Strafsache Dr. Model, Teil 6: Pech beim Denken?

In der Zeit, als der ICCJV am Modelhof war, unterhielt er ein “Korps” von “Sheriffs”, auch aus der Schweiz. Hier zeigt Heino Fankhauser seinen “Amtsausweis” als deren Schweizer Anführer.

Eine der Beisitzerinnen (B) wirft jetzt eine Frage auf, die mich auch brennend interessiert: Nämlich, warum Daniel Model (M) den ICCJV überhaupt je in den Modelhof eingeladen habe.

Zur Beantwortung dieser Frage kommt es aber nicht, weil der Vorsitzende Richter (VR) wieder dazu aufgelegt ist, über Deppentexte herzuziehen. Er liest aus der von Oberpappnase Marcus Steiner verfassten Einladung zu einer Veranstaltung im Modelhof vor, “Business-Schuhwerk ist erlaubt” und ähnliche Dinge stehen da bezüglich des Dresscodes, und es gehe um die “Gegenzeichnung von nationalen Gerichtsbüchern”. “Ich habe in diesem Haus in meinem Leben Blödheiten erlebt, die sind atemberaubend”, lässt sich der VR aus, aber diese Pappnasendokumente seien “Top 3”.

Und jetzt stellt sich für mich doch noch heraus, warum die Staatsanwaltschaft die Vertreibung des ICCJV aus dem Müllheimer Paradies erst im Oktober 2017 ansetzt: Diese Veranstaltung sollte nämlich am 7. und 8. Oktober 2017 im Modelhof stattfinden. Das steht so in diesem Schreiben – und da steht noch dazu, M sei ebenfalls eingeladen.

Sofort entspinnt sich eine hitzige Diskussion, ob diese Veranstaltung wirklich im Modelhof stattgefunden hat.

M: Verneint dies klar. Er habe nicht einmal Räume zur Verfügung gestellt.

VR: “Dann ist der Marcus Steiner ein bissl dumm”.

[Ich sage jetzt dazu an dieser Stelle mal nichts.

In der vierten Papyrusrolle dieses Prozessberichts werden wir Marcus Steiner noch als Zeugen erleben, und dann kann sich jeder selbst ein Bild davon machen, ob der Oberdepp des ICCJV ein bisschen dumm ist.]

M bleibt dabei: Er habe schon im Mai gesagt, es werde kein Treffen mehr im Modelhof geben.

VR: Dann haben Sie die Einladung nicht bekommen?

M: Nein. Und sonst hätte ich sie in den Papierkorb verschoben.

VR: “Wie passt das mit Ihrer Philanthropengesinnung zusammen”, dass es auf dieser Einladung Dresscodes gibt?

M: Ich habe keinerlei Einladung verfasst, ich war nicht führend im ICCJV tätig. Ich habe nie ein Dokument im ICCJV verfasst.

VR: Das ist nicht angeklagt.

M: Ich werde aber für eine “merkwürdige Einladung” verantwortlich gemacht, die nicht im Modelhof stattgefunden hat.

VR: “Dann jetzt zu etwas anderem”. Er zeigt ein weiteres Dokument, “mit Fingerprint”, es handle sich um eine Vereinbarung zwischen Model und dem ICCJV mit seinen vier Vereinen [gemeint sind die Organisationen IRC, IRO, ISA und IIA]. “Wie kommt es zu dieser Vereinbarung, und vor allem wann, und wer hat sie geschrieben?” Deswegen habe er M auch die Frage gestellt, ob M Latein hatte, denn das Dokument sei als “Prekarium” betitelt. Das bedeute “Bittleihe”; der VR macht sich an dieser Stelle ausgiebig über die falsche Verwendung dieses Begriffs im Falle dieses Dokuments lustig. Fragt dann: Warum haben Sie das unterschrieben? Haben Sie das mit Ihrer Tochter besprochen?

M: Ich bin definitiv nicht der Verfasser dieses Dokuments. Ich kann Ihnen nur zustimmen, es gibt “eine gewisse Laienhaftigkeit verfasster Dokumente”, das habe er in den vergangenen Wochen auch gemerkt, auch im Zusammenhang mit dem Gutachten. “Ich kann mir da nur Asche aufs Haupt streuen”, dass die Formulierung zu wünschen übrig lasse.

B: Und inhaltlich?

M: Der Inhalt stimmt.

B: Sie distanzieren sich also nicht vom ICCJV?

M: “Ich habe einen gewissen Fragestau auf meinem Blatt”. Er glaube nicht, dass das Dokument älter sei als März 2016. Er gibt zu, dass er das Pappnasengericht “domiziliert habe an meiner Adresse”. Zur “Fingerprint-Thematik” merkt M an: “Ich bin nicht Ur-Gründungsmitglied”, er habe sich der im ICCJV bestehenden Praxis einfach angepasst. Der Daumenabdruck sei einzigartig, das zeige “diese Beziehung zum Menschen”.

VR: Hat man Ihnen gesagt, warum diese “Fingerprints” gemacht werden?

M: “Das kann sein. Es ging um die klare Identifizierbarkeit der Person”.

[Wohl ohne es selbst zu merken, entlarvt sich M schon wieder als kein profunder Kenner, geschweige denn überzeugter Anhänger der Pappnasenideologie. Ein waschechter ICCJV-Depp hätte niemals “Identifizierbarkeit der Person” gesagt, das sind gleich zwei Unwörter, sondern “Authentifizierbarkeit des Menschen”.

Versteht ihr langsam, warum ich mir vorstellen kann, dass die Pappnasen in M tatsächlich einen reichen Tubel (wie wir in der Schweiz sagen) gefunden haben, der für ihre Schwurbeleien anfällig war – aus welchen Gründen auch immer, Unbedarftheit, Eitelkeit, Ignoranz, Naivität, Selbstgefälligkeit, Verblendung – und sich von ihnen auch täuschen liess?

Ich will nicht sagen: Daniel Model ist dumm. Aber es hat tatsächlich den Anschein, als hätte er des öfteren mal Pech beim Denken.

Und dass er sich bei den “Fingerprints” und der Kleinschreibung des Namens einfach der bestehenden Deppenpraxis angepasst hat, halte ich ebenfalls für plausibel. Wäre er ein echter Reichsdepp, so würde er diese Praxis auch sonst anwenden, beispielsweise in seiner Korrespondenz mit Behörden. Deppen machen das nämlich immer, wenn sie “als Mensch” etwas schreiben. Im Falle von Daniel Model ist aber nichts dergleichen bekannt.

Ein bisschen habe ich daher während der folgenden Passage gedacht: Die spinnen, die Ösis.

Disclaimer: Ich bin ihm trotzdem böse, dass er den ICCJV in die Schweiz geholt und dadurch hier für eine Nachblüte des Pappnasengerichts gesorgt und der lokalen Deppenszene Inspirationen geliefert hat. DANKE FÜR GAR NICHTS, HERR MODEL. Einen Freispruch wünsche ich ihm sicher nicht.]

VR: Zitiert aus dem Dokument: “… wobei es sich bei der Bestandesnahme um eine handelt”. “Was haasst das?” Da fehle ein Wort, “des ist grammatikalischer Bledsinn! Vielleicht können Sie mir als Friedensrichter sagen: Wenn es bezüglich dieser Vereinbarung zu Streit gekommen wäre und ein Friedensrichter eingesetzt worden wäre, wie wäre das gegangen?” Der VR zitiert noch einen weiteren unsinnigen Satz.

M: “Ich gebe Ihnen Recht, das ist unverständlich.” Der Vertrag zeige eine sprachliche und juristische “Laienhaftigkeit”.

VR: Das ist noch vornehm ausgedrückt. Wer hat das verfasst?

M: Ein Österreicher, entweder Steiner, Strobl [ich bin nicht sicher, ob ich den Namen richtig verstanden habe, sagt mir spontan nichts] oder Landschützer.

B: Warum haben Sie mit Kleinbuchstaben unterschrieben?

M: Weil alle es so gemacht haben.

B: Wissen Sie, dass das der Staatenbund auch so gemacht hat? Frau Unger war anfangs beim ICCJV dabei!

[Hört, hört! Des hob i ned g’wusst.]

M: Wer ist Frau Unger?

B: Erklärt, das sei eine Hausfrau aus der Oststeiermark, die 12 Jahre [[i]sic[/i], dank der langen Verfahrensdauer hat sie neulich ein Jahr Rabatt gekriegt, es sind jetzt 11 Jahre] wegen Hochverrats ausgefasst habe.

M: “Oje”. Man könne sich fragen, warum das mit der Kleinschreibung beim ICCJV auch so gemacht werde.

VR: “Ein Schelm, der Böses dabei denkt”.

M: Die Gepflogenheiten des Staatenbundes seien ihm nicht bekannt, der Begriff sei aber früh gefallen, in dem Sinne, dass man sich davon distanzieren wolle.

[Wenn M wüsste, dass er hier gerade sozusagen auf Monis Platz sitzt …

Und wieder: Einem echten, szeneinhärenten Reichsdeppen wäre die unabwählbare Präsidentin mit dem alleinigen Vetorecht im souveränen, absoluten und unantastbaren Völkerrechtssubjekt Staatenbund Österreich ein Begriff gewesen. Und er hätte auch von ihrem harten Los in den Fängen der Firma Republik Österreich gewusst.

Ms Frage, wer Frau Unger sei, wirkte hingegen ehrlich.]

Verteidiger V: Ihm sei das auch neu. [Das ist allerdings nicht die beste Voraussetzung, wenn man in Österreich jemanden aus der Gefahrenzone des §246 StGB raushauen will.]

VR: Vergleicht die Staatsverweigererszene mit islamistischen Moscheen, die unterschiedliche Grade der Radikalität zeigen und sich jeweils voneinander distanzieren. Unger habe 12 Jahre “all inclusive” bekommen.

M: Nach seiner Auseinandersetzung mit dem Akt sei er “ziemlich sicher, dass es eine explizite Distanzierung gab”. Es gab die Aussage, dass der Staatenbund staatsfeindlich sei, “und dass wir das nicht wollen”.

VR: Es gebe eine vom Verfassungsschutz erstellte Namensliste der ICCJV-Mitglieder, M sei darauf die Nr. 105, Moni Unger die Nr. 23.

M: Da sei ihm die Distanzierung auch klarer.

VR: In besagter Namensliste stehe M als “National Justice of Peace”.

M: “Ich beginne langsam zu verstehen, vielleicht auch Ihre emotionalen…”

VR [unterbricht ihn]: “Naaa, mir sand immer so.” Er sei dienstlich oft in der Schweiz. Fragt, wie es zu alledem gekommen sei.

M: Es sei im Herbst 2015 gewesen, da habe er selbst die “Protagonisten des ICCJV” in den Modelhof eingeladen. Dort sei das ‘Wiener Statut’ vorgestellt worden. Ihn habe “fasziniert, dass Menschen zusammenkommen können, um einen Gerichtshof zu gründen. Das ist aussergewöhnlich”.

VR: “Das hätt i au g’sagt”. Da könne er ja gleich ein Krankenhaus gründen und Covid behandeln, wobei es Covid ja eh gar nicht gebe.

B: Und eine Buchhalterin soll dann “Richterin” sein.

M: In Sachen Laienhaftigkeit “haben Sie genau den Punkt”. Aber im Naturrecht spiegle sich, “dass das Rechtsempfinden im Menschen schon grundsätzlich drinsteckt”. Dass eine von einem “Gerechtigkeitsbedürfnis” getriebene Gruppe zusammenkomme und ein Gericht gründe, sei interessant, “das muss einen interessieren”. Entweder sei das anmassend, “das ist Ihr Standpunkt”, oder es gebe tatsächlich “völkerrechtlich” die Möglichkeit, einen Gerichtshof zu gründen.

[Ich fasse es nicht, er hat wirklich live und in Farbe Pech beim Denken.]

M weiter: Spricht über den Anerkennungsprozess, den er dem ICCJV in seinem Modelhof ermöglichen wollte, “es ist eine Schwangerschaft”. Erwähnt dann ein österreichisches Mitglied, dieses “hat sich in Uniform vor dem Modelhof fotografieren lassen”.

B: “Der Sheriff ist das”.

VR: “Fasching ist ja nichts dagegen”.

Es kommt kurz die Frage auf, wer dieser “Sheriff” gewesen sei, wobei im Moment niemand den Namen nennen oder sagen kann, wo dieses Foto publiziert wurde. Amüsiert denke ich: “Hallo, hier, ich weiss es”. Es war Alexander Helmut Resch, auch bekannt als “Ares Ra”, der Adabei der österreichischen Deppenszene, der dann später auch beim Staatenbund war. Das erwähnte Foto erschien in der Thurgauer Zeitung, wo der Möchtegernsheriff falsch als “Andreas Resch” angeschrieben ist.

M: “Ich war entsetzt, dass sich jemand in der Uniform vor meinem Gebäude ablichtet”. Entsetzt deswegen, weil da jemand vor der “Geburt” schon als “der grosse Zampano” posiert habe. “Die Kollegen aus dem ICCJV Österreich” hätten das genauso gesehen. Er denke, das sei 2016 gewesen. “Dieser Herr wurde meines Wissens aus dem ICCJV Österreich ausgeschlossen und ist nicht mehr erschienen am Modelhof”.

[Das klingt jetzt so, als hätte es ausser “Ares Ra” keine Möchtegernsheriffs beim ICCJV gegeben in der fraglichen Zeit. Es mag auch sein, dass M das tatsächlich glaubt.

Allerdings lässt es sich belegen, dass es die Möchtegern-ICCJV-Sheriffs gegeben hat. So war der Hitler-Bewunderer Heino Fankhauser bei den Pappnasen “Major Chief Sheriff”: In diesem Video bei 32:40 hält er seinen alten ICCJV-Sheriff-Ausweis in die Kamera, den er noch aufbehalten hat, und an dieser Stelle sülzt er, ihm als oberstem Pappnasensheriff sei damals auch das Schweizer Militär und die Polizei unterstanden. Auch erwähnt er ein “Korps”.

Interessanterweise sagt er an einer späteren Stelle im selben Video auch, dieses Sheriff-Unwesen habe nichts mit “Herrn Model” zu tun gehabt.]

B: Wie sollte die Geburt des ICCJV herbeigeführt werden?

M: Gemäss ‘Wiener Statut’ sei die Anerkennung durch internationale Institutionen und die Suche nach Vertragspartnern angestrebt worden. Er sei von der Idee eines Schiedsgerichts fasziniert gewesen, “aber ich habe gelernt von Ihnen heute, dass das eigentlich Blödsinn sei”.

B: Nein, wir weisen darauf hin, dass es Schiedsgerichtsbarkeit schon gab.

M: Staatsfeindlichkeit sei für ihn beim Pappnasengericht “in keiner Weise erkennbar” gewesen. Erst Ende 2016 habe er sich gefragt: “Was sind hier für Aktivitäten im Gange?” Darauf habe ihn Mühlböcks Strafanzeige gebracht. Ein Journalist habe ihm weitere Hinweise auf die Vorgänge in Österreich gegeben [damit dürfte die “Causa Hollenbach” gemeint sein].

[Aber dann hatte M offenbar wieder Pech beim Denken, sodass es noch eine ganze Weile gedauert hat, bis er die Deppen aus dem Modelhof warf.]

M weiter: Das Verfahren sei 2019 eingestellt worden, weil es keine Nötigung gegeben habe und weil er selbst gar nicht dabei gewesen sei.

B: Was ist für Sie staatsfeindlich?

M: Ich habe nicht viel Ahnung von der Republik Österreich. Staatsfeindlichkeit sei für ihn, “dass man Kerninstitutionen erschüttert oder einfach zerstört”.

B: Die Gerichtsbarkeit sei ein Teil des Staates. Die Gründung eines neuen Gerichts bedeute Konkurrenz. Das sei nicht vorgesehen wie bei Unternehmen. “Wenn ich ein Gericht gründe, will ich ja die Gerichtsbarkeit erschüttern”.

[Für alle, die sich im Gegensatz zu mir nicht als Liebhaber österreichischer Deppenprozesse bezeichnen würden: Das Verb “erschüttern” wird hier nicht zufällig verwendet, es ist das zentrale Verb im Tatbestand des §246 StGB.]

M: Das sei eine Monopolstellung des Staates. Der “Scope” des ICCJV sei auf Sachverhalte wie Völkermord etc. ausgerichtet, bei denen es mehr internationale als nationale Institutionen gebe, die sich dem widmen. Es gebe einen Aspekt, den auch Staatsvertreter zur Kenntnis nehmen müssten: Die “Verdrossenheit” angesichts von Institutionen, die “mehr furchteinflössend als bürgernah” seien.

[Schon wieder Pech beim Denken – und die Richterin ist getriggert.]

B: Ein Gericht muss überhaupt nicht “bürgernah” sein! Wie kommen Sie darauf, dass Bürger wollen, dass der ICCJV zu Gericht sitzt?! “Sie haben sich erhöht gegenüber anderen, das ist keine Bürgernähe!” Zur ordentlichen Gerichtsbarkeit bemerkt sie: “Wir leisten einen Eid”.

M: Erst 2021 habe es gegen ICCJV-Mitglieder eine Verurteilung gegeben wegen Staatsfeindlichkeit. In dem Zeitraum, der ihn betreffe, sei davon keine Rede gewesen. “Ich habe mich distanziert im Mai 2017, ich weiss nicht, ob es den ICCJV noch gibt”.

B: Sie verkennen, dass das Urteil aus 2021, der Tatzeitraum aber derselbe ist!

M: Ich bin Schweizer Bürger, ich habe dem ICCJV ein Domizil gegeben und unterwerfe mich der Gerichtsbarkeit. Ich habe erst Ende 2016 von “Unregelmässigkeiten” gehört, es war “nur Hörensagen”. Ein Journalist vom “Tages-Anzeiger” habe ihn gefragt: “Herr Model, wissen Sie, dass es zu Verhaftungen gekommen ist in Österreich?” Es sei U-Haft gewesen, M weist auf die Unschuldsvermutung hin.

Alle Richter: Darauf müssen Sie uns nicht hinweisen.

B: Was sagt Ihnen der Begriff “Sheriff”? Wann haben Sie von ICCJV-Sheriffs gehört?

M: Den Begriff gab es schon im Zusammenhang mit der “Konstituierung des ICCJV”, und vier Vereine waren an der Adresse des Modelhofes domiziliert.

VR: ISA heisse “International Sheriff Association”, und “IIA, das g’fallt mer besonders gut, des haasst ‘International Intelligence Agency’”. Mokiert sich über die englischen Begriffe. Man stelle sich vor, es komme einer daher und sage “I bin von der ‘International Intelligence Agency’. Die mecht i alle kennenlernen”. Jetzt reden wir von IIA und Sheriffs. M habe als Kind sicher auch Cowboy gespielt, “der Sheriff ist der mit dem Stern, Sheriff ist nix Zivilrecht!” Fragt M, ob bei ihm angesichts dessen nicht die Alarmglocken geläutet hätten.

V: Bittet den VR darum, M sprechen zu lassen.

VR: Wir können auch die ganze Nacht durchverhandeln.

[Irgendwie befürchte ich, der VR könnte diese Idee in die Tat umsetzen, und beginne zu befürchten, mir könnten während der Verhandlung die Papyrusrollen ausgehen.

Es kommt in dieser Mitschrift vielleicht nicht so zum Ausdruck, aber der VR ist auch ein ziemlicher Selbstdarsteller und lässt M oft nicht ausreden oder stellt viele verschiedene Fragen nacheinander, ohne M zu Wort kommen zu lassen.]

M: Versucht zu erklären, woher diese englischen Begriffe kämen, indem er den Ursprung der Idee – für mich nicht nachvollziehbar – in Kanada lokalisiert.

B: Die Frage war, was der Sheriff für den ICCJV ist. M solle nicht “um den heissen Brei reden”.

M: Es gehe um die “Durchsetzung des Richterspruchs”. Der Sheriff sei aber kein Sheriff, solange das Gericht nicht operativ tätig sei. Deshalb habe er sich so aufgeregt, als Alexander Helmut Resch als Sheriff auftrat.

VR: Ob M nachträglich betrachtet verführt worden sei?

M: Er befinde sich seit sechs Wochen “in Rückschau-, Analyse- und Recherchetätigkeit”. Er lese auch Beschlüsse des Pappnasengerichts und denke: “Mein Gott, das kann jetzt aber nicht sein, dass ich das unterschrieben habe”. Zeigt eine Kopie des vorher thematisierten Dokuments, auf Seite 9 komme plötzlich ein neues Deckblatt. “Hier könnte eine ganz massive Täuschung vorliegen, die mich erschüttert, wenn sie denn so wäre.”

V: Zeigt einen weiteren Beschluss, in dem es wieder mittendrin ein neues Deckblatt über einem anderen Beschluss gibt, während die Seiten von Anfang bis Ende durchnummeriert seien.

M: “Es könnte sein, dass ich hier getäuscht worden bin”.

B: “Über was getäuscht?”

M: Es könnte sein, dass der Beschluss am Anfang gar nicht zur Unterzeichnung vorlag.

B: Sie haben gesagt, inhaltlich stehen Sie dahinter.

M: Das bezog sich nicht auf alle Beschlüsse, nur auf das “Prekarium”.

B: Und worüber wurden Sie bei diesen Dokumenten getäuscht?

M: Über schlechte Formulierungen; für das Inhaltliche brauche er noch Zeit.

VR: Ob sich M “von diesen Herrschaften” getäuscht fühle?

M: Dass die Österreicher den Möchtegern-Sheriff Alexander Helmut Resch “diszipliniert” hätten, habe ihm wieder Vertrauen gegeben. Er habe erst im Nachhinein von den “Haftbefehlen” gegen Pröll etc. erfahren. [Es geht um Fantasiehaftbefehle des ICCJV gegen österreichische Politiker wie den damaligen Landeshauptmann Niederösterreichs, Erwin Pröll.] Diesbezüglich sei er “ganz klar getäuscht worden”.

B: Was haben Sie gemacht, dass es zu der “Geburt” des ICCJV kommt?

VR: Wie kommt es zu der Schwangerschaft, wer ist der Erzeuger?

M: Bei der “Zeugung” war ich nicht dabei, “wie Sie wissen”. In der “Schwangerschaft” seien die ICCJV-Leute gekommen “und machten einen heimatlosen Eindruck”. Er habe dem “einen Wert geben wollen” durch Zur-Verfügung-Stellen des Modelhofes. “Ich bin CEO”, ich stehe zeitlich nicht zur Verfügung. Diese wenigen Treffen am Modelhof waren immer am Wochenende, er habe keinen Beitrag leisten können. “Ich bedaure sehr, dass es dazu nicht gekommen ist”. “Geistig” könnten Menschen eine Institution schaffen, “die eine Lücke füllen kann”.

[Diese Pechsträhne will einfach nicht abreissen.]

B: Also distanzieren Sie sich nicht.

M: Ich habe das ‘Wiener Statut’ zur Kenntnis genommen und es hat mir gefallen.

B: Wenn es beim ICCJV zum Urteilsspruch kommt und ein Vertragspartner akzeptiert das nicht, was dann? Kommt dann der Sheriff?

M: Wir sind noch nicht im Endzustand. “Mich haben sie verloren im Mai 2017”.

B: “Sie reden drum herum, es war eine ganz einfache Frage! Die Schiedsgerichtsbarkeit braucht gar keine Polizei”, Urteile könne man einklagen.

V: Bei Zwangsvollstreckungen müsse oft die Polizei dabei sein.

Alle Richter: Ein Gerichtsvollzieher ist aber kein Sheriff.

VR: Wozu braucht man einen Sheriff?

M: … [entweder hat er etwas Undeutliches gesagt, oder ich kam nicht hinterher mit Notieren.]

VR: Liest aus dem ‘Wiener Statut’ vor, welches M unterschrieben habe, wobei er jedes Zitat mit bissigen Kommentaren versieht: “[Das Pappnasengericht] hat seine Befugnis auf dem gesamten Planeten Erde, überall dort, wo sich die zustimmenden Männer und Frauen befinden” und weitere Zitate; und zitiert dann: “Jede andere Gerichtsbarkeit wird verboten”. Fixiert M mit einem strengen Blick, “und so langsam werd i richtig grantig”. Dem M als CEO nehme er nicht ab, dass er “so beschäftigt” gewesen sei, “und nebenbei tun’s dann irgendwas unterschreiben, weil’s Ihnen langweilig ist oder weil Sie Philanthrop sind”.

Es ist jetzt nach 16 Uhr, draussen wird es schon dunkel, und endlich gibt es eine kurze Pause von 10 Minuten. Ich nehme mir vor, in Windeseile alle verfügbaren Papyrusrollen zu holen, denn diesem Vorsitzenden Richter traue ich zu, dass er seine Ankündigung, man könne die ganze Nacht verhandeln, wahr machen könnte.