Prozessbericht “Dreiste Lügen über den Staatenbund-Prozess”, 2. Auflage

Einmal mehr hat unser eidgenössisches Forenmitglied Helvetia keine Kosten und Mühen gescheut, um sich den ersten Verhandlungstag im Prozess gegen den “Staatenbund Österreich” anzuschauen und einen detaillierten Bericht anzufertigen.

Hier alle Einzelteile:

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Teil 3: Das Eröffnungsplädoyer des Staatsanwaltes, erste Hälfte

Es ist derselbe Staatsanwalt wie im ersten Verfahrensgang vor knapp zwei Jahren, wobei im Verlaufe des Tages zu erfahren ist, dass er mittlerweile Oberstaatsanwalt sei und in einen anderen Aufgabenbereich, nämlich Korruption und Wirtschaftskriminalität, gewechselt habe. Dennoch habe er dieses grosse Staatsverweigerer-Verfahren niemand anderem zumuten wollen und ziehe es noch bis zum Ende durch.
In seinem Plädoyer wendet er sich insbesondere an die Geschworenen, was logisch ist, da diese am Ende entscheiden. Ausserdem sind es neue Geschworene, sie müssen erst über ihre Aufgabe instruiert werden. Deshalb erklärt ihnen der StA zunächst den gesetzlichen Hintergrund des Geschworenenprozesses in Österreich und – mit einer Fussballmetapher, die ich nicht niedergeschrieben habe, die aber später Kritik von den Verteidigern erfährt – den Ablauf des Verfahrens, für welches zunächst etwa vier Wochen, 19 ganze Tage, angesetzt seien.
Nun kommt er zum Thema Staatenbund Österreich (im Folgenden SBÖ), den er gleich von Anfang an dezidiert als “staatsfeindliche Verbindung” bezeichnet. Es gebe verschiedene angeklagte Charaktere in diesem Prozess. Die meisten seien mittlerweile “durch das Haftübel schon teilweise geläutert” und hätten sich dem Rechtsstaat wieder zugewandt. Andere seien trotz Haftübel noch immer felsenfest vom Staatsverweigerer-Gedankengut überzeugt, bestünden immer noch auf ihrem “aus der Familie”, so – wie eben gesehen – Welser, Eugster und Faller. Daher sei der SBÖ immer noch ein aktuelles Problem. Die Geschworenen sollten sich unbedingt ein eigenes Bild machen, und zwar nicht davon, was heute ist, sondern was zur Zeit der inkriminierten Taten war. Die Beweislage dafür, was sie geplant hätten, wie sie das gemacht hätten, wie sie gedacht hätten, sei “erdrückend”; es gebe viele durch den Angeklagten Fröhlich aufgenommene Tonbänder von Besprechungen und auch Videos.
An diesem Punkt stellt sich der StA den Geschworenen noch mit Namen vor. In den vergangenen Jahren habe er die Aufgabe gehabt, allerlei extremistische Strömungen zu bearbeiten, von Neonazis bis Islamisten. 2016 wurde er mit den Ermittlungen in Sachen SBÖ betraut und habe damals noch keinerlei Ahnung von dieser Materie gehabt. Der SBÖ sei die mit Abstand grösste staatsfeindliche Verbindung, die bisher in Österreich existiert habe; zu seinen Glanzzeiten habe er um die 3000 Mitglieder gezählt. Kernthema sei nicht etwa Liebe und Frieden gewesen, sondern die Bekämpfung des angeblich betrügerischen und ausbeuterischen Staates und von dessen Beamten, die laut SBÖ angeblich genau gewusst hätten, was für “Verbrechen” sie begingen.
Hier erklärt der StA noch kurz seinen Werdegang. StA wird man in Österreich nach einer Richterausbildung und er habe sich nach der Richteramtsprüfung für dieses Amt entschieden.
Die Anklage gegen die SBÖ-Führung umfasse etwa 400 Seiten, “das wäre auch kürzer gegangen”, aber der StA wollte, dass die Geschworenen eine gute Dokumentation als Arbeitsgrundlage haben. Ausserdem sollen die Geschworenen unbedingt von ihrem Fragerecht Gebrauch machen: “Sie werden je nachdem ganz neue Erkenntnisse darüber haben, was ein Mensch alles glauben und vertreten kann”, sagt er im Wissen um die skurrilen Inhalte der SBÖ-Ideologie.
Als nächstes stellt der StA klar, dass er nicht nur das Belastende vorbringen, sondern auch das Entlastende dagegen abwägen müsse. Als Beispiel nennt er das (erste) psychiatrische Gutachten über S, aufgrund dessen er damals den Antrag auf Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Straftäter zurückgezogen hatte. Daran kann ich mich noch erinnern, da ich gerade an dem Tag anwesend war. Ein ähnliches Beispiel bringt der StA bezüglich des Angeklagten Trautmann, da dieser, wie er selbst während des damaligen Verfahrens einbrachte, nie im “Landbuch” (dem fiktiven Grundbuch des SBÖ) unterschrieben habe, was ihn vom entsprechenden Vorwurf entlastet habe.
S meldet sich wieder durch Handhochheben, worauf ihn die Richterin fragt, ob er auf die Toilette müsse. Das muss S offensichtlich nicht, sondern beginnt etwas anderes zu faseln – ich glaube, es sollte ein Protest gegen die schröcklichen Lügen des StA werden. Die Richterin unterbindet dies aber: “Lassen’s den Staatsanwalt jetzt sprechen!”
Nun kommt der StA darauf zu sprechen, ob der SBÖ eine staatsfeindliche Verbindung sei; denn soweit ich sehe, sind sämtliche Angeklagten eines Vergehens nach §246 StGB angeklagt. Von der versuchten Bestimmung zum Hochverrat wurden hingegen bis auf Moni und S im ersten Verfahrensgang alle Beschuldigten freigesprochen, diese Urteile sind mittlerweile rechtskräftig. Wegen dieses Vorwurfs müssen sich also nur noch Moni und S verantworten.
Der StA sagt, die Frage, ob der SBÖ eine staatsfeindliche Verbindung sei, stelle sich in diesem Verfahren gar nicht, da sie schon in anderen Verfahren von Obergerichten bestätigt worden sei. (Gemeint ist vermutlich, dass nicht der SBÖ an sich, sondern das Verhältnis der Angeklagten zu diesem beurteilt werden müsse, so zumindest mein Interpretationsversuch).
Aufgabe der Geschworenen sei es lediglich, die Frage zu beurteilen: Was haben die Staatenbündler getan, was haben sie damit gewollt?
Nun gibt der StA einen Überblick über die Tathandlungen von Moni und S, was den Hochverratsvorwurf betrifft. Moni sei immer mehr unter Druck geraten, Erfolge gegen die Verbrecher von der Firma Republik Österreich vorzuweisen, und dies habe zu folgenden Aktionen geführt:
14.10.2015 (vor der Gründung des SBÖ, der erst am 26.10.2015 ausgerufen wurde!): Im Zuge der Migrationskrise, die von Moni &Co. als Gefahr wahrgenommen wurde, sollte das Bundesheer die Grenzen schliessen.
04.11.2015 Hilfsgesuch des SBÖ (beteiligt Moni, S, Voglmeir u.a.) ans Bundesheer, dieses solle den SBÖ vor der bösen Staatsmacht beschützen. Ein zuständiger Offizier habe mit den Deppen ein Gespräch geführt und habe – rückblickend betrachtet – den Fehler begangen, Moni seine Visitenkarte in die Hand zu drücken. In der Folge habe er dann laufend Mails, SMS und Anrufe von Moni bekommen, wenn einer ihrer Anghänger zwangsgeräumt oder sonstwie von der Firma Republik Österreich behelligt wurde. Diese Zuschriften und Anrufe mit der Bitte um Einschreiten des Militärs erfolgten an mehreren Daten.
Als diese Versuche nicht von Erfolg gekrönt waren und der Druck seitens der SBÖ-Mitgliederbasis auf Moni zunahm, habe man sich überlegt: Man müsse Putin dazu bringen, in Österreich einzumarschieren und den SBÖ an die Macht zu bringen. In diesem Kontext bezeichnete der StA den S als “Putin-affin”, was später von S’ Verteidigerin kritisiert und in Abrede gestellt wurde.
Als dieses Unterfangen “überraschenderweise doch nicht funktioniert” habe, seien die Mitglieder des SBÖ unzufrieden geworden. Moni habe ihnen ja eingeredet, keine Kreditraten etc. mehr zu bezahlen, was dann natürlich zu Exekutionsverfahren geführt habe, auf welche die SBÖ-Mitglieder mit Drohschreiben an Beamte, Gerichtsvollzieher etc. reagiert hätten. Der Druck auf Moni wuchs im selben Masse wie der Unmut bei der Mitgliederbasis.
Im Sommer 2016 schliesslich habe Moni erstmals “Haftbefehle” ausgestellt, damals insgesamt 17, und habe diese zusammen mit S dem Militär übergeben. Die beiden hätten zwei Stunden lang mit einem Offizier diskutiert. Dieser habe sie reden lassen, um die Gefahr einzuschätzen, und sei zu dem Schluss gekommen, dass das gefährliche Überzeugungstäter seien, die den Mist, den sie verzapften, wirklich glaubten. Nach diesem Gespräch seien Moni und S ganz stolz und euphorisch gewesen und hätten weitere (insgesamt 27) “Haftbefehle” geschrieben, die diesmal auch Regierungsmitglieder von Bund und Ländern betrafen. Dann wollten sie nochmals zur Kaserne, hatten aber dort inzwischen Kasernenverbot. Das habe sie zwar ein wenig verwirrt, doch sie hätten wohl gedacht, das sei jetzt einfach ein plumper Versuch der Firma Republik Österreich, zurückzuschlagen. Die Haftbefehle hätten sie dann dort abgegeben und den SBÖ-Mitgliedern anschliessend versichert, bald werde sich die Lage zu ihren Gunsten ändern. Dadurch habe sich beispielsweise der Angeklagte Wallner auch zum Verfassen eigener Briefe ermutigt gefühlt.
Alexander Resch wiederum sei einmal in eine Autokontrolle geraten und habe den SBÖ dazu bringen wollen, dass die Militärpolizei kommt und die Wortmarke von seinem Auto vertreibt.
Im Dezember 2016 nahm der Druck der Basis weiter zu.
Am 10.12.2016 schrieb Moni daher einen Brief ans Militär, dieses mache sich mitschuldig, wenn die Haftbefehle nicht ausgeführt würden.
Anfang 2017 sollten dann alle Präsidenten einzelner “Staaten” des SBÖ gemeinsam so ein Schreiben ans Militär unterzeichnen. Es gebe eine dreistündige Aufzeichnung der diesbezüglichen Besprechung, und am Ende hätten sie alle unterschrieben (dies war auch der Grund, warum im ersten Verfahrensgang auch die anderen PräsidentInnen der versuchten Bestimmung zum Hochverrat angeklagt waren).
Der Grund: Moni wollte Geschlossenheit symbolisieren, damit das Militär nicht etwa denkt, sie handle ganz allein.
Kurz darauf entstanden 47 neue “Haftbefehle”.
Daraufhin sollte wegen des zunehmenden Drucks “eine eigene Gerichtsbarkeit aufgemacht” werden. StA: “Diese Selbstjustiz war so geregelt, dass sie ein Gericht abhalten wollten.” Sie wollten über Bankangestellte, Gerichtsvollzieher etc. zu Gericht sitzen. Erstmals hätte dies am 21.04.2017  stattfinden sollen (“Prozess” gegen die Beteiligten an der Zwangsräumung des Hauses von Gerhard Url). Moni habe Faller und Klima als “Gerichtsboten” eingesetzt, die das Militär um die Verhaftung zumindest der 12 “Angeklagten” bitten sollten. Zugleich wurden die beiden aber auch zu diesen “Angeklagten” selbst geschickt, um Ladungen zur Verhandlung abzugeben. Klima sei “zwar von der Natur her nicht der grosse Schlägertyp”, habe aber eine Waffe zu Hause. Man könne sich also vorstellen, dass da schon etwas hätte passieren können. Der SBÖ, das seien zur besten Zeit etwa 3000 Leute gewesen, manche von ihnen bewaffnet.
Die beschriebenen Vorgänge führten dann zu der berühmten Razzia am 20.04.2017 (dem Ereignis, bei welchem zum Beispiel Fallers “Person” vom StA beschlagnahmt wurde ;) ).
Laut StA ist das Schreiben und Übermitteln all der Briefe bereits rechtskräftig festgestellt, da zum Anklagepunkt “Nötigung der Regierung” schon Urteile gefällt und bestätigt worden seien. Davon könnten die Geschworenen also einfach ausgehen.
Zur Veranschaulichung dessen, dass eine einzelne Tat zur Anklage wegen mehr als einem Verbrechen führen kann, so wie hier “Nötigung der Regierung” neben “Versuchter Bestimmung zum Hochverrat”, bringt der StA nun ein fiktives Beispiel, für das er von den VerteidigerInnen noch viel Kritik wird einstecken müssen: “Angenommen, die Frau Unger und der Herr Stückelschweiger planen einen Mord an Herrn Staat und Frau Regierung” …
Bei dem Begriff “Mord” äussern die Angeklagten ihren Unmut, einige rufen “Wahnsinn!”, … und ich muss sagen, ich kann es durchaus verstehen, da dieses Verfahren nichts mit irgendeinem Mordvorwurf zu tun hat. Der StA hat das natürlich als blosses Anschauungsbeispiel gekennzeichnet, dennoch werden die Angeklagten dadurch in die Nähe von Taten gerückt, die ihnen so nie vorgeworfen wurden. Man hätte gewiss auch ein anderes Beispiel finden können.
Jedenfalls sei die Frage, die sich die Geschworenen stellen müssten: Was haben Moni und S mit ihren Aktionen, die schon zur Verurteilung wegen Nötigung einer Regierung geführt haben, noch gewollt (ausser “nur” die Regierung verhaften zu lassen)? Wollten sie damit die Verfassung bzw. Regierung ändern bzw. einen staatlichen Umsturz herbeiführen? Dann wäre es Hochverrat.
An diesem Punkt gibt es fünf Minuten Pause.

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sonnenstaatland

Deine sympathische Anti-Kommissarische Reichsregierung seit 1871 aus dem Herzen Berlins.

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