Ein Reichsbürger vor Gericht – Prozessbericht vom AG Karlsruhe

Heute gab es mal wieder einen echten “Reichsbürgertermin”, diesmal am AG Karlsruhe.

Geladen hatte Ugur aus dem Hause Benli.

Sein Anwalt und er scheinen aber irgendwie den Überblick verloren zu haben. So hatte Ugur Unterlagen bezüglich eines Verstosses gegen § 201 StGB veröffentlich, es ging aber wohl “nur” um eine Geschwindigkeitsübertretung.

Ergebnis gab es keines, der Zeuge war wohl krank. Hoffentlich lädt Ugur auch das nächste Mal wieder ein.

Wir bedanken uns ganz herzlich beim Forenmitglied “Mr. Devious” für den höchst amüsanten Bericht!

Ein Prozessbericht vom 16. Februar aus Karlsruhe

Zunächst einmal gleich eine Richtigstellung: Die Verhandlung heute hatte nicht einen Verstoß gegen § 201 StGB zum Gegenstand. Vielmehr ging es um zu schnelles Fahren. Herr Benli war mit bereinigt 127 km/h auf der A 8 gemessen worden, wo nur 80 km/h erlaubt waren.

Die Verhandlung begann mit Verspätung. Ich hatte daher Gelegenheit, einigen vorangehenden Terminen beizuwohnen. Ein erster Schreck: Vorne sitzt eine junge Richterin, noch dazu mit etwas schwacher Stimme. Ob die dagegen halten kann? Vorab: Sie hat ihre Sache gut gemacht.

Der Beschuldigte wird von einem Verteidiger vertreten. Sollte er doch dazu gelernt haben? Nein, wie sich gleich zu Beginn der Verhandlung zeigt. Der Beschuldigte setzt sich nicht, ebenso wenig seine beiden jungen Begleiterinnen im Zuschauerraum, die sich aber unsicher in eine Ecke drücken. Die Richterin fragt nach seinem Namen, er antwortet brav “Ugur aus dem Hause Benli” und schiebt gleich die Frage nach, ob sie (die Richterin) seine gesetzliche Richterin sei. Die Richterin noch geduldig: Ja, sie sei seine gesetzliche Richterin, ja, im Sinn von Art. 101 GG, und will mit der Aufnahme der Personalien fortfahren. Benli wird bockig. Er will, dass sich die Richterin legitimiert. Die Richterin ignoriert die Frage: “Erst einmal beantworten Sie meine Fragen. Wann sind Sie geboren?” Nach einigem Hin und Her, in dem die Richterin den Beschuldigten darauf hinweist, dass auch ohne ihn verhandelt werden könne, zeigt der Beschuldigte der Richterin ein Papier (Geburtsurkunde???), aus dem sich die “Geburt seiner juristischen Person” ergebe. Zum Wohnsitz und zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen vermerkt die Richterin nach jeweiliger ergebnisloser Nachfrage “keine Angaben”.

Zum Tatvorwurf murmelt der Beschuldigte, er sei das Auto (einen Geschäftswagen) an diesem Tag nicht gefahren.

Der Verteidiger fährt auf derselben Linie wie der Beschuldigte. Das Bundesverfassungsgericht habe die Nichtigkeit des OWiG festgestellt. Wenn das Amtsgericht dies nicht berücksichtige, werde er eine Verfassungsbeschwerde und eine Amtshaftungsklage gegen das Amtsgericht erheben, schwadroniert er mit einem Beifall heischenden Blick auf die Zuschauerbänke, wo er wohl nur Unterstützer vermutet – das Bundesverfassungsgericht sei ja gleich gegenüber.

Die Richterin nimmt´s gelassen zur Kenntnis. Sie hat andere Probleme: Der geladene Zeuge ist bisher nicht erschienen, und nach einem Blick in die Akten meint sie, dass es ohne ihn nicht wohl geht. Sie unterbricht die Verhandlung, um bei der Geschäftsstelle zu fragen, ob sich der Zeuge dort gemeldet hat.

Während Beteiligte und Zuschauer vor dem Sitzungssaal warten, entspinnt sich folgende kleine Episode: Ein Zuschauer fragt den Verteidiger, ob er wirklich Rechtsanwalt sei, angesichts der eben geäußerten Rechtsauffassungen. Der Verteidiger bejaht stolz, bei der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf. Nun will der Beschuldigte den fragenden Zuschauer mit Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die er in seinem Ordner abgeheftet hat, über die wahre Rechtslage belehren. Der Zuschauer lehnt dankend ab und sucht sicherheitshalber die Nähe der am Eingang anwesenden Justizwachtmeister. Nach der Unterbrechung beantragt der Verteidiger als erstes, die Personalien des fragenden Zuschauers aufzunehmen, dieser habe seinen Mandanten “ausgefragt” und “angemacht”. Ein fragender Blick der Richterin, der nun anwesende Justizwachtmeister sagt nur: “Nein!”

Die Nachfrage der Richterin bei der Geschäftsstelle hat ergeben, dass der Zeuge erkrankt ist. Leider somit außer Spesen nichts gewesen, ein neuer Termin wird noch bestimmt.




Prozessbericht: Peter Fitzek vor dem AG Dessau (Tag 1)

Peter Fitzek Verhaftung

Am 13.11.2014 war der erste Verhandlungstag vor dem AG Dessau für Peter Fitzek. Verhandelt wird über illegale Versicherungsgeschäfte im Zeitraum 2009-2011. Ein treues Forenmitglied war Prozessbeobachter und hat ein unterhaltsames Protokoll der Verhandlung im Forum eingestellt. Damit es nicht verloren geht, soll es auch hier im Blog eingestellt werden. Die Berichte des MDR – die im Übrigen Peter Fitzeks überaus peinliche Reaktion auf seine Verhaftung im Gerichtsgebäude eingefangen haben – findet ihr bei uns im Sonnenstaatland-Youtube-Kanal oder am Ende dieses Artikels. Viel Spaß beim lesen!

Bericht vom königlichen Linsengericht gegeben zu Dessau den 13.11.2014

Ort der Handlung: Amtsgericht Dessau-Roßlau, Saal 121

Ich war bereits eine Stunde vor Showbeginn da, anwesend nur das Kamerateam von SpiegelTV im Auftrag des MDR sowie ein Fotograf von der BILD. Allgemeines Warten auf den Imperator verbunden mit Diskussionen über die spannende Frage, ob ihre Bezopftheit seinen Astralkörper zu Fuß, standesgemäß per Kutsche, oder gar gar nicht standesgemäß selbstlenkend per BMW zum Gericht bewegen würde.
Zunächst aber nur Auflauf weiterer Kamerateams sowie eines Rudels Bereitschaftspolizei.

Am Eingang des Amtsgerichts rüste man sich inzwischen für den Dritten Weltkrieg, neben ein uniformierten Spalier mit kugelsicheren Westen wurde auch eine Sicherheitskontrolle im Flughafenstyle hingezimmert. Diese konnte man bereits durch Zücken eines Smartphones in helle Panik versetzen:

Das wird sofort ausgeamcht. Nicht dass sie im Gebäude filmen oder gar Aufnahmen der Verhandlung machen.

Nein, ich doch nicht. Habe der Dame erklärt, dass ich nicht zu den Anhängern vom Pluralpeter gehöre und dass es nicht nur Bekloppte gibt. Antwort: Naja, ich weiss ja nicht. :scratch:

Oben am Saal angekommen stellet ich entsetzt fest, dass es von am Prozess Interessierten nur so wimmelte und die Journalistenmeute war ja noch vor der Tür. Habe mich also lieber strategisch günstig vor der Eingangstür zum Verhandlungssaal postiert und dei Beobachtung der Ankunft vom Zopfkönig den professionellen Kollegen überlassen. Wenn es da was spannendes gäbe, dann würde ich das schon irgendwo zu Gesicht bekommen.

Verpasst habe ich auch nichts, die Ankunft erfolgte unspektakulär zu Fuß.

Der Saal wurde geöffnet und bis auf 5 Plätze auch sofort gefüllt. Der ursprünglich angegebene Beginn von 10 Uhr war schon rum und vom imperialen Angeklagten bisher keine Spur. Ich werde doch nicht etwa umsonst den weiten Weg gemacht haben? ???

Aber da. Ein Beobachter am Fenster meldet die Sichtung eines Pferdeschwänzchens. Kurz darauf Lärm auf dem Gang, Blitzlichtgewitter und Eintritt von Imperator Impertinent samt Staatsflotte. Pluralzopf macht sich auf dem Platz des Angeklagten breit, verteilt ein paar Zettel auf dem Tisch und legt demonstrativ seinen Yps-AgentenausweisKönigsdeutschen Personalausweis daneben. Der Bildfotograf lichtet jedes einzelne Dokument ab.

Der Saal fasst 27 Personen, bis auf einen Stuhl sind alle Plätze belegt. Einer davon jedoch mit der Zeugnin und ein anderer mit dem Gerichtssprecher. Bekannte Gesichter ausser Zöpfchen nebst Begelitung kann ich nicht sichten. Die imperiale Biene setzt sich sogar neben mich, wird aber gleich vom Opa rechts daneben vollgetextet. Wie der fertig ist Eintritt des Richters, kann daher nicht mit ihr ins Gespräch kommen. Sie sitzt nur da und posed, keine Regung wie ihr Beschäler anfänggt zu schwurbeln.

Ich gucke mich nochmal um, aber Rico S. ist nirgends zu sehen. Peter will also ohne Anwalt? Na mal gucken.

Richter:

Eröffnet wird die Verhandlung im Verfahren 11 Ds 306/13 gegen den Angeklagten Peter Fitzek …

Einwurf des Zopfträgers zu meiner Rechten

Wir heissen Peter Staatsoberhaupt des Königreichs Deutschland, der Bürgerliche Peter Fitzek ist nicht mehr existent.

Weiter geht es mit der Frage, ob das Gericht überhaupt für den imperialen Astralleib zuständig sein. Zum Beweis legt er seinen Königlichen Spielzeugausweis und die Gründungsurkunde des Staates Königreich Deutschland vor

Wir rügen die Unzuständigkeit des Gerichtes und erkennen es nicht an

Dann das übliche Palaver, dass der Richter doch erst einmal nachweisen soll, dass er überhaupt Richter ist und für Pluralis Majestatis zuständig. Schließlich sei das Königreich ja in Wittenberg und da gäbe es auch ein Amtsgericht.

Sie können sich ja als Richter bei mir bewerben. Ich erkläre das Verfahren für gescheitert. Schönen Tag.

Peter will gehen.

Richter hält sich aber für zuständig und will als nächstes die Personalien des Angeklagten feststellen. Peter möchte aber keine Angaben machen. Richter erklärt ihm, dass das eine Ordnungswiedrigkeit ist.

Geboren 12.8.1965 in Halle

Kein Wohnsitz

Längeres Geplänkel, schließlich

Wohnsitz Königreich Deutschland, Petersplatz 1

Frage des Richters:

Wo ist das?

Antwort PP:

Auf dem Staatsgelände. Jetzt wissen Sie wer Wir sind.

Frage des Richters nach dem Familienstand, Antwort König, dass das nicht zum Personenstand gehöre. Jetzt folgt die Louis de Funes Einlage “Nein. Doch. Ohh” und schließlich

Familienstand geschieden

Staatsangehörigkeit Königreich Deutschland

Dann verlangt Peter inzwischen in deutlich agressivem Ton die Aufnahme seiner Rüge ins Protokoll. Er fordert Nachweise. Richter erteilt der Staatsanwältin das Wort für die Verlesung der Anklageschrift. Peter quatscht wieder dazwischen. Richter beginnt dem Protokollanten die Androhung eines Ordnungsgeldes von 1.000 EUR zu diktieren. Peter steht auf, erklärt die Verhandlung nochmal für gescheitert und geht.

Richter ganz ruhig und trocken

Ich ordne die Festnahme von Herrn Peter Fitzek an gemäß § 131 StPO

Jornalisten und Justizbeamte stützen raus, draußen Tumult und das metallische Klicken, dann kommt Peter zurück mit einem Justizbeamten, der ihn mit Handschellen droht.

Der Richter diktiert seine Ordnungsgeldandrohung zu Ende und ergänzt um

… ersatzweise 6 Wochen Ordnungshaft für Unterbrechung der Verhandlung, Stören, Reden ohne gefragt worden zu sein.

In diesem Saal bestimme ich wer redet.

Die Zeugin wird belehrt und vor die Tür geschickt (hätte der Richter in dem Tumult fast vergessen, musste von der Staatsanwältin dran erinnert werden). Dann Verlesung der Anklage. Vorgeworfen wird der Betreib der NDGK im Zeitraum 30.6.2009 bis 21.6.2011 ohne Genehmigung nach §§ 1, 5 VAG. Peter laut Anklage verantwortlich in seiner EIgenschaft als Vorsitzender des Ganzheitliche Wege eV.

Danach darf sich Peter äußern:

1. Gericht nicht zuständig
2. Vorwürfe nicht substantiiert
3. Verfahren einstellen, Klage abweisen

In dem genannten Zeitraum hätte Zöpchen keine Versicherungsgeschäfte betrieben sondern nur Unterstützungsleistungen angeboten. Laut Antrag betünde kein Rechtsanspruch auf Leistung, die BaFin hätte bestätigt, dass keine Aufsichtspflicht bestehe.
Es handele sich bei der NDGK um eine “Anderweitige Absicherung” im Sinne des SGV . Diese Ausgestaltung hätte er im Rahmen zahöreicher Gespräche mit der BaFin, dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Spitzenverband der Krankenkassen so entwickelt. Im war es wichtig ohne Aufsicht tätig zu sein, da er nicht Teil des Systems sein wolle.
Peter wird langsam aufgeregt und redet schneller, dabei verhaspelt er sich immer öfter mit seinem pluralis majestatis, ein Beispiel

Ich will nicht Teil des Systems sein. Wir halten es für kriminell.

Wegen der Pharmalobby sei keine sinnvolle Gestaltung möglich.
Dann folgen die sattsam bekannten Texte dazu, dass eine Krankenkasse laut SGB eine Solidargemeinschaft sein solle und die Gesundheit der Mitglieder fördern, dass er 20% weniger Einnahmen wie eine “normale” Krankenkasse gehabt hätte, aber nur 20% der Ausgaben, Rest ist “in die Gemeinschaft geflossen”. Seit Bestehen der NDGK hätte es keinen Krebsafll gegeben, die NDGK würde “chronisch gesund” machen. Wer heilt hat recht, blablabla

Dann kommt er zu seinem vermeidlichen Clou, der Vertragsgestaltung:

– Hauptabrede: Anspruch auf rechtliches Gehör vor einem neuen Deutschen Schiedsgericht. Auf Antrag kann der Schiedsspruch aufgehoben werden, dann auch Zugang zu deutschen Gerichten möglich.

– Nebenabrede: Kein Rechtsanspruch auf Leistung

Ein entsprechendes Antragsformular aus 2011 wird vorgelegt.

Der Richter fragt nach, wie lange das Formular in Gebrauch war. Peter weiß es nicht, aber der Richter stellt nach Blättern in der Akte fest, dass das Formular in dieser Form vom 19.1.2011 bis 23.2.2011 in Benutzung war. Diese Daten merken wir uns bitte, die werden später noch wichtig.

Am 23.2.11 wurde der Satz mit dem “Kein Rechtsanspruch auf Leistung” wieder rausgestrichen. Peter hat keine Erinnerung daran. Jetzt fragt der Richter, ob dieser Satz in dem am 30.6.09 benutzten Formular enthalten war. Peter hat keine Ahnung.

Richter:

Haben Sie Gedächnislücken?

Jetzt geht Purzelchen steil. Er würde ja nurt durch “Zwang mit physischer Gewalt” an der Verhandlung teilnehmen (Ja Peter, darum heisst das auch Staatsgewalt, Knovention von Montevideo und so, Du weisst schon, KnickKnack). Er sei gar nicht vorbereitet, er hätte ja nicht die Absicht gehabt an der Verhandlung teilzunehmen und sich zu äußern.

… eine Aufsicht ist nicht sinnvoll. Wir erfüllen den gesetzlichen Auftrag besser.

Dann beruft er sich darauf nur Laie zu sein. Die Tragweite seines damaligen Handels sei ihm nicht klar gewesen.

Richter:

…20% der Einnahmen einer gewöhnlichen Krankenkasse. Sind Sie eine ungewöhnliche Krankenkasse?

Antwort Peter:

Ich bemühe mich nur um eine besser Lösung

Richter kommt zurück zu der Frage, welche Formulierung wann in den Vertragsunterlagen stand

… weil Sie ja Erinnerungslücken haben …

Er zaubert aus der Akte die Version, welche vom 25.2.11 bis 6.7.11 genutzt wurde. Hier fehlt der Satz mit dem “kein Rechtsanspruch”. Frage des Richters, wie das käme.

Peterchen:

Menschen die für mich arbeiten sind Laien. Hannes, gestaltungstechnischer Assistent, und Manuela, frisch von der Schule. Manuela hat die Anträge eigenmächtig überarbeitet, hat den Satz rausgenommen, habe ich erst durch Hinweis der BaFin gemerkt, wurde sofort korrigiert.

Gejammer, dass ihm ja kein Anwalt helfen wolle, wegen Parteikarriere und so. Erst später hätte er einen Rechtsanwalt Hahnebeck (kennt den wer?) gehabt, der ihm die Anträge entworfen hat.
Manuela soll als Zeugin geladen werden.

Richter:

Haben Sie Ihren Staat nicht im Griff? Oder Ihre Firma?

Jetzt wieder das Gejammer über sein Humankapital. 25 Leute würden für ihn arbeiten, alle ohne Ausbildung, keine leistungsfähigen Menschen würden sich ihm anschließen wollen und sich in die Reformen einbringen (Tja, warum nur?) Etablierte Leute sind nicht reformwillig.

Frage des Richters, wer für die Internetseite verantwortlich war.

Verantwortlich sind wir schon. Habe keine Ahnung wie das funktioniert, bin aber verantwortlich

Richter fragt nochmal, warum der Satz mit dem Rechtsansruch verschunden ist.

Manuela ist sensibel, sie will Lösungen finden. Die BaFin Briefe nehmen sie mental mit. Sie muss auch den Mitgliedern Rede und Antwort stehen. Sie bemüht sich

Mit so einem Arbeitszeugnis kann man sich auch gleich erschießen.

Frage Richter

Wenn Manuela so sensibel und verunsichert ist, warum hat sie die einmal gefundene Lösung nicht behalten?

Peterchen erklärt, dass die legitime Lösung nicht nützt um das bestehende System zu verändern. Da ohne Rechtsanspruch die Krankenkassen die Leute nicht aus der Versicherungspflicht entlassen würden. Das Urteil irgend eines Landshuter Gerichtes sei das Ende der Solidargemeinschaften gewesen. Daher hätte er neue Wege gesucht. Durch das Fehlen des Satzes hätten Dinge hinterfragt werden können. Er biete doch nur Lösungen an, kenne sich im System aber nicht aus. Die Entlassungspraxis der Krankenkassen sei willkürlich gewesen. Die Tendenz war rückläufig. Er legt Statistiken dazu vor, nach denen anfangs 3 oder 4 Leute pro Jahr aus der Versicherungspflicht entlassen wurden und 2011 dann gar keine mehr.
Die rechtliche Ausgestaltung wäre daher unzureichend gewesen und musste geändert werden. Es wurde experimentiert zum Finden einer Lösung.

Jetzt geht es um die zu Beginn benutzte Vertragsverion vom 4.6.2009. Hier fehlt der Satz mit dem fehlenden Rechtsanspruch. Wieder Verweis auf Manuela und eigene Unkenntnis.

Richter fragt jetzt nach der Abwicklungsverfügung der BaFin. Peter erinnert sich, dass da was war.

Richter:

Herr Fitzek, Sie haben hier Medienpräsenz. Hier können Sie mal Ihre Geistesleistung zeigen.

Antwort Peter:

Das ist hier doch nur das Amtsgericht. Beim Landgericht bereite ich mich vor.

Dann Diskussion über die Einnahmen und die Bezahlung von Leistungen. Peter beruft sich darauf, dass die Kasse immer mehr Einnahmen als Ausgaben hatte. Mitgleider hätten sich darauf verlassen können, dass die NDGK zahle.

Die Mitglieder haben auf unser Wort vertraut und nicht auf einen Rechtsanspruch

Ihm seid das nicht bewußt gewesen, dass es wichtig ist, ob der Satz mit dem Rechtsanspruch drinsteht oder nicht.

Hoffe, dass mein Bemühen geschätzt wird

Dann wieder Gejammer über Kassen, die nicht entlassen, Sozialgerichte die nicht entscheiden wollen, Anwälte die ihre Mandanten verraten. Die Mitglieder hätten kein Vertrauen ins System, daher hätte niemand das vor Gericht in die nächste Instanz bringen wollen.

Die Sache sein ein Spagat gewesen. Der Rechtsanspruch mußte ausgeschlossen sein, wegen der Aufsichtspflicht, der Rechtsanspruch mußte aber gleichzeitig da sein, damit die Kassen entlassen konnten.

Das Gericht fragt weiter nach den Gelder, die umgesetzt wurden. Peter hat keine Erinnerung. Dann die Frage, warum so viele verschiedene Konten genutzt wurden. Peter jammer, dass die Banken ihm kein Konto geben wollten. Und die Banken die es getan haben hätten dann Probleme mit der BaFin bekommen und ihm die Konten gekündigt.

Richter:

Sie sind doch auch einer, der auf logisches Denken spezialisiert ist. Warum gab es mehrere Konten, wenn es doch so schwer war EIN Konto zu eröffnen?

Es folgt die Vernehmung der Zeugin, einer Bilanzbuchhalterin von der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt. Sie berichtet über die Prüfung der Konten von Peter und seinen Scheinvereinen. 5 Konten wurden genutzt, eines davon lief auf Fitzeks Mutter. Zwei Konten wurden hauptsächlich genutzt, eines bei der Postbank und eines bei der GLS Bank. Eingenommen wurden etwa 363.000 EUR, ausgaben beliefen sich auf 82.910,14 EUR. Nettes Detail, die Buchhalterin berichtet von zahlreichen Rückbuchungen von Lastschriften mangels Deckung. Peterchens Kunden hatten also nicht die beste Zahlungsmoral. Teilweise lagen Jahre zwischen zwei Beitragszahlungen.

Peter erhält Kopien der Kontenaufstellungen, damit diese nach der Mittagspause mit ihm durchgesprochen werden können.

Jetzt geht es um den Vorstand bei Ganzheitliche Wege eV. Wer von wann bis wann usw.
Am Anfang waren Vorstand Peter Fitzek und Antje Gxxx (kennt die wer?). Jetzt sind es Martin Schulz und Benjamin Michaelis. Peter behauptet, mit dem Verein nichts mehr zu tun zu haben, er sei nicht einmal Mitglied.

Richter stutzt.

Peter siegessicher

Zeigen Sie mir ein Formular aus der Zeit danach, wo ich Mitglied geworden bin.

Richter erklärt Peter, dass es ja wohl Mitglied gewesen sein muss, als er Vorstand war. Das ginge nicht anders. Wenn er kein Mitglied mehr sein wollte, als er den Vorstand abgegeben hat, dann hätte er die Mitgliedschaft kündigen müssen

Peter kleinlaut

…bin davon ausgegangen, dass ich mit Erlöschen des Vorstandes auch keine Mitgliedschaft im Verein mehr habe.

:facepalm:

11.10.2013 hat Peter laut Vereinsregister den Vorstand an René Stöckl und Benjamin Michaelis übergeben.

Nun geht es um das allererste Schreiben der BaFin vom 23.6.2009, welches Peterchen beireits am 26.6.09 beantwortet hat. Allerdings ohne die geforderten Unterlagen. Frage Richter nach dem Grund.

Peterchen zieht wieder einen Reichitrumpf und beginnt ein Geschwurbel über Unterschriften, § 37 VwVfG, alles nur Entwürfe. Naja wir kennen das.
Staatsanwältin erklärt ihm, dass die Briefe in der Akte der BaFin unterschrieben sind und er nur eine Ausfertigung kriege.

Bereits das erste Schreiben enthielt einen Hinweis, auf die Strafbarkeit nach § 140 VAG.

Frage Richter:

Verstehen Sie den Satz “Vorsorglich weise ich auf § 140 VAG hin, wonach sich strafbar macht wer …

Peter wieder kleinlaut

Ich betreibe aber kein Versicherungsgeschäft.

Jetzt geht es in die Mittagspause. Peter wird entlassen und deutlich darauf hingewiesen, dass im Falle seines Nichterscheinens nach der Pause er wahlweise vorgeführt werden kann, verhaftet und bis zum nächsten Termin in die JVA Dessau verbracht werden kann und die Verhandlung in seiner Abwesenheit fortgeführt werden kann.

P A U S E

Peter ist wieder aufgetaucht und weiter geht es mit Fragen zur Kontoeröffnung. Der Große Alzheimer kann sich wieder an gar nix erinnern. Zeichnungsberechtigt? Er? Naja, kann schon sein als Vorstand. Unnd ja, bei den Kontoeröffnungen war er wohl mit dabei. Zumindest bei einem.
Vorgelesen werden jetzt die Auskünfte der diversen Banken zu Kontoinhaber etc. Nettes Detail am Rande. Jede Menge Tagesgeldkonten! Und das wo Peter doch so gegen das Zinssystem ist!

Weiter geht es wieder mit BaFin Schreiben. Peter erklärt seine Vorstellung vom Unterschied zwischen faktischen Ansprüchen und Rechtsansprüchen und das die Gerichte das leider anders sehen. Zur Sprache kommen dabei auch KfZ-Haftpflichtversicherungen. Aha, da läuft wohl schon das nächste Verfahren. Gibt dazu wohl ein Schreiben vom “Sklaven Gohr” vom 12.3.2012 was in der falschen Akte gelandet ist. Es bleibt spannend.

Richter hält Peterchen einen Vortrag über AGB, §§305c, 307 BGB sowie ein Urteil vom 24.5.1956 in dem das BVerwG bereits festgelegt hat, dass es nicht möglich ist, die Genehmigungspflicht zu umgehen, wenn man den Rechtsanspruch ausschließt (Umgehungsverbot).

Ein weiteres Urteil vom 25.11.1986 des BVerwG legt fest, dass es bei der Beurteilung, ob ein Rechtsanspruch auf Leistung besteht auf den Gesamtinhalt des Vertrages ankommt und nicht auf einzelne Sätze.

Peter zückt jetzt endlich seine Trumpfkarte. Ein Schrieb der BaFin vom 9.2.11 in dem sie feststellt, dass keine Aufsichtspflicht besteht. Richter kontert damit, dass Peterchen aber ein paar Tage später (25.2.11, wir erinnern uns) den Vertragstext wieder geändert hat. Frage Richter nach dem Grund.

Antwort Peter: Wollte optimieren.

Richter: Optimum nach dem Optimum?

Peter weicht aus, labert was davon, dass die BaFin das Allgemeinwohl fördern solle. Die müsste überwachhen, dass die anderen Krankenkassen den § 1 SGB V beachten. Wäre er aufsichtspflichtig, dann könne er nicht alle Leistungen erbringen (Quatsch, den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen regelt nicht die BaFin, das verhandeln der Bundesausschuss der Krankenkassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen miteinander).
Peterchen verliest Schriftwechsel mit Bundesministerium für Gesundheit, hat aber nix mit dem Prozess zu tun. Er erzählt von der Verhaftung des Richters im Prozess um die selbstgebastelten Kennzeichen und kommt mit der bahnbrechenden Erkenntnis, dass Richter in den unteren Instanzen das Recht beugen müssen und das OLG würde das dann schon richten. Er erzählt von seinen vielen Strafverfahren und das er das nur gemacht hätte, um zu üben und ruhiger zu werden für die wichtigen Prozesse.

Er erklärt, dass eine Krankenkasse völlig ausreichend sei, das würde Verwaltungskosten sparen. Das jetzige System habe die Vielfalt nur aus experimentellen Gründen. Er kommt zur Satzungsautonomie von NeuDeutschland und beruft sich dabei auf Art. 137 WRV und Art. 140 GG. Keine Ahnung was das soll. Ist eine Krankenversicherung jetzt schon eine Religion? Irgendwas mit einer Partei hat er wohl auch mal versucht, weil er die Parteienschiedsgerichtsbarkeit für sein System nutzen wollte.

Er suche nach einem Alleinstellungsmerkmal für seine Lösung.

Richter fragt, ob er sich denn je um eine Genehmigung der BaFin bemüht hätte. Peter gibt zu, dass er das nicht getan hat, weil er die Anforderungen nicht erfüllen könne. Zum Beispiel müsse da ein Versicherungsprofi an der Spitze stehen und das sei er nun einmal nicht. Hemmnise dabei sei gewesen, dass es ihm sowohl an der Mitarbeit der richtigen Menschen als auch an den finanziellen Mitteln gefehlt habe.

Richter will langsam zum Ende kommen und fragt nach den persönlichen Verhältnissen:

Schulbildung: 10. Klasse POS

Beruf: Kochausbildung 1984 , Meisterlehre Gaststätten- und Hotelleiter 1987/88

Frage Gericht, ob beide Ausbildungen abgeschlossen wurden. Peter bejaht und ergänzt, dass er die Meisterlehre schnell machen musste, da er ein Problem damit habe sich Menschen unterzuordnen (ach nee).

Ausgeübte Berufe seit 1990: Selbständig als Kaufmann mit Spilothek, Schuhladen, Jeansladen, Videothek. Das hätte ihn aber nicht erfüllt. Daher seit 2000 Gesundheits- und Lebensberatung.

Frage nach dem derzeitigen Beruf: Staatsoberhaupt.

Einkommen: EInnahmen aus Seminaren, aber hauptsächlich in E-Mark. Er hätte mal seine monatlichen Ausgaben aufgeschrieben, das seien einmal 321 EUR und den Monat danach 324 EUR gewesen.
Er erhält ausserdem eine Wohnung von GanzheitlicheWege eV, Mietersparnis etwa 300 EUR.

Auf Nachfrage räumt er ein, von NeuDeutschland neV eine “Budget” von 500 EUR im Monat zu erhalten, als mildtätige Gabe. Der nicht verbrauchte Teil würde in “Projekte” fließen (ich glaube so ein Projekt saß neben mir, in die ist bestimmt was geflossen 😉 )und somit der Allgemeinheit zu Gute kommen.

Jetzt kommt der Richter auf den Prozess wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu sprechen. Dort hat Peter Rico Schumann als Anwalt, wie wir erfahren.
Der Richter regt sich über den BILD-Bericht auf. Guckt in den Zuschauerraum

Derjenige, der das hören sollte ist wohl nicht mehr da.

Stimmt, Thilo S hat sich schon verkrümelt und verpasst die Lehrstunde.

Der Richter erklärt Peter, dass das Verwaltungsgericht bisher nur festgestellt habe, dass es einen Unterschied zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis gäbe. Er dürfe mit nichten derzeit Auto fahren. Das sei im Minimum eine Ordnungswidrigkeit.

Peter berichtet stolz, dass ihn die Polizisten aber fahren lassen mit dem Beschluß vom Verwaltungsgericht. Richter erklärt Peter, dass Polizisten nicht zu entscheiden hätten, ober er fahren darf oder nicht. Die würden das lediglich feststellen und protokollieren. Stimmt ergänzt Peter und zieht geschätzt 10 Anhörungen als Beschuldigter wegen Fahren ohne hervor. :facepalm:

Richter fragt jetzt nach der Zustelladresse. Peter gibt wieder den Petersplatz 1 an.

Richter:

Findet der Postbote das dann auch?

Peter:

Richter guckt skeptisch. Darauf Peter:

Ich nehme nur an, was ich will. Und diesen Prozess wollte ich führen

Richter fragt nochmal nach einer Zustelladresse. Peter antwortet frech, dass sie ihm das ja nach Paraguay schicken können, da hätte er eine Adresse. Aber nein, das ginge ja nicht, weil Deutschland und Paraguay kein Zustellungsabkommen hätten. Tja, dann könne man ihm wohl nichts rechtsgültig zustellen. An dieser Stelle grinst er zum ersten Mal im Prozess.

Der Richter grinst aber auch und erklärt Peter, dass er einen Zustellungsbevollmächtigten benennen muss, wenn er keine Adresse im inland hat. Gut, Peter benennt Rico S. Aber dann fällt ihm ein, dass er von Rico ja die Schriftsätze mit immer so viel Verspätung kriegen würde. Wäre auch doof. Dem Richter reicht es langsam. Er fragt Peter wie es sein könne, dass er von der BaFin Faxe und Emails empfangen kann, aber nicht von seinem Anwalt. Als zugelassener Anwalt hätte der ja wohl ein Faxgerät.
Man einigt sich darauf, dass in der nächsten Verhandlung ein Zustellungsbbevollmächtiger benant wird und Peter für den nächsten Termin mündlich geladen wird.

Staatsanwältin fragt nach dem Verbleib der Mitglieder aus der NDGK. Peter erzählt stolz, dass es die NDGK noch immer gäbe. Staatsanwältin wird wach. Peter erzählt weiter von der Deutschen Gesundheit und dass die Mitglieder da ja überführt werden sollen und das sei Ergebnis von Verhandlungen mit der BaFin, die hätte da keine Probleme mit. Staatsanwältin schreibt fleißig.

Peter kommt auf den Fall mit der Frau in der Psychiatrie zu sprechen, bei der die NDGK nicht gezahlt hat, wir erinnern uns. Peter erzähöt weiter von NeuDeutschland, dass es mal 240 Mitglieder waren, jetzt wohl noch so 140 bis 150. Zuständig für die NDGK seien jetzt Schultz und Michaelis, er würde nur beraten und die Gespräche mit der BafIn bezüglich der Deutschen Gesundheit führen.
Staatsanwältin schreibt wieder. Sie regt an, den Abwickler der NDGK zu laden, um “über das Nachtatverhalten des Herrn Fitzek Erkenntnisse zu gewinnen”. Tja, da hat sich wohl grad jemand die Bewährung abgeschossen. :clap:

Richter fragt, warum Peter nie vor dem Verwaltungsgericht die Aufsichtsfreiheit hat feststellen lassen. Peter erklärt, dass er keine Ahnung von Verwaltungsgerichten habe und ihm ja kein Anwalt helfe.
Richter:

Und was ist mit dem Führerschein?

Folgende Fortsetzungstermine wurden bestimmt:

28.11. 10:15 Saal 224 ggf. 121 bis maximal 13 Uhr (da macht Freitags das Gerichtsgebäude zu)
5.12. 10:15 Saal 224 ggf. 121 bis maximal 13 Uhr

Berichte des MDR