Prozessbericht aus Stuttgart: Zeugenaussagen

Immer noch steht Manfred J., Reichsbürger aus Südbaden, wegen versuchten Mordes an einem Polizisten vor dem OLG Stuttgart. Ein weiterer Prozesstag, an dem drei Polizisten, unter ihnen auch der Geschädigte und Nebenkläger, als Zeugen einvernommen wurden, wurde von Prozessbeobachtern des Sonnenstaatlandes besucht. Wir geben hier mit der freundlichen Erlaubnis des Users “Mr. Devious” dessen Bericht wieder. Auch der User “Reichskasper Adulf Titler” hat vom selben Tag einen Bericht verfasst, konnte jedoch nicht den gesamten Verhandlungstag abdecken.

Verhandlungsbericht vom 23.11.22

Heute wurden insgesamt drei Polizisten (nachmittags auch der verletzte Polizist und Nebenkläger; im Folgenden: N) sowie ein Rechtsmediziner gehört. Ich möchte die Aussagen nicht in chronologischer Reihenfolge wiedergeben, sondern das Tatgeschehen eher in groben Zügen darstellen und dabei auf die Details eingehen, die nach meiner laienhaften Sicht besonders wichtig sind. Dann gehe ich auf die von N geschilderten Verletzungen und Folgen ein. Wie @Reichskasper Adulf Titler  schon schrieb, wurde das Tatgeschehen drei Tage nach dem Vorfall unter Beteiligung der Zeugen S und W nachgestellt und die Rekonstruktion mit Video aufgenommen, das auch vorgespielt wurde.

Also: Der Angeklagte (im Folgenden: J) wird – nachdem er sich bereits zwei Kontrollen entzogen hatte – von drei Polizeifahrzeugen verfolgt. Die heute Vormittag vernommenen Zeugen S und W sitzen im zweiten Fahrzeug, N im dritten. An einer übersichtlichen Stelle überholt das erste Fahrzeug Js Wagen, woraufhin J eine Vollbremsung „mit flackernden Bremslichtern“ hinlegt. Das überholende Fahrzeug 1 bemerkt die Vollbremsung wohl nicht und fährt weiter. Es spielt beim heutigen Thema keine Rolle mehr. Fahrzeug 2 mit den Zeugen S (Fahrer) und W (Beifahrer) leitet ebenfalls eine Vollbremsung ein und kommt ca. einen halben Meter hinter J zum Stehen. S und W warten einige Sekunden: Was macht er jetzt? Da J nicht weiterfährt, steigen sie aus. W leuchtet von hinten rechts in Js Auto. J hat beide Hände am Lenkrad, auf Beifahrersitz und Rückbank sind keine Waffen zu erkennen.

Als W versucht die Beifahrertür zu öffnen, stößt Js Wagen plötzlich zurück und touchiert Fahrzeug 2. Dabei drückt die hintere linke Ecke von Js Wagen das Kennzeichen von Fahrzeug 2 etwas ein. (Ich meine in der Presse gelesen zu haben, J habe das Polizeifahrzeug „gerammt“. Das wäre definitiv übertrieben, so wie sich der Schaden auf den gezeigten Bildern dargestellt hat). Das Schadensbild linke hintere Fahrzeugecke versus Kennzeichen in der Mitte erklärt S so, dass er versetzt hinter Js Wagen angehalten hätte. W meint, die beiden Autos seien in einer Flucht gestanden, aber J habe beim Rückwärtsfahren nach rechts eingeschlagen. Ein versetztes Anhalten, wie es bei Polizeikontrollen praktiziert wird, um den kontrollierenden Polizisten vor dem nachfolgenden Verkehr zu schützen, sei bei der Gefahrenbremsung gar nicht möglich gewesen. W hatte den Eindruck, J wolle wenden. Insgesamt hat mich hier Zeuge W mehr überzeugt als Zeuge S.

Inzwischen – S und W waren gerade ausgestiegen – ist N mit Fahrzeug 3 vorbeigefahren und stellt das Fahrzeug quer zur Fahrbahn. Nicht direkt vor J, sondern mit etwas Abstand, weil seine Geschwindigkeit noch zu hoch war. (N war übrigens deswegen allein im Fahrzeug, weil er von der Polizeiwache aus gestartet war und der letzte verbliebene Kollege die Wache besetzt halten musste.) N hat einen neongelben Anorak mit reflektierenden Streifen und Aufschrift Polizei an, ist also auch im Dunkeln gut zu sehen. N steigt aus, um seine Kollegen zu unterstützen. Damit es schnell geht, stellt er den Hebel der Getriebeautomatik nicht auf P, weil das automatisch geschieht, wenn er die Tür öffnet, und lässt Blaulicht und Martinshorn an. Beim Aussteigen zieht er bereits seine Pistole; er hat sie lieber in der Hand, wenige Tage zuvor war der Doppelmord von Kusel. N läuft/rennt um das Heck seines Fahrzeugs, die Pistole in der rechten Hand nach unten gerichtet. Das ist Ns letzte Erinnerung. Er ist erst wieder im Uniklinikum Freiburg zu sich gekommen.

Als N auf Höhe des Hecks von Fahrzeug 3 ist, fährt J nach vorne los mit Lenkeinschlag links auf die Gegenfahrbahn. Dort steht bzw. bewegt sich N. Zeuge W sagt aus, J habe zügig beschleunigt, aber ohne quietschende Reifen. J sei „schnurstracks“ auf N zugefahren. Dann hat Zeuge W die Schüsse wahrgenommen, die N noch von vorn auf Js Wagen abgegeben hat. N wird auf die Motorhaube „aufgeladen“ und nach mehreren Metern auf die Straße geschleudert. S hat sein Magazin von hinten auf Js Wagen leer geschossen (14 Schuss), soweit ich das verstanden habe aber erst als N auf der Straße lag.

Zentrale Fragen aus meiner Sicht:
Mit welcher Geschwindigkeit ist J auf N zugefahren? Die Rekonstruktion ergab wohl eine Geschwindigkeit von 25 km/h, mit der N von J auf die Motorhaube genommen wurde – das entnahm ich aber erst der Aussage des Rechtsmediziners, wonach Ns Verletzungen zu dieser Geschwindigkeit passen würden.
Hat J vor N gebremst oder seine Geschwindigkeit vermindert? Nach übereinstimmender Aussage von S und W nein.
Hat J versucht, N auszuweichen? W hat eine Lenkbewegung nach links wahrgenommen, ob das eine Ausweichbewegung war oder J gerade auf N zuhalten wollte, der versuchte nach rechts (aus seiner Sicht) auszuweichen, konnte W nicht beurteilen.
Hätte J die Kollision mit N vermeiden können? Nach übereinstimmender Aussage von S und W ja. Er hätte bremsen können, oder es wäre auch genug Platz zwischen N und dem quer stehenden Fahrzeug 3 gewesen. Zeuge S sprach ausdrücklich von „willentlichem Tun“.
Hätte N ausweichen können? Versucht hat er es, aber nach Einschätzung von S und W war es unmöglich.

N berichtet von seinen Verletzungen und den Folgen: Hirnblutung zwischen innerer und mittlerer Hirnhaut (Hirnwand? – meine Handschrift!), die aber von allein gestoppt hatte. Vier Brüche im Gesicht, davon erfordert ein Jochbeinbruch links eine OP. Prellungen, Schürfwunden, Platzwunden an Nase, Kinn, Stirn, Ellenbogen, Zehen. Lange kann er nur weiche Nahrung zu sich nehmen. Er hat immer noch Schmerzen in der linken Gesichtshälfte, die Neurologen vermuten eine Nervenquetschung. Dass N unter einer PTBS leidet, war in der Presse bereits zu lesen: Während der Reha verändert sich sein Verhalten. Er hat Schlafstörungen, hat wiederkehrende Träume von Scheinwerfern, die auf ihn zukommen und Silhouetten von Windschutzscheiben. Er ist gereizt und schreckhaft. Nach Triggern wie Knallgeräuschen oder Martinshörnern hat er auch körperliche Symptome. Seine Frau hat Verständnis für seine Gereiztheit, sein ältester Sohn, neun Jahre, versteht es in Ansätzen, aber die beiden jüngeren Kinder sehen nur, „dass Papa schlecht drauf ist“. Ein weiterer Einsatz in bisheriger Funktion als Dienststellenleiter ist ausgeschlossen wegen Retraumatisierungsgefahr. N ist noch krank geschrieben, nach Ende des Prozesses ist eine Wiedereingliederungsphase angedacht mit einer Verwendung in Innendienst/Verwaltung/Fortbildungsplanung. An Medikamenten nimmt er zur Zeit ein leichtes Antidepressivum und Schlafmittel. Einmal wöchentlich ist er in Gesprächstherapie, in Vorbereitung des Prozesses sogar zweimal wöchentlich.

Auf Frage der Richterbank, ob er sich eher für draufgängerisch oder für besonnen hält, sagt N u.a.: „Ich habe Frau und Kinder, ich bin nicht willens, mich vor ein beschleunigendes Auto zu stellen und zu denken, der wird schon anhalten.“ Auf weitere Fragen der Richterbank: Es hat bisher keine Entschuldigung oder den Versuch einer finanziellen Entschädigung durch J gegeben. Zivilrechtliche Ansprüche gegen J werden nach Ende des Strafprozesses geprüft.

Der Rechtsmediziner erläutert die Verletzungen von N. Die Schürfwunden dürften beim Aufprall auf den Asphalt (raue Oberfläche, nicht Motorhaube) entstanden sein. Dass N keine Unterschenkelfraktur erlitten habe, deute auf eine niedrige Kollisionsgeschwindigkeit, die bei der Rekonstruktion ermittelten 25 km/h würden dazu passen. Die aufgetretene Kombination von Bewusstlosigkeit und Nasenbluten sei aber „abstrakt lebensgefährdend“ gewesen, weil das Blut in die Atemwege hätte gelangen können.

Weitere Bruchstücke:
J hat an diesem Tag nichts gesagt, aber manchmal Notizen gemacht.
Sein Verteidiger agiert sehr sachlich. Er scheint aber nicht der erste Verteidiger gewesen zu sein. Ein Richter hat N gefragt, ob es gegen ihn (N) von einem früheren Verteidiger eine Strafanzeige gegeben habe. N war davon nichts bekannt.
Der (jetzige) Verteidiger beanstandet, dass die Rekonstruktion bei Tageslicht stattfand. Er regt an, sie noch einmal bei Dunkelheit zu wiederholen.
Zeuge W hatte ursprünglich sein Einverständnis verweigert, eine Kopie der Videoaufnahme von der Rekonstruktion an die “Akteneinsichtsberechtigten” (sprich Verteidiger) herauszugeben. Er hatte wohl Angst, es würde weitergegeben und dann in Reichsbürgerkreisen zirkulieren. Der (jetzige) Verteidiger bittet W eindringlich, sich das nochmal zu überlegen, sonst müsse er (der Verteidiger) jedesmal nach Stuttgart fahren, um das Video anzuschauen. Er versichert, er werde es nicht weitergeben, an niemanden. W gibt daraufhin sein Einverständnis.

Was ist mein Fazit dieses Tages? Wer als Zuschauer Reichsbürgerspektakel erwartete, ist enttäuscht worden. Im Moment klärt das Gericht in mühevoller Detailarbeit den äußeren Geschehensablauf auf. Interessanter für unser Forum könnte es später werden, wenn die innere Motivation des J beleuchtet wird: Dass J N absichtlich angefahren hat, haben heute beide Zeugen S und W bekundet. Aber handelte J mit Tötungsvorsatz? Und wenn ja: Aus Polizistenhass bzw. aufgrund staatsfeindlicher Einstellung? Leider kann ich nicht sagen, an welchen Prozesstagen diese Fragen behandelt werden und dabei vielleicht das Reichsbürgervorleben von J zur Sprache kommt.

Edit: Noch ein Bruchstück. N nahm in Absprache mit dem Gericht nicht im eigentlichen Zeugenstand vor der Richterbank und 2 Meter von J entfernt Platz, sondern neben seinem Rechtsanwalt.




Prozessbericht aus Stuttgart: Vom Unschuldslamm zur Mordanklage

In Stuttgart muss sich derzeit Manfred J., ein südbadischer Reichsbürger, wegen versuchten Mordes an einem Polizisten vor dem Oberlandesgericht verantworten. Den ersten Verhandlungstag hat der Sonnenstaatland-User “Reichskasper Adulf Titler” besucht. Seinen ausführlichen und sehr differenzierten Prozessbericht aus dem SSL-Forum geben wir hier mit seiner Erlaubnis wieder.

Der erste Verhandlungstag war geprägt von der überaus langdauernden, larmoyanten Verlesung der eigenen Lebensgeschichte durch den Angeklagten. Dabei wird eines deutlich: Bei ihm handelt es sich um einen scheinbar harmlosen, esoterisch angehauchten Durchschnittsbürger, der zwar im Leben einige Widrigkeiten und Schicksalsschläge hinnehmen musste, der aber bis zur angeklagten Tat keiner Fliege etwas zuleide getan hat. Kurzum, ein typischer unauffälliger Anhänger von Reichsbürger-Gedankengut, wie sie wahrscheinlich zu Hunderttausenden unter uns leben.

Dass sich Manfred J. dann als Reaktion auf eine gewöhnliche Polizeikontrolle eine wilde Verfolgungsjagd mit den Beamten lieferte, schliesslich einen Polizisten auf die Motorhaube nahm und diesen schwer verletzte, zeigt leider einmal mehr, was dieses Gedankengut aus Menschen machen kann, die eigentlich zu keiner Gewalt bereit oder fähig schienen. Einem Bericht der FAZ von einem späteren Verhandlungstag zufolge bekennt sich der Angeklagte nach wie vor zu seinem Reichsbürger-Gedankengut und bezeichnete Polizisten als “dreckige Söldner” und “Kombattanten”, die sich illegal in Deutschland aufhalten würden.

Hier nun der Prozessbericht.

Erster Verhandlungstag gegen den Reichsbürger am OLG in Stuttgart.

Verhandlungsbeginn sollte um 9 Uhr sein. Um 8:40 Uhr wurden die Besucher eingelassen. Meinem Eindruck nach waren keine Reichsbürger-Fans anwesend. Bei mindestens 10 Personen handelte es sich um Vertreter der Medien. Der SWR war mit einem Kameramann, Assistentin und Schreibern vor Ort. Dann noch wenigstens zwei Fotografen. Der Rest der Besucher waren überwiegend junge Leute, denen ich einfach mal unterstelle, dass sie vielleicht Studenten waren. Einige kannten sich.

Angeklagter: Manfred J.
Verteidiger: RA Köpcke aus Freiburg
Nebenkläger: C. Collmer
Dann noch Nebenklagevertreter

Anklage: Verdacht des versuchten Mordes.

Entgegen der Verlautbarung der „autonomen Antifa“ aus Freiburg ist nicht „Nazi-Anwalt Dubravco Mandic“ sein Verteidiger.
9:11 Uhr: alles wartet. Schließlich stellen sich die anwesenden Justiz-Bediensteten bereit. Der Angeklagte wird in Handschellen herein geführt. Er ist ein eher schmächtiger Mann von 62 Jahren, der normale, nicht unmodische Freizeitkleidung trägt, schlank ist und neben einer Mütze noch eine Brille trägt. Und Maske. Er ist ledig, von Beruf Schreiner und auf Nachfrage des Richters „Deutscher“ und seit 7. Februar 2022 in Haft.

Schließlich wird vom Vorsitzenden die Verhandlung eröffnet und die Staatsanwaltschaft verliest eine Anklage, die es in sich hat und die das Verhalten eines Menschen aufzeichnet, das so gar nicht zum Erscheinungsbild und des ersten Eindrucks, den man vom Angeklagten erhält, passen mag.

Gekürzte Fassung, da ich gar nicht so schnell mitschreiben konnte:
Vorsätzlicher Tötungsversuch an einem Polizisten, Vertuschen einer Straftat, Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Fahren unter Alkoholeinfluss (1,26 Promille), Fahrerflucht, und noch eine ganze Latte mehr an Vorwürfen. Was der Tathergang eben so hergab. Man kommt aus dem Staunen nicht raus, was sich da abgespielt hatte.
Der Angeklagte, so die StA., fühle sich als zum Großherzogtum Baden von 1918 zugehörig.

Tathergang (gekürzt)
Der Angeklagte sollte durch eine Polizeistreife kontrolliert werden, weil er dadurch auffiel, dass er mit weit überhöhter Geschwindigkeit durch eine Ortschaft fuhr. Auf die Aufforderung, anzuhalten, reagierte er aber nicht. Als man ihn schließlich stoppte, öffnete er nicht die Seitenscheibe, sondern fuhr davon. Bei der anschließenden Verfolgungsjagd kam es wieder zu Stops, die der Angeklagte aber wiederum ignorierte, stattdessen immer wieder davon fuhr. In der Folge gab die Polizei, inzwischen waren es mehrere Streifenwagen, auch Schüsse auf das Fluchtfahrzeug ab. Erst wurde zwei Mal geschossen, als der Angeklagte auf einen Polizisten zufuhr. Die Kugeln durchschlugen die Windschutzscheibe, was den Angeklagten aber nicht von der weiteren Flucht abhielt. Schließlich nahm er den Polizisten auf die Motorhaube, wo sich dieser während der weiteren Verfolgung nur mühsam halten konnte. An Abspringen war wegen der hohen Geschwindigkeit nicht zu denken. Drei weitere Schüsse wurden von einem anderen Polizisten abgegeben und später nochmal 14 weitere. Ein Schuss traf den Angeklagten am Oberarm. Dennoch fuhr er weiter. Der 39-jährige Polizei-Beamte auf der Motorhaube erlitt bei dieser Fahrt und einem Sturz „Knochenbrüche im Gesicht, einen Schädelbruch und eine Gehirnblutung sowie zahlreiche Prellungen und Schürfwunden am Körper und ist seitdem posttraumatisch belastet und dienstunfähig.

In der weiteren Folge widersetzte sich der Angeklagte immer wieder den Versuchen der Polizei, das Fahrzeug zum Halten zu bringen, was sechs weitere Schüsse aus Dienstwaffen zur Folge hatte, wobei ein Hinterreifen beschädigt wurde. Schließlich konnte die Polizei den Mann endgültig stoppen und festnehmen.

StA meint, der Angeklagte sei zum Führen von Fahrzeugen ungeeignet, sein Führerschein sei daher eingezogen worden. Das dürfte noch das kleinste Problem für den Mann sein.

Der Angeklagte macht einen ruhigen und freundlichen Eindruck. Überhaupt mag sein ganzes Erscheinungsbild und Verhalten so ganz und gar nicht in die üblichen Kategorien passen, die man von Reichsbürgern kennt. Er antwortet stets freundlich, aber nicht etwa übertrieben oder gekünstelt freundlich, gibt bereitwillig Auskunft (außer sein Verteidiger rät davon ab).
Man könnte sogar sagen, die Dialoge mit ihm gleichen vom Ton her einer ungezwungenen Unterhaltung mit einem völlig normalen Menschen, der aus seinem Leben erzählt.

Der Richter belehrt den Angeklagten über seine Rechte. Angaben zur Person müsse er machen, aber sonst müsse er sich nicht zum Fall äußern.

Der Verteidiger bittet darum, dass sein Mandant seinen Lebenslauf verlesen darf, den er im Knast geschrieben hat. Er weist darauf hin, dass sein Mandant mitunter Probleme habe, Ereignisse zeitlich genau einzuordnen und in seinem Lebenslauf auch Zeitsprünge vor und zurück machen werde. Er bittet außerdem um Fairness gegenüber seinem Mandanten und um eine faire Trennung zwischen persönlichen Angaben und dem Geschehen der vergangenen zwei Jahre.

Richter stimmen zu.

Verteidiger zum Angeklagten „Lassen Sie sich ruhig Zeit, wir haben viel Zeit.“ Leichtes Raunen am Richtertisch.

An dieser Stelle hätte ich ahnen können, was auf mich zukommt.

Der Angeklagte verliest in ruhigem Tonfall seinen Lebenslauf.
Was recht schnell auffällt, ist, dass sein Leben immer wieder von schwer empfundenen Schicksalsschlägen geprägt war, die er offenbar nicht verarbeiten konnte, weil in seinem Leben dafür kein Raum war. Immer wieder kämpft er bei der Verlesung von persönlichen Erfahrungen mit den Tränen. Manch einer mag vielleicht sagen, der Kerl ist weinerlich und zerfließt vor Mitleid. Aber ich glaube, so einfach darf man es sich hier nicht machen.

Er erzählt von seiner Kindheit, von den schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen auf dem elterlichen Hof, den schwierigen familiären und zwischenmenschlichen Verhältnissen der Eltern aber auch in der Beziehung zu nahen Verwandten, Geschwistern usw..
Mehrere Selbstmorde oder Selbstmordversuche in und im Umkreis der Familie prägen seine Kindheit und Jugend. Auch wurde er wegen seiner Schmächtigkeit oft gehänselt und es wurde ihm seitens der Eltern auch wenig zugetraut. Irgendwann stellt man bei ihm einen Herzfehler fest, der viel später durch eine OP „praktisch in letzter Minute“ behoben werden konnte. In der Schule gab es Probleme mit manchem Lehrer. Er erzählt außerdem von einer Schwester, die früh starb, eine andere wurde früh von der Schule genommen und als Hausmädchen in die Schweiz verschickt. (das war eine gängige Methode in früheren Zeiten, sich von zu vielen hungrigen Mündern in armen Haushalten zu trennen).

Er erzählt, wie er von einem anfänglich aktiven, vielleicht sogar hyperaktiven Kind zum introvertierten, unglücklichen Kind wurde, wie ihm das Herz zu schaffen machte, die Probleme der Eltern untereinander, und dass er nicht wirklich geliebt wurde.

Er betont zwischendurch, dass er schon früh einen ausgeprägten Gerechtigkeitssinn und ein starkes Wahrheitsempfinden entwickelte. Was wiederum in krassem Widerspruch zur vorgeworfenen Tat eines Mannes steht, der sich irgendwann in seinem Leben in einer Ideologie verloren hat, die ihre Grundwerte in vergangenen Zeiten zu finden glaubt.

Immer wieder kämpft er mit den Tränen, fängt sich dann aber und setzt seine Vorlesung fort. Dabei verliert er sich immer wieder sehr in Details. Man könnte sich seine Verlesung gut als Lesung einer Geschichte aus dem Leben eines Kindes und jungen Mannes aus dem Markgräflerland vorstellen. Teils klingt sie spannend, teils erzeugt sie Mitgefühl.

Wenn er mit den Tränen kämpft, beruhigt ihn sein Verteidiger. „Er stehe ja das erste Mal vor Gericht“.

Der Angeklagte berichtet, dass ihm als Kind viel verwehrt wurde. Immer stand die harte Arbeit auf dem Hof im Vordergrund. Als ein Lehrer meinte, der Bub solle aufs Gymnasium, meinen die Eltern „Volksschule reicht“. Außerdem macht im seine körperliche Schwäche, bedingt durch den Herzfehler, zu schaffen.

Er lese viel und gerne. Bei seinen Schilderungen springt er in der Zeit vor und zurück, berichtet von Spiel und Tadel, Minderwertigkeitskomplexen. Als er 16 Jahre alt ist, spielt er mit dem Gedanken an Suizid. Wieder Tränen. Aber er fängt sich uns setzt seine Lesung ruhig fort.

Als die Berufswahl ansteht, probiert er es in einer Bank, beginnt aber dann eine Lehre als Schreiner. Eine „kleinkarierte Schreinerei” mit einem Chef-Ehepaar, das ihn nicht gut behandelte, wird seine Lehrstätte. Wieder erzählt er von Erfahrungen der Benachteiligung.

Irgendwann finanziert ihm der Vater den Führerschein, stirbt aber auch viel zu früh.
Der Angeklagte entschuldigt sich, dass ihm das Schreiben des Lebenslaufes schwergefallen sei.

Dann erzählt er von einer Küchenrenovierung für seine „Mutti“.
An der Stelle merkt man auch wieder, wie viele unverarbeitete Erlebnisse ihn aus seiner Kindheit prägen mögen. Als nun 62-Jähriger erzählt er noch von „Mutti“, und man hört aus den Schilderungen durchaus einen traurigen Unterton. Dann der Suizid des Bruders seiner Mutter. Später wird auch ein Onkel sich das Leben zu nehmen. Der Opa bereitet seinem leben auch bald ein Ende.

Der Angeklagte nimmt Musikunterricht, versucht es mit Trompete, was ihm auch liegt. Aber er muss wegen schwerwiegender Zahnprobleme auf Posaune umsatteln und entwickelt sich zu einem guten und gefragten Posaunisten. Die Erzählungen über seine Karriere in heimatlichen Musikvereinen, bei Festivals und weiteren Anlässen nimmt weite Teile seiner Erzählung ein. Und auch dabei verliert er sich oft in kleinste Details. Die Namen seiner Mitmusiker, Dirigenten, Förderer, Kollegen, Freunde – alles ist ihm erinnerlich. Über viele dieser Menschen berichtet er – über die Freundschaften, über Feiern, aber auch darüber, dass ihn manch einer auch fallen ließ und nicht gut behandelte.

Eine 1. Liebe scheitert daran, dass die Freundin der Auserkorenen einen Liebesbrief fingiert um sie von ihm abzubringen. Sie wollte ihn selbst. Aber daraus wurde nichts. „Die Liebe ist für ihn etwas Heiliges.“

Dann berichtet er vom frühen Tod eines seiner besten Freunde, mit dem ihm neben tiefer Freundschaft sein ausgeprägtes Gerechtigkeitsempfinden verband. Auch über diese Freundschaft berichtet er detailreich und man spürt, wie sehr ihn das alles belastete. Für eine Verarbeitung aller negativer Erlebnisse war aber wohl nie die Zeit.

Er berichtet von weiteren sehr guten Freunden, gemeinsamen Urlauben, Reisen, schöne Erlebnisse.

Dann der Ausbau einer Scheune für die beiden verbliebenen Schwestern. Er arbeitet viel, hat kaum zeit für andere Dinge, außer die Musik. Eine gute Zeit, aber immer wieder von familiären Problemen geprägt.

Es ist bereits 10 Uhr.

Er macht einen guten Abschluss als Schreiner und – ich kürze das hier stark ab – findet weniger gute aber auch sehr gute Anstellungen. Zuletzt sogar bei einer Firma, die den Innenausbau von Flugzeugen in der Schweiz macht.

Weiter detaillierte  Beschreibung von Freundschaften, Erfolgen als Musiker usw. Zwischendurch ist er sogar Vorsitzender eines Musikvereins.
Später Austritt aus dem Verein im Groll, aber weiter Verbundenheit zur Musik und Tätigkeit in anderen Vereinen. Sein letztes Instrument kauft er kurz vor der Pandemie. Zwischendurch lobt er auch seine Talente, was durchaus glaubwürdig erscheint.

Wichtig ist ihm ein aufrichtiger Lebenswandel und die 10 Gebote „empfangen durch Moses“. Wobei das wieder im krassen Widerspruch zu seiner Tat steht. Aber die Aufklärung wird sich erst in nachfolgenden Verhandlungen zeigen können.

Was auch deutlich wird: er lässt sich negativ über die Zeit der Nazidiktatur aus. Sein Vater sei im Krieg durch Hitler missbraucht worden.

Von der Mutter habe er gelernt „was du nicht willst, das man dir tu, das füge auch keinem anderen zu“.

Das sind die Momente, wo man wieder nicht weiß, wie man den Mann einordnen soll und wo man sich fragt ob ihm die Widersprüchlichkeiten seines Denkens und Handelns selbst bewusst sein könnten.

Er erzählt weiter: 44 Jahre harte Arbeit und immer zu wenig Geld. Sein 50. Geburtstag sei der Hammer gewesen. Alle haben beim Fest mitgeholfen – Musik, Feier und Details Details Details.

Auf seinen 60. hatte er sich besonders gefreut, vieles war schon geplant, er hatte extra Geld dafür angespart. Sollte eine tolle Feier werden.
Dann kam die blöde Pandemie mit entsprechenden Einschränkungen.

Dann verweist er auf seine tadellose Arbeitskarriere. „Hätte der Polizeieinsatz dem nicht ein Ende bereitet.“

Im Zusammenhang mit der Pandemie spricht er zwei, drei Mal von „Repressalien“.

Dann neue Arbeitsstelle, gute Wahl, gutes Geld, guter Chef, aber blöder Sohn vom Chef. Er muss mit Stoffen arbeiten, die ihm gesundheitlich zusetzen. Er bekommt schwere Hautprobleme, geht zum Heilpraktiker. Irgendwann kündigt er. Durch die vom Heilpraktiker verordneten Mittel (er spricht von Medikamenten) wird er impotent.
Der Heilpraktiker habe TCM-Kenntnisse gehabt (keine Ahnung, ob ich das richtig verstanden habe und was damit gemeint war). Der Heilpraktiker verschreibt ihm was und sagt, er solle in anderthalb Jahren wieder kommen. Das ganze wiederholt sich nochmal. Seine Herzprobleme, die zwischenzeitlich wieder da waren, werden besser. Sein Hausarzt räumt ein, dass die Schulmedizin oft mit viel zu starken Mitteln behandelt.

Da zeichnet sich seine Hinwendung zu alternativen Heilmethoden ab. Er beginnt schließlich eine nebenberufliche Zusatzausbildung zum Gesundheits- und Präventionsberater.

Im Job hat er in der schweizer Firme eine „super Zeit“.
Für seine Mutter erstellt er einen Heilplan, weil es der auch schlecht geht. Aber sie ignoriert das. Auf einer Fahrt im Zug trifft er auf eine Pathologin, die ihm den nächsten Floh ins Ohr setzt. Die Medizin sei nur an Profiten orientiert.
Die Mutter stirbt schließlich wegen „schulmedizinischem Pfusch.“ Also wieder ein Schicksalsschlag.

Sein Lebensleitsatz sei „sich selbst und anderen Menschen ein gutes Leben zu ermöglichen“.

Wenn man zwischendurch mit diesem Menschen durchaus mitfühlen konnte, fällt einem das an solchen Stellen wieder schwer. Zu groß der Kontrast zu seiner Tat.

Dann geht es in der Zeit wieder zurück ins Jahr 2001. Der Onkel nimmt sich das Leben, nimmt die abgesägte Schrotflinte und erschießt sich selbst. Wieder ein Suizid. Der Onkel war Jäger, aber keiner der nur schießt, sondern mehr „ein Heger“. Der Angeklagte bedauert, dass er nie mit dem Onkel auf die Pirsch ging.

Es folgt ein Erbe, wovon sich der Angeklagte den Wunsch nach einem Cabrio erfüllt.

Es ist bereits 10:40 Uhr, und es geht weiter.
Wieder zurück zum Job in Basel bei Jet Aviation. Wieder der Umgang mit giftigen Stoffen. Aber er hat dank Heilpraktiker und Nahrungsergänzungsmitteln die Ausschläge gut im Griff.

Er lässt sich über den Chef aus, der „ein echter Nazi war“. Seine Abscheu klingt glaubwürdig. Schließlich kündigt er, findet einen neuen Job mit besserer Bezahlung und besseren Bedingungen. Aber die Pandemie bereitet dem ein Ende.

Er macht eine weitere Ausbildung zum Qi gong-Kursleiter. Bekommt eine Auszeichnung, gibt Kurse. Er lobt sich selbst. Er therapiert sich selbst, muss aber dennoch wieder gesundheitliche Zwangspausen einlegen, erfährt „Repressalien“ (Pandemie), Rückschläge und schließlich ein Burn Out. Durch die Pandemie lernt er Gleichgesinnte kennen – “Freunde”, wie er sagt.

Es ist 10:45 Uhr, und er beendet die Verlesung seines Lebenslaufes.
Puuuuuhhhh!

Nun verliest der Verteidiger den tabellarischen Lebenslauf, der sich durchaus ordentlich präsentiert. Es gibt keine Zeiten der Arbeitslosigkeit, allenfalls Krankheitszeiten.

Dann kommt noch zur Sprache, dass der Angeklagte sich mit AMWAY-Produkten ein Standbein aufbauen wollte, was aber „nichts einbrachte“. Ach?

Angeklagter reagiert, wie gesagt, stets ungekünstelt freundlich und höflich, wenn er von Richter, StA angesprochen wird. Kann sogar über sich selbst lachen, etwa wenn er sich über seine sehr hohe Stirn fährt und meint, er habe sich an den eigenen Haaren wieder aus Schlamassel gezogen, „das könne er ja bei so wenig Haaren eigentlich nicht sagen“.

Verteidiger überreicht Richtern und StA Lebenslauf und weitere Unterlagen und bittet nochmal um faire Trennung zwischen Lebenslauf und Tat.

Richter fragt Angeklagten wegen Instrumenten, familiäre Verhältnisse, Wohnsituation zur Zeit vor der Inhaftierung.

Angeklagter antwortet höflich, bringt aber ein paar Daten durcheinander.

Richter fragt zu Wechseln in der Mitgliedschaft in Musikvereinen.
Angeklagter auch hier freundlich und höflich.

Richter sagt was zur Homepage des Angeklagten. Die Domain-Adressen habe ich nicht verstanden, aber man kann mit Gurgel einiges herausfinden.

Richter fragt nach gesundheitlichen Problemen und Nahrungsergänzungsmitteln.

Angeklagter antwortet, dass in Zusammenarbeit mit dem Heilpraktiker alles besser geworden sei, aber wieder schlechter wurde, wenn seelische Rückschläge und neue Probleme, insbesondere durch die Haft auftraten. Er sei jetzt in der Haft zum Vegetarier geworden und referiert zur Wirkung von Milch. Aber nur kurz.

Richter: Nehmen sie noch Medikamente?
Angeklagter: Nein, nicht mehr.

Richter: Sie haben mehrere Fahrzeuge? Einen Mazda, einen Deuz, Wohnwagen, VW Golf, Mercedes A180. Warum so viele und verschiedene?

Angeklagter: War so ’ne Idee. Und der Deuz fährt ja mit allem.

Richter fragt zu Fahrerlaubnissen, welche Führerscheine.
Angeklagter gibt Auskunft.

Richter. Wann war der letzte Arbeitstag?
Angeklagter kann das nicht recht einordnen, weil zwischen letztem Arbeitstag und Erkrankung durch Schulterprobleme und schließlich Kündigung, noch Urlaub war.

11:10 Uhr Es zieht sich. Ich weiß nicht ob das oft so ist, aber mitunter machte sich Schweigen breit.

Richter besprechen etwas. Unverständlich.
Irgend etwas ist mit dem letzten Arbeitsverhältnis und einem Termin zur ärztlichen Untersuchung nicht ganz in Ordnung gewesen. Da hätte der Angeklagte erscheinen sollen. Aber er kam nicht weil es ihm psychisch schlecht ging. Aber er kann sich nicht genau erinnern, da das nur wenige Tage vor seiner Verhaftung war.

Richter fragt zu Zahlungen auf Konten. Der Angeklagte hatte offenbar, da er bei einem Schweizer Unternehmen arbeitete, ein Konto in der Schweiz, wohnte aber in Deutschland.

Verteidiger empfiehlt, keine Angaben zu machen.

Richter fragt nach Einkünften mit AMWAY.
Angeklagter: Ist nichts bei rausgekommen. Nur Verluste.

Richter: Das Finanzamt hat offenbar Forderungen von rund 47.000 Euro?
Verteidiger empfiehlt, keine Angaben zu machen.

Richter fragt nach Grundbesitz.
Angeklagter erzählt von Anteilen an einem Grundstück, das zum Teil seinen beiden Schwestern gehört, ein kleines Feld, ein kleines Stück Wald, kleines Rebstück.

Richter: Was er im Wald gemacht habe, ob da Gewinn erwirtschaftet worden sei.
Angeklagter: Nur ab und an Holz gemacht, Bäume aufgeräumt, wenn sie umgefallen waren, normale private Waldpflegearbeiten.
Außerdem wollte er im Garten ums Haus eine Bienenwiese anlegen. Aber das kostet alles Geld und es interessiert ja niemanden, wenn etwas kostet.

Richter: Schulden?
Angeklagter: Nein.

Richter: Vermögen?
Angeklagter: Kaum

Richter fragt nach dem Konto in der Schweiz. Da habe der Angeklagte doch die Kündigung erhalten. Was daraus geworden sei.
Angeklagter: Kündigung erhalten wegen Kontoabfrage durch Finanzamt. Aber er wisse nicht, was nun daraus geworden sei.

Richter 2: (Ich weiß nicht, wer Richter oder Beisitzer war und konnte einige Leute am Richtertisch wegen Pfeilern mitten im Raum auch nicht sehen)
„Sie sagten, sie haben während der Corona-Zeit verstärkt Alkohol getrunken und Süßigkeiten konsumiert. Wie war das davor?“
Angeklagter weicht etwas aus: „Nach markgräfler Art.“

Weitere Nachfrage durch Richter 2, was er damit meine.
Angeklagter: „Zu einem Essen gehört ein Glas Wein.“ Er habe also schon ab und an Wein getrunken, wie man das eben so macht.

Richter 2 fragt nach psychiatrischer Behandlung.
Angeklagter hatte aber keine. Nur psychische Probleme, mal ging es ihm schlechter, da wollte er bspw. nicht essen und lag nur im Bett um sich neu zu orientieren.

Das klang für mich ein bissel wie Versinken in Grübeleien.

Richter 2 hakt nach, was Angeklagter gemacht hat, wenn es ihm schlecht ging.
Angeklagter erzählt, er habe viel gelesen und geschrieben, und dann wieder Details Details Details …

Dann fällt ihm ein, dass er viel im Garten geschafft habe, Holz gemacht, usw.

Richter 2: Beziehungen zu Frauen? Was war die längste?
Angeklagtem ist die Frage etwas peinlich, habe ich den Eindruck. Er tut es ab und will sich nicht äußern.
In seinem Lebenslauf war bis auf das eine Mal auch nie die Rede von Beziehungen zu Frauen.

Richter 2: Post vom Gericht haben Sie nicht angenommen. Warum?
Verteidiger empfiehlt, keine Angaben zu machen.

Richter 3: „Hatten Sie mal einen Unfall mit Kopfverletzungen?“
Angeklagter: „Nein“.

Bei der Frage vom Richtertisch, ob der Angeklagte der Schulmedizin kritisch gegenüberstehe, sie etwa ablehne, kommt ein klares Nein vom Angeklagten. Er sei ja mit seinem Herzfehler durch die Schulmedizin gerettet worden. Er stehe der Schulmedizin absolut nicht ablehnend gegenüber, sondern sehe das differenziert, also die Vor- und Nachteile.

Richter: Wie sehen sie das mit dem Impfen?
Verteidiger empfiehlt, keine Angaben zu machen.

Richter: Wie es in der Haft sei, ob er arbeite, besuche empfange, Briefe bekomme.
Angeklagter beschreibt die Situation, dass Briefe nur mit Wochen Verzögerung zu ihm durchgestellt würden. Arbeiten dürfe er nicht. Besuche seien auch schwierig. Als ihn eine Schwester besuchen wollte, ließ man sie nicht zu ihm, weil sie nur zwei Mal geimpft gewesen sei, aber wohl keinen Nachweis dabei hatte.

Richter: Ob die Schussverletzungen verheilt seien?
Verteidiger empfiehlt, keine Angaben zu machen.

Schließlich stellt der Richter fest, dass es nichts weiter zu fragen gebe und die Verhandlung deshalb unterbrochen würde. Mit einem der kommenden Termine gebe es aber möglicherweise wegen eines Konkurrenztermins Probleme.

Um 11:37 Uhr schließlich ist die Verhandlung erst mal beendet.

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Letztlich ist also erst mal nicht viel dabei rübergekommen. Ich habe einen Angeklagten erlebt, dessen Auftreten und Erscheinung nicht zur Tat passen wollen und dessen Lebensgeschichte, die durchaus glaubwürdig erscheint, auch Mitgefühl erzeugen kann. Mir scheint, aber das ist nur mein unfachmännischer Eindruck, dass es dem Angeklagten in jungen Jahren nicht ermöglicht wurde, seelische Belastungen zu verarbeiten und dafür den nötigen Rückhalt und die Unterstützung zu finden, die ein Kind, ein Jugendlicher braucht.

Er ist etwa in meinem Alter und ich kenne das Markgräflerland, die Gegend, aus der er stammt, recht gut und hatte in meiner Kindheit Einblick in einige Familien auf Höfen. Das war für viele Kinder keine einfache Zeit. Eine Zeit, die von viel Arbeit und wenig Wohlstand geprägt war und wo Kinder von diesen Höfen nicht selten ziemlich verdreckt und nach Stall riechend in die Schule kamen. Ferien kannten die kaum. Arbeit aber viel.

Ich bin gespannt, wie es weitergeht. Ob ich einen der nächsten Termine wahrnehmen kann, weiß ich noch nicht. Es wäre aber interessant, was ein anderer SSLler zu berichten hätte. Vielleicht findet er meinen Eindruck bestätigt, vielleicht entsteht bei ihm aber ein gänzlich anderer Eindruck. Und wer weiß, was die Verhandlung noch zutage fördert.




Es hat sich ausgeSHAEFt!

SHAEF-Plakat in Deutschland

Der falsche Commander vor Gericht

Thorsten Gerhard Jansen wurde von Donald Trump höchstpersönlich zum Commander der alliierten Streitkräfte in Europa, in Reichsdeppenkreisen unter dem Kürzel SHAEF geläufig, ernannt und leitete seither den geheimen Krieg gegen den Deep State, bei dem die Armeen des Guten tief unter unseren Füssen gefangene Kinder aus Tunnels und Adrenochrom-Farmen befreien.

Und zugleich befreien sie ganz Deutschland von der Knechtschaft durch den Fake-Staat und seine Behörden.

Das glaubt zumindest Thorsten Gerhard Jansen. Und mit ihm glaubt es eine dem Sonnenstaatland nicht näher bekannte Zahl von Anhängern seiner Telegramkanäle.

Bei der Befreiung Deutschlands geht es gelegentlich etwas ruppig zu. In seiner Funktion als “SHAEF-Commander” publizierte Jansen auf Telegram immer wieder Todesurteile gegen Andersdenkende. Bis am 1. Dezember 2021 das SEK bei ihm anklopfte. Er kam in U-Haft.

Am 18. August sowie am 1. September stand Jansen nun in Oldenburg vor dem Schwurgericht. Beide Verhandlungen wurden von eifrigen Prozessbeobachtern des Sonnenstaatlandes besucht und mitgeschrieben. Die Prozessberichte wurden im Forum veröffentlicht:

18.08.22: Verhandlungsbericht von topic

01.09.22: Bericht von lobotomized.monkey:

Teil 1 des Verhandlungsberichtes

Teil 2 des Verhandlungsberichtes

Allgemeine Eindrücke vom Prozess

Das Urteil ist mittlerweile bekannt: Jansen wurde als schuldunfähig eingestuft und infolgedessen freigesprochen, wird aber in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Die erhofften SHAEF-Befreiungstruppen liessen an den Verhandlungstagen auf sich warten.

Bezug zum “Global Court of the Common Law”?

Ähnlich wie Jansen steht möglicherweise auch dem Gründer des Fantasiegerichts GCCL, Carl Peter Hofmann, die Einweisung in eine Anstalt bevor. Hofmann sitzt derzeit in Österreich in U-Haft. Auch er bezog sich in seiner Zeit als Anführer des GCCL immer wieder auf SHAEF.

Das ist an sich nicht ungewöhnlich unter Reichsbürgern; Jansen hat das Thema SHAEF nicht erfunden.

Aufhorchen lässt aber die Erwähnung eines von Jansen publizierten “Todesurteils” gegen den Rektor der Universität Klagenfurt im Prozessbericht von topic.

Hier besteht offenkundig ein Zusammenhang mit einem Strafverfahren gegen eine Studentin der Uni Klagenfurt, die dem Rektor dieses Todesurteil zugestellt hat. Dabei soll sie sowohl auf SHAEF Bezug genommen haben als auch auf Carl Peter Hofmanns GCCL, wie aus einem weiteren Prozessbericht hervorgeht, der im Sonnenstaatlandforum veröffentlicht wurde:

12.05.22 Bericht über die Verhandlung gegen Sabine B. von Krawutzi Kaputzi

Darin heisst es:

Als der Rektor der Universität Klagenfurt “genug Punkte” erhalten hatte, sendete ihm [Sabine B.] erst ein Todesurteil und etwas später eine Bestätigung des GCCL, dass dieses Todesurteil auch vollstreckt wird.

Das Sonnenstaatland konnte nicht klären, ob diese “Bestätigung des GCCL” wirklich von Hofmann oder anderen führenden GCCL-Mitgliedern mit seinem Wissen ausgestellt oder von Sabine B. selbst gebastelt worden ist.

Das Sonnenstaatland verfügt jedoch über genaue Berichte vertrauenswürdiger Quellen, wonach Hofmann der SHAEF zugesteht, Todesurteile in grosser Zahl zu vollstrecken, und solche Tötungen auch richtig findet.

Vor ziemlich genau einem Jahr sprach eine Anhängerin Hofmann auf “SHAEF-Commander” Jansen an, weil Hofmann angegeben habe, dass er mit SHAEF zusammenarbeite. Sie sei Jansens Telegram-Kanal zwei Wochen lang gefolgt und sei schockiert, dass Jansen “jede Menge Leute zum Tod verurteilt”.

Hofmann reagierte ein bisschen wie jemand, der sich ertappt fühlt. Zunächst beruhigte er die Anhängerin, man arbeite “zur Zeit” nicht mit Jansen zusammen, und der “Commander” könne als “Exekutivorgan” keine Leute zum Tod verurteilen.

Allerdings meinte er gleich darauf, die SHAEF habe “eigene Militärgerichte”, und das stehe ihr auch zu. Diese Gerichte hätten bereits über 9000 Todesurteile gefällt. Die angebliche Tötung Tausender Menschen auf Geheiss von SHAEF-Gerichten findet Hofmann offenbar legitim.

Die Anhängerin monierte daraufhin: Auch wenn Jansen die Todesurteile nicht selbst fälle, so gebe er doch die Verurteilten für jedermann zur Tötung frei. Ihr sei es wichtig, dass der GCCL nicht mit Jansen zusammenarbeite.

Hofmann erwiderte: Wo es nötig sei, werde man der SHAEF “die Strafverfolgung übergeben”. Sprich: Der GCCL macht sich mit Todesurteilen und Tötungen nicht die Hände schmutzig, übergibt aber seine Fantasieverfahren gerne der fiktiven SHAEF, im vermeintlichen Wissen, dass diese dann Todesurteile fällt und vollstreckt.

Das Problem sind nicht nur die Gurus, sondern auch die Anhänger

Diesen Glaubensinhalt hat Hofmann gegenüber seiner Anhängerschaft immer wieder geäussert – und leider gab es abgesehen von der oben erwähnten Anhängerin keinerlei Kritik an seiner Geisteshaltung.

Im Gegenteil: Eine sogenannte “Kriegsverbrecherklage” gegen Andersdenkende und Feinde des GCCL, die Hofmann unter anderem einem imaginären SHAEF-Militärgericht vorlegen wollte (damit dieses ein Todesurteil fällt), war in den Monaten vor seiner Verhaftung die Masche, mit der er seine Anhängerschaft köderte und bei der Stange hielt.

Es gibt also tatsächlich Leute, bei denen ein solches Gehirnexkrement auf fruchtbaren Boden fällt.

Das Beispiel des GCCL zeigt, dass es nicht nur in Jansens Telegramgruppen Menschen gibt, die an SHAEF glauben und daran, dass es notwendig und richtig sei, dass durch SHAEF andere Menschen, Andersdenkende, zu Tausenden umgebracht würden.

Wie unerschütterlich die SHAEF-Gläubigen in ihrem Glauben sind, zeigt ein unfreiwillig komisches Handyvideo von einem Polizeieinsatz, bei dem das Auto eines SHAEF-Anhängers beschlagnahmt wird. Verzweifelt ruft der “Überfallene” eine Nummer an, von der er glaubt, es sei SHAEF und ihm würde militärische Unterstützung geschickt.

Mittlerweile sind Jansen und Hofmann beide aus dem Verkehr gezogen. Ihre radikalisierte Anhängerschaft existiert jedoch zum grössten Teil fort und stellt für die Bevölkerung ein nur schwer kalkulierbares Risiko dar.

Denn es ist jederzeit möglich, dass von diesen Leuten sich jemand berufen fühlt, vermeintliche Todesurteile der SHAEF zu vollstrecken.




War eh a Wahnsinn: das stille Ende des ICCJV

Der Vergessenheit anheimgefallen…

Wer kennt heute noch den International Common Law Court of Justice Vienna? Fast niemand!

Und dabei war der ICCJV die Mutter aller Fantasiegerichte des deutschsprachigen Raumes, quasi der Prototyp der angelsächsisch beeinflussten, aus einer Suppe von Freemen, OPPT und Sovereign Citizens geborenen Staatsverweigerer-Gruppierung, wie sie besonders für den Süden des Sonnenstaatlandes – Österreich und die Schweiz – typisch ist.

Und der ICCJV hatte mehrere Webauftritte, die zumindest bei den Connaisseurs im Sonnenstaatland regelmässig für Erheiterung sorgten. Bis im Herbst 2018 die österreichische Justiz zuschlug. Die Führungspersonen des ICCJV wanderten in den Häfn und die Organisation wurde nachhaltig zerschlagen, auch von ihren Ablegern in anderen Ländern hat man seither nichts Nennenswertes mehr gehört.

…Und doch: ein spätes Ende

2018 ging also der ICCJV als Organisation faktisch unter und ist mittlerweile bei der sonnenstaatländischen Öffentlichkeit in Vergessenheit geraten. Die Verfahren gegen seine Exponenten dauerten allerdings in den darauffolgenden Jahren an.

Jetzt, im Jahre 2022, ist es endlich zu einer Reihe von Verurteilungen wesentlicher Unterstützer und Führungspersonen des Fantasiegerichts gekommen (hierher gehört auch der Model-Prozess).

Am 20. Juli 2022 verantworteten sich drei Exponenten der obersten Führungsspitze des ICCJV vor dem Landesgericht für Strafsachen in Wien: Marcus Steiner, der General Director und Anführer des ICCJV; Wolfgang Empacher und Alexander Hermann.

Kurzer Prozess, ausführliche Mitschrift

Einem lang gehegten Wunsch entsprechend, habe ich diese Verhandlung besucht und mitgeschrieben. Denn Rechtsmittel hin oder her, sie steht wie keine andere für das definitive Ende des ICCJV.

Dieses Ende des ICCJV stellte sich als kurzer und relativ unspektakulärer Prozess heraus. Die Mitschrift ist im SSL-Forum veröffentlicht; hier die direkten Links:

Teil 1: Vienna calling (for ‘juristicion’)

Teil 2: Generalien der Angeklagten

Teil 3: Verlesung der Anklage und Repliken der Verteidiger

Teil 4: Vernehmung des Angeklagten Steiner

Teil 5: Vernehmung des Angeklagen Empacher

Teil 6: Vernehmung des Angeklagten Hermann

Teil 7: Beweisverfahren, abgelehnte Anträge, Hauptfragen, Plädoyers, Schlussworte der Angeklagten, Urteilsverkündung

Damit schliesst sich der Kreis: Der ICCJV, der es 2014 als erste Staatsverweigerer-Gruppierung gewagt hatte, den schlafenden Drachen der österreichischen Justiz zu kitzeln, wurde nun von diesem Drachen endgültig verschlungen.




Strafsache Dr. Model, Teil 15: Herr Inspektor im Zeugenstand, Dialog mit Richter, Epilog

Der Modelhof im thurgauischen Müllheim, vorübergehender Sitz des ICCJV.

Kaum hat sich Obermöchtegernsheriff Landschützer verkrümelt, klärt sich das Rätsel um den verspäteten Studenten auf, der mitten in der Vorlesung Verhandlung einfach durch den HörGerichtssaal marschiert ist und sich auf die Stühle für die Angeklagten gesetzt hat. Denn jetzt wird er als der Zeuge vom Verfassungsschutz angekündigt.

Wie sein Kollege im “Zuseher”-Bereich wird auch dieser Verfassungsschützer als “Herr Inspektor” angeredet, wobei sich der Verteidiger später (wir sind in Österreich!) vorsorglich für die möglicherweise unrichtige Betitelung entschuldigen wird, falls der Herr Inspektor schon einen höheren Titel erreicht haben sollte (den man aber nicht weiss, weil das beim Verfassungsschutz ebenso geheim zu sein scheint wie die Namen).

Obwohl ich diese Anrede, wie schon angedeutet, ziemlich lustig finde (gerade bei einem, der vom Aussehen her wirklich ein Student sein könnte), nenne ich Herrn Inspektor im Folgenden P wie Polizeibeamter, da V wie Verfassungsschützer schon für den Verteidiger draufgegangen ist.

Im Übrigen sprach P von allen, die sich in diesem Prozess geäussert haben, das brutalste Österreichisch, auch wenn das in meiner Mitschrift nicht besonders gut zum Ausdruck kommt. Anders als alle bisher Befragten machte P nämlich konzise und klare Angaben, und das auch recht zackig.

An ein paar Stellen, als er die bizarren Vorstellungen und Pläne der ICCJV-Deppen erwähnte, musste P ein bisschen kichern. Offenbar geht es auch den Ermittlern des österreichischen Verfassungsschutzes oft nicht anders als uns, wenn sie mit der absurden Welt unserer Kundschaft konfrontiert sind.

P nimmt also im Zeugenstand Platz und der Vorsitzende Richter (VR) beginnt die Befragung in einer merklich respektvolleren Art als beim Angeklagten oder bei den ICCJV-Zeugen.

VR: Sie sind Polizeibeamter?

P: Ja.

VR: Sind Sie mit der Causa involviert?

P: Ja. Angefangen haben die Ermittlungen, als Marcus Steiner in Haft gekommen ist wegen “Hollenbach”. Gleich nach seiner Entlassung haben die Schreiben an Behörden wieder angefangen. Daher wurden “Massnahmen gegen Führungspersonen” des ICCJV ergriffen. Nach der Sicherstellung von Beweisen “ist dann das aufkommen mit Model”, in erster Linie wegen einer Mitgliederliste, auf der Beitrittsdatum und Funktion der Mitglieder verzeichnet waren.

VR: Haben Sie das noch im Kopf?

P: Nein, da müsste man nachschauen im Abschlussbericht.

VR: Vom 03.02.21?

P: Ja. Sagt etwas von ‘Mitglied AA 305’ oder ähnlich.

VR: Wie kommen Sie zu dieser Liste?

P: Sie wurde sichergestellt auf einem Datenträger bei Wolfgang Empacher. Models Beitritt war am 31.05.16 mit Unterschrift im ‘Wiener Statut’. Anhand von den Namen haben wir weiter ermittelt und stiessen auch auf den Nutzungsvertrag bezüglich Modelhof für den ICCJV, von Herrn Model unterschrieben.

VR: Wo wurde der gefunden?

P: [Überlegt kurz] Das kann ich nicht mehr sagen.

VR: Wie ging es dann weiter?

P: Dann kam die “physische und elektronische Auswertung”. “Frau Luscher” [sagt mir nichts, muss aber vom Zusammenhang her ein hochrangiges ICCJV-Mitglied sein] hatte alle Treffen in Ordner abgelegt und auch alle Beschlüsse. Wir haben uns angeschaut, wer dabei war und wer unterschrieben hat. Es war aber nicht immer ersichtlich, wer an den Treffen anwesend war, es gab nur teilweise eine Anwesenheitsliste. Es gab vier Vereine, die ISA etc., die in der Schweiz gegründet wurden; als Sitz wurde der Modelhof angegeben. Diese Vereine waren in der Struktur vom ICCJV sehr wichtig, die Präsidenten der Vereine waren immer bei den “High-Council”-Treffen dabei.

VR: Also war eine Struktur da?

P: Ja, das war “super aufgebaut”. Bei den “High-Council”-Treffen sind “die Verantwortlichen der Vereine immer zusammengekommen und haben geredet.”

VR: Fragt etwas bezüglich “grösseres Vereinsgebilde” [ich habe die Frage unvollständig notiert]

P: Die Österreicher waren eher in der Minderzahl der Mitglieder, waren aber noch dazu in Struktur und Hierarchie vertreten; Marcus Steiner fungierte als General Director.

VR: Was hatte der Herr Steiner für eine Funktion?

P: Er hat “viel geschrieben, hin und her g’redt, organisiert” und war “einer der ersten, wos in Deitschland war”, er hat eine “Rechtssachverständigen-Ausbildung” bei Frau Tietsch gemacht.

VR: Dagmar Tietsch?

[Da schau her! Bei Dagmar Tietsch hat meines Wissens auch die unabwählbare Präsidentin des Staatenbunds Österreich eine “Ausbildung” zur “Rechtssachverständigen” genossen. Vermutlich noch in ihrer vor-präsidialen Phase als frühes ICCJV-Mitglied.

Langsam denke ich, der Wiki-Artikel über Dagmar Tietsch müsste auch mal um einen Abschnitt “Einfluss auf die österreichische Staatsverweigerer-Szene” ergänzt werden, denn die gute Frau scheint im Südost-Sonnenstaatland ja einiges losgetreten zu haben!]

P: Ja. Die Führungspersonen von Österreich sind nach Deutschland g’fahren und haben eine Ausbildung gemacht.

VR: “Wozu haben wir studiert? Haben’s g’hört, Dr. Model? Ihre Tochter hat länger studiert, oder?” [Zu P:] “Gibt’s die Dame noch?”

P: Ja.

VR: “Haben die deutschen Kollegen sich das ang’schaut?”

P: “Wir haben öfter schon was g’schriebn nach Deitschland”, allerdings sei Tietsch dort als psychisch krank eingestuft. “Nach der ‘Ausbildung’ haben die das in Österreich organisiert”.

VR: Würden Sie den ICCJV als gefährlich einstufen?

P: Ja. Die haben im ‘Wiener Statut’ aufgelistet, wie man Hafträume nutzen kann etc.; P erwähnt auch die “Causa Hollenbach”, und: “Da waren legale Waffenbesitzer dabei, das ist gefährlich.”

VR: “Ist mal was von ‘Friedensrichter’ aufgeploppt?”

P: “Ja, in den Chats und in der Übersicht in den Akten, wie ein Gericht aufgebaut ist.” Da ist der Sitzplan ganz genau aufgezeichnet. “Und da, wo Sie sitzen, ist der ‘Justice of the Peace’”, sagt er zum Vorsitzenden Richter. “Das Gericht hätte so aufgebaut werden sollen, dass der ICCJV über allem ist.”

Bei dieser Aussage schnappen die Richter hörbar nach Luft.

[Ich habe es schon in einem früheren Teil dieses Prozessberichts angedeutet und schreibe es hier noch einmal: Model hat, was das betrifft, meiner Ansicht nach einfach Pech – für einmal nicht nur beim Denken.

Denn einerseits bin ich mir sicher, dass er seinen Pappnasentitel vor dem Hintergrund des in der Schweiz bestehenden, “niedrigen” Friedensrichter-Amtes gedeutet hat, weshalb er zur fraglichen Zeit gegenüber der Thurgauer Zeitung auch angegeben hat, er sei beim ICCJV “lediglich Friedensrichter”. So spricht man nicht von einer Position, die man für mächtig hält (selbst wenn man sich geschmeichelt gefühlt hat, als sie einem angetragen wurde).

Gleichzeitig trifft es zu, dass bei den “Common-Law”-Fantasiegerichten des angelsächsisch beeinflussten Deppentums – nicht nur beim ICCJV – der “Justice of the Peace” tatsächlich der Richter und somit ein ziemlich hochrangiger Fantasietitel ist. Das ist der Hintergrund, von dem P ausgeht.

Denn P hat diesen von den Pappnasen gestalteten Übersichtsplan gesehen – und ich vermute stark: Model nicht.

Model scheint mir im Gedankengut der Pappnasen kaum bewandert zu sein und sich nicht besonders intensiv damit befasst zu haben. Sehr wahrscheinlich ist ihm gar nicht bewusst gewesen, welche Bedeutung der Titel “Justice of the Peace” in der Welt der Pappnasen eigentlich hat.

Aber das Empörungslevel der Richter hat gerade die nächste Eskalationsstufe erreicht, das ist deutlich zu spüren.]

Ohne erkennbare Überleitung kommt P nun auf die Website des Modelhofes zu sprechen: “Auf der Internetseite des Modelhofes gibt es eine ‘Akademie’, dort steht, es gibt Kernaufgaben; eine davon ist die Frage nach einer neuen Staatsform. Das passt zum Gedankengut des ICCJV.”

Beisitzende Richterin Nr. 1 (B1): “Ist das aktuell auf der Seite des Modelhofes? Das macht mich fassungslos!”

Alle Richter zücken ihre Handys und surfen die besagte Seite an, ein skurriler Anblick.

B1: “Da gibt’s an Seminar: ‘Wie beherrsche ich meine Triebe’.”

Daniel Model (M): Ich glaube, das ist ein Vortrag, ein öffentlicher.

B1, die Sexualstraftatenrichterin, fragt: “Darf ich da Leute hinschicken? Darf ich Werbung machen in meinen Verhandlungen?”

Es folgt eine kurze Diskussion zwischen den Richtern und Model, die zu hitzig war, als dass ich sie exakt hätte mitschreiben können. Oder ich war zu schockiert über das, was gesagt wurde.

Jedenfalls fällt seitens der Richter die Bemerkung: “In der Schweiz gibt es keinen §246”.

[Eigentlich doch: Art. 275ter i.V.m. Art. 275 StGB wäre ein ungefähres Pendant.]

Daher sagt eine der Beisitzerinnen zu M: “Vielleicht haben’s das in Liechtenstein online gestellt? Vielleicht gibt es da einen §246?”

[Zufälligerweise ja.

§ 246

Staatsfeindliche Verbindungen

1) Wer eine Verbindung gründet, deren wenn auch nicht ausschliesslicher Zweck es ist, auf gesetzwidrige Weise die Unabhängigkeit, die in der Verfassung festgelegte Staatsform oder eine verfassungsmässige Einrichtung des Fürstentums Liechtenstein zu erschüttern, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

2) Ebenso ist zu bestrafen, wer sich in einer solchen Verbindung führend betätigt, für sie Mitglieder wirbt oder sie mit Geldmitteln oder sonst in erheblicher Weise unterstützt.

3) Wer an einer solchen Verbindung sonst teilnimmt oder sie auf eine andere als die im Abs. 2 bezeichnete Weise unterstützt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.]

VR, zu M: “Wenn’s das in Österreich posten, kommen Sie in U-Haft!”

M, relativ entgeistert: “Das ist seit acht Jahren auf der Homepage.”

Während ich mir das anhöre und Notizen mache, bin ich ebenfalls relativ entgeistert und denke mir: Soll das ein Witz sein? Würden Richter in einer Gerichtsverhandlung echt solche Witze machen?

Es geht um diesen Text:

Akademie

Die Akademie ist eine freie Institution, die ihren Sitz im Modelhof hat. Sie ist eine Forschungsstätte, die sich jeweils einer Kernaufgabe widmet. Eine feststehende Kernaufgabe ist die Frage nach einer neuen Staatsform. Im Rahmen der Akademie werden Referate gehalten, die öffentlich zugänglich sind.

Gefolgt von einer Liste der Vorträge und Referenten seit 2012. Die meisten Referenten sind in der Schweiz bekannte Namen, Politiker, Professoren, das Referat über die Beherrschung der Triebe etwa hält der Satiriker Andreas Thiel. Manche sind wie Thiel etwas umtriebig bis umstritten, die meisten eher im rechten politischen Spektrum anzusiedeln, aber doch: gestandene Persönlichkeiten, von denen etliche zum Beispiel auch im öffentlich-rechtlichen Fernsehen auftreten.

Und das bringt österreichische Richter dazu, laut über U-Haft nachzudenken? Ernsthaft??!!

P fährt unbeirrt fort: Auf besagter Internetseite sei auch von “Souveränität” die Rede, es gebe da eine “Unabhängigkeitserklärung”.

Tatsächlich, die gibt es da, und ich habe mich schon gewundert, warum P nicht von Anfang an darauf verwiesen hat, wenn er schon diese Website zitiert.

Von allem, was Model je selbst veröffentlicht hat, rückt ihn am ehesten dieser Text in die ideologische Nähe von Staatsverweigerern und dem Pappnasengericht.

Hinzu kommt noch, dass der Text auf September 2015 datiert ist, also gerade die Zeit, in der er auch den Vortrag von Joe Kreissl besuchte und auf Landschützer und den ICCJV traf.

Man könnte sich fragen, ob er den Text unter dem Einfluss dieser neuen Bekanntschaften schrieb, oder ob es eine Phase besonderen Denkpechs war, die ihn sowohl dazu brachte, diesen Text zu schreiben, als auch sich mit den dazu passenden Deppen einzulassen.

Allerdings hat Model nie wirklich in die Tat umgesetzt, was er in seiner “Unabhängigkeitserklärung” in aufgeblasen-schwurbeligem Duktus zu Papier gebracht hat. Dafür war er wohl doch zu bequem oder zu feige, dachte ich mir schon 2017, als ich in seinen Wiki-Artikel schrieb:

Obwohl Model in diesem Dokument Bundesverfassung und Gesetze der Schweiz ablehnt, scheint er als erfolgreicher Unternehmer kein Interesse an einer handfesten Auseinandersetzung mit dem Schweizer Staat zu haben.

Im Übrigen mag die “Unabhängigkeitserklärung” noch so viel Fremdscham erzeugen und die Rechtsordnung der Schweiz und anderer Staaten ablehnen, trotzdem darf man so etwas jedenfalls in der Schweiz ins Netz stellen (vorausgesetzt, es ist einem nichts zu blöd).

P zitiert aus der “Unabhängigkeitserklärung” den Satz, dass niemand Model “ohne meine Zustimmung Rechte und Pflichten auferlegen kann”. “Ganz unten steht: ‘Daniel Model 2015’. Des ist des, was mit der Staatsform der ICCJV ändern wollte.”

Ein primitiver und auf blosse Rache sinnender Teil von mir gönnt es Daniel Model, dass ihm seine depperte “Unabhängigkeitserklärung” gerade um die Ohren fliegt, als wäre er der Chefideologe des ICCJV gewesen. Aber der Rest von mir sträubt sich wieder dagegen, dies mit reiner Genugtuung zu beobachten.

Der VR zeigt ein Dokument [ob es ein Ausdruck dieser “Unabhängigkeitserklärung” oder etwas anderes ist, kann ich nicht sehen] und fragt: Wissen Sie, wie es dazu kommt?

P: Das war alles bei Frau Luscher.

Daraufhin beginnt der VR mit wachsender Empörung Models langatmige “Unabhängigkeitserklärung” vorzulesen, immer weiter, und ich freue mich schon über die grosszügig bemessene Schreibpause, als er mit der Bemerkung endet: “Des hört ned auf!”

M: Das ist seit sieben Jahren auf der Homepage.

Der Verteidiger (V) bittet um die wörtliche Protokollierung eines Satzes aus der “Unabhängigkeitserklärung”, den der VR nicht vorgelesen hat, und der Model vermeintlich etwas besser dastehen lässt. Diesmal erfüllt der VR den Wunsch des Verteidigers und protokolliert.

Dann fährt P fort: Ich erinnere mich an sehr viele Entwürfe in den Mappen von Frau Luscher, dazwischen waren die Protokolle. Da könnte etwas verschoben worden sein, es hat nicht ganz zusammengepasst.

[Was genau der Zusammenhang mit den vorherigen Äusserungen über Models “Unabhängigkeitserklärung” war, habe ich wohl verpasst, wenn es denn einen gab. Vielleicht war das Dokument, das der VR vorhin gezeigt hat, ein Protokoll von irgendeiner Pappnasensitzung.]

Nun kommt V mit Fragen dran und stellt sich bei dieser Gelegenheit als Norbert Wess vor. Wenngleich er in diesem Prozess nicht viel hat ausrichten können, braucht der Mann die Verkündigung seiner Google-Bewertung durch Grazer Strafrichterinnen nicht zu fürchten. Er hat wohl ein paar Sterne mehr als Landschützers Anwalt und seine Preisklasse stelle ich mir als eines millionenschweren Pappschachtelfabrikanten würdig vor.

V: Ist es richtig, dass alle Führungspersonen des ICCJV im “High Council” waren?

P: Ja, zumindest “alles, wos i ermitteln hab können”. Die Präsidenten der vier Vereine waren bei den Treffen dabei.

V: War Dr. Model in einem “High Council” gemäss Ihren Ermittlungen?

P: Da müsste ich nachschauen.

V: [Kleine Lücke in meinen Notizen:] … dass Dr. Model auf der Anwesenheitsliste steht beziehungsweise teilgenommen hat. Hat Dr. Model nachweislich teilgenommen?

P: “Wenn steht ‘teilgenommen’, dann nim i a, er hat teilgenommen.”

V zeigt einen Beschluss, über den “Sie gesagt haben, dass er bei Frau Luscher mitgenommen wurde”, und weist darauf hin, dass zwar die Seiten durchnummeriert sind, aber mittendrin plötzlich leere Seiten und ein neues Deckblatt kommen. Fragt, ob diese Blätter lose oder gebunden waren.

P: Man sieht recht gut, dass sie gebunden waren.

V: Wurde hinterfragt, warum ein neues Deckblatt kommt?

P: Nein, denn “in diesen leeren Seiten war meist etwas handschriftlich ergänzt”. Die Pappnasen hätten diese Dokumente untereinander “hin und her geschickt und ausgebessert”.

V: Dr. Model war dabei nicht involviert?

P: In seinen Unterlagen sei “nicht drinnen, dass Model was hin und her geschickt hat.” Aber es sei “drinnen”, dass Model eine ICCJV-Mailadresse hat.

V: Zu der Sache mit dem neuen Deckblatt mittendrin: Ob diese Dokumente so aufgefunden worden seien?

P: Ja.

Damit hat der Herr Inspektor seine Zeugenaussage beendet und verlässt den Saal, diesmal durch eine der “Zuseher”-Türen.

VR: “I hab draussen no Empacher und Doris Schweizer.” Ob diese noch gebraucht würden?

Wohl zur Erörterung dieser Frage werden fünf Minuten Pause anberaumt. Meiner Erinnerung nach ist es an diesem Punkt schon deutlich nach 20 Uhr.

Während der Pause bekomme ich mit, wie sich V an den VR wendet, er wolle einen Beweisantrag stellen bezüglich des Facility Managers Guido XY, den er als Zeugen will.

VR: “Wenn Sie mir das sogn, dass des so ist, dann ist das so. Dann vertagen wir.”

Daraufhin beginnt schon eine erste Diskussion unter den Beteiligten über mögliche Termine für die Fortsetzung.

Der Verfassungsschützer, der die Verhandlung seit gestern als “Zuseher” beobachtet, sitzt jetzt wieder in der Reihe vor mir, allerdings auf einem Platz ganz am Rand.

Der VR geht zu ihm und sie besprechen wohl irgendwas unter aktiven und ehemaligen Sheriffs, während ich mein Konzentrationslevel heruntergefahren habe und mich über die Schreibpause freue. Bis ich (H) plötzlich bemerke, dass mich der VR anspricht.

VR: “Darf i Sie fragn, Sie sind Praktikantin?”

Anscheinend muss es sein, dass ich an diesem Ort immer für irgendjemanden gehalten werde: 2018 für eine Reporterin von Klagemauer TV, 2020 für Monika Ungers Tochter und jetzt für eine Praktikantin.

H: “Nein, ich bin eine Zuseherin.”

VR: “Zuseherin? Sie schreiben so viel.”

Und diesen Satz höre ich hier auch nicht zum ersten Mal.

H: “Ja, ich habe alles mitgeschrieben.”

VR: “Und Sie interessieren sich für sowas?”

H: “Ja”.

Daraufhin lässt der VR von mir ab, und ich glaube, er hat nicht gemerkt, dass ich aus der Schweiz komme. So ein paar knappe Antworten schaffe ich gerade noch in einigermassen akzentfreiem, unspezifischem Hochdeutsch.

Ich frage mich, ob der VR davon erfahren wird, wenn ich meine ganzen Mitschriften ins Netz stelle, und was er wohl zu mir gesagt hätte, wenn ihm das in diesem Moment bewusst gewesen wäre.

Erst im Nachhinein ist mir aufgefallen, dass ich ja nicht nur einen Teil der WahrheitTM unerwähnt gelassen, sondern auch unwahre Angaben gemacht habe: Schliesslich bin ich gegenwärtig vom Range eines “Praktikant- Lennéstraße”.

Macht nichts, ich stand ja nicht unter WahrheitsTMpflicht (Richter hassen diesen Trick!).

Irgendwann ist auch diese fünfminütige Pause zu Ende, wobei der Übergang in den letzten Rest der Verhandlung eher fliessend ist.

V stellt noch offiziell seinen Beweisantrag, den Facility Manager Guido XY als Zeugen zu laden zum Beweis dafür, dass es separate Gespräche zwischen ihm und Landschützer gegeben habe bezüglich der Tilgung der privaten Schuld bei Model, die durch Arbeitsleistung getilgt werden sollte.

Danach löst sich die Verhandlung allmählich in einer langen Diskussion zwischen allen Beteiligten über den Fortsetzungstermin auf. Schliesslich einigt man sich auf 25. Jänner, 14 Uhr.

 

Epilog

Diesmal verlasse ich das Gebäude mit der ziemlichen Gewissheit, dass ich wiederkommen werde für den Prozess gegen Carl-Peter Hofmann. Sollte Hofmann auf denselben Vorsitzenden Richter treffen, dann wäre das Ausmass seines Gebügeltwerdens am Landesgericht für Strafsachen in Graz schlichtweg … episch.

Auf einer Unterhaltungswert-Skala gebe ich dem Model-Prozess jedenfalls die Note 10 von 10. Daniel Model gönne ich es von Herzen, dass ihm wahrscheinlich zum ersten und einzigen Mal in seinem Leben jemand so richtig die Kappe gewaschen hat, wie wir in der Schweiz sagen.

Und auf einer bestimmten Ebene denke ich sogar: Er hat den ICCJV in die Schweiz geholt und damit für ein Aufblühen der Schweizer Reichsdeppenszene gesorgt. Nur zu, liebe Ösis, sperrt den Fonduefresser ruhig für fünf Jahre unbedingt in den Häfn.

Allerdings ist das genau diejenige primitive Gefühlsebene, aus der heraus manche Leute Fantasiegerichte gründen.

Manche Momente in diesem Prozess haben mir zu denken gegeben. Dass die Österreicher relativ krass drauf sind gegenüber Staatsverweigerern, und dass der Anlass dafür wohl die “Causa Hollenbach” war, wusste ich und kann ich bestens verstehen. Die Schweiz ist m.E. gegenüber den Deppen noch zu lasch.

Trotzdem hätte man in Anbetracht dessen, dass es wohl genug handfeste Beweise für eine Verurteilung gibt, nicht unbedingt jedes Detail von Models spleenhafter Selbstbeweihräucherung in die Richtung auszulegen brauchen, dass gleichsam das Bild eines Chefideologen und Strippenziehers des ICCJV erzeugt wird.

Meiner Überzeugung nach ist er das nicht – auch wenn ich es dann doch wieder irgendwie lustig fand, wie ihm sein selbstgefälliges und überhebliches Gesülze mal so richtig um die Ohren geflogen ist. Karma’s a b.itch 😀

Und in Wirklichkeit muss man auch in Österreich nicht gleich strafrechtliche Konsequenzen befürchten, nur weil man Unsinn nach Art von Models “Unabhängigkeitserklärung” ins Netz stellt oder “Avalon” gründet. Man kann sogar ungestraft den “Staat Steiermark” gründen, solange man danach keine selbst ausgestellten Haftbefehle beim Militär abgibt oder ähnliche Blödheiten begeht. Ich zitiere die ungefähren Worte des Staatsanwaltes aus meinem Bericht vom Staatenbund-Prozess 2020:

Damals habe man geprüft, was das sein könnte, wenn sich ein paar Spinner auf den Platz stellen und sagen: “Wir sind jetzt der Staat Steiermark”. […] Man habe staatsfeindliche Verbindung und Hochverrat geprüft, jedoch seien damals diese Tatbestände noch nicht erfüllt gewesen; und ein Paragraph namens “Aufruf zum Ungehorsam gegen die Gesetze” sei schon Anfang 2015 aufgehoben worden. Deshalb sei dann eine Einstellungsverständigung an Moni geschickt worden.

Vielleicht gründe ich in Gedanken den Staat Steiermark als Protektorat des Sonnenstaatlandes neu, wenn ich auf meinem Rückweg am Grazer Hauptplatz vorbeikomme. Dann hat der Herr Inspektor wieder was zu tun, wenn er das nächste Mal im Internet surft.

Bevor ich dann wieder in den sicheren Westen rübermache, besorge ich mir noch ein paar Flascherl gelben Muskateller und vielleicht sogar eine Ansichtskarte für Carl-Peter Hofmann.

Und wenn das hier ein YouTube-Video wäre, würde ich zum Schluss noch sagen: “Was meint ihr zu all dem? Schreibt’s unten in die Kommentare.”




Strafsache Dr. Model, Teil 14: Zeuge Landschützer zum Gold und seinen Geschäften mit Model

Der Modelhof aus der Froschperspektive.

Der Modelhof aus der Froschperspektive.

Der Modelhof aus der Froschperspektive.

Incipit liber V. et ultimus.

Noch immer ist Willibald Landschützer (L), der ehemalige Obersheriff und Finanzverantwortliche des ICCJV, im Zeugenstand. Er wird befragt zu seinen Geschäften mit Daniel Model im Zusammenhang mit dem angeblichen privaten Darlehen.

L: Ich habe mich schlau gemacht, was es braucht, um in der Schweiz arbeiten zu können. Ich habe mir auch überlegt, ob ich eine Firma in Liechtenstein anmelde.

Beisitzende Richterin Nr. 1 (B1): Mit welchem Geld?

L: Mit dem Darlehen von Dr. Model bzw. der Schuld bei ihm.

B1: Mit dem in Zypern blockierten Geld?

L: “Ich habe gesagt, ich hab a Schuld bei ihm g’habt.” Wenn er einen Tag pro Woche unbezahlt für Model gearbeitet hätte und vier Tage bezahlt, “dann wär si das ausgangen.”

Vorsitzender Richter (VR): L solle sein “4S-System” mit den Messingbarren erklären. Bezieht sich auf das zugehörige Dokument: Wer hat das geschrieben?

L: Ich.

B1: “Was ist mit dem Geld auf Zypern?”

[Sie erhält vorerst keine Antwort. Vermutlich fehlt hier aber auch irgendeine Äusserung, die den Zusammenhang zur “Teeküche” herstellt.]

L: Ich bin Unternehmer seit 1990 und nehme Geschäftsmöglichkeiten immer wahr. Ich habe gesehen, dass eine Kaffeeküche im Modelhof fehlt.

VR: Wann war das?

L: Im Sommer 2016.

VR: Gibt es einen schriftlichen Vertrag?

L: Ja. Ich wollte wieder in mein Geschäft einsteigen.

VR: Indem Sie eine Küche in die Schweiz liefern?

L: Ja.

VR: Haben Sie dieses Angebot angenommen?

L: Ja.

VR: Was hat das gekostet? Wann haben Sie es “zahlt kriegt”?

L: Es gab schon vorher eine grössere Anzahlung von Herrn Model.

VR: Gibt es was Schriftliches?

L: Das war im Grunde ein Handschlaggeschäft. Es war auch die Rede davon, dass ich die 15 Standorte des Unternehmens besuche, um Maler- und Sanierungsarbeiten auszuführen usw.

Beisitzende Richterin Nr. 2 (B2): Sie stehen unter Wahrheitspflicht, “Sie sollten a bissl aufpassen, was’s sagn.”

L: Herr XY war der Facility Manager, ich habe mit ihm darüber gesprochen.

B2: Was war der Grund für das Darlehen? Was hätten Sie mit dem Geld gemacht?

L: Faselt etwas von “Beginn einer gemeinsamen Zusammenarbeit” mit Model, das Ziel sei gewesen, “dass wir eine gemeinsame Firma oder so entwickeln”.

B2: Herr Model wird sicher wissen wollen, wozu das Geld war.

L: Faselt etwas von “Anlage”.

B2: Was jetzt, gemeinsame Firmengründung oder Anlage?

L: [in meinen Notizen steht: “bla”.]

B2: Was haben Sie mit Herrn Model vereinbart?

L: Im Sommer 2016, beim Angebot bezüglich der Teeküche, war noch nicht endgültig festgelegt, dass man das Geld “bei der Imperial Bank, der komischen” anlegt.

VR: Wie kommt es dann dazu?

L: Es war ein Fehler.

B1: Sie gehen zum Angeklagten und sagen: ‘Ich brauche Geld, ich weiss nicht, wofür’, und legen’s mal bei einer Bank an und schauen, was passiert?

VR: Droht L erneut mit Beugehaft und zeigt ein Abhörprotokoll, “wo wir, also die Bösen vom Staat, mitg’hört haben”. Zitiert dann aus einem Dokument namens “20. Anlassberichterstattung des BVT” eine Stelle, bei der es sich [so vermute ich aus dem Zusammenhang] um eine Aussage des L während seiner Einvernahme durch den Verfassungsschutz handelt: “… die 150000 waren für den ICCJV bestimmt”.

B1: “Es schaut schlecht für Sie aus!”

VR: Zitiert weiter aus demselben Dokument, wobei ich die Passage nicht für besonders aufschlussreich hielt und lediglich notiert habe, dass nebenbei auch der jetztige Oberstaatsanwalt Erwähnung findet, der die Anklage im Staatenbund-Prozess vertreten hat. Der muss offensichtlich mit so einigen prominenten Staatsverweigerern das Vergnügen gehabt haben, da scheinen die Staatenbündler nur den Anfang gemacht zu haben.

Den VR bringt die zitierte Passage darauf, zu L zu sagen: “Ich zweifel an Ihrer geistigen Kompetenz! Ich bin am Überlegen, ob ich Sie alle einweisen und psychiatrieren lass. Ich weise Sie alle ein in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, alle zsamm!”

[Da ist sie wieder, die berühmte “Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher”.]

Der VR zitiert weiter, wieder aus der Einvernahme des L: L gibt an, er habe 165000 Euro aus dem Goldverkauf in Deutschland an Dragan Markovic übergeben als Investment für den ICCJV, und den Rest für sich verwendet. Dann habe L aber wieder gesagt, der Betrag sei nur für ein Trading mit hundertfacher Hebelung. “Sie san gefährlich! Ich kann Sie für sechs Wochen amol do hinten einsperren. […] Sie wuiln Chef von am Gerichtshof sein und Sheriffs ausbilden? Zum Herrn Model hab ich gestern gesagt, ich möchte in mein Büro gehen und speien gehen. Die Audiodatei, die kann i Ihnen vorspielen, was Sie g’redt ham!” Er zitiert gleich eine Äusserung von L aus dem Abhörprotokoll: “Die Goldgeschichte vom Model ist in der Finanzbuchhaltung eingetragen.” “Also hat’s der ICCJV kriegt!”

L: Windet sich, sagt etwas davon, es sei das Geschäftsmodell dieser “Bank”, Gelder zu blockieren.

B2: Sie stehen unter Wahrheitspflicht!

VR: “Die Bank tut a Konto einfrieren, das ist a Geschäftsmodell?”
B2: “Wo ist das Geld eigentlich?”
L: “Immer noch dort, die rücken das nicht raus.”

B2: Herr Model hat gesagt, er würde Sie verklagen.

VR: Plus Anzeige wegen Untreue.

[Im Folgenden scheine ich wieder kurz abgehängt worden zu sein – klar, Ermüdungserscheinungen häufen sich zu später Stunde. Jedenfalls scheint es wieder darum zu gehen, dass es keine schriftliche Vereinbarung zum angeblichen privaten Darlehen gibt, aber dass Model sich ca. fünf Jahre später plötzlich eine “Bestätigung” von L hat geben lassen.]

Der VR denkt laut über U-Haft wegen Verdunkelungsgefahr nach, “wenn i Untersuchungsrichter gewesen wär, hätt i alle eing’sperrt, da rennen lauter Träumer rum.”

B2: Warum ist das geschrieben worden?

L: Damit ich die Schuld nicht als Geld zurückzahlen muss, sondern abarbeiten kann.

VR: Das hätten Sie seit vier Jahren machen können.

L: Ich habe mich “nicht traut”.

B1: Warum bezahlt Herr Model das Material?

L: Es “steht drinnen”, dass “praktisch nach Open-Book-Verfahren abgerechnet wird.” In vier Jahren hätte ich das abarbeiten können.

B1: Wer sollte sich auf sowas einlassen? Und warum haben Sie das Geld beim ICCJV eingebucht?

L: “Dass man nach der Anerkennung des ICCJV die Schuld über den ICCJV zurückzahlen kann”. Sagt auch etwas davon, er hätte hohe Spesen gehabt, wenn man das nicht so gemacht hätte [ich bin aber nicht sicher, ob ich diese Äusserung richtig verstanden habe].

VR: “Warum rechnen’s über den ICCJV?”

B2: “Des sand Geldverschiebungen, würde ich sagen.” Was ist mit den Spesen?

L: Die Idee war, ich würde “als internationaler Sheriff” tituliert werden; die Spesen könnten zurückgezahlt werden, wenn der ICCJV anerkannt ist.

B2: Was haben Sie für den ICCJV gemacht, dass Sie Spesen vergütet erhalten?

VR: “Goldtransport nach Deutschland, was?”
L: “Sowas, ja.”

VR: “Wo sind diese Angaben?”

L: “Sand eh beschlagnahmt worden.”

VR: Fragt nach der Bestätigung für das Darlehen von 2021. “Nächste Verdunkelungshandlung, könnte man interpretieren.” Haben Sie Kontakt mit Herrn Model gehabt?

L: “Der Dr. Model hat mich gebeten, dass ich ihm dies bestätigen kann.”

VR: “Was bestätigen?”
L: “Dass ich ein Darlehen offen habe bei ihm.” Ursprünglich sei es ein Geschäft per “Handschlag” gewesen.

Alle Richter: Von einer Betriebsgründung habe L nie etwas gesagt.

L: Erzählt vom “Banker” Dragan Markovic. Er wisse nicht mehr, wie er ihn kennengelernt habe.

VR: “Und dem geben Sie 165000 Euro?! Ihre ursprüngliche Intention hat sich a g’ändert”, von “karitativ” dahin, dass Sie Spesenabrechnungen haben wollen. Sein Eindruck sei, “dass da lauter Pleitiers in der Gegend sand und jetzt einen finden, der Kohle hat. Und der gibt mir auf Handschlag 5kg Gold.” Er zitiert aus einem Dokument [eventuell die “Bestätigung” von 2021]: “Das Darlehen wurde in einem ersten Teil in eine Teeküche übergeführt” usw.

L: “Dann ist Corona kommen.”

VR: “Sand’s g’impft?”
L: “Muas i das jetzt sagen?”

VR: [Konnte ich nicht notieren]

L: “Ich woar schon krank, ja.” Nachdem es mit Corona losgegangen ist, habe ich mir überlegt, was ich machen kann, und habe einen Holzbaumeister-Vorbereitungs-Kurs besucht und im Herbst einige Module bestanden. Mein Ziel ist, Holzbaumeister zu werden und für Dr. Model Holzhäuser bauen zu können.

VR: Zitiert aus dem Abhörprotokoll von 2018, wie jemand L fragt, ob dieser das Geld privat bekommen oder ob er geplant habe, den ICCJV zu finanzieren. Da stehe auch etwas von “Trading finanzieren”.

L: Der “Köder” war dieses Trading. [Er meint vermutlich, dass ihn der dubiose “Banker” damit geködert hat.]

VR: Was heisst: “Trading, dass der ICCJV eine Finanzierung kriegt”?

L: Das Geld war “Schulden an Dr. Model”, vom Trading habe man sich einen Ertrag versprochen.

B1: Haben Sie eine Bestätigung bekommen, dass Sie dem Banker das Geld gegeben haben?

L: Ja, die habe ich in Verwahrung.

B1: Warum haben Sie die Bank nicht verklagt?

L: Ich habe erkannt, dass die Bank eine “Fakebank” ist.

B1: Haben Sie eine Anzeige gemacht?

L: [In meinen Notizen steht: “bla”]

B1: Haben Sie eine Anzeige gemacht, ja oder nein?

L: Das wollte ich heute machen, aber mein Anwalt hat mir davon abgeraten.

B2: “Der Herr Magister mit den 2,9 Sternen?”
L: Ich bin mehrmals an Dragan Markovic herangetreten.

B2: Ich tret doch nicht an einen Betrüger ran!

L: Ich habe mitgekriegt, dass das gefährlich ist.

VR: “Überraschung! Aber Sie sand ja Sheriff.” Das tut echt weh, was wir die zwei Tage jetzt erleben.

L: Ich habe von Dragan Markovic ein Papier gekriegt …

B2: “Dann zeigen’s ihn doch an!”

B1: Was haben Sie in der Zeit gemacht?

L: Ich war arbeitslos.

B1: “Sie sand entweder ein schlechter Tischler, oder …”

Das kann L jetzt nicht auf sich sitzen lassen und wehrt sich wortreich, B1 solle seine Homepage anschauen, da könne man seine Werke bestaunen. Da meldet sich ein Geschworener mit einer Frage.

Geschworener Nr. 1 (G1): Was haben Sie mit dem Geld gemacht, das Sie behalten haben?

L: Er habe es dafür aufgewendet, sich gegen juristische Probleme zu wehren. Im ICCJV habe jeder seine Spesen selbst getragen.

B1, G1: Wieviel Spesen haben Sie berechnet?

L: Sagt etwas von 100000 Euro für “Schaden” und “Aufwendungen”.

B1: Was für Aufwendungen, was ist 100000 Euro wert?

L: Faselt etwas von “Diesel”, aber auch von “Miete”.

VR: Darum arbeiten Sie an einem Gehaltssystem. “Das hat’s aber noch nicht gebn.”

Geschworener Nr. 2 (G2): Sie sprechen von “Vertrauen aufbauen”. Wie konnten Sie Herrn Model überhaupt davon überzeugen, dass er Ihnen 5kg Gold gibt?

L: Wir hatten einen guten Kontakt, er ist Unternehmer, ich bin Handwerker.

B2: In Wahrheit ist er ein Industrieller und Sie arbeitslos.

Daraufhin reden die Beteiligten kurz durcheinander, sodass ich nichts notieren kann.

G2: Glauben Sie, Sie haben schon grosses Vertrauen bei Herrn Model gehabt? Oder hat er das Geld gegeben, um den ICCJV zu unterstützen?

L: Ich habe nicht vorgehabt, Dr. Model “zu legen”.

VR: Wieviel schulden Sie ihm noch?

L: 184000 Euro minus die Teeküche.

VR: Sie anerkennen 170000 Euro Schuld bei Herrn Model?

B1: Sie wissen, dass das was anderes ist, wenn ein Richter einen Vergleich schreibt, als wenn Sie was auf einen Schmierenzettel schreiben? Das ist ein Exekutionstitel!

L: Ich hab mit ihm vereinbart, dass ich es abarbeiten muss.

VR: “Des ist wurscht, das können’s mit ihm ausmachen.”

L: Ich bin bereit, es abzuarbeiten.

VR: Sie anerkennen 170000 Euro?

Der VR spricht Entsprechendes in sein Diktiergerät und fragt dann nach der Leistungsfrist, nicht ohne zu erwähnen, dass die Lebenserwartung für nicht Geimpfte um eineinhalb Jahre geringer sei.

L: Ich kann es abarbeiten in fünf Jahren oder so.

VR: “Und wenn Dr. Model ned einsteigt? Jetzt haben wir 2022.”
L: Im Schreiben ist das schon geregelt.

Alle Richter: NEIN!!!

B1: “Sie haben überhaupt keine Ahnung!”

L: Das System mit den Barren habe ich für mich entwickelt, Dr. Model hat 170 Messing-Gutscheine gekriegt.

VR: Warum so kompliziert?

L: Die Messingbarren seien “Ersatz für Geld”.

VR: Eine eigene Währung, “danke für die Mitarbeit”.

L: Es sind Gutscheine.

VR: Gutscheine sind nicht dasselbe wie eine Währung!

Der VR fixiert den Vergleich und meint zum Angeklagten: “Herr Model, Sie haben sich gerade die Kosten für einen Prozess erspart”, und zu L: “Und Sie a”. Blättert dann im vor ihm liegenden Akt; “Chief Sheriff, verbotenes Waffentragen, Kampfausbildung? Und Sie sand verkehrszuverlässig?”

L: Es gibt viele Waffenbesitzer in Österreich.

VR: “Aber Sie haben ein aufrechtes Waffenverbot und sind mit einer 5000V-Taschenlampe rumgerannt.”

L: Die habe ich nur im Haus gehabt.

VR: “Passt, danke für die Mitarbeit!”

[Gelten 5000V-Taschenlampen in Österreich als Waffen?]

L: “Ich wollte schauen, dass das Waffenverbot aufgehoben wird.”

B2: Warum? “Nach Hollenbach Einsicht Null!”

VR: “Obwohl Sie einen Monat und 20 Tage gesessen san, und es geht hurtig weiter. Sie wissen schon, dass das offen ist? Ihnen ist der Ernst der Lage nicht bewusst?”

L: “Ich wollte schauen, wie ich mich verteidigen kann.” Die internationale Anerkennung des Gerichtshofes hätte vielleicht geholfen.

B2: Und Marcus Steiner hat plausibel erklärt, dass er das erreicht bei der UNO?

L: Steiners Mutter war bei der UNO.

B2: Wo?
L: Bei der Personalabteilung.

B1: “Mir sand die Opfer, können diesen ganzen Dreck abarbeiten!”

[Eine Runde Mitleid für die BAR 😉 Obwohl ich von meinen Anschauungen her den Verdacht nicht loswerde, dass einzelne Bedienstete des Justizapparates der Firma Republik Österreich den Unterhaltungswert von Staatsverweigerer-Prozessen durchaus zu schätzen wissen.]

Nun geschieht etwas, was ich in diesem Moment nicht einordnen kann: Aus einer der Türen hinter den Richtern kommt einfach so ein ziemlich jung aussehender Mann, marschiert einmal quer durch den Gerichtsbereich und setzt sich auf einen der Angeklagten-Stühle. Spontan fühle ich mich in eine Uni-Vorlesung versetzt, wenn ein verschlafen habender Student zu spät reinkommt, relativ achtlos am schon sprechenden Professor vorbeiflaniert und sich irgendwo in die Reihen fläzt. Für das Gericht geht das offenbar in Ordnung, es werden mit dem Mann keine Worte gewechselt.

Statt dessen kommt jetzt die Staatsanwältin (StA) mit Fragen dran.

StA: Hat der Herr Model gewusst, dass Sie der Finanzverantwortliche für den ICCJV waren?

L: Ich denke schon.

StA: [In meinen Notizen steht nur: “Gute Frage”; ich versuche diese daher aus dem Kontext zu rekonstruieren, bin aber nicht sicher:] Warum haben Sie 2018 beim “High-Council”-Treffen gesagt, dass das Geld für den ICCJV sei?

L: Ich habe Herrn Steiner vertraut, später hat er das ausgenutzt. Deshalb ist diese Audio-Aufnahme entstanden, die wurde später gegen mich verwendet.

StA: Es gibt auch eine Mail bezüglich des in Zypern blockierten Geldes. Darin findet sich kein Wort über ein privates Darlehen. Da kann man herauslesen, dass das Geld für den ICCJV war.

L: Antwortet nicht auf diese Frage.

B2: Sie haben schon ein Bild von sich abgegeben.

Nun kommt der Verteidiger (V) mit Fragen dran.

V: Es gibt ein Protokoll vom 02.10.18, als L von der Landespolizei Oberösterreich als Beschuldigter einvernommen wurde. Haben Sie dort die Wahrheit gesagt?

V liest aus dem Protokoll vor: “Ich möchte zum Projekt ICCJV anmerken, dass dieses von meiner Seite als Vorschlag an internationale Organisationen wie die UNO gedacht war. Nie war gedacht, dass die Mitglieder des ICCJV die Durchsetzung dieser neuen Instanz mit Gewalt vollziehen können, weil die internationale Bestätigung fehlt.”

V fragt: “Halten Sie diese Aussage aufrecht?” Der nächste Satz laute: “Die Anerkennung wäre das Ziel gewesen”.

Nach meinen Notizen gibt L darauf keine klare Antwort, oder ich habe sie nicht gehört. Gleichzeitig frage ich mich, was V damit jetzt bezwecken will. Das Pappnasenprojekt ICCJV als nicht staatsfeindlich darstellen? Auf der Grundlage einer solchen Äusserung von einem der “legementierten Sheriffs” aus Hollenbach? Das kann er vergessen, aber sowas von. Darauf fällt hier mit Sicherheit keiner rein. Ich frage mich auch, ob V sich für diese Strategie entschieden hätte, wenn er von der Historie der Deppen im südöstlichen Sonnenstaatland mehr Ahnung gehabt hätte.

V weiter: Sie haben erwähnt, dass Guido XY von der Model Holding AG mit Ihnen wegen weiterer Arbeiten Kontakt hatte. Richtig?

L: Spricht darüber, wie das organisiert wurde, dass die Reparaturarbeiten aufgegleist wurden. Er habe mit XY das Angebot und mögliche Arbeiten besprochen.

V: Wo war der Gesprächstermin?

L: Im Modelhof, in der Teeküche, Mitte bis Ende Februar 2017.

V: Haben Sie eine Vermutung, wer die “Textierungen” für den ICCJV gemacht hat? Sagt Ihnen Frau Kramer was?

L: “Sagt mir nix”.

[Mir auch nicht. Falls V mit “Textierungen” einfach meint, wer bei den Pappnasen die Wahndokumente verfasst hat, so kommt mir spontan auch noch Ferdinand Gross in den Sinn (oh, noch ein Wiki-Artikel, der ein Update braucht). Aus dessen Feder dürften jedenfalls viele von denjenigen Ergüssen stammen, die der ICCJV damals auf seiner Website allgemein zugänglich gemacht hat.]

V: Oder Walkner?

StA: “War das nicht die Besachwaltete von Hollenbach?”

[Doch.]

B1: “Das würde einiges erklären!”

Bevor sich mir erschliesst, warum V diese Frage gestellt hat und warum er genau diese Namen anführt, ist die Zeugenbefragung anscheinend zu Ende. Zeuge Landschützer wird entlassen.

“Brauchen’s a Bestätigung?” fragt der VR noch, und: “Wiederschaun, leben Sie wohl, Herr Landschützer, Sie werden sicher wiederkommen.”




Strafsache Dr. Model, Teil 13: Landschützer erzählt seinen Werdegang als “Sheriff”

2016: ICCJV-"Sheriff" vor dem Modelhof

2016: ICCJV-"Sheriff" vor dem Modelhof

2016: ICCJV-“Sheriff” vor dem Modelhof

Der Verteidiger (V) holt nun Daniel Models Tochter (T) zurück in den Saal, während der Vorsitzende Richter (VR) aufruft: “Zeuge Landschützer”.

Willibald Landschützer (nachfolgend L) kommt herein und wird vom VR aufgefordert, für zwei Minuten im Zuschauerbereich Platz zu nehmen, “damit Sie nicht mit dem Herrn General Director was besprechen können”.

L setzt sich daraufhin vorne auf einen der Angeklagten-Stühle, während T in den Zeugenstand tritt.

VR: Sind Sie Dr.?

T: “Nein, so weit bin ich noch nicht.”

VR: “Sondern?”

T: Früher hiess es lic. iur., jetzt MLaw.

Der VR fragt nach Vornamen, Beruf (Rechtsanwältin) und Adresse und belehrt T dann über ihre Pflichten und Rechte als Zeugin, auch über ihr Zeugnisverweigerungsrecht wegen Verwandtschaft mit dem Angeklagten.

T: “Ich möchte von meinem Entschlagungsrecht Gebrauch machen.”

Damit ist das Ritual vollzogen. T darf sich nach all den Stunden des Ausgesperrtseins endlich wieder an ihren Platz neben dem österreichischen Verteidiger (V) setzen und ihre Robe – pardon, ihren Talar anziehen.

L nimmt im Zeugenstand Platz.

Der VR fragt ihn nach seinem Geburtsdatum und nach dem Beruf.

Zu letzterem gibt L an: “Selbstständiger Tischlermeister”.

VR: Sie sind nicht verwandt mit dem Herrn Model?

L: Nein.

VR: Belehrt L über seine Wahrheitspflicht als Zeuge, und dass er sich nicht selbst belasten muss.

L: “Ich bin in einem Verfahren beschuldigt und möchte mich entschlagen.”

VR: Das gilt nur für Fragen, wo Sie sich selbst belasten könnten. Alle anderen Fragen müssen Sie wahrheitsgemäss beantworten, ich kann Sie mit bis zu sechs Wochen Beugehaft dazu zwingen! “Hab i auch Ihrem General Director gesagt. Ich bin in dem Haus bekannt, dass ich sehr viele Zeugen eingesperrt und in Beugehaft genommen habe! Ist das angekommen?”

L: “Ich habe es von meinem Anwalt anders erklärt kriagt.”

Beisitzende Richterin Nr. 2 (B2): “Bei mir war es dasselbe Spiel. Der Rechtsanwalt soll mal die Strafprozessordnung anschauen.”

[Da schau her! Auch mit L hatte B2 schon mal das Vergnügen.]

VR: Wie lautet der Name Ihres Anwaltes?
L: Marcel Hirscher, glaub i, aus Linz.

[Name des Rechtsanwaltes von der Redaktion geändert.]

Kurzerhand zückt B2 ihr Smartphone, googelt den Anwalt und informiert dann die Runde: Marcel Hirschers Google-Bewertung als Rechtsanwalt seien 2,9 Sterne.

Für ein paar Augenblicke, so meine ich gesehen zu haben, schauen sogar alle Richter auf ihr Handy, um sich über Marcel Hirscher zu informieren. So weit ist die Verluderung der Sitten im Gerichtssaal mittlerweile fortgeschritten!

VR: “2,9 Sterne, das ist schlecht!” Zu L: Bei Marcus Steiner war es gleich, der hat die sogenannte Reissleine schon gezogen. Sie haben ein anhängiges Verfahren, oder?

L: Ja.

VR: In Linz? In Wien?

Staatsanwältin (StA): “Es ist do in Graz.”

VR: “Und das wissen Sie gar ned? Kennen Sie Dr. Model? Sie können sich damit nicht belasten.”

L: [Sagt nichts.]

VR: “Ich wiederhole die Frage. Kennen Sie Dr. Model? Ja, nein, vielleicht, ich weiss nicht?”
L: Ja.

VR: Woher? Wenn Sie ihn von einem gemeinsamen Heroinschmuggel her kennen, “brauchen’s mer’s ned sogn”.

L: Von einer Veranstaltung im Modelhof.

VR: Wann?

L: [Sagt nichts.]

VR: Sie sind Zeuge und stehen unter Wahrheitspflicht. “Können’s das Datum schätzen?”

L: Oktober/November 2015.

VR: Was haben Sie damals beruflich gemacht?
L: Ich war damals AMS-angemeldet.

VR: Sie haben also Arbeitslosengeld bezogen. Zum Angeklagten: “Herr Model, haben’s des g’wusst? Bei Ihnen haben sich lauter Arbeitslose getroffen. Haasst jetzt ‘Arbeitssuchende’, damit’s nicht mehr stigmatisierend ist.”

L: Damals war ich “starker Verfolgung ausgesetzt”. Erwähnt Exekutionen [österreichisch für: Zwangsvollstreckungen], Briefe von Gerichten und Ähnliches und erweckt dabei den Eindruck, dass er diese Probleme auf Reichsdeppenart zu “lösen” versucht hat – sprich, durch Versenden von Unmengen sinnlos bedruckten Papiers an Behörden und Gerichte.

VR: “Und dann waren’s ned arbeitsfähig?”
L: Ich musste Zeit zum Beantworten dieser Schreiben aufwenden. Ich wollte mein Handwerk wieder aufnehmen.

VR: Von wann bis wann waren Sie arbeitslos?

L: 2014-2019.

VR: Haben Sie ein Problem mit der Republik Österreich?

L: Nein.

VR: “Mit Ausnahme der Schreiben, die da vom Gericht kommen”.

Es folgt ein kurzer Wortwechsel zwischen dem VR und L, worin es um “Exekutionen” und andere juristische Probleme geht, mit denen L konfrontiert war. L gibt an, nur bei zwei der offenbar zahlreichen Verfahren habe er es “geschafft”, dass sie eingestellt worden seien.

Beisitzende Richterin Nr. 1 (B1): Sie können fünf Jahre als Tischler ned arbeiten, weil Sie irgendwelche Strafen kriegen?

L: Auch weil ich wegen der “Causa Hollenbach” verurteilt wurde.

B1: “Ihrer Meinung nach zu Recht oder zu Unrecht?”

L: Ich habe das Urteil angenommen.

VR: Waren Sie auf der Polizeistation in Waidhofen?

[Zum dritten Mal in diesem Prozessbericht muss ich dieses kultige Video verlinken, denn es geht hier darum, ob L einer dieser “legementierten Sheriffs” war, die einen “Verstoss gegen die Menschenrechtsverletzung” ahnden wollten.]

L: Ja, ich war dabei.

VR: Zitiert aus dem Urteil zur “Causa Hollenbach” die Stelle mit der “legementierten Haftbefehlsübergabe” in der Polizeistation und meint: “Darf i Sie wos frogn, wie kommen’s zu der G’schicht? Klären Sie mi a bissl auf, dass i das versteh.”

L: “Hat sich irgendwie so ergeben.”

VR: Ergeben, [unleserliche Stelle in meinen Notizen].

L: Das hat Frau Walkner so entwickelt.

[Das war die Besachwaltete, deren Sachwalterin die “Sheriffs” verhaften wollten und auf deren Hof sich die Deppen im Juli 2014 scharenweise versammelt hatten; daher gibt es im SSL auch die Bezeichnung “Walknerhof-Debakel” für die Razzia, die diesem Treiben ein Ende setzte.]

VR: “Und Sie sand der Rächer der Enterbten”.

L: Es war ein Fehler.

VR: Bläst L den Marsch, was er sich eigentlich dabei denkt, als selbsternannter “Sheriff” herumzulaufen und eine Sachwalterin verhaften zu wollen. Erwähnt dabei wieder, er sei selber Gendarm gewesen. “Ticken Sie richtig?”

L: Bezüglich der Sachwalterin sei “schlechte Stimmung” gewesen.

VR: “Tuan mer das weg mit schlechter Stimmung. Aber dann geht’s ja weiter mit schlechter Stimmung und ICCJV! Ich habe mehr als 7500 Leit verurteilt. Aber dieser Akt lauft unter den Top 3. I bin tiefst beeindruckt!”

In diesem Moment klingelt das Handy des VR, er hebt ab und meldet sich: “Grüss Gott, Herr Inspektor. Komme vorbei. Bin im Verhandlungssaal”.

VR, zu L: “Wollen Sie ned irgendwie a gewisse Reissleine ziehen?”

L: [Sagt nichts.]

VR: Mit “Reissleine” meine er: Auf das Entschlagungsrecht verzichten “und tabula rasa machen. Das ist Latein, der Herr Dr. wird’s wissen.” Wenn Sie als Zeuge sich selbst belasten, ist das keine schlechte Chance für einen Neubeginn.

L: “Geht’s jetzt um Hollenbach oder…?”

VR: “Nein, das ist nur der Einstieg.”

L: Das ist ja alles abgeschlossen.

VR: “Interessiert mi aber. Die goldene Brücke haben’s jetzt no ned checkt, oder?”
L: Wir wollten “einen internationalen Gerichtshof schaffen nach Völkerrecht”.

VR: Wer vertritt den Staat?

L: [Zögert:] “Die Regierung… Nein, das Parlament”.

VR: Wer vertritt die Republik Österreich?

L: Der Präsident, oder? Van der Bellen?

VR: Fragt nach Ls Schulbildung.

L: Nennt die Schulen, die er besucht hat, und seine Tischlerlehre.

B1: Warum wollten Sie einen Gerichtshof gründen? Es gibt schon Gerichte!

L: Ich wollte ihn nicht gründen, ich bin dazugestossen.

B1: Warum kommt man als Tischler auf die Idee, da mitzumachen?

L: 2014 habe ich “freiwillig” mein Haus verkauft und wollte mich sozial engagieren. “Das Leben hat das dann an mich herangetragen.”

VR: “Geht das konkreter? Das Leben trägt jeden Tag an mich Strafakten heran.”

L: Schwurbelt ein wenig, dass er sich habe sozial engagieren wollen, und dann sei er “auf eine Internetseite gestossen, wo es darum ging, dass gegen Kindesmissbrauch ermittelt wird”. Es habe sich um die Website des ITCCS gehandelt.

[Habe ich den ICCJV eingangs mal als die “Mutter aller Fantasiegerichte” bezeichnet? Für den deutschsprachigen Raum mag das stimmen, aber global betrachtet, gebührt dieser Titel wohl dem von Kevin Annett gegründeten ITCCS. Dass der ICCJV sich in der Tradition dieses 2010 gegründeten Deppenprojektes sah, zeigt sich schon daran, dass die Pappnasen dessen Logo abgekupfert haben.]

VR: Zählt einige karitative Organisationen auf und fragt, warum sich L nicht dort sozial engagiert habe?

L: “Die Internetseite in Brüssel hat Sheriffs g’suacht und i hab gedacht, das könnt i ja vielleicht machen”.

B1: Ich bin an diesem Gericht zuständig für Sexualstraftaten. “Was glauben Sie, was Sie hätten machen können?”
L: “Ermittlungen…”

B1: Ermittlungen wie die Polizei?

B2: “Der eine spielt Friedensrichter, der andere Polizist, ich weiss nicht, was Sie alle für ein Selbstvertrauen haben!”

L: “Ich habe damit gerechnet, dass es dort eine fundierte Ausbildung gibt.”

VR: “Auf einer Internetseite, ernsthaft?”
L: “Jo.”

B1: Warum haben Sie sich nicht bei der Polizeischule beworben?

L: Die Ereignisse haben sich überschlagen.

An diesem Punkt werden fünf Minuten Pause gewährt, da manche der Anwesenden menschliche Bedürfnisse anmelden. Auch ich nutze die Gelegenheit, und gerade als ich durch den Vorraum des Schwurgerichtssaals wieder an meinen Platz zurückkehren will, bemerke ich T, die kurz nach mir durch die Tür kommt.

Den folgenden Dialog habe ich erst danach aus der Erinnerung notiert, weshalb er nicht vollkommen wörtlich ist. Wer eine Übersetzung benötigt, findet sie weiter unten.

“Sie sind Schwizerin, oder?”, spricht T mich an.

Es ist keine Überraschung, dass sie sich über mich wundert – abgesehen vom Verfassungsschützer bin ich die einzige ausdauernde “Zuseherin”. Dass ich beide Prozesstage von früh bis spät durchgehalten habe, muss ihr selbst in ihrem Exil aufgefallen sein. Dass ich wie besessen mitschreibe, vermutlich auch. Und dass ich Schweizerdeutsch spreche, hat sie ja schon bemerkt. In den langen Stunden ihres Ausgesperrtseins hatte sie sicher Zeit, über diese Tatsachen zu rätseln, die aus ihrer Sicht wohl kaum Sinn ergeben.

“Ja”, antworte ich (H).

T: “Lebed Sie do z Graz?”

H: “Nej, ich läbu nit hie.”

T: “Woher chömed Sie denn?”

H: “Üs dum Wallis, das kheert mu doch a mim Dialäkt!”

T: “I bi nüd eso guet i dem, i ghöör das amigs nüd.”

Ach, Mist! Warum erzähle ich es ihr dann??!!

Da ergibt man sich in sein Schicksal als Schweizerin und denkt, man habe sowieso keine Chance, seine Herkunft zu kaschieren, wenn man Dialekt redet. Und dann steht irgendwo im Ausland plötzlich die einzige Landsfrau vor einem, die diesen Dialekt nicht erkannt hätte. FAIL!!!

Ich bin echt eine schlechte Sonnenstaatländerin.

H: “Aha? Bi ew kheer ich z Thurgauischa öü üssa.”

T: “Jo, da glaub i. Sind Sie jetzt us de Schwiz agreist für de Prozess?”

H: “Ja. Äs isch en zimli wiiti Reis, abr öü än wunderscheni Strecka.”

T: “Werum sind Sie denn extra do ane choo?”

H: “Ich interessieru mich fer alls, wa mit dum Fenomän Riichsbirger oder Staatsverweigurer zämmuhängt.”

T: “Ah.” Die Erklärung scheint ihr einzuleuchten. Auf die Erwähnung des Sonnenstaatlandes habe ich wohlweislich verzichtet, da ich davon ausgehe, dass sie es nicht kennt – noch nicht. Auch von ihrem Vater und dem österreichischen Verteidiger habe ich diesen Eindruck: Denn ein Leser des Sonnenstaatlandes – zumal einer, dem in Österreich ein Prozess wegen §246 StGB droht – wäre niemals so offensichtlich uninformiert gewesen über die reichsdeppische Ideologie oder über die in Österreich aufgetretenen Deppen-Gruppierungen und deren Zerschlagung durch die Justiz.

Aber da ist noch ein anderer Aspekt, der T zu denken gibt.

T: “Wie hend Sie denn vo dem Prozess erfahre? Es sind jo au kei Journalischte do…”

Diese Frage kommt auch nicht ganz unerwartet, schliesslich ist das ja wirklich etwas seltsam. Aber das Sonnenstaatland gibt seine Quellen nicht preis.

“Das welti ew nit sägu”, meine ich daher entschuldigend, und T hat Verständnis. Wir begeben uns daraufhin beide wieder in den Schwurgerichtssaal, ich in den “Zuseher”-Bereich und T nach vorne auf ihren Platz.

[Dialog auf Hochdeutsch:]

T: “Sie sind Schweizerin, oder?”

H: “Ja.”

T: “Leben Sie hier in Graz?”

H: “Nein, ich lebe nicht hier.”

T: “Woher kommen Sie denn?”

H: “Aus dem Wallis, das hört man doch an meinem Dialekt!”

T: “Ich bin nicht so gut darin, ich höre das normalerweise nicht.”

H: “Aha? Bei Euch höre ich das Thurgauische auch raus.” [“Euch” steht in meinem Dialekt für “Ihnen”.]

T: “Ja, das glaube ich. Sind Sie jetzt aus der Schweiz angereist für diesen Prozess?”

H: “Ja. Es ist eine ziemlich weite Reise, aber auch eine wunderschöne Strecke.”

T: “Warum sind Sie denn extra hierher gekommen?”

H: “Ich interessiere mich für alles, was mit dem Phänomen Reichsbürger oder Staatsverweigerer zusammenhängt.”

T: “Ah. Wie haben Sie denn von diesem Prozess erfahren? Es sind ja auch keine Journalisten hier…”

H: “Das möchte ich Euch nicht sagen.”

T ist mir sehr freundlich begegnet, und ich verspüre immer noch Mitgefühl mit ihr, nicht nur wegen ihrer langen Verbannung, sondern auch, weil ich mir die Situation für sie emotional schwierig vorstelle.

Gleichzeitig ist mir bewusst, dass sie mich spätestens in ein paar Tagen gar nicht mehr mögen wird. Denn da hier keine Journalisten anwesend sind, werde ich wohl die alleinige Verursacherin jeglicher Medienberichte über den Model-Prozess sein.

Dass das passieren wird, und zwar ohne dass ich selbst auf die Medien zugehe, ist vollkommen klar – nur schon, weil derzeit wegen Carl-Peter Hofmann liechtensteinische Journalisten im SSL mitlesen. Pech für Daniel Model, dass er sich ausgerechnet das Fürstentum als Wohnsitz ausgesucht hat. Oder, passend zu seiner “Neigung zur Esoterik” ausgedrückt: Karma’s a b.itch.

Im Gerichtssaal erreicht die Verluderung der Sitten neue Ausmasse; das Aufstehritual beim Hereinkommen der Richter wurde bereits im Laufe des Nachmittags aufgegeben. Kein Wunder, sind doch der Verfassungsschützer und ich längst die einzigen “Zuseher”. Jetzt trudeln die Richter halt irgendwie einzeln ein und plaudern, bevor sie die Verhandlung fortsetzen, noch ein wenig über die Rechtsgrundlage der Beugehaft.

Schliesslich nimmt L wieder im Zeugenstand Platz, und die Verhandlung wird an der Stelle fortgesetzt, wo sie aufgehört hat: Es geht um Ls Werdegang als ICCJV-Depp, der offenbar mit einer dubiosen Internetseite begonnen hat.

VR: Was hat das [Ihre Ambitionen als Möchtegern-Sheriff] mit karitativer Einstellung zu tun? “Sagen’s mir einen Satz in den Unterlagen, wo es etwas Karitatives gibt!”

L: Für mich hat der ICCJV damals gar noch nicht existiert. Ich habe mich beim ITCCS beworben, aber da ist “ka Antwort kommen”. Dann habe ich “zwei Leute kennengelernt von diesem internationalen Gericht” [meint den ICCJV].

VR: Wer war das?

L: Terrance O’Connor.

[Dieser US-Bürger war der ursprüngliche Initiator und Anführer des Pappnasengerichts. Beim “Walknerhof-Debakel” (Razzia in der “Causa Hollenbach”) wurde er verhaftet, wobei zunächst seine Identität nicht klar war, da er sich nur “Sovereign O’Connor” nannte, keine Papiere auf sich trug und sich anscheinend illegal in Österreich aufhielt. Später wurde er meiner Erinnerung nach in die USA abgeschoben, wo ein Strafverfahren gegen ihn anhängig war.

VR: “Ah, der!” Und wer war der Zweite?

L: Benjamin Brandner. [Sagt mir nichts.]

VR: “Und wos fasziniert Sie jetzt do dra? Sie sand Tischler, in der Diktion von Herrn Model Schreiner.”

L: Ich bin ein sehr guter Schreiner.

VR: “Was ist das beste Holz?”

L: Spricht von Eiche…

[…glaube ich. Die anschliessende kurze Fachsimpelei über Holz unter Hobby- und Berufstischlern habe ich nicht mitgeschrieben, da mich sowas wirklich nicht die Bohne interessiert. Statt dessen war ich zu dieser fortgeschrittenen Zeit froh um eine kleine Schreibpause.]

VR: Und wie kommen’s jetzt zu diesem ‘Gerichtshof’?

L: Ich habe mich halt damals interessiert und war bei Zusammenkünften dabei.

VR: Wann?

L: Der Ursprung war 2014.

VR: Und dann haben Sie nicht gearbeitet?

L: Er habe “sechs oder sieben juristische Schienen” fahren müssen, darunter sei auch das Strafverfahren wegen der “Causa Hollenbach” gewesen. Sein Haus habe er aber freiwillig verkauft.

[Die folgende Passage sollten sich etwaige mitlesende GCCL-Deppen fett mit dem Leuchtstift markieren. (Zuerst ausdrucken nicht vergessen!)]

B1: Wie kommt man von einem Hausverkauf auf Kinderpornos/Kindesmissbrauch?!

L: “Es ist menschlich, dass man Eingaben hat”. Ich wollte helfen, dass Kindesmissbrauch aufgeklärt wird.

VR: Es gibt eine Verurteilung aus 2017. “Und wie geht’s dann weiter?”

L: Weil Marcus Steiner mir “glaubhaft versichert” hat, dass es eine “Anerkennung von der UN” gibt.

VR: “Er sogt a bissi wos anderes. Dass er dazu kommen ist, weil Sie… Haben’s die ‘Anerkennung’ gesehen? Fake!”

L: “I bin ned so guat in Englisch. I hab’s zwei Monate später von einem Übersetzer prüfen lassen, da sind schon Fehler aufgetaucht.”

VR: Sie glaubten, das ist echt?

L: Ich habe es damals für echt gehalten, ja.

VR: “Welche Rolle spielt der Herr, der jetzt do hinten auf der Anklagebank sitzt? Wie kommt Dr. Model jetzt dazu?”

L: Joe Kreissl hat einen Vortrag in der Schweiz gehalten.

VR: Was hat der Herr Model gemacht?
L: Er war nur Zuschauer.

VR: Wo war das? Im Modelhof?

L: Nein, woanders in der Schweiz.

VR: Der Herr Model sagt, Sie und der Herr Steiner seien als “Zwillinge” aufgetreten.

L: Nur weil wir gemeinsam mit dem Auto gefahren sind.

VR: Steiner sagt, er hat gehofft, dass es do Geld gibt. Was ist Ihr Motiv?

L: “Das war im Grunde des, dass der ICCJV als Gerichtshof international bestätigt wird nach dem, was das Völkerrecht vorsieht.”

VR: “Und woraus lesen’s das?”
L: “C.H. Beck – da hab ich das gelesen.”

[Er hat kein konkretes Buch gesagt, nur den Verlag.]

VR: Kennen Sie den “völkerrechtlichen Gründungsvertrag” des ICCJV?

L: Ja.

VR: Und was soll das alles? “Ich hab mich sehr geoutet beim Herrn Model und gesagt, ich verwende das ned amol als Klopapier.” Zitiert aus besagtem “Gründungsvertrag”, “dass der Mensch zu aner Person entfremdet, wos haasst des?”

L: [Stammelt fragmentiertes Reichsdeppen-“Wissen”:] Dass im Gericht heute immer “zur Sache” verhandelt wird.

VR: Das ist die objektive Tatseite. Es gibt auch die subjektive.

L: “Man hat gesagt, dass zu wenig Menschenrecht wahrgenommen wird”. Ich wollte für mich wissen, warum ich mit 57 km/h einen Strafzettel kriagt habe. Ich habe das Radarbild nie gekriegt. Es kam dann zu einem Exekutionsverfahren, das aber später eingestellt wurde.

VR: “Mangels kostendeckenden Vermögens?”
L: “Nein, einfach so.”

VR: “Glück g’habt!” Was hat das mit Grundrechten zu tun und mit sexuellem Missbrauch? “Wissen’s, wos i zum Dr. Model g’sogt hob? ‘Warum fahren die Schweizer in der Schweiz alle so brav und im Ausland gibt es kein Halten mehr?’”

L: “I hab ned gegen die Republik moniert”, ich wollte nur wissen, ob zwei Autos auf dem Foto drauf sind.

VR: “Nochmal, wos hot des mit dem ominösen G’wackel hier zu tun? ‘Völkerrechtlicher Gründungsvertrag’? Als ‘Sheriff’, was tun Sie dann?”

L: “Goar nichts.”

VR: Sie wollten was ändern, was soll die Änderung sein?

L: Das ist nur die rechtliche Grundlage für die Gründung.

VR: Was ist Politeia? Was spricht Platon in seiner Politeia an?

L: Das habe er “damals gewusst”.

VR: “Das haben’s g’wusst?” Zitiert die Pappnasen-Textpassage mit “Methoden der Kontrolle durch unser Gericht, den ICCJV” und fragt: Was sind das für “Methoden”?

L: “Do ist noch goar nix festg’legt g’wesn.”

B2: Warum muss man etwas ändern, wenn es schon Gerichte gibt?

VR: Ich bin ein echter Richter und war echter Sheriff. Ich war ein Jahr lang Privatdetektiv. “Staatsanwalt war i a mol.”

L: Ich habe auch eine Privatdetektiv-Ausbildung, aber “ich hab’s nicht machen können”, weil ich ein Waffenverbot habe nach “Hollenbach”.

B1: “GOTT SEI DANK!!!”

VR: “I tät Ihnen den Führerschein wegnehmen, Sie sand ja ned amol verkehrszuverlässig!” Sie haben jemanden mit einem Messer bedroht!

L: Ich hab niemanden mit einem Messer bedroht!

B1: Haben Sie jemals am Modelhof darüber gesprochen, was damals passiert ist?

L: “Vielleicht mit Herrn Steiner, aber Dr. Model war darüber ned aufgeklärt.” Es ist zwar angesprochen worden, dass es Verfolgung gegeben hat, aber Model war darüber nicht aufgeklärt.

B1: Erinnert L an die Wahrheitspflicht. Er solle sich entscheiden, ob Model im Detail oder gar nicht aufgeklärt war.

L: “Was genau passiert ist, hat er sicher ned g’wusst.”

VR: Woher hat er es denn gewusst?

L: Vor der Verurteilung sicher nicht.

B1: Und danach?

B2: Es gibt einen “High-Council”-Beschluss im Akt, wo ein Punkt die “Causa Hollenbach” war. Wann hatten Sie letztmals Kontakt mit Herrn Model?

L: “Glaub 2020 im Februar oder so.”

B2: “Um wos ging’s do?”
L: Um gemeinsame Zusammenarbeit, Model hat mir die Sanierung eines Wochenend-Hauses angeboten.

B2: Wo?
L: In Sax.

B1: Haben Sie das dann gemacht oder nicht?

L: Ich war zweimal dort, habe alles ausgemessen und eine Beschreibung der Geologie geliefert. Das Fundament war wegen Regenwasser, das von oben kam, schief. Die Sanierung wäre eine Liebesmüh, die es nicht wert ist. Ich musste ablehnen, “weil ich hatte im Herbst eine Hausdurchsuchung, und meine Mutter hat gesagt: ‘Des würd i jetzt ned machen, Geschäfte mit Model’.”

VR: Warum?

L: Weil es als Verdunkelungsgefahr interpretiert werden könnte.

B1: Der Angeklagte hat das anders geschildert. Sie hätten abgelehnt, weil Sie in der Schweiz nicht arbeiten können und ein Baumeister gebraucht worden wäre.

[finis libri IV.]




Strafsache Dr. Model, Teil 12: Kultverdächtig! Marcus Steiner als Zeuge

Während der Aussage des ICCJV-Oberdeppen hat es sich wieder einmal gezeigt, dass das Universum – wie so oft in den letzten Monaten – auf der Seite des Sonnenstaatlandes ist: Beim Mitschreiben war ich nämlich trotz der fortgeschrittenen Zeit in einem richtigen Flow und konnte besonders viel wörtlich notieren.

Zwar weiss ich nicht, wie diese Passage ankommt, wenn man sie nur lesen kann: Doch mein Eindruck vor Ort war, sie habe ein ähnliches Kultpotential wie das legendäre Video von der “legementierten Haftbefehlsübergabe” durch selbsternannte ICCJV-Sheriffs.

Dem Aufruf des Vorsitzenden Richters (VR) folgend, eilt Gerichtsdiener Nr. 1 an mir vorbei durch die “Zuseher”-Tür, um den Zeugen zu holen.

Da der General Director des ICCJV sich mehr Zeit lässt als erwartet, geht schliesslich auch der Vorsitzende Richter (VR) hinaus, um nachzusehen, kommt aber gleich wieder zurück: Der Zeuge ist im Anmarsch.

Auftritt Marcus Steiner (nachfolgend S).

Er nimmt im Zeugenstand Platz, oder besser: fläzt sich hin, die Beine lässig übereinander geschlagen.

VR: “Was machen’s beruflich?”
S: “Geringfügig selbstständig”. Er muss diese seltsame Wortschöpfung wiederholen, da das Gericht sie beim ersten Mal nicht versteht.

VR: “Als?”
S: “Berater im Energiebereich”.

VR: Sie sind nicht verwandt mit Dr. Model?

S: Nein.

Der VR belehrt S über seine Wahrheitspflicht als Zeuge und meint: “Das wissen’s schon, Sie haben ja selbst ein Strafverfahren gehabt.”

S: “Nein!”

VR: “Nein??!! Die Rede ist von Hollenbach!”

S: “Ach so, Hollenbach…”

VR: “Ja. Und es gibt noch eins. Was wird Ihnen da angelastet?”

S: Ich hatte noch keine Akteneinsicht.

VR: “§246. Wurde da schon Anklage erhoben?”

S: “Ja.”

VR “Es geht nur um a Kleinigkeit. I hab gehört, der Herr Steiner sei dabei gewesen, als der Herr Landschützer vom Herrn Model Gold bekommen hätte.”

S: Nein.

Der Verteidiger (V) schreitet ein: Die Aussage von Herrn Model war: S sei nicht bei der Übergabe des Goldes dabeigewesen, sondern bei der Erbittung bzw. der mündlichen Vereinbarung des Darlehens.

VR: Das wäre meine nächste Frage gewesen. “Dann frag i so: Wissen’s was von einer Vereinbarung zwischen Herrn Willibald und Herrn Model?”

S: “Nein, das hab ich auch dem BVT bekannt gegeben.”

VR: “Da könnten Sie sich selbst belasten.” – Zitiert etwas aus dem Beschluss des “High Council” mit S’ Unterschrift vom 07.10.17 [das ist das Dokument bezüglich der Übereignung der “Teeküche”].

S: “Ich möchte bezüglich Selbstbelastung nichts sagen.”

VR: Wissen Sie vom Hörensagen von einem Kredit oder Darlehen von Herrn Model?

S: Nein.

VR: Kennen Sie Herrn Model persönlich?

S: Ja.

VR: “Das ist kein Entschlagungsgrund.”

S: “Sie sehen in den Akten, dass ich ihn kenne, also, schon paarmal g’sehn hab.”

VR: “Ob Sie ihn kennen!”

S: Ich habe ihn ein paarmal getroffen.

VR: “Wo?”
S: “In der Schweiz.”

VR: “In Österreich ned?”
S: “Nein.”

VR: “Was macht der Herr Model?”

S: “Meines Wissens macht er Kartonagen.”

VR: “Wo haben Sie ihn in der Schweiz getroffen?”
S: “Im Modelhof”.

VR: “Was ist dort?”
S: “Ein Anwesen.”

VR: “Worüber haben Sie gesprochen?”
S: “Verschiedene Sachen.”

VR: “Zum Beispiel?”

S: “Das Wetter.”

VR: Deswegen sind Sie nicht hier!

Beisitzende Richterin Nr. 2 (B2): “Herr Steiner, i hab Ihnen das damals schon g’sagt! Sie sind heute als Zeuge hier. Zu sagen, Sie hätten über das Wetter gesprochen, ist eine Verhöhnung des Gerichts!”

[Da schau her – B2 und S hatten schon mal das Vergnügen.]

VR: “Ist über den ICCJV gesprochen worden?”

S: “Kurz gesprochen worden, ja.”

VR: “Was sagt er [Model]?”

S: “Er hat sich das mal angehört.”

VR: “Von wem?”

S: Mehrere sprachen darüber, Willibald Landschützer zum Beispiel, und “haben ihm erzählt, was der Plan wäre”.

VR: “Was ist der Plan?”

S: “Auf internationaler Ebene einen Menschenrechts-Gerichtshof zu installieren.”

VR: “Wer ist auf die Idee gekommen, das zu tun?”

S: “Die Idee wurde von mir und Willibald Landschützer geboren, aber nicht auf staatsrechtlicher Basis.”

VR: “Haben’s an akademischen Grad?”

S: “Ja.”

VR: Nämlich?

S: “Doktor”.

VR: “Wo?”

S: “Harvard”.

Beisitzende Richterin Nr. 1 (B1): “Sie sind Zeuge!!!”

B2: “Dass Sie ein Dr. aus Harvard sind, haben Sie bei mir nicht gesagt!!!”

VR, zum zusehenden Verfassungsschützer: Er solle die Polizei in Jakomini anrufen “für zwei Sheriffs oder Deputies, dass der Herr gleich da bleibt.”

Der Verfassungsschützer geht telefonieren.

VR, zu S: “I nehm Sie in Beugehaft und sperre Sie genau sechs Wochen do hinten ein [Justizanstalt Graz-Jakomini], bis Sie mir diese Fragen beantworten! Weil veroarschen lass i mi ned von Ihnen aus Harvard! Jedes Fernsehprogramm ist langweilig, wenn man Leute wie Sie kennenlernt! Und Sie werden mi ned legen in Ihrer Eigenschaft als Zeuge!!! Wo in Harvard haben Sie studiert und wann?”

S: 2007.

VR: Wann haben Sie den Abschluss gemacht?
S: 2010.

VR: Gibt es dazu irgendeinen Nachweis?

S: Ich habe diese Dokumente verloren bei einer Delogierung in Kärnten. Meine Schulzeugnisse und Bücher sind seither auch weg.

B1: “Was heisst ‘juristische Fakultät’ auf Englisch? Wo sind Sie jeden Tag hingegangen zum Studieren?”

S: [Zögert, stammelt dann etwas wie:] “Dsch-dschura Fäkulty”.

B1: “Das ist falsch, es heisst nämlich ‘Law School’. Haben Sie was getrunken heute?”

VR: “Irgendwelche Pharmazeutika?”

S: “Nein, nichts”.

Das Gericht beschliesst, die Polizei holen zu lassen für einen Alkoholtest.

B2: “Warum haben Sie das mir gegenüber nicht erwähnt mit Harvard? Damals stand die Behauptung im Raum, dass Sie behauptet hätten, dass Sie Anwalt seien.”

S: “Das hab ich nicht g’sagt.”

B1: Wie haben Sie die Studiengebühren finanziert? Wie hoch waren die?

S: So 20-30’000. Ich habe “reiche Eltern g’habt”. Meine Mutter war bei der UNO.

B1: “In Harvard studiert und jetzt ‘geringfügig selbstständig’, den Begriff gibt es gar nicht!”

S: “Doch. Ich wollte Jus auch nie machen im Endeffekt.”

B1: “Haben’s den Doktortitel dem AMS vorgelegt?”

[AMS = Arbeitsmarktservice, anscheinend das Pendant zum deutschen Jobcenter oder der RAV in der Schweiz.]

S: “Nein.”

B1: “Wie heisst Ihre Doktorarbeit?”

VR: “Was hat der Herr Marcus Steiner für eine Doktorarbeit fabriziert? Wenn etwas falsch ist, haben’s ein Falsches-Zeugnis-Verfahren!”

B1: Nennen Sie den englischen Titel Ihrer Doktorarbeit!

S: “Nein! Ich fühle mich a bissl bedrängt.”

B1: “Sie fühlen sich bedrängt, wenn jemand fragt, was Sie geschrieben haben?”

B2: Jetzt mal im Klartext: Haben Sie einen Harvard-Abschluss, ja oder nein?

S: [kleinlaut] “Nein.”

B2: Warum haben Sie es dann gesagt?

S: “Selbstschutz”.

VR: Werden Sie in Ihrem Wiener Verfahren einen Anwalt haben?

S: Ja, einen Pflichtverteidiger.

VR: Haben Sie Vorstrafen in Österreich?

S: [Ziert sich, zu antworten.]

VR: “Die hab i da liegen. Über die Geschichte kann i Sie alles fragen, da können Sie sich nicht mehr belasten, das ist alles schon rechtskräftig.”

B1: Haben Sie was getrunken oder nicht?

S: Ich habe den ganzen Tag nix gegessen, nix getrunken und keine Medikamente genommen.

VR: Für die Geschworenen: Wir haben die ganze Vorstrafen-Akte aus Hollenbach. – Wann wurden Sie rechtskräftig verurteilt durch das Gericht?

S: 2017.

VR: Im März. Trotzdem haben Sie am 07.10.2017 einen Beschluss des ICCJV unterschrieben. “Des ist mutig! I bin seit 42 Joahr im Geschäft und lege Wert auf die Feststellung, dass i mi von niemandem veroarschen lasse!” Es folgt ein an S gerichteter Monolog des VR, in dem der Ausdruck “die Reissleine ziehen” zentral ist, in dem Sinne: S habe zwei Möglichkeiten, entweder weiterhin Stuss zu reden und sich damit ernste Probleme einzuhandeln, oder eben die “Reissleine” zu ziehen und wahrheitsgetreu und vollständig zu antworten.

Der Verfassungsschützer kommt zurück in den Saal und meldet: “Die Streife ist unten.”

VR: “Herzlichen Dank, Herr Inspektor.”

[“Herr Inspektor”, die Anrede fand ich süss. Erinnert mich an “Pink Panther”.]

VR, zu S: “Was soll ich protokollieren?”

S: [kleinlaut] “Die Reissleine”.

VR: “Wie kommen’s zu dem ganzen Spass, Herr Steiner?” Es gebe eine Verurteilung im März 2017. Der VR erwähnt wieder, er sei sieben Jahre lang Polizist gewesen, “Kiberer!!!” S sei mit einer sehr milden Verurteilung davongekommen, “wär bei mir, glaub i, anders ausgangn!” S solle den Geschworenen erklären, warum er nach seiner Verurteilung 2017 wieder einen Beschluss des Pappnasengerichts unterschrieben habe.

S: “Ist eh a Wahnsinn, wos ich do g’macht hab”, ich wollte eigentlich was anderes machen, habe aber dann die Leute wieder getroffen.

VR: “Wen?”

S: Willibald Landschützer und andere ICCJV-Mitglieder; man habe den ICCJV “umstrukturieren” wollen, damit er “was Vernünftiges wird”. Zum Beispiel habe man daran gedacht, sich für den “Klimaschutz” einzusetzen…

VR: Zeigt den Beschluss: “Das is ned Klimaschutz. Da steht was von Spesen drinnen und von Nachzahlungen! Was haben’s im März 17 beruflich g’macht?”

S: Da war ich “geringfügig beschäftigt”. Er habe “Waren für Ebay verkauft”.

VR: Hatten Sie einen Gewerbeschein?

S: Den kleinen, ja. Ich habe als Einzelunternehmer Waren verkauft.

VR: Haben Sie eine Steuererklärung abgegeben?

S: Ja. Ich habe auch eine Prüfung gehabt. Ich habe LED-Lampen gekauft und weiterverkauft.

VR: Wo haben Sie die Steuererklärung abgegeben?

S: Nennt ein Finanzamt in Wien. Er habe eingekauft ohne Steuern und verkauft mit Steuern.

VR: “Sie wissen schon, ab wann Sie Umsatzsteuer entrichten müssen? Sie reiten sich komplett rein!”

S: Ich habe nicht so viel Umsatz gehabt und musste keine Umsatzsteuer entrichten.

VR: Warum haben Sie dann eine ID-Nummer?

S: Weil ich Waren in Deutschland eingekauft habe.

VR: “Und was verleitet jetzt den Herrn Steiner, do weiterzutun?”

S: Wir wollten den ICCJV umstrukturieren, damit er “keine strafrechtliche Relevanz mehr hat”.

VR: “Sie waren General Director des ICCJV?

S: “Ja.”

VR: “Haben’s g’rechnet, dass’s da Kohle verdienen?”

S: Ziert sich ein wenig, bejaht aber.

VR: “Was haben’s g’macht?”

S: Ich war “verwaltungstechnischer Direktor” des ICCJV.

VR: Fragt nach S’ Schulbildung.

S: Faselt etwas davon, er hätte ein IB (“ei-bieh”) gemacht, das sei sowas wie eine Matura.

VR: “Sind Ihnen die Phasen der Zellteilung beim Menschen bekannt?”

S blickt fragend (nehme ich an, die ich ihn nur von hinten sehe).

VR: “Das ist eine Maturafrage! Was sind die Phasen der Zellteilung beim Menschen?”

S: “Ich weiss es nicht.”

VR: “Lehrsatz des Pythagoras?”

S: “Sagt mir nix.”

VR: “Die Zahl Pi?”

S: “Ja.”

Bevor der VR überprüfen kann, wie viele Stellen von Pi S korrekt aufzusagen vermag, betreten zwei Polizisten den Saal und marschieren geradewegs zum Zeugenstand.

VR, warnend, zu den Polizisten: “Er ist ned g’impft!”

Während die Polizei S ins Röhrchen blasen lässt, meint der VR: “Jetzt können wer no wettn. Top, die Wette gilt!”

Ein Polizist gibt das Testresultat bekannt: “0,0”.

VR: “WAS??!! Sie haben NICHT gelogen??!!” Zur Polizei: Er melde sich, “wenn i allenfalls a Verhaftung brauch”. Schickt den Gerichtsdiener Nr. 1 los, er solle S ein Glas Wasser bringen.

B1: Wenn es uns schon auffällt, dass Sie sehr “verwaschen sprechen”, was für einen Eindruck müssen Sie dann auf Herrn Model gemacht haben??!!

VR: “Darlehen. Was wissen’s davon?”

S: “Darlehen?”

VR: “Ja. Hat wer wem ein Darlehen gegeben?”

S: “Ich weiss bezüglich Darlehen überhaupt nix.”

VR: “Dass der Herr Model dem Herrn Willibald privat ein Darlehen gegeben hat?”

S: “Nein.”

B2: Und dass Herr Model den ICCJV finanziell unterstützt hat?

S: “Ich weiss nix davon.”

B2: “Und woher hat der ICCJV Geld gehabt?”

S: “Da hat jeder was gehabt.”

B2: Gespendet?

S: “Da hat einfach jeder gesagt: ‘Das zahl i’.”

B1: Was war die Funktion von Herrn Model im ICCJV?

S: “Peace officer”.

B1: Ob das übersetzt “Friedensrichter” heisse?

S: “Ja.”

[Eigentlich war Models Pappnasentitel “Justice of the Peace”. Nicht mal ihr eigenes Deppenenglisch können die richtig wiedergeben.]

VR: “Sie waren ‘General Director’ im Verwaltungsbereich des ICCJV?”

S: “Ja.”

VR: “Sie haben gesagt, Sie hätten allenfalls was verdient dabei.”

S: “Ja.”

VR: “Hat der Herr Willibald mal was gesagt?”

S: “Es war in den Raum gestellt, dass man da mal was verdienen kann.”

[An dieser Stelle ist es mir doch mal passiert, dass ich mit Aufschreiben nicht nachgekommen bin. Es fehlen wohl ein, zwei den Zusammenhang herstellende Sätze, in denen S wieder erwähnt hat, dass man “Gerichtshof” hat spielen wollen.]

B1: Aber es gibt ja schon Juristen!

S: Zählt internationale Gerichte auf, die er kennt oder zu kennen glaubt, meint dann aber, z.B. in Afrika gebe es keine Gerichte, die die Menschenrechte durchsetzen würden. Bezüglich des Pappnasengerichts behauptet er: “Es war gedacht, dass es in Ländern funktioniert, wo die Exekutive nicht funktioniert”.

B1: “Aber dann haben Sie in Österreich Haftbefehle ausgestellt.”

S: Ausgefüllt und unterschrieben habe nicht ich.

B1: “Was hat das mit Afrika zu tun?”

S: “Das war nach Hollenbach”.

B1: “Wie verblendet sind Sie, dass Sie ein Franchise-Gericht bilden wollen und nach Afrika verkaufen wollen?”

VR: [mit angemessener Verachtung in der Aussprache der englischen Bezeichnungen:] “Was befähigt Sie dazu, ‘General Director’ des ‘International Common Law Court of Justice Vienna’ zu sein? Your English is fucking bad!”

Da dies natürlich eine rein rhetorische Frage war, fragt der VR weiter: “Was war in der Dornbachstrasse 84 in Wien?”

S: Das war eine Postadresse, wo wir “Post gekriegt hätten”.

B1: “Sind Sie noch Mitglied beim ICCJV?”

S: “Nein.”

[Lustig, vorhin in der “Mittagspause” klang das irgendwie noch anders.]

VR: “Seit wann sind Sie draussen?”

S: “Seit der U-Haft definitiv”. Er habe auch vorher schon den Gedanken gehabt, auszusteigen.

B1: “Wann haben Sie Herrn Model letztmals gesehen?”
S: So 2017, 18?

VR: Wie oft haben Sie ihn getroffen?
S: “Ich glaube zweimal, nicht öfter.”

VR: “Wissen Sie, von wann bis wann er den Modelhof zur Verfügung gestellt hat?”
S: Ich glaube 2016-17, bin aber nicht sicher.

VR: “Jetzt geht’s um a Kaffeeküche.” Liest aus dem Beschluss vom 07.10.17 über die Übereignung der Tee- bzw. meinetwegen Kaffeeküche vor, den S unterschrieben hat. Die Teeküche habe einen Gesamtwert von 14700 Euro, steht darin. Der VR fragt nach dem Hintergrund des Dokuments.

S: Nuschelt etwas von “das wurde so anpasst”.

VR: Zitiert: “… erfolgt ohne eine Gegenrechnung” und fragt: “Hat es eine Spesenrechnung gegeben?”

S: “Eventuell pro forma”.

VR: “Da steht noch, dass der Herr Willibald 10100 Euro kriegt.”

S: “OK…?”

VR: “Sie haben das geschrieben!”

S: Landschützer hat das geschrieben.

VR: Das war die Abrechnung sozusagen. Hat der Herr Willibald das geschrieben und Sie haben unterschrieben?

S: Ja.

VR: Wissen Sie davon, dass der Herr Model dem Herrn Landschützer Gold gegeben hat?

S: Nein.

B1: Können Sie sich ans letzte Treffen erinnern?

S: Nein.

B1: Herr Model hat ausgesagt, dass Sie und Landschützer immer zu zweit aufgetreten seien. Wenn ich mich richtig erinnere, waren Sie beide bei einer Hüttenbesichtigung mit ihm.

V schreitet ein: Das hat er nicht gesagt!

VR: Erzählt dem S kurz, um was für eine Hütte es geht.

S: Ich war nicht dabei.

V doppelt noch einmal nach, B1 habe sich falsch erinnert, worauf B1 ziemlich grantig reagiert und ihn anherrscht, sie dürfe hier Fragen stellen. Wieder einmal gibt es dicke Luft im Schwurgerichtssaal. Währenddessen ist mir bewusst, dass V Recht hat: Model hat nicht gesagt, S sei bei der Hüttenbesichtigung dabei gewesen.

VR, zu S: Sagt Ihnen Sax [die Ortschaft, wo die Hütte steht] was?

S: Nein.

VR: “Wissen Sie, ob der Herr Willibald für den Herrn Model was tischlern hätt sollen?”

S: Nein.

VR: Herr Model sagt: Die zwei waren immer zusammen, wie Zwillinge.

B1: “Haben Sie sich von Herrn Landschützer auch distanziert?”
S: Ja.

VR: “Sie haben mal firmiert als ‘Marcus adF Steiner’.”

[Typisches Erkennungsmerkmal vor allem der südlichen, stärker aus dem angelsächsischen Raum beeinflussten Deppen: adF = “aus der Familie”.]

S: “Ja, das war dumm.”

VR: “Wer ist auf die Idee mit den ‘Fingerprints’ gekommen?”
S: Willibald Landschützer.

VR: Sie haben über das “Sheriff”-Wesen geschrieben, dass die “Sheriffs” berechtigt seien, geladene Waffen zu tragen. Zitiert aus dem entsprechenden Pappnasendokument, in dem die Aufgaben der “Sheriffs” beschrieben sind: “…Täter festzuhalten oder zu verhaften”, “keinem … Gericht unterstellt” usw.

S: Geschrieben hat das Landschützer, ich habe nur unterschrieben. Ich habe nie eine Waffe besessen, besitze auch jetzt keine.

B2: Hat Herr Model gewusst von der “Causa Hollenbach”?

S: “Mag scho sein, dass mer’s ihm amol erzählt haben.”

B1: Herr Model hat gesagt, Sie hätten sich “schützend vor eine Frau gestellt”, auf diese Art hätten Sie es erzählt.

[B1 bezieht sich hier auf Models Äusserung in diesem Interview.]

S: Gibt keine klare Antwort.

B1: “Haben Sie es so erzählt: ‘Wir sind super’, oder dass Sie einen Haftbefehl übergeben haben?”

S: “Wir haben das einfach 1:1 erzählt.”

VR: “Wurde also darüber gesprochen, dass man jetzt vorsichtiger sein muss?”

S: “Kann schon sein, dass es ein absoluter Fehler war.”

VR: “Haben Sie gewusst, dass Herr Model selber schon ‘Avalon’ hatte und so weiter?”
S: Ich habe mal davon gelesen. Mit uns hat Model darüber nicht gesprochen.

VR: Hat Herr Landschützer gesagt: Model ist einer, der Geld hat? Und als Geldgeber fungieren könnte?

S: Nein.

VR: Wissen Sie von einer Überweisung nach Zypern usw.?

S: Nein.

VR: Was war denn Ihre Arbeit als “General Director”?

S: Landschützer hat Finanzielles und “Sheriff-Sachen” gemacht, “und i hab g’schaut, dass einfach a Organisation funktionieren tut”.

VR: Erwähnt das “Handbuch des ICCJV”, da seien alle Mitglieder drin.

S: Ja.

VR: Wer hatte die Idee, die Namen klein zu schreiben?

S: Willibald Landschützer.

VR: Dann haben Sie auch das “adF” nicht mehr verwendet.

S: Ja.

VR: “Und sowas wird nie wieder vorkommen?”
S: Nein.

Nun kommt die Staatsanwältin (StA) mit Fragen dran.

StA: Es gibt im Akt Mails, z.B. zu SWIFT-Bestätigung und Transaktionen.

S: Ich weiss nichts davon.

VR: Zeigt die betreffende Mail, diese sei “sehr lang”.

S: “Ich habe schon dem BVT gesagt, dass… – das war nicht meine Aufgabe, das war seine Sache.” Er habe die Mail nicht gelesen.

B1: “Woher wissen Sie, ob Sie zuständig sind, bevor Sie ein Mail öffnen und lesen?”

S: “Ich habe keine Zeit gehabt, Mails zu lesen.”

B1: “Sie waren arbeitslos!”

S: “Ich habe für mich schauen müssen”.

B1: “Wie können Sie die Verwaltung organisieren, wenn Sie die Mails nicht lesen?”
VR: Zitiert eine Mail an S vom 01.10.18, wo von dem blockierten Geld die Rede ist.

S: “Ich weiss von nix.”

StA: Es gibt auch eine Mail vom 04.10.16: Herr Model schreibt an Sie und Landschützer, dass er jetzt in der Lage ist, die SWIFT-Bestätigung zu senden. Haben Sie das auch nicht gelesen?
S: Nein.

StA: Waren Sie bei den “High Council”-Treffen 2018 dabei?

S: Nein.

StA: “Es gibt Audio-Aufnahmen. Jetzt wird’s dann kritisch!”
VR: “Alexander Hermann kennen’s a, oder?” Zitiert: “Wo ist der Marcus? Der hat die ganze Zeit von Model seinem Gold gesprochen”. Das Zitat geht noch länger weiter, und dann: “…Deshalb hat der Marcus und i ihm [gemeint ist der zypriotische Banker] jetzt diese internationale Anzeige angedroht durch den ICCJV”.

StA: “Die Rede ist dort auch von den 5kg Gold”.

S: “I kenn ned amol den Schriftsatz”.

VR: Das ist eine Aufnahme, “da sand’s a bissl abg’hört worden!” Sie sind observiert worden, Sie waren in Leibniz.

S: “Ich war in Leibniz, kein Thema!” Nuschelt dann etwas, es klang wie “ich war nicht im Zimmer”; vom Gold wisse er nix, “ich kenne nicht einmal den Finanzbericht”.

StA: Es gibt eine Mail von Landschützer an Steiner, weitergeleitet, da geht es um den Kauf von Goldmünzen.

S: Ausser dass Landschützer Gold ein- und verkauft, weiss ich von nichts. Das mit dem Gold oder Silber hat er nicht erwähnt.

StA: Warum hat Herr Model den Modelhof nicht mehr zur Verfügung gestellt?
S: Das mit der Wegweisung stimmt, den Grund weiss ich nicht.

StA: “Hatten Sie das Gefühl, dass Herr Model sich vom ICCJV endgültig abgewandt hat?”

S: “Wahrscheinlich, ja.”

V: “Ihre Wahrnehmung war, dass Herr Model mit der Gruppierung nix mehr zu tun haben wollte?”
S: “Ja.”

VR: “Kann man das zeitlich einordnen?”
S: “Die Gründe weiss ich nicht, Ende 2017 nehme ich an”.

VR: “Woher wissen’s das?”

S: “Weil ich bei einem ‘Abbau’ dabei war, wo es geheissen hat, wir müssen alles mitnehmen und gehen.” Mit “Abbau” meine er den Abbau einer Veranstaltung.

VR: “Wenn ich Untersuchungsrichter wäre, würd i Sie 10 Tog so einvernehmen! Herr Steiner, für die Zukunft: Kontaktieren Sie Ihren Verteidiger bezüglich Wien”.

[Der VR meint das dortige Strafverfahren. Hmm, ob es bald wieder einen ICCJV-Prozess zu beobachten gibt? O:)]

Der VR entlässt den Zeugen mit dem Hinweis auf die Zeugengebühren sowie darauf, dass Allergien gegen Pollen, Hausstaubmilben, Katzenhaare etc. kein Befreiungsgrund von der Impfpflicht seien (weil S zu Beginn angegeben hatte, dass er sich deswegen nicht impfen lassen habe).

VR: “Und i will Sie nie wiedersehen! Schicken’s mer den Herrn Willibald rein.”




Strafsache Dr. Model, Teil 11: Konfrontation mit der “Causa Hollenbach” und die letzte goldene Brücke

Transparente der OPPT-Anhänger am Walknerhof in Hollenbach, Juli 2014.

Im Folgenden kommen wieder die “legementierten Sheriffs” des Pappnasengerichts zur Sprache.

Staatsanwältin (StA): Dass Herr Landschützer “Sheriff” war, wussten Sie?

Daniel Model (M): Dass er diesen Titel hatte, ja.

StA: Haben Sie dazu irgendwie beigetragen, dass er diesen Titel bekommen hat? Gestern ging es um ein Foto eines “Sheriffs” in Uniform vor dem Modelhof, wann haben Sie das zum ersten Mal gesehen?

Vorsitzender Richter (VR): “Kennen’s den?”

M: Das war ein Herr Resch.

[Sieh an, M hat über Nacht auch ein wenig recherchiert und wahrscheinlich diesen Artikel der Thurgauer Zeitung gefunden. Dort ist der Vorname inkorrekt wiedergegeben, heisst doch der Möchtegern-Sheriff Alexander Helmut Resch und hat auch seinen eigenen Faden bei uns im Forum.]

M weiter: Resch erscheint auch im Modelhof, mit Unterschriften. Das Foto habe ich 2016 gesehen, in der ersten Jahreshälfte.

[Steht so in meinen Notizen. Kann sein, dass die falsch sind oder M in dem Moment falsch gelegen hat, denn gestern hat er ausgesagt, er habe dieses Foto erst Ende 2016 gesehen – und wahrscheinlich stammt es auch erst von dann. Der besagte Artikel in der Thurgauer Zeitung thematisiert ja die Anzeige von Dietmar Mühlböck von Anfang November 2016.]

StA: Und das hat Sie nicht dazu gebracht, sich von dieser Verbindung abzuwenden?

M: Es war der erste Hinweis, dass sich Mitglieder benehmen, “als ob”. Ich wollte mit den Mitgliedern sprechen, was sie von diesem Verhalten halten. Dieser Herr Resch ist seither nicht mehr an den Versammlungen gewesen; ich weiss nicht, ob er ausgeschlossen wurde.

StA: Sie unterschreiben einen Beschluss, dass der Herr Landschützer “Chief Sheriff” wird, und sind schockiert, dass jemand in Uniform auf einem Foto posiert?

M: Es ist ein Unterschied, ob es sich nur um einen Titel handelt oder ob man schon auf einem Foto posiert. Letzteres ist eine Selbsternennung.

Beisitzende Richterin Nr. 2 (B2): “Sie sind auch selbsternannter Friedensrichter, oder was sonst?”

M: Nein.

B2: “Das Schiff sinkt, Sie sitzen hier seit Stunden und erzeugen meinen Ärger, weil Sie nicht einlenken.”

M: Was hiesse ‘einlenken’?

B2: Sagen, dass es vielleicht doch nicht stimmt, was Sie gestern gesagt haben. Gestehen Sie Fehler ein, Herr Model?

M: “O ja”. Etwa bezüglich des Unterschreibens von Dokumenten, die ich “absolut nicht mittragen kann”.

B2: Haben Sie gewusst, dass Sie den Willibald Landschützer als “Chief Sheriff” mittragen, wenn Sie das unterschreiben?

M: Ja. Aber entscheidend ist, was er damit macht.

B2: Ich sag nur “Causa Hollenbach”!

VR: Deutet auf die Akten, “I hab alles da von Hollenbach!”
Beisitzende Richterin Nr. 1 (B1): Wenn man nur googelt, findet man schon, was in Hollenbach Schreckliches passiert ist!

VR: Fängt an, sehr ausführlich aus dem Urteil zur “Causa Hollenbach” zu zitieren, in dem der ganze Sachverhalt in allen erschütternden Details dargelegt ist, und bemerkt: “Soviel zur Menschenwürde und zur Freiheit des Eigentums. Trari trara, die selbsternannten Sheriffs sand da.”

[Ich kann lediglich vermuten, dass es sich um das Urteil des Landesgerichtes Krems vom Prozess im März/April 2017 handelt.

Für die weniger mit dem südlichen Deppentum vertrauten nordsonnenstaatländischen Leser verlinke ich hier ein paar Medienberichte zur “Causa Hollenbach”:

Von 2014, unmittelbar nach den Ereignissen in und um Hollenbach:

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen “One People’s Public Trust”

OPPT: Wie die Verschwörung nach Hollenbach kam

Vom Prozess am Landesgericht Krems 2017:

Staatsverweigerer-Prozess in Krems fortgesetzt

Strenge Sicherheitsvorkehrungen bei OPPT-Prozess in Krems

Aus dem ersten der verlinkten Artikel lässt sich die “Causa Hollenbach” gut zusammenfassen; hier ein verkürztes Zitat:

Es gehe um versuchte schwere Nötigung, beharrliche Verfolgung und versuchte Anstiftung zum Amtsmissbrauch […] Beim Polizeieinsatz in der Waldviertler Gemeinde Waidhofen an der Thaya am Montag ist ein mutmaßlicher OPPT-Anführer festgenommen worden [nämlich der US-Bürger Terrance O’Connor].

Mitglieder der Gruppierung […] bezeichnen die Republik als Unternehmen und negieren die österreichische Rechtsordnung, weil diese dem von ihnen vertretenen “Common Law” untergeordnet sei.

Die Aktionen der Gruppe richten sich […] “in erster Linie gegen die gerichtlich bestellte Sachwalterin, aber auch gegen weitere am Verfahren beteiligte Personen”. Gruppenmitglieder gaben vor, Organe des “International Common Law Court of Justice” zu sein, erstellten “Vorladungen”, “Handlungsaufforderungen” und “Haftbefehle”, in denen die Sachwalterin unter anderem “mit dem Entzug der persönlichen Freiheit und der Einziehung ihres Vermögens bedroht” worden sei.

Der von OPPT erlassene “Haftbefehl” wurde Beamten der Polizeiinspektion Waidhofen […] und Dobersberg übergeben.

“Für Montag wurde in Hollenbach auf der Liegenschaft eines Mitglieds der Gruppe eine ‘Gerichtsverhandlung’ anberaumt” […] Zuvor sei von zwei Personen versucht worden, der Sachwalterin auf deren Liegenschaft eine Vorladung zu dieser Gerichtsverhandlung auszuhändigen, “wobei eine Person deutlich sichtbar ein Messer am Gürtel trug”

Die bedrohte Rechtsanwältin soll von den selbsternannten Sheriffs in Todesangst versetzt worden sein und habe sich einem Entführungsversuch durch mehrere Deppen nur dank der Waffe entziehen können, die sie wegen der wiederholten Drangsalierung bei sich getragen habe.]

Der VR zitiert weiter aus dem Urteil, wobei er auch die berühmte Haftbefehlsübergabe durch “legementierte Sheriffs” in der Polizeistation Waidhofen erwähnt.

M: Das ist erschütternd.

VR: Das geht noch sieben Seiten weiter, was die getan haben. Auf der Polizeistation Dobersberg haben sie einen “Amtsaushang” gemacht, mit Messern die Rechtsanwältin aufgesucht, einen “Haftbefehl” gegen den Landeshauptmann von Niederösterreich, Erwin Pröll, ausgestellt. “Alter Schwede”, was denen gut täte, sei eine “Einweisung”, “da kriegen’s einen grossen Hof und können Gericht spielen”.

Zitiert weiter: An die Opfer seien auch Geldforderungen gestellt worden; erwähnt eine Forderung über 6’666’666 Euro, die in ein US-amerikanisches Schuldenregister eingetragen worden sei. Das sei 2014 passiert. “Sie wollen nicht zugestehen, dass da massive Fehler passiert sind?”

M: “Nein, nein! Sie haben die Erwartung, dass in der Schweiz Kenntnis von diesen Ereignissen sein sollte.” Ich hätte mich nie mit dem ICCJV eingelassen, wenn ich davon gewusst hätte!

[Obwohl auch ich mich über M ärgere, dass er nicht wenigstens schon bei der Anzeige von Mühlböck die Konsequenzen gezogen und den ICCJV konsequent vor die Tür gesetzt hat, muss ich doch eines sagen:

Im Jahr 2015 hatte ich, die ich heute in Zeitungsartikeln als “Kennerin der Reichsbürger-Szene” bezeichnet werde, keine Ahnung, dass es in der Schweiz überhaupt auch Reichsdeppen gibt!

Dabei wusste ich immerhin, dass es Reichsdeppen in Deutschland gibt und hatte sogar bereits 2014 von der “Causa Hollenbach” in Österreich gehört. Aber selbst mit diesem Wissen war ich damals ziemlich allein in der Schweiz, und noch 2020/2021 musste ich verschiedenen Wortmarkensöldnern von Anfang erklären, was Reichsdeppen überhaupt sind, weil diese Söldner noch keinerlei “Feindberührung” gehabt oder davon gehört hatten!

Meine ersten Wahrnehmungen von Reichsdeppen in der Schweiz führten unmittelbar zu meiner Registrierung im SSL-Forum, und wenn ich in mein Profil schaue, dann war das Anfang 2017.

=> Somit könnte ich es M gar nicht mit gutem Gewissen vorwerfen, dass er zumindest anfänglich diesen Deppen aus Österreich ganz unbedarft begegnet ist und dabei nicht geahnt hat, dass es die Szene, der diese entstammen, überhaupt gibt.

Dass er so manches von dem, was die Deppen dann verzapften – etwa die Idee, ein eigenes “Gericht” zu gründen – sofort als Bulls.hit hätte erkennen müssen, und dass ihn die festgestellten Ungereimtheiten früher zur Distanzierung hätten bringen müssen, ist natürlich ein anderes Problem. Da verstehe ich den Unmut der Richter völlig.

Aber es ist wichtig zu verstehen: In der Schweiz herrschten in der fraglichen Zeit wirklich nicht dieselben Voraussetzungen wie in Österreich, was die Bekanntheit von “Staatsverweigerern” angeht. Ich hatte den Eindruck, dass dieser Aspekt dem Gericht gänzlich unbekannt war.]

VR: Die Erwartung ist, dass wenn ich mich einlasse, ich mir das genau anschau.

B1: Sie wussten, dass es “Sheriffs” gibt.

M: Sie sagen: Ich hätte es prüfen müssen und hätte es dann gemerkt und mich nicht eingelassen. Das stimmt.

Meine Prüfung bestand darin, dass ich jeden “gescreent” habe. Die Erkenntnis kam erst 2016 durch den Vorwurf der Nötigung in der Anzeige des Herrn Mühlböck. Sie können mir vorhalten, dass es noch bis Mai 2017 ging, bis ich die rausgeschmissen habe. Nicht einmal dann war mir die “Causa Hollenbach” in dieser Schrecklichkeit bekannt! Ich bitte zu berücksichtigen, dass ich nicht in Ihrer österreichischen Welt lebe! Ich hege kein staatsfeindliches Gedankengut gegen die Republik Österreich. Als der Vorwurf der Nötigung kam, habe ich gefragt: “Um Gottes Willen, was ist hier los?” Ich bin erschüttert über meinen Fehler, und ich mache alles hier vor Gericht…

Der VR unterbricht M hier, wobei ich den Beginn seiner Äusserung nicht notieren konnte; meinen Notizen an dieser Stelle ist nur zu entnehmen, dass wohl wieder das Wort “Einweisung” fiel.

VR: “Gibt es ka Foto, wo der Herr Model mit einem Richtertalar oder einer Uniform usw. drauf ist?”

[Ach, Talare heissen die Dinger hier! Sowas tragen bei uns die reformierten Pfarrer.]

VR weiter: Kann das nicht sein, dass die – alle pleite – gedacht haben: Da ist ein Schweizer, der hat Geldmittel?

M: Ja.

VR: “Herr Dr., kommen wir langsam auf einen grünen Pfad?” [Es klang tatsächlich wie “Pfad”.]

M: “Aus der Rückschau sehe ich aus wie der absolut letzte Neger.”

[M hat es so gesagt, ich gebe es nur wieder O:)]

M weiter: Aber mein Leben spielt sich auch vorwärts ab. Ich bin hier der Bittsteller. Jetzt, wo gesagt wird: “Sie haben so einen Verbrecher auch noch zum Sheriff ernannt”, da muss ich zu Kreuze kriechen!

Der VR erinnert wieder an die “Due-Diligence”-Prüfungen. Es gebe doch Alarmglocken.

M: Gibt ihm Recht. “Ich bin ein Spezialist in Firmendurchleuchtung und eine absolute Flasche in Menschenkenntnis”.

StA: Sie haben das Interview schon selber angesprochen: “Daniel Model, Fantast oder Visionär”. Da sprechen Sie eindeutig die “Causa Hollenbach” an.

Die StA zitiert die entsprechende Passage, und ich tue es ihr hier gleich:

[Frage:] Wie stehen Sie selbst zu den erhobenen Vorwürfen von u. a. auch Mitarbeitern des ICCJV bezüglich Nötigung, Amtsmissbrauch und beharrlicher Verfolgung? Haben Sie sich mit dem Fall beschäftigt?

[Antwort Model:] Ich weiss nur, dass mehrere österreichische Staatsbürger, darunter auch Mitarbeiter des ICCJV, sich schützend vor eine Frau gestellt haben, die hätte bevormundet werden sollen (und es heute wahrscheinlich auch ist). Der Staat hat darauf mit Hausdurchsuchungen und Konfiskationen durch Spezialeinheiten der Polizei reagiert.

StA: “Vor wem soll sie beschützt werden, vor der österreichischen Gerichtsbarkeit?”

M: Davor, dass sie bevormundet wird.

StA: Das heisst: vor dem österreichischen Staat.

VR: Liest auch aus der Passage vor und kritisiert die Formulierungen, “Hausdurchsuchungen” sei Quatsch, die Polizei konfisziere nicht, das sei nicht “der Staat” gewesen.

StA: Das heisst, Sie haben im März 2017 gewusst, dass es ein Ermittlungsverfahren gab.

VR: Erklärt kurz das österreichische Recht zum Thema Sachwalterschaft; es gehe nicht darum, zu bevormunden. “Nur dass’s wissen, mit wem Sie’s z tuan ham, i woar sölber 7 Joahr Polizist. Sheriff!” Sie sagen: ‘Der Staat reagiert’. Finden’s den Antwortsatz seriös?

M: Ich habe seit Ende 2016 Mitglieder aus Österreich befragt, was los ist, und habe [in dem Artikel] ihre Worte wiedergegeben. Im Mai 2017 habe ich den ICCJV rausgeschmissen.

StA: “Aber im März haben Sie über die ‘Causa Hollenbach’ anscheinend B’scheid g’wusst.”

M: Ich habe mit dieser Mühlböck-Geschichte begonnen zu bohren. Dann kamen Antworten z.B. von Willibald Landschützer, der das anders sieht. Im Mai wusste ich nicht viel mehr als im März, habe aber entschieden: Rausschmiss. Vielleicht bin ich für dieses Googeln zu alt. Ich war absolut nicht im Bild. Ich bin Herrn Mühlböck, über den ich mich geärgert habe, …

[Schade, dass M diesen Satz nicht beendet hat. Ich hätte zu gern gewusst, ob er gesagt hätte: “dankbar”.]

M weiter: Meine Erschütterung wächst, ja.

StA: Nächster Absatz im Interview.

VR: Zitiert, und ich tue es ihm gleich:

[Frage:] Die Organisation des ICCJV hat lediglich Gastrecht im Modelhof. Würde sie bei einer Verurteilung dieses Gastrecht verlieren?

[Antwort Model:] Der Staat ist hier Partei und entscheidet in eigener Sache, ist also befangen. Die Gewaltenteilung ist eine Idee, die in der Praxis nicht wirklich realisiert werden konnte. Staatsanwalt und Richter erhalten ihre Bezahlung von derselben Institution. An die Bürger sind markant höhere Anforderungen in Sachen Unabhängigkeit gestellt. Durch die Schaffung von zwei Rechtssystemen, dem öffentlichen und dem privaten, verfügt der Staat über sein eigenes Recht, welches in der Abwägung der Interessen der Öffentlichkeit gegen die Interessen des Einzelnen a priori die besseren Karten hat. Als Hausherr im Modelhof behalte ich aber jederzeit die Möglichkeit, über das Gastrecht zu entscheiden.

VR: M sage im Artikel bezüglich der Bezahlung quasi, Richter und Staatsanwälte seien nicht unabhängig. “Wenn Sie wissen, was wir kriagn, werden Sie weinen! I mach das ned aus ideologischen Gründen, i bin von der Gesetzeslage her verpflichtet!”

StA: Auf die Frage, ob Sie dem ICCJV das Gastrecht nach einer Verurteilung entziehen würden, sagten Sie nicht Ja, sondern “das Gastrecht obliegt mir”.

M: Das verstehe ich inhaltlich nicht.

StA: Sie haben schon gewusst, dass es strafrechtliche Probleme in Österreich gibt, aber dem ICCJV trotzdem nicht das Gastrecht entzogen?

M: Mitglieder des ICCJV waren in den Hollenbach-Fall involviert, aber ich wusste nicht, ob es den ICCJV damals schon gab.

StA: Da steht etwas von der Organisation des ICCJV.

M: Ich habe nicht die Organisation gemeint.

StA: Dann haben Sie die Frage falsch verstanden. Da steht: Sie entscheiden über das Gastrecht. Also haben Sie sich nicht abgewandt.

M: Ich habe den “ICCJV International” beherbergt, da war auch Deutschland und die Schweiz dabei.

B2: Wie ist es zu diesem Interview gekommen? Das Urteil gegen den ICCJV ist vom 15.03., das Interview vom 23.03. Der Journalist hat Sie sicher gebrieft!

M: “Absolut nicht.”

B2: Ich gehe davon aus, dass ein Journalist mir, wenn ich vorgebe, nicht informiert zu sein, Informationen gibt.

VR: Zitiert eine weitere Passage aus demselben Artikel, woraus er den Schluss zieht, dass schon so etwas wie ein Briefing stattgefunden haben müsse.

M: Der Journalist hat mich nicht gebrieft. “So fair arbeiten Journalisten nicht”.

Alle Richter: Haben Sie das nach der Veröffentlichung gelesen?

M: Sehr wahrscheinlich ja. Die Due-Diligence-Prüfung startet jetzt.

B2: Ich glaub Ihnen nicht, dass Sie nichts gewusst haben. Marcus Steiner und Co. waren stolz auf das, was sie gemacht haben. Es gab Versammlungen, wo sie davon erzählt haben.

M: Die Kernaussage war: ‘Wir sind liebe, gute Menschen und beschützen die Schwachen’.

B2: Und Sie haben nicht nachgefragt, wie? Das ist wie beim Staatenbund Österreich, wo alle den Staat ablehnen, aber Arbeitslosengeld etc. kassieren. “Na gratuliere”.

M: “Meine Ausdrucksweise hat nicht diese Markenzeichen, die Sie sich wünschen.”

B2: Sie hätten sagen sollen: “Nachdem ich Kenntnis erhalten habe” von der “Causa Hollenbach”, ist jetzt Schluss mit Modelhof.

VR: Im Interview kommt auch die Frage: “Stört Sie die Bezeichnung des ‘Staatsverweigerers’?” Zitiert Ms Antwort. “Kein Wort, dass Sie sogn: I bin kan Staatsverweigerer”. Sie transformieren 1:1, was Ihnen irgendwelche Österreicher erzählen.

M: Hintergrund sei das “offensichtlich einseitige Statement” Landschützers. “Ich mache keinen Hehl daraus, dass ich etwas einseitig wiedergegeben habe.” Ich muss es korrigieren, wenn jemand sagt: “Industrieller und Utopist”. Ein Utopist lebt in einer Fantasiewelt.

Beisitzede Richterin 1 (B1): “Und wo leben Sie in Ihrem ‘Avalon’?”

M: “Avalon” ist nicht staatsfeindlich, es ist eine Kulturinitiative. Und die Architektur des Modelhofes ist “ungewohnt”.

VR: Was ist ungewohnt?

M: Die Sandsteinsäulen im Inneren beispielsweise. Es gibt auch Elemente der Antrosophie von Rudolf Steiner.

VR: Sie meinen also individuell. “Ausweisen muas i mi ned, wenn ich bei Ihnen reingehe? Gibt’s a Grenze?”

M: Nein.

B1: Was ist in Ihrem Leben passiert, dass Sie dermassen gegen den Staat sind, Hass und Misstrauen schüren?

M: Hass gibt es bei mir nicht. Es ist gerade diese “Misstrauenskultur”, die zur Gründung des Selbststaates, das heisst “Individuums” führte. Nichts ist in meinem Leben passiert.

B1: Aber wann kam das?

M: Das ist schwer nachzuvollziehen, es gab keine Meilensteine.

B1: Ob es eine spezielle Figur gebe, die M beeinflusst habe, ein Vorbild?

M: Erwähnt die Austrian School of Economics und Ludwig von Mises. Dieser habe ein Ökonomie-Verständnis, das besage, dass die Prosperität wächst, wenn die Freiheit der Akteure gross ist. Auch seine Nachfolger hätten “in diese Kerbe gehauen”.

B1: Das sei Wirtschaftstheorie und unproblematisch. Der ICCJV sei eine “ganz andere Hausnummer”. “Wann sind Sie zu diesem Gedankengut gekommen?”

M: Mich hat an dieser “Initiative” die internationale Komponente und die Freiheit fasziniert.

B1: Warum ist der Herr Dr. überhaupt bei einem Seminar, wo sich so dubiose Herrschaften [wie Landschützer und Kreissl] befinden?

M: Da waren Vortragende zum Thema “alternative Lebensart”.

VR: “Fühlten Sie sich durch die Ehe eingeschränkt?”
B1: War der Scheidungsgrund, dass Ihre Frau das Gedankengut nicht mittrug?

M: “Einer der”.

B1: Hat Ihnen das nicht zu denken gegeben?

M: Absolut. Aber die besagte Veranstaltung haben wir zusammen besucht.

B1: Hat Ihre Frau bei der ICCJV-Einladung nicht gesagt: “Pass auf, das sind Spinner”?

M: Doch.

B1: Trotzdem recherchieren Sie nicht?

VR: Kannte Ihre Tochter den “völkerrechtlichen Gründungsvertrag” im Zeitraum 2015-17?

M: Nein.

B1: “Letzte goldene Brücke: Kann es sein, dass Sie gedanklich falsch abgebogen sind?” Geben Sie Fehler zu? “Ich habe Schuld auf mich geladen”? “Achtung, goldene Brücke, letztmalig!”

M: Ja. In Sachen Menschenkenntnis sei ihm eine “granatenmässige Fehlbeurteilung” unterlaufen.

[finis libri III. Incipit liber IV.]

B1: Wenn Sie ein Geständnis ablegen, dann ist das ein Milderungsgrund, wenn es zur Verurteilung kommt. Wollen Sie diesen Milderungsgrund?

M: “Ich ringe mit der Schuldhaftigkeit meiner Uninformiertheit. ich muss auch zur Kenntnis nehmen, dass ich getäuscht wurde”.

B1: Die Kernfrage ist: Haben Sie Schuld auf sich geladen?

M: Ich ringe damit.

B1: Das müssen Sie mit sich ausmachen. Ein Geständnis muss reumütig sein. Die Beweislage ist erdrückend! Mildernd wird sich ein Geständnis nur auswirken, wenn es reumütig ist.

M: [In meinen Notizen steht nur: “Bla”.]

B1: Was ich primär raushöre, ist Selbstmitleid. Das widert mich an, in Kinderporno-Prozessen ist das auch immer wieder so. Bekennen Sie sich schuldig oder nicht schuldig? Jetzt ist der Zeitpunkt.

M: [Schweigt einige Sekunden lang] Darf ich Rücksprache halten?

Der VR verordnet daraufhin 30 Minuten Pause.

B1: “Pause bis 15 Uhr, gehen’s in sich, das ist die letzte Chance!”

Im Bewusstsein, dass diese 30 Minuten die “Mittagspause” sein werden, raffe ich meine Sachen zusammen und eile aus dem Schwurgerichtssaal, um mich, anders als gestern, um die Energiezufuhr zu kümmern. An einer Ecke unweit des Gerichtes gibt es einen SPAR, den ich schon von meinem früheren Gerichtstourismus her kenne; da will ich jetzt hin.

Als ich die Eingangshalle durchquere, bemerke ich, dass vor mir gerade Marcus Steiner und Wolfgang Empacher das Gebäude verlassen. Ich lasse Empacher an der Ausgangsschleuse sogar noch den Vortritt. Da sage noch einer, wir vom Sonnenstaatland seien nicht die Netten!

Als ich selber ins Freie gelange, sind der General Director des Pappnasengerichts und sein Vize vor dem Gebäude am Rauchen. Im Vorbeigehen kann ich es mir absolut nicht verkneifen, zu feixen: “Sie sind jetzt also der ICCJV!”

“Jo”, entgegnet Steiner in einem fast schon frechen Tonfall. Während ich lachend weiter zum SPAR gehe, frage ich mich direkt, ob er immer noch stolz darauf ist, die Oberpappnase gewesen zu sein.

Und wäre die Mittagspause nicht so knapp bemessen gewesen, so hätte ich wahrscheinlich den Leichtsinn gehabt, mich noch ein bisschen mehr mit den Pappnasen zu unterhalten.

Nach erledigter Energiezufuhr sitze ich wieder im Schwurgerichtssaal, nur um festzustellen, dass sich meine Erwartung erfüllt, die Pause werde einmal mehr weitaus länger dauern als angekündigt. In der verbleibenden Zeit beteilige ich mich ein wenig an der beobachteten Verluderung der Sitten im Gerichtssaal, indem ich mein Handy einschalte und ins SSL-Forum schaue.

Schon seit vor der Pause bin ich die einzige “Zuseherin” abgesehen von dem Verfassungsschützer, der aber nur hier ist, weil er den Auftrag hat, der Verhandlung beizuwohnen, und dessen Beitrag zur Sittenverluderung im Abnehmen seiner Maske besteht.

Um 15:29 geht es weiter.

VR: “Wollen’s uns etwas sagen, Herr Model?”

B1: “Wie sieht’s aus?”

M: Ich bin definitiv in Reue, was meinen Mangel an Sorgfalt betrifft. Moralisch bin ich erschüttert, dass man solche … [wohl ein Wort, das ich nicht gehört habe] vornimmt. Strafrechtlich braucht es einen Vorsatz, den habe ich definitiv nicht, auch Eventualvorsatz nicht. Ich muss rein sachlich sagen, dass ich keine Schuld im strafrechtlichen Sinne eingestehen kann. Moralisch bin ich erschüttert.

B1: Das interessiert uns nicht. Schuldig, ja oder nein?

M: Nein.

Nachdem diese Frage nun nach Stunden der Vernehmung endlich beantwortet ist, können noch der Verteidiger (V) und die Geschworenen Fragen stellen.

V: Haben Sie die Gegenausführung zur Anklageschrift mit uns gemeinsam erarbeitet?

M: Ja.

V: Hatten Sie 2015, 16, 17 jemals die Intention, eine staatsfeindliche Verbindung zu unterstützen oder zu begleiten?

M: Nein.

V: Fühlen Sie sich im Nachhinein durch die von der Staatsanwaltschaft genannten Zeugen getäuscht und hinters Licht geführt?

M: Ja.

V: Danke, ich habe geendet.

Geschworener G1: Sie haben einiges im Eiertanz geredet. Wie vielen Personen im ICCJV haben Sie Geld gegeben ausser Landschützer und Zimmermann?

M: Höchstens noch einem ausser denen.

G1: Wieviel Geld ist da geflossen?

M: Für die Autoreparatur von Herrn Zimmermann etwa 5000 Euro, dann das Darlehen an Herrn Landschützer, Nr. 3 waren vielleicht noch einmal 5000.

G1: Ein renommiertes Unternehmen schreibt auch seine Zahlen nieder. Ist es in der Schweiz üblich, Spesenabrechnungen zu stellen und nie etwas zu kassieren?

M: Nein.

G1: Sie haben gesagt: Einige Dutzend Tausend sind irgendwo hingeflossen. Waren Sie wirklich so spendenfreudig oder wollten Sie die Tätigkeit des ICCJV unterstützen?

M: Ich glaube, Sie meinen die Rechnungsstellungen, dieses Geld ist nicht geflossen.

G1: Aber bei Ihren Mitarbeitern haben Sie 1990 das abgestellt.

M: Ich war noch nicht in einer führenden Position, aber ja.

G1: Können Sie uns Ihren ICCJV-Ausweis zeigen?

M: Nein, den habe ich schon lange “weggeschmissen”.

Geschworener G2: Wenn ich jemanden rauswerfe und die schulden mir noch Geld, würde ich den Betrag einfordern.

M: Erstens, der ICCJV hatte kein Geld…

G2: Wenn ich mich mit einer Organisation zerstreite, schenke ich ihr dann mehrere 1000 Euro?

M: Das war kein Geschenk. Von den vier Vorwürfen habe ich … eingeräumt [leider habe ich hier die entscheidende Stelle nicht verstanden].

G2: Das heisst für mich, dass Sie den ICCJV aktiv unterstützt haben, auch als Sie nicht mehr aktiv dabei waren.

G1: Sie haben auf die Frage des Vorsitzenden Richters nach Ihrem Vermögen nicht geantwortet. Warum?

M: Das ist doch noch zur Sprache gekommen. Eine Bewertung wollte ich nicht machen, weil eine Bewertung etwas suggeriert, was nicht da ist.

G1: Zeigt ein Dokument, worin stehe, Ms Vermögen werde auf 200-300 Millionen Franken geschätzt, und meint: Es wundert mich, dass Sie das nicht sagen wollten.

Die Befragung ist nun zu Ende.

V möchte wissen, ob man nun die Tochter von M hereinholen könne, um sie zu fragen, ob sie eine Aussage tätigen will.

Der VR meint statt dessen: Wir fangen mit Steiner an. Das wird nicht so lange dauern. “Zeuge Marcus Steiner!”




Strafsache Dr. Model, Teil 10: Schweizerdeutsch in Graz und eine verhängnisvolle Mailadresse

Unterschrift Models mit “Fingerprint” auf einem ICCJV-Dokument

Die Tür zwischen dem Schwurgerichtssaal und seinem Vorraum ist ein echtes Phänomen: Wenn man keine besondere Vorsicht walten lässt, fällt sie mit einem so lauten Knall zu, dass man meinen könnte, im Gericht werde geschossen. Genau das passiert mir jetzt gerade. WAMM! Oje, wie peinlich.

Im Vorraum schmachtet noch immer die als mögliche Zeugin verbannte Tochter und Verteidigerin von Daniel Model (T). Als sie mich wegen des Knalls zusammenfahren sieht, bemerkt sie mit einem Lächeln, dem Vorsitzenden Richter sei das mit der Tür vorhin auch passiert.

Dem Richter? Das muss mir wohl entgangen sein. Was mir hingegen nicht entgeht, ist, dass T jetzt plötzlich Schweizerdeutsch mit mir spricht. Ich habe es ja geahnt.

Naja, was soll’s. Zwischen T und mir (H) entspinnt sich daraufhin in etwa folgender Dialog, den ich nur aus der Erinnerung wiedergeben kann (Übersetzung im Spoiler):

T: “Isch jetzt Pause?”

H: “Ja, füüf Minüte, aber wahrschiinli wärdunst de wider zwänzg. Iär Ärmschte, iär miässt ja immer no voorna wartu.”

T: “Ja. Debii ghöör ich zum Verteidiger-Team. Mir hend vorher extra no mit em Richter telefoniert und abklärt, dass alles i Ornig isch, und jetzt schmeisst er mi eifach use. – Schloht er sich guet?”

[Mit der letzten Frage meint sie wieder ihren Vater. Oje, wie sage ich es ihr bloss? Nach einigen Sekunden des Zögerns versuche ich es mit folgender Formulierung:]

H: “Fer mich isch das schwär z sägu. Ich glöübu bi de Richtera chunnt är nit äso güöt a.”

T: “Jo, das glaub i au. D Richter sind vorignoh. – Wie gseht denn s ungfähri Programm vo de Verhandlig jetzt uus?”

[Übersetzung:

T: “Ist jetzt Pause?”

H: “Ja, fünf Minuten, aber wahrscheinlich werden es dann wieder zwanzig. Ihr Ärmste, ihr müsst ja immer noch hier draussen warten.” [“Ihr” steht in meinem Dialekt für “Sie”.]

T: “Ja. Dabei gehöre ich zum Verteidiger-Team. Wir haben vorher extra noch mit dem Richter telefoniert und abgeklärt, dass alles in Ordnung ist, und jetzt schmeisst er mich einfach raus. – Schlägt er sich gut?”

[Mit der letzten Frage meint sie wieder ihren Vater. Oje, wie sage ich es ihr bloss? Nach einigen Sekunden des Zögerns versuche ich es mit folgender Formulierung:]

H: “Für mich ist das schwer zu sagen. Ich glaube, bei den Richtern kommt er nicht so gut an.”

T: “Ja, das glaube ich auch. Die Richter sind voreingenommen. – Wie sieht denn das ungefähre Programm der Verhandlung jetzt aus?”]

Da fragt sie mich ja was. Stand jetzt würde ich nicht einmal darauf wetten, dass die Vernehmung ihres Vaters am Ende dieses Tages abgeschlossen sein wird. Jedenfalls wird T vermutlich noch stundenlang hier ausharren müssen, ohne etwas für ihren Vater tun zu können.

Eine seltsame und längst überwunden geglaubte Gemütsregung beschleicht mich: Mitgefühl.

Hinderlich, lästig, unsonnenstaatländisch. Aber es ist da.

Ich möchte präzisieren: Mitgefühl mit T, nicht mit ihrem Vater.

Auf Ts Frage nach dem Programm brauche ich nicht mehr zu antworten, denn in diesem Moment kommt Daniel Model (M) aus dem Schwurgerichtssaal. Ich lasse die beiden allein und gehe weiter in die Eingangshalle des Landesgerichtes. Beim Verlassen des Vorraums bekomme ich noch mit, wie M merklich erschüttert zu T sagt, das Gericht habe ihn “bedroht”. Angesichts der Ereignisse der letzten halben Stunde sieht er wohl langsam seine Felle davonschwimmen…

In der Eingangshalle fällt mein Blick auf den ICCJV, vertreten durch General Director Steiner, dessen Vize Empacher, General Chief Sheriff bzw. Chief Financial Officer Landschützer und zwei weibliche Entitäten, von denen eine wohl Doris Schweizer ist. Und die andere? Ob die gesuchte Frau “Pochmann” doch noch aufgetaucht ist? Die Antwort werde ich nicht erfahren.

Jedenfalls lümmelt das Pappnasengericht auf einigen Stühlen rum, die in einer Ecke um einen Tisch gruppiert sind, und trinkt Kaffee wie vom echten Richter angeregt.

Hier müssen die ICCJV-Deppen also warten? Ein bisschen wirken sie wie ausgestellt in einem Affenkäfig, und ich mustere sie aus einigen Metern Entfernung ziemlich unverhohlen, während die Maske mein breites Grinsen verbirgt. Argwöhnisch erwidern sie meine Blicke, doch ich gehe nicht davon aus, dass sie ahnen, welch fiese Prozessbeobachterin aus dem südwestlichen Sonnenstaatland vor ihnen steht.

Wenig später sitze ich wieder auf meinem Platz im Schwurgerichtssaal. Um 12:03 wird die Hauptverhandlung fortgesetzt.

Beisitzende Richterin Nr. 1 (B1): Haben Sie die Pause genutzt und mit Ihrem Verteidiger gesprochen?

M: Ja. Da steht nichts von Anerkennung. [Gemeint ist: Im ‘Wiener Statut’, von dem vor der Pause die Rede war, stehe nichts davon, dass es um die Anerkennung des ICCJV durch internationale Organisationen gehe.]

B1: Nicht herumeiern! Bekennen’s sich schuldig oder nicht schuldig?

Der Vorsitzende Richter (VR) bemerkt, er habe unter “ON fünfhundertaanadochzg”, Aktenseite soundsoviel, eine Liste mit Unterschriften und “Fingerprints” von ICCJV-Mitgliedern, M sei da auch dabei.

[Vom Zusammenhang her dürfte es sich um die Unterzeichner des ‘Wiener Statuts’ handeln, da der Verteidiger (V) vor der Pause gesagt hat, M und ihm liege keine unterzeichnete Version davon vor.

“ON X, Aktenseite Y” sind übrigens die Koordinaten, mit denen man sich in dem furchteinflössenden Berg von ICCJV-Akten zurechtfindet, der sich physisch hinter den Richtern türmt. Ich habe es nicht für sinnvoll befunden, diese Angaben jeweils niederzuschreiben, aber sie wurden bei jedem Dokument, das zur Sprache kam, genannt.]

M: “Gut, das hab ich unterzeichnet.”

VR: “Wissen’s, wo das dann war?”

M: “Ich war immer nur in Müllheim in Sachen ICCJV. Es muss in Müllheim gewesen sein.”

(Der Verfassungsschützer, der die Verhandlung seit gestern verfolgt, betritt den Saal und setzt sich diesmal klugerweise in die hinterste Reihe.)

VR: Am 25.08.18 sei M nicht mehr offiziell beim ICCJV dabeigewesen. Es gebe eine Audio-Aufnahme von einem “High-Council”-Treffen an diesem Datum. Zitiert aus deren Transkript Marcus Steiners einleitende Worte, dass man etwas verspätet angefangen habe, und bemerkt, danach sei “ein wenig gestritten” worden, “es geht zur Sache”. Nach dem, was der VR im Folgenden zitiert, ging es ums Unterschreiben oder nicht Unterschreiben irgendwelcher Pappnasendokumente; Steiner wird zitiert: “Wenn er nicht unterschreibt, kann er aussi gehen”.

[Ich kann nur mutmassen, dass es sich dabei um den Streit mit Willibald Landschützer handelte, aufgrund dessen dieser im Jahr 2018 um seine Position beim ICCJV fürchten musste. Es wurde M jedenfalls nicht vorgeworfen, an diesem Treffen teilgenommen zu haben.

Im Folgenden fehlen möglicherweise einige den Zusammenhang erhellende Sätze und wahrscheinlich eine Antwort Ms. In dieser Phase des Prozesses stand M sichtlich unter Druck und hat teilweise seine Antworten genuschelt, sodass ich sie nicht verstehen konnte.

Jedenfalls fragt der VR nach ausgiebigem Zitieren und Verspotten von Sätzen aus dem Transkript:]

VR: Sie haben dem ICCJV den Modelhof zur Verfügung gestellt und nicht gedacht, dass das “eine Gruppierung” ist?

[Hier fehlt vermutlich mindestens Ms Antwort.]

VR: “OK, i gib’s auf. Sie kennen den Satz: ‘Jeder ist seines Glückes Schmied’.”

Mit dieser Bemerkung übergibt er das Wort der Staatsanwältin (StA).

StA: Bezieht sich auf dieselbe Aufnahme vom 25.08.18. An dem Gespräch habe auch Eva Pochmann teilgenommen, und es sei um das Gold gegangen. Landschützer äussere sich in der Aufnahme folgendermassen: Marcus Steiner habe die Aktion mit dem Gold vorgeschlagen, und er [Landschützer] sei der “Bote” gewesen, der das Gold entgegennehmen sollte. Gemäss meinen Notizen habe dann eine “Frau Zimmermann” – vielleicht die nicht wesentlich bessere Hälfte von Ullrich Zimmermann? – gefragt, ob Landschützer das Gold privat entgegengenommen habe, und Landschützer habe entgegnet: Nein, für den ICCJV.

M: Ich habe das Gold gegeben aufgrund eines mündlichen Darlehensvertrages zwischen mir und Herrn Landschützer. Ich muss zur Kenntnis nehmen, dass es eine andere Deutung durch Herrn Landschützer im Jahr 2018 gibt. Damals ging es um Herrn Landschützers Ausschluss, und er wollte die Aquisition des Goldes als seinen Verdienst für den ICCJV darstellen, um nicht rauszufliegen. Das ist aber nur meine Interpretation.

VR: Landschützer sage: “Wir wollten da nicht viel drüber schreiben”. Später gebe es dann plötzlich eine Bestätigung, dass es sich um ein Darlehen handle. “Ein Schelm, wer Böses dabei denkt”.

StA: Bezieht sich nun auf den Beschluss mit der Eigentumsübertragung der “Teeküche” und wendet sich an M: “Da steht drin, Sie hätten dem ICCJV Mittel zur Verfügung gestellt und dafür kriegen Sie die Küche. Da steht auch, Sie hätten einen Imageschaden erlitten” wegen der Medienberichte.

M: Wann war das?

StA: Am 07.10.17.

[Das ist auch das Datum, an bzw. nach dem die Staatsanwaltschaft das Ende der Müllheimer Phase des Pappnasengerichts ansetzt.]

VR: Zitiert aus dem Dokument: “… die im Eigentum der ISA befindliche Teeküche, welche im Keller des Modelhofes installiert ist”, das Schreiben sei übrigens “an alle Mitglieder und Beamte des ICCJV” gegangen. Liest weiter vor, die Übertragung erfolge “ohne Gegenrechnung” und meint: “Des san, tschuldigung, alle Neger. Was sagen’s dazu? Des is jetzt das i-Punktl am i”.

[Der VR hat es so gesagt, ich gebe es nur wieder O:)]

M: “Was soll ich dazu sagen?”

VR: “Da steht: ‘Mit zeitlichen, finanziellen und materiellen Mitteln’ haben’s an unterstützt. Schreibt der Herr Steiner.”

M: Mit geldwerten Mitteln sei wohl der Modelhof gemeint.

StA: Der Modelhof war wohl eher die ‘materiellen Mittel’. Was meint er mit ‘finanziell’?

M: Ich darf Stellung dazu nehmen, wo ich mitgewirkt und gehandelt habe. Ich habe Herrn Landschützer ein privates Darlehen zur Verfügung gestellt.

Die nächsten Vorhalte der StA sind zwei Mails vom März 2018. Landschützer erwähne darin “grosszügige Beihilfen” Ms.

StA: Was ist gemeint? Es handle sich um die Mail, auf die M mit “Danke für den sachlichen Bericht” reagiert habe. “Meint er das Gold?”

M: “Ja, das muss das Gold sein”.

StA: Im ganzen Mail schreibt Landschützer nie von einem privaten Darlehen, sondern nur vom ICCJV und finanziellen Mitteln des ICCJV.

[Auch hier bin ich beim Mitschreiben wohl nicht ganz mitgekommen bzw. habe die Äusserungen zu verkürzt festgehalten, als dass der Zusammenhang klar wäre, denn:]

VR: Sagt etwas von “Prozessbetrug”.

B1: Noch eine Straftat, die man Ihnen zur Last legt: Täuschung des Gerichts.

Beisitzende Richterin Nr. 2 (B2): Es geht um die nachträgliche Bestätigung des Darlehens. Es wird brenzlig für Sie!

M: Das war Anfang 2020. Für mich war damals nicht absehbar, dass es einen Prozess geben würde.

Eine der Beisitzerinnen: In Ihrer Firma sagen die Mitarbeiter sicher immer: ‘Ja, Herr Doktor’. Hier können wir auch nein sagen!

[In der Schweiz ist dieses Getue mit Titeln verpönt, M wird ganz sicher nicht mit ‘Herr Doktor’ angeredet. Da liegt maximal ein ‘Herr Bundesrat’/‘Frau Bundesrätin’ für Regierungsmitglieder drin. Aber maximal. Mich macht es jedesmal ein wenig nervös, wenn ich irgendwelchen titeltragenden Deutschen oder Österreichern schreiben muss und nicht sicher bin, ob die beleidigt sind, wenn ich, wie in der Schweiz üblich, einfach “Herr/Frau XY” schreibe.]

M: Ich sehe, dass diese Mail von mir von einer ICCJV-Adresse gesendet wurde.

StA: So haben Sie Kontakt gehalten intern.

VR: Müssen wir überhaupt noch diskutieren? …@iccjv.org ist Ihre Mailadresse?

B2: Sie sprechen von angeblicher Distanzierung, aber verwenden weiterhin diese Mailadresse?

M: Ich verwende sie nicht, ich habe nur auf ‘Antworten’ gedrückt.

B2: “Es wird immer lächerlicher, wie Sie uns für blöd verkaufen wollen”.

M: “Damals zu meiner Aktivzeit” sei ihm die Mailadresse gegeben worden.

VR: Und 2018 verwenden Sie sie immer noch.

M: Es ist aktenkundig, dass ich den ICCJV rausgeschmissen habe.

VR: Aber Sie verwenden seine Mailadresse.

M: “Es ist ein Akt der Bequemlichkeit, auf ‘Antworten’ zu drücken”.

B1: “Aber da muss man sich einloggen. Sie verschaukeln uns!”

StA: Wenn ich eine gmx-Adresse habe, muss ich mich bei gmx einloggen.

M: Ja, richtig. “Dann war sie halt noch aktiv, aber das ist eine Formalität. Sie leiten daraus ab, dass ich aktiv sei”.

VR: Der Herr Landschützer schreibt noch, Sie sollen ihm Ihre Zuwendungen an andere Mitglieder bekannt geben. “Mein Weltbild hinsichtlich der Schweiz ist grad um 180° umg’folln.” In der Mail werden Sie informiert über offene Abrechnungen und Herr Landschützer bittet Sie noch, Zuwendungen bekannt zu geben.

M: Weil er eine Aufstellung machen will wegen der Anerkennung, um Zugang zu Geldmitteln zu erhalten.

B1: “Entweder Sie verschaukeln uns von A bis Z oder Sie haben wirklich ein psychiatrisches Problem. Ist was diagnostiziert bei Ihnen?”
M: “Sie drehen mir das Wort im Mund um!”
B2: “Sie reiten sich immer weiter in die Sch.eisse rein.”

M: Sagt etwas von “Geld” und “Anerkennung”.

Beide Beisitzerinnen: Es ergibt sich aus dem Akt, dass es Spesenabrechnungen an ‘Beamte’ gibt.

M: Ich habe gesagt, dass es z.B. Zuwendungen für die Autoreparatur von Ullrich Zimmermann gab.

StA: Im Schreiben stehe auch: “Für die Zahlung der Ausweise bitte ich auch um eine Abrechnung”.

M: Der ICCJV hat Ausweise gedruckt und ich habe Beiträge geleistet.

VR: Was für Ausweise waren das?

M: Kreditkartenformat.

VR: Wie teuer?

M: So 3000.

VR: Franken? Euro?

M: Wahrscheinlich Euro.

VR: Und warum bezahlen Sie das?

M: Ich weiss nicht, ob ich der einzige war.

VR: Aber warum und vor allem an wen?

M: Um Ausweise zu erstellen.

VR: An wen?

M: Diejenigen, die die Ausweise gemacht haben.

VR: Wer ist das?

M: Ich weiss es nicht mehr.

VR: Wozu braucht man Ausweise? “Dass das a bissl amtlich ausschaut, oder?”

M: Ja.

VR: Haben’s Spesenabrechnungen gemacht vor 2018?

M: Ich meine, ja.

VR: Wann war das?

M: Ich habe zwei- oder dreimal Spesenabrechnungen eingereicht.

VR: Wo?

M: Ich habe sie immer im Modelhof dem Herrn Landschützer übergeben. Ich habe für Aufwendungen Rechnungen gestellt.

VR: Wer war der Adressat dieser Rechnungen?

M: Der ICCJV.

VR: “Von welchen Beträgen sprechen wir da, Herr Model? Daumen mal Pi?”

M: “Einige Dutzend Tausend”.

VR: Franken oder Euro?

M: Franken.

VR: Haben Sie Umsatzsteuer ausgewiesen?

M: Nein.

VR: Warum?

M: Weil das eine Pro-Forma-Rechnung war, die nicht zu einer Bezahlung führt.

StA: Also eine Scheinrechnung.

VR: Wozu?
M: Damit es so aussieht, dass der ICCJV eine Tätigkeit mit Spesen etc. hat. Das ist wichtig für die Anerkennung. Wir sprechen von der Zeit zwischen Oktober 2015 und Mai 2017.

VR: Zitiert aus einer Spesenabrechnung, “da steht: ‘für Deine Arbeitszeiten’”. Was haben Sie für den ICCJV gearbeitet?

M: Ich habe vorhin von einem Zeitaufwand von 10-15 Tagen gesprochen.

VR: “Was kostet der Herr Model?”

M: 1000 Franken pro Tag. Ich habe Zeit verbracht an insgesamt sieben Tagungen, wo ich teilweise gar nicht da war.

Die Beisitzerinnen: Was haben Sie gemacht?

M: Referaten beigewohnt zum Beispiel.

B2: “Wenn Sie was zuhören, kriegen Sie Geld?”
M: Ich habe keine Tätigkeit ausgeführt im ICCJV. Zum ‘Amt’ als ‘Friedensrichter’ kam ich wegen interner Schlichtung. Es hat Streit gegeben, da bin ich tätig geworden.

B2: Sie haben keine Bestallungsurkunde bekommen?

M: Diesen Begriff kenne er nicht.

[Wieder eine Bildungslücke, die einem echten Reichsdeppen nie passiert wäre.]

B2: Erklärt den Begriff kurz und erwähnt, das müsste “etwas mit einem Eid” sein.

M: Ich kann mich nicht an einen Eid erinnern.

B1: Wie oft macht man das, dass man Friedensrichter wird? Da muss man sich erinnern!

M: Er versuche es. Spricht davon, dass das Gericht vorhin “mich bedroht” hätte.

B1: “Passen Sie auf, was Sie sagen, dass wir Sie bedroht haben!”

M: Vorhin haben Sie unglaublich Druck aufgesetzt, als es um Zug etc. ging.

B1: Es wäre eine Verleumdung, wenn Sie sagen, dass wir Sie bedroht hätten. “Sie sind einfach nicht gewohnt, dass Ihre Handlungen hinterfragt werden”.

Verteidiger (V): Beeilt sich, zu sagen, M meine nicht eine Drohung im strafrechtlichen Sinne, sondern “dass es für ihn eine bedrohende Situation war”.

StA: “Hatten Sie einen Ausweis, wo ‘Friedensrichter’ drauf gestanden ist?”

M: Ja. Es stand ‘Justice of the Peace’ drauf und ein Foto von mir.

[Den Pappnasenausweis eines “Major Chief Sheriff” kann man hier bewundern. Den Ausweis eines “Justice of the Peace” muss man sich wohl ähnlich vorstellen, nur dass wahrscheinlich der Sheriff-Stern fehlt.]

B1: Warum haben Sie einen Ausweis, wenn Sie sagen, man habe das Anerkennungsverfahren noch machen müssen? Die Frage war: Warum gibt es einen Ausweis, wenn es den ICCJV noch nicht gibt?

M: Der ICCJV ist in Entstehung. Ich habe den Ausweis längst nicht mehr und habe ihn nie verwendet.

VR: Das heisst, Sie haben darauf vertraut und gehofft, dass die ‘Schwangerschaft’ zur ‘Geburt’ führt.

M: Ja, bis Ende 16, als die Erschütterung eingetreten ist.

VR: Wozu braucht man Ausweise, wenn noch ‘Schwangerschaft’ herrscht? Wenn ich wen umbringen will und eine Waffe kaufe, dann ist das eine Vorbereitungshandlung und strafbar in der Schweiz und in Österreich. Ausweise herzustellen, ist eine Vorbereitungshandlung.

M: Ja.

Nun bezieht sich die StA auf eine Mail vom Dienstag, den 4. Oktober 2016 mit Betreff: “SWIFT-Bestätigung”. Die Mail sei von M an Marcus Steiner und Willibald Landschützer gesendet worden.

Die StA zitiert aus der Mail: “Ich bin jetzt in der Lage, die SWIFT -Bestätigung zu senden”, und fragt: Wenn das ein privates Darlehen war, warum sendet M diese Mail an Landschützer und an Steiner?

M: Das Darlehen war auch an Marcus Steiner.

[Steht so in meinen Notizen, denen ich an dieser Stelle aber nicht traue, auch wenn M schon ein paarmal mit seinen Antworten ins Klo gegriffen hat. Vom Zusammenhang her dürfte M eher gesagt haben, dass die Mail an beide Pappnasen ging, oder dass Steiner dabei war, als er mit Landschützer das “Darlehen” vereinbarte. Im letzteren Fall wäre die folgende Äusserung der Staatsanwältin eher als ungläubige Frage gemeint.]

StA: Als M seinen ‘mündlichen Vertrag’ mit Herrn Landschützer machte, war Marcus Steiner auch dabei.

VR: Dass der Herr Steiner dabei war, ist für mich jetzt ganz was Neues.

StA: Was geht Herrn Steiner ein privates Darlehen an Herrn Landschützer an?

M: Die beiden waren “wie Zwillinge”. Für mich war es gut, dass Herr Steiner dabei war, weil es sich um einen mündlichen Vertrag handelte. Aber Marcus Steiner ist kein Handwerker, er kann nicht wie Herr Landschützer mit seinem Handwerk eine Sicherheit geben.

B1: Wissen Sie Herrn Steiners Beruf?

M: Nein.

B1: Vielleicht war er Handwerker.

StA: “Sie verstehen schon, dass sich daraus nicht ergibt, dass das a Privat-Darlehen war. Das ist nur einer von 1000 Beweisen, i glaub, Sie verstehen das einfach nicht. Weiters interessiert mi das Wort ‘Schutz’.” Was damit in dieser Mail gemeint sei?

M: Da gehe es um das Thema Internet-Kriminalität.

StA: Wie können Herr Steiner und Herr Landschützer Sie vor der Internet-Kriminalität schützen?

M: Es geht um diese SWIFT-Daten. Kriminelle könnten sich Zugang verschaffen.

VR: “Sie schreiben: ‘Ich bin als Sender sichtbar’.”

StA: “Sie wollen einfach nicht mit dem ICCJV in Verbindung gebracht werden.”

VR: “Das ist eine konkrete Verdunkelungshandlung, wenn Sie mich fragen.”

M: Ich habe keinerlei Rechtsmittel ergriffen, als die österreichischen Behörden bei der LGT um Offenlegung ansuchten.

StA: Sie wollten nicht, dass Sie mit dem ICCJV in Verbindung gebracht werden.

VR: Die Nachricht war vom 04.10.16, da haben Sie auch die ICCJV-Mailadresse verwendet.

StA: Aber Sie bleiben dabei, es war ein privates Darlehen.

M: “Absolut.”