Carl-Peter Hofmann vor dem liechtensteinischen Obergericht

Verhandlungsbericht aus zweiter Hand

Auf der Grundlage erstklassigen Hörensagens verfasst von Helvetia

Am Donnerstag, den 02.11.2021, hatte sich das Fürstliche Obergericht von Liechtenstein mit der Frage zu befassen, ob der Reichsbürger Carl-Peter Hofmann, Gründer des Fantasiegerichts “GCCL“, nach Österreich ausgeliefert werden soll.

Wie der Titel schon suggeriert, war ich bei dieser Auslieferungs-Verhandlung nicht selbst dabei. Wäre auch irgendwie komisch aufgefallen in so einem kleinen Gerichtssaal und bei so wenigen Anwesenden.

Die einen hätten sich wohl gefragt: “Was macht die ausländische Staatsallegorie hier?”, … und was die anderen sich gefragt hätten, will ich mir lieber gar nicht erst ausmalen. Und so bin ich dann halt zu Hause geblieben.

Aber wie das nun mal so ist: Meine Tante hat einen Nachbarn, der jemanden kennt, dessen Cousine dritten Grades in Liechtenstein wohnt, und dort kennt sowieso jeder jeden. Also haben mich sozusagen via stille Post doch noch ein paar exklusive Informationshäppchen aus der mehrstündigen Verhandlung erreicht.

Und ja, dass sich die Verhandlung über mehrere Stunden hinzog, lag praktisch ausschliesslich an Hofmanns nicht enden wollendem Gesülze über seine megatollen Fantasiedokumente.

Dramatis personae

Im Publikum sassen: zwei Lügenpressevertreter (der vom Volksblatt und der vom Vaterland); eine ältere Dame in einem Rollstuhl und ein älterer Herr; dann eine Frau – pardon, ein lebendes Weib – von eher kleiner Statur, geschätzt ü50, mit (ich sag mal:) schwer zu bändigendem dunklem Haar.

Die eingesetzte V-PERSON und ich kamen zu dem Schluss, dass es sich bei diesem lebenden Weib um Isabel handelt, so eine Art bessere Hälfte Carl-Peter Hofmanns. Bei ihr hat er gewohnt, bevor er auf fürstlichem Territorium hochgenommen wurde, und sie ist diejenige, die im Verhaftungsvideo ruft: “Hey hallo, anechoo, anechoo!”

Das Gericht musste Isabel mehrfach ermahnen, still zu sein, sonst werde sie rausgeworfen. Nicht, dass sie rumgepöbelt hätte, aber sie schien ständig darauf bedacht, ihren Carl-Peter immer wieder daran zu erinnern, ob er in seinen Ausführungen nicht etwas vergessen habe. Meine V-PERSON glaubt auch mitbekommen zu haben, dass Isabel gar nicht gut auf die beiden Lügenjournalisten zu sprechen war, denen sie – ich nehme an, wegen bereits veröffentlichter Lügenpropaganda über Hofmann und den GCCL – vermutlich mit “Strafverfolgung” drohte (man kennt’s).

Des weiteren sass da wohl noch ein Wortmarkensöldner in Zivil – wahrscheinlich hätte er ebensogut eine Uniform tragen können, zumal in Liechtenstein eh jeder jeden kennt.

Und zu guter Letzt sass da im Publikum ausser Isabel noch die beeindruckende Zahl von zwei (2) GCCL-Deppen.

O tempora, o mores, o People Power des GCCL, was ist nur aus dir geworden? Meine V-PERSON vermutet, dass es einige Hofmann-Anhänger abgeschreckt habe, dass man sich beim Gericht als Zuhörer anmelden musste. Registrieren lassen tun sich liechtensteinische GCCL-Deppen gar nicht gern, weil:

  1. “registrieren” angeblich von regis komme (Genitiv von lat. rex, “König”) und man folglich, wenn man sich registrieren lasse, Eigentum des Königs werde (oder des Fürsten? Nein, das hiesse principis. Hätte aber besser gepasst. Vielleicht müsste in Liechtenstein das Verb “prinzipistrieren” eingeführt werden);
  2. und vor allem auch, weil sie aus den Lügenmedien wissen, dass in Liechtenstein gegen die örtliche GCCL-Anhängerschaft ermittelt wird. Da sind dann wohl doch ein paar Füsse erkaltet.

Und dann waren da natürlich noch etliche BAR-Mitglieder: Ein Gremium aus drei Richtern, eine Staatsanwältin, Hofmanns Pflichtverteidiger, eine protokollierende Schreibkraft.

Die kolossale Inkonsequenz des “Herrn Hofmann”

Gleich zu Verhandlungsbeginn schon der Paukenschlag:

Hofmann verkündet, wegen der Maske keine Szene machen zu wollen, und zieht sich brav wie ein Lämmchen die Gesichtswindel über.

What??? Seiner Anhängerschaft bläut er regelmässig ein, sie sollen sich so etwas von den satanistischen Systemgerichten auf gar keinen Fall bieten lassen! Was hat der Carl-Peter seinen Deppen nicht schon für beleidigende Phrasen diktiert, die sie den Richtern und Staatsanwältinnen an den Kopf werfen sollen! Ist ja nicht sein Problem, wenn das Kanonenfutter vor Gericht eins aufs Dach kriegt; das liegt eh nur daran, dass die Betreffenden sich nicht penibel genug an seine Anweisungen gehalten haben.

Und jetzt zieht doch ebendieser Carl-Peter einfach so eine Maske an. Was kommt als Nächstes? Akzeptiert er die 12 BAR-Vermutungen?

Ob ihr’s glaubt oder nicht… JA!!!

Jedenfalls ist meiner V-PERSON nicht im Mindesten aufgefallen, dass Hofmann den BAR-Vermutungen widersprochen hätte. (Und ich habe meine V-PERSON vorher extra noch gebrieft.) Auch scheint es kein “Affidavit” gegeben zu haben.

Die V-PERSON versicherte mir statt dessen mehrfach, dass Hofmann – kaum zu glauben – sich gegenüber den Richtern sehr zurückgehalten habe mit Ausfällen. Von den BAR-Vermutungen scheint keinerlei Rede gewesen zu sein. Und wie wir alle “wissen”: Wer den BAR-Vermutungen nicht wirksam widerspricht, akzeptiert sie konkludent.

Tjaha. Und da wundert sich der GCCL noch, dass die drei BAR-Richter die Auslieferung genehmigt haben…

Hätte sich Carl-Peter obendrein widerstandslos als “Herr Hofmann” ansprechen lassen – d.h. als PERSON statt als “lebender Mann :Carl-Peter :Hofmann” – dann wäre das nur noch das Sahnehäubchen seines Totalversagens in der eigenen “Methodik” gewesen.

Und es ist durchaus möglich, dass auch das so passiert ist. Meine V-PERSON erinnert sich jedenfalls an keinerlei Protest diesbezüglich; allerdings auch nicht konkret daran, dass Hofmann irgendwann mit “Herr Hofmann” angeredet worden wäre. Von daher: Geschenkt.

Der GCCL-Koch verdirbt seinen Brei

Hofmanns Verteidigung befand sich nach Einschätzung meiner V-PERSON in einer gar nicht mal so schlechten Ausgangslage. Zwar hatten die Ösis in weiser Voraussicht den §246 StGB “Staatsfeindliche Verbindungen” aus der Liste ihrer Vorwürfe entfernt. Da es sich dabei um ein Delikt mit politischem Charakter handelt, hätte Hofmann nicht ausgeliefert werden dürfen, wenn man ihn in der Folge in Österreich dieses Deliktes angeklagt hätte.

Alle übrigen Hofmann vorgeworfenen Straftaten stehen allerdings in einem engen Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Gründer und Oberhaupt der staatsfeindlichen Verbindungen GCLC und GCCL. Hätte Hofmann seinen BAR-Anwalt einfach machen lassen, vielleicht hätte der ihn ja sogar raushauen können.

Aber die BAR einfach machen lassen – nicht mit Carl-Peter! Der hielt lieber theatralisch seine mitgebrachte Bibel hoch und verkündete dem Richtergremium, dass der Mensch keinen Gesetzen unterworfen sei ausser denen des “Schöpfers” (dessen Willen zufälligerweise der Carl-Peter am allerbesten kennt).

Er liess sich vom Verteidiger eine Reihe von Fragen stellen, die ihm dazu dienten, den bemitleidenswerten Anwesenden die volle Dröhnung seines fantasierichterlichen Schwurbelprogramms angedeihen zu lassen: Der GCCL sei eine von der UNO anerkannte NGO, sei legitimiert, Recht zu sprechen, setze sich für die “Menschenrechte” ein und bekämpfe Pädophile.

Besonders weitschweifig muss er über seine Fantasiedokumente referiert haben, die natürlich äusserst sinnvoll und überhaupt kein Betrug seien. Der Verteidiger gab sich derweil Mühe, das Gesagte irgendwie in die Richtung zu relativieren, dass Hofmann seinen Deppen ja gar keine Immunität vor Strafverfolgung versprochen habe mit diesen Fantasiedokumenten.

Es gab da auch einen Moment, in dem es meiner V-PERSON kalt den Rücken runterlief. Denn plötzlich vernahm die V-PERSON die Stimme des alten Weibleins im Rollstuhl: “Mein Sohn will nur Gutes tun!”

Und tatsächlich: Bei dieser Dame und dem sie begleitenden älteren Herrn handelte es sich um Hofmanns Eltern. Beide sind über 90.

Der Sohnemann konnte dann doch nicht so ganz aus seiner Haut. Während er sich, wie erwähnt, gegenüber den anwesenden BAR-Richtern zwar mit Beleidigungen zurückhielt, waren seine Ausführungen gespickt mit Ausfällen gegen Österreich und besonders gegen die für ihn zuständige Staatsanwaltschaft Graz.

Überall sei seine Clowntruppe “GCCL” anerkannt, nur nicht in Österreich, die seien dort alle pädophil usw., man kennt’s. Der zuständige Staatsanwalt ist natürlich in Hofmanns Welt ein Satansjünger.

Um hieb- und stichfest zu “beweisen”, dass weder er noch seine Anhängerschaft “Reichsbürger” seien, hatte Hofmann als Zeugen einen “Prinzen von Thüringen” laden wollen, der seine Ideologie teile und als Prinz irgendwie besonders beleidigt sei, für einen Reichsbürger gehalten zu werden (nein, man muss in diesem Gedankengang keine schlüssige Argumentationskette suchen).

Der Zeuge war im Vorfeld vom Gericht abgelehnt worden; trotzdem scheint Hofmann darauf eingegangen zu sein. Die V-PERSON erinnerte sich an einen Namen wie “Prinz Royce”; kurz darauf stellte sich heraus, dass wohl diese illustre Reichsdeppenpersönlichkeit gemeint war.

Möglicherweise war Heinrich XIII Prinz Reuss schon 2018 GCLC-Mitglied, denn in diesem Video ab 22:11 brüstet sich Hofmann bereits mit angeblichen Adelskontakten.

Die Gesichter der anwesenden Richter während Hofmanns Ausführungen kann man sich wohl vorstellen.

In mehreren kurzen Verhandlungspausen, wenn sich das Gericht für ein paar Minuten zur Beratung zurückzog, liess der Carl-Peter noch ein wenig mehr von seiner sprichwörtlichen Maske (rofl) fallen, während er die echte Maske brav anbehielt, und machte die Staatsanwältin blöd an mit der Frage, wer sie überhaupt sei bzw. zu sein glaube.

Ist ja auch generell eine Unverschämtheit, um nicht zu sagen: eine Vergewaltigung und ein Kriegsverbrechen, wenn man dem Verfassungsrichter des GCCL meint als Staatsanwältin gegenübertreten zu müssen.

Auch lästerte Hofmann über die gerade abwesenden Richter, diese seien ja offensichtlich nicht an der WAHRHEITTM interessiert. Das hatte er wohl an den richterlichen Mienen während seines Vortrages abgelesen und ahnte die auf ihn zurollende Niederlage bereits.

Der Rest ist Geschichte: Das Obergericht genehmigte Hofmanns Auslieferung nach Österreich und brannte ihm noch die Bemerkung auf den Pelz, dass sein Fantasiegericht in diesem Universum nix zu melden hat. Hofmann kann jetzt das Urteil noch an den Obersten Gerichtshof Liechtensteins weiterziehen und wird dies mit Sicherheit auch tun. Es bleibt also vorerst unterhaltsam.