Prozessbericht AG Meißen in Sachen DPHW – Teil 3

Wie ja schon der Tagespresse zu entnehmen war, sind jetzt alle, vor dem AG Meißen angeklagten DPHWler, verurteilt worden. Alle – bis auf einen. Volker Schöne zieht es immer noch vor sich im Ausland aufzuhalten, aber dank diesem vorerst letzten Prozesstag könnte es sich da nur noch um eine (kurze) Frage der Zeit handeln.

Zwischenzeitlich haben ja wohl alle Verurteilten Berufung gegen die ergangenen Urteile eingelegt. Interessant ist, dass sie nicht gegen das Strafmaß an sich, sondern nur gegen die Rechtsfolgen in Berufung gegangen sind, d.h. sie möchten nur die Haftstrafe vermeiden, also erreichen, dass die ausgesprochene Strafe auf Bewährung ausgesetzt wird.  Offen bleibt, ob dies der Erkenntnis geschuldet ist, dass man einfach Mist gebaut hat oder ob man einfach nicht am Weitermachen gehindert werden möchte. Schließlich hat man ja zwischenzeitlich eine “Partei”, mit Namen “DPFW” gegründet in der Hoffnung damit seine Ziele durchsetzen zu können.

Unser Forenmitglied “Dieda” hat den Prozess wieder live verfolgt und einen ebenso kurzweiligen wie ausführlichen Prozessbericht verfasst.

Wir bedanken uns ganz herzlich für diese Mammutaufgabe!

Tag 4 des Gerichtsmarathons am Amtsgericht Meißen zur strafrechtlichen Aufarbeitung des auch überregional bekannten Überfalls einer Gruppe uniformierter Reichsbürger auf einen Gerichtsvollzieher am 23.11.2012. Dieses Mal stand nun und mit dem zweiten Anlauf eine Frau mittleren Alters, die Ex- Lebensgefährtin desjenigen Mannes vor Gericht, der bereits am 15.12.2015 in gleicher Angelegenheit verurteilt worden war. Auf dem von den Angeklagten damals noch als Paar bewohnten Dreiseithof fand schließlich der Vorfall statt.

Der zusätzliche Termin war deswegen erforderlich geworden, da die Angeklagte Juliana K. zur Verhandlung am 14.01.2016 trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht erschienen war und auch am damaligen Verhandlungstag nicht mehr vorgeführt werden konnte, so dass auch gegen sie Haftbefehl erging. Noch am 06.01.2016 soll ja die Angeklagte eine Mitteilung im schönsten Reichsbürgerdeutsch an das Amtsgericht Meißen geschrieben haben, wo sie bereits angekündigt hatte, dass sie der „Einladung“ des Amtsgerichtes natürlich nicht Folge leisten werde, da ja nach ihrer Meinung das Gericht gar nicht existiere und sie selbst “nichts hören” könne und “nichts sehen” könne und zudem selbst “gar nicht existieren” würde u.s.w..

Als man dann die Angeklagte doch aufgefunden hatte und die Sicherungshaft vollstrecken wollte, kam wohl die plötzliche Einsicht, nur was genau diesen abrupten Gesinnungswandel wirklich ausgelöst hat, konnte dann auch bis zum Ende der Verhandlung nicht mehr aufgeklärt werden.

Nun also der zweite Anlauf, die Reihen der Zuschauer schon stark gelichtet und auch wenn mir der Anfang der heutigen Verhandlung fehlt, verpasst hatte ich wohl bei den anfänglich wohl sehr zähen Fragespielen zwischen Richter und Angeklagten ja erst mal soweit nichts. Trotz des nun zumindest pflichtgemäßen Erscheinens zeigte sich erst mal nur wieder das bereits bekannte Muster im Verhalten der verschiedenen Angeklagten: Man wusste und weiß natürlich nichts oder kann sich ersatzweise an einfach rein gar nichts mehr erinnern, nicht mal an die einfachsten Sachen oder Handlungen. Außerdem war man ja im Prinzip selbst gar nicht dabei, und wenn man schon doch irgendwie anwesend war, dann wiegelt man trotzdem alles ab, denn man war ja nur „Zeuge“. So richtig Verantwortung hatte dann wiederum irgendwie eigentlich keiner, allenfalls noch der Schöne.
Gelegentlich kam als leicht bis mittelschwer Verantwortlicher in der Befragung noch der ja bereits verurteilte Herrn S. in Frage, aber ansonsten handelt man in dieser scheinbar ziemlich unübersichtlichen und quasi zufälligen Ansammlung von irgendwelchen „Zeugen“, die sich wiederum untereinander allerdings auch nur entweder wenig bis reinweg gar nicht kannten, ohne sonderbarer Weise dann ohne irgendwelche Absprachen. Auch zum von den „Zeugen“ selbst zu bezeugenden Sachverhalt gab es dann doch soweit auch irgendwie keinen echten „Sachkundigen“, allenfalls… ja natürlich noch den Volker Schöne…

Daher war auch der schönste Satz des Tages die treffende Bemerkung von Richter Andreas Poth: „Immer wieder der Schöne. Na, da bekommt das Wort „be-schön-igen“ ja eine völlig neue Bedeutung.“ Auch einige Fragen, die der Richter an die Angeklagte hatte, beantworte er sich dann bisweilen gleich schon mal selbst: „Und wo Sie jetzt dabei selbst gestanden haben, wissen Sie jetzt auch nicht….” Zumindest seinen Humor hatte der Richter noch nicht verloren.

Trotzdem schaffte es Richter Andreas Poth auch hier wieder, immer neu einzuhaken, die Begrifflichkeiten detailliert zu hinterfragen, gegebenenfalls Widersprüche in den Aussagen soweit aufzudecken, um mit der Angeklagten dann doch noch ins Gespräch zu kommen um wenigstens Bruchstücke dieser scheinbar schweren Erinnerungsstörung, ans Tageslicht zu befördern.

Gerade weil sich diese scheinbar ansteckenden neurologischen Ausfälle so flächendeckend über die bisherigen Angeklagten über diesen Tag und dieses Dörfchen ausgebreitet hatten, war es vielleicht am Ende irgendwie doch gut gewesen, dass es in der Causa Bärwalde gleich zwei zusätzliche Verhandlungstage angesetzt werden mussten, und so einige Angeklagte, insbesondere die Familie Krautz  einzeln verhandelt werden konnten, was zumindest in Details erhellen war, und das Gesamtbild etwas abrundete. Trotzdem bleibt vieles weiter rätselhaft, so wie die Hintergründe zu den immerhin stolzen 7.000€, die man auch noch im fraglichen Hof in Bärwalde sichergestellt hatte, und die abenteuerlicher Weise bis heute noch von keinem rechtmäßigen Eigentümer abgeholt werden konnten. Im Verhältnis zu der Höhe der an dem Tag zu vollsteckenden Summe ist das schon sehr merkwürdig, aber man schweigt sich auch dazu weiter standhaft aus, oder lässt sich sogar noch Antworten einfallen, die der Richter mangels hinreichender Nachvollziehbarkeit wieder getrost unter Ulk verbuchen kann.

Ein bisschen klingt in der Befragung zwischenzeitlich auch noch an, dass bei einigen Angeklagten auch noch ganz private Vorbehalte gegen den ihnen auch persönlich bekannten Gerichtsvollzieher eine Rolle gespielt haben könnten. Zumindest in dem Kontext soll angeblich dann auch der Satz der Angeklagten an das Gericht zu verstehen sein, dass schließlich der Gerichtsvollzieher Herr L. „selbst entschieden hätte, mit Todesangst zu reagieren“. Von Reue wegen der gesundheitlichen Folgen diesmal keine Spur.

Doch spätestens nach den Videos ergaben sich dann noch ein paar ganz neue und wichtige Fragen an Frau K.. Frau K. war offensichtlich während der Zeit, als der Gerichtsvollzieher noch im Hof eingesperrt war, aber noch bevor die Polizei ankam, über einen Hinterausgang vor das Gehöft gelaufen. Schließlich gab sie, nachdem die angebliche Rauchpause wegen der allzu „großen Aufregung“ bei Richter Poth nicht wirklich durch ging doch zu, dass sie Autoschilder fotografiert hätte, auch das von dem Gerichtsvollzieher. Warum sie das denn gemacht hätte und für wen, wollte Richter Poth wissen. Für angebliche „Sachkundige“ lässt sich die Angeklagte dann noch aus der Nase ziehen, nur welche Sorte „Sachkundige“ das gewesen sein sollen, konnte sie nicht mehr erklären.

Nun kam Richter Poth auf die sehr plötzlich noch kurz vor der Verhandlung von Frau K. doch noch bezahlten Ordnungsgelder zu sprechen, sowie auf den Herrn Uwe Wetzig. Dieser muss den Ausführungen nach zu urteilen vor der Hauptverhandlung wiederholt im Amtsgericht Meißen angerufen haben, dass er nicht kommen könne, wobei er sich schließlich wohl damit verplapperte, dass dies mehr oder weniger mit seiner großen Angst vor einem ihm schon und aus unbekannter Quelle (!) bekannten Haftbefehl, wegen eben solcher nicht bezahlten Ordnungsgelder zu tun hätte. Auch die ominösen „Sachkundigen“ für Autokennzeichen, für die Frau K. die Fotos ja erst  gemacht hatte, sowie die o.g. Hinweise auf jene Vorabinformationen im Strafverfahren gegen den Uwe Wetzig deuten da auf noch immer ungeklärte Kontakte zur richtigen Polizei und damit auf mutmaßlichen Geheimnisverrat hin. Genau das spricht Richter Poth nun erstmalig und mehr oder weniger so offen und deutlich aus.

Nach einer Sitzungspause wird dann ein Internetausdruck der Gründungsurkunde der “reorganisierten” Interimsgemeinde von Bärwalde von Anfang 2014 zu Protokoll genommen und die Kopie den Prozessbeteiligten ausgehändigt. Nach einem Vorhalt an die Angeklagte, weil sich deren Unterschrift und Fingerabdruck darauf findet, will sich die Angeklagte, die sich nun einerseits als „DDR- Kind“ bezeichnet und dann doch zaghaft zur BRD bekennt (wörtlich: „Vermutlich gibt es die.“) von dieser der „Szene“ längst gelöst haben. In der weiteren Diskussion zu den Zusammenhängen über das Zustandekommen dieser Gründungsurkunde, bei der ja auch wieder Herr Schöne anwesend war und dieses Mal offensichtlich gerade nicht zufällig beim “Dorffest” war oder man sich mal eben “Holz brachte”, stellt sich allerdings nun plötzlich heraus, dass Frau K. irgendwie doch noch gelegentlich Emailkontakt mit Herrn Schöne unterhält. Richter und Staatsanwalt werden gleichsam aufmerksam und vereinbaren dann mit der Angeklagten, dass diese sich nach der Verhandlung an einem der Hauscomputer des Amtsgerichtes in ihren privaten Email- Account einloggen wird, um gegebenenfalls solche Emails des Herr Schöne an die Angeklagte einsehen zu können.

Auf Nachfrage zu den 6 bis 7, von der Angeklagten so kurz nach Weihnachten dann doch noch schnell und brav bezahlten Bußgeldbescheiden, mutmaßlich alle aus dem Verkehrsordnungswidrigkeitsbereich, bestreitet die Angeklagte erwartungsgemäß natürlich jedweden Zusammenhang mit dem Ausgang der anderen Verhandlungen gegen die übrigen Mitbeschuldigten. Es zeichnet sich bei der Aufnahme der persönlichen Verhältnisse dann doch ein eher tragisches, wenn auch nicht ganz untypisches Bild für eine gescheiterte Nachwendebiografie ab: von der angestellten Maschinenbauingenieurin bis 1990 über ein schließlich wegen Erfolglosigkeit aufgegebenes Versicherungs- und Baufinanzierungsvermittlungsgeschäft zum Marketing im kosmetischen Bereich, dann eine aus Kostengründen abgebrochene Heilpraktiker- Ausbildung über Massageangebote als Selbständige bis zu H4. Das mag hier in den Beitrittsländern soweit kein Einzelfall sein, und kann wohl so manche Ostalgie erklären, musste aber wie hier nicht zwangsläufig auch auf die Anklagebank führen.

Es folgten die Plädoyers von Staatsanwalt: „Sie haben kein Anrecht auf ein starkes und gesundes Opfer!“ und der Nebenklage: man sei „gegenüber dem Geschädigten selbst wie ein Standgericht aufgetreten“, dabei sogar mit eigenen sechsstelligen „Geldforderungen“. Auch auf den bei dem Überfall gegenüber dem Gerichtsvollzieher laut ausgerufenen Artikel 2 Absatz 2 EMRK wird von der Nebenklage an der Stelle und nochmal und dazu im genauen Wortlaut des Artikels Bezug genommen, verbunden mit der sehr rhetorischen Frage, ob man sich daraus im falschen Umkehrschluss vielleicht auch ein eigenes Recht auf Töten herleiten wollte.

Das Urteil von 14 Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung war, wie in der Erläuterung zur Urteilsbegründung erklärt, neben dem klaren direkten Tatbeitrag als Mitbewohnerin auch in der für den Richter nicht wirklich glaubhaften Distanzierung von der „Szene“ und der, durch die ganzen Umstände der Tat deutlich gewordenen „Nichtanerkennung des Staates“ sowie den während der Verhandlung zu Tage getretenen „Erinnerungen an nichts“ geschuldet, aber auch der Dreistigkeit, nicht mal zur Verhandlung zu erscheinen. Zwar ist das „Jedermannsrecht“ bei Diebstahl und Raub bei einfachen Kriminellen sehr wohl gerechtfertigt. „Sie haben aber hier einen Funktionsträger des Staates selbst angegriffen“, wobei und das sollte in der Erklärung zur Begründung wohl auch nicht ohne kleinen Seitenhieb bleiben, „völlig egal“ ist, wie der sich dann in Ausübung seiner hoheitlichen Handlungen anzieht.

Mindestens aber mit den fingierten Schuldtiteln, der bekannten persönlichen Bedrohung des Gerichtsvollziehers, und das nicht nur in diesem Fall, bis hin zu den regelrechten Veröffentlichungen der Adressen, besteht hier die „sukzessive Mittäterschaft“.

Und auch wenn in der Presse hier für Außenstehende vielleicht der Eindruck entsteht, da sitzt vielleicht ein neuer Feisler an der Triebisch, trügt der Eindruck doch gewaltig. Obwohl es notwendig war, den Angeklagten erst mal wieder die Spielregeln beizubringen und sie mit klaren Maßnahmen wieder auf den Boden der Tatsaschen zu bringen, saß mit Richter Poth in meinen Augen immer noch ein Mann da, der mit jedem Angeklagten einzeln wirklich gerungen hat: um die Wahrheit, um den jeweils individuellen Tatbeitrag und um die grundlegenden Fragen von Recht und Gesetz in diesem Land, und das immer mit Präzision und Humor. Gleichzeitig kam er mir streckenweise fast wie ein sehr betrübter Vater vor, der seine eigenen, aus dem Ruder geratenen Sprösslinge erst mal wieder Ordnung beibringen musste und sie dabei ernsthaft ins Gebet zu nehmen hatte dazu und noch ein paar einfache Lektionen in Staatsbürgerkundeunterricht erteilen muss. Harte Urteile waren zwar die Folge, aber trotzdem keine “Gesinnungsurteile”, wie von den Verteidigern befürchtet wurde.

Man kann als Zwischenbilanz das, was sich bisher in den Verhandlungen am Amtsgericht Meißen abspielte, vielleicht sogar in die klassische Reichsbürgerterminologie vom angeblich so großen Unterschied zwischen „Mensch“ und „Person“ bzw. zwischen „Amts-“ und  „Dienstausweis“ übersetzen: da war zwar immer ein strenger Richter, aber eben dann doch kein diktatorischer „Amtsinhaber“ oder gar alttestamentarischer Rächer, so wie sich das die Angeklagten scheinbar vorgestellt und vor dem sie sich ja ihrerseits teilweise wie die dummen Schulkinder drückt hatten, anderseits aber immer ausgerechnet auch noch den „Amtsausweis“ sehen wollten, sondern eher ein hart arbeitender juristischer „Dienstleister“, der immer auch noch den Menschen hinter der Tat sucht.

Und tatsächlich lassen sich alle Angeklagten, die sich zuvor in genau dieser Logik verheddert hatten und irgendwie dadurch längst selbst den Unterschied zwischen rechtmäßigem und blindwütigem Handeln aus dem Blick verloren hatten, in der Verhandlung mehr oder weniger bzw. früher oder später genau darauf ein, fast so, als hätten sie es letztlich sogar ein bisschen gebraucht.

Daher finde ich es nun eher nicht wirklich erstaunlich, dass bisher alle Angeklagten zwar in Berufung gegangen sind und damit ja wohl doch nun auch die Legitimität der Gerichte anerkennen, aber jetzt nur noch das doch sehr deutliche Strafmaß anfechten, was dafür spricht, dass man zumindest hier schon auf einem guten Weg zum echten Rechtsfrieden ist, und zwar einen für alle Seiten.




Unter Druck: Gerichtsvollzieher zahlt 1.200.000€ Schadensersatzforderung an staatlichen Selbstverwalter

Wie nun bekannt wurde gelang es einer bis jetzt unbekannten Staatlichen Selbstverwaltung nach UN-Res/56/83, eine eingeforderte Schadensersatzforderung, an einen  Gerichtsvollzieher aus Bayern, durchzusetzen.

Dienstausweis_GV

Nach grober Amtswillkür, Amtsanmaßung und Formfehlern bei der Zustellung, machte der Selbstverwalter Ernst. Gemäß der Remonstrationspflicht, welcher der Gerichtsvollzieher nicht nachgekommen war, sowie mehrere Androhungen der Schadensersatzforderungen wurde der Vertrag des staatlichen Selbstverwalter rechtskräftig.

Durch Ermittlung seitens internationalen Menschenrechtskommissaren und Rechtssachverständigen des Deutschen Reiches wurde die Rechtskraft der Forderung erneut bestätigt.

Unter Androhung von Gewalt sah der Gerichtsvollzieher schließlich keinen weiteren Ausweg und zahlte die Forderung in Höhe von € 1.200.000,- aus der Kasse des zuständigen Finanzamtes.

Weitere Informationen folgen in kürze…