Prozessbericht AG Meißen in Sachen DPHW – Teil 3

Wie ja schon der Tagespresse zu entnehmen war, sind jetzt alle, vor dem AG Meißen angeklagten DPHWler, verurteilt worden. Alle – bis auf einen. Volker Schöne zieht es immer noch vor sich im Ausland aufzuhalten, aber dank diesem vorerst letzten Prozesstag könnte es sich da nur noch um eine (kurze) Frage der Zeit handeln.

Zwischenzeitlich haben ja wohl alle Verurteilten Berufung gegen die ergangenen Urteile eingelegt. Interessant ist, dass sie nicht gegen das Strafmaß an sich, sondern nur gegen die Rechtsfolgen in Berufung gegangen sind, d.h. sie möchten nur die Haftstrafe vermeiden, also erreichen, dass die ausgesprochene Strafe auf Bewährung ausgesetzt wird.  Offen bleibt, ob dies der Erkenntnis geschuldet ist, dass man einfach Mist gebaut hat oder ob man einfach nicht am Weitermachen gehindert werden möchte. Schließlich hat man ja zwischenzeitlich eine “Partei”, mit Namen “DPFW” gegründet in der Hoffnung damit seine Ziele durchsetzen zu können.

Unser Forenmitglied “Dieda” hat den Prozess wieder live verfolgt und einen ebenso kurzweiligen wie ausführlichen Prozessbericht verfasst.

Wir bedanken uns ganz herzlich für diese Mammutaufgabe!

Tag 4 des Gerichtsmarathons am Amtsgericht Meißen zur strafrechtlichen Aufarbeitung des auch überregional bekannten Überfalls einer Gruppe uniformierter Reichsbürger auf einen Gerichtsvollzieher am 23.11.2012. Dieses Mal stand nun und mit dem zweiten Anlauf eine Frau mittleren Alters, die Ex- Lebensgefährtin desjenigen Mannes vor Gericht, der bereits am 15.12.2015 in gleicher Angelegenheit verurteilt worden war. Auf dem von den Angeklagten damals noch als Paar bewohnten Dreiseithof fand schließlich der Vorfall statt.

Der zusätzliche Termin war deswegen erforderlich geworden, da die Angeklagte Juliana K. zur Verhandlung am 14.01.2016 trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht erschienen war und auch am damaligen Verhandlungstag nicht mehr vorgeführt werden konnte, so dass auch gegen sie Haftbefehl erging. Noch am 06.01.2016 soll ja die Angeklagte eine Mitteilung im schönsten Reichsbürgerdeutsch an das Amtsgericht Meißen geschrieben haben, wo sie bereits angekündigt hatte, dass sie der „Einladung“ des Amtsgerichtes natürlich nicht Folge leisten werde, da ja nach ihrer Meinung das Gericht gar nicht existiere und sie selbst “nichts hören” könne und “nichts sehen” könne und zudem selbst “gar nicht existieren” würde u.s.w..

Als man dann die Angeklagte doch aufgefunden hatte und die Sicherungshaft vollstrecken wollte, kam wohl die plötzliche Einsicht, nur was genau diesen abrupten Gesinnungswandel wirklich ausgelöst hat, konnte dann auch bis zum Ende der Verhandlung nicht mehr aufgeklärt werden.

Nun also der zweite Anlauf, die Reihen der Zuschauer schon stark gelichtet und auch wenn mir der Anfang der heutigen Verhandlung fehlt, verpasst hatte ich wohl bei den anfänglich wohl sehr zähen Fragespielen zwischen Richter und Angeklagten ja erst mal soweit nichts. Trotz des nun zumindest pflichtgemäßen Erscheinens zeigte sich erst mal nur wieder das bereits bekannte Muster im Verhalten der verschiedenen Angeklagten: Man wusste und weiß natürlich nichts oder kann sich ersatzweise an einfach rein gar nichts mehr erinnern, nicht mal an die einfachsten Sachen oder Handlungen. Außerdem war man ja im Prinzip selbst gar nicht dabei, und wenn man schon doch irgendwie anwesend war, dann wiegelt man trotzdem alles ab, denn man war ja nur „Zeuge“. So richtig Verantwortung hatte dann wiederum irgendwie eigentlich keiner, allenfalls noch der Schöne.
Gelegentlich kam als leicht bis mittelschwer Verantwortlicher in der Befragung noch der ja bereits verurteilte Herrn S. in Frage, aber ansonsten handelt man in dieser scheinbar ziemlich unübersichtlichen und quasi zufälligen Ansammlung von irgendwelchen „Zeugen“, die sich wiederum untereinander allerdings auch nur entweder wenig bis reinweg gar nicht kannten, ohne sonderbarer Weise dann ohne irgendwelche Absprachen. Auch zum von den „Zeugen“ selbst zu bezeugenden Sachverhalt gab es dann doch soweit auch irgendwie keinen echten „Sachkundigen“, allenfalls… ja natürlich noch den Volker Schöne…

Daher war auch der schönste Satz des Tages die treffende Bemerkung von Richter Andreas Poth: „Immer wieder der Schöne. Na, da bekommt das Wort „be-schön-igen“ ja eine völlig neue Bedeutung.“ Auch einige Fragen, die der Richter an die Angeklagte hatte, beantworte er sich dann bisweilen gleich schon mal selbst: „Und wo Sie jetzt dabei selbst gestanden haben, wissen Sie jetzt auch nicht….” Zumindest seinen Humor hatte der Richter noch nicht verloren.

Trotzdem schaffte es Richter Andreas Poth auch hier wieder, immer neu einzuhaken, die Begrifflichkeiten detailliert zu hinterfragen, gegebenenfalls Widersprüche in den Aussagen soweit aufzudecken, um mit der Angeklagten dann doch noch ins Gespräch zu kommen um wenigstens Bruchstücke dieser scheinbar schweren Erinnerungsstörung, ans Tageslicht zu befördern.

Gerade weil sich diese scheinbar ansteckenden neurologischen Ausfälle so flächendeckend über die bisherigen Angeklagten über diesen Tag und dieses Dörfchen ausgebreitet hatten, war es vielleicht am Ende irgendwie doch gut gewesen, dass es in der Causa Bärwalde gleich zwei zusätzliche Verhandlungstage angesetzt werden mussten, und so einige Angeklagte, insbesondere die Familie Krautz  einzeln verhandelt werden konnten, was zumindest in Details erhellen war, und das Gesamtbild etwas abrundete. Trotzdem bleibt vieles weiter rätselhaft, so wie die Hintergründe zu den immerhin stolzen 7.000€, die man auch noch im fraglichen Hof in Bärwalde sichergestellt hatte, und die abenteuerlicher Weise bis heute noch von keinem rechtmäßigen Eigentümer abgeholt werden konnten. Im Verhältnis zu der Höhe der an dem Tag zu vollsteckenden Summe ist das schon sehr merkwürdig, aber man schweigt sich auch dazu weiter standhaft aus, oder lässt sich sogar noch Antworten einfallen, die der Richter mangels hinreichender Nachvollziehbarkeit wieder getrost unter Ulk verbuchen kann.

Ein bisschen klingt in der Befragung zwischenzeitlich auch noch an, dass bei einigen Angeklagten auch noch ganz private Vorbehalte gegen den ihnen auch persönlich bekannten Gerichtsvollzieher eine Rolle gespielt haben könnten. Zumindest in dem Kontext soll angeblich dann auch der Satz der Angeklagten an das Gericht zu verstehen sein, dass schließlich der Gerichtsvollzieher Herr L. „selbst entschieden hätte, mit Todesangst zu reagieren“. Von Reue wegen der gesundheitlichen Folgen diesmal keine Spur.

Doch spätestens nach den Videos ergaben sich dann noch ein paar ganz neue und wichtige Fragen an Frau K.. Frau K. war offensichtlich während der Zeit, als der Gerichtsvollzieher noch im Hof eingesperrt war, aber noch bevor die Polizei ankam, über einen Hinterausgang vor das Gehöft gelaufen. Schließlich gab sie, nachdem die angebliche Rauchpause wegen der allzu „großen Aufregung“ bei Richter Poth nicht wirklich durch ging doch zu, dass sie Autoschilder fotografiert hätte, auch das von dem Gerichtsvollzieher. Warum sie das denn gemacht hätte und für wen, wollte Richter Poth wissen. Für angebliche „Sachkundige“ lässt sich die Angeklagte dann noch aus der Nase ziehen, nur welche Sorte „Sachkundige“ das gewesen sein sollen, konnte sie nicht mehr erklären.

Nun kam Richter Poth auf die sehr plötzlich noch kurz vor der Verhandlung von Frau K. doch noch bezahlten Ordnungsgelder zu sprechen, sowie auf den Herrn Uwe Wetzig. Dieser muss den Ausführungen nach zu urteilen vor der Hauptverhandlung wiederholt im Amtsgericht Meißen angerufen haben, dass er nicht kommen könne, wobei er sich schließlich wohl damit verplapperte, dass dies mehr oder weniger mit seiner großen Angst vor einem ihm schon und aus unbekannter Quelle (!) bekannten Haftbefehl, wegen eben solcher nicht bezahlten Ordnungsgelder zu tun hätte. Auch die ominösen „Sachkundigen“ für Autokennzeichen, für die Frau K. die Fotos ja erst  gemacht hatte, sowie die o.g. Hinweise auf jene Vorabinformationen im Strafverfahren gegen den Uwe Wetzig deuten da auf noch immer ungeklärte Kontakte zur richtigen Polizei und damit auf mutmaßlichen Geheimnisverrat hin. Genau das spricht Richter Poth nun erstmalig und mehr oder weniger so offen und deutlich aus.

Nach einer Sitzungspause wird dann ein Internetausdruck der Gründungsurkunde der “reorganisierten” Interimsgemeinde von Bärwalde von Anfang 2014 zu Protokoll genommen und die Kopie den Prozessbeteiligten ausgehändigt. Nach einem Vorhalt an die Angeklagte, weil sich deren Unterschrift und Fingerabdruck darauf findet, will sich die Angeklagte, die sich nun einerseits als „DDR- Kind“ bezeichnet und dann doch zaghaft zur BRD bekennt (wörtlich: „Vermutlich gibt es die.“) von dieser der „Szene“ längst gelöst haben. In der weiteren Diskussion zu den Zusammenhängen über das Zustandekommen dieser Gründungsurkunde, bei der ja auch wieder Herr Schöne anwesend war und dieses Mal offensichtlich gerade nicht zufällig beim “Dorffest” war oder man sich mal eben “Holz brachte”, stellt sich allerdings nun plötzlich heraus, dass Frau K. irgendwie doch noch gelegentlich Emailkontakt mit Herrn Schöne unterhält. Richter und Staatsanwalt werden gleichsam aufmerksam und vereinbaren dann mit der Angeklagten, dass diese sich nach der Verhandlung an einem der Hauscomputer des Amtsgerichtes in ihren privaten Email- Account einloggen wird, um gegebenenfalls solche Emails des Herr Schöne an die Angeklagte einsehen zu können.

Auf Nachfrage zu den 6 bis 7, von der Angeklagten so kurz nach Weihnachten dann doch noch schnell und brav bezahlten Bußgeldbescheiden, mutmaßlich alle aus dem Verkehrsordnungswidrigkeitsbereich, bestreitet die Angeklagte erwartungsgemäß natürlich jedweden Zusammenhang mit dem Ausgang der anderen Verhandlungen gegen die übrigen Mitbeschuldigten. Es zeichnet sich bei der Aufnahme der persönlichen Verhältnisse dann doch ein eher tragisches, wenn auch nicht ganz untypisches Bild für eine gescheiterte Nachwendebiografie ab: von der angestellten Maschinenbauingenieurin bis 1990 über ein schließlich wegen Erfolglosigkeit aufgegebenes Versicherungs- und Baufinanzierungsvermittlungsgeschäft zum Marketing im kosmetischen Bereich, dann eine aus Kostengründen abgebrochene Heilpraktiker- Ausbildung über Massageangebote als Selbständige bis zu H4. Das mag hier in den Beitrittsländern soweit kein Einzelfall sein, und kann wohl so manche Ostalgie erklären, musste aber wie hier nicht zwangsläufig auch auf die Anklagebank führen.

Es folgten die Plädoyers von Staatsanwalt: „Sie haben kein Anrecht auf ein starkes und gesundes Opfer!“ und der Nebenklage: man sei „gegenüber dem Geschädigten selbst wie ein Standgericht aufgetreten“, dabei sogar mit eigenen sechsstelligen „Geldforderungen“. Auch auf den bei dem Überfall gegenüber dem Gerichtsvollzieher laut ausgerufenen Artikel 2 Absatz 2 EMRK wird von der Nebenklage an der Stelle und nochmal und dazu im genauen Wortlaut des Artikels Bezug genommen, verbunden mit der sehr rhetorischen Frage, ob man sich daraus im falschen Umkehrschluss vielleicht auch ein eigenes Recht auf Töten herleiten wollte.

Das Urteil von 14 Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung war, wie in der Erläuterung zur Urteilsbegründung erklärt, neben dem klaren direkten Tatbeitrag als Mitbewohnerin auch in der für den Richter nicht wirklich glaubhaften Distanzierung von der „Szene“ und der, durch die ganzen Umstände der Tat deutlich gewordenen „Nichtanerkennung des Staates“ sowie den während der Verhandlung zu Tage getretenen „Erinnerungen an nichts“ geschuldet, aber auch der Dreistigkeit, nicht mal zur Verhandlung zu erscheinen. Zwar ist das „Jedermannsrecht“ bei Diebstahl und Raub bei einfachen Kriminellen sehr wohl gerechtfertigt. „Sie haben aber hier einen Funktionsträger des Staates selbst angegriffen“, wobei und das sollte in der Erklärung zur Begründung wohl auch nicht ohne kleinen Seitenhieb bleiben, „völlig egal“ ist, wie der sich dann in Ausübung seiner hoheitlichen Handlungen anzieht.

Mindestens aber mit den fingierten Schuldtiteln, der bekannten persönlichen Bedrohung des Gerichtsvollziehers, und das nicht nur in diesem Fall, bis hin zu den regelrechten Veröffentlichungen der Adressen, besteht hier die „sukzessive Mittäterschaft“.

Und auch wenn in der Presse hier für Außenstehende vielleicht der Eindruck entsteht, da sitzt vielleicht ein neuer Feisler an der Triebisch, trügt der Eindruck doch gewaltig. Obwohl es notwendig war, den Angeklagten erst mal wieder die Spielregeln beizubringen und sie mit klaren Maßnahmen wieder auf den Boden der Tatsaschen zu bringen, saß mit Richter Poth in meinen Augen immer noch ein Mann da, der mit jedem Angeklagten einzeln wirklich gerungen hat: um die Wahrheit, um den jeweils individuellen Tatbeitrag und um die grundlegenden Fragen von Recht und Gesetz in diesem Land, und das immer mit Präzision und Humor. Gleichzeitig kam er mir streckenweise fast wie ein sehr betrübter Vater vor, der seine eigenen, aus dem Ruder geratenen Sprösslinge erst mal wieder Ordnung beibringen musste und sie dabei ernsthaft ins Gebet zu nehmen hatte dazu und noch ein paar einfache Lektionen in Staatsbürgerkundeunterricht erteilen muss. Harte Urteile waren zwar die Folge, aber trotzdem keine “Gesinnungsurteile”, wie von den Verteidigern befürchtet wurde.

Man kann als Zwischenbilanz das, was sich bisher in den Verhandlungen am Amtsgericht Meißen abspielte, vielleicht sogar in die klassische Reichsbürgerterminologie vom angeblich so großen Unterschied zwischen „Mensch“ und „Person“ bzw. zwischen „Amts-“ und  „Dienstausweis“ übersetzen: da war zwar immer ein strenger Richter, aber eben dann doch kein diktatorischer „Amtsinhaber“ oder gar alttestamentarischer Rächer, so wie sich das die Angeklagten scheinbar vorgestellt und vor dem sie sich ja ihrerseits teilweise wie die dummen Schulkinder drückt hatten, anderseits aber immer ausgerechnet auch noch den „Amtsausweis“ sehen wollten, sondern eher ein hart arbeitender juristischer „Dienstleister“, der immer auch noch den Menschen hinter der Tat sucht.

Und tatsächlich lassen sich alle Angeklagten, die sich zuvor in genau dieser Logik verheddert hatten und irgendwie dadurch längst selbst den Unterschied zwischen rechtmäßigem und blindwütigem Handeln aus dem Blick verloren hatten, in der Verhandlung mehr oder weniger bzw. früher oder später genau darauf ein, fast so, als hätten sie es letztlich sogar ein bisschen gebraucht.

Daher finde ich es nun eher nicht wirklich erstaunlich, dass bisher alle Angeklagten zwar in Berufung gegangen sind und damit ja wohl doch nun auch die Legitimität der Gerichte anerkennen, aber jetzt nur noch das doch sehr deutliche Strafmaß anfechten, was dafür spricht, dass man zumindest hier schon auf einem guten Weg zum echten Rechtsfrieden ist, und zwar einen für alle Seiten.




Prozessbericht DPHW am AG Meißen – Teil 2

Fast hätten wir vergessen den ebenso kurzweilig wie interessant geschriebenen Prozessbericht unseres Forummitglieds “Dieda” zum zweiten Verhandlungstag vor dem AG Meißen in Sachen DPHW zu veröffentlichen.

Aber wie heißt es so schön: Besser spät als nie.

Prozessbericht:

Sie wollten ein „Signal“ setzen, als sie, eine Gruppe von ca. 20-25, teilweise uniformierten Reichsbürgern im Stil eines „Rollkommandos“ am 23.11.2012 in einem kleinen Dorf in der Nähe von Meißen einen Gerichtsvollzieher bei der Arbeit „festsetzen“ wollten. Dabei filmten sie sich auch noch, denn es war geplant, dass dies später in ihrer Szene „Schule“ machen sollte.

Jetzt wurde und wird der Fall im Amtsgericht Meißen strafrechtlich aufgearbeitet und erfuhr mit dem Verhandlungstermin vom 15.01.2016 gegen die beiden Mitgründer der ehemaligen Reichsbürgermiliz „Deutsches Polizeihilfswerk“ (DPHW) Andreas und Kerstin K. aus Spremberg, die zum ersten Verhandlungstermin am 15.12.2015 nicht erschienen waren und dann nach Haftbefehl festgesetzt wurden, einen kleinen Höhepunkt. Gegen den noch immer flüchtigen Gründer dieses DPHW, den Volker Schöne aus Bärwalde erfolgte inzwischen die öffentliche Zustellung und es soll mittlerweile ein internationaler Haftbefehl vorliegen.

Wenigstens diese Verhandlung konnte pünktlich beginnen und dieses Mal war auch schon der Nebenklagevertreter dabei. Die Angeklagten wurden einzeln vorgeführt und als Frau K. in den Raum kam, schimpfte sie gleich laut los, „Keine Aufnahmen!!“ und verkündete, dass jeder, der sie fotografiert, „verklagt“ wird. Die belustigte Pressemeute fragte gleich nach „Nach welchem Recht denn?“ und Frau K. antwortete keifend: „Natürlich auf deutsches Recht, Persönlichkeitsrechte!“. Aber die kleine skurrile Szene am Anfang war schnell vorbei und die Angeklagten gaben bald artig ihre Personalien an.

Es folgte ein bisschen Geplänkel zwischen Nebenklage und Verteidigung wegen einer fehlenden Zustellung und der Richter kommentierte das gleich mal ironisch mit: „Also ein kleiner Justizskandal!“

Es folgte die Frage, ob die Angeklagten ihren Antrag aufrechterhalten wollten, Herrn Helmut Samjeske als Beistand zu bestellen. Der sei schließlich kein Rechtsanwalt. Der Beklagte meinte „Steuerberater“, aber das verneinte der Richter auch, dass wäre Herr Samjeske auch nicht mehr, hätte auch keine entsprechende juristische Lehrbefähigung und sei weder Angehöriger noch rechtlicher Betreuer. Die Beklagten verzichteten dann doch und es erging der Beschluss nach §138 StPO, dass Herr Samjeske als Beistand u.a. mangels Sachkunde abgelehnt sei.

Dann kam man auf weiter Schriftsätze der Beklagten selbst zu sprechen, wo sie gleich mal „alle Richter abgelehnt“ hatten, aber auch hier kam man mit den beiden Angeklagten schnell darüber überein, dass sie zu Protokoll gaben, dass sie „an ihren als gegebenenfalls als Befangenheitsgesuchen zu wertenden früheren Schreiben nicht mehr festhalten wollen.“

Weiterhin stellte der Richter fest, dass die Angeklagten ja nun schon „Kontakt“ zu ihren Verteidigern aufgenommen hätten und auch hier ihre vorherige Zurückweisung der Verteidiger nicht mehr aktuell sein könne und deutete noch an, dass eine entsprechende Beschwerde des am 15.12.2015 verurteilten Angeklagten S. in der gleichen Angelegenheit vom LG Dresden bereits kostenpflichtig zurückgewiesen wurde. Auch hier ging nun entsprechende Erklärung zu Protokoll, dass an der Zurückweisung der Verteidiger nicht mehr festgehalten wird. Also auch das ging plötzlich alles ganz schnell.

Dann erklärte der Richter, dass jetzt „ein Kollege von Herrn L.(also dem Geschädigten Gerichtsvollzieher A.d.V.) da wäre, der hat Ihnen noch was zuzustellen“ und es kam tatsächlich ein Herr herein und überbrachte den beiden Angeklagten jeweils ein Bündel Papier, es war die Zustellung für die wohl zivilrechtlichen Schadensersatzklagen des Geschädigten.

Es folgte die Verlesung der Anklageschrift und die Angeklagten wurden gefragt, ob sie sich dazu äußern wollten, Frau K. wollte das nicht, aber Herr K. begann dann doch damit, zuerst zögerlich, indem er die Anschuldigungen zurückwies. Er erklärte, sie wären zwar „dort gewesen“, aber sie wären ja nur von Herrn Schöne „aufs Glatteis geführt“ worden. Man hätte sich erst seit 2011 gekannt und Herr Schöne hätte sich Ihnen ja gegenüber als Kriminalhauptkommissar (KHK) und studierter Jurist ausgegeben.

Herr Schöne hätte 2011 ja ein Schreiben verfasst mit dem Titel: „Ich habe Angst“ und mit der Botschaft, die sächsische Polizei, die unter Personalmangel leiden soll, doch zu unterstützen. Und er habe dann dem Schöne als ehemaliger Polizist eben diese Unterstützung angeboten. Schöne hätte ihn erst am Tag des Vorfalls angerufen, dass er diese Unterstützung brauche, und dann waren sie eben hingefahren, aber sonst hatte er keine weiteren Informationen gehabt, hätte doch alles der Schöne organisiert. Aber dass das „so endet“, hätte man „nicht geplant“.

Es ging wieder um die Anwesenden des „Kaffeekränzchens“ davor und auch um den großen Unbekannten, aber der war wohl nicht dabei. Die „Einweisung“ kam vom Schöne und dann sind sie in dem DPHW- Fahrzeug des Schöne hingefahren. Vom Hausverbot wusste der Angeklagte nichts, nur dass „an den Unterlagen“  „was falsch“ war. Es täte ihm leid, dass sich das so entwickelt hätte, es ging ja nur darum, zu klären, dass die Unterlagen „rechtlich sauber unterschrieben gewesen“ wären.
Da kam der heftige Einwurf der Nebenklage: „Der Herr L. war also der Täter, sagen Sie es!“

Der Richter brachte recht bald die Emotionen wieder runter. Nun ging es wieder darum, wann wer wen kannte, ja man kannte den und den und den telefonisch und ja, auch den „Panzer- Maik“…

Ja, aber der Benkert, das war doch eigentlich allein dessen Aufgabe, das immer alles erst mal rechtlich (!) zu prüfen, nicht seine, ja der Benkert, der hatte doch eigentlich die „Rechtsabteilung“ und war dafür zuständig.

Also kam nun auf die Personen bei der Gründung des DPHW im Frühjahr 2012 (Theresienstraße, DD) zu sprechen: Schöne, Benkert, der Angeklagte K. und dessen Vater… (?) Chef war der Schöne, im „Dienstrang eines Generals“, Benkert war dann „Direktor der Rechtsabteilung“, er nur „Inspektor“.

„Inspektor? Er soll mal sein Licht nicht so unter den Scheffel stellen, er war schließlich „General-Inspektor.“  (…)
„Das ist jetzt nicht Ihr Ernst? Was, Sie hatten keine Ahnung was Sie waren?“ „Ich weiß nur, dass ich zwei goldene Sterne auf der Schulterklappe hatte…“  „Zwei Sterne…“

„Was für eine Aufgabe hatten Sie?“ „Mitglieder zu rekrutieren.“

„Und Frau K. war die „Direktorin“. Was ist denn eine Direktorin?“ (…) „Das wissen Sie nicht, Sie sind doch die Führungsebene des DPHW?“
„ Wer war mehr, Benkert oder Sie?“  (…) „Zwei Streifen oder ein Streifen?“ (…) „Wofür stehen denn die Streifen?“ „Der Benkert hat mich bevormundet.“ „Nach meinen Kenntnissen war Herr Benkert Klempner!“ „Ist denn Herr Benkert denn mal befördert worden in der Zeit?“ „Nein.“

Nun kommt ein Vorhalt mit Verlesung aus einer bizarren „Beförderungsurkunde“ des Benkert, unterschrieben vom „Generalleutnant“ und „Generalinspekteur“ des DPHW.

Es ging nun weiter über Aufbau der DPHW und zu den, „Schulungsmaßnahmen“, zum Schluss waren es ca. 400 Mitglieder, davon „ca. 300 Karteileichen“,  Vorträge und Schulungsmaßnahmen… wer denn eingeladen hat, wo die stattgefunden hatten, (mehrfach Dresden) aber auch bundesweit…

„Sie haben eingeladen zu Veranstaltungen, wo sie gar nicht wissen, wo die stattfinden?“ (…) „Um was ging es denn bei den Schulungsmaßnahmen?“ „rechtliche Situation der BRD“ „Wie wurde man Schulungsleiter?“  „Vorstellungsgespräche“, „Auf welche rechtliche Lage im Land wurde denn hingewiesen?“ „Abbau der Polizei, Aufruf von Schöne: „Ich habe Angst““ „Wie kommen Sie darauf, dass Schöne Polizist war?“ „Er hat sich als KHK aufgespielt.“ „Aber nach dem Dienstausweis haben Sie nie nachgefragt?“ „Er war ja im Landesvorstand der Polizeigewerkschaft…“ „Schöne war nie Mitglied der deutschen Polizeigewerkschaft.“ „So stand das aber  im Internet.“ „Haben Sie das mal geprüft?“

„Warum in Uniform aufgetreten?“ „Um Gemeinsamkeit zu demonstrieren.“ Sind doch aber schon gemeinsam hingefahren, das ist doch schon gemeinsam genug.“ (…)

„Was musste man tun, um an diese Uniform heranzukommen?“  „Internetshop des Schöne“ „Wie ging das?“ „Bestellformular mit Mitgliedsausweis in Genossenschaft, dann bestellen…“ „Wer zuständig?“ „Schöne…“ „Wer hat geliefert?“ „Großlieferant lieferte an Schöne,  Bedrucken durch Schöne…“ „Wie kam man auf den Namen DPHW?“ „Schöne…“ „Wer hat zur Aktion angerufen?“ „Schöne…“ „Warum in Uniform?“ „Schöne…“„Alles Schöne? Sie stellen das hier ja schon sehr sektenähnlich dar!“

„Welche rechtliche Situation in Deutschland?“ „Keiner mehr Verantwortung übernimmt, die Schreiben nicht unterschrieben sind. Da war ja auch der Artikel vom 08.01.2011 in der SZ, dass zwei SachsenLB- Manager wegen fehlender Unterschrift freigesprochen wurden…“ „Schon mal was von Ausfertigungen gehört?“

„Warum denn nicht zurückziehen, wenn man nur „Zeuge“ ist, warum denn dann noch filmen?“ „Beweis.“ „Also entweder Zeuge oder filmen.“ (…) „Das ist ja jetzt morgensternsche Logik…“

„Jetzt waren Sie aber nicht nur Zeuge.“ „Notwehr, der Gerichtsvollzieher hat sich der „Maßnahme“ entzogen.“ „Welche rechtliche Grundlage?“ (…)  „Sie haben gerufen: §127 ZPO!“ „§127 StPO, §32…“ (…)„Aber verschiedene Paragrafen?“ „Naja, aber geltendes Recht, gültiges Recht, angewandtes Recht….“

„Sind Sie in der Reichsbürgerbewegung?“ „Nein.“ „Der Herr Samjeske, dem Sie mal eine Vollmacht erteilt haben, sieht das aber ganz anders. Der schreibt uns sooooolche Packen.“

„Sie waren auf 2 Gruppen, verteilt, Uniformierte und nicht Uniformierte, jede Gruppe handlungsfähig mit Protokollführer und Filmer“ „Ich ging davon aus, dass wir dort gebraucht werden.“  „Als Ansammlung von Zeugen…?!“

„Wie kam es zur Festnahme?“ „In dem er dann wegrannte und mich dabei schubste und schlug…“ „Keine Besprechung vorab?“ „Wo kennengelernt?“ „Zentralrat der europäischen Bürger, Selim Sürmeli, Menschenrechtskommissare….“ „Der Bernd Oe. war auch bei der Polizei, haben Sie sich mal darüber unterhalten?“ „Nein.“

„Welches „Signal“ sollte denn gesetzt werden?“  (…)

Vorhalt Einsatzbericht der“ 1. voigtländischen Einheit“, gefunden sogar eingerahmt an der Wand des F. ….“Dank für mit 3 „Kameraden“ dabei …. bla, bla, bla…  und … dies funktionierte militärisch exakt.“ und unterschrieben von einem „Oberfähnrich“ und „Oberwachtmeister“ und Teilnehmerurkunden. „Stammt nicht von mir.“ „Das haben die sich selbst ausgedacht?“ „Habe damit nichts zu tun.“ „Aber mit dem Dem-deutschen-Volke-blog haben Sie was zu tun. Haben Sie da mitgeschrieben?“ „äh ja“ „Und wer das geschrieben?“ „äh nicht ich.“ „Wer?“ „äh“ „Waren überfordert?“

Vorhalt: am 27.11.2002 gab es gleich den nächsten Vorfall mit 7 Leuten vor der Amtsstube eines GV in Weimar wegen Abgabe einer e.V., die sich dann verbarrikadiert hatte. Dazu gab es im Vorfeld  die Ankündigung per Fax mit Verweis auf Bärwalde, da hat sich mindestens 1 Person als „Stab des Polizeihilfswerks“ ausgewiesen.“ „Nicht ich.“ „Aber schreiben Email als Planungsstab und „mit freiheitlichen Grüßen“?“ (…)„Fahren Sie gar nicht zu den Veranstaltungen, zu denen Sie einladen?“ (…)

Vorhalt: 24.11.2012 „Tagung Planungsstab“, „Hat man dort den 23.11. ausgewertet?“ „Ja.“ „Warum ist eigentlich gefilmt worden?“ „Weil Schöne…“ „Wussten Sie das?“ „Nein.“ „Hatten Sie eigentlich gar nichts im Griff gehabt beim DPHW?“

Vorhalt: 24.11.2012 Email an [email protected] „Was ist HWDJ und HWDS?“ „„Hilfswerk deutscher Juristen“ und „Hilfswerk deutscher Soldaten“. Ist aber nicht zustande gekommen, große Planung, Schöne…“ „Immer alles Schöne…“

Der Staatsanwalt führt nun die Befragung fort, und will wissen, was zu der Uniform noch so für Ausrüstungsgegenstände gehört hatten, „Handfessel“ (gemeint die Kabelbinderfessel) „Immer dabei? Zu welchem Zweck?“ „Gewohnheit“ „Eine Einhandfessel? Aus Gewohnheit? „Noch von der BEPO.“ „Also zwischen Gewohnheit BEPO bis 1996 und 2012 liegen immerhin 16 Jahre!“  (…)

„Was gehörte zur Ausrüstung der BEPO?“ „Das und das und das“ „Und das?“ Und das.“ „Zuführkette am 23.11.2012?“„Zu Hause.“ „Winkelschlagstock schwarz, auch nicht dabei?“ „Nein, wussten vorher nicht.“ „Wussten nicht? Und warum nicht auch aus „Gewohnheit““? “Schöne…”

“Schöne… Und wenn Schöne sagt, hauen Sie dem die Kniescheibe ein, machen Sie das dann auch…?” (…)

„Warum 1996 aus der sächs. Polizei ausgeschieden?“ „gemäß sächs. Verfassung…“ „Was heißt das?“  „Aus dem öffentlichen Dienst…“ „…?“ Dazu Vorhalt Richter: „In Ihrer Vernehmung beim Haftrichter haben Sie aber schon erklärt, dass Sie mal Mitarbeiter bei der S*tasi waren.“
(…)

Vorhalt:  „Handlungsanweisung des DPHW“: „Die Konfrontation wird (vorerst) untersagt“ „Was heißt das? Vorerst?“ „GV keine Behörde.“ „Und was ist dann „Konfrontation suchen“? Meinen Sie Rollkommando?“

„Gab es Schulungen bei der BEPO zum §127 und §32?“ „Ja“  „“Wo liegt das staatliche Gewaltmonopol?“ „Polizei, in erstere Linie…“ „und dann in 2. Linie? Beim DPHW?“ (…)

Vorhalt „Bestellblatt an die DPHW zur Überwachung von Grundstück, Auto etc… Begehung bla, bla, bla…“ „Kenne ich nicht.“ „Aber im Vorstand saßen Sie doch …?“

„Was war das eigentlich mit der geplanten „Übergabe an die russische Kommandantur?“ (…)

„Wie sehen Sie das heute?“ „Dass das großer Blödsinn war. Mit DPHW abgeschlossen.“ „Dann brauchen sie das ja hier nicht mehr…“

Es folgt die Erklärung zu Protokoll, das beide Angeklagten mit der „entschädigungslosen Einziehung sämtlicher anlässlich mit Durchsuchungsbeschluss 27.02.2013 sichergestellten Gegenstände einverstanden sind, mit Ausnahme von Punkt so und so…. (Laptop, Sticks, rein privater Kram…)“ Der Richter witzelt: “Zuführkette habe ich noch nicht…”

„Was ist mit dem Video von dem Blackberry?“ Dann folgt Geplänkel wegen dem Übergabetermin  des 2. Videos und den Ungereimtheiten des Oe.. Der Angeklagte will es angeblich erhalten haben nach der Hausdurchsuchung, passt nicht. „Und wo ist das Video jetzt?“ „Bei workupload.de“ „Bei was?“ Bei wo*rk*u*p*loa*d.de.“ „Wo bitte?“  „Also ich kann kein Englisch, das habe ich vor ca. 2-3 Wochen hochgeladen, damit Herr Oe. das sehen kann, der wollte das haben…“

K. merkt gar nicht, dass der Richter fast vom Stuhl fällt, und der erklärt nun, dass das ja wohl heißt, dass der Angeklagte nach dem Eröffnungsbeschluss und während des laufenden Prozesses K. das Video, was formal Beweismittel (!) in diesem Prozess ist, nochmal verbreitet hat, obwohl ohnehin für alle Angeklagten und Verteidiger offiziell die Einsicht in der Geschäftsstelle nach Anmeldung möglich war.
„Und ich habe mich schon gefragt, warum das von den Verteidigern fast keiner wahrnimmt….“

Frau K. will sich nur zu dem Vorfall selbst, aber nicht zur DPHW äußern, aus ihrer Sicht war das aber gar keine Freiheitsberaubung, wollten nur Polizeikräfte unterstützen, weil „Widerspruch in der Identität“ und bei „Unterschrift Dienstausweis und PA“ „getätigt“. „Aus Rempelei hochgeschaukelt“, hat doch „nur Protokoll geführt“.

„Wie sind Sie auf die Idee gekommen, Protokoll zu führen?“ „so Gedankenstützen“ „Wo Protokollmuster her?“ „Vorlage aus dem Internet und selbst umgeschrieben“ „selbst überlegt?“ „Würde das heute anders sehen“. „Das ist eine moralische Antwort, keine rechtliche.“

„Was mit der Polizei vor dem Hoftor besprochen?“ „Um was es geht, wie viel Leute.“ Wo waren die Polizisten, als sich Herr L. durch die Nebentür und den Graben gerettet hatte?“ „Wir haben mit denen gesprochen…“  (…)

Zeuge der OAZ:
Schöne war „General“, dann kamen in der Rangfolge schon die Angeklagten, zwischen Januar 2013- Ende Februar gibt es sogar ca. 1200 Emails, aber alle drehen sich nur um Details zur Uniform, oder Protokolle, „Reichspolizeiamt“, Frau K. war zuständig für die Organisation, Schöne für die Finanzen und Logistik, Herr K. für die Mitglieder. Es gab noch „Schulungsveranstaltung“ ca.  3 Wochen später in Chemnitz mit u.a. einem „Vortrag“ der Frau K. zu „Zielen und Werten des DPHW“ und es wurden Mitgliedsanträge rumgereicht. DPHW selbst nahm aber keine Mitgliedsbeiträge es gab eine Webseite, wo der “Erfolg von Bärwalde” gefeiert wurde und noch gab ein geschlossenes Forum, der Webmaster ist aber unbekannt.

Letzter Vorhalt des Richters: mit einem Rundschreiben zum Vorfall 11.10.2012, wo bei einer anderen Vollstreckungsmaßnahme eine Truppe hingegangen ist und nur einer davon hatte die DPHW- Uniform an und die wurde ihm prompt von der richtigen Polizei konfisziert. Diese Schmach, sollte nicht wieder vorkommen, daher der Aufruf:
„Liebe Leute!  (…) Es zählen immer noch Menge und Masse…“ (…)

Die Videos konnte ich mir echt nicht nochmal antun, habe dann deswegen ein Stück verpasst. Er ist wohl zu 70% erwerbsunfähig und bezieht EU- Rente, sie ist Hausfrau, es folgen die Plädoyers des Staatsanwalts und der Verteidiger, aber ob man hier wirklich mit dem „Verbotsirrtum“ (§17 StGB) bzw. mit „Köln“ argumentieren kann und darf, halte ich persönlich dann doch für sehr fraglich. Letztes Wort der Angeklagten: Bedauern und Entschuldigung.

Die Angeklagten werden dann wegen gefährlicher Köperverletzung, Freiheitsberaubung und Missbrauchs von Ämtern und Titeln bei Herr K. zu 30 Monaten und bei Frau K. zu 27 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die Frage nach Aussetzung auf Bewährung entfällt hier. Also ein sehr klares “Signal” aus Meißen, wenn auch ganz anders, als die Angeklagten noch einst gedacht hatten.

In seiner Begründung erklärt der Richter nochmal, dass ihn die Dreistigkeit und Unbekümmertheit, das Beweisvideos noch während des laufenden Verfahrens zu verbreiten, am meisten schockiert hat. Er nennt das, was sich da abgespielt hat treffend eine „skurrile Parallelgesellschaft“ und eine „kafkaeske Situation“ für den Gerichtvollzieher. „Sie haben den Staat angegriffen, statt zu verteidigen!“ Für einen „frustrierten Personenkreis“ muss offensichtlich der Staat herhalten, den eigenen Frust lässt man also nicht mehr wie früher nur am Stammtisch ab, sondern in der Realität. Das sind auch alles keine “Rechtsansichten”, sondern das „wirre Konstrukt“ eines kleinen, rothaarigen, schwedischen Mädchens und hier wurde noch der Tenor vom Urteil vom Finanzgericht Münster erwähnt. Zum Schluss der Satz: „Sie haben ein ambivalentes Verhältnis zur Wahrheit!“

Da aber aus Sicht des Richters hier keine Fluchtgefahr besteht (mangels Englischkenntnissen? Ähäm, sorry, nein, das war jetzt alles nicht mehr witzig….), wurde die Sicherungshaft wegen Verbrauchs aufgehoben. Auch das war ein Signal des Richters an die Angeklagten selbst, jedoch bestimmt nicht an die nächste Instanz. Das Ehepaar K. kann dann wieder mal nach den Zimmerpflanzen im Spremberg schauen.

Der Saal, der eh schon ab Mittag nicht mehr mit polizeilichen Einlasskontrollen gesichert war, entleerte sich, zurück blieb große Ratlosigkeit.




Prozessbericht DPHW

2012 verhaftete das selbsternannte Deutsche Polizei Hilffswerk (kurz DPHW) einen Gerichtsvollzieher. 3 Jahre später müssen sich die Täter vor Gericht verantworten. Der Benutzer “dieda” im offiziellen Anti-Reichsdeppenforum hat einen sehr ausführlichen Prozessbericht geschrieben, den wir euch natürlich nicht vorenthalten wollen.

Prozessbericht DPHW - Tag 1 von Benutzer dieda
Der zweite Verhandlungstag in der Strafkammer des AG Meißen zum Vorfall vom 23.11.2012 auf einem Hof in Bärwalde bei Meißen, in diesem Fall gegen 5 weitere Angeklagte und wieder mit dem Richter Poth, begann erneut mit einem Vorführbeschluss. Die fünfte Angeklagte Juliana K., offensichtlich eine Mitbewohnerin von dem Hof, auf dem sich der Vorfall „Verhaftung eines Gerichtsvollziehers“ abgespielt hatte, war nicht zum Termin erschienen. Das letztlich erfolglose Aufsuchen der fünften Angeklagten erfolgte dann an mehreren Adressen und der Arbeitsstelle, so dass die eigentliche Verhandlung erst mit über zweistündiger Verspätung beginnen konnte.

Die lange Wartezeit hatten allerdings die zu dieser Zeit noch recht zuversichtlichen Angeklagten genutzt, um sich untereinander noch ein bisschen aufzumuntern und zur aktuellen Asylpolitik und zu irgendwelchen gerade ausgelaufenen internationalen Verträgen in der „russischen Besatzungszone“ bzw. den wahren „Strippenziehern“ der Europapolitik zu plaudern. Wenn also das „BRiD-Scheingericht“ mal wieder „Rechtsbeugung“ begehen sollte- die baldige Rettung steht also wohl schon vor der Tür. Schön auch das gut vernehmbare Statement eines Angeklagten, dass er doch nur ein „freies und selbstbestimmtes Leben ohne Angst führen“ wolle. Man mag sich fragen, wie weit er dies auch allen anderen zugesteht, und wie er eigentlich reagiert hätte, wenn der Gerichtsvollzieher nur gekommen wäre, um vielmehr Geld aus einer Vollstreckung bei ihm abzugeben.

Gegen die fünfte Angeklagte ergeht nach Wiederaufnahme der Verhandlung Sitzungshaftbefehl, deren Verteidigung verlässt die Verhandlung. Es folgt die Aufnahme der Personalien der Angeklagten Jens R., Alexander R., Mathias S. und Bernd Oe., dieses Mal aber ohne „Irrtümer der Person“ oder belebte oder beseelte Unverschollenheiten, lediglich mit einigen Zustelladressen gab noch etwas „Klärungsbedarf“. Auch die Anklageschrift konnte dann zügig vorgelesen werden, mit ein paar Ergänzungen, diesmal zum Tatbeitrag der einzelnen Angeklagten.

Der Verteidiger des Jens R. verliest nun eine schriftliche Erklärung. Die Flucht des Angeklagten 1989 über Ungarn in die BRD und seine Rückkehr 1992 wird erwähnt sowie die weiteren Lebensstationen als Kraftfahrer, Mitarbeiter im Autohaus und mit gescheitertem Baugeschäft 2014 und Harz4. Der Angeklagte war kein DPHWler, hatte keine Uniform, hat sich nicht beteiligt und wusste vom genauen Vorhaben am 23.11.2012 soweit vorab nichts.

Auf richterliche Nachfragen ist dann doch von einem “Kaffeekränzchen” am 22.11.2012 bei Volker Schöne die Rede, von einem „Haufen Leute“ die kommen sollten und anderen Details, aber man will sich trotzdem nicht beteiligt haben, sich immer auf 15-20 m Abstand gehalten haben, es hätte keine Absprachen gegeben, man will auch nichts nachbesprochen haben.

Der zweite Angeklagte Alexander R. schweigt ganz und gibt auch keine schriftliche Erklärung ab, dafür ist dann der dritte Angeklagte Mathias S. wieder redseliger. Man will ihn nur als „Zeugen“ hinzugezogen haben, aber „man“ sind, wie sich herausstellt, dann lose Kneipenbekanntschaften, mit sonstigen Namen hat man sich noch schwerer, der Richter kann dann etwas mit den Spitznamen nachhelfen, das geht schon besser: ja der „Panzermaik“, der war auch dabei. Also, man fährt, weil man „Zeit hat“ irgendwohin mit, um „Freunden zu helfen“, ob zu zweit oder zu dritt im Auto, kann man sich aber schon nicht mehr erinnern, nur dass das natürlich nicht geplant oder abzusehen war, dass das so in der „Bambule“ endet. Die weiteren Nachfragen des Richters offenbaren zunehmend mehr die ganze Widersprüchlichkeit:

Man hat natürlich keine Ahnung vom Vollstreckungsrecht will aber „Zeuge“ bei irgendwas mit „Vollstreckung mit ungeklärten Rechtshintergrund“ sein. Als die anderen “Uniformierten” (gemeint DPHW) da waren, musste ja „irgendwie zwar alles seine Ordnung haben“, doch warum man dannnoch immer dabei war und blieb, oder nicht eingeschritten ist, als es „Bambule“ gab, konnte man sich wieder nicht erklären, auch nicht wo er dabei eigentlich genau stand, oder der „Panzermaik“.

Der vierte Angeklagte Bernd Oe. zu dem in der Befragung des Mathias S. schon bekannt wurde, dass der ein ehemaliger Polizist ist, ist hier im Forum namentlich im Umfeld des DPHW eigentlich schon längst kein Unbekannter mehr, ich will ihn aber aus gutem Grund hier weiter anonymisieren. Er hat bei dem Vorfall das 2. Video aus dem Gebäude heraus gedreht, dass sich dann auf dem Blackberry des Andreas Krautz befunden hatte. Sein Verteidiger, ein Freitaler Anwalt verliest nun eine ausschweifende Erklärung zum „subjektiven Tatbestand“, Kern der Aussage, allein durch die Filmerei ist ja dokumentiert, dass der Angeklagte gar nicht an der Straftat beteiligt gewesen sein kann, quasi also „Beweis“. Auch hier bringt der Richter es fertig, durch pointiertes Nachfragen die ganzen Ungereimtheiten auseinanderzunehmen.

Wenn man also das Video nur zum “Beweis seiner Unschuld” laufen ließ, woher wusste er denn überhaupt, wann man überhaupt mit filmen anfangen muss, z.B. als es geklingelt hatte, hätte ja auch jemand nur „ein Paket abgeben“ können.  Die Minikamera hat man dann natürlich auch weggeschmissen, weil die „kaputt“ und der „Akku leer war“ denn schließlich war man sich „ja auch nicht bewusst, dass man dabei war“. Der Richter wollte wissen, warum man dann, wenn man schon filmt, um zu beweisen, dass man nicht dabei war, nicht einfach ein Selfie gemacht hat.

Das Video hat man dann auch erst mal ein ganzes Jahr behalten und dann später an den Schöne per sd- Karte herausgegeben, dem werden frühere Aussagen aus den Schriftsätzen von Mitbeschuldigten an die OAZ entgegengehalten, wo auf ein an “geheimen Ort” veröffentlichtes Video verwiesen wird, sowie aus der Vernehmungsakte Krautz, wo von einem Lehrvideo die Rede ist. Auch die Behauptung zum angeblichen Zeitpunkt der eigenen Distanzierung von der „Reichsbürgerbewegung“ passt auch so gar nicht zu den nachfolgend verlesenen Schriftsatzauszügen mit dem ganzen Programm allerfeinster Reichsbürgerredeweisen.

Der Richter kommt auf den von Bernd Oe. im Jahr 1990 beendeten Polizeidienst zu sprechen, nun, das wäre freiwillig geschehen, er wäre „überzeugter DDR- Bürger“ gewesen und mit dem neuen Dienstherren „nicht klar“ gekommen. Ob das mit einer möglichen Stasi- Vergangenheit zu tun gehabt haben könnte, will der Richter noch wissen und bleibt ungeklärt. Den Strukturvertrieb im Finanzbereich will Bernd Oe. dann auch nicht „verkraftet“ haben. Auf die Frage, welche Gesetze er denn gelesen hätte kamen die Klassiker: UPIK, Gesetzblatt zum Geltungsbereich und GG.

Es folgt daraufhin die Verlesung des „Geschäftsangebotes“ des Oe. vom 03.12.2013 an die OAZ nach „Handelsrecht“.  Auf den Einwand des Verteidigers gegen diese Verlesung, und was das denn mit dem Tatgeschehen zu tun hätte, kontert der Richter trocken: „subjektiver Tatbestand“ und fährt ruhig mit dem Text fort:
„…frei geboren, bla, bla, bla…“

Man hätte sich zudem mit den Zielen des DPHW nicht auseinandergesetzt, wollte die aber mal „in Aktion“ sehen, Nachbesprechungen gab es angeblich auch nicht. Das ominöse „Kaffeekränzchen“ am Tag zuvor kam noch mal ins Gespräch, ob denn daran 3 oder 4 Personen beteiligt waren, kann man sich natürlich nicht mehr erinnern, auch hat man hier leider keine „Beweisvideos“ darüber gemacht, dass man gar nicht beteiligt war.

Es folgen die Entlassungen der nicht mehr erforderlichen Zeugen und die Verlesung einiger weiterer Reichsbürgerschriftsätze der Angeklagten: Darin erfahren wir, dass der Gerichtsvollzieher den schon Verurteilten S. „belästigt“ hätte und „Leistungen erschlichen hätte“ oder “erschleichen wollte” und sogar „Hausverbot“ bekommen hatte, einiges zu Menschen, die sich hinter Person verstecken und zur Groß- und Kleinschreibung oder vom Tag X, wo das 2. „Beweisvideo“ die Menschheit erreicht. In einem anderen Schriftsatz wird erklärt, dass der Direktor des AG Meißen mit der „Zustellung“ von Schriftsätzen die „Datenschutzbestimmungen des §17GG” verletzen würde und dass man die Schriftsätze deswegen nicht angenommen und zurückgewiesen und dass diese ganzen “Straftaten” des Direktors des AG Meißen bereits an die zuständigen „Stellen“ gemeldet seien und wir hören von der „Administration Merkel“ und der „Gemeinschaft deutscher Rechtskonsulenten“.

Die nicht erschiene Angeklagte erklärt sich in einem Schriftsatz gegenüber der Staatsanwaltschaft, dass Auskünfte an den „AG Mensch“ “kostenpflichtig” seien (Frist 10 Tage) und dass der Geschädigte schließlich „selbst entschieden hätte, mit Todesangst zu reagieren“.

Nach dem Vorspielen der beiden Videos erfolgte noch ein rechtlicher Hinweis zu Einschätzung des Richters einer täterschaftlichen Tatbeteiligung aller Angeklagten.

Es folgten die persönlichen Daten der Angeklagten und die Zentralregisterauszüge. Zu Bernd Oe. kommt noch eine Überraschung: Nach Lehre, ein Abschluss Fachschule für Kriminalistik, Dipl. Staatswissenschaftler (der DDR), Polizeidienst 1979- 1990, dann Finanzberater Baufinanzierungen, Maklerschein, Bauträger, 2003 Gewerbe abgemeldet und e.V. seither H4.
„Von welchem Staat?“, fragte noch der Richter die beiden ehemaligen Selbstständigen im Baugewerbe und nun Empfänger staatlicher Unterstützungsleistungen unter den Angeklagten. „Sie hätten ja immer eingezahlt“, die Antwort.

Das Plädoyer des Staatsanwaltes ist differnziert, aber jeweils mehrmonatige Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt und es folgen die Plädoyers der Verteidiger, die der Richter noch scharf kritisieren soll (es fühle sich teilweise zurückversetzt in Strafrechtsseminare des 2. Semesters). Bei den letzten Worten der Angeklagten selbst kam endlich von einigen Angeklagten auch ein ernstes Wort des Bedauerns und der Entschuldigung.

Das Urteil 10 Monate Freiheitsstrafe für Oe. (? sorry, hier könnte auch ein Mitschreibfehler sein, aber das kläre ich noch…) und für die übrigen Angeklagten 15 Monate Freiheitsstrafe, alle ohne Bewährung und für die Beihilfe zur Freiheitsberaubung, zu schweren Körperverletzung, zum Widerstand gegen die Vollstreckungsbehörden und zum Titelmissbrauch begründete der Richter dann so:

Das Gesamtbild der Tat lässt kein anderes Urteil zu, alle Beteiligten negieren die gültigen Gesetze und es müsse gem. §56 (3) StGB die bei der Tat zu Tage tretende Gesinnung bei der Strafzumessung berücksichtigt werden. Er trennt auch nicht zwischen uniformierten und nichtuniformierten Tatbeteiligten, da es „Überschneidungen zwischen den Gruppen“ gäbe, beide Gruppen führen Protokoll, beide Gruppen sind für sich handlungsfähig. Es sollte durch die Vielzahl gerade „Druck aufgebaut“ werden (Drohkulisse), so dass der Gerichtsvollzieher nicht einen „Hauch der Chance” hatte.

Er sei “menschlich enttäuscht” von den Einlassungen der Angeklagten, jeder hat nur das kommentiert, was eh schon bewiesen war. Dass die Beteiligten nichts gewusst haben wollen, weist er „ins Reich der Fabeln“. Für den Gerichtsvollzieher war es eine „groteske und skurrile“ Situation, als Vertreter der Staatsmacht dann irgendwelchen „Uniformierten“ gegenüber zu stehen, der Richter verweist sogar auf die unterlassene Hilfeleistung. Ähnlich wie beim Urteil vom 15.12.2015 begründet der Richter die Nichtaussetzung auf Bewährung trotz formal günstiger Prognosen mit dem allgemeinen „Tabubruch“ (der §56 (2) StPO sei „wie gemalt für diesen Fall“) und der Notwendigkeit, den allgemeinen „Rechtsfrieden“ wiederherzustellen.

Die Anhänger der Reichsbürgerbewegung wollten “psychologischen Druck” ausüben und haben deswegen auch die Schulungsvideos zwecks Vorbildfunktion gedreht. Darauf nicht zu reagieren, wäre für die Öffentlichkeit unverständlich.

Es folgte die Rechtsmittelbelehrung und für einen der Angeklagten erging sogar aus einem noch nicht bezahlten anderen Strafbefehl (hier wegen BTM) der Vollstreckungshaftbefehl.

Andreas Krautz, seines Zeichens der “Ex- Generalinspekteur” der Ex- DPHW: 2 Jahre und 6 Monate ohne Bewährung,
Kerstin Krautz: 2 Jahre und 3 Monate ohne Bewährung.




Der Staat bin ich! Wenn Menschen Ihrem Staat kündigen!

Selim Sürmeli - Der Staat bin Ich!

Die einen nennen es Realitätsverweigerung, die anderen sehen sich als Freidenker. Die Selbstverwalter haben verschiedene Forderungen, doch sie eint der Widerstand gegen das System, in dem sie leben.

ZDFinfo – 7.5.14 – 18:50-19:30




Bizarre Rechte: Reichsbürger legen Behörden lahm

Unter diesem Titel lief gestern Abend bei SpiegelTV ein Beitrag über die Reichsbürgerbewegung in Deutschland, welche einen interessanten und amüsanten Einblick in diese Parallelwelt gestattet. Wir lassen das Video erst einmal unkommentiert stehen und geben euch Zeit, die Bilder wirken zu lassen.

http://www.youtube.com/watch?v=0oPM9xBzfvs

Gezeigt wurden: NeuDeutschland, Exilriegerung deutsches Reich, Daniel S. und Hintergründe über das DPHW. Es wird Zeit, dass dieses Thema die Bevölkerung erreicht und diesen Spinnern endlich das Handwerk gelegt wird.