Im Schrieb von Landschützer [den Landschützer dem M 2020 ausgestellt hat, um das Darlehen zu belegen] steht nicht mal drin, wann die Übergabe des Goldes stattgefunden hat.

M: Zur Erklärung, warum es eine “Verschriftlichung” des Darlehens erst so viel später gegeben habe: Landschützer sei Handwerker, er habe die Teeküche im Modelhof installiert, hervorragende Arbeit. Für das Darlehen habe es einen “Plan B” gegeben: Sollte das Darlehen nicht rückzahlbar sein, müsste bzw. dürfte Landschützer die Schuld mit seinen handwerklichen Fertigkeiten tilgen.

VR: Fragt nach den Zinsen des Darlehens.

M: Die Zinsen “waren, was er aus der Anlage erwartete”. Das habe aber nichts mit dem Darlehen zu tun; dieses sei zinslos und unbefristet.

VR: Wann hätten Sie denn gewusst, dass er nicht zahlen kann?

M: Das ist schwer zu bestimmen, aber es hätte sich relativ bald gezeigt, ob das Investment nicht funktioniert. Landschützer habe später die Bank verdächtigt, es sei deren “Geschäftsmodell”, dass eingehende Gelder wegen Geldwäschereiverdachts gesperrt würden.

[Es ist 17:05 und in meinen Notizen steht an diesem Punkt: “Ich lasse ein wenig nach”.

Nachdem ich nun stundenlang intensiv mitgeschrieben und aus der Befürchtung heraus, zu spät zur Nachmittagsverhandlung zu kommen, in der Mittagspause gar nichts gegessen habe, fange ich tatsächlich an, gelegentliche kurze Aufmerksamkeits-Aussetzer bei mir festzustellen.

Falls im Folgenden irgendein Übergang zusammenhangslos erscheint oder mir irgendwas entgangen ist, wird es daran liegen.

Obwohl ich schon länger nichts gegessen habe und langsam nachlasse, bin ich fest entschlossen, wenn nötig bis zum nächsten Morgen hier mitzuschreiben.]

Die Vereinbarung zwischen M und Landschützer bezüglich des Darlehens, um die es gerade geht, ist auf Geschäftspapier von Landschützer geschrieben, von ihm verfasst und stammt vom 07.02.2020.

VR: Stammt die Wortwahl in diesem Dokument von Herrn Landschützer?

M: Ja.

VR: Warum gibt es dieses Papier?

M: Ende 2019 habe er Landschützer wegen einer Tischlerarbeit angefragt, weil er erwogen habe, ein kleines Holzhäuschen in den Bergen zu erwerben.

VR: “Und da hätten’s a Küche braucht”.

M: Sogar mehr als das. Das Häuschen sei in einem schlechten Zustand, es sei in Schieflage. Landschützer habe ihn in Liechtenstein besucht Ende 2019, man habe zusammen das Objekt besichtigt, welches sich in der Ortschaft Sax 30 Minuten von Ms Wohnort entfernt befinde.

VR: Ist er da mit Ihnen mitgefahren? Im Auto?

M: Ich weiss nicht, ob im eigenen Auto.

VR: “Wenn der Herr Landschützer mir etwas erzählt, was eine Lüge ist, dann geht er nicht mehr aus dem Verhandlungssaal hinaus!” Er sei bekannt dafür, dass er immer wieder Zeugen einsperren lasse. Er habe es in seinen Prozessen schon erlebt, dass die Staatsanwaltschaft nicht mit Anträgen nachgekommen sei und die Polizei nicht mit Verhaftungen.

M: Landschützer ist mitgefahren in meinem Auto, auf dem Beifahrersitz.

VR: Was hat er dabeigehabt? Eine Wasserwaage? “I bin Hobbytischler, wissen’s”.

M: Ich weiss es nicht. Das Haus war in Schieflage, der Innenausbau in einem schlechten Zustand. Es hätte neu gestaltet werden müssen, und den Konjunktiv verwende er, weil Landschützer abgelehnt habe.

Eine der beisitzenden Richterinnen (B): Wer hätte das Material gezahlt?

M: Zu diesen Details sind wir noch nicht vorgedrungen. Der Zweck der Übung war, dass Landschützer seine Darlehensschuld zumindest reduzieren kann.

B: Warum hat er den Auftrag abgelehnt?

M: Weil das eher eine Baumeisterarbeit sei. Landschützer fürchtete einen zusätzlichen Schaden am Häuschen. Er habe sich bei der Ablehnung schlecht gefühlt. “Herr Landschützer hat mir Messingbarren gegeben”. Ein grosser Messingbarren bedeute zwei Tagesleistungen inkl. Material, was 2000 Euro entspreche; ein kleiner bedeute eine Tagesleistung bzw. 1000 Euro. Landschützer habe ihm exakt 165 Messingbarren gegeben.

VR: Liest aus einem erklärenden Text Landschützers zu diesen Messingbarren vor: “Projektbarren sind ein Gutschein”, und zwar “auf 8-12 Tagesleistungen”. Macht sich ausgiebig über die unklare Formulierung lustig, “tschuldigung, der steht nicht unter Sachwalterschaft? Tschuldigung, des is a Vollidiot!” Zitiert bissig kommentierend weiter, die Barren seien “nur wöchentlich oder nur jeden 5. Tag” einlösbar.

Alle Richter stellen die Frage, warum M statt dessen nicht einfach den Wert von Landschützers Arbeitsleistung von den Schulden abziehe?

B: “Machen Sie das auch mit den Kartons?”

VR: Zitiert aus dem Text, die Barren sollen 10 Jahre gültig sein. Das stimme auch nicht, dazu gebe es anderslautende Rechtsprechung vom OGH. Zu M: “Für sowas haben Sie Zeit? Haben Sie das durchg’lesn? Das ist a Träumer, wenn Sie mi fragn!” Der Wisch mit diesem Text habe 5 Seiten.

M: Er habe ja den “Vertragswillen der Partei” gekannt. Landschützer habe mit diesen Barren sagen wollen, dass M in Form der Barren noch zusätzlich etwas in der Hand habe.

VR: Zitiert eine die Rechnung betreffende Passage aus demselben Text, “ganz ehrlich, des schreib i in mei Buach.”

M: Landschützer habe eben seine AGB “irgendwie da mit hineinkopiert”. Der VR habe Recht: Warum kompliziert, wenn es auch einfach geht?

VR: Wie viel von diesen Barren hat der Herr Landschützer Ihnen gegeben?

M: Barren im “Wert” von 165000 Euro.

B: Wenn Sie sagen: “Der Vertragswille war da”, warum unterschreiben Sie dann so etwas?

M: Zur Anerkennung, dass die Barren den Wert einer Tagesleistung haben.

B: Das ist aber ein Fantasiekonstrukt.

M: Es handle sich um einen Versuch, zusätzliche Sicherheit zu geben.

B: Es wirkt so, als ob eine Alternativwährung hätte eingeführt werden sollen. Warum macht man sowas, wozu soll das sein?

M: Für ihn handle es sich um die firmenspezifische Besonderheit eines Handwerkers.

Verteidiger V: Ich verstehe nicht, was das soll. Jedes Geschäft vergibt Gutscheine.

B: Messing hat einen Gegenwert!

M: B habe das falsch verstanden: Der “Wert” sei nicht der Materialwert dieser Barren, sondern die Arbeitsleistung.

V moniert, die Richter und M würden aneinander vorbeireden.

B: Nein! Die Barren gibt es anstelle eines schriftlichen Gutscheins.

VR: Warum gibt es keinen schriftlichen Gutschein auf Papier?

B: Warum gibt es “diesen komischen Barren”?

M: Dafür bin ich nicht der richtige Ansprechpartner. Ich habe dies als zusätzliche Sicherheit interpretiert.

B (in sehr deutlichem Ton): “An ihnen ist kein Richter verloren gegangen!” Vertragsauslegung könne M jedenfalls nie gemacht haben.

B: Landschützer sei nicht nur Tischler, sondern als “Chief Financial Officer” zumindest in Österreich auch für die Finanzen des ICCJV zuständig gewesen.

M: Landschützer hatte mehrere Funktionen im ICCJV, die sich im Laufe der Zeit auch geändert haben.

B: Es gehe darum, ob die 165000 Euro einfach eine Unterstützung an den ICCJV gewesen seien, deshalb müsse das mit den Barren hinterfragt werden.

M: 2019 war Landschützer nicht mehr Mitglied des ICCJV.

B: Die Übergabe des Goldes habe aber 2016 stattgefunden.

M: Zuerst habe man eine Überweisung auf ein privates Konto auf Landschützers Namen versucht. “Ich konnte in guten Treuen davon ausgehen, dass es ein Darlehen an Landschützer selbst war, nicht an den ICCJV”.

B: Würden Sie Ihre Mitarbeiter auch in dieser Weise unterstützen?

VR: “Wenn i einem hilfen wuil, dann geb i ihm die Kohle!”

M: Darlehen an Mitarbeiter gab es im Unternehmen tatsächlich, mittlerweile aber nicht mehr.

B: In welcher Grössenordnung?

VR: Und der Mitarbeiter legt dann das Geld an?

M: In der Schweiz darf man zinslose Darlehen geben. Die Maximalhöhe für Darlehen in der Firma war 50000 oder 100000 Franken.

VR: Zum Darlehen: Wenn Landschützer gestorben wäre vor Ausstellung der “Quittung” 2020, hätte M überhaupt nichts in der Hand gehabt, um den Betrag zurückzubekommen. “Das sollen wir Ihnen glauben, Herr Model, ernsthaft?”

[Hier ein kleiner Aussetzer meinerseits, wahrscheinlich hat M etwas gesagt und ich bin mit Schreiben nicht mitgekommen oder in Gedanken kurz abgeschweift.]

VR: “Wissen’s, was i glaub?” Der ICCJV habe jemanden gehabt, der Geld hat, “dem geben wir ein Amt als Friedensrichter”.

[Mit anderen Worten, die Deppen hätten einen nützlichen Idi0ten gefunden. So ähnlich sehe ich das tatsächlich auch. Mit dem Unterschied, dass meinem Eindruck nach Ms Wahrnehmung des Pappnasenprojekts “ICCJV” tatsächlich zu oberflächlich, naiv und ignorant bzw. M zu beratungsresistent und zu verfolgt vom Denkpech gewesen sein könnte, um wenigstens nach der ersten Einladung der Deppen schnell zu erkennen, dass es sich um eine zutiefst staatsfeindliche und auch zu Gewalt neigende Organisation handelte.]

M: Landschützer habe vom Geld bis heute nichts gehabt.

B: “Woher wissen’s das?”

M: Er gebe zu: “Ich wäre sehr überrascht, wenn diese Mittel hintenherum abgezogen worden wären”. Er habe in Müllheim ein Vorkaufsrecht auf ein Haus in schlechtem Zustand. Er denke daran, dieses Vorkaufsrecht auszuüben und Landschützer dann zu beauftragen.

B: Landschützer habe aber gesagt, er dürfe in der Schweiz nicht arbeiten.

M: Die Genehmigung kann man besorgen oder die Elemente in Österreich vorfertigen und in der Schweiz montieren.

B: Und warum haben Sie das bei der Hütte nicht gemacht? [Meint das vorher erwähnte Holzhäuschen in Sax.]

M: Es handle sich um eine “instabile Situation”. Wenn Landschützer beim Haus in Müllheim wieder eine Ausrede finde, habe er auch langsam Zweifel an seinem Rückzahlungswillen.

B: Was machen Sie dann? Würden Sie den Betrag einklagen oder haben Sie kein Vertrauen in die Gerichtsbarkeit?

M: Er würde sicher einklagen.

B: Die Klage wird abgewiesen werden, da es kein Fälligkeitsdatum gibt!

M: Er habe Landschützer schon in der Vergangenheit dazu gedrängt, sich um die blockierten Gelder zu kümmern.

VR: Was hat der Herr Landschützer dann gesagt?

M: Landschützer habe Angst vor kriminellen Machenschaften.

VR: “Wenn der Herr Landschützer halb so gut tischlert, wie er schreibt… Den mecht i unbedingt kennenlernen!” Zitiert aus einer Mail von Landschützer an M: Es gebe ein “Abkommen mit Interpol”, Interpol solle die Gelder bei der zypriotischen Bank beschlagnahmen. “Schod, dass ka Presse do ist!”

[Die Presse ist nicht da. Aber wenn der wüsste. :)) ]

VR weiter: Denkt laut über eine “amtliche Anregung zur Besachwaltung” des Willibald Landschützer nach. Landschützer schreibe auch von einem “Gespräch mit dem Vizekanzler”, und dass er beim Pappnasengericht damit beschäftigt sei, “das Finanzbuchhaltungssystem zu entwerfen”. Die zitierte Mail an M sein von 2018. Landschützer schreibe darin auch von Entwicklungen im ICCJV in verschiedenen Ländern. “Des schreibt der Ihnen, was denkt si der Herr Dr. Model?” Er (der VR) würde zurückschreiben: “Your English is fucking bad!” “Und der schreibt ernsthaft Ihnen: ‘Der ICCJV ist von der UN als intern höchstes Gericht bestätigt worden’”. Das stehe alles in der Mail vom Februar 2018.

M: Es gebe bis heute Korrespondenz zwischen ihm und Landschützer, aber nur über das Darlehen, nicht über den ICCJV.

VR: Warum nicht über den ICCJV?

M: Weil er im Mai 2017 die Beziehung abgebrochen habe “zu der Institution und den damit zusammenhängenden Themen”.

VR: Warum ignoriert Landschützer das?

M: 2018 war Landschützer “bedroht, ausgeschlossen zu werden.” Landschützer sei sehr in diesem Thema drin, er habe sich mit dem Pappnasengericht identifiziert.

VR: Warum wurde der Herr Landschützer ausgeschlossen?

M: Das wisse er nicht.




Strafsache Dr. Model, Teil 6: Pech beim Denken?

In der Zeit, als der ICCJV am Modelhof war, unterhielt er ein “Korps” von “Sheriffs”, auch aus der Schweiz. Hier zeigt Heino Fankhauser seinen “Amtsausweis” als deren Schweizer Anführer.

Eine der Beisitzerinnen (B) wirft jetzt eine Frage auf, die mich auch brennend interessiert: Nämlich, warum Daniel Model (M) den ICCJV überhaupt je in den Modelhof eingeladen habe.

Zur Beantwortung dieser Frage kommt es aber nicht, weil der Vorsitzende Richter (VR) wieder dazu aufgelegt ist, über Deppentexte herzuziehen. Er liest aus der von Oberpappnase Marcus Steiner verfassten Einladung zu einer Veranstaltung im Modelhof vor, “Business-Schuhwerk ist erlaubt” und ähnliche Dinge stehen da bezüglich des Dresscodes, und es gehe um die “Gegenzeichnung von nationalen Gerichtsbüchern”. “Ich habe in diesem Haus in meinem Leben Blödheiten erlebt, die sind atemberaubend”, lässt sich der VR aus, aber diese Pappnasendokumente seien “Top 3”.

Und jetzt stellt sich für mich doch noch heraus, warum die Staatsanwaltschaft die Vertreibung des ICCJV aus dem Müllheimer Paradies erst im Oktober 2017 ansetzt: Diese Veranstaltung sollte nämlich am 7. und 8. Oktober 2017 im Modelhof stattfinden. Das steht so in diesem Schreiben – und da steht noch dazu, M sei ebenfalls eingeladen.

Sofort entspinnt sich eine hitzige Diskussion, ob diese Veranstaltung wirklich im Modelhof stattgefunden hat.

M: Verneint dies klar. Er habe nicht einmal Räume zur Verfügung gestellt.

VR: “Dann ist der Marcus Steiner ein bissl dumm”.

[Ich sage jetzt dazu an dieser Stelle mal nichts.

In der vierten Papyrusrolle dieses Prozessberichts werden wir Marcus Steiner noch als Zeugen erleben, und dann kann sich jeder selbst ein Bild davon machen, ob der Oberdepp des ICCJV ein bisschen dumm ist.]

M bleibt dabei: Er habe schon im Mai gesagt, es werde kein Treffen mehr im Modelhof geben.

VR: Dann haben Sie die Einladung nicht bekommen?

M: Nein. Und sonst hätte ich sie in den Papierkorb verschoben.

VR: “Wie passt das mit Ihrer Philanthropengesinnung zusammen”, dass es auf dieser Einladung Dresscodes gibt?

M: Ich habe keinerlei Einladung verfasst, ich war nicht führend im ICCJV tätig. Ich habe nie ein Dokument im ICCJV verfasst.

VR: Das ist nicht angeklagt.

M: Ich werde aber für eine “merkwürdige Einladung” verantwortlich gemacht, die nicht im Modelhof stattgefunden hat.

VR: “Dann jetzt zu etwas anderem”. Er zeigt ein weiteres Dokument, “mit Fingerprint”, es handle sich um eine Vereinbarung zwischen Model und dem ICCJV mit seinen vier Vereinen [gemeint sind die Organisationen IRC, IRO, ISA und IIA]. “Wie kommt es zu dieser Vereinbarung, und vor allem wann, und wer hat sie geschrieben?” Deswegen habe er M auch die Frage gestellt, ob M Latein hatte, denn das Dokument sei als “Prekarium” betitelt. Das bedeute “Bittleihe”; der VR macht sich an dieser Stelle ausgiebig über die falsche Verwendung dieses Begriffs im Falle dieses Dokuments lustig. Fragt dann: Warum haben Sie das unterschrieben? Haben Sie das mit Ihrer Tochter besprochen?

M: Ich bin definitiv nicht der Verfasser dieses Dokuments. Ich kann Ihnen nur zustimmen, es gibt “eine gewisse Laienhaftigkeit verfasster Dokumente”, das habe er in den vergangenen Wochen auch gemerkt, auch im Zusammenhang mit dem Gutachten. “Ich kann mir da nur Asche aufs Haupt streuen”, dass die Formulierung zu wünschen übrig lasse.

B: Und inhaltlich?

M: Der Inhalt stimmt.

B: Sie distanzieren sich also nicht vom ICCJV?

M: “Ich habe einen gewissen Fragestau auf meinem Blatt”. Er glaube nicht, dass das Dokument älter sei als März 2016. Er gibt zu, dass er das Pappnasengericht “domiziliert habe an meiner Adresse”. Zur “Fingerprint-Thematik” merkt M an: “Ich bin nicht Ur-Gründungsmitglied”, er habe sich der im ICCJV bestehenden Praxis einfach angepasst. Der Daumenabdruck sei einzigartig, das zeige “diese Beziehung zum Menschen”.

VR: Hat man Ihnen gesagt, warum diese “Fingerprints” gemacht werden?

M: “Das kann sein. Es ging um die klare Identifizierbarkeit der Person”.

[Wohl ohne es selbst zu merken, entlarvt sich M schon wieder als kein profunder Kenner, geschweige denn überzeugter Anhänger der Pappnasenideologie. Ein waschechter ICCJV-Depp hätte niemals “Identifizierbarkeit der Person” gesagt, das sind gleich zwei Unwörter, sondern “Authentifizierbarkeit des Menschen”.

Versteht ihr langsam, warum ich mir vorstellen kann, dass die Pappnasen in M tatsächlich einen reichen Tubel (wie wir in der Schweiz sagen) gefunden haben, der für ihre Schwurbeleien anfällig war – aus welchen Gründen auch immer, Unbedarftheit, Eitelkeit, Ignoranz, Naivität, Selbstgefälligkeit, Verblendung – und sich von ihnen auch täuschen liess?

Ich will nicht sagen: Daniel Model ist dumm. Aber es hat tatsächlich den Anschein, als hätte er des öfteren mal Pech beim Denken.

Und dass er sich bei den “Fingerprints” und der Kleinschreibung des Namens einfach der bestehenden Deppenpraxis angepasst hat, halte ich ebenfalls für plausibel. Wäre er ein echter Reichsdepp, so würde er diese Praxis auch sonst anwenden, beispielsweise in seiner Korrespondenz mit Behörden. Deppen machen das nämlich immer, wenn sie “als Mensch” etwas schreiben. Im Falle von Daniel Model ist aber nichts dergleichen bekannt.

Ein bisschen habe ich daher während der folgenden Passage gedacht: Die spinnen, die Ösis.

Disclaimer: Ich bin ihm trotzdem böse, dass er den ICCJV in die Schweiz geholt und dadurch hier für eine Nachblüte des Pappnasengerichts gesorgt und der lokalen Deppenszene Inspirationen geliefert hat. DANKE FÜR GAR NICHTS, HERR MODEL. Einen Freispruch wünsche ich ihm sicher nicht.]

VR: Zitiert aus dem Dokument: “… wobei es sich bei der Bestandesnahme um eine handelt”. “Was haasst das?” Da fehle ein Wort, “des ist grammatikalischer Bledsinn! Vielleicht können Sie mir als Friedensrichter sagen: Wenn es bezüglich dieser Vereinbarung zu Streit gekommen wäre und ein Friedensrichter eingesetzt worden wäre, wie wäre das gegangen?” Der VR zitiert noch einen weiteren unsinnigen Satz.

M: “Ich gebe Ihnen Recht, das ist unverständlich.” Der Vertrag zeige eine sprachliche und juristische “Laienhaftigkeit”.

VR: Das ist noch vornehm ausgedrückt. Wer hat das verfasst?

M: Ein Österreicher, entweder Steiner, Strobl [ich bin nicht sicher, ob ich den Namen richtig verstanden habe, sagt mir spontan nichts] oder Landschützer.

B: Warum haben Sie mit Kleinbuchstaben unterschrieben?

M: Weil alle es so gemacht haben.

B: Wissen Sie, dass das der Staatenbund auch so gemacht hat? Frau Unger war anfangs beim ICCJV dabei!

[Hört, hört! Des hob i ned g’wusst.]

M: Wer ist Frau Unger?

B: Erklärt, das sei eine Hausfrau aus der Oststeiermark, die 12 Jahre [[i]sic[/i], dank der langen Verfahrensdauer hat sie neulich ein Jahr Rabatt gekriegt, es sind jetzt 11 Jahre] wegen Hochverrats ausgefasst habe.

M: “Oje”. Man könne sich fragen, warum das mit der Kleinschreibung beim ICCJV auch so gemacht werde.

VR: “Ein Schelm, der Böses dabei denkt”.

M: Die Gepflogenheiten des Staatenbundes seien ihm nicht bekannt, der Begriff sei aber früh gefallen, in dem Sinne, dass man sich davon distanzieren wolle.

[Wenn M wüsste, dass er hier gerade sozusagen auf Monis Platz sitzt …

Und wieder: Einem echten, szeneinhärenten Reichsdeppen wäre die unabwählbare Präsidentin mit dem alleinigen Vetorecht im souveränen, absoluten und unantastbaren Völkerrechtssubjekt Staatenbund Österreich ein Begriff gewesen. Und er hätte auch von ihrem harten Los in den Fängen der Firma Republik Österreich gewusst.

Ms Frage, wer Frau Unger sei, wirkte hingegen ehrlich.]

Verteidiger V: Ihm sei das auch neu. [Das ist allerdings nicht die beste Voraussetzung, wenn man in Österreich jemanden aus der Gefahrenzone des §246 StGB raushauen will.]

VR: Vergleicht die Staatsverweigererszene mit islamistischen Moscheen, die unterschiedliche Grade der Radikalität zeigen und sich jeweils voneinander distanzieren. Unger habe 12 Jahre “all inclusive” bekommen.

M: Nach seiner Auseinandersetzung mit dem Akt sei er “ziemlich sicher, dass es eine explizite Distanzierung gab”. Es gab die Aussage, dass der Staatenbund staatsfeindlich sei, “und dass wir das nicht wollen”.

VR: Es gebe eine vom Verfassungsschutz erstellte Namensliste der ICCJV-Mitglieder, M sei darauf die Nr. 105, Moni Unger die Nr. 23.

M: Da sei ihm die Distanzierung auch klarer.

VR: In besagter Namensliste stehe M als “National Justice of Peace”.

M: “Ich beginne langsam zu verstehen, vielleicht auch Ihre emotionalen…”

VR [unterbricht ihn]: “Naaa, mir sand immer so.” Er sei dienstlich oft in der Schweiz. Fragt, wie es zu alledem gekommen sei.

M: Es sei im Herbst 2015 gewesen, da habe er selbst die “Protagonisten des ICCJV” in den Modelhof eingeladen. Dort sei das ‘Wiener Statut’ vorgestellt worden. Ihn habe “fasziniert, dass Menschen zusammenkommen können, um einen Gerichtshof zu gründen. Das ist aussergewöhnlich”.

VR: “Das hätt i au g’sagt”. Da könne er ja gleich ein Krankenhaus gründen und Covid behandeln, wobei es Covid ja eh gar nicht gebe.

B: Und eine Buchhalterin soll dann “Richterin” sein.

M: In Sachen Laienhaftigkeit “haben Sie genau den Punkt”. Aber im Naturrecht spiegle sich, “dass das Rechtsempfinden im Menschen schon grundsätzlich drinsteckt”. Dass eine von einem “Gerechtigkeitsbedürfnis” getriebene Gruppe zusammenkomme und ein Gericht gründe, sei interessant, “das muss einen interessieren”. Entweder sei das anmassend, “das ist Ihr Standpunkt”, oder es gebe tatsächlich “völkerrechtlich” die Möglichkeit, einen Gerichtshof zu gründen.

[Ich fasse es nicht, er hat wirklich live und in Farbe Pech beim Denken.]

M weiter: Spricht über den Anerkennungsprozess, den er dem ICCJV in seinem Modelhof ermöglichen wollte, “es ist eine Schwangerschaft”. Erwähnt dann ein österreichisches Mitglied, dieses “hat sich in Uniform vor dem Modelhof fotografieren lassen”.

B: “Der Sheriff ist das”.

VR: “Fasching ist ja nichts dagegen”.

Es kommt kurz die Frage auf, wer dieser “Sheriff” gewesen sei, wobei im Moment niemand den Namen nennen oder sagen kann, wo dieses Foto publiziert wurde. Amüsiert denke ich: “Hallo, hier, ich weiss es”. Es war Alexander Helmut Resch, auch bekannt als “Ares Ra”, der Adabei der österreichischen Deppenszene, der dann später auch beim Staatenbund war. Das erwähnte Foto erschien in der Thurgauer Zeitung, wo der Möchtegernsheriff falsch als “Andreas Resch” angeschrieben ist.

M: “Ich war entsetzt, dass sich jemand in der Uniform vor meinem Gebäude ablichtet”. Entsetzt deswegen, weil da jemand vor der “Geburt” schon als “der grosse Zampano” posiert habe. “Die Kollegen aus dem ICCJV Österreich” hätten das genauso gesehen. Er denke, das sei 2016 gewesen. “Dieser Herr wurde meines Wissens aus dem ICCJV Österreich ausgeschlossen und ist nicht mehr erschienen am Modelhof”.

[Das klingt jetzt so, als hätte es ausser “Ares Ra” keine Möchtegernsheriffs beim ICCJV gegeben in der fraglichen Zeit. Es mag auch sein, dass M das tatsächlich glaubt.

Allerdings lässt es sich belegen, dass es die Möchtegern-ICCJV-Sheriffs gegeben hat. So war der Hitler-Bewunderer Heino Fankhauser bei den Pappnasen “Major Chief Sheriff”: In diesem Video bei 32:40 hält er seinen alten ICCJV-Sheriff-Ausweis in die Kamera, den er noch aufbehalten hat, und an dieser Stelle sülzt er, ihm als oberstem Pappnasensheriff sei damals auch das Schweizer Militär und die Polizei unterstanden. Auch erwähnt er ein “Korps”.

Interessanterweise sagt er an einer späteren Stelle im selben Video auch, dieses Sheriff-Unwesen habe nichts mit “Herrn Model” zu tun gehabt.]

B: Wie sollte die Geburt des ICCJV herbeigeführt werden?

M: Gemäss ‘Wiener Statut’ sei die Anerkennung durch internationale Institutionen und die Suche nach Vertragspartnern angestrebt worden. Er sei von der Idee eines Schiedsgerichts fasziniert gewesen, “aber ich habe gelernt von Ihnen heute, dass das eigentlich Blödsinn sei”.

B: Nein, wir weisen darauf hin, dass es Schiedsgerichtsbarkeit schon gab.

M: Staatsfeindlichkeit sei für ihn beim Pappnasengericht “in keiner Weise erkennbar” gewesen. Erst Ende 2016 habe er sich gefragt: “Was sind hier für Aktivitäten im Gange?” Darauf habe ihn Mühlböcks Strafanzeige gebracht. Ein Journalist habe ihm weitere Hinweise auf die Vorgänge in Österreich gegeben [damit dürfte die “Causa Hollenbach” gemeint sein].

[Aber dann hatte M offenbar wieder Pech beim Denken, sodass es noch eine ganze Weile gedauert hat, bis er die Deppen aus dem Modelhof warf.]

M weiter: Das Verfahren sei 2019 eingestellt worden, weil es keine Nötigung gegeben habe und weil er selbst gar nicht dabei gewesen sei.

B: Was ist für Sie staatsfeindlich?

M: Ich habe nicht viel Ahnung von der Republik Österreich. Staatsfeindlichkeit sei für ihn, “dass man Kerninstitutionen erschüttert oder einfach zerstört”.

B: Die Gerichtsbarkeit sei ein Teil des Staates. Die Gründung eines neuen Gerichts bedeute Konkurrenz. Das sei nicht vorgesehen wie bei Unternehmen. “Wenn ich ein Gericht gründe, will ich ja die Gerichtsbarkeit erschüttern”.

[Für alle, die sich im Gegensatz zu mir nicht als Liebhaber österreichischer Deppenprozesse bezeichnen würden: Das Verb “erschüttern” wird hier nicht zufällig verwendet, es ist das zentrale Verb im Tatbestand des §246 StGB.]

M: Das sei eine Monopolstellung des Staates. Der “Scope” des ICCJV sei auf Sachverhalte wie Völkermord etc. ausgerichtet, bei denen es mehr internationale als nationale Institutionen gebe, die sich dem widmen. Es gebe einen Aspekt, den auch Staatsvertreter zur Kenntnis nehmen müssten: Die “Verdrossenheit” angesichts von Institutionen, die “mehr furchteinflössend als bürgernah” seien.

[Schon wieder Pech beim Denken – und die Richterin ist getriggert.]

B: Ein Gericht muss überhaupt nicht “bürgernah” sein! Wie kommen Sie darauf, dass Bürger wollen, dass der ICCJV zu Gericht sitzt?! “Sie haben sich erhöht gegenüber anderen, das ist keine Bürgernähe!” Zur ordentlichen Gerichtsbarkeit bemerkt sie: “Wir leisten einen Eid”.

M: Erst 2021 habe es gegen ICCJV-Mitglieder eine Verurteilung gegeben wegen Staatsfeindlichkeit. In dem Zeitraum, der ihn betreffe, sei davon keine Rede gewesen. “Ich habe mich distanziert im Mai 2017, ich weiss nicht, ob es den ICCJV noch gibt”.

B: Sie verkennen, dass das Urteil aus 2021, der Tatzeitraum aber derselbe ist!

M: Ich bin Schweizer Bürger, ich habe dem ICCJV ein Domizil gegeben und unterwerfe mich der Gerichtsbarkeit. Ich habe erst Ende 2016 von “Unregelmässigkeiten” gehört, es war “nur Hörensagen”. Ein Journalist vom “Tages-Anzeiger” habe ihn gefragt: “Herr Model, wissen Sie, dass es zu Verhaftungen gekommen ist in Österreich?” Es sei U-Haft gewesen, M weist auf die Unschuldsvermutung hin.

Alle Richter: Darauf müssen Sie uns nicht hinweisen.

B: Was sagt Ihnen der Begriff “Sheriff”? Wann haben Sie von ICCJV-Sheriffs gehört?

M: Den Begriff gab es schon im Zusammenhang mit der “Konstituierung des ICCJV”, und vier Vereine waren an der Adresse des Modelhofes domiziliert.

VR: ISA heisse “International Sheriff Association”, und “IIA, das g’fallt mer besonders gut, des haasst ‘International Intelligence Agency’”. Mokiert sich über die englischen Begriffe. Man stelle sich vor, es komme einer daher und sage “I bin von der ‘International Intelligence Agency’. Die mecht i alle kennenlernen”. Jetzt reden wir von IIA und Sheriffs. M habe als Kind sicher auch Cowboy gespielt, “der Sheriff ist der mit dem Stern, Sheriff ist nix Zivilrecht!” Fragt M, ob bei ihm angesichts dessen nicht die Alarmglocken geläutet hätten.

V: Bittet den VR darum, M sprechen zu lassen.

VR: Wir können auch die ganze Nacht durchverhandeln.

[Irgendwie befürchte ich, der VR könnte diese Idee in die Tat umsetzen, und beginne zu befürchten, mir könnten während der Verhandlung die Papyrusrollen ausgehen.

Es kommt in dieser Mitschrift vielleicht nicht so zum Ausdruck, aber der VR ist auch ein ziemlicher Selbstdarsteller und lässt M oft nicht ausreden oder stellt viele verschiedene Fragen nacheinander, ohne M zu Wort kommen zu lassen.]

M: Versucht zu erklären, woher diese englischen Begriffe kämen, indem er den Ursprung der Idee – für mich nicht nachvollziehbar – in Kanada lokalisiert.

B: Die Frage war, was der Sheriff für den ICCJV ist. M solle nicht “um den heissen Brei reden”.

M: Es gehe um die “Durchsetzung des Richterspruchs”. Der Sheriff sei aber kein Sheriff, solange das Gericht nicht operativ tätig sei. Deshalb habe er sich so aufgeregt, als Alexander Helmut Resch als Sheriff auftrat.

VR: Ob M nachträglich betrachtet verführt worden sei?

M: Er befinde sich seit sechs Wochen “in Rückschau-, Analyse- und Recherchetätigkeit”. Er lese auch Beschlüsse des Pappnasengerichts und denke: “Mein Gott, das kann jetzt aber nicht sein, dass ich das unterschrieben habe”. Zeigt eine Kopie des vorher thematisierten Dokuments, auf Seite 9 komme plötzlich ein neues Deckblatt. “Hier könnte eine ganz massive Täuschung vorliegen, die mich erschüttert, wenn sie denn so wäre.”

V: Zeigt einen weiteren Beschluss, in dem es wieder mittendrin ein neues Deckblatt über einem anderen Beschluss gibt, während die Seiten von Anfang bis Ende durchnummeriert seien.

M: “Es könnte sein, dass ich hier getäuscht worden bin”.

B: “Über was getäuscht?”

M: Es könnte sein, dass der Beschluss am Anfang gar nicht zur Unterzeichnung vorlag.

B: Sie haben gesagt, inhaltlich stehen Sie dahinter.

M: Das bezog sich nicht auf alle Beschlüsse, nur auf das “Prekarium”.

B: Und worüber wurden Sie bei diesen Dokumenten getäuscht?

M: Über schlechte Formulierungen; für das Inhaltliche brauche er noch Zeit.

VR: Ob sich M “von diesen Herrschaften” getäuscht fühle?

M: Dass die Österreicher den Möchtegern-Sheriff Alexander Helmut Resch “diszipliniert” hätten, habe ihm wieder Vertrauen gegeben. Er habe erst im Nachhinein von den “Haftbefehlen” gegen Pröll etc. erfahren. [Es geht um Fantasiehaftbefehle des ICCJV gegen österreichische Politiker wie den damaligen Landeshauptmann Niederösterreichs, Erwin Pröll.] Diesbezüglich sei er “ganz klar getäuscht worden”.

B: Was haben Sie gemacht, dass es zu der “Geburt” des ICCJV kommt?

VR: Wie kommt es zu der Schwangerschaft, wer ist der Erzeuger?

M: Bei der “Zeugung” war ich nicht dabei, “wie Sie wissen”. In der “Schwangerschaft” seien die ICCJV-Leute gekommen “und machten einen heimatlosen Eindruck”. Er habe dem “einen Wert geben wollen” durch Zur-Verfügung-Stellen des Modelhofes. “Ich bin CEO”, ich stehe zeitlich nicht zur Verfügung. Diese wenigen Treffen am Modelhof waren immer am Wochenende, er habe keinen Beitrag leisten können. “Ich bedaure sehr, dass es dazu nicht gekommen ist”. “Geistig” könnten Menschen eine Institution schaffen, “die eine Lücke füllen kann”.

[Diese Pechsträhne will einfach nicht abreissen.]

B: Also distanzieren Sie sich nicht.

M: Ich habe das ‘Wiener Statut’ zur Kenntnis genommen und es hat mir gefallen.

B: Wenn es beim ICCJV zum Urteilsspruch kommt und ein Vertragspartner akzeptiert das nicht, was dann? Kommt dann der Sheriff?

M: Wir sind noch nicht im Endzustand. “Mich haben sie verloren im Mai 2017”.

B: “Sie reden drum herum, es war eine ganz einfache Frage! Die Schiedsgerichtsbarkeit braucht gar keine Polizei”, Urteile könne man einklagen.

V: Bei Zwangsvollstreckungen müsse oft die Polizei dabei sein.

Alle Richter: Ein Gerichtsvollzieher ist aber kein Sheriff.

VR: Wozu braucht man einen Sheriff?

M: … [entweder hat er etwas Undeutliches gesagt, oder ich kam nicht hinterher mit Notieren.]

VR: Liest aus dem ‘Wiener Statut’ vor, welches M unterschrieben habe, wobei er jedes Zitat mit bissigen Kommentaren versieht: “[Das Pappnasengericht] hat seine Befugnis auf dem gesamten Planeten Erde, überall dort, wo sich die zustimmenden Männer und Frauen befinden” und weitere Zitate; und zitiert dann: “Jede andere Gerichtsbarkeit wird verboten”. Fixiert M mit einem strengen Blick, “und so langsam werd i richtig grantig”. Dem M als CEO nehme er nicht ab, dass er “so beschäftigt” gewesen sei, “und nebenbei tun’s dann irgendwas unterschreiben, weil’s Ihnen langweilig ist oder weil Sie Philanthrop sind”.

Es ist jetzt nach 16 Uhr, draussen wird es schon dunkel, und endlich gibt es eine kurze Pause von 10 Minuten. Ich nehme mir vor, in Windeseile alle verfügbaren Papyrusrollen zu holen, denn diesem Vorsitzenden Richter traue ich zu, dass er seine Ankündigung, man könne die ganze Nacht verhandeln, wahr machen könnte.




Strafsache Dr. Model, Teil 1: Einleitung

Nur noch 4 Kilometer bis Müllheim!

Eigentlich hatte ich mir schon ausgemalt, wie ich dereinst meinen Bericht vom Prozess gegen Carl-Peter Hofmann beginnen würde (mal vorausgesetzt, dieser findet in Graz statt): “Als ich im September 2020 nach der Staatenbund-Verhandlung aus dem Grazer Straflandesgericht kam, hätte ich ja niiiiie geglaubt, dass ich jemals wieder einen Fuss in dieses Gebäude setzen würde”.

Tja, diese Phrase kann ich für den Hofmann-Prozess jetzt doch nicht verwenden. Denn während Carl-Peter Hofmann immer noch in Liechtenstein einsitzt, habe ich das Grazer Landesgericht für Strafsachen bereits wieder betreten. Im Schwurgerichtssaal verantwortet sich heute und morgen ein Landsmann von mir, der zufälligerweise ebenfalls im Fürstentum Liechtenstein wohnhaft ist, und zwar (wie er selbst angegeben haben soll) aus Gründen der Steueroptimierung. Denn Daniel Model hat eine Eigenschaft, die für unsere Kundschaft wirklich völlig atypisch ist: Er ist ziemlich reich.

Und bevor sich jetzt jemand fragt, wer dieser Daniel Model überhaupt ist, verweise ich einfach auf unseren Wiki-Artikel – übrigens der erste, den ich je verfasst habe, ein Hauch von Nostalgie kommt auf. Und ich verweise auf die folgenden Prozessberichte, an denen ich, wenn das morgen so weitergeht, noch gefühlt ein Jahr schreiben werde, denn ich bin mal wieder dem Drang erlegen, wirklich ALLES aufzuschreiben, besonders die österreichischen Dialektmerkmale.

This being said, meine Hand tut weh nach ca. neuneinhalb Stunden Verhandlung. Oje, und morgen geht es genauso weiter…

Im Gericht erschien ich wie gewohnt reichlich zu früh, wobei sich meine Befürchtung, es könnte corona-technisch zu viele Besucher geben, nicht bestätigte.
Praktisch ebenso früh wie ich war auch Daniel Model erschienen. Seine Begleiter, einen Mann und eine junge Frau, hielt ich zu Recht für seine Anwälte. Zu meiner Überraschung sprach die Anwältin mit Model Thurgauer Dialekt, wie ich anhand von ein paar Gesprächsfetzen feststellte. Als sie ihm dann auch noch den Anzug zurechtzupfte und ihn umarmte, begann ich mich zu fragen, ob das nicht doch eher seine Frau oder Tochter sein könnte.

Am Schwurgerichtssaal hatte sich seit meinem letzten Besuch vor eineinhalb Jahren wieder einiges verändert. Das rot-weisse Tatort-Absperrband war aus den Zuschauerrängen verschwunden, dafür waren im Bereich des Gerichts Scheiben zum Schutz vor Corona installiert worden. Einen Sichtschutz für die Geschworenen gab es nicht – warum auch? Es ist ja nicht der Staatenbund-Prozess, in dem Geschworene von SBÖ-Sympathisanten angegangen wurden. Und ja, es ist ein Geschworenenprozess. Denn es geht mal wieder – wer hätte es gedacht – um den berühmten §246 “Staatsfeindliche Verbindungen”.

Die Anwälte begaben sich auf ihre Plätze, zogen ihre Roben an und erklärten Model, dass er sich auf einen der Stühle vorne setzen könne. Im Vergleich zum Staatenbund-Prozess mit seinen 12-14 Angeklagten, die praktisch die ganze Stuhlreihe besetzt hatten, und ebenso vielen Verteidigern wirkte der Gerichtssaal heute auf mich geradezu leer. Es waren auch keine Medienschaffenden da.

Hinter dem Richterpult bemerkte ich einen riesigen Berg Akten, die sich auf einem Regal türmten, das die ganze Länge des Richterpultes einnimmt. Ob das wohl die ICCJV-Akten sein mögen? Wirklich ein beeindruckend-bedrohlicher Anblick.

Übrigens hielt ich Dr. Daniel Model, den HSG-Ökonomen und Pappschachtelfabrikanten, noch nie für einen Reichsbürger oder Staatsverweigerer im engeren Sinne. Mag sein, dass er ultralibertär ist und zudem etwas esoterisch angehaucht (für Liebhaber des Thurgauer Dialekts gibt es hier ein Video, in dem das gut zum Ausdruck kommt). Es hätte mich jedoch überrascht, wenn er zum Beispiel bei der Verlesung seiner Generalien so ein Mensch-Personen-Gesülze vom Stapel gelassen hätte, wie echte Kundschaft es zu tun pflegt (Spoiler: Hat er auch nicht!).

Um so mehr war ich gespannt, was um alles in der Welt ihn dazu gebracht hat, sich ausgerechnet mit der Mutter aller Fantasiegerichte, dem ICCJV, einzulassen, diesen Pappnasen den Modelhof in Müllheim zur Verfügung zu stellen und – so wirft es ihm die Anklage zumindest vor, er streitet es ab – diese staatsfeindliche Verbindung auch noch mit erheblichen Geldbeträgen zu verwöhnen.

Und ich war gespannt, was ich über den ICCJV noch so alles erfahren würde, denn eines steht fest: Unser Wiki-Artikel über den ICCJV ist sträflich unaktuell. Ich schliesse diese Einleitung daher mit den alarmierenden Worten:

Wacht auf! Unser Wiki ist personell hoffnungslos unterbesetzt!!!