Ein Reichsbürger vor Gericht – Prozessbericht vom AG Karlsruhe

Heute gab es mal wieder einen echten “Reichsbürgertermin”, diesmal am AG Karlsruhe.

Geladen hatte Ugur aus dem Hause Benli.

Sein Anwalt und er scheinen aber irgendwie den Überblick verloren zu haben. So hatte Ugur Unterlagen bezüglich eines Verstosses gegen § 201 StGB veröffentlich, es ging aber wohl “nur” um eine Geschwindigkeitsübertretung.

Ergebnis gab es keines, der Zeuge war wohl krank. Hoffentlich lädt Ugur auch das nächste Mal wieder ein.

Wir bedanken uns ganz herzlich beim Forenmitglied “Mr. Devious” für den höchst amüsanten Bericht!

Ein Prozessbericht vom 16. Februar aus Karlsruhe

Zunächst einmal gleich eine Richtigstellung: Die Verhandlung heute hatte nicht einen Verstoß gegen § 201 StGB zum Gegenstand. Vielmehr ging es um zu schnelles Fahren. Herr Benli war mit bereinigt 127 km/h auf der A 8 gemessen worden, wo nur 80 km/h erlaubt waren.

Die Verhandlung begann mit Verspätung. Ich hatte daher Gelegenheit, einigen vorangehenden Terminen beizuwohnen. Ein erster Schreck: Vorne sitzt eine junge Richterin, noch dazu mit etwas schwacher Stimme. Ob die dagegen halten kann? Vorab: Sie hat ihre Sache gut gemacht.

Der Beschuldigte wird von einem Verteidiger vertreten. Sollte er doch dazu gelernt haben? Nein, wie sich gleich zu Beginn der Verhandlung zeigt. Der Beschuldigte setzt sich nicht, ebenso wenig seine beiden jungen Begleiterinnen im Zuschauerraum, die sich aber unsicher in eine Ecke drücken. Die Richterin fragt nach seinem Namen, er antwortet brav “Ugur aus dem Hause Benli” und schiebt gleich die Frage nach, ob sie (die Richterin) seine gesetzliche Richterin sei. Die Richterin noch geduldig: Ja, sie sei seine gesetzliche Richterin, ja, im Sinn von Art. 101 GG, und will mit der Aufnahme der Personalien fortfahren. Benli wird bockig. Er will, dass sich die Richterin legitimiert. Die Richterin ignoriert die Frage: “Erst einmal beantworten Sie meine Fragen. Wann sind Sie geboren?” Nach einigem Hin und Her, in dem die Richterin den Beschuldigten darauf hinweist, dass auch ohne ihn verhandelt werden könne, zeigt der Beschuldigte der Richterin ein Papier (Geburtsurkunde???), aus dem sich die “Geburt seiner juristischen Person” ergebe. Zum Wohnsitz und zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen vermerkt die Richterin nach jeweiliger ergebnisloser Nachfrage “keine Angaben”.

Zum Tatvorwurf murmelt der Beschuldigte, er sei das Auto (einen Geschäftswagen) an diesem Tag nicht gefahren.

Der Verteidiger fährt auf derselben Linie wie der Beschuldigte. Das Bundesverfassungsgericht habe die Nichtigkeit des OWiG festgestellt. Wenn das Amtsgericht dies nicht berücksichtige, werde er eine Verfassungsbeschwerde und eine Amtshaftungsklage gegen das Amtsgericht erheben, schwadroniert er mit einem Beifall heischenden Blick auf die Zuschauerbänke, wo er wohl nur Unterstützer vermutet – das Bundesverfassungsgericht sei ja gleich gegenüber.

Die Richterin nimmt´s gelassen zur Kenntnis. Sie hat andere Probleme: Der geladene Zeuge ist bisher nicht erschienen, und nach einem Blick in die Akten meint sie, dass es ohne ihn nicht wohl geht. Sie unterbricht die Verhandlung, um bei der Geschäftsstelle zu fragen, ob sich der Zeuge dort gemeldet hat.

Während Beteiligte und Zuschauer vor dem Sitzungssaal warten, entspinnt sich folgende kleine Episode: Ein Zuschauer fragt den Verteidiger, ob er wirklich Rechtsanwalt sei, angesichts der eben geäußerten Rechtsauffassungen. Der Verteidiger bejaht stolz, bei der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf. Nun will der Beschuldigte den fragenden Zuschauer mit Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die er in seinem Ordner abgeheftet hat, über die wahre Rechtslage belehren. Der Zuschauer lehnt dankend ab und sucht sicherheitshalber die Nähe der am Eingang anwesenden Justizwachtmeister. Nach der Unterbrechung beantragt der Verteidiger als erstes, die Personalien des fragenden Zuschauers aufzunehmen, dieser habe seinen Mandanten “ausgefragt” und “angemacht”. Ein fragender Blick der Richterin, der nun anwesende Justizwachtmeister sagt nur: “Nein!”

Die Nachfrage der Richterin bei der Geschäftsstelle hat ergeben, dass der Zeuge erkrankt ist. Leider somit außer Spesen nichts gewesen, ein neuer Termin wird noch bestimmt.

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5 Antworten

  1. Mario Romanowski sagt:

    Während die Clausnitzer Nationalsozialisten mitm Speer in die Hand und Knochen durch die Nase um nen Kochtopf tanzen, oder watt ditt war, müsst ihr hier die Reichsbürger fertichmachen, wah ?

  2. war das ein verfassungswidriges verhalten?nach art.101 abs.1 gg ist es eine
    straftat,seinem gesetzlichen richter entzogen zu werden!!

  3. Deine Mutter sagt:

    Sonnenstaatland hat auch nichts besseres zu tun als haltlos Wahrheiten zu verdrehen die von ihren lächerlichen Berichterstattern geschrieben werden.

    Die Frage ist, wie tief ist der Staat gesunken, dass es so eine Seite braucht in denen Menschen öffentlich lächerlich gemacht werden sollen.

    Traurig.

  4. Heinz sagt:

    @ Deine Mutter

    Du bist auch nicht ganz gesund, oder??

  5. Caligula sagt:

    Offensichtlich ist es dem ein oder anderen entgangen, dass hier niemand öffentlich lächerlich gemacht werden muss.
    Sie SIND öffentlich lächerlich, sorgen vollumfänglich dafür und geben alles.
    Die Überbringer und Vermittler der Botschaften können da nichts für.

    Wenn jemand nicht wie Idiot wirken will oder nicht erträgt, dass es jeder weiß, muss er damit aufhören einer zu sein oder versuchen sich besser zu tarnen.
    Aber das stellt wiederum persönliche Anforderungen, welche dafür sorgen, dass der Kreis der Befähigten außerordentlich klein gehalten ist.

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