Strafsache Dr. Model, Teil 15: Herr Inspektor im Zeugenstand, Dialog mit Richter, Epilog

Der Modelhof im thurgauischen Müllheim, vorübergehender Sitz des ICCJV.

Kaum hat sich Obermöchtegernsheriff Landschützer verkrümelt, klärt sich das Rätsel um den verspäteten Studenten auf, der mitten in der Vorlesung Verhandlung einfach durch den HörGerichtssaal marschiert ist und sich auf die Stühle für die Angeklagten gesetzt hat. Denn jetzt wird er als der Zeuge vom Verfassungsschutz angekündigt.

Wie sein Kollege im “Zuseher”-Bereich wird auch dieser Verfassungsschützer als “Herr Inspektor” angeredet, wobei sich der Verteidiger später (wir sind in Österreich!) vorsorglich für die möglicherweise unrichtige Betitelung entschuldigen wird, falls der Herr Inspektor schon einen höheren Titel erreicht haben sollte (den man aber nicht weiss, weil das beim Verfassungsschutz ebenso geheim zu sein scheint wie die Namen).

Obwohl ich diese Anrede, wie schon angedeutet, ziemlich lustig finde (gerade bei einem, der vom Aussehen her wirklich ein Student sein könnte), nenne ich Herrn Inspektor im Folgenden P wie Polizeibeamter, da V wie Verfassungsschützer schon für den Verteidiger draufgegangen ist.

Im Übrigen sprach P von allen, die sich in diesem Prozess geäussert haben, das brutalste Österreichisch, auch wenn das in meiner Mitschrift nicht besonders gut zum Ausdruck kommt. Anders als alle bisher Befragten machte P nämlich konzise und klare Angaben, und das auch recht zackig.

An ein paar Stellen, als er die bizarren Vorstellungen und Pläne der ICCJV-Deppen erwähnte, musste P ein bisschen kichern. Offenbar geht es auch den Ermittlern des österreichischen Verfassungsschutzes oft nicht anders als uns, wenn sie mit der absurden Welt unserer Kundschaft konfrontiert sind.

P nimmt also im Zeugenstand Platz und der Vorsitzende Richter (VR) beginnt die Befragung in einer merklich respektvolleren Art als beim Angeklagten oder bei den ICCJV-Zeugen.

VR: Sie sind Polizeibeamter?

P: Ja.

VR: Sind Sie mit der Causa involviert?

P: Ja. Angefangen haben die Ermittlungen, als Marcus Steiner in Haft gekommen ist wegen “Hollenbach”. Gleich nach seiner Entlassung haben die Schreiben an Behörden wieder angefangen. Daher wurden “Massnahmen gegen Führungspersonen” des ICCJV ergriffen. Nach der Sicherstellung von Beweisen “ist dann das aufkommen mit Model”, in erster Linie wegen einer Mitgliederliste, auf der Beitrittsdatum und Funktion der Mitglieder verzeichnet waren.

VR: Haben Sie das noch im Kopf?

P: Nein, da müsste man nachschauen im Abschlussbericht.

VR: Vom 03.02.21?

P: Ja. Sagt etwas von ‘Mitglied AA 305’ oder ähnlich.

VR: Wie kommen Sie zu dieser Liste?

P: Sie wurde sichergestellt auf einem Datenträger bei Wolfgang Empacher. Models Beitritt war am 31.05.16 mit Unterschrift im ‘Wiener Statut’. Anhand von den Namen haben wir weiter ermittelt und stiessen auch auf den Nutzungsvertrag bezüglich Modelhof für den ICCJV, von Herrn Model unterschrieben.

VR: Wo wurde der gefunden?

P: [Überlegt kurz] Das kann ich nicht mehr sagen.

VR: Wie ging es dann weiter?

P: Dann kam die “physische und elektronische Auswertung”. “Frau Luscher” [sagt mir nichts, muss aber vom Zusammenhang her ein hochrangiges ICCJV-Mitglied sein] hatte alle Treffen in Ordner abgelegt und auch alle Beschlüsse. Wir haben uns angeschaut, wer dabei war und wer unterschrieben hat. Es war aber nicht immer ersichtlich, wer an den Treffen anwesend war, es gab nur teilweise eine Anwesenheitsliste. Es gab vier Vereine, die ISA etc., die in der Schweiz gegründet wurden; als Sitz wurde der Modelhof angegeben. Diese Vereine waren in der Struktur vom ICCJV sehr wichtig, die Präsidenten der Vereine waren immer bei den “High-Council”-Treffen dabei.

VR: Also war eine Struktur da?

P: Ja, das war “super aufgebaut”. Bei den “High-Council”-Treffen sind “die Verantwortlichen der Vereine immer zusammengekommen und haben geredet.”

VR: Fragt etwas bezüglich “grösseres Vereinsgebilde” [ich habe die Frage unvollständig notiert]

P: Die Österreicher waren eher in der Minderzahl der Mitglieder, waren aber noch dazu in Struktur und Hierarchie vertreten; Marcus Steiner fungierte als General Director.

VR: Was hatte der Herr Steiner für eine Funktion?

P: Er hat “viel geschrieben, hin und her g’redt, organisiert” und war “einer der ersten, wos in Deitschland war”, er hat eine “Rechtssachverständigen-Ausbildung” bei Frau Tietsch gemacht.

VR: Dagmar Tietsch?

[Da schau her! Bei Dagmar Tietsch hat meines Wissens auch die unabwählbare Präsidentin des Staatenbunds Österreich eine “Ausbildung” zur “Rechtssachverständigen” genossen. Vermutlich noch in ihrer vor-präsidialen Phase als frühes ICCJV-Mitglied.

Langsam denke ich, der Wiki-Artikel über Dagmar Tietsch müsste auch mal um einen Abschnitt “Einfluss auf die österreichische Staatsverweigerer-Szene” ergänzt werden, denn die gute Frau scheint im Südost-Sonnenstaatland ja einiges losgetreten zu haben!]

P: Ja. Die Führungspersonen von Österreich sind nach Deutschland g’fahren und haben eine Ausbildung gemacht.

VR: “Wozu haben wir studiert? Haben’s g’hört, Dr. Model? Ihre Tochter hat länger studiert, oder?” [Zu P:] “Gibt’s die Dame noch?”

P: Ja.

VR: “Haben die deutschen Kollegen sich das ang’schaut?”

P: “Wir haben öfter schon was g’schriebn nach Deitschland”, allerdings sei Tietsch dort als psychisch krank eingestuft. “Nach der ‘Ausbildung’ haben die das in Österreich organisiert”.

VR: Würden Sie den ICCJV als gefährlich einstufen?

P: Ja. Die haben im ‘Wiener Statut’ aufgelistet, wie man Hafträume nutzen kann etc.; P erwähnt auch die “Causa Hollenbach”, und: “Da waren legale Waffenbesitzer dabei, das ist gefährlich.”

VR: “Ist mal was von ‘Friedensrichter’ aufgeploppt?”

P: “Ja, in den Chats und in der Übersicht in den Akten, wie ein Gericht aufgebaut ist.” Da ist der Sitzplan ganz genau aufgezeichnet. “Und da, wo Sie sitzen, ist der ‘Justice of the Peace’”, sagt er zum Vorsitzenden Richter. “Das Gericht hätte so aufgebaut werden sollen, dass der ICCJV über allem ist.”

Bei dieser Aussage schnappen die Richter hörbar nach Luft.

[Ich habe es schon in einem früheren Teil dieses Prozessberichts angedeutet und schreibe es hier noch einmal: Model hat, was das betrifft, meiner Ansicht nach einfach Pech – für einmal nicht nur beim Denken.

Denn einerseits bin ich mir sicher, dass er seinen Pappnasentitel vor dem Hintergrund des in der Schweiz bestehenden, “niedrigen” Friedensrichter-Amtes gedeutet hat, weshalb er zur fraglichen Zeit gegenüber der Thurgauer Zeitung auch angegeben hat, er sei beim ICCJV “lediglich Friedensrichter”. So spricht man nicht von einer Position, die man für mächtig hält (selbst wenn man sich geschmeichelt gefühlt hat, als sie einem angetragen wurde).

Gleichzeitig trifft es zu, dass bei den “Common-Law”-Fantasiegerichten des angelsächsisch beeinflussten Deppentums – nicht nur beim ICCJV – der “Justice of the Peace” tatsächlich der Richter und somit ein ziemlich hochrangiger Fantasietitel ist. Das ist der Hintergrund, von dem P ausgeht.

Denn P hat diesen von den Pappnasen gestalteten Übersichtsplan gesehen – und ich vermute stark: Model nicht.

Model scheint mir im Gedankengut der Pappnasen kaum bewandert zu sein und sich nicht besonders intensiv damit befasst zu haben. Sehr wahrscheinlich ist ihm gar nicht bewusst gewesen, welche Bedeutung der Titel “Justice of the Peace” in der Welt der Pappnasen eigentlich hat.

Aber das Empörungslevel der Richter hat gerade die nächste Eskalationsstufe erreicht, das ist deutlich zu spüren.]

Ohne erkennbare Überleitung kommt P nun auf die Website des Modelhofes zu sprechen: “Auf der Internetseite des Modelhofes gibt es eine ‘Akademie’, dort steht, es gibt Kernaufgaben; eine davon ist die Frage nach einer neuen Staatsform. Das passt zum Gedankengut des ICCJV.”

Beisitzende Richterin Nr. 1 (B1): “Ist das aktuell auf der Seite des Modelhofes? Das macht mich fassungslos!”

Alle Richter zücken ihre Handys und surfen die besagte Seite an, ein skurriler Anblick.

B1: “Da gibt’s an Seminar: ‘Wie beherrsche ich meine Triebe’.”

Daniel Model (M): Ich glaube, das ist ein Vortrag, ein öffentlicher.

B1, die Sexualstraftatenrichterin, fragt: “Darf ich da Leute hinschicken? Darf ich Werbung machen in meinen Verhandlungen?”

Es folgt eine kurze Diskussion zwischen den Richtern und Model, die zu hitzig war, als dass ich sie exakt hätte mitschreiben können. Oder ich war zu schockiert über das, was gesagt wurde.

Jedenfalls fällt seitens der Richter die Bemerkung: “In der Schweiz gibt es keinen §246”.

[Eigentlich doch: Art. 275ter i.V.m. Art. 275 StGB wäre ein ungefähres Pendant.]

Daher sagt eine der Beisitzerinnen zu M: “Vielleicht haben’s das in Liechtenstein online gestellt? Vielleicht gibt es da einen §246?”

[Zufälligerweise ja.

§ 246

Staatsfeindliche Verbindungen

1) Wer eine Verbindung gründet, deren wenn auch nicht ausschliesslicher Zweck es ist, auf gesetzwidrige Weise die Unabhängigkeit, die in der Verfassung festgelegte Staatsform oder eine verfassungsmässige Einrichtung des Fürstentums Liechtenstein zu erschüttern, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

2) Ebenso ist zu bestrafen, wer sich in einer solchen Verbindung führend betätigt, für sie Mitglieder wirbt oder sie mit Geldmitteln oder sonst in erheblicher Weise unterstützt.

3) Wer an einer solchen Verbindung sonst teilnimmt oder sie auf eine andere als die im Abs. 2 bezeichnete Weise unterstützt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.]

VR, zu M: “Wenn’s das in Österreich posten, kommen Sie in U-Haft!”

M, relativ entgeistert: “Das ist seit acht Jahren auf der Homepage.”

Während ich mir das anhöre und Notizen mache, bin ich ebenfalls relativ entgeistert und denke mir: Soll das ein Witz sein? Würden Richter in einer Gerichtsverhandlung echt solche Witze machen?

Es geht um diesen Text:

Akademie

Die Akademie ist eine freie Institution, die ihren Sitz im Modelhof hat. Sie ist eine Forschungsstätte, die sich jeweils einer Kernaufgabe widmet. Eine feststehende Kernaufgabe ist die Frage nach einer neuen Staatsform. Im Rahmen der Akademie werden Referate gehalten, die öffentlich zugänglich sind.

Gefolgt von einer Liste der Vorträge und Referenten seit 2012. Die meisten Referenten sind in der Schweiz bekannte Namen, Politiker, Professoren, das Referat über die Beherrschung der Triebe etwa hält der Satiriker Andreas Thiel. Manche sind wie Thiel etwas umtriebig bis umstritten, die meisten eher im rechten politischen Spektrum anzusiedeln, aber doch: gestandene Persönlichkeiten, von denen etliche zum Beispiel auch im öffentlich-rechtlichen Fernsehen auftreten.

Und das bringt österreichische Richter dazu, laut über U-Haft nachzudenken? Ernsthaft??!!

P fährt unbeirrt fort: Auf besagter Internetseite sei auch von “Souveränität” die Rede, es gebe da eine “Unabhängigkeitserklärung”.

Tatsächlich, die gibt es da, und ich habe mich schon gewundert, warum P nicht von Anfang an darauf verwiesen hat, wenn er schon diese Website zitiert.

Von allem, was Model je selbst veröffentlicht hat, rückt ihn am ehesten dieser Text in die ideologische Nähe von Staatsverweigerern und dem Pappnasengericht.

Hinzu kommt noch, dass der Text auf September 2015 datiert ist, also gerade die Zeit, in der er auch den Vortrag von Joe Kreissl besuchte und auf Landschützer und den ICCJV traf.

Man könnte sich fragen, ob er den Text unter dem Einfluss dieser neuen Bekanntschaften schrieb, oder ob es eine Phase besonderen Denkpechs war, die ihn sowohl dazu brachte, diesen Text zu schreiben, als auch sich mit den dazu passenden Deppen einzulassen.

Allerdings hat Model nie wirklich in die Tat umgesetzt, was er in seiner “Unabhängigkeitserklärung” in aufgeblasen-schwurbeligem Duktus zu Papier gebracht hat. Dafür war er wohl doch zu bequem oder zu feige, dachte ich mir schon 2017, als ich in seinen Wiki-Artikel schrieb:

Obwohl Model in diesem Dokument Bundesverfassung und Gesetze der Schweiz ablehnt, scheint er als erfolgreicher Unternehmer kein Interesse an einer handfesten Auseinandersetzung mit dem Schweizer Staat zu haben.

Im Übrigen mag die “Unabhängigkeitserklärung” noch so viel Fremdscham erzeugen und die Rechtsordnung der Schweiz und anderer Staaten ablehnen, trotzdem darf man so etwas jedenfalls in der Schweiz ins Netz stellen (vorausgesetzt, es ist einem nichts zu blöd).

P zitiert aus der “Unabhängigkeitserklärung” den Satz, dass niemand Model “ohne meine Zustimmung Rechte und Pflichten auferlegen kann”. “Ganz unten steht: ‘Daniel Model 2015’. Des ist des, was mit der Staatsform der ICCJV ändern wollte.”

Ein primitiver und auf blosse Rache sinnender Teil von mir gönnt es Daniel Model, dass ihm seine depperte “Unabhängigkeitserklärung” gerade um die Ohren fliegt, als wäre er der Chefideologe des ICCJV gewesen. Aber der Rest von mir sträubt sich wieder dagegen, dies mit reiner Genugtuung zu beobachten.

Der VR zeigt ein Dokument [ob es ein Ausdruck dieser “Unabhängigkeitserklärung” oder etwas anderes ist, kann ich nicht sehen] und fragt: Wissen Sie, wie es dazu kommt?

P: Das war alles bei Frau Luscher.

Daraufhin beginnt der VR mit wachsender Empörung Models langatmige “Unabhängigkeitserklärung” vorzulesen, immer weiter, und ich freue mich schon über die grosszügig bemessene Schreibpause, als er mit der Bemerkung endet: “Des hört ned auf!”

M: Das ist seit sieben Jahren auf der Homepage.

Der Verteidiger (V) bittet um die wörtliche Protokollierung eines Satzes aus der “Unabhängigkeitserklärung”, den der VR nicht vorgelesen hat, und der Model vermeintlich etwas besser dastehen lässt. Diesmal erfüllt der VR den Wunsch des Verteidigers und protokolliert.

Dann fährt P fort: Ich erinnere mich an sehr viele Entwürfe in den Mappen von Frau Luscher, dazwischen waren die Protokolle. Da könnte etwas verschoben worden sein, es hat nicht ganz zusammengepasst.

[Was genau der Zusammenhang mit den vorherigen Äusserungen über Models “Unabhängigkeitserklärung” war, habe ich wohl verpasst, wenn es denn einen gab. Vielleicht war das Dokument, das der VR vorhin gezeigt hat, ein Protokoll von irgendeiner Pappnasensitzung.]

Nun kommt V mit Fragen dran und stellt sich bei dieser Gelegenheit als Norbert Wess vor. Wenngleich er in diesem Prozess nicht viel hat ausrichten können, braucht der Mann die Verkündigung seiner Google-Bewertung durch Grazer Strafrichterinnen nicht zu fürchten. Er hat wohl ein paar Sterne mehr als Landschützers Anwalt und seine Preisklasse stelle ich mir als eines millionenschweren Pappschachtelfabrikanten würdig vor.

V: Ist es richtig, dass alle Führungspersonen des ICCJV im “High Council” waren?

P: Ja, zumindest “alles, wos i ermitteln hab können”. Die Präsidenten der vier Vereine waren bei den Treffen dabei.

V: War Dr. Model in einem “High Council” gemäss Ihren Ermittlungen?

P: Da müsste ich nachschauen.

V: [Kleine Lücke in meinen Notizen:] … dass Dr. Model auf der Anwesenheitsliste steht beziehungsweise teilgenommen hat. Hat Dr. Model nachweislich teilgenommen?

P: “Wenn steht ‘teilgenommen’, dann nim i a, er hat teilgenommen.”

V zeigt einen Beschluss, über den “Sie gesagt haben, dass er bei Frau Luscher mitgenommen wurde”, und weist darauf hin, dass zwar die Seiten durchnummeriert sind, aber mittendrin plötzlich leere Seiten und ein neues Deckblatt kommen. Fragt, ob diese Blätter lose oder gebunden waren.

P: Man sieht recht gut, dass sie gebunden waren.

V: Wurde hinterfragt, warum ein neues Deckblatt kommt?

P: Nein, denn “in diesen leeren Seiten war meist etwas handschriftlich ergänzt”. Die Pappnasen hätten diese Dokumente untereinander “hin und her geschickt und ausgebessert”.

V: Dr. Model war dabei nicht involviert?

P: In seinen Unterlagen sei “nicht drinnen, dass Model was hin und her geschickt hat.” Aber es sei “drinnen”, dass Model eine ICCJV-Mailadresse hat.

V: Zu der Sache mit dem neuen Deckblatt mittendrin: Ob diese Dokumente so aufgefunden worden seien?

P: Ja.

Damit hat der Herr Inspektor seine Zeugenaussage beendet und verlässt den Saal, diesmal durch eine der “Zuseher”-Türen.

VR: “I hab draussen no Empacher und Doris Schweizer.” Ob diese noch gebraucht würden?

Wohl zur Erörterung dieser Frage werden fünf Minuten Pause anberaumt. Meiner Erinnerung nach ist es an diesem Punkt schon deutlich nach 20 Uhr.

Während der Pause bekomme ich mit, wie sich V an den VR wendet, er wolle einen Beweisantrag stellen bezüglich des Facility Managers Guido XY, den er als Zeugen will.

VR: “Wenn Sie mir das sogn, dass des so ist, dann ist das so. Dann vertagen wir.”

Daraufhin beginnt schon eine erste Diskussion unter den Beteiligten über mögliche Termine für die Fortsetzung.

Der Verfassungsschützer, der die Verhandlung seit gestern als “Zuseher” beobachtet, sitzt jetzt wieder in der Reihe vor mir, allerdings auf einem Platz ganz am Rand.

Der VR geht zu ihm und sie besprechen wohl irgendwas unter aktiven und ehemaligen Sheriffs, während ich mein Konzentrationslevel heruntergefahren habe und mich über die Schreibpause freue. Bis ich (H) plötzlich bemerke, dass mich der VR anspricht.

VR: “Darf i Sie fragn, Sie sind Praktikantin?”

Anscheinend muss es sein, dass ich an diesem Ort immer für irgendjemanden gehalten werde: 2018 für eine Reporterin von Klagemauer TV, 2020 für Monika Ungers Tochter und jetzt für eine Praktikantin.

H: “Nein, ich bin eine Zuseherin.”

VR: “Zuseherin? Sie schreiben so viel.”

Und diesen Satz höre ich hier auch nicht zum ersten Mal.

H: “Ja, ich habe alles mitgeschrieben.”

VR: “Und Sie interessieren sich für sowas?”

H: “Ja”.

Daraufhin lässt der VR von mir ab, und ich glaube, er hat nicht gemerkt, dass ich aus der Schweiz komme. So ein paar knappe Antworten schaffe ich gerade noch in einigermassen akzentfreiem, unspezifischem Hochdeutsch.

Ich frage mich, ob der VR davon erfahren wird, wenn ich meine ganzen Mitschriften ins Netz stelle, und was er wohl zu mir gesagt hätte, wenn ihm das in diesem Moment bewusst gewesen wäre.

Erst im Nachhinein ist mir aufgefallen, dass ich ja nicht nur einen Teil der WahrheitTM unerwähnt gelassen, sondern auch unwahre Angaben gemacht habe: Schliesslich bin ich gegenwärtig vom Range eines “Praktikant- Lennéstraße”.

Macht nichts, ich stand ja nicht unter WahrheitsTMpflicht (Richter hassen diesen Trick!).

Irgendwann ist auch diese fünfminütige Pause zu Ende, wobei der Übergang in den letzten Rest der Verhandlung eher fliessend ist.

V stellt noch offiziell seinen Beweisantrag, den Facility Manager Guido XY als Zeugen zu laden zum Beweis dafür, dass es separate Gespräche zwischen ihm und Landschützer gegeben habe bezüglich der Tilgung der privaten Schuld bei Model, die durch Arbeitsleistung getilgt werden sollte.

Danach löst sich die Verhandlung allmählich in einer langen Diskussion zwischen allen Beteiligten über den Fortsetzungstermin auf. Schliesslich einigt man sich auf 25. Jänner, 14 Uhr.

 

Epilog

Diesmal verlasse ich das Gebäude mit der ziemlichen Gewissheit, dass ich wiederkommen werde für den Prozess gegen Carl-Peter Hofmann. Sollte Hofmann auf denselben Vorsitzenden Richter treffen, dann wäre das Ausmass seines Gebügeltwerdens am Landesgericht für Strafsachen in Graz schlichtweg … episch.

Auf einer Unterhaltungswert-Skala gebe ich dem Model-Prozess jedenfalls die Note 10 von 10. Daniel Model gönne ich es von Herzen, dass ihm wahrscheinlich zum ersten und einzigen Mal in seinem Leben jemand so richtig die Kappe gewaschen hat, wie wir in der Schweiz sagen.

Und auf einer bestimmten Ebene denke ich sogar: Er hat den ICCJV in die Schweiz geholt und damit für ein Aufblühen der Schweizer Reichsdeppenszene gesorgt. Nur zu, liebe Ösis, sperrt den Fonduefresser ruhig für fünf Jahre unbedingt in den Häfn.

Allerdings ist das genau diejenige primitive Gefühlsebene, aus der heraus manche Leute Fantasiegerichte gründen.

Manche Momente in diesem Prozess haben mir zu denken gegeben. Dass die Österreicher relativ krass drauf sind gegenüber Staatsverweigerern, und dass der Anlass dafür wohl die “Causa Hollenbach” war, wusste ich und kann ich bestens verstehen. Die Schweiz ist m.E. gegenüber den Deppen noch zu lasch.

Trotzdem hätte man in Anbetracht dessen, dass es wohl genug handfeste Beweise für eine Verurteilung gibt, nicht unbedingt jedes Detail von Models spleenhafter Selbstbeweihräucherung in die Richtung auszulegen brauchen, dass gleichsam das Bild eines Chefideologen und Strippenziehers des ICCJV erzeugt wird.

Meiner Überzeugung nach ist er das nicht – auch wenn ich es dann doch wieder irgendwie lustig fand, wie ihm sein selbstgefälliges und überhebliches Gesülze mal so richtig um die Ohren geflogen ist. Karma’s a b.itch 😀

Und in Wirklichkeit muss man auch in Österreich nicht gleich strafrechtliche Konsequenzen befürchten, nur weil man Unsinn nach Art von Models “Unabhängigkeitserklärung” ins Netz stellt oder “Avalon” gründet. Man kann sogar ungestraft den “Staat Steiermark” gründen, solange man danach keine selbst ausgestellten Haftbefehle beim Militär abgibt oder ähnliche Blödheiten begeht. Ich zitiere die ungefähren Worte des Staatsanwaltes aus meinem Bericht vom Staatenbund-Prozess 2020:

Damals habe man geprüft, was das sein könnte, wenn sich ein paar Spinner auf den Platz stellen und sagen: “Wir sind jetzt der Staat Steiermark”. […] Man habe staatsfeindliche Verbindung und Hochverrat geprüft, jedoch seien damals diese Tatbestände noch nicht erfüllt gewesen; und ein Paragraph namens “Aufruf zum Ungehorsam gegen die Gesetze” sei schon Anfang 2015 aufgehoben worden. Deshalb sei dann eine Einstellungsverständigung an Moni geschickt worden.

Vielleicht gründe ich in Gedanken den Staat Steiermark als Protektorat des Sonnenstaatlandes neu, wenn ich auf meinem Rückweg am Grazer Hauptplatz vorbeikomme. Dann hat der Herr Inspektor wieder was zu tun, wenn er das nächste Mal im Internet surft.

Bevor ich dann wieder in den sicheren Westen rübermache, besorge ich mir noch ein paar Flascherl gelben Muskateller und vielleicht sogar eine Ansichtskarte für Carl-Peter Hofmann.

Und wenn das hier ein YouTube-Video wäre, würde ich zum Schluss noch sagen: “Was meint ihr zu all dem? Schreibt’s unten in die Kommentare.”