Prozessbericht aus Stuttgart: Zeugenaussagen

Immer noch steht Manfred J., Reichsbürger aus Südbaden, wegen versuchten Mordes an einem Polizisten vor dem OLG Stuttgart. Ein weiterer Prozesstag, an dem drei Polizisten, unter ihnen auch der Geschädigte und Nebenkläger, als Zeugen einvernommen wurden, wurde von Prozessbeobachtern des Sonnenstaatlandes besucht. Wir geben hier mit der freundlichen Erlaubnis des Users “Mr. Devious” dessen Bericht wieder. Auch der User “Reichskasper Adulf Titler” hat vom selben Tag einen Bericht verfasst, konnte jedoch nicht den gesamten Verhandlungstag abdecken.

Verhandlungsbericht vom 23.11.22

Heute wurden insgesamt drei Polizisten (nachmittags auch der verletzte Polizist und Nebenkläger; im Folgenden: N) sowie ein Rechtsmediziner gehört. Ich möchte die Aussagen nicht in chronologischer Reihenfolge wiedergeben, sondern das Tatgeschehen eher in groben Zügen darstellen und dabei auf die Details eingehen, die nach meiner laienhaften Sicht besonders wichtig sind. Dann gehe ich auf die von N geschilderten Verletzungen und Folgen ein. Wie @Reichskasper Adulf Titler  schon schrieb, wurde das Tatgeschehen drei Tage nach dem Vorfall unter Beteiligung der Zeugen S und W nachgestellt und die Rekonstruktion mit Video aufgenommen, das auch vorgespielt wurde.

Also: Der Angeklagte (im Folgenden: J) wird – nachdem er sich bereits zwei Kontrollen entzogen hatte – von drei Polizeifahrzeugen verfolgt. Die heute Vormittag vernommenen Zeugen S und W sitzen im zweiten Fahrzeug, N im dritten. An einer übersichtlichen Stelle überholt das erste Fahrzeug Js Wagen, woraufhin J eine Vollbremsung „mit flackernden Bremslichtern“ hinlegt. Das überholende Fahrzeug 1 bemerkt die Vollbremsung wohl nicht und fährt weiter. Es spielt beim heutigen Thema keine Rolle mehr. Fahrzeug 2 mit den Zeugen S (Fahrer) und W (Beifahrer) leitet ebenfalls eine Vollbremsung ein und kommt ca. einen halben Meter hinter J zum Stehen. S und W warten einige Sekunden: Was macht er jetzt? Da J nicht weiterfährt, steigen sie aus. W leuchtet von hinten rechts in Js Auto. J hat beide Hände am Lenkrad, auf Beifahrersitz und Rückbank sind keine Waffen zu erkennen.

Als W versucht die Beifahrertür zu öffnen, stößt Js Wagen plötzlich zurück und touchiert Fahrzeug 2. Dabei drückt die hintere linke Ecke von Js Wagen das Kennzeichen von Fahrzeug 2 etwas ein. (Ich meine in der Presse gelesen zu haben, J habe das Polizeifahrzeug „gerammt“. Das wäre definitiv übertrieben, so wie sich der Schaden auf den gezeigten Bildern dargestellt hat). Das Schadensbild linke hintere Fahrzeugecke versus Kennzeichen in der Mitte erklärt S so, dass er versetzt hinter Js Wagen angehalten hätte. W meint, die beiden Autos seien in einer Flucht gestanden, aber J habe beim Rückwärtsfahren nach rechts eingeschlagen. Ein versetztes Anhalten, wie es bei Polizeikontrollen praktiziert wird, um den kontrollierenden Polizisten vor dem nachfolgenden Verkehr zu schützen, sei bei der Gefahrenbremsung gar nicht möglich gewesen. W hatte den Eindruck, J wolle wenden. Insgesamt hat mich hier Zeuge W mehr überzeugt als Zeuge S.

Inzwischen – S und W waren gerade ausgestiegen – ist N mit Fahrzeug 3 vorbeigefahren und stellt das Fahrzeug quer zur Fahrbahn. Nicht direkt vor J, sondern mit etwas Abstand, weil seine Geschwindigkeit noch zu hoch war. (N war übrigens deswegen allein im Fahrzeug, weil er von der Polizeiwache aus gestartet war und der letzte verbliebene Kollege die Wache besetzt halten musste.) N hat einen neongelben Anorak mit reflektierenden Streifen und Aufschrift Polizei an, ist also auch im Dunkeln gut zu sehen. N steigt aus, um seine Kollegen zu unterstützen. Damit es schnell geht, stellt er den Hebel der Getriebeautomatik nicht auf P, weil das automatisch geschieht, wenn er die Tür öffnet, und lässt Blaulicht und Martinshorn an. Beim Aussteigen zieht er bereits seine Pistole; er hat sie lieber in der Hand, wenige Tage zuvor war der Doppelmord von Kusel. N läuft/rennt um das Heck seines Fahrzeugs, die Pistole in der rechten Hand nach unten gerichtet. Das ist Ns letzte Erinnerung. Er ist erst wieder im Uniklinikum Freiburg zu sich gekommen.

Als N auf Höhe des Hecks von Fahrzeug 3 ist, fährt J nach vorne los mit Lenkeinschlag links auf die Gegenfahrbahn. Dort steht bzw. bewegt sich N. Zeuge W sagt aus, J habe zügig beschleunigt, aber ohne quietschende Reifen. J sei „schnurstracks“ auf N zugefahren. Dann hat Zeuge W die Schüsse wahrgenommen, die N noch von vorn auf Js Wagen abgegeben hat. N wird auf die Motorhaube „aufgeladen“ und nach mehreren Metern auf die Straße geschleudert. S hat sein Magazin von hinten auf Js Wagen leer geschossen (14 Schuss), soweit ich das verstanden habe aber erst als N auf der Straße lag.

Zentrale Fragen aus meiner Sicht:
Mit welcher Geschwindigkeit ist J auf N zugefahren? Die Rekonstruktion ergab wohl eine Geschwindigkeit von 25 km/h, mit der N von J auf die Motorhaube genommen wurde – das entnahm ich aber erst der Aussage des Rechtsmediziners, wonach Ns Verletzungen zu dieser Geschwindigkeit passen würden.
Hat J vor N gebremst oder seine Geschwindigkeit vermindert? Nach übereinstimmender Aussage von S und W nein.
Hat J versucht, N auszuweichen? W hat eine Lenkbewegung nach links wahrgenommen, ob das eine Ausweichbewegung war oder J gerade auf N zuhalten wollte, der versuchte nach rechts (aus seiner Sicht) auszuweichen, konnte W nicht beurteilen.
Hätte J die Kollision mit N vermeiden können? Nach übereinstimmender Aussage von S und W ja. Er hätte bremsen können, oder es wäre auch genug Platz zwischen N und dem quer stehenden Fahrzeug 3 gewesen. Zeuge S sprach ausdrücklich von „willentlichem Tun“.
Hätte N ausweichen können? Versucht hat er es, aber nach Einschätzung von S und W war es unmöglich.

N berichtet von seinen Verletzungen und den Folgen: Hirnblutung zwischen innerer und mittlerer Hirnhaut (Hirnwand? – meine Handschrift!), die aber von allein gestoppt hatte. Vier Brüche im Gesicht, davon erfordert ein Jochbeinbruch links eine OP. Prellungen, Schürfwunden, Platzwunden an Nase, Kinn, Stirn, Ellenbogen, Zehen. Lange kann er nur weiche Nahrung zu sich nehmen. Er hat immer noch Schmerzen in der linken Gesichtshälfte, die Neurologen vermuten eine Nervenquetschung. Dass N unter einer PTBS leidet, war in der Presse bereits zu lesen: Während der Reha verändert sich sein Verhalten. Er hat Schlafstörungen, hat wiederkehrende Träume von Scheinwerfern, die auf ihn zukommen und Silhouetten von Windschutzscheiben. Er ist gereizt und schreckhaft. Nach Triggern wie Knallgeräuschen oder Martinshörnern hat er auch körperliche Symptome. Seine Frau hat Verständnis für seine Gereiztheit, sein ältester Sohn, neun Jahre, versteht es in Ansätzen, aber die beiden jüngeren Kinder sehen nur, „dass Papa schlecht drauf ist“. Ein weiterer Einsatz in bisheriger Funktion als Dienststellenleiter ist ausgeschlossen wegen Retraumatisierungsgefahr. N ist noch krank geschrieben, nach Ende des Prozesses ist eine Wiedereingliederungsphase angedacht mit einer Verwendung in Innendienst/Verwaltung/Fortbildungsplanung. An Medikamenten nimmt er zur Zeit ein leichtes Antidepressivum und Schlafmittel. Einmal wöchentlich ist er in Gesprächstherapie, in Vorbereitung des Prozesses sogar zweimal wöchentlich.

Auf Frage der Richterbank, ob er sich eher für draufgängerisch oder für besonnen hält, sagt N u.a.: „Ich habe Frau und Kinder, ich bin nicht willens, mich vor ein beschleunigendes Auto zu stellen und zu denken, der wird schon anhalten.“ Auf weitere Fragen der Richterbank: Es hat bisher keine Entschuldigung oder den Versuch einer finanziellen Entschädigung durch J gegeben. Zivilrechtliche Ansprüche gegen J werden nach Ende des Strafprozesses geprüft.

Der Rechtsmediziner erläutert die Verletzungen von N. Die Schürfwunden dürften beim Aufprall auf den Asphalt (raue Oberfläche, nicht Motorhaube) entstanden sein. Dass N keine Unterschenkelfraktur erlitten habe, deute auf eine niedrige Kollisionsgeschwindigkeit, die bei der Rekonstruktion ermittelten 25 km/h würden dazu passen. Die aufgetretene Kombination von Bewusstlosigkeit und Nasenbluten sei aber „abstrakt lebensgefährdend“ gewesen, weil das Blut in die Atemwege hätte gelangen können.

Weitere Bruchstücke:
J hat an diesem Tag nichts gesagt, aber manchmal Notizen gemacht.
Sein Verteidiger agiert sehr sachlich. Er scheint aber nicht der erste Verteidiger gewesen zu sein. Ein Richter hat N gefragt, ob es gegen ihn (N) von einem früheren Verteidiger eine Strafanzeige gegeben habe. N war davon nichts bekannt.
Der (jetzige) Verteidiger beanstandet, dass die Rekonstruktion bei Tageslicht stattfand. Er regt an, sie noch einmal bei Dunkelheit zu wiederholen.
Zeuge W hatte ursprünglich sein Einverständnis verweigert, eine Kopie der Videoaufnahme von der Rekonstruktion an die “Akteneinsichtsberechtigten” (sprich Verteidiger) herauszugeben. Er hatte wohl Angst, es würde weitergegeben und dann in Reichsbürgerkreisen zirkulieren. Der (jetzige) Verteidiger bittet W eindringlich, sich das nochmal zu überlegen, sonst müsse er (der Verteidiger) jedesmal nach Stuttgart fahren, um das Video anzuschauen. Er versichert, er werde es nicht weitergeben, an niemanden. W gibt daraufhin sein Einverständnis.

Was ist mein Fazit dieses Tages? Wer als Zuschauer Reichsbürgerspektakel erwartete, ist enttäuscht worden. Im Moment klärt das Gericht in mühevoller Detailarbeit den äußeren Geschehensablauf auf. Interessanter für unser Forum könnte es später werden, wenn die innere Motivation des J beleuchtet wird: Dass J N absichtlich angefahren hat, haben heute beide Zeugen S und W bekundet. Aber handelte J mit Tötungsvorsatz? Und wenn ja: Aus Polizistenhass bzw. aufgrund staatsfeindlicher Einstellung? Leider kann ich nicht sagen, an welchen Prozesstagen diese Fragen behandelt werden und dabei vielleicht das Reichsbürgervorleben von J zur Sprache kommt.

Edit: Noch ein Bruchstück. N nahm in Absprache mit dem Gericht nicht im eigentlichen Zeugenstand vor der Richterbank und 2 Meter von J entfernt Platz, sondern neben seinem Rechtsanwalt.




Strafsache Dr. Model, Teil 11: Konfrontation mit der “Causa Hollenbach” und die letzte goldene Brücke

Transparente der OPPT-Anhänger am Walknerhof in Hollenbach, Juli 2014.

Im Folgenden kommen wieder die “legementierten Sheriffs” des Pappnasengerichts zur Sprache.

Staatsanwältin (StA): Dass Herr Landschützer “Sheriff” war, wussten Sie?

Daniel Model (M): Dass er diesen Titel hatte, ja.

StA: Haben Sie dazu irgendwie beigetragen, dass er diesen Titel bekommen hat? Gestern ging es um ein Foto eines “Sheriffs” in Uniform vor dem Modelhof, wann haben Sie das zum ersten Mal gesehen?

Vorsitzender Richter (VR): “Kennen’s den?”

M: Das war ein Herr Resch.

[Sieh an, M hat über Nacht auch ein wenig recherchiert und wahrscheinlich diesen Artikel der Thurgauer Zeitung gefunden. Dort ist der Vorname inkorrekt wiedergegeben, heisst doch der Möchtegern-Sheriff Alexander Helmut Resch und hat auch seinen eigenen Faden bei uns im Forum.]

M weiter: Resch erscheint auch im Modelhof, mit Unterschriften. Das Foto habe ich 2016 gesehen, in der ersten Jahreshälfte.

[Steht so in meinen Notizen. Kann sein, dass die falsch sind oder M in dem Moment falsch gelegen hat, denn gestern hat er ausgesagt, er habe dieses Foto erst Ende 2016 gesehen – und wahrscheinlich stammt es auch erst von dann. Der besagte Artikel in der Thurgauer Zeitung thematisiert ja die Anzeige von Dietmar Mühlböck von Anfang November 2016.]

StA: Und das hat Sie nicht dazu gebracht, sich von dieser Verbindung abzuwenden?

M: Es war der erste Hinweis, dass sich Mitglieder benehmen, “als ob”. Ich wollte mit den Mitgliedern sprechen, was sie von diesem Verhalten halten. Dieser Herr Resch ist seither nicht mehr an den Versammlungen gewesen; ich weiss nicht, ob er ausgeschlossen wurde.

StA: Sie unterschreiben einen Beschluss, dass der Herr Landschützer “Chief Sheriff” wird, und sind schockiert, dass jemand in Uniform auf einem Foto posiert?

M: Es ist ein Unterschied, ob es sich nur um einen Titel handelt oder ob man schon auf einem Foto posiert. Letzteres ist eine Selbsternennung.

Beisitzende Richterin Nr. 2 (B2): “Sie sind auch selbsternannter Friedensrichter, oder was sonst?”

M: Nein.

B2: “Das Schiff sinkt, Sie sitzen hier seit Stunden und erzeugen meinen Ärger, weil Sie nicht einlenken.”

M: Was hiesse ‘einlenken’?

B2: Sagen, dass es vielleicht doch nicht stimmt, was Sie gestern gesagt haben. Gestehen Sie Fehler ein, Herr Model?

M: “O ja”. Etwa bezüglich des Unterschreibens von Dokumenten, die ich “absolut nicht mittragen kann”.

B2: Haben Sie gewusst, dass Sie den Willibald Landschützer als “Chief Sheriff” mittragen, wenn Sie das unterschreiben?

M: Ja. Aber entscheidend ist, was er damit macht.

B2: Ich sag nur “Causa Hollenbach”!

VR: Deutet auf die Akten, “I hab alles da von Hollenbach!”
Beisitzende Richterin Nr. 1 (B1): Wenn man nur googelt, findet man schon, was in Hollenbach Schreckliches passiert ist!

VR: Fängt an, sehr ausführlich aus dem Urteil zur “Causa Hollenbach” zu zitieren, in dem der ganze Sachverhalt in allen erschütternden Details dargelegt ist, und bemerkt: “Soviel zur Menschenwürde und zur Freiheit des Eigentums. Trari trara, die selbsternannten Sheriffs sand da.”

[Ich kann lediglich vermuten, dass es sich um das Urteil des Landesgerichtes Krems vom Prozess im März/April 2017 handelt.

Für die weniger mit dem südlichen Deppentum vertrauten nordsonnenstaatländischen Leser verlinke ich hier ein paar Medienberichte zur “Causa Hollenbach”:

Von 2014, unmittelbar nach den Ereignissen in und um Hollenbach:

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen “One People’s Public Trust”

OPPT: Wie die Verschwörung nach Hollenbach kam

Vom Prozess am Landesgericht Krems 2017:

Staatsverweigerer-Prozess in Krems fortgesetzt

Strenge Sicherheitsvorkehrungen bei OPPT-Prozess in Krems

Aus dem ersten der verlinkten Artikel lässt sich die “Causa Hollenbach” gut zusammenfassen; hier ein verkürztes Zitat:

Es gehe um versuchte schwere Nötigung, beharrliche Verfolgung und versuchte Anstiftung zum Amtsmissbrauch […] Beim Polizeieinsatz in der Waldviertler Gemeinde Waidhofen an der Thaya am Montag ist ein mutmaßlicher OPPT-Anführer festgenommen worden [nämlich der US-Bürger Terrance O’Connor].

Mitglieder der Gruppierung […] bezeichnen die Republik als Unternehmen und negieren die österreichische Rechtsordnung, weil diese dem von ihnen vertretenen “Common Law” untergeordnet sei.

Die Aktionen der Gruppe richten sich […] “in erster Linie gegen die gerichtlich bestellte Sachwalterin, aber auch gegen weitere am Verfahren beteiligte Personen”. Gruppenmitglieder gaben vor, Organe des “International Common Law Court of Justice” zu sein, erstellten “Vorladungen”, “Handlungsaufforderungen” und “Haftbefehle”, in denen die Sachwalterin unter anderem “mit dem Entzug der persönlichen Freiheit und der Einziehung ihres Vermögens bedroht” worden sei.

Der von OPPT erlassene “Haftbefehl” wurde Beamten der Polizeiinspektion Waidhofen […] und Dobersberg übergeben.

“Für Montag wurde in Hollenbach auf der Liegenschaft eines Mitglieds der Gruppe eine ‘Gerichtsverhandlung’ anberaumt” […] Zuvor sei von zwei Personen versucht worden, der Sachwalterin auf deren Liegenschaft eine Vorladung zu dieser Gerichtsverhandlung auszuhändigen, “wobei eine Person deutlich sichtbar ein Messer am Gürtel trug”

Die bedrohte Rechtsanwältin soll von den selbsternannten Sheriffs in Todesangst versetzt worden sein und habe sich einem Entführungsversuch durch mehrere Deppen nur dank der Waffe entziehen können, die sie wegen der wiederholten Drangsalierung bei sich getragen habe.]

Der VR zitiert weiter aus dem Urteil, wobei er auch die berühmte Haftbefehlsübergabe durch “legementierte Sheriffs” in der Polizeistation Waidhofen erwähnt.

M: Das ist erschütternd.

VR: Das geht noch sieben Seiten weiter, was die getan haben. Auf der Polizeistation Dobersberg haben sie einen “Amtsaushang” gemacht, mit Messern die Rechtsanwältin aufgesucht, einen “Haftbefehl” gegen den Landeshauptmann von Niederösterreich, Erwin Pröll, ausgestellt. “Alter Schwede”, was denen gut täte, sei eine “Einweisung”, “da kriegen’s einen grossen Hof und können Gericht spielen”.

Zitiert weiter: An die Opfer seien auch Geldforderungen gestellt worden; erwähnt eine Forderung über 6’666’666 Euro, die in ein US-amerikanisches Schuldenregister eingetragen worden sei. Das sei 2014 passiert. “Sie wollen nicht zugestehen, dass da massive Fehler passiert sind?”

M: “Nein, nein! Sie haben die Erwartung, dass in der Schweiz Kenntnis von diesen Ereignissen sein sollte.” Ich hätte mich nie mit dem ICCJV eingelassen, wenn ich davon gewusst hätte!

[Obwohl auch ich mich über M ärgere, dass er nicht wenigstens schon bei der Anzeige von Mühlböck die Konsequenzen gezogen und den ICCJV konsequent vor die Tür gesetzt hat, muss ich doch eines sagen:

Im Jahr 2015 hatte ich, die ich heute in Zeitungsartikeln als “Kennerin der Reichsbürger-Szene” bezeichnet werde, keine Ahnung, dass es in der Schweiz überhaupt auch Reichsdeppen gibt!

Dabei wusste ich immerhin, dass es Reichsdeppen in Deutschland gibt und hatte sogar bereits 2014 von der “Causa Hollenbach” in Österreich gehört. Aber selbst mit diesem Wissen war ich damals ziemlich allein in der Schweiz, und noch 2020/2021 musste ich verschiedenen Wortmarkensöldnern von Anfang erklären, was Reichsdeppen überhaupt sind, weil diese Söldner noch keinerlei “Feindberührung” gehabt oder davon gehört hatten!

Meine ersten Wahrnehmungen von Reichsdeppen in der Schweiz führten unmittelbar zu meiner Registrierung im SSL-Forum, und wenn ich in mein Profil schaue, dann war das Anfang 2017.

=> Somit könnte ich es M gar nicht mit gutem Gewissen vorwerfen, dass er zumindest anfänglich diesen Deppen aus Österreich ganz unbedarft begegnet ist und dabei nicht geahnt hat, dass es die Szene, der diese entstammen, überhaupt gibt.

Dass er so manches von dem, was die Deppen dann verzapften – etwa die Idee, ein eigenes “Gericht” zu gründen – sofort als Bulls.hit hätte erkennen müssen, und dass ihn die festgestellten Ungereimtheiten früher zur Distanzierung hätten bringen müssen, ist natürlich ein anderes Problem. Da verstehe ich den Unmut der Richter völlig.

Aber es ist wichtig zu verstehen: In der Schweiz herrschten in der fraglichen Zeit wirklich nicht dieselben Voraussetzungen wie in Österreich, was die Bekanntheit von “Staatsverweigerern” angeht. Ich hatte den Eindruck, dass dieser Aspekt dem Gericht gänzlich unbekannt war.]

VR: Die Erwartung ist, dass wenn ich mich einlasse, ich mir das genau anschau.

B1: Sie wussten, dass es “Sheriffs” gibt.

M: Sie sagen: Ich hätte es prüfen müssen und hätte es dann gemerkt und mich nicht eingelassen. Das stimmt.

Meine Prüfung bestand darin, dass ich jeden “gescreent” habe. Die Erkenntnis kam erst 2016 durch den Vorwurf der Nötigung in der Anzeige des Herrn Mühlböck. Sie können mir vorhalten, dass es noch bis Mai 2017 ging, bis ich die rausgeschmissen habe. Nicht einmal dann war mir die “Causa Hollenbach” in dieser Schrecklichkeit bekannt! Ich bitte zu berücksichtigen, dass ich nicht in Ihrer österreichischen Welt lebe! Ich hege kein staatsfeindliches Gedankengut gegen die Republik Österreich. Als der Vorwurf der Nötigung kam, habe ich gefragt: “Um Gottes Willen, was ist hier los?” Ich bin erschüttert über meinen Fehler, und ich mache alles hier vor Gericht…

Der VR unterbricht M hier, wobei ich den Beginn seiner Äusserung nicht notieren konnte; meinen Notizen an dieser Stelle ist nur zu entnehmen, dass wohl wieder das Wort “Einweisung” fiel.

VR: “Gibt es ka Foto, wo der Herr Model mit einem Richtertalar oder einer Uniform usw. drauf ist?”

[Ach, Talare heissen die Dinger hier! Sowas tragen bei uns die reformierten Pfarrer.]

VR weiter: Kann das nicht sein, dass die – alle pleite – gedacht haben: Da ist ein Schweizer, der hat Geldmittel?

M: Ja.

VR: “Herr Dr., kommen wir langsam auf einen grünen Pfad?” [Es klang tatsächlich wie “Pfad”.]

M: “Aus der Rückschau sehe ich aus wie der absolut letzte Neger.”

[M hat es so gesagt, ich gebe es nur wieder O:)]

M weiter: Aber mein Leben spielt sich auch vorwärts ab. Ich bin hier der Bittsteller. Jetzt, wo gesagt wird: “Sie haben so einen Verbrecher auch noch zum Sheriff ernannt”, da muss ich zu Kreuze kriechen!

Der VR erinnert wieder an die “Due-Diligence”-Prüfungen. Es gebe doch Alarmglocken.

M: Gibt ihm Recht. “Ich bin ein Spezialist in Firmendurchleuchtung und eine absolute Flasche in Menschenkenntnis”.

StA: Sie haben das Interview schon selber angesprochen: “Daniel Model, Fantast oder Visionär”. Da sprechen Sie eindeutig die “Causa Hollenbach” an.

Die StA zitiert die entsprechende Passage, und ich tue es ihr hier gleich:

[Frage:] Wie stehen Sie selbst zu den erhobenen Vorwürfen von u. a. auch Mitarbeitern des ICCJV bezüglich Nötigung, Amtsmissbrauch und beharrlicher Verfolgung? Haben Sie sich mit dem Fall beschäftigt?

[Antwort Model:] Ich weiss nur, dass mehrere österreichische Staatsbürger, darunter auch Mitarbeiter des ICCJV, sich schützend vor eine Frau gestellt haben, die hätte bevormundet werden sollen (und es heute wahrscheinlich auch ist). Der Staat hat darauf mit Hausdurchsuchungen und Konfiskationen durch Spezialeinheiten der Polizei reagiert.

StA: “Vor wem soll sie beschützt werden, vor der österreichischen Gerichtsbarkeit?”

M: Davor, dass sie bevormundet wird.

StA: Das heisst: vor dem österreichischen Staat.

VR: Liest auch aus der Passage vor und kritisiert die Formulierungen, “Hausdurchsuchungen” sei Quatsch, die Polizei konfisziere nicht, das sei nicht “der Staat” gewesen.

StA: Das heisst, Sie haben im März 2017 gewusst, dass es ein Ermittlungsverfahren gab.

VR: Erklärt kurz das österreichische Recht zum Thema Sachwalterschaft; es gehe nicht darum, zu bevormunden. “Nur dass’s wissen, mit wem Sie’s z tuan ham, i woar sölber 7 Joahr Polizist. Sheriff!” Sie sagen: ‘Der Staat reagiert’. Finden’s den Antwortsatz seriös?

M: Ich habe seit Ende 2016 Mitglieder aus Österreich befragt, was los ist, und habe [in dem Artikel] ihre Worte wiedergegeben. Im Mai 2017 habe ich den ICCJV rausgeschmissen.

StA: “Aber im März haben Sie über die ‘Causa Hollenbach’ anscheinend B’scheid g’wusst.”

M: Ich habe mit dieser Mühlböck-Geschichte begonnen zu bohren. Dann kamen Antworten z.B. von Willibald Landschützer, der das anders sieht. Im Mai wusste ich nicht viel mehr als im März, habe aber entschieden: Rausschmiss. Vielleicht bin ich für dieses Googeln zu alt. Ich war absolut nicht im Bild. Ich bin Herrn Mühlböck, über den ich mich geärgert habe, …

[Schade, dass M diesen Satz nicht beendet hat. Ich hätte zu gern gewusst, ob er gesagt hätte: “dankbar”.]

M weiter: Meine Erschütterung wächst, ja.

StA: Nächster Absatz im Interview.

VR: Zitiert, und ich tue es ihm gleich:

[Frage:] Die Organisation des ICCJV hat lediglich Gastrecht im Modelhof. Würde sie bei einer Verurteilung dieses Gastrecht verlieren?

[Antwort Model:] Der Staat ist hier Partei und entscheidet in eigener Sache, ist also befangen. Die Gewaltenteilung ist eine Idee, die in der Praxis nicht wirklich realisiert werden konnte. Staatsanwalt und Richter erhalten ihre Bezahlung von derselben Institution. An die Bürger sind markant höhere Anforderungen in Sachen Unabhängigkeit gestellt. Durch die Schaffung von zwei Rechtssystemen, dem öffentlichen und dem privaten, verfügt der Staat über sein eigenes Recht, welches in der Abwägung der Interessen der Öffentlichkeit gegen die Interessen des Einzelnen a priori die besseren Karten hat. Als Hausherr im Modelhof behalte ich aber jederzeit die Möglichkeit, über das Gastrecht zu entscheiden.

VR: M sage im Artikel bezüglich der Bezahlung quasi, Richter und Staatsanwälte seien nicht unabhängig. “Wenn Sie wissen, was wir kriagn, werden Sie weinen! I mach das ned aus ideologischen Gründen, i bin von der Gesetzeslage her verpflichtet!”

StA: Auf die Frage, ob Sie dem ICCJV das Gastrecht nach einer Verurteilung entziehen würden, sagten Sie nicht Ja, sondern “das Gastrecht obliegt mir”.

M: Das verstehe ich inhaltlich nicht.

StA: Sie haben schon gewusst, dass es strafrechtliche Probleme in Österreich gibt, aber dem ICCJV trotzdem nicht das Gastrecht entzogen?

M: Mitglieder des ICCJV waren in den Hollenbach-Fall involviert, aber ich wusste nicht, ob es den ICCJV damals schon gab.

StA: Da steht etwas von der Organisation des ICCJV.

M: Ich habe nicht die Organisation gemeint.

StA: Dann haben Sie die Frage falsch verstanden. Da steht: Sie entscheiden über das Gastrecht. Also haben Sie sich nicht abgewandt.

M: Ich habe den “ICCJV International” beherbergt, da war auch Deutschland und die Schweiz dabei.

B2: Wie ist es zu diesem Interview gekommen? Das Urteil gegen den ICCJV ist vom 15.03., das Interview vom 23.03. Der Journalist hat Sie sicher gebrieft!

M: “Absolut nicht.”

B2: Ich gehe davon aus, dass ein Journalist mir, wenn ich vorgebe, nicht informiert zu sein, Informationen gibt.

VR: Zitiert eine weitere Passage aus demselben Artikel, woraus er den Schluss zieht, dass schon so etwas wie ein Briefing stattgefunden haben müsse.

M: Der Journalist hat mich nicht gebrieft. “So fair arbeiten Journalisten nicht”.

Alle Richter: Haben Sie das nach der Veröffentlichung gelesen?

M: Sehr wahrscheinlich ja. Die Due-Diligence-Prüfung startet jetzt.

B2: Ich glaub Ihnen nicht, dass Sie nichts gewusst haben. Marcus Steiner und Co. waren stolz auf das, was sie gemacht haben. Es gab Versammlungen, wo sie davon erzählt haben.

M: Die Kernaussage war: ‘Wir sind liebe, gute Menschen und beschützen die Schwachen’.

B2: Und Sie haben nicht nachgefragt, wie? Das ist wie beim Staatenbund Österreich, wo alle den Staat ablehnen, aber Arbeitslosengeld etc. kassieren. “Na gratuliere”.

M: “Meine Ausdrucksweise hat nicht diese Markenzeichen, die Sie sich wünschen.”

B2: Sie hätten sagen sollen: “Nachdem ich Kenntnis erhalten habe” von der “Causa Hollenbach”, ist jetzt Schluss mit Modelhof.

VR: Im Interview kommt auch die Frage: “Stört Sie die Bezeichnung des ‘Staatsverweigerers’?” Zitiert Ms Antwort. “Kein Wort, dass Sie sogn: I bin kan Staatsverweigerer”. Sie transformieren 1:1, was Ihnen irgendwelche Österreicher erzählen.

M: Hintergrund sei das “offensichtlich einseitige Statement” Landschützers. “Ich mache keinen Hehl daraus, dass ich etwas einseitig wiedergegeben habe.” Ich muss es korrigieren, wenn jemand sagt: “Industrieller und Utopist”. Ein Utopist lebt in einer Fantasiewelt.

Beisitzede Richterin 1 (B1): “Und wo leben Sie in Ihrem ‘Avalon’?”

M: “Avalon” ist nicht staatsfeindlich, es ist eine Kulturinitiative. Und die Architektur des Modelhofes ist “ungewohnt”.

VR: Was ist ungewohnt?

M: Die Sandsteinsäulen im Inneren beispielsweise. Es gibt auch Elemente der Antrosophie von Rudolf Steiner.

VR: Sie meinen also individuell. “Ausweisen muas i mi ned, wenn ich bei Ihnen reingehe? Gibt’s a Grenze?”

M: Nein.

B1: Was ist in Ihrem Leben passiert, dass Sie dermassen gegen den Staat sind, Hass und Misstrauen schüren?

M: Hass gibt es bei mir nicht. Es ist gerade diese “Misstrauenskultur”, die zur Gründung des Selbststaates, das heisst “Individuums” führte. Nichts ist in meinem Leben passiert.

B1: Aber wann kam das?

M: Das ist schwer nachzuvollziehen, es gab keine Meilensteine.

B1: Ob es eine spezielle Figur gebe, die M beeinflusst habe, ein Vorbild?

M: Erwähnt die Austrian School of Economics und Ludwig von Mises. Dieser habe ein Ökonomie-Verständnis, das besage, dass die Prosperität wächst, wenn die Freiheit der Akteure gross ist. Auch seine Nachfolger hätten “in diese Kerbe gehauen”.

B1: Das sei Wirtschaftstheorie und unproblematisch. Der ICCJV sei eine “ganz andere Hausnummer”. “Wann sind Sie zu diesem Gedankengut gekommen?”

M: Mich hat an dieser “Initiative” die internationale Komponente und die Freiheit fasziniert.

B1: Warum ist der Herr Dr. überhaupt bei einem Seminar, wo sich so dubiose Herrschaften [wie Landschützer und Kreissl] befinden?

M: Da waren Vortragende zum Thema “alternative Lebensart”.

VR: “Fühlten Sie sich durch die Ehe eingeschränkt?”
B1: War der Scheidungsgrund, dass Ihre Frau das Gedankengut nicht mittrug?

M: “Einer der”.

B1: Hat Ihnen das nicht zu denken gegeben?

M: Absolut. Aber die besagte Veranstaltung haben wir zusammen besucht.

B1: Hat Ihre Frau bei der ICCJV-Einladung nicht gesagt: “Pass auf, das sind Spinner”?

M: Doch.

B1: Trotzdem recherchieren Sie nicht?

VR: Kannte Ihre Tochter den “völkerrechtlichen Gründungsvertrag” im Zeitraum 2015-17?

M: Nein.

B1: “Letzte goldene Brücke: Kann es sein, dass Sie gedanklich falsch abgebogen sind?” Geben Sie Fehler zu? “Ich habe Schuld auf mich geladen”? “Achtung, goldene Brücke, letztmalig!”

M: Ja. In Sachen Menschenkenntnis sei ihm eine “granatenmässige Fehlbeurteilung” unterlaufen.

[finis libri III. Incipit liber IV.]

B1: Wenn Sie ein Geständnis ablegen, dann ist das ein Milderungsgrund, wenn es zur Verurteilung kommt. Wollen Sie diesen Milderungsgrund?

M: “Ich ringe mit der Schuldhaftigkeit meiner Uninformiertheit. ich muss auch zur Kenntnis nehmen, dass ich getäuscht wurde”.

B1: Die Kernfrage ist: Haben Sie Schuld auf sich geladen?

M: Ich ringe damit.

B1: Das müssen Sie mit sich ausmachen. Ein Geständnis muss reumütig sein. Die Beweislage ist erdrückend! Mildernd wird sich ein Geständnis nur auswirken, wenn es reumütig ist.

M: [In meinen Notizen steht nur: “Bla”.]

B1: Was ich primär raushöre, ist Selbstmitleid. Das widert mich an, in Kinderporno-Prozessen ist das auch immer wieder so. Bekennen Sie sich schuldig oder nicht schuldig? Jetzt ist der Zeitpunkt.

M: [Schweigt einige Sekunden lang] Darf ich Rücksprache halten?

Der VR verordnet daraufhin 30 Minuten Pause.

B1: “Pause bis 15 Uhr, gehen’s in sich, das ist die letzte Chance!”

Im Bewusstsein, dass diese 30 Minuten die “Mittagspause” sein werden, raffe ich meine Sachen zusammen und eile aus dem Schwurgerichtssaal, um mich, anders als gestern, um die Energiezufuhr zu kümmern. An einer Ecke unweit des Gerichtes gibt es einen SPAR, den ich schon von meinem früheren Gerichtstourismus her kenne; da will ich jetzt hin.

Als ich die Eingangshalle durchquere, bemerke ich, dass vor mir gerade Marcus Steiner und Wolfgang Empacher das Gebäude verlassen. Ich lasse Empacher an der Ausgangsschleuse sogar noch den Vortritt. Da sage noch einer, wir vom Sonnenstaatland seien nicht die Netten!

Als ich selber ins Freie gelange, sind der General Director des Pappnasengerichts und sein Vize vor dem Gebäude am Rauchen. Im Vorbeigehen kann ich es mir absolut nicht verkneifen, zu feixen: “Sie sind jetzt also der ICCJV!”

“Jo”, entgegnet Steiner in einem fast schon frechen Tonfall. Während ich lachend weiter zum SPAR gehe, frage ich mich direkt, ob er immer noch stolz darauf ist, die Oberpappnase gewesen zu sein.

Und wäre die Mittagspause nicht so knapp bemessen gewesen, so hätte ich wahrscheinlich den Leichtsinn gehabt, mich noch ein bisschen mehr mit den Pappnasen zu unterhalten.

Nach erledigter Energiezufuhr sitze ich wieder im Schwurgerichtssaal, nur um festzustellen, dass sich meine Erwartung erfüllt, die Pause werde einmal mehr weitaus länger dauern als angekündigt. In der verbleibenden Zeit beteilige ich mich ein wenig an der beobachteten Verluderung der Sitten im Gerichtssaal, indem ich mein Handy einschalte und ins SSL-Forum schaue.

Schon seit vor der Pause bin ich die einzige “Zuseherin” abgesehen von dem Verfassungsschützer, der aber nur hier ist, weil er den Auftrag hat, der Verhandlung beizuwohnen, und dessen Beitrag zur Sittenverluderung im Abnehmen seiner Maske besteht.

Um 15:29 geht es weiter.

VR: “Wollen’s uns etwas sagen, Herr Model?”

B1: “Wie sieht’s aus?”

M: Ich bin definitiv in Reue, was meinen Mangel an Sorgfalt betrifft. Moralisch bin ich erschüttert, dass man solche … [wohl ein Wort, das ich nicht gehört habe] vornimmt. Strafrechtlich braucht es einen Vorsatz, den habe ich definitiv nicht, auch Eventualvorsatz nicht. Ich muss rein sachlich sagen, dass ich keine Schuld im strafrechtlichen Sinne eingestehen kann. Moralisch bin ich erschüttert.

B1: Das interessiert uns nicht. Schuldig, ja oder nein?

M: Nein.

Nachdem diese Frage nun nach Stunden der Vernehmung endlich beantwortet ist, können noch der Verteidiger (V) und die Geschworenen Fragen stellen.

V: Haben Sie die Gegenausführung zur Anklageschrift mit uns gemeinsam erarbeitet?

M: Ja.

V: Hatten Sie 2015, 16, 17 jemals die Intention, eine staatsfeindliche Verbindung zu unterstützen oder zu begleiten?

M: Nein.

V: Fühlen Sie sich im Nachhinein durch die von der Staatsanwaltschaft genannten Zeugen getäuscht und hinters Licht geführt?

M: Ja.

V: Danke, ich habe geendet.

Geschworener G1: Sie haben einiges im Eiertanz geredet. Wie vielen Personen im ICCJV haben Sie Geld gegeben ausser Landschützer und Zimmermann?

M: Höchstens noch einem ausser denen.

G1: Wieviel Geld ist da geflossen?

M: Für die Autoreparatur von Herrn Zimmermann etwa 5000 Euro, dann das Darlehen an Herrn Landschützer, Nr. 3 waren vielleicht noch einmal 5000.

G1: Ein renommiertes Unternehmen schreibt auch seine Zahlen nieder. Ist es in der Schweiz üblich, Spesenabrechnungen zu stellen und nie etwas zu kassieren?

M: Nein.

G1: Sie haben gesagt: Einige Dutzend Tausend sind irgendwo hingeflossen. Waren Sie wirklich so spendenfreudig oder wollten Sie die Tätigkeit des ICCJV unterstützen?

M: Ich glaube, Sie meinen die Rechnungsstellungen, dieses Geld ist nicht geflossen.

G1: Aber bei Ihren Mitarbeitern haben Sie 1990 das abgestellt.

M: Ich war noch nicht in einer führenden Position, aber ja.

G1: Können Sie uns Ihren ICCJV-Ausweis zeigen?

M: Nein, den habe ich schon lange “weggeschmissen”.

Geschworener G2: Wenn ich jemanden rauswerfe und die schulden mir noch Geld, würde ich den Betrag einfordern.

M: Erstens, der ICCJV hatte kein Geld…

G2: Wenn ich mich mit einer Organisation zerstreite, schenke ich ihr dann mehrere 1000 Euro?

M: Das war kein Geschenk. Von den vier Vorwürfen habe ich … eingeräumt [leider habe ich hier die entscheidende Stelle nicht verstanden].

G2: Das heisst für mich, dass Sie den ICCJV aktiv unterstützt haben, auch als Sie nicht mehr aktiv dabei waren.

G1: Sie haben auf die Frage des Vorsitzenden Richters nach Ihrem Vermögen nicht geantwortet. Warum?

M: Das ist doch noch zur Sprache gekommen. Eine Bewertung wollte ich nicht machen, weil eine Bewertung etwas suggeriert, was nicht da ist.

G1: Zeigt ein Dokument, worin stehe, Ms Vermögen werde auf 200-300 Millionen Franken geschätzt, und meint: Es wundert mich, dass Sie das nicht sagen wollten.

Die Befragung ist nun zu Ende.

V möchte wissen, ob man nun die Tochter von M hereinholen könne, um sie zu fragen, ob sie eine Aussage tätigen will.

Der VR meint statt dessen: Wir fangen mit Steiner an. Das wird nicht so lange dauern. “Zeuge Marcus Steiner!”




Strafsache Dr. Model, Teil 10: Schweizerdeutsch in Graz und eine verhängnisvolle Mailadresse

Unterschrift Models mit “Fingerprint” auf einem ICCJV-Dokument

Die Tür zwischen dem Schwurgerichtssaal und seinem Vorraum ist ein echtes Phänomen: Wenn man keine besondere Vorsicht walten lässt, fällt sie mit einem so lauten Knall zu, dass man meinen könnte, im Gericht werde geschossen. Genau das passiert mir jetzt gerade. WAMM! Oje, wie peinlich.

Im Vorraum schmachtet noch immer die als mögliche Zeugin verbannte Tochter und Verteidigerin von Daniel Model (T). Als sie mich wegen des Knalls zusammenfahren sieht, bemerkt sie mit einem Lächeln, dem Vorsitzenden Richter sei das mit der Tür vorhin auch passiert.

Dem Richter? Das muss mir wohl entgangen sein. Was mir hingegen nicht entgeht, ist, dass T jetzt plötzlich Schweizerdeutsch mit mir spricht. Ich habe es ja geahnt.

Naja, was soll’s. Zwischen T und mir (H) entspinnt sich daraufhin in etwa folgender Dialog, den ich nur aus der Erinnerung wiedergeben kann (Übersetzung im Spoiler):

T: “Isch jetzt Pause?”

H: “Ja, füüf Minüte, aber wahrschiinli wärdunst de wider zwänzg. Iär Ärmschte, iär miässt ja immer no voorna wartu.”

T: “Ja. Debii ghöör ich zum Verteidiger-Team. Mir hend vorher extra no mit em Richter telefoniert und abklärt, dass alles i Ornig isch, und jetzt schmeisst er mi eifach use. – Schloht er sich guet?”

[Mit der letzten Frage meint sie wieder ihren Vater. Oje, wie sage ich es ihr bloss? Nach einigen Sekunden des Zögerns versuche ich es mit folgender Formulierung:]

H: “Fer mich isch das schwär z sägu. Ich glöübu bi de Richtera chunnt är nit äso güöt a.”

T: “Jo, das glaub i au. D Richter sind vorignoh. – Wie gseht denn s ungfähri Programm vo de Verhandlig jetzt uus?”

[Übersetzung:

T: “Ist jetzt Pause?”

H: “Ja, fünf Minuten, aber wahrscheinlich werden es dann wieder zwanzig. Ihr Ärmste, ihr müsst ja immer noch hier draussen warten.” [“Ihr” steht in meinem Dialekt für “Sie”.]

T: “Ja. Dabei gehöre ich zum Verteidiger-Team. Wir haben vorher extra noch mit dem Richter telefoniert und abgeklärt, dass alles in Ordnung ist, und jetzt schmeisst er mich einfach raus. – Schlägt er sich gut?”

[Mit der letzten Frage meint sie wieder ihren Vater. Oje, wie sage ich es ihr bloss? Nach einigen Sekunden des Zögerns versuche ich es mit folgender Formulierung:]

H: “Für mich ist das schwer zu sagen. Ich glaube, bei den Richtern kommt er nicht so gut an.”

T: “Ja, das glaube ich auch. Die Richter sind voreingenommen. – Wie sieht denn das ungefähre Programm der Verhandlung jetzt aus?”]

Da fragt sie mich ja was. Stand jetzt würde ich nicht einmal darauf wetten, dass die Vernehmung ihres Vaters am Ende dieses Tages abgeschlossen sein wird. Jedenfalls wird T vermutlich noch stundenlang hier ausharren müssen, ohne etwas für ihren Vater tun zu können.

Eine seltsame und längst überwunden geglaubte Gemütsregung beschleicht mich: Mitgefühl.

Hinderlich, lästig, unsonnenstaatländisch. Aber es ist da.

Ich möchte präzisieren: Mitgefühl mit T, nicht mit ihrem Vater.

Auf Ts Frage nach dem Programm brauche ich nicht mehr zu antworten, denn in diesem Moment kommt Daniel Model (M) aus dem Schwurgerichtssaal. Ich lasse die beiden allein und gehe weiter in die Eingangshalle des Landesgerichtes. Beim Verlassen des Vorraums bekomme ich noch mit, wie M merklich erschüttert zu T sagt, das Gericht habe ihn “bedroht”. Angesichts der Ereignisse der letzten halben Stunde sieht er wohl langsam seine Felle davonschwimmen…

In der Eingangshalle fällt mein Blick auf den ICCJV, vertreten durch General Director Steiner, dessen Vize Empacher, General Chief Sheriff bzw. Chief Financial Officer Landschützer und zwei weibliche Entitäten, von denen eine wohl Doris Schweizer ist. Und die andere? Ob die gesuchte Frau “Pochmann” doch noch aufgetaucht ist? Die Antwort werde ich nicht erfahren.

Jedenfalls lümmelt das Pappnasengericht auf einigen Stühlen rum, die in einer Ecke um einen Tisch gruppiert sind, und trinkt Kaffee wie vom echten Richter angeregt.

Hier müssen die ICCJV-Deppen also warten? Ein bisschen wirken sie wie ausgestellt in einem Affenkäfig, und ich mustere sie aus einigen Metern Entfernung ziemlich unverhohlen, während die Maske mein breites Grinsen verbirgt. Argwöhnisch erwidern sie meine Blicke, doch ich gehe nicht davon aus, dass sie ahnen, welch fiese Prozessbeobachterin aus dem südwestlichen Sonnenstaatland vor ihnen steht.

Wenig später sitze ich wieder auf meinem Platz im Schwurgerichtssaal. Um 12:03 wird die Hauptverhandlung fortgesetzt.

Beisitzende Richterin Nr. 1 (B1): Haben Sie die Pause genutzt und mit Ihrem Verteidiger gesprochen?

M: Ja. Da steht nichts von Anerkennung. [Gemeint ist: Im ‘Wiener Statut’, von dem vor der Pause die Rede war, stehe nichts davon, dass es um die Anerkennung des ICCJV durch internationale Organisationen gehe.]

B1: Nicht herumeiern! Bekennen’s sich schuldig oder nicht schuldig?

Der Vorsitzende Richter (VR) bemerkt, er habe unter “ON fünfhundertaanadochzg”, Aktenseite soundsoviel, eine Liste mit Unterschriften und “Fingerprints” von ICCJV-Mitgliedern, M sei da auch dabei.

[Vom Zusammenhang her dürfte es sich um die Unterzeichner des ‘Wiener Statuts’ handeln, da der Verteidiger (V) vor der Pause gesagt hat, M und ihm liege keine unterzeichnete Version davon vor.

“ON X, Aktenseite Y” sind übrigens die Koordinaten, mit denen man sich in dem furchteinflössenden Berg von ICCJV-Akten zurechtfindet, der sich physisch hinter den Richtern türmt. Ich habe es nicht für sinnvoll befunden, diese Angaben jeweils niederzuschreiben, aber sie wurden bei jedem Dokument, das zur Sprache kam, genannt.]

M: “Gut, das hab ich unterzeichnet.”

VR: “Wissen’s, wo das dann war?”

M: “Ich war immer nur in Müllheim in Sachen ICCJV. Es muss in Müllheim gewesen sein.”

(Der Verfassungsschützer, der die Verhandlung seit gestern verfolgt, betritt den Saal und setzt sich diesmal klugerweise in die hinterste Reihe.)

VR: Am 25.08.18 sei M nicht mehr offiziell beim ICCJV dabeigewesen. Es gebe eine Audio-Aufnahme von einem “High-Council”-Treffen an diesem Datum. Zitiert aus deren Transkript Marcus Steiners einleitende Worte, dass man etwas verspätet angefangen habe, und bemerkt, danach sei “ein wenig gestritten” worden, “es geht zur Sache”. Nach dem, was der VR im Folgenden zitiert, ging es ums Unterschreiben oder nicht Unterschreiben irgendwelcher Pappnasendokumente; Steiner wird zitiert: “Wenn er nicht unterschreibt, kann er aussi gehen”.

[Ich kann nur mutmassen, dass es sich dabei um den Streit mit Willibald Landschützer handelte, aufgrund dessen dieser im Jahr 2018 um seine Position beim ICCJV fürchten musste. Es wurde M jedenfalls nicht vorgeworfen, an diesem Treffen teilgenommen zu haben.

Im Folgenden fehlen möglicherweise einige den Zusammenhang erhellende Sätze und wahrscheinlich eine Antwort Ms. In dieser Phase des Prozesses stand M sichtlich unter Druck und hat teilweise seine Antworten genuschelt, sodass ich sie nicht verstehen konnte.

Jedenfalls fragt der VR nach ausgiebigem Zitieren und Verspotten von Sätzen aus dem Transkript:]

VR: Sie haben dem ICCJV den Modelhof zur Verfügung gestellt und nicht gedacht, dass das “eine Gruppierung” ist?

[Hier fehlt vermutlich mindestens Ms Antwort.]

VR: “OK, i gib’s auf. Sie kennen den Satz: ‘Jeder ist seines Glückes Schmied’.”

Mit dieser Bemerkung übergibt er das Wort der Staatsanwältin (StA).

StA: Bezieht sich auf dieselbe Aufnahme vom 25.08.18. An dem Gespräch habe auch Eva Pochmann teilgenommen, und es sei um das Gold gegangen. Landschützer äussere sich in der Aufnahme folgendermassen: Marcus Steiner habe die Aktion mit dem Gold vorgeschlagen, und er [Landschützer] sei der “Bote” gewesen, der das Gold entgegennehmen sollte. Gemäss meinen Notizen habe dann eine “Frau Zimmermann” – vielleicht die nicht wesentlich bessere Hälfte von Ullrich Zimmermann? – gefragt, ob Landschützer das Gold privat entgegengenommen habe, und Landschützer habe entgegnet: Nein, für den ICCJV.

M: Ich habe das Gold gegeben aufgrund eines mündlichen Darlehensvertrages zwischen mir und Herrn Landschützer. Ich muss zur Kenntnis nehmen, dass es eine andere Deutung durch Herrn Landschützer im Jahr 2018 gibt. Damals ging es um Herrn Landschützers Ausschluss, und er wollte die Aquisition des Goldes als seinen Verdienst für den ICCJV darstellen, um nicht rauszufliegen. Das ist aber nur meine Interpretation.

VR: Landschützer sage: “Wir wollten da nicht viel drüber schreiben”. Später gebe es dann plötzlich eine Bestätigung, dass es sich um ein Darlehen handle. “Ein Schelm, wer Böses dabei denkt”.

StA: Bezieht sich nun auf den Beschluss mit der Eigentumsübertragung der “Teeküche” und wendet sich an M: “Da steht drin, Sie hätten dem ICCJV Mittel zur Verfügung gestellt und dafür kriegen Sie die Küche. Da steht auch, Sie hätten einen Imageschaden erlitten” wegen der Medienberichte.

M: Wann war das?

StA: Am 07.10.17.

[Das ist auch das Datum, an bzw. nach dem die Staatsanwaltschaft das Ende der Müllheimer Phase des Pappnasengerichts ansetzt.]

VR: Zitiert aus dem Dokument: “… die im Eigentum der ISA befindliche Teeküche, welche im Keller des Modelhofes installiert ist”, das Schreiben sei übrigens “an alle Mitglieder und Beamte des ICCJV” gegangen. Liest weiter vor, die Übertragung erfolge “ohne Gegenrechnung” und meint: “Des san, tschuldigung, alle Neger. Was sagen’s dazu? Des is jetzt das i-Punktl am i”.

[Der VR hat es so gesagt, ich gebe es nur wieder O:)]

M: “Was soll ich dazu sagen?”

VR: “Da steht: ‘Mit zeitlichen, finanziellen und materiellen Mitteln’ haben’s an unterstützt. Schreibt der Herr Steiner.”

M: Mit geldwerten Mitteln sei wohl der Modelhof gemeint.

StA: Der Modelhof war wohl eher die ‘materiellen Mittel’. Was meint er mit ‘finanziell’?

M: Ich darf Stellung dazu nehmen, wo ich mitgewirkt und gehandelt habe. Ich habe Herrn Landschützer ein privates Darlehen zur Verfügung gestellt.

Die nächsten Vorhalte der StA sind zwei Mails vom März 2018. Landschützer erwähne darin “grosszügige Beihilfen” Ms.

StA: Was ist gemeint? Es handle sich um die Mail, auf die M mit “Danke für den sachlichen Bericht” reagiert habe. “Meint er das Gold?”

M: “Ja, das muss das Gold sein”.

StA: Im ganzen Mail schreibt Landschützer nie von einem privaten Darlehen, sondern nur vom ICCJV und finanziellen Mitteln des ICCJV.

[Auch hier bin ich beim Mitschreiben wohl nicht ganz mitgekommen bzw. habe die Äusserungen zu verkürzt festgehalten, als dass der Zusammenhang klar wäre, denn:]

VR: Sagt etwas von “Prozessbetrug”.

B1: Noch eine Straftat, die man Ihnen zur Last legt: Täuschung des Gerichts.

Beisitzende Richterin Nr. 2 (B2): Es geht um die nachträgliche Bestätigung des Darlehens. Es wird brenzlig für Sie!

M: Das war Anfang 2020. Für mich war damals nicht absehbar, dass es einen Prozess geben würde.

Eine der Beisitzerinnen: In Ihrer Firma sagen die Mitarbeiter sicher immer: ‘Ja, Herr Doktor’. Hier können wir auch nein sagen!

[In der Schweiz ist dieses Getue mit Titeln verpönt, M wird ganz sicher nicht mit ‘Herr Doktor’ angeredet. Da liegt maximal ein ‘Herr Bundesrat’/‘Frau Bundesrätin’ für Regierungsmitglieder drin. Aber maximal. Mich macht es jedesmal ein wenig nervös, wenn ich irgendwelchen titeltragenden Deutschen oder Österreichern schreiben muss und nicht sicher bin, ob die beleidigt sind, wenn ich, wie in der Schweiz üblich, einfach “Herr/Frau XY” schreibe.]

M: Ich sehe, dass diese Mail von mir von einer ICCJV-Adresse gesendet wurde.

StA: So haben Sie Kontakt gehalten intern.

VR: Müssen wir überhaupt noch diskutieren? …@iccjv.org ist Ihre Mailadresse?

B2: Sie sprechen von angeblicher Distanzierung, aber verwenden weiterhin diese Mailadresse?

M: Ich verwende sie nicht, ich habe nur auf ‘Antworten’ gedrückt.

B2: “Es wird immer lächerlicher, wie Sie uns für blöd verkaufen wollen”.

M: “Damals zu meiner Aktivzeit” sei ihm die Mailadresse gegeben worden.

VR: Und 2018 verwenden Sie sie immer noch.

M: Es ist aktenkundig, dass ich den ICCJV rausgeschmissen habe.

VR: Aber Sie verwenden seine Mailadresse.

M: “Es ist ein Akt der Bequemlichkeit, auf ‘Antworten’ zu drücken”.

B1: “Aber da muss man sich einloggen. Sie verschaukeln uns!”

StA: Wenn ich eine gmx-Adresse habe, muss ich mich bei gmx einloggen.

M: Ja, richtig. “Dann war sie halt noch aktiv, aber das ist eine Formalität. Sie leiten daraus ab, dass ich aktiv sei”.

VR: Der Herr Landschützer schreibt noch, Sie sollen ihm Ihre Zuwendungen an andere Mitglieder bekannt geben. “Mein Weltbild hinsichtlich der Schweiz ist grad um 180° umg’folln.” In der Mail werden Sie informiert über offene Abrechnungen und Herr Landschützer bittet Sie noch, Zuwendungen bekannt zu geben.

M: Weil er eine Aufstellung machen will wegen der Anerkennung, um Zugang zu Geldmitteln zu erhalten.

B1: “Entweder Sie verschaukeln uns von A bis Z oder Sie haben wirklich ein psychiatrisches Problem. Ist was diagnostiziert bei Ihnen?”
M: “Sie drehen mir das Wort im Mund um!”
B2: “Sie reiten sich immer weiter in die Sch.eisse rein.”

M: Sagt etwas von “Geld” und “Anerkennung”.

Beide Beisitzerinnen: Es ergibt sich aus dem Akt, dass es Spesenabrechnungen an ‘Beamte’ gibt.

M: Ich habe gesagt, dass es z.B. Zuwendungen für die Autoreparatur von Ullrich Zimmermann gab.

StA: Im Schreiben stehe auch: “Für die Zahlung der Ausweise bitte ich auch um eine Abrechnung”.

M: Der ICCJV hat Ausweise gedruckt und ich habe Beiträge geleistet.

VR: Was für Ausweise waren das?

M: Kreditkartenformat.

VR: Wie teuer?

M: So 3000.

VR: Franken? Euro?

M: Wahrscheinlich Euro.

VR: Und warum bezahlen Sie das?

M: Ich weiss nicht, ob ich der einzige war.

VR: Aber warum und vor allem an wen?

M: Um Ausweise zu erstellen.

VR: An wen?

M: Diejenigen, die die Ausweise gemacht haben.

VR: Wer ist das?

M: Ich weiss es nicht mehr.

VR: Wozu braucht man Ausweise? “Dass das a bissl amtlich ausschaut, oder?”

M: Ja.

VR: Haben’s Spesenabrechnungen gemacht vor 2018?

M: Ich meine, ja.

VR: Wann war das?

M: Ich habe zwei- oder dreimal Spesenabrechnungen eingereicht.

VR: Wo?

M: Ich habe sie immer im Modelhof dem Herrn Landschützer übergeben. Ich habe für Aufwendungen Rechnungen gestellt.

VR: Wer war der Adressat dieser Rechnungen?

M: Der ICCJV.

VR: “Von welchen Beträgen sprechen wir da, Herr Model? Daumen mal Pi?”

M: “Einige Dutzend Tausend”.

VR: Franken oder Euro?

M: Franken.

VR: Haben Sie Umsatzsteuer ausgewiesen?

M: Nein.

VR: Warum?

M: Weil das eine Pro-Forma-Rechnung war, die nicht zu einer Bezahlung führt.

StA: Also eine Scheinrechnung.

VR: Wozu?
M: Damit es so aussieht, dass der ICCJV eine Tätigkeit mit Spesen etc. hat. Das ist wichtig für die Anerkennung. Wir sprechen von der Zeit zwischen Oktober 2015 und Mai 2017.

VR: Zitiert aus einer Spesenabrechnung, “da steht: ‘für Deine Arbeitszeiten’”. Was haben Sie für den ICCJV gearbeitet?

M: Ich habe vorhin von einem Zeitaufwand von 10-15 Tagen gesprochen.

VR: “Was kostet der Herr Model?”

M: 1000 Franken pro Tag. Ich habe Zeit verbracht an insgesamt sieben Tagungen, wo ich teilweise gar nicht da war.

Die Beisitzerinnen: Was haben Sie gemacht?

M: Referaten beigewohnt zum Beispiel.

B2: “Wenn Sie was zuhören, kriegen Sie Geld?”
M: Ich habe keine Tätigkeit ausgeführt im ICCJV. Zum ‘Amt’ als ‘Friedensrichter’ kam ich wegen interner Schlichtung. Es hat Streit gegeben, da bin ich tätig geworden.

B2: Sie haben keine Bestallungsurkunde bekommen?

M: Diesen Begriff kenne er nicht.

[Wieder eine Bildungslücke, die einem echten Reichsdeppen nie passiert wäre.]

B2: Erklärt den Begriff kurz und erwähnt, das müsste “etwas mit einem Eid” sein.

M: Ich kann mich nicht an einen Eid erinnern.

B1: Wie oft macht man das, dass man Friedensrichter wird? Da muss man sich erinnern!

M: Er versuche es. Spricht davon, dass das Gericht vorhin “mich bedroht” hätte.

B1: “Passen Sie auf, was Sie sagen, dass wir Sie bedroht haben!”

M: Vorhin haben Sie unglaublich Druck aufgesetzt, als es um Zug etc. ging.

B1: Es wäre eine Verleumdung, wenn Sie sagen, dass wir Sie bedroht hätten. “Sie sind einfach nicht gewohnt, dass Ihre Handlungen hinterfragt werden”.

Verteidiger (V): Beeilt sich, zu sagen, M meine nicht eine Drohung im strafrechtlichen Sinne, sondern “dass es für ihn eine bedrohende Situation war”.

StA: “Hatten Sie einen Ausweis, wo ‘Friedensrichter’ drauf gestanden ist?”

M: Ja. Es stand ‘Justice of the Peace’ drauf und ein Foto von mir.

[Den Pappnasenausweis eines “Major Chief Sheriff” kann man hier bewundern. Den Ausweis eines “Justice of the Peace” muss man sich wohl ähnlich vorstellen, nur dass wahrscheinlich der Sheriff-Stern fehlt.]

B1: Warum haben Sie einen Ausweis, wenn Sie sagen, man habe das Anerkennungsverfahren noch machen müssen? Die Frage war: Warum gibt es einen Ausweis, wenn es den ICCJV noch nicht gibt?

M: Der ICCJV ist in Entstehung. Ich habe den Ausweis längst nicht mehr und habe ihn nie verwendet.

VR: Das heisst, Sie haben darauf vertraut und gehofft, dass die ‘Schwangerschaft’ zur ‘Geburt’ führt.

M: Ja, bis Ende 16, als die Erschütterung eingetreten ist.

VR: Wozu braucht man Ausweise, wenn noch ‘Schwangerschaft’ herrscht? Wenn ich wen umbringen will und eine Waffe kaufe, dann ist das eine Vorbereitungshandlung und strafbar in der Schweiz und in Österreich. Ausweise herzustellen, ist eine Vorbereitungshandlung.

M: Ja.

Nun bezieht sich die StA auf eine Mail vom Dienstag, den 4. Oktober 2016 mit Betreff: “SWIFT-Bestätigung”. Die Mail sei von M an Marcus Steiner und Willibald Landschützer gesendet worden.

Die StA zitiert aus der Mail: “Ich bin jetzt in der Lage, die SWIFT -Bestätigung zu senden”, und fragt: Wenn das ein privates Darlehen war, warum sendet M diese Mail an Landschützer und an Steiner?

M: Das Darlehen war auch an Marcus Steiner.

[Steht so in meinen Notizen, denen ich an dieser Stelle aber nicht traue, auch wenn M schon ein paarmal mit seinen Antworten ins Klo gegriffen hat. Vom Zusammenhang her dürfte M eher gesagt haben, dass die Mail an beide Pappnasen ging, oder dass Steiner dabei war, als er mit Landschützer das “Darlehen” vereinbarte. Im letzteren Fall wäre die folgende Äusserung der Staatsanwältin eher als ungläubige Frage gemeint.]

StA: Als M seinen ‘mündlichen Vertrag’ mit Herrn Landschützer machte, war Marcus Steiner auch dabei.

VR: Dass der Herr Steiner dabei war, ist für mich jetzt ganz was Neues.

StA: Was geht Herrn Steiner ein privates Darlehen an Herrn Landschützer an?

M: Die beiden waren “wie Zwillinge”. Für mich war es gut, dass Herr Steiner dabei war, weil es sich um einen mündlichen Vertrag handelte. Aber Marcus Steiner ist kein Handwerker, er kann nicht wie Herr Landschützer mit seinem Handwerk eine Sicherheit geben.

B1: Wissen Sie Herrn Steiners Beruf?

M: Nein.

B1: Vielleicht war er Handwerker.

StA: “Sie verstehen schon, dass sich daraus nicht ergibt, dass das a Privat-Darlehen war. Das ist nur einer von 1000 Beweisen, i glaub, Sie verstehen das einfach nicht. Weiters interessiert mi das Wort ‘Schutz’.” Was damit in dieser Mail gemeint sei?

M: Da gehe es um das Thema Internet-Kriminalität.

StA: Wie können Herr Steiner und Herr Landschützer Sie vor der Internet-Kriminalität schützen?

M: Es geht um diese SWIFT-Daten. Kriminelle könnten sich Zugang verschaffen.

VR: “Sie schreiben: ‘Ich bin als Sender sichtbar’.”

StA: “Sie wollen einfach nicht mit dem ICCJV in Verbindung gebracht werden.”

VR: “Das ist eine konkrete Verdunkelungshandlung, wenn Sie mich fragen.”

M: Ich habe keinerlei Rechtsmittel ergriffen, als die österreichischen Behörden bei der LGT um Offenlegung ansuchten.

StA: Sie wollten nicht, dass Sie mit dem ICCJV in Verbindung gebracht werden.

VR: Die Nachricht war vom 04.10.16, da haben Sie auch die ICCJV-Mailadresse verwendet.

StA: Aber Sie bleiben dabei, es war ein privates Darlehen.

M: “Absolut.”




Strafsache Dr. Model, Teil 9: Pappnasen-Spotting de Luxe – und für den Angeklagten wird es brenzlig

Die ICCJV-Kadermitglieder Landschützer und Steiner, umringt von Justizwachebeamten, auf der Anklagebank im Landesgericht Krems 2017.

Incipit liber III.

Nach den Erfahrungen des gestrigen Tages ist mein Plan für heute klar: Gleich von Anfang an alle noch unbekritzelten Papyrusrollen mitnehmen (glücklicherweise bin ich in der Hinsicht eine Prepperin und habe einen ordentlichen Vorrat dabei), die Mittagspause unbedingt für die Energiezufuhr nutzen, auch wenn sie kurz ist, und vorher sicherheitshalber ausgiebig frühstücken.

Gesagt, getan.

Meine Notizen von diesem Morgen beginnen in einem hierzulande weniger gebräuchlichen Alphabet, ein Zeichen für leichte Paranoia meinerseits. So verfahre ich, wenn ich wirklich nicht will, dass irgendwer zufällig einen Blick auf meine Notizen erhascht und sie gleich entziffern kann. Haha. Als ob meine mit Kürzeln und Stenozeichen durchsetzte Sauklaue im “normalen” (lateinischen) Alphabet einfach so lesbar wäre…

Auch heute bin ich mehr als rechtzeitig im Gerichtsgebäude. Daniel Model (M) und seine Tochter (T) erscheinen und begeben sich gleich zum Schwurgerichtssaal, wobei T noch längere Zeit wird draussen bleiben müssen. Gerade als ich beschliesse, ebenfalls hineinzugehen, erscheint auch der “Zuseher” von gestern, der sich als Verfassungsschützer herausgestellt hat, und betritt den Verhandlungssaal knapp vor mir.

Statt wieder in der hintersten Reihe Platz zu nehmen, setzt er sich aber diesmal ausgerechnet schräg vor meinen gestrigen Platz.

Würde ich ja nicht so machen an seiner Stelle. Immerhin hätte ich theoretisch eine Deppensympathisantin sein können.

Da mein gestriger Platz ein sehr guter Platz ist, lasse ich es mir nicht nehmen, auch heute wieder dort zu sitzen. Sämtliche anderen Plätze sind zu diesem Zeitpunkt frei. Der Verfassungsschützer könnte sich also problemlos anderswohin setzen, wenn es ihn stört, dass ich von meinem Platz aus zwangsläufig die beste Aussicht auf seinen Laptop habe.

Er bleibt aber dort bis zur ersten Verhandlungspause, weshalb ich ebenso lange mit der Aufgabe konfrontiert bin, nicht hinzusehen. Und ich werde euch nicht verraten, ob ich diese Aufgabe gemeistert habe oder doch wie Lots Weib zur Salzsäule erstarrt wäre bzw. wie Orpheus meine grosse Liebe an die Unterwelt verloren hätte; nur soviel: Nicht hinsehen zu dürfen und an dieser Aufgabe zu scheitern, ist ein uraltes Sagenmotiv. Und was sagt uns das? Trotzdem hinzusehen ist etwas zutiefst Menschliches.

Während ich also nicht hinsehe, was der Verfassungsschützer macht, fallen mir gewisse Anzeichen einer schleichenden “Verluderung” der Sitten im Gerichtssaal auf (um ein Wort des gestrigen Tages aufzugreifen). Die Staatsanwältin beispielsweise sitzt in ihrer Robe allein vorne und hat ihre Maske nicht über die Nase gezogen. Ist das etwa schon beginnende Staatsverweigerung? Dasselbe beobachte ich beim Gerichtsdiener Nr. 1. Es gibt nämlich zwei Gerichtsdiener – falls das der korrekte Begriff ist –, einen Mann und eine Frau, die gestern praktisch nichts zu tun hatten.

Irgendwann kommen dann doch noch drei “Zuseher” rein, und ich verwende wieder das lateinische Alphabet.

Um 9:58 treten die Richter ein und es wird brav aufgestanden. Nun geht es weiter mit der Vernehmung des Angeklagten.

Vorsitzender Richter (VR): “Irgendwas Ergänzendes von Ihnen, Herr Dr. Model, zu Ihrer Aussage von gestern?”

M: Nein.

VR: Ob das Gerücht stimme, dass M 2006 “eigenes Geld” mit seinem Konterfei darauf “drucken” liess?

M: Das war kein “Geld”, sondern Edelmetallmünzen.

VR: Aus welchem Material?

M: Aus Silber. Bei diesen Münzen handle es sich nicht um ein Zahlungsmittel, sondern er habe eben, wie gestern schon erwähnt, “Freude an Edelmetall”. Dieses biete Sicherheit für Währungsturbulenzen. Barren seien in so einer Situation unpraktisch, Münzen “in Krisenzeiten passend”.

Beisitzende Richterin Nr. 1 (sitzt aus meiner Sicht links, kurz B1): Als was, als Zahlungsmittel?

Beisitzende Richterin Nr. 2 (sitzt aus meiner Sicht rechts, kurz B2): Sie habe in einem Artikel von diesen Münzen mit Ms Konterfei gelesen.

M: Das war mir nicht angenehm, weil ich wusste, dass das interpretiert wird, aber auf Münzen ist ein Konterfei üblich.

B2: Nicht immer, es gibt auch Münzen mit Edelweiss drauf oder mit Tieren.

M: “Währung” komme von “währen”, heute sei die Bedeutung dieses Wortes “erschüttert”. Übrigens seien die Münzen nicht “gedruckt”, sondern geprägt.

B2: Meiner Meinung nach wollte M selber was herstellen, eine Alternative zum Staat, wie beim “Gerichtshof”.

M: Währungen seien nicht immer staatlich, erwähnt Kryptowährungen als Beispiel.

VR: 2006 gab es aber noch keine Kryptowährungen. Ob Kryptowährungen in der Schweiz ein offizielles Zahlungsmittel seien?

M: Man könne in sie investieren oder damit handeln.

VR: Das geht auch mit Heroin, Waffen, Elfenbein.

Verteidiger V: Worum geht es hier? Ms Münzen seien ja gar nicht im Umlauf.

Alle Richter: Das Bild eines zurückhaltenden Unternehmers bröckelt. Als Richter dürfen wir Fragen stellen!

[Auch hier war mein Gedanke wieder der, dass die Richter das Vorhandensein dieser nie im Umlauf gewesenen Münzen etwas über Gebühr in Richtung Staatsfeindlichkeit Models interpretieren.

Dass jemand Münzen mit seinem Konterfei prägen lässt, ist ja wohl eher ein fremdschamwürdiger Ausdruck von Selbstverliebtheit äääähhhh… etwas, was doch jedem mal aus Versehen passieren kann.]

Nun schickt der VR Gerichtsdienerin 2 (GD2) raus, sie solle nachschauen, ob Willibald Landschützer schon da sei, “dann können wir den Vorführ-Aktionismus starten”.

GD2 verlässt den Saal durch die Zusehertür, kommt gleich darauf zurück und meldet: Willibald Landschützer, Marcus Steiner und Wolfgang Empacher sind da.

VR: Alle reinführen.

Durch die Tür des “Zuseher”-Bereichs treten alsdann Marcus Steiner, Willibald Landschützer und Wolfgang Empacher und bleiben in wenigen Metern Entfernung zu meiner Linken stehen.

Jeder der drei wird kurz aufgerufen und meldet sich mit einem knappen “Ja” oder “Hier”, Empacher hebt salopp die Hand zum Gruss.

Da stehen sie also, die Oberpappnasen: der General Director, sein Vize und der Finanzchef bzw. Obermöchtegernsheriff. Die unheilige Dreifaltigkeit des ICCJV. Die Folterknechte der deutschen und englischen Sprache!

Für mich ist das ein besonderer Augenblick, denn trotz meiner ins Jahr 2017 zurückreichenden Beschäftigung mit dem Pappnasengericht habe ich keinen von dessen Protagonisten jemals zu Gesicht bekommen. Jetzt ist einer der Momente, in denen das Internet plötzlich wahr wird.

Bei ihrem Anblick denke ich, dass ich mir die drei Deppen nicht wesentlich anders vorgestellt habe. Steiner ist ein klein und etwas dicklich wirkender Typ um die 50 mit Babyface und spärlichem Haarkranz. Für den ehrenwerten General Director eines internationalen Common-Law-Gerichtshofes würde ihn niemand spontan halten; für einen Staubsaugervertreter oder einen Gebrauchtwagenhändler mit nichtleerem Vorstrafenregister – vielleicht.

Landschützer ist geschätzt um die 60, grauhaarig, markante Augenbrauen. Mir scheint er von Natur aus etwas dümmlich-naiv dreinzublicken. Den fähigen Tischler sieht man ihm ebensowenig an wie den Möchtegern-Obersheriff.

Empacher macht mit Glatze und Tätowierungen den Eindruck eines in die Jahre gekommenen Hooligans, wirkt aber nicht unmittelbar gefährlich.

Der VR fragt die Pappnasen: “Haben Sie eines der 2G?”

Alle drei verneinen.

VR: “Warum hob I des g’wusst?” Haben Sie Kontakt gehabt mit Eva Natascha Pochmann?

Alle drei verneinen.

Der VR weist GD2 an: “Polizei anrufen, Mädchen abholen” plus Ordnungsstrafe für die unentschuldigt Fehlende. Zu den drei Pappnasen sagt er, sie dürften wieder rausgehen und könnten einen Kaffee trinken, bis sie drankommen.

Das Dreigestirn des ICCJV verlässt daraufhin den Gerichtssaal.

VR, zu M: Wir waren bei den Münzen. Wo bewahren Sie diese auf?

M: Zu Hause im Safe. Ich mache gar nichts damit; in einer Krise kann man damit einen Sack Kartoffeln kaufen.

V: Bittet darum, dass es ins Protokoll geschrieben werde, dass die Münzen im Safe liegen und nicht verwendet werden.

M: Der Jahrgang 2006 sei nicht korrekt; es gebe Münzen mit den Jahrgängen 09, 10 und 11.

VR: Zeigt jetzt das Foto von der Motorradtour, das V gestern allen überreicht hat, um Ms Abwesenheit bei einem der ihm vorgeworfenen ICCJV-Treffen zu belegen. Auf dem Foto sind allerdings nur zwei Motorräder zu sehen, keine Menschen.

VR: Was heisst das? Von welchem Datum stammt das? Ohne eine Antwort von M abzuwarten, weist er nebenbei darauf hin, die Kontrollschilder hätten einen falschen Winkel, “ich bin Biker, wissen’s” [was er da genau gemeint hat, kann ich nicht beurteilen, ich bin nämlich keine Bikerin, wissen’s. Aber wir halten fest: Der VR ist nicht nur Hobbytischler, sondern auch Biker]. Der VR fachsimpelt dann im Alleingang ein wenig über die auf dem Foto zu sehenden Modelle, wobei er richtig errät, dass die Harley dem M gehört und das andere Motorrad dessen Sohn. “Was beweist dieses Foto? Das sind zwei Motorräder”.

M: Das Foto war im WhatsApp Family Chat. Schlägt vor, dass T dies vorzeigen solle (allerdings ist sie nach wie vor ausgesperrt).

B1, B2: Und da sieht man dann Sie drauf?

M: Nein, nur als Absender.

Alle Richter: Das beweist nichts.

M: Ich will damit sagen, an diesem Datum war ich nicht am Modelhof.

VR: Wo waren Sie angeblich?

M: In Liechtenstein.

Eine der Beisitzerinnen: Wie weit ist das vom Modelhof entfernt?

M: Ca. eine Stunde, 100km.

VR: “Das wage ich zu bezweifeln.” Nimmt die ebenfalls gestern von V ausgehändigten Flugtickets, “Flugtickets, was sehe ich da?”

M: Das soll zeigen, dass wir an diesem Datum (19.08.17) nach Thüringen geflogen sind. Meine mittlerweile pensionierte Assistentin hat das organisiert.

VR: Rechts oben steht ‘03.08.10’ in der E-Mail von Roger XY. Soll das 2010 heissen? “Versteh i ned”.

M: Ich auch nicht.

VR: Unten steht dann das Datum des Fluges nach Eisenach. Das bedeutet, dass Sie um 19:40 wieder zurück am Flughafen Altenrhein waren. Sie könnten theoretisch noch was gemacht haben.

V: 03.08.10 kann auch eine Flugnummer sein.

VR: “Sie verstehen schon, dass man kein Jurist sein muss, dass man…” (zeigt wieder das Foto).

Ein Geschworener weist darauf hin, dass auf dem Ticket “für Sie und für G. C.” steht.

M: Erklärt den Anlass, den er am 19.08.17 in Thüringen besucht hat, und die Buchung vorher.

VR: Dem Geschworenen ist aufgefallen, dass bei den “Passengers” G. C. nicht mehr dabei ist. Warum ist das so?

M: Das Flugzeug hatte sechs Plätze…

VR: Da steht “für Sie und G. C.”.

M: G. C. ist wieder “rausgeflogen”, weil er als Freund meiner Tochter in der “Rangfolge” zuletzt kam. Er kam dann nicht mit an den Anlass.

VR: Was kost’ so a Flug etwa?

M: Die Flugzeit sei eineinhalb Stunden, da koste ein Weg 3000 Franken, retour 6000.

VR: “I hab no was herausgesucht”, und zwar “das Protokoll vom BVT zu Willibald Landschützer”. Dessen Einvernahme habe am 01.08.2019 stattgefunden. Der VR zitiert, was Landschützer dort ausgesagt hat: Im Sommer 2015 oder 2016 habe ein Vortrag von Joe Kreissl stattgefunden, auch M sei als “Zuseher” im Publikum gewesen. So habe man sich kennengelernt. Im Oktober habe M dann den ICCJV in den Modelhof eingeladen und dem Pappnasengericht dort kostenlos einen Raum zur Verfügung gestellt.

M: Das ist korrekt.

[Dass M einen Vortrag des Staatsverweigerers und Holocaust-Verharmlosers Kreissl besucht hat, wirft allerdings ein denkbar schlechtes Licht auf ihn.]

VR: Also des haben Sie dann dem ICCJV zur Verfügung gestellt, gratis.

M: Ja, aber es gab keinen selbstständigen Zugang für den ICCJV.

VR: Warum gibt es diese Vereinbarung namens “Prekarium”, wo etwas von 100 Franken pro Monat drinsteht?

M: Das kann ich jetzt nicht sagen.

VR: Wer hat den Vertrag angeregt?

M: Verfasser war einer der drei Unterzeichner.

VR: Zitiert weiter aus dem Einvernahmeprotokoll: “Am 07.08.16 gab mir M eine Vollmacht für den Transport von 5kg Gold. Das Gold wurde in Deutschland übergeben.”

M: Das ist nicht richtig. Die Übergabe war im Thurgau, in Weinfelden.

VR: Zitiert weiter: Danach habe Landschützer das Gold in Deutschland verkauft, dann in einem Hotel 150000 Euro an “Dr. Dragan Markovic” übergeben; den Rest habe er “für private Ausgaben verwendet”. Und dann stehe da: “Der Betrag war für den ICCJV gedacht, gewusst hat’s keiner vom ICCJV”. Diese Stelle sei aber “durchgestrichen” worden und statt dessen stehe da, der Betrag sei “für ein Trading mit 100-facher Hebelung” gewesen. Vereinbart sei gewesen, dass das Geld mit 10% Zinsen innerhalb eines Jahres zurückgezahlt werde. Das sei bis heute nicht erfolgt, “obwohl ich das des öfteren eingemahnt habe”. M habe versucht, das Geld nach Zypern zu transferieren. (Zu M:) Sie haben das Geld überwiesen.

M: Das sei aktenkundig.

V: Das ist gestern alles erarbeitet worden.

M: Das war der zuerst versuchte Geldtransfer. Das Geld ist zurückgekommen, bevor ich das Gold übergeben habe. Es ist definitiv nicht richtig, was Herr Landschützer sagt, dass ich ihm das Gold in Deutschland übergeben hätte.

VR: Zitiert aus dem Einvernahmeprotokoll, wie Landschützer sich zur E-Mail-Korrespondenz vom Januar/Februar 2018 zwischen ihm und M äussert: Ich hatte ein schlechtes Gewissen [wegen des in den Sand gesetzten Geldes] “und wollte ihn durch diese Informationen beruhigen”. Gefragt nach der “Ausrüstung” des ICCJV habe Landschützer angegeben: “Im Endzustand wäre der ICCJV international anerkannt und auch wie ein Exekutivorgan ausgerüstet gewesen”. Das “Gründungsbuch” des ICCJV sei bei Veranstaltungen dabei gewesen, Interessierte konnten sich eintragen. Der ICCJV war nicht dazu gedacht, “staatsfeindliche Handlungen zu setzen”, sondern Landschützer sei daran gelegen gewesen, “dass ich mich für Menschen- und Völkerrecht einsetze und dies in Österreich auch erlaubt ist”.

Anschliessend geht es um den Widerspruch betreffend die Befristung und Verzinsung des Darlehens, da M ja von einem unbefristeten, zinslosen Darlehen gesprochen hat. Landschützer hat in seiner Aussage eine Frist von einem Jahr und 10% Zinsen erwähnt. Die Richter finden die Klärung wichtig für Ms Glaubwürdigkeit.

An dieser Stelle bemerke und notiere ich in einem speziellen Alphabet, dass der Verfassungsschützer vor mir seine Maske gänzlich abgenommen hat. Die Verluderung der Sitten schreitet voran.

V weist auf einen Text hin, wonach M auch 10% nach einem Jahr gefordert hätte; allerdings handle es sich nicht um eine Befristung des Darlehens.

VR: “Differenzen” zwischen M und dem ICCJV hätten 2017 dazu geführt, dass der ICCJV aus dem Modelhof vertrieben wurde. “Welche Differenzen hot’s denn do gebn?”

M: Die Lage hat sich für mich Ende 2016 verändert wegen der Anzeige von Mühlböck; der Begriff “Nötigung” tauchte auf; ich war alarmiert und musste die Verhaftungen in Österreich zur Kenntnis nehmen. Da habe es bestimmte “Verhaltensweisen gewisser Mitglieder” gegeben, “das geht nicht”.

Nun kommt es zu einer bizarren Szene: Der VR, beide Beisitzerinnen und beide Gerichtsdiener wühlen sicher eine Minute lang intensiv in dem riesigen Aktenberg hinter dem Richterpult, um ein anscheinend tief vergrabenes Dokument des Pappnasengerichts zu finden. Endlich taucht das Dokument auf.

Der VR bezieht sich zunächst auf einen Beleg für die Rücküberweisung des ersten Geldbetrages vom 02.11.16: “Das Datum könnt passen, Herr Model?”

M: Ja.

VR: Haben Sie eine Erklärung dafür, warum der Herr Landschützer in der Folge Gold kauft, jede Menge, z.B. 2017? Es gibt viele Belege.

M: Dazu habe ich keine Informationen.

VR: Liest aus dem rausgewühlten Dokument des ICCJV vor (ein Dokument eines “Common Law Chapter” oder ähnlich). Darin gibt es bereits den Begriff der “Sheriffs” und deren Autorität wird behauptet; als Aufgaben der “Sheriffs” zitiert der VR: “Verteidigung friedlicher Verhaltensstandards”, der Sheriff “führt vor, vollstreckt und treibt ein”; er sei “keinem zivilen Recht und keinem Strafrecht unterstellt”, und “jetzt wird’s guat”, der Sheriff sei “lediglich den lebenden Menschen” verpflichtet. Bei toten Menschen mache das ja auch keinen Sinn, spottet der VR.

[Ich bin mir nicht sicher, ob der VR den Hintergrund versteht: “Lebende Menschen” ist bei Staatsverweigern der Gegensatz zu nicht lebend erklärten “Personen”. Eine der Beisitzerinnen hat es aber erfasst und bemerkt:]

B2: “Typisch Staatsverweigerer!”

VR: Zitiert weiter: Die Sheriffs sind befugt, “eine Miliz zu bilden”, “berechtigt zum Tragen von Waffen”. Bei dem Dokument handle es sich um eine Art Gästebuch mit dem Gründungsvertrag, das “Gründungsbuch des ICCJV”. “Was sogn’s dazu? Kennen’s des oder kennen’s des ned?”

M: – – – [Steht so in meinen Notizen. Kann heissen, dass er nichts geantwortet hat, oder dass er etwas für mich Unverständliches gesagt hat und dann vom VR gleich wieder überfahren wurde.]

VR: “Wenn i zum Motorradclub geh, dann schau i mer die Statuten an!”, “Und Sie wuiln mer ernsthaft verklickern”, dass Sie bei einem “Verein” dabei sind und sich nicht kümmern, was die machen? Es gibt doch dazu eine Verpflichtung, “geben’s mer Recht?”

M: Meine Vorgehensweise war: Mitte 2015 habe ich die Mitglieder des ICCJV eingeladen, um die Statuten etc. anschauen zu können. Am Treffen wurde mir das ‘Wiener Statut’ vorgestellt.

VR, zum ‘Wiener Statut’: “Tschuldigung, des is Wischi-Waschi, oder?” Zitiert aus der Einleitung des ‘Wiener Statuts’ lauter Mensch-Personen-Gesülze, macht sich ausgiebig darüber lustig und meint, diese Präambel “ist komplett wertlos, wenn Sie mi frogn”. – “Kennen’s den Hans Kelsen?” Das sei der Verfasser des österreichischen BVG.

M: Nein.

VR: Im ‘Wiener Statut’ [oder einem anderen Pappnasendokument, “Gründungsvertrag”?] stehe, dass am BVG das Volk nicht mitgewirkt habe und dass das BVG keine Grundrechte enthalte. “In der Schweiz hat das Volk an der Bundesverfassung mitgewirkt, richtig?”
M: Zumindest darüber abgestimmt.

VR: Zitiert weiter aus dem Pappnasendokument und kommentiert: “Des san irgendwelche Phrasen, die irgendwo auf Wikipedia rumhupfen”; zitiert weiter: “Es gibt auch die Möglichkeit zur Kontrolle dieser Gerichte durch unser Gericht”, und mit vielsagendem Blick: “Ernsthaft?”

M: Er werfe sich “eine gewisse Oberflächlichkeit” vor. Gerade im ‘Wiener Statut’ stehe, dass es um die Erlangung der Anerkennung bei internationalen Organisationen gehe.

VR: “I find des ned!” Ob M wisse, wer das geschrieben habe? Da stehe nur “wir”.

M: Nein.

Das Handy des VR klingelt. VR: “I hob an Besprechungstermin ganz kurz mit der Polizei”; allerdings hebt er nicht ab, sondern zitiert kopfschüttelnd weiter: “… und wird beim Weltpostverein in Bern hinterlegt”.

M: In Bern war ich nicht.

VR: Haben Sie es unterschrieben?

B2: Das ist eine simple Frage.

B1: Das ist kein kleines Beschlüsschen, sondern DER Gründungsvertrag.

Es entsteht eine kurze Verwirrung darüber, von welchem Pappnasendokument gerade die Rede ist. Antwort: vom “Gründungsvertrag”; V und M haben das genau wie ich nicht ganz richtig verstanden.

VR: Sie sind der Gründer und Initiator dieses “völkerrechtlichen Gründungsvertrages”.

M: Gemäss den Unterlagen weiss ich, dass es 2014 eine “Urgründung” des ICCJV gegeben hat. Da war ich nicht dabei.

VR: 2. Oktober 15, da waren Sie schon dabei?

M: Nein.

VR: Da ist Ihre Unterschrift mit “Fingerprint” dabei. Ich kann auch Ihren “Fingerprint” abgleichen lassen, wenn Sie das wollen! In Zug war das.

M: Ich war nicht in Zug.

Beide Beisitzerinnen: Die Frage war: Haben Sie das unerschrieben, ja oder nein? Sie reden dermassen viel herum!

M: Ich war nicht in Zug, am 02.10. hatte ich keine Kenntnis von diesem Anlass.

Beisitzerinnen: Zum 10. Mal, haben Sie’s gelesen und unterschrieben, “ist ja wurscht, wann”?

VR: “Haben’s des unterschrieben oder ned?”

M: Erlauben Sie mir die Unsicherheit?

Die beiden Beisitzerinnen, fassungslos: Das wird immer besser, wir müssen bald einen Psychiater bestellen, ob Sie zurechnungsfähig sind. Die Geschworenen können sich ein eigenes Bild machen.

B1: Ich glaube Ihnen nicht, dass Sie sowas unterschreiben, ohne es durchzulesen.

M: Ich muss mir eine gewisse Oberflächlichkeit vorwerfen.

Allmählich herrscht dicke Luft da vorne, B2 warnt: “Langsam werd’ ich eh grantig”. M habe immer noch nicht klar geantwortet.

VR: “Ich hol gern zwei Sachverständige hierher, die alles, was Sie sagen, bewerten.” Dann stelle sich auch die Frage der Gefährlichkeit, “wissen’s, was das heisst nach österreichischem Recht? Anstaltsunterbringung!”

M: “Es ist glaub’ naheliegend, dass ich nicht gefährlich bin.”

B1: Sie stellen sich immer über andere, wollen Richter sein, jetzt auch noch Psychiater.

VR: Haben Sie unterschrieben?

M [nach einigen Momenten des Zögerns]: Ja.

VR: Ist das Ihre Unterschrift?

M: Das ist meine Unterschrift.

VR: Können Sie sich erinnern, einen “Fingerprint” gegeben zu haben?

M: Das ist schwer zu erinnern, weil das Datum nicht klar ist.

VR: “Nochmal, haben’s das durchgelesen? Englisch können’s, Deutsch auch?” Und was für Methoden gibt es, Gerichte zu kontrollieren? “Wir haben Methoden, um Richter uns gefügig zu machen”, was soll der entsprechende Satz heissen? “Haben’s das durchgelesen, ja oder nein?”

M: Nein.

VR: Warum unterschreiben Sie es dann?

B2: Kennen Sie die Strafdrohung dieses Paragraphen? Es wird brenzlig für Sie!

VR: Sechs Monate Mindesthaftstrafe!

B1: Häfn!

M: Er sei davon ausgegangen, dass das bei der Einreichung [bei internationalen Organisationen, die das Pappnasengericht anerkennen sollten] einer Prüfung unterzogen worden wäre.

V: Bittet darum, dass dies protokolliert werde.

Das bringt die beiden Beisitzerinnen richtig in Fahrt, sie stauchen V zusammen, das sei eine “absolute Unart”, wie er immer wieder verlange, dass irgendwas protokolliert werde.

[Tatsächlich hat V das bereits einige Male gemacht, ohne dass ich es mitgeschrieben hätte, und schon zuvor war das Gericht not amused. Da sieht man einmal, dass ich durchaus auch Dinge aussparen muss.]

Auch der VR ist ungehalten: “Wie ich das in mein Protokoll reinbringe, übernehme ich.”

VR, zu M: “Sie sind davon ausgegangen, dass irgendwas no geprüft wird. Durch wen?”

B2: “Diese aufschiebende Bedingung ist nicht im Dokument”.

In diesem Moment kommt die Meldung herein, dass Natascha Pochmann, die unentschuldigt abwesende Zeugin, in Österreich nicht gemeldet sei, sie sei “nach unbekannt verzogen”. Der VR lässt sie ausschreiben, auch international.

VR, zu M: Ob M sich mit “Methoden der Kontrolle” identifizieren könne?

M: Nein.

VR: Bringt ein makaberes Beispiel: Was, wenn jemand ohne zu lesen ein Dokument unterschreibe, in dem ein Tötungsaufruf enthalten sei? Ob er dann nach erfolgter Tötung sagen würde: “Ups, tut mir leid”? “Das Gute an den Neuen Medien ist, wenn einer da Scheis.se schreibt, kommt er auch hierher. Wenn der Herr Kickl Bledsinn redet, wissen’s, das ist der FPÖler, dann kommt der auch hierher.” Zieht über den Begriff “Deputy Sheriff” her, der in den Pappnasendokumenten auftaucht, den Begriff gebe es gar nicht. “Nach meiner bescheidenen Meinung sind die ICCJV-ler Vollidi0ten!M: “Ich hatte nie staatsfeindliche…”

VR [fällt ihm ins Wort]: “Das sagt der Herr Landschützer auch, auf den freue ich mich!”

B1: Mit “oberflächlich” meinen Sie, dass Sie es gesehen, aber nicht genügend angeschaut haben.

VR: Was soll der “Gründungsvertrag” überhaupt heissen?

M: Ich weiss es nicht.

B1: Gestern bedauerten Sie noch, dass der ICCJV nicht zustandegekommen sei.

M: Mein Idealismus am Anfang bezog sich auf die Freiwilligkeit und die Schiedsgerichtsbarkeit.

B1: “Aber da geht es nicht darum, sondern um Sheriffs, die wen mitnehmen. Und Sie stehen ganz oben in der Nahrungskette als ‘Friedensrichter’.” Was hätten Sie verdient, wenn die “Geburt” des ICCJV zustande gekommen wäre?

M: [Sagt nichts oder etwas für mich Unverständliches.]

B1: Es gibt ein eigenes Gehaltsschema der “Beamten”. “I glaub mittlerweile, dass Sie da passend zu Ihrem Fantasiestaat endlich Untertanen gefunden haben”, wenn auch nicht die intelligentesten.

B2: Glauben Sie, dass das irgendwer anerkannt hätte, diesen Blödsinn? So vielbeschäftigt können Sie nicht sein, dass Sie sich Zeit nehmen für so einen Blödsinn!

M: Die Zeit, die er für den ICCJV aufgewendet habe, seien netto vielleicht 10-15 Tage gewesen.

B1: Niemand spricht von dieser Anerkennungsphase, nirgendwo steht das.

M: Ich war überzeugt, dass das im ‘Wiener Statut’ steht.

B2: Haben Sie das ‘Wiener Statut’ unterschrieben, ja oder nein?

M: Ich könnte es unterschrieben haben.

V moniert, dass M und er keine unterfertigte Version des ‘Wiener Statuts’ gefunden hätten. Auch dem Professor Lebisch, der das Gutachten darüber verfasst habe, hätten sie eine nicht unterfertigte Version vorgelegt.

Daraufhin entspinnt sich zwischen V und dem Gericht ein hitziges Wortgefecht betreffend das Gutachten und den Gutachter; V wird zum wiederholten Mal verbal zusammengestaucht.

M: Ich kann nicht mehr vollständig sagen, ob ich vor sieben Jahren ein Dokument unterzeichnet habe…

B1: Wenn es zum Schuldspruch kommt, starten wir bei sechs Monaten Freiheitsstrafe – wenn man geständig ist. Sie sind nicht geständig! “Wähnen Sie sich durch das Gutachten in Sicherheit?”

In diesem Moment wird der VR erneut angerufen und diesmal geht er ran. Deshalb wird eine Pause von fünf Minuten verordnet.

Ich habe es versäumt, auf die Uhr zu schauen, aber meiner Erinnerung nach war das etwa um die Mittagszeit.




Strafsache Dr. Model, Teil 8: Die Sache mit dem Gold

Das goldene Tor des Modelhofes.

Dem Gericht liegt offenbar nicht nur die vorhin angesprochene E-Mail von Willibald Landschützer an Daniel Model (M) aus dem Jahr 2018 vor, sondern auch Ms Antwortmail.

Der Vorsitzende Richter (VR) fragt: “Wissen’s noch, was’s g’schrieben haben” als Reaktion auf Landschützers Ausführungen über den ICCJV?

Der VR zitiert aus Ms Antwort: “Lieber Willi, danke für den sachlichen Bericht”, …, “Damit ist es mir nicht möglich, euch im Modelhof zu empfangen”. Weiter schreibe M, er sei als “Nazi” beschimpft worden im Zusammenhang mit einem “Unterschriftenblatt”, und stelle in der Mail die Frage, wie er darauf reagieren könne.

VR: “‘Danke für den sachlichen Bericht’, ist das Schweizer Höflichkeit?”

M: “Ja, ich merke, dass ich für Ihren Geschmack tatsächlich zu höflich bin.”

Eine der beisitzenden Richterinnen (B): Sich zu bedanken sei das eine, “sachlicher Bericht” das andere.

Die andere Beisitzerin (B): Und “wer ist ‘euch’?”

M: “Euch” sei der ICCJV. Er (M) sei in Deutschland von einem anonymen Mitarbeiter seines Unternehmens verunglimpft worden und habe wissen wollen, wie er angemessen darauf reagieren könne.

B: Hilfe vom ICCJV? Warum nicht von der Polizei?

M: Ich war bei der Polizei in Thüringen.

B: Wie soll der ICCJV helfen, wenn noch immer der Zustand der “Schwangerschaft” herrscht?

M: Man müsse unterscheiden zwischen dem ICCJV als “Institution” und den dahinterstehenden Menschen.

B: Das hat nichts mit Distanzierung zu tun! Sie haben gesagt, Sie wollten mit diesem Konstrukt nichts mehr zu tun haben!

VR: Zitiert aus der Mail nochmals Ms Frage, wie er reagieren solle “aus deiner oder eurer Sicht”.

M: [In meinen Notizen steht anstelle von Ms Antwort: “bla”.]

B: Ob es Zufall sei, dass Landschützer “Chief Sheriff” gewesen sei?

M: Er habe sich keine Sorgen gemacht, weil es keine Hinweise auf ein “Fehlverhalten der Österreicher” gegeben habe.

B: Aber Sie führen ja Due-Diligence-Prüfungen durch!

M: Dazu ist es beim ICCJV nie gekommen. “Das Kind ist in den Brunnen gefallen.”

VR: Wer hätte das überhaupt prüfen sollen? Der ICCJV akzeptiert kein anderes Gericht!

Der Verteidiger (V) meldet sich und will etwas vorlesen. M seien “gefälschte Dokumente von der UNO” vorgelegt worden.

VR: “Das war 2017, oder? Und da antwortet er 2018 immer noch ‘Danke für den sachlichen Bericht’?” Landschützer habe in seiner Mail ausserdem gefragt, ob das “Continental Foreign Office Europe” und der Tagungsort des “High Council” des ICCJV wieder im Modelhof sein dürfe. Dann zeigt der VR auf den riesigen Aktenberg auf dem Regal hinter den Richtern und meint: “Wissen Sie, wie viel ich da rot angestrichen habe? Die Einvernahme dauert noch 800 Stunden!”

[Warum nur habe ich das Gefühl, dass der VR mit dieser Schätzung nicht übertreibt?]

M: Er bedaure, dass seine Höflichkeit in Österreich nicht verstanden werde.

VR: Sie schreiben: Dass Sie wieder aktiv sein werden [beim ICCJV], hängt von gewissen Dingen ab.

B: Was hat das mit Distanzierung zu tun?

M: Gemeint sei: Die Entscheidung darüber wird in der Zukunft sein.

B: Das heisst ja: keine Distanzierung.

M: Im Schreiben stehe, dass er nicht mitmache.

VR: Das erinnere ihn an verschiedene IS-Prozesse. Dort hätten die Angeklagten auch gesagt, dass sie sich distanziert hätten, aber sie hätten bloss andere Frisuren gehabt. Sonst habe es keine Veränderung gegeben, sondern die gleichen Freunde, die gleiche Musik etc.

M: Er habe zu höflich reagiert.

B: Ob es Zufall sei, dass Landschützer beim ICCJV für die Finanzen zuständig gewesen sei und M vermögend sei?

M: Soziale Kontakte sind für mich eher durch die Menschen, nicht durch ihre Funktion bestimmt.

VR: Warum M nicht zurückschreibe: “Danke für die Information, aber das interessiert mich nicht. Denke bitte an das offene Darlehen.” Fragt weiter, was M denn für eine Antwort erwartet hätte bezüglich des “Unterschriftenblattes”.

M: Es war ja mein Problem, dass ich als “Nazi” bezeichnet wurde. Als Beweis war dieses “Unterschriftenblatt” angehängt.

[Bei dem “Unterschriftenblatt” könnte es sich um den Scan derjenigen Seite des “Gründungsvertrages” des ICCJV handeln, auf der M mit “Fingerprint” unterschrieben hat. Das Bild ist zum Beispiel auf unserem Wiki vorhanden, wo es der anonyme Beschimpfer gefunden haben könnte; der “Nazi”-Vorwurf stammt allerdings sicher nicht aus dem SSL-Wiki.]

M weiter: Meine Frage an den ICCJV war: Vielleicht hätten “sie” ja auch Erfahrung mit solchen Anwürfen. Es war ein Hilferuf. Ich kann mich nicht erinnern, ob es darauf eine Reaktion gab – das würde mich auch interessieren. Meine Erwartung wäre ein Ratschlag gewesen, wie man korrekt und sorgfältig reagiert. Den Kontakt zum ICCJV habe ich im Mai 2017 klar beendet, ich hatte nur noch Kontakt mit Herrn Landschützer.

VR: Warum sagten Sie am 15.01.21 beim Fürstlichen Landgericht in Liechtenstein: “Ich war bis 2017 Gastgeber dieser Initiative in meinem Gebäude, im Modelhof. Seit 2017 bin ich in keiner Weise mehr mit dem ICCJV involviert”? M habe dort [bezüglich “Friedensrichter”] auch gesagt: “Es ist auch richtig, dass ich die Funktion innegehabt hatte”. Der VR zitiert weiter aus Ms Aussage: “Es handelt sich beim ICCJV dezidiert nicht um eine terroristische Vereinigung”, und fragt: “Woraus schliessen’s das?”

M: “Das war meine Meinung und meine Auffassung”.

VR: Zitiert in vielsagendem Ton: “eine zivilgesellschaftliche Initiative zur Gründung eines Gerichtshofes”. Fragt, ob M wisse, was Naturrecht und Völkerrecht sei?

M: Naturrecht sei ein Verständnis von Recht, “das das Individuum mit sich herumträgt”. Völkerrecht sei, was zwischen Völkern als Abmachung entstehe.

VR: Und Menschenrechte?

M: Das seien nicht entziehbare Rechte, mit denen der Mensch auf die Welt gekommen sei “und die ihn in seiner ganzen Inkarnation begleiten”.

VR: Was für Menschenrechte M aufzählen könne?

M: Erwähnt das Recht auf körperliche Unversehrtheit.

VR: “Bestimmung zum Suizid, Mitwirkung zum Suizid”, in der Schweiz sei das doch ein Thema. Ob es ein Grundrecht sei, sich umbringen zu dürfen? Er könne das nicht einmal als Jurist sofort beantworten.

[Ein Absatz in meinen Notizen deutet hier auf eine (wahrscheinlich kurze) Auslassung meinerseits hin. Meiner Erinnerung nach zitierte der VR aus einem Text des ICCJV, wonach der (echte) IStGH das Pappnasengericht anerkennen solle.]

VR weiter: Der ICCJV sage, alle anderen Gerichte würden von ihm abgelehnt. Das sei noch “viel heftiger als in Polen!” Nochmals: Das Strafgericht in Den Haag soll anerkennen, dass der ICCJV das höchste Gericht ist?!

M: Das wird er nicht tun.

VR: M habe gesagt: “Es gab zu keiner Zeit eine Finanzierung durch mich”, sondern das sei eine Verwechslung mit dem Darlehen. Fragt, wo das Gold übergeben wurde.

M: In der Schweiz.

VR: Ist die Ausfuhr nicht deklarationspflichtig?

M: Ich habe es nicht ausgeführt, sondern übergeben und quittiert.

VR: Und “der Herr Willi” hat es dann über die Grenze nach Deutschland transportiert? Wann war das etwa?

M: September/Oktober 2016.

VR: Wo genau war die Übergabe?

M: In Weinfelden in der Model Holding AG.

VR: Was haben Sie da mit Herrn Landschützer besprochen? Was war es für Gold?

M: Es waren 1kg-Barren, fünf Barren à 1kg.

VR: Liegt das bei Ihnen in der AG?
M: Ja, im Safe.

VR: War der Herr Landschützer in der Nähe des Safes?

M: Nein, aber ich habe ihm das Gold in der AG übergeben.

[Wieder deutet ein Absatz in meinen Notizen auf einen Aussetzer meinerseits bzw. eine Lücke hin. Der VR muss da wohl gefragt haben, wie Landschützer das Gold nach Deutschland gebracht habe.]

M: Ich weiss nicht, wie Herr Landschützer das Gold wegtransportiert hat.

VR: Und Sie lassen ihn nichts unterzeichnen?
M: “Ich glaube, doch.”

VR: “Übergeben Sie jeden Tag 5kg Gold?” Wenn ich das selber tue, dann erinnere ich mich 20 Jahre danach noch! “Wos sogt Ihnen der jetzt?” Warum wollte man das Gold nicht in der Schweiz eintauschen gegen Geld? Und warum Gold als Darlehen?

M: Es war klar, dass Landschützer das Gold in Geld tauscht, statt dass ich es mache.

VR: Hat er Ihnen den Umrechnungs- und Wechselkurs geschickt?

M: Ja.

VR: Aus Deutschland?

M: Es war kein Originalbeleg.

VR: “Vielleicht hat er das Gold noch”. Müsste man die Ausfuhr nicht deklarieren?

M: Er hatte eine Bestätigung, dass das Gold von mir kommt und Rückfragen an mich erfolgen können.

VR: Es gibt nur zwei mögliche Varianten: Das Gold mit oder ohne Kontrolle nach Deutschland zu transportieren.

M: Rückfragen vom Zoll seien nicht gekommen.

B: Haben Sie die Bestätigung behalten, dass Sie Landschützer das Gold gegeben haben?

M: Eine Bestätigung liegt vor, ich weiss aber nicht mehr, wann sie geschrieben wurde. Landschützer wollte eine Bestätigung, dass er es von mir hat.

B: Im Endeffekt hat M 5kg Gold übergeben und hat jetzt ein paar Messingbarren.

M: “Das ist so.”

VR: Woher haben Sie die Gewissheit, was der Herr Landschützer gemacht hat mit dem Gold?

M: Es steht fest, dass er Geld wollte, nicht Gold.

VR: “Weil er flüssige Mittel brauchte”.

M: Er hat gesagt, dass er das Gold umtauschen wird. Auch wo er es tauschen wird, hat er gesagt. Ich erinnere mich aber nicht mehr.

VR: Woraus beziehen Sie die Bestätigung, dass das ordnungsgemäss abgegangen ist? Haben Sie den Tageskurs überprüft?

M: Ich habe ihn überprüft, “grosso modo, der Betrag war korrekt”.

VR: Mit dem Gold kann er jetzt arbeiten?

M: Geld, korrekt. In den Akten gibt es die Angabe, dass er einen Teil für sich behalten hat.

VR: “Heisst bei uns Veruntreuung”.

M: Das ändert an der Darlehenshöhe mir gegenüber nichts. Es ist eher ein Beweis, dass es ein Darlehen war.

VR: Aber das fehlt Ihnen.

M: Es fehlt nicht mir, es fehlt ihm.

VR: Im Endergebnis ist der Betrag nach wie vor offen.

M: Richtig, die Teeküche muss aber abgezogen werden.

Ein Geschworener meldet sich: Landschützer habe also die Teeküche gemacht trotz seiner vorher erwähnten Bedenken, in der Schweiz zu arbeiten?

M: Vorher fertigen und dann montieren ist ohne Genehmigung möglich, es wurde so gemacht.

VR: Der Wert der Teeküche war 20000 Franken?

M: Einen Tick weniger. Beschreibt die Masse der Teeküche [Masse mit dem auf meiner Tastatur nicht vorhandenen komischen Buchstaben]. Er habe keine Rechnung bezahlt, alles habe Landschützer gemacht, und Landschützer sei auch für das Material aufgekommen.

[Im Folgenden geht es darum, dass der Betrag zwar ausgewiesen, aber nicht versteuert wurde.]

VR: “Keine Rechnung bekommen heisst bei uns Schwoarzhacken auf Steirisch”.

B: “Gab es eine Rechnung, ja oder nein? Sie haben das sogar studiert, das ist ja lächerlich!”

M: Meine Unsicherheit deutet darauf hin, dass es keine Rechnung gab.

VR: Zitiert eine Art Bankbeleg, auf dem aber [gemäss der kryptischen und vielleicht fehlerhaften Formulierung in meinen Notizen:] ‘kein Geld auf dem Konto steht’, und stichelt: “Der fürstliche Landrichter hat nichts nachgefragt? Martin Jehle, vielleicht ist der Friedensrichter”.

[Jedenfalls habe ich inzwischen erfahren, dass der fürstliche Landrichter Jehle – obwohl er vom VR zweimal Martin genannt wurde – in Wirklichkeit Michael heisst, und dass er – obwohl ihn der GCCL für einen Österreicher hält – ein Cousin des liechtensteinischen Hofberichterstatters des Sonnenstaatlandes ist. Ausserdem fungierte er in der Causa “Carl-Peter Hofmann” als Haftrichter. Die Welt Liechtenstein ist echt klein, oder?]

Der VR zitiert weiter aus dem Einvernahmeprotokoll: Landschützer habe gewusst, dass M in Liechtenstein einvernommen wird.

M: Ich habe es ihm mitgeteilt.

VR: Zitiert aus einem Text von Willibald Landschützer: “Ich habe das Geld dem CEO einer Bank auf Zypern übergeben”. Da stehe nichts von Einzahlung. “Geldwäscheverdacht ist nicht gänzlich auszuschliessen, hätt i g’sagt”. Denkt laut nach, er habe “langsam Lust, aufzuhören” für heute. Willibald Landschützer, jemand namens “Pochmann” [oder ähnlich] und Marcus Steiner seien für morgen als Zeugen eingeplant, auch Wolfgang Empacher, Doris Schweizer und jemand vom “BVT” [also vom Verfassungsschutz, der eigentlich in DSN umbenannt wurde].

[Mein Reichsdeppenspotter-Herz frohlockt wie das einer Ornithologin, die ein paar ganz seltene Vögel zu Gesicht bekommt! Da sind grosse Namen darunter, allen voran die Oberpappnase Marcus Steiner und die mir ebenfalls schon länger namentlich bekannten Wolfgang Empacher (Unterzeichner des “Haftbefehls” gegen Pröll) und Willibald Landschützer, von dem ja hier viel die Rede ist. Gesehen habe ich die Pappnasen nämlich noch nie. Eigentlich sagt mir nur der Name “Pochmann” nichts. Da werde ich ja morgen voll auf meine Kosten kommen!]

Trotz dieser Ankündigung des VR ist die Verhandlung nicht zu Ende, sondern die Staatsanwältin (StA) kommt noch mit Fragen dran. Die hatte auch noch nicht wahnsinnig viel zu tun heute, denke ich.

StA: Warum errichtet Herr Landschützer ein privates Konto und führt dabei seine Funktion als ISA-Chef an [also als Oberpappnasensheriff] und benutzt aber Ihre Adresse [diejenige des Modelhofes] dafür?

M: Das ist mir gänzlich unbekannt.

StA: Landschützer schreibt an Dragan Markovic [so heisst offensichtlich der zypriotische “Banker”]: “Als Präsident der ISA bin ich allein befugt”.

VR: “Kennen’s den Dragan Markovic?”

M: Nein. Am 17.07. [vom Zusammenhang her: 2018; es dürfte sich um das Datum des zitierten Textes handeln] muss die Transaktion schon lange erfolgt sein. Als Erklärungsversuch: Landschützer hat das Darlehen, das er von mir privat bekommen hat, später als für den ICCJV akquiriertes Geld umgedeutet. Später hat er das wieder rückgängig gemacht [gemeint ist: zurückgenommen].

StA: Wie deuten Sie es, dass der Herr Landschützer das Darlehen in die Finanzbuchhaltung des ICCJV eingetragen hat?

VR: “Heisst bei uns schon wieder Untreue”.

M: Wann war das?

StA: Das steht in diesem Bericht, wo Herr Landschützer gesagt hat, was er mit dem Geld gemacht hat.

M: Er sei der falsche Auskunftgeber.

Im Folgenden geht es nochmals um das Darlehen, bzw. warum M darauf vertraut hat.

B: Kann es so gewesen sein, dass Sie vom ICCJV überzeugt waren und das Geld (sinngemäss:) gespendet haben? Es kann ja ein Fehler gewesen sein.

M: Für Privatpersonen sei das ein hoher Betrag, aber für internationale Organisationen nicht. Er habe dem ICCJV “nicht die Motivation nehmen” wollen, an der Anerkennung zu arbeiten und bei internationalen Organisationen an Geld zu kommen.

StA: Das wäre, wie wenn man uns sagt: “Ihr arbeitet wie im Hamsterrad, und am Ende des Tages schauen wir mal”. Ob M das den eigenen Mitarbeitern sage?

M: Das ist eine andere Situation. Der ICCJV sind nicht meine Mitarbeiter, sondern “Protagonisten, die selber motiviert sind, etwas zu machen”.

StA: “Aber woher sollen diese Ex-Häftlinge Geld haben?”
M: Da gab es schon ein internationales Netzwerk, das hat schon funktioniert.

VR: Wenn es nix an Kohle gab im ganzen ICCJV, dann liegt die Vermutung nahe, dass das Geld von M gekommen sei.

M: Ja, deshalb habe ich “Strenge walten lassen müssen”.

VR: Das heisst?

M: Niemand will ausgenutzt werden.

VR: Moniert wieder die Situation: “Ein Haufen Nockerte und ein reicher Mann mit einer AG”. Zitiert dann aus einer Mail von Willibald Landschützer an den “Bank-CEO” aus dem Jahr 2017, worin es um die Weiterüberweisung des Geldes nach Ungarn geht. Landschützer bezeichne sich darin als ISA-Präsident.

M: Die Überweisung nach Zypern muss Ende 2016 passiert sein. Das Geld war danach blockiert und keiner Anlage zugeführt. Herr Landschützer hat mich 2017 darüber informiert. Vielleicht hat er – auch mit dem Begriff “Sheriff” – versucht, den “Bank-CEO” zu beeindrucken, damit das Geld frei wird.

VR: [Kleine Lücke in meinen Notizen] … keine Anlage erfolgte, sondern “Finanzierung einer verbrecherischen Organisation”.

[In meinen Notizen ist wieder eine Lücke angedeutet; im Folgenden kommentiert M eines der vorher zitierten Schreiben.]

M: Sie [die Pappnasen] wollten mich wiedergewinnen. Wenn man die kriminelle Energie hat, Schreiben zu fälschen [er scheint sich hier auf die gefälschte “Anerkennung durch die UNO” zu beziehen], könnte es ‘Betrug’ auch in anderen Belangen geben. Ich hatte Vertrauen in Herrn Landschützer, habe es aber heute anders gelernt. Ich würde mich auch dafür interessieren, wenn er morgen als Zeuge kommt. “Vielleicht bin ich dann morgen als Depp sozusagen entlarvt”.

B: Warum haben Sie nicht Ihre Tochter beauftragt wegen des Kontos?

M: Bezüglich Landschützer “bin ich nicht primär gefordert, aktiv zu werden, aber Sie motivieren mich”.

B: Aber es handelt sich um ein Darlehen auf unbestimmte Zeit.

B: Er wollte 10% lukrieren. Warum haben Sie ihm nicht einfach 15000 Euro gegeben? Warum haben Sie 150000 riskiert?

M: “Ich möchte dem nichts entgegenhalten”, eine Schenkung wäre eine Alternative gewesen.

[“Kurz abgehängt”, steht an dieser Stelle in meinen Notizen.]

M weiter: 15000 bedeute “Arbeit” und sei “nicht zeitökonomisch”.

StA: Ein Ex-Häftling und Tischler soll bessere Connections haben als ein Geschäftsmann?

M: Erwähnt in seiner Antwort, seine Barmittel würden überschätzt.

VR: “Sollte es zu einer Geldstrafe kommen, kriegen Sie den Höchsttagessatz, 5000 Euro”.

[Er hat ihn immerhin deutlich vorgewarnt.]

VR weiter: Eine Anlage mit 10%, das sei nicht wenig. Warum M sein Geld nicht selber angelegt habe?

M: Er habe eine “Affinität zu Edelmetallen”, er habe wenig Barmittel. Immer würden “Geld” und “Vermögen” verwechselt. Seine Barmittel seien nicht gross, weil er alles in seine Firma reinvestiere. Für ihn sei Gold selber eine Anlage im Sinne von Schutz vor Wertverlust. Er stimme zu: Landschützer 15000 zu geben, wäre einfacher gewesen.

VR: Wir wissen, dass Sie dem ICCJV Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt haben, kennen aber nicht die Anzahl Termine im Modelhof.

M: In der Anklageschrift ist die Rede von fünf Terminen, drei davon haben aber gar nicht im Modelhof stattgefunden. Der Termin vom Oktober 2017, den Sie aufgezählt haben, ist falsch. Angefangen hat es im Oktober 2015, aber das war keine ICCJV-Veranstaltung, “weil ich der Einladende war”. Danach hat es Treffen gegeben, an denen ich nicht teilgenommen habe; ich habe allenfalls “Mitglieder begrüsst”. Ich konnte zur Zeit dieser Treffen nicht davon ausgehen, dass der ICCJV staatsfeindlich ist. Ich bedaure es sehr, dass gewisse Mitglieder “die Situation anders interpretiert haben”. Ich muss zur Kenntnis nehmen, dass ich irregeführt worden bin, z.B. durch diese “Zwischendeckblätter”. Mein Fehler liegt in der “Falschbeurteilung dieser Menschen”.

B: Kommen Ihnen keine Zweifel, wenn jemand eine Parallelgerichtsbarkeit oder Banken gründen will? “Da hatten Sie ernsthaft keine Zweifel?” Ganz offen: Wenn jemand sagt: “Ich will eine alternative Gerichtsbarkeit gründen”, dann merke ich doch, dass etwas nicht stimmt. “Der Zweck war Ihnen von Anfang an klar”.

B: Sie waren “Friedensrichter”!

M: Gerichtsbarkeit ist keine Monopoldomäne des Staates.

Zwischen V und dem VR entspinnt sich eine Diskussion über das ‘Wiener Statut’ bzw. über die Stelle, an der alle anderen Gerichte verboten werden.

M: Ich muss etwas Merkwürdiges konstatieren: Ich habe die Anklageschrift seit Anfang Dezember. Ich stehe seit Ende November unter Schock. Die Anklageschrift wurde Mitte Juli eingeschrieben zugestellt, aber da war ich in den Ferien. Die Abholungseinladung war in meiner Post, und als ich zurückkam, war die Abholfrist abgelaufen.

[Eine kurze Diskussion über die Daten der Zustellung entspinnt sich, mit dem Ergebnis:]

M: Dann hatte ich sieben Wochen Zeit. Ich will rausfinden, warum ich die Dokumente unterfertigt habe.

B: Ob “solche Sachen nicht gefallen” seien [nämlich die verfänglichen Inhalte des ‘Wiener Statuts’], als M den ICCJV in den Modelhof eingeladen habe, um eine Vorstellung davon zu erhalten, was der ICCJV beabsichtige?

M: Im Oktober 2015 war das ‘Wiener Statut’ ein Thema, das ist so. Deshalb habe er ja auch dieses Gutachten machen lassen.

VR: Liest aus dem Gutachten von Professor Lebisch vor und kommentiert: “I muss an ernsthaft was fragn”, nämlich, “ob er was an den Augen hat”, weil er den Abs. 4.6 des ‘Wiener Statuts’ nicht gesehen habe; “immerhin ist kein Stempel der Uni drauf”; “mir braucht kein Jurist irgendwas zu erklären!”

M: “Dann geb ich zu, dass ich das gebraucht habe”.

VR: Das Gutachten interessiert mich nicht.

V: Die Geschworenen würden entscheiden, das Gutachten könne dabei eine Relevanz haben.

VR: Ich stehe dazu, “des interessiert mi überhaupt ned”, ich mache eine rechtliche Belehrung für Sie. Das Gutachten “ist mir steirisch sowas von wurscht. Das ist in der Republik Österreich immer noch so, dass mir unabhängige Richter sand. Ich bin dem Gesetz verpflichtet und sonst goar nix.”

M: Ich wollte zugeben, “dass ich ein gewisses Bewusstsein hinsichtlich des ‘Wiener Statuts’ habe”.

[Während M dies sagt, protokolliert der VR seine eigene Äusserung, einschliesslich des Ausdrucks “wurscht”, in sein Diktiergerät.

Das hat er die ganze Zeit so gemacht – in meinem Bericht kommt es gar nicht zum Ausdruck, aber für mich als “Zuseherin” machte es die ganze Szenerie noch viel skurriler.

So als Beispiel: Die Frage “Wozu braucht man einen Sheriff?” hätte der VR in etwa folgendermassen protokolliert: Auf die Frage Beistrich wozu man einen Sheriff braucht Beistrich gebe ich an Doppelpunkt, gefolgt von der Antwort des Befragten, die der VR in gleicher Weise mit allen Satzzeichen und Absätzen in sein Diktiergerät sprach, während der Befragte antwortete.]

M: Ich wollte einen Unterschied machen zwischen meinem Bewusstsein hinsichtlich des ‘Wiener Statuts’ und den Beschlüssen. Bezüglich des ‘Wiener Statuts’ “werde ich mich nicht herausreden”.

VR [bezüglich des ‘Wiener Statuts’]: “Bedarf es überhaupt einer Verfassung der Menschen?”

M: “Nachdem ich bessere Kenntnis von den Vorgehensweisen gewisser hochrangiger Mitglieder habe, muss ich sagen, dass ich irregeführt worden bin.”

VR: Weist auf den Widerspruch im ‘Wiener Statut’, dieser “Verfassung”, hin, dass es darin einerseits Sheriffs und Zwangsmittel gebe, andererseits aber auch ein Gesülze, dass Menschen das nicht dürfen. Er zitiert: Das “positive Recht” werde für “ungültig” erklärt.

Es ist jetzt bald 20:30, und gerade gegen Ende der zweiten Papyrusrolle endet auch die heutige Verhandlung. Meine Befürchtungen, mir könnte in einem nächtlichen Verhandlungsmarathon das Schreibmaterial ausgehen und ich müsste schlimmstenfalls ein Palimpsest anfertigen, haben sich nicht bestätigt.

Allerdings zeichnet sich bereits ab, dass ein weiterer Prozesstag vonnöten sein wird, wenn das so weitergeht. Es konnte noch nicht einmal das Beweisverfahren eröffnet werden, ein Ende der Vernehmung des Angeklagten ist bisher nicht in Sicht.

Geplagt von den Begleiterscheinungen dieses Prozesstages (schmerzende Schreib- und Lanzenhand, Effekte des langen Sitzens auf nur halbwegs bequemen Stühlen, Hunger wegen ungenutzter Mittagspause) verlasse ich das Gerichtsgebäude und schaffe es vor dem Morgengrauen immerhin noch, die ersten beiden Teile des Prozessberichts einzutippen und ins Forum zu stellen.

finis libri II.




Ein Reichsbürger vor Gericht – Prozessbericht vom AG Karlsruhe

Heute gab es mal wieder einen echten “Reichsbürgertermin”, diesmal am AG Karlsruhe.

Geladen hatte Ugur aus dem Hause Benli.

Sein Anwalt und er scheinen aber irgendwie den Überblick verloren zu haben. So hatte Ugur Unterlagen bezüglich eines Verstosses gegen § 201 StGB veröffentlich, es ging aber wohl “nur” um eine Geschwindigkeitsübertretung.

Ergebnis gab es keines, der Zeuge war wohl krank. Hoffentlich lädt Ugur auch das nächste Mal wieder ein.

Wir bedanken uns ganz herzlich beim Forenmitglied “Mr. Devious” für den höchst amüsanten Bericht!

Ein Prozessbericht vom 16. Februar aus Karlsruhe

Zunächst einmal gleich eine Richtigstellung: Die Verhandlung heute hatte nicht einen Verstoß gegen § 201 StGB zum Gegenstand. Vielmehr ging es um zu schnelles Fahren. Herr Benli war mit bereinigt 127 km/h auf der A 8 gemessen worden, wo nur 80 km/h erlaubt waren.

Die Verhandlung begann mit Verspätung. Ich hatte daher Gelegenheit, einigen vorangehenden Terminen beizuwohnen. Ein erster Schreck: Vorne sitzt eine junge Richterin, noch dazu mit etwas schwacher Stimme. Ob die dagegen halten kann? Vorab: Sie hat ihre Sache gut gemacht.

Der Beschuldigte wird von einem Verteidiger vertreten. Sollte er doch dazu gelernt haben? Nein, wie sich gleich zu Beginn der Verhandlung zeigt. Der Beschuldigte setzt sich nicht, ebenso wenig seine beiden jungen Begleiterinnen im Zuschauerraum, die sich aber unsicher in eine Ecke drücken. Die Richterin fragt nach seinem Namen, er antwortet brav “Ugur aus dem Hause Benli” und schiebt gleich die Frage nach, ob sie (die Richterin) seine gesetzliche Richterin sei. Die Richterin noch geduldig: Ja, sie sei seine gesetzliche Richterin, ja, im Sinn von Art. 101 GG, und will mit der Aufnahme der Personalien fortfahren. Benli wird bockig. Er will, dass sich die Richterin legitimiert. Die Richterin ignoriert die Frage: “Erst einmal beantworten Sie meine Fragen. Wann sind Sie geboren?” Nach einigem Hin und Her, in dem die Richterin den Beschuldigten darauf hinweist, dass auch ohne ihn verhandelt werden könne, zeigt der Beschuldigte der Richterin ein Papier (Geburtsurkunde???), aus dem sich die “Geburt seiner juristischen Person” ergebe. Zum Wohnsitz und zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen vermerkt die Richterin nach jeweiliger ergebnisloser Nachfrage “keine Angaben”.

Zum Tatvorwurf murmelt der Beschuldigte, er sei das Auto (einen Geschäftswagen) an diesem Tag nicht gefahren.

Der Verteidiger fährt auf derselben Linie wie der Beschuldigte. Das Bundesverfassungsgericht habe die Nichtigkeit des OWiG festgestellt. Wenn das Amtsgericht dies nicht berücksichtige, werde er eine Verfassungsbeschwerde und eine Amtshaftungsklage gegen das Amtsgericht erheben, schwadroniert er mit einem Beifall heischenden Blick auf die Zuschauerbänke, wo er wohl nur Unterstützer vermutet – das Bundesverfassungsgericht sei ja gleich gegenüber.

Die Richterin nimmt´s gelassen zur Kenntnis. Sie hat andere Probleme: Der geladene Zeuge ist bisher nicht erschienen, und nach einem Blick in die Akten meint sie, dass es ohne ihn nicht wohl geht. Sie unterbricht die Verhandlung, um bei der Geschäftsstelle zu fragen, ob sich der Zeuge dort gemeldet hat.

Während Beteiligte und Zuschauer vor dem Sitzungssaal warten, entspinnt sich folgende kleine Episode: Ein Zuschauer fragt den Verteidiger, ob er wirklich Rechtsanwalt sei, angesichts der eben geäußerten Rechtsauffassungen. Der Verteidiger bejaht stolz, bei der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf. Nun will der Beschuldigte den fragenden Zuschauer mit Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die er in seinem Ordner abgeheftet hat, über die wahre Rechtslage belehren. Der Zuschauer lehnt dankend ab und sucht sicherheitshalber die Nähe der am Eingang anwesenden Justizwachtmeister. Nach der Unterbrechung beantragt der Verteidiger als erstes, die Personalien des fragenden Zuschauers aufzunehmen, dieser habe seinen Mandanten “ausgefragt” und “angemacht”. Ein fragender Blick der Richterin, der nun anwesende Justizwachtmeister sagt nur: “Nein!”

Die Nachfrage der Richterin bei der Geschäftsstelle hat ergeben, dass der Zeuge erkrankt ist. Leider somit außer Spesen nichts gewesen, ein neuer Termin wird noch bestimmt.




“Dr. Drucksache” oder wie man als falscher Anwalt “siegt”

Heute fand der zweite Verhandlungstermin des “Dr. Drucksache” Spaniol in Sachen Titelmissbrauch statt.

Aufgrund der Geringfügigkeit der Vorwürfe wurde wohl die ebenfalls angeklagte Körperverletzung von der Staatsanwaltschaft fallen gelassen.

Dem Bericht der “Neuen Osnabrücker Zeitung” zu Folge lief die Verhandlung doch ziemlich spaßig ab.

Irgendwie hat das Gericht allerdings noch immer nicht die Ernsthaftigkeit der Situation begriffen und zeigt sich auch gänzlich unbeeindruckt was die Prophezeiungen des “Dr. Drucksache” und seiner Mitstreiter betrifft.

Werte Mitmenschen, kann nur einen Tipp geben, lasst Euch nicht blenden, denn weil es immer enger wird, versucht der BND die Schlinge enger zu machen, nur merken sie nicht, dass es um Ihren eigenen Hals geht und es da immer enger wird, denn Selbstmord ist kein Grund für eine Lebensversicherung, denn die wird sicher nicht bezahlt.…

So hat ihn das Gericht doch einfach mal zu 9 Monaten Haft, ohne Bewährung!, verurteilt. Klar, dass “Dr. Drucksache” Spaniol dagegen jetzt in Berufung gehen wird. Er wird auch sicherlich einen Anwalt finden, der ihn vertritt. In seinen Kreisen gibt es ja noch ein paar “Rechtssachverständige” und auch den einen oder anderen Anwalt der (noch) eine Kammerzulassung hat.
Sollte das nicht klappen, so wird sich der Herr Bundespräsident “Dr. Drucksache” Spaniol wohl richtig ins Zeug legen müssen, was die endgültige Machtergreifung und die Unterschriftensammlung für seine ganz neue, eigene Verfassung betrifft. Ob er es schafft die angepeilten Unterschriften bis dahin zu sammeln?

Sein Kumpel und Bundestagspräsident, Ministerpräsident des “Königreichs Württemberg” und Parteivorsitzender der Partei “Freiheit für Deutschland” hat auf jeden Fall schon mal Empfehlungen abgegeben, wie bei den Wahlen im März vorzugehen ist:

Wenn Ihr Nutzen bringen wollt für Euer/Unser eigenes Land, dann bestellt Euch Briefwahlunterlagen und tragt unten im Freien Raum einfach FFD ein,
setzt die Kreuze ein und schon habt Ihr das mitgeteilt was Ihr wollt und lest Euch mal die bestehende VERFASSUNG der FFD durch.

Der Richter hat “Dr. Drucksache” Spaniol auf jeden Fall vollkommen richtig eingeschätzt.

Der Angeklagte habe bewusst den Anschein erweckt, dass er promoviert sei, und es gebe keinen Anlass, daran zu zweifeln, dass er die Welt so wahrnehmen könne wie andere Menschen auch, führte der Richter aus. Den falschen Doktortitel habe der Mann nicht aus einem Impuls heraus geführt, sondern planmäßig und überlegt über einen längeren Zeitraum. Aus Sicht der Kammer ergäben sich keine Anhaltspunkte, dass sich der Hochstapler in Zukunft rechtskonform verhalten werde.

“Dr. Drucksache” Spaniol ist ganz nämlich schon wieder -es klappt wohl noch nicht so ganz mit dem “Kriegsgefangenensold nach HLKO” den er ja versucht einzuklagen- auf der Suche nach neuen Mandanten. So wirbt man wie folgt:

Der Vorstand der zukünftigen Internationalen Rechtsanwaltskammer der Partei FFD hat den direkten Verbot vom Bundesfinanzministeriums gefunden und somit muss keiner mehr bezahlen……..
und direkt zum Finanzministerium http://www.bundesfinanzministerium.de/…/2014-12-15-gutachte…

Benötigen sie trotzdem rechtlichen Beistand, dann wenden sie sich bitte an: [email protected]

 

Das dürfte noch ziemlich lustig werden bis “Dr. Drucksache” Spaniol dann wirklich ein klein wenig Urlaub auf Staatskosten machen darf.




Prozessbericht AG Meißen in Sachen DPHW – Teil 3

Wie ja schon der Tagespresse zu entnehmen war, sind jetzt alle, vor dem AG Meißen angeklagten DPHWler, verurteilt worden. Alle – bis auf einen. Volker Schöne zieht es immer noch vor sich im Ausland aufzuhalten, aber dank diesem vorerst letzten Prozesstag könnte es sich da nur noch um eine (kurze) Frage der Zeit handeln.

Zwischenzeitlich haben ja wohl alle Verurteilten Berufung gegen die ergangenen Urteile eingelegt. Interessant ist, dass sie nicht gegen das Strafmaß an sich, sondern nur gegen die Rechtsfolgen in Berufung gegangen sind, d.h. sie möchten nur die Haftstrafe vermeiden, also erreichen, dass die ausgesprochene Strafe auf Bewährung ausgesetzt wird.  Offen bleibt, ob dies der Erkenntnis geschuldet ist, dass man einfach Mist gebaut hat oder ob man einfach nicht am Weitermachen gehindert werden möchte. Schließlich hat man ja zwischenzeitlich eine “Partei”, mit Namen “DPFW” gegründet in der Hoffnung damit seine Ziele durchsetzen zu können.

Unser Forenmitglied “Dieda” hat den Prozess wieder live verfolgt und einen ebenso kurzweiligen wie ausführlichen Prozessbericht verfasst.

Wir bedanken uns ganz herzlich für diese Mammutaufgabe!

Tag 4 des Gerichtsmarathons am Amtsgericht Meißen zur strafrechtlichen Aufarbeitung des auch überregional bekannten Überfalls einer Gruppe uniformierter Reichsbürger auf einen Gerichtsvollzieher am 23.11.2012. Dieses Mal stand nun und mit dem zweiten Anlauf eine Frau mittleren Alters, die Ex- Lebensgefährtin desjenigen Mannes vor Gericht, der bereits am 15.12.2015 in gleicher Angelegenheit verurteilt worden war. Auf dem von den Angeklagten damals noch als Paar bewohnten Dreiseithof fand schließlich der Vorfall statt.

Der zusätzliche Termin war deswegen erforderlich geworden, da die Angeklagte Juliana K. zur Verhandlung am 14.01.2016 trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht erschienen war und auch am damaligen Verhandlungstag nicht mehr vorgeführt werden konnte, so dass auch gegen sie Haftbefehl erging. Noch am 06.01.2016 soll ja die Angeklagte eine Mitteilung im schönsten Reichsbürgerdeutsch an das Amtsgericht Meißen geschrieben haben, wo sie bereits angekündigt hatte, dass sie der „Einladung“ des Amtsgerichtes natürlich nicht Folge leisten werde, da ja nach ihrer Meinung das Gericht gar nicht existiere und sie selbst “nichts hören” könne und “nichts sehen” könne und zudem selbst “gar nicht existieren” würde u.s.w..

Als man dann die Angeklagte doch aufgefunden hatte und die Sicherungshaft vollstrecken wollte, kam wohl die plötzliche Einsicht, nur was genau diesen abrupten Gesinnungswandel wirklich ausgelöst hat, konnte dann auch bis zum Ende der Verhandlung nicht mehr aufgeklärt werden.

Nun also der zweite Anlauf, die Reihen der Zuschauer schon stark gelichtet und auch wenn mir der Anfang der heutigen Verhandlung fehlt, verpasst hatte ich wohl bei den anfänglich wohl sehr zähen Fragespielen zwischen Richter und Angeklagten ja erst mal soweit nichts. Trotz des nun zumindest pflichtgemäßen Erscheinens zeigte sich erst mal nur wieder das bereits bekannte Muster im Verhalten der verschiedenen Angeklagten: Man wusste und weiß natürlich nichts oder kann sich ersatzweise an einfach rein gar nichts mehr erinnern, nicht mal an die einfachsten Sachen oder Handlungen. Außerdem war man ja im Prinzip selbst gar nicht dabei, und wenn man schon doch irgendwie anwesend war, dann wiegelt man trotzdem alles ab, denn man war ja nur „Zeuge“. So richtig Verantwortung hatte dann wiederum irgendwie eigentlich keiner, allenfalls noch der Schöne.
Gelegentlich kam als leicht bis mittelschwer Verantwortlicher in der Befragung noch der ja bereits verurteilte Herrn S. in Frage, aber ansonsten handelt man in dieser scheinbar ziemlich unübersichtlichen und quasi zufälligen Ansammlung von irgendwelchen „Zeugen“, die sich wiederum untereinander allerdings auch nur entweder wenig bis reinweg gar nicht kannten, ohne sonderbarer Weise dann ohne irgendwelche Absprachen. Auch zum von den „Zeugen“ selbst zu bezeugenden Sachverhalt gab es dann doch soweit auch irgendwie keinen echten „Sachkundigen“, allenfalls… ja natürlich noch den Volker Schöne…

Daher war auch der schönste Satz des Tages die treffende Bemerkung von Richter Andreas Poth: „Immer wieder der Schöne. Na, da bekommt das Wort „be-schön-igen“ ja eine völlig neue Bedeutung.“ Auch einige Fragen, die der Richter an die Angeklagte hatte, beantworte er sich dann bisweilen gleich schon mal selbst: „Und wo Sie jetzt dabei selbst gestanden haben, wissen Sie jetzt auch nicht….” Zumindest seinen Humor hatte der Richter noch nicht verloren.

Trotzdem schaffte es Richter Andreas Poth auch hier wieder, immer neu einzuhaken, die Begrifflichkeiten detailliert zu hinterfragen, gegebenenfalls Widersprüche in den Aussagen soweit aufzudecken, um mit der Angeklagten dann doch noch ins Gespräch zu kommen um wenigstens Bruchstücke dieser scheinbar schweren Erinnerungsstörung, ans Tageslicht zu befördern.

Gerade weil sich diese scheinbar ansteckenden neurologischen Ausfälle so flächendeckend über die bisherigen Angeklagten über diesen Tag und dieses Dörfchen ausgebreitet hatten, war es vielleicht am Ende irgendwie doch gut gewesen, dass es in der Causa Bärwalde gleich zwei zusätzliche Verhandlungstage angesetzt werden mussten, und so einige Angeklagte, insbesondere die Familie Krautz  einzeln verhandelt werden konnten, was zumindest in Details erhellen war, und das Gesamtbild etwas abrundete. Trotzdem bleibt vieles weiter rätselhaft, so wie die Hintergründe zu den immerhin stolzen 7.000€, die man auch noch im fraglichen Hof in Bärwalde sichergestellt hatte, und die abenteuerlicher Weise bis heute noch von keinem rechtmäßigen Eigentümer abgeholt werden konnten. Im Verhältnis zu der Höhe der an dem Tag zu vollsteckenden Summe ist das schon sehr merkwürdig, aber man schweigt sich auch dazu weiter standhaft aus, oder lässt sich sogar noch Antworten einfallen, die der Richter mangels hinreichender Nachvollziehbarkeit wieder getrost unter Ulk verbuchen kann.

Ein bisschen klingt in der Befragung zwischenzeitlich auch noch an, dass bei einigen Angeklagten auch noch ganz private Vorbehalte gegen den ihnen auch persönlich bekannten Gerichtsvollzieher eine Rolle gespielt haben könnten. Zumindest in dem Kontext soll angeblich dann auch der Satz der Angeklagten an das Gericht zu verstehen sein, dass schließlich der Gerichtsvollzieher Herr L. „selbst entschieden hätte, mit Todesangst zu reagieren“. Von Reue wegen der gesundheitlichen Folgen diesmal keine Spur.

Doch spätestens nach den Videos ergaben sich dann noch ein paar ganz neue und wichtige Fragen an Frau K.. Frau K. war offensichtlich während der Zeit, als der Gerichtsvollzieher noch im Hof eingesperrt war, aber noch bevor die Polizei ankam, über einen Hinterausgang vor das Gehöft gelaufen. Schließlich gab sie, nachdem die angebliche Rauchpause wegen der allzu „großen Aufregung“ bei Richter Poth nicht wirklich durch ging doch zu, dass sie Autoschilder fotografiert hätte, auch das von dem Gerichtsvollzieher. Warum sie das denn gemacht hätte und für wen, wollte Richter Poth wissen. Für angebliche „Sachkundige“ lässt sich die Angeklagte dann noch aus der Nase ziehen, nur welche Sorte „Sachkundige“ das gewesen sein sollen, konnte sie nicht mehr erklären.

Nun kam Richter Poth auf die sehr plötzlich noch kurz vor der Verhandlung von Frau K. doch noch bezahlten Ordnungsgelder zu sprechen, sowie auf den Herrn Uwe Wetzig. Dieser muss den Ausführungen nach zu urteilen vor der Hauptverhandlung wiederholt im Amtsgericht Meißen angerufen haben, dass er nicht kommen könne, wobei er sich schließlich wohl damit verplapperte, dass dies mehr oder weniger mit seiner großen Angst vor einem ihm schon und aus unbekannter Quelle (!) bekannten Haftbefehl, wegen eben solcher nicht bezahlten Ordnungsgelder zu tun hätte. Auch die ominösen „Sachkundigen“ für Autokennzeichen, für die Frau K. die Fotos ja erst  gemacht hatte, sowie die o.g. Hinweise auf jene Vorabinformationen im Strafverfahren gegen den Uwe Wetzig deuten da auf noch immer ungeklärte Kontakte zur richtigen Polizei und damit auf mutmaßlichen Geheimnisverrat hin. Genau das spricht Richter Poth nun erstmalig und mehr oder weniger so offen und deutlich aus.

Nach einer Sitzungspause wird dann ein Internetausdruck der Gründungsurkunde der “reorganisierten” Interimsgemeinde von Bärwalde von Anfang 2014 zu Protokoll genommen und die Kopie den Prozessbeteiligten ausgehändigt. Nach einem Vorhalt an die Angeklagte, weil sich deren Unterschrift und Fingerabdruck darauf findet, will sich die Angeklagte, die sich nun einerseits als „DDR- Kind“ bezeichnet und dann doch zaghaft zur BRD bekennt (wörtlich: „Vermutlich gibt es die.“) von dieser der „Szene“ längst gelöst haben. In der weiteren Diskussion zu den Zusammenhängen über das Zustandekommen dieser Gründungsurkunde, bei der ja auch wieder Herr Schöne anwesend war und dieses Mal offensichtlich gerade nicht zufällig beim “Dorffest” war oder man sich mal eben “Holz brachte”, stellt sich allerdings nun plötzlich heraus, dass Frau K. irgendwie doch noch gelegentlich Emailkontakt mit Herrn Schöne unterhält. Richter und Staatsanwalt werden gleichsam aufmerksam und vereinbaren dann mit der Angeklagten, dass diese sich nach der Verhandlung an einem der Hauscomputer des Amtsgerichtes in ihren privaten Email- Account einloggen wird, um gegebenenfalls solche Emails des Herr Schöne an die Angeklagte einsehen zu können.

Auf Nachfrage zu den 6 bis 7, von der Angeklagten so kurz nach Weihnachten dann doch noch schnell und brav bezahlten Bußgeldbescheiden, mutmaßlich alle aus dem Verkehrsordnungswidrigkeitsbereich, bestreitet die Angeklagte erwartungsgemäß natürlich jedweden Zusammenhang mit dem Ausgang der anderen Verhandlungen gegen die übrigen Mitbeschuldigten. Es zeichnet sich bei der Aufnahme der persönlichen Verhältnisse dann doch ein eher tragisches, wenn auch nicht ganz untypisches Bild für eine gescheiterte Nachwendebiografie ab: von der angestellten Maschinenbauingenieurin bis 1990 über ein schließlich wegen Erfolglosigkeit aufgegebenes Versicherungs- und Baufinanzierungsvermittlungsgeschäft zum Marketing im kosmetischen Bereich, dann eine aus Kostengründen abgebrochene Heilpraktiker- Ausbildung über Massageangebote als Selbständige bis zu H4. Das mag hier in den Beitrittsländern soweit kein Einzelfall sein, und kann wohl so manche Ostalgie erklären, musste aber wie hier nicht zwangsläufig auch auf die Anklagebank führen.

Es folgten die Plädoyers von Staatsanwalt: „Sie haben kein Anrecht auf ein starkes und gesundes Opfer!“ und der Nebenklage: man sei „gegenüber dem Geschädigten selbst wie ein Standgericht aufgetreten“, dabei sogar mit eigenen sechsstelligen „Geldforderungen“. Auch auf den bei dem Überfall gegenüber dem Gerichtsvollzieher laut ausgerufenen Artikel 2 Absatz 2 EMRK wird von der Nebenklage an der Stelle und nochmal und dazu im genauen Wortlaut des Artikels Bezug genommen, verbunden mit der sehr rhetorischen Frage, ob man sich daraus im falschen Umkehrschluss vielleicht auch ein eigenes Recht auf Töten herleiten wollte.

Das Urteil von 14 Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung war, wie in der Erläuterung zur Urteilsbegründung erklärt, neben dem klaren direkten Tatbeitrag als Mitbewohnerin auch in der für den Richter nicht wirklich glaubhaften Distanzierung von der „Szene“ und der, durch die ganzen Umstände der Tat deutlich gewordenen „Nichtanerkennung des Staates“ sowie den während der Verhandlung zu Tage getretenen „Erinnerungen an nichts“ geschuldet, aber auch der Dreistigkeit, nicht mal zur Verhandlung zu erscheinen. Zwar ist das „Jedermannsrecht“ bei Diebstahl und Raub bei einfachen Kriminellen sehr wohl gerechtfertigt. „Sie haben aber hier einen Funktionsträger des Staates selbst angegriffen“, wobei und das sollte in der Erklärung zur Begründung wohl auch nicht ohne kleinen Seitenhieb bleiben, „völlig egal“ ist, wie der sich dann in Ausübung seiner hoheitlichen Handlungen anzieht.

Mindestens aber mit den fingierten Schuldtiteln, der bekannten persönlichen Bedrohung des Gerichtsvollziehers, und das nicht nur in diesem Fall, bis hin zu den regelrechten Veröffentlichungen der Adressen, besteht hier die „sukzessive Mittäterschaft“.

Und auch wenn in der Presse hier für Außenstehende vielleicht der Eindruck entsteht, da sitzt vielleicht ein neuer Feisler an der Triebisch, trügt der Eindruck doch gewaltig. Obwohl es notwendig war, den Angeklagten erst mal wieder die Spielregeln beizubringen und sie mit klaren Maßnahmen wieder auf den Boden der Tatsaschen zu bringen, saß mit Richter Poth in meinen Augen immer noch ein Mann da, der mit jedem Angeklagten einzeln wirklich gerungen hat: um die Wahrheit, um den jeweils individuellen Tatbeitrag und um die grundlegenden Fragen von Recht und Gesetz in diesem Land, und das immer mit Präzision und Humor. Gleichzeitig kam er mir streckenweise fast wie ein sehr betrübter Vater vor, der seine eigenen, aus dem Ruder geratenen Sprösslinge erst mal wieder Ordnung beibringen musste und sie dabei ernsthaft ins Gebet zu nehmen hatte dazu und noch ein paar einfache Lektionen in Staatsbürgerkundeunterricht erteilen muss. Harte Urteile waren zwar die Folge, aber trotzdem keine “Gesinnungsurteile”, wie von den Verteidigern befürchtet wurde.

Man kann als Zwischenbilanz das, was sich bisher in den Verhandlungen am Amtsgericht Meißen abspielte, vielleicht sogar in die klassische Reichsbürgerterminologie vom angeblich so großen Unterschied zwischen „Mensch“ und „Person“ bzw. zwischen „Amts-“ und  „Dienstausweis“ übersetzen: da war zwar immer ein strenger Richter, aber eben dann doch kein diktatorischer „Amtsinhaber“ oder gar alttestamentarischer Rächer, so wie sich das die Angeklagten scheinbar vorgestellt und vor dem sie sich ja ihrerseits teilweise wie die dummen Schulkinder drückt hatten, anderseits aber immer ausgerechnet auch noch den „Amtsausweis“ sehen wollten, sondern eher ein hart arbeitender juristischer „Dienstleister“, der immer auch noch den Menschen hinter der Tat sucht.

Und tatsächlich lassen sich alle Angeklagten, die sich zuvor in genau dieser Logik verheddert hatten und irgendwie dadurch längst selbst den Unterschied zwischen rechtmäßigem und blindwütigem Handeln aus dem Blick verloren hatten, in der Verhandlung mehr oder weniger bzw. früher oder später genau darauf ein, fast so, als hätten sie es letztlich sogar ein bisschen gebraucht.

Daher finde ich es nun eher nicht wirklich erstaunlich, dass bisher alle Angeklagten zwar in Berufung gegangen sind und damit ja wohl doch nun auch die Legitimität der Gerichte anerkennen, aber jetzt nur noch das doch sehr deutliche Strafmaß anfechten, was dafür spricht, dass man zumindest hier schon auf einem guten Weg zum echten Rechtsfrieden ist, und zwar einen für alle Seiten.




Der Prozess des “Dr. Drucksache” oder ein falscher Anwalt vor Gericht

Bereits am 15.01 fand der erste Verhandlungstermin gegen den selbsternannten “Dr.jur” Spaniol statt.

Spaniol ist ein umtriebiges Kerlchen in der Reichsbürgerszene. So war er zwischenzeitlich mal Bundespräsident der Regierung “vom Volk fürs Volk”, bis es zu (familiären) Streitigkeiten kam und er kurzerhand, mit dem hier ebenfalls wohl bekannten Matthias Wolfgang Reckzeh seine eigene Regierung “Freiheit für Deutschland” gegründet hat.

Spaniol hatte schon unter der “alten Exilregierung” ein “Rechtsbüro” betrieben und mit seinen -aufgrund der vielen Fehler- quasi unlesbaren Schriftsätzen “Mandanten” bei OWiGs und anderen Streitigkeiten vertreten, war aber auch hier schon mindestens einmal aus dem Gerichtssaal geflogen.

Seine “Legitimation” erklärt Spaniol, der eine Förderschule besucht und keinen Schulabschluss hat, damit, dass er bei  der “U.S. European Command (EUCOM)”, Stuttgart” mit der Zulassungsnummer “46625” studiert hat. Eine Zulassung hat er nicht, da er dazu ein Staatsexamen ablegen müsste, was ihm aber von den Alllierten verboten wurde, da er dann nicht das “echte Recht” vertreten könnte. Ganz stolz war man dann auch, dass er bei dem vergeblichen Versuch vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht das längst zwangsversteigerte Häuschen von Reckzeh zurückzuklagen, dann wirlich als “Beistand” zugelassen wurde.
Reckzeh hatte das Häuschen ja dank der aufopferungsvollen Hilfe und Beratung von Frühwald verloren. Der tauchte am Zwangsräumungstermin auf, kassierte 500 Euro und verschwand ganz schnell, als er von der Polizei dazu aufgefordert wurde.

Wie man dem Zeitungsbericht entnehmen kann, ist Spaniol aber letztendlich nur ein Kleinkrimineller, der zwischenzeitlich versucht andere, die noch um einiges dümmer sind als er, abzuzocken.

Immerhin hat er es geschafft mit Reckzeh zusammen aus der Regierung “Freiheit für Deutschland” einen Verein eintragen zu lassen, man ist guter Dinge, bei der Wahl im März die Regierung in BaWü aus dem Landtag jagen zu können. Unterschriften hat man natürlich noch keine gesammelt, die Chance auf einem Wahlzettel zu stehen wird also bei +/- 0 liegen, ist aber egal, schließlich ist man ja schon Exilregierung und stellt Bundespräsident und Ministerpräsident des Königsreichs Württemberg (Reckzeh) und Bundestagspräsident (Spaniol).

Reckzeh und Spaniol haben nach dem letzten Verhandlungstermin ziemlich lustige Erklärungen abgegeben. So erklärt Reckzeh:

Aus den Angaben des gen. Sekretariats ergibt sich zweifelsfrei, daß die Abkürzung „Dr.“ keine vollständige Bezeichnung des akademischen Doktorgrades ist.
Dr. doctor(lat.) – Dr. Doktor – Dr. Draht – Dr. Drama -Dr. Dringlichkeit-
Dr. Drossel(Technik) – Dr. Druck; Drucke – Dr. Drücke – Dr. Druck[er]; Druckerei – Dr. Drucksache Ds – Dr. Drüse

Der Prozessbericht von Reckzeh liest sich auch sehr vergnüglich:

Am 15.01.2016 war ich selber mit anwesend bei der Gerichtsverhandlung, wo es darum ging-Zitat: “Herr Detlef Spaniol war Angeklagter wegen Vorsätzlicher Körperverletzung”

Sonderbarer Weise wurden noch Akten mit dazu reingenommen, welche von den Kripobeamten damals im August, wo Her Spaniol und Christine Prox nicht zu hause waren, alle gestohlen wurden, natürlich ohne richterlichen Beschluss, was man ja mittlerweilen gewohnt ist, dass absichtliche Willkür durchgeführt wird!
Auch wurden die Kripobeamten erkannt, es waren 2, welche Frau Prox in die Wohnung drückten ohne sich auszuweisen und Angst verbreitet haben…..!!!
Klar doch, schon fast wie die Asylanten…Gewalt ausüben, da die Frau so und so das schwächere Geschlecht ist….
Werte “Kripobeamte” und lieber Staatsanwalt, jetzt fängt das Spiel erst richtig an, wo es um das “Öffentliche Recht” geht, den gesetzlichen Richter und ein faires Verfahren…….
Zu dem Schreiben der NOZ-Osnabrück kann ich nur sagen bzw. fragen, seid Ihr die 2.Verwandtschaft der “Reichsdeppen”, denn Ihr gebt noch nicht einmal an, worum es wirklich ging……
Werte Mitmenschen, kann nur einen Tipp geben, lasst Euch nicht blenden, denn weil es immer enger wird, versucht der BND die Schlinge enger zu machen, nur merken sie nicht, dass es um Ihren eigenen Hals geht und es da immer enger wird, denn Selbstmord ist kein Grund für eine Lebensversicherung, denn die wird sicher nicht bezahlt.…
Auch nicht eure Berufsrechtsschutz, weil Euch seit 1982 die Staatshaftung entzogen wurde…UPS

Spaniol selbst gibt den großen Märtyrer (er würde das vermutlich “Mehrtürer” schreiben):

Es wurde einfach negatives und unwahres über die Gerichtsverhandlung am Freitag, den 15.1.216 in der Öffentlichkeit verbreitet!

Es war eine Gerichtsverhandlung wegen vorsätzlicher Körperverletzung und der Richter hat zusätzlich noch die gestohlenen Unterlagen mit rein gezogen, wo es um die Unterschrift ging und den Vordruck.

Es ging um einer Drogendealer und das andere ist eingestellt worden. Das war aber schon 2015 im Juni, weil der Ausländische Titel vom Gutachter bestätigt worden ist, aber die Deutschen stehen ja auf Verbrecher und wenn diese Personen die Frauen belästigen und vor Gericht ziehen, ist das ja noch O.K. und da ich das Kapital angreife, was wir auch machen, versucht man hier Stress zu machen, denn es geht hier um 150 Milionen!

Des weiteren habe ich Schriftstücke von Gerichten die mich so anschreiben-Dr.jur.Detlef Spaniol und manchmal sogar mit dem deutschen Wort -Zitat:”Rechtsanwalt”!!!

Das kann ich alles beweisen, nur frage ich mich, wenn Jemand wie ich/wir für Euch alle da draussen kämpfen, warum werft Ihr uns Knüppel zwischen die Beine? Alleine die Mitteilung von gestern in Facebook, wo derjenige auch mit dabei war und nur den Kopf geschüttelt, es auf seinem Handy aufgenommen hat und dann etwas behauptet, worum es gar nicht ging, denn es ging um-Zitat: ” Schwere Körperverletzung eines DROGEN-DEALERS!” Die Frau hat ausgesagt, dass ich dem DEALER nur das Handy aus der Hand genommen habe und Ihm meine Visitenkarte gab um mich anzuzeigen! Der Dealer läßt die Frau in Ruhe und war zu FEIGE um vor Geric ht zu erscheinen, denn auch er war geladen worden!

Jetzt bin jetzt ich der Verbrecher, weil ich das “Öffentliche Recht” vertrete und einhalte! Sorry den Typen verstehe ich ganz und gar nicht und Euch erst recht nicht, dass Ihr immer denen glaubt welche Fantasien erfinden und gar nicht verstehen wollen worum es eigentlich geht!………

Man weiß nicht so recht, ob man lachen oder weinen soll. Der Termin am 04.02 dürfte nicht nur für den Richter wieder ziemlich lustig und nervenaufreibend werden.

Links:
http://www.noz.de/lokales/dissen/artikel/561271/dissener-erscheint-mit-falschem-verteidiger-vor-gericht

http://www.noz.de/lokales/osnabrueck/artikel/658925/falscher-doktor-vor-dem-osnabrucker-landgericht

https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=1270.0




Der “Freistaat Preussen” und seine Wunscharmee

Wie bei allen der immer größer werdenen Zahl der diversen Reichsregierungen, geht man auch beim “Freistaat Preussen” davon aus, die einzig legitimierte Exilregierung zu sein.

Man veranstaltet munter Schulungen, verkauft für viel Geld seine Fantasiepapiere (die nötige Grundausstattung um sich Mitglied dieses “Staates” nennen zu dürfen, kostet etwas mehr als 130.– Euro), Kennzeichen und mehr, außerdem erläßt man mit wachsender Begeisterung irgendwelche “Proklamationen” oder schreibt Ministerien an um die “Machtübernahme” mitzuteilen und entsprechende Weisungen zu erteilen.

So hat Sabine aus der Familie Mika nicht nur das “Amt für besondere Angelegenheiten” inne, sondern ist auch die neue Verteidigungsministerin, wie sie in einem Schreiben an das Verteidigungsministierum wortreich mitteilte.

Hier liest man unter anderem

Alle Soldaten sind hiermit unverzüglich aufgefordert, sich entsprechend ihrer Vereidigung auf das deutsche Volk: “… das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen, so wahr mir Gott helfe…” sich sofort und unverzüglich um deren nationalen Schutz zu kümmern. Es ist aus vorweg genannten Gründen ab sofort unter Höchststrafe verboten, sich weiterhin in anderen Ländern an kriegerischen Handlungen jedweder Art zu beteiligen. Die Soldaten sind unverzüglich in ihre Heimat zurück zu leiten, samt ihrer Ausrüstung. Alle Soldaten haben während der Reorganisation der Bundesstaaten des Deutschen Reichs ab sofort nur noch den Anordnungen der administrativen Regierung des Freistaat Preußen Folge zu leisten, da die administrative Regierung des Freistaat Preußen gemäß Artikel 82 (1) der Verfassung des Freistaat Preußen, welche die Oberhoheit zur Neuordnung aller Bundesstaaten, sich in der Gesamtheit Deutsches Reich nennend, hat. Dazu hat unverzüglich eine entsprechende Veränderung der Beflaggung zu erfolgen!

Auch die Kfz-Kennzeichnen sind in ihrem Erscheinungsbild entsprechend dem Recht des Freistaat Preußen und dem Recht der anderen Bundesstaaten umzusetzen.

Die Umstellung betrifft auch die Uniformen. Aus Kostengründen sind während der Reorganisation die bestehenden Uniformen weiter zu benutzen, jedoch ist die Kennzeichnung an der Armeekleidung entsprechend umzustellen.

Dabei ist außerdem zu beachten, daß in jedem Fall die Genehmigung der administrativen Regierung des Freistaat Preußen einzuholen ist. Näheres dazu bestimmt das Gesetz.

oder

Dazu hat die [Bundeswehr/Armee] sofort und unverzüglich einen Arbeitsstab zu bilden, welcher mit der administrativen Regierung des Freistaat Preußen, Frau Mika / Bereich besondere Aufgaben die notwendigen Umstrukturierungen und anstehenden Aufgaben, Entgegennahme der Befehle zur Rückführung in die Staatlichkeit/Rechtsstaatlichkeit der [Bundeswehr/Armee] umsetzt. Die sofortige und unverzügliche Kontaktaufnahme hat zu erfolgen unter der Anschrift:

xxxxxx Straße 14
[41372] Niederkrüchten
Telefon: 02163 – xxxxxxxxxx

Manchmal bleiben solche Schreiben nicht ohne Wirkung, in diesem Fall führte es -nicht zuletzt weil ein weiterer Angehöriger der Regierung versuchte mit seinen Fantasiedokumenten des “Freistaates Preussen” entsprechende Waffen zu erwerben- zur Durchsuchung verschiedener Objekte in Willebadessen, Warburg und Borgenteich. (1, 2 und 3)

Die Mühlen bei den deutschen Gerichten und Staatsanwaltschaften mahlen bekanntlich langsam, was natürlich auch durch die ellenlangen Schriftsätze der diversen “Rechtssachverständigen”, “Büros für Völkerrecht” und anderen “Ministerien” verursacht wird, aber: sie mahlen.

So wurde jetzt von der Staatsanwaltschaft Paderborn Anklage wegen “Verstosses gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz” erhoben. (4)

Man muss aber auch sagen, dass sich diese “Regierungsvertreter” wirklich extrem “intelligent” verhalten haben.

Nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft versuchte der Warburger, der sich selbst als Angehöriger der Gruppierung »Freistaat Preußen« bezeichnet, im September 2014 bei einem Waffenhändler in Luxemburg ein Schnellfeuer-Maschinengewehr zu kaufen. Nach Angaben von Oberstaatsanwalt Marco Wibbe (Paderborn) wollte der Beschuldigte als »Vertreter für äußere Angelegenheiten der Provinz Westfalen des Freistaates Preußen« eine eigene Polizei für den »Freistaat Preußen« aufstellen. Der Waffenhändler lehnte einen Verkauf ab.

Im Dezember nahm der heute 31-Jährige erneut Kontakt zu dem Waffenhändler auf und legte als Legitimationsnachweis unter anderem einen »Staatsangehörigkeitsausweis« und einen »Waffenschein« des »Freistaates Preußen« vor. Der Händler lehnte einen Verkauf des Maschinengewehrs jedoch erneut ab und informierte die Ermittlungsbehörden.

Wer hätte es gedacht, dass die Vorlage von irgendwelchen Fantasiedokumenten zur “Legitimation” selbst einen Waffenhändler misstrauisch machen? Es gehört wohl sehr viel Überzeugung oder auch pure Verzweiflung dazu, dass man überhaupt davon ausgeht, dass solche Dokumente irgendeinen Wert hätten. Liegt aber wahrscheinlich daran, dass man ja ordentlich dafür gezahlt hat.

Angesichts von soviel Blödheit kann man allerdings vermuten, dass der Richter nur schallend lacht und das Verfahren unter Umständen sogar einstellt. Letztendlich ist Dummheit ja nicht unbedingt strafbar.

Andererseits sollten die diversen Staatsanwaltschaften eventuell weiterermitteln. Da die Kassen -leider sind die meisten Menschen, die sich überhaupt für den Freistaat Preussen interessieren notorisch pleite und können die erforderlichen “Gebühren” nur mühsam abstottern- des Freistaats Preussen unter chronischer Ebbe leiden, plant man zwischenzeitlich (wohl nach Vorbild eines Peter Fitzek) eine eigene Bank, eigene Versicherungen und natürlich einen eigenen “Wachschutz”. Bei letzterem ist nicht ganz klar, ob man hier eventuell im Bereich “Sicherheitsdienstleister” aktiv werden möchte. Natürlich angemeldet beim eigenen Gewerbeamt und nur an den Freistaat Steuern zahlend.

Die Verhandlung dürfte auf jeden Fall interessant werden. Man darf sich schon auf die Aufrufe zur Suche von “Prozessbeobachtern” freuen.
Sollten hier dieselben Auflagen gemacht werden wie dies beim AG Meißen der Fall war, dürfte es für die Staatsangehörigen und Regierungsmitglieder extrem schwierig werden am Prozess teilzunehmen. Führt doch angeblich der Besitz eines bundesdeutschen Ausweispapieres unverzüglich zum Ausschluss.

  1. http://www1.wdr.de/themen/aktuell/freistaat-preussen-100.html
  2. http://www.nw.de/lokal/kreis_hoexter/willebadessen/willebadessen/20409608_Razzia-in-Willebadessen.html
  3. http://www.nw.de/lokal/kreis_hoexter/warburg/warburg/11219121_Staatsschutz-ermittelt-nach-Polizeieinsatz-in-Willebadessen.html
  4. http://www.westfalen-blatt.de/OWL/Lokales/Kreis-Hoexter/Warburg/2240276-31-jaehriger-Warburger-soll-gegen-das-Kriegswaffenkontrollgesetz-verstossen-haben-Freistaat-Preussen-Staatsanwaltschaft-erhebt-Anklage