Jetzt ist er geliefert

Am Grenzübergang Schaanwald wurde Hofmann den österreichischen Behörden übergeben.

Am 8. Juni 2022 erreichte uns die lange erwartete Nachricht aus Liechtenstein: Carl-Peter Hofmann, der Gründer der Reichsbürger-Gruppierung “GCCL”, ist nicht länger unfreiwilliger Gast im Fürstentum. Er wurde am gleichen Datum nach Österreich ausgeliefert. Dies meldeten liechtensteinische Medien unter Berufung auf eine Mitteilung des Fürstlichen Landgerichtes.

Hofmann befindet sich also bereits auf dem Territorium seiner neuen Heimat, und dies möglicherweise noch für längere Zeit. Gegen ihn läuft ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Graz. Was ihm vorgeworfen wird, kann man auf der Webseite der liechtensteinischen Gerichte nachlesen, nachdem er im Fürstentum sämtliche gerichtlichen Instanzen mit dem typischen “durchschlagenden Erfolg” eines Reichsbürgers und selbsternannten “Richters” durchschritten hat.

Was steht Hofmann nun in Karl Nehammers Reich konkret bevor? Eine spannende Hauptverhandlung, die sicher von bestallten Prozessbeobachtern des Sonnenstaatlandes gebührend überliefert wird.

Doch bis dahin dürften noch einige Monate vergehen, in denen Hofmann die berühmte österreichische Gastfreundschaft geniessen darf. Schliesslich müssen noch einige organisatorische Dinge erledigt werden, zum Beispiel die psychiatrische Begutachtung. Deren Ergebnis dürfte für Hofmanns weiteres Schicksal entscheidend sein, denn als Hauptpreis winkt ihm möglicherweise die Einweisung in eine sogenannte Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. (Die österreichische Justiz wirft auch verbal nicht mit Wattebäuschen!)

Bis wir uns den finalen Showdown zwischen dem haushoch überlegenen Carl-Peter Hofmann und der österreichischen BAR (Justiz) zu Gemüte führen dürfen, müssen wir uns also noch ein wenig gedulden. Aber: Vorfreude ist die schönste Freude!




“Dr. Drucksache” Spaniol – Erste “Stellungnahme” zum Urteil

Der “Ministerpräsident des Königreichs Württemberg”, “Bundespräsident” der Exilregierung “Freiheit für Deutschland”, Vereinsvorsitzender und “Mandant” des “Dr. Drucksache” Spaniol, Matthias Wolfgang Reckzeh, hat eine erste Stellungnahme zum Urteil abgegeben.

Wir unternehmen den Versuch ihm seine wichtigen Fragen zu beantworten und -auch wenn er ja über eine Youtube-Jura-Studium summa cum laude mit Prädikat verfügt- zu erklären.

Nun als ich das gestern gelesen habe, mußte ich es zwei bis drei Mal durchlesen, denn es muss ein Ende haben, alles unter den Teppich zu kehren! – wir haben keine Rechtsform mehr!!!!

Richtig, Wolfgang weder Deutschland noch “wir” haben eine “Rechtsform”. Dein Verein ist -wenn man so möchte- eine Rechtsform. Ein Land mit seiner dort lebenden Bevölkerung hat aber wirklich keine. Noch nie gehabt.

Der Hauptanklagepunkt war: “Vorsätzliche Körperverletzung!”
Das wurde eingestellt, denn die Zeugen haben bewiesen, dass es nicht so war!

Nein, nicht die Zeugen haben irgendetwas “bewiesen”, wobei sie auch höchstens etwas “bezeugen” könnten, Staatsanwaltschaft und Richter haben sich darauf geeinigt, dass dieser Vorgang, im Vergleich zu den anderen Anklagepunkten, nicht wirklich eine Änderung des Urteils bewirkt hätten.

Aber Herr Detlef Spaniol wurde zu 9 Monaten verurteilt ohne Bewährung wegen Dr.jur.——————-??????????

Ja, lieber Wolfgang, das hätte -vor allem in Anbetracht der Vorstrafen und der offenen Bewährung- sogar noch etwas höher ausfallen können. Schau mit Deinem “Dr. Drucksache” einfach mal im StGB nach, hier zum Beispiel.

Herr Spaniol hat nun einmal keinen akadamischen Grad, er hat noch nicht einmal studiert, was bei einem Schulabschluss von einer Förderschule und ohne richtigen Berufsabschluss auch nur schlecht möglich ist. Weder in Deutschland, noch in der USA. Da bringt es auch nichts, wenn man versucht bei ebay einen “Titel” zu kaufen. Das darf man zwar, man darf ihn aber nicht verwenden.
Auch die Tatsache, dass irgendein Gericht oder “Gegner” diesen Titel als Anrede benutzt hat, ist kein Beweis dafür, dass er rechtmäßig geführt wird. Weder die Poststelle beim Gericht, noch ein gegnerischer (echter) Anwalt, Gerichtsvollzieher oder wer auch immer, prüft bei der Rechtsanwaltskammer nach, ob eine Kammerzulassung vorhanden oder eben ein Doktortitel zur Recht verwendet wird.
Viel schlimmer: Genau dieser Umstand, dass sich Dein Kumpel nicht nur selbst so titutliert hat, sondern dem auch nicht widersprochen hat, gilt als Beweis für seinen Titelmissbrauch.

Nun am 15.01.2016 war ich mit dabei und es wunderte mich schon warum dies überhaupt behandelt wurde, da der Hauptanklagepunkt war: ” Vorsätzliche Körperverletzung!”

Nein, es war einer von vielen Anklagepunkten. Die Nummerierung sagt nicht unbedingt etwas über die Gewichtung der einzelnen Anklagepunkte aus.

Der Verletzte war weder am 15.01.2016 und auch am 4.02.2016 nicht dabei!

Sei froh darum, sonst wäre die Strafe unter Umständen noch höher ausgefallen, hätte der Geschädigte/Verletzte doch die Möglichkeit gehabt sich gegen die Einstellung auszusprechen.

Und warum wurde der Einbruch und Diebstahl nicht geklärt bei Herrn Detlef Spaniol?

Das wiederum hat zwei Gründe. Hier wurde gegen Detlef Spaniol verhandelt, er war der Angeklagte.
Abgesehen davon wurde bei Dr. Drucksache nicht eingebrochen und auch nichts gestohlen. Bei ihm fand -aufgrund seiner illegalen “Tätigkeit”- eine Durchsuchung mit Beschlagnahmung von Beweismaterial statt.
Selbst wenn ihr zwei euch auf den Kopf stellt und mit eurem Hinterteil versucht nach Fliegen zu schnappen, das ändert daran nichts.

Wo sind die richterlichen Aufträge mit der richterlichen Unterschrift?

Es gibt keinen “richterlichen Auftrag”, sondern einen “Durchsuchungsbeschluss”. Die Unterschrift des Richters findet ihr in der Originalakte bei Gericht. Auf der Ausfertigung, die euch zumindest gezeigt wurde, findet sich die Unterschrift eines Justizmitarbeiters der dazu beauftragt wurde.
Klingt kompliziert für Dich? Ist es aber gar nicht.

Am 15.01.2016 wurde vorgelesen nicht Doktor, sondern die Buchstaben D und r und j, u,r. und mitgeteilt, dass Herr Spaniol unterschrieben hat mit -Zitat: ” Detlef Spaniol” klar leserlich…….

Das ist ja wunderbar, dass “Dr. Drucksache” mit seinem eigenen Namen “klar leserlich” unterschreiben kann. Das hilft aber nichts, wenn er sich als “Dr. jur” vorstellt, dies sogar auf seiner Visitenkarte druckt und auch seinen Briefkopf entsprechend verziert. Das er selbst das nicht wirklich versteht kann man ja auch daran erkennen, dass er davon ausgeht diesen Titel verwenden zu dürfen, weil er so angeschrieben wurde.

Vielleicht solltet ihr beide nicht nur lernen, wie man seinen Namen “klar und leserlich” schreibt, sondern solltet überhaupt einmal richtig lesen lernen. Das würde euer Leben ungemein erleichtern.

Was die NOZ da schreibt ist der Auftrag des Dienstherren des Richters, das ist Fakt!!!!

Ähhhmmmm…”der Auftrag des Dienstherren des Richters”? Ihr beide sagt uns sicher gerne, wer das konkret sein könnte. Nein, ihr müsst keine Namen nennen, es reicht, wenn ihr sagt welches “Amt” oder welche Funktion der-/diejenige haben soll.

Wer das glaubt was die NOZ geschrieben hat, dem ist nicht mehr zu helfen, denn wir schuften für andere und lassen uns von diesem Lügenpack auch noch umbringen!!!
wir lassen unsere Kinder und Frauen misshandeln!!!
Soll so unsere Zukunft aussehen???
Ist das unsere Deutschland?

Jetzt kommen unsere Fragen:
Wer von euch beiden “schuftet” bzw. “arbeitet” denn überhaupt? Du, lieber Wolfgang, bist ja wohl EU-Rentner und Spaniol lebt von SGBII und dem, was seine (schwer kranke) Partnerin nach Hause bringt.
Gut, insoweit betrügt er wahrscheinlich nicht nur seine Mandanten (von denen er ja erst mal 150 Euro Vorkasse für nichts verlangt), sondern auch die ARGE, der er von diesen (betrügerisch erlangten) Einkünften sicher nichts erzählt. Von der Steuerhinterziehung wollen wir mal gar nicht reden.
Wäre aber durchaus möglich, dass da auch noch das Eine oder Andere auf Dich und Detlef zukommt.

Welches “Lügenpack” bringt euch den um? Vor allem: Wie genau?
Warum lasst ihr eure Frauen und Kinder misshandeln? Könnt ihr sie nicht verteidigen? Seid ihr nicht einmal in der Lage zur Not die Polizei zu rufen? Die ist für so etwas nämlich zuständig.

Eure Zukunft dürfte wirklich düster aussehen. Allerdings: Daran seid ihr selbst schuld. Ihr habt allerdings auch die Chance etwas daran zu ändern. Dazu würde aber gehören, erst einmal die irren Wahnvorstellungen aufzugeben und sich einzugestehen, dass man einfach sein Leben, seinen Beruf und “seine Zukunft” total in den Sand gesetzt hat und aufzuhören permanent mit dem Kopf gegen die Betonmauer zu laufen.

Nein, das ist wirklich nicht “euer Deutschland”, Deutschland gehört euch nämlich nicht, ebensowenig wie es irgendjemand anderem gehört. Falls es euch hier aber einfach nicht gefällt, so könntet ihr ja auswandern, z.B. nach Russland. Da könntest Du, Wolfgang, von Deiner EU-Rente u.U. sogar leben. Für Detlef könnte es schwieriger werden. Da ist man auch sicher unheimlich glücklich, solche “Koniferen der Menschnheit” aufnehmen zu dürfen. Zur Not: Stellt doch einfach einen Asylantrag in Russland.

Ist das ein Rechtssystem ohne richterliche Unterschrift und Auftrag?

Hatten wir schon erklärt, siehe oben!

Lasst uns was für Uns und Unser Deutschland gemeinsam was tun!!!

Glaubst Du wirklich, dass sich irgendjemand für euch und eurer (Fantasie)Deutschland wirklich interessiert? Wirklich?

Jetzt sind wir noch gespannt auf die “Pressemitteilung” des Dr. Drucksache Spaniol.

Gehabt euch wohl!

 




“Dr. Drucksache” oder wie man als falscher Anwalt “siegt”

Heute fand der zweite Verhandlungstermin des “Dr. Drucksache” Spaniol in Sachen Titelmissbrauch statt.

Aufgrund der Geringfügigkeit der Vorwürfe wurde wohl die ebenfalls angeklagte Körperverletzung von der Staatsanwaltschaft fallen gelassen.

Dem Bericht der “Neuen Osnabrücker Zeitung” zu Folge lief die Verhandlung doch ziemlich spaßig ab.

Irgendwie hat das Gericht allerdings noch immer nicht die Ernsthaftigkeit der Situation begriffen und zeigt sich auch gänzlich unbeeindruckt was die Prophezeiungen des “Dr. Drucksache” und seiner Mitstreiter betrifft.

Werte Mitmenschen, kann nur einen Tipp geben, lasst Euch nicht blenden, denn weil es immer enger wird, versucht der BND die Schlinge enger zu machen, nur merken sie nicht, dass es um Ihren eigenen Hals geht und es da immer enger wird, denn Selbstmord ist kein Grund für eine Lebensversicherung, denn die wird sicher nicht bezahlt.…

So hat ihn das Gericht doch einfach mal zu 9 Monaten Haft, ohne Bewährung!, verurteilt. Klar, dass “Dr. Drucksache” Spaniol dagegen jetzt in Berufung gehen wird. Er wird auch sicherlich einen Anwalt finden, der ihn vertritt. In seinen Kreisen gibt es ja noch ein paar “Rechtssachverständige” und auch den einen oder anderen Anwalt der (noch) eine Kammerzulassung hat.
Sollte das nicht klappen, so wird sich der Herr Bundespräsident “Dr. Drucksache” Spaniol wohl richtig ins Zeug legen müssen, was die endgültige Machtergreifung und die Unterschriftensammlung für seine ganz neue, eigene Verfassung betrifft. Ob er es schafft die angepeilten Unterschriften bis dahin zu sammeln?

Sein Kumpel und Bundestagspräsident, Ministerpräsident des “Königreichs Württemberg” und Parteivorsitzender der Partei “Freiheit für Deutschland” hat auf jeden Fall schon mal Empfehlungen abgegeben, wie bei den Wahlen im März vorzugehen ist:

Wenn Ihr Nutzen bringen wollt für Euer/Unser eigenes Land, dann bestellt Euch Briefwahlunterlagen und tragt unten im Freien Raum einfach FFD ein,
setzt die Kreuze ein und schon habt Ihr das mitgeteilt was Ihr wollt und lest Euch mal die bestehende VERFASSUNG der FFD durch.

Der Richter hat “Dr. Drucksache” Spaniol auf jeden Fall vollkommen richtig eingeschätzt.

Der Angeklagte habe bewusst den Anschein erweckt, dass er promoviert sei, und es gebe keinen Anlass, daran zu zweifeln, dass er die Welt so wahrnehmen könne wie andere Menschen auch, führte der Richter aus. Den falschen Doktortitel habe der Mann nicht aus einem Impuls heraus geführt, sondern planmäßig und überlegt über einen längeren Zeitraum. Aus Sicht der Kammer ergäben sich keine Anhaltspunkte, dass sich der Hochstapler in Zukunft rechtskonform verhalten werde.

“Dr. Drucksache” Spaniol ist ganz nämlich schon wieder -es klappt wohl noch nicht so ganz mit dem “Kriegsgefangenensold nach HLKO” den er ja versucht einzuklagen- auf der Suche nach neuen Mandanten. So wirbt man wie folgt:

Der Vorstand der zukünftigen Internationalen Rechtsanwaltskammer der Partei FFD hat den direkten Verbot vom Bundesfinanzministeriums gefunden und somit muss keiner mehr bezahlen……..
und direkt zum Finanzministerium http://www.bundesfinanzministerium.de/…/2014-12-15-gutachte…

Benötigen sie trotzdem rechtlichen Beistand, dann wenden sie sich bitte an: [email protected]

 

Das dürfte noch ziemlich lustig werden bis “Dr. Drucksache” Spaniol dann wirklich ein klein wenig Urlaub auf Staatskosten machen darf.




Prozessbericht AG Meißen in Sachen DPHW – Teil 3

Wie ja schon der Tagespresse zu entnehmen war, sind jetzt alle, vor dem AG Meißen angeklagten DPHWler, verurteilt worden. Alle – bis auf einen. Volker Schöne zieht es immer noch vor sich im Ausland aufzuhalten, aber dank diesem vorerst letzten Prozesstag könnte es sich da nur noch um eine (kurze) Frage der Zeit handeln.

Zwischenzeitlich haben ja wohl alle Verurteilten Berufung gegen die ergangenen Urteile eingelegt. Interessant ist, dass sie nicht gegen das Strafmaß an sich, sondern nur gegen die Rechtsfolgen in Berufung gegangen sind, d.h. sie möchten nur die Haftstrafe vermeiden, also erreichen, dass die ausgesprochene Strafe auf Bewährung ausgesetzt wird.  Offen bleibt, ob dies der Erkenntnis geschuldet ist, dass man einfach Mist gebaut hat oder ob man einfach nicht am Weitermachen gehindert werden möchte. Schließlich hat man ja zwischenzeitlich eine “Partei”, mit Namen “DPFW” gegründet in der Hoffnung damit seine Ziele durchsetzen zu können.

Unser Forenmitglied “Dieda” hat den Prozess wieder live verfolgt und einen ebenso kurzweiligen wie ausführlichen Prozessbericht verfasst.

Wir bedanken uns ganz herzlich für diese Mammutaufgabe!

Tag 4 des Gerichtsmarathons am Amtsgericht Meißen zur strafrechtlichen Aufarbeitung des auch überregional bekannten Überfalls einer Gruppe uniformierter Reichsbürger auf einen Gerichtsvollzieher am 23.11.2012. Dieses Mal stand nun und mit dem zweiten Anlauf eine Frau mittleren Alters, die Ex- Lebensgefährtin desjenigen Mannes vor Gericht, der bereits am 15.12.2015 in gleicher Angelegenheit verurteilt worden war. Auf dem von den Angeklagten damals noch als Paar bewohnten Dreiseithof fand schließlich der Vorfall statt.

Der zusätzliche Termin war deswegen erforderlich geworden, da die Angeklagte Juliana K. zur Verhandlung am 14.01.2016 trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht erschienen war und auch am damaligen Verhandlungstag nicht mehr vorgeführt werden konnte, so dass auch gegen sie Haftbefehl erging. Noch am 06.01.2016 soll ja die Angeklagte eine Mitteilung im schönsten Reichsbürgerdeutsch an das Amtsgericht Meißen geschrieben haben, wo sie bereits angekündigt hatte, dass sie der „Einladung“ des Amtsgerichtes natürlich nicht Folge leisten werde, da ja nach ihrer Meinung das Gericht gar nicht existiere und sie selbst “nichts hören” könne und “nichts sehen” könne und zudem selbst “gar nicht existieren” würde u.s.w..

Als man dann die Angeklagte doch aufgefunden hatte und die Sicherungshaft vollstrecken wollte, kam wohl die plötzliche Einsicht, nur was genau diesen abrupten Gesinnungswandel wirklich ausgelöst hat, konnte dann auch bis zum Ende der Verhandlung nicht mehr aufgeklärt werden.

Nun also der zweite Anlauf, die Reihen der Zuschauer schon stark gelichtet und auch wenn mir der Anfang der heutigen Verhandlung fehlt, verpasst hatte ich wohl bei den anfänglich wohl sehr zähen Fragespielen zwischen Richter und Angeklagten ja erst mal soweit nichts. Trotz des nun zumindest pflichtgemäßen Erscheinens zeigte sich erst mal nur wieder das bereits bekannte Muster im Verhalten der verschiedenen Angeklagten: Man wusste und weiß natürlich nichts oder kann sich ersatzweise an einfach rein gar nichts mehr erinnern, nicht mal an die einfachsten Sachen oder Handlungen. Außerdem war man ja im Prinzip selbst gar nicht dabei, und wenn man schon doch irgendwie anwesend war, dann wiegelt man trotzdem alles ab, denn man war ja nur „Zeuge“. So richtig Verantwortung hatte dann wiederum irgendwie eigentlich keiner, allenfalls noch der Schöne.
Gelegentlich kam als leicht bis mittelschwer Verantwortlicher in der Befragung noch der ja bereits verurteilte Herrn S. in Frage, aber ansonsten handelt man in dieser scheinbar ziemlich unübersichtlichen und quasi zufälligen Ansammlung von irgendwelchen „Zeugen“, die sich wiederum untereinander allerdings auch nur entweder wenig bis reinweg gar nicht kannten, ohne sonderbarer Weise dann ohne irgendwelche Absprachen. Auch zum von den „Zeugen“ selbst zu bezeugenden Sachverhalt gab es dann doch soweit auch irgendwie keinen echten „Sachkundigen“, allenfalls… ja natürlich noch den Volker Schöne…

Daher war auch der schönste Satz des Tages die treffende Bemerkung von Richter Andreas Poth: „Immer wieder der Schöne. Na, da bekommt das Wort „be-schön-igen“ ja eine völlig neue Bedeutung.“ Auch einige Fragen, die der Richter an die Angeklagte hatte, beantworte er sich dann bisweilen gleich schon mal selbst: „Und wo Sie jetzt dabei selbst gestanden haben, wissen Sie jetzt auch nicht….” Zumindest seinen Humor hatte der Richter noch nicht verloren.

Trotzdem schaffte es Richter Andreas Poth auch hier wieder, immer neu einzuhaken, die Begrifflichkeiten detailliert zu hinterfragen, gegebenenfalls Widersprüche in den Aussagen soweit aufzudecken, um mit der Angeklagten dann doch noch ins Gespräch zu kommen um wenigstens Bruchstücke dieser scheinbar schweren Erinnerungsstörung, ans Tageslicht zu befördern.

Gerade weil sich diese scheinbar ansteckenden neurologischen Ausfälle so flächendeckend über die bisherigen Angeklagten über diesen Tag und dieses Dörfchen ausgebreitet hatten, war es vielleicht am Ende irgendwie doch gut gewesen, dass es in der Causa Bärwalde gleich zwei zusätzliche Verhandlungstage angesetzt werden mussten, und so einige Angeklagte, insbesondere die Familie Krautz  einzeln verhandelt werden konnten, was zumindest in Details erhellen war, und das Gesamtbild etwas abrundete. Trotzdem bleibt vieles weiter rätselhaft, so wie die Hintergründe zu den immerhin stolzen 7.000€, die man auch noch im fraglichen Hof in Bärwalde sichergestellt hatte, und die abenteuerlicher Weise bis heute noch von keinem rechtmäßigen Eigentümer abgeholt werden konnten. Im Verhältnis zu der Höhe der an dem Tag zu vollsteckenden Summe ist das schon sehr merkwürdig, aber man schweigt sich auch dazu weiter standhaft aus, oder lässt sich sogar noch Antworten einfallen, die der Richter mangels hinreichender Nachvollziehbarkeit wieder getrost unter Ulk verbuchen kann.

Ein bisschen klingt in der Befragung zwischenzeitlich auch noch an, dass bei einigen Angeklagten auch noch ganz private Vorbehalte gegen den ihnen auch persönlich bekannten Gerichtsvollzieher eine Rolle gespielt haben könnten. Zumindest in dem Kontext soll angeblich dann auch der Satz der Angeklagten an das Gericht zu verstehen sein, dass schließlich der Gerichtsvollzieher Herr L. „selbst entschieden hätte, mit Todesangst zu reagieren“. Von Reue wegen der gesundheitlichen Folgen diesmal keine Spur.

Doch spätestens nach den Videos ergaben sich dann noch ein paar ganz neue und wichtige Fragen an Frau K.. Frau K. war offensichtlich während der Zeit, als der Gerichtsvollzieher noch im Hof eingesperrt war, aber noch bevor die Polizei ankam, über einen Hinterausgang vor das Gehöft gelaufen. Schließlich gab sie, nachdem die angebliche Rauchpause wegen der allzu „großen Aufregung“ bei Richter Poth nicht wirklich durch ging doch zu, dass sie Autoschilder fotografiert hätte, auch das von dem Gerichtsvollzieher. Warum sie das denn gemacht hätte und für wen, wollte Richter Poth wissen. Für angebliche „Sachkundige“ lässt sich die Angeklagte dann noch aus der Nase ziehen, nur welche Sorte „Sachkundige“ das gewesen sein sollen, konnte sie nicht mehr erklären.

Nun kam Richter Poth auf die sehr plötzlich noch kurz vor der Verhandlung von Frau K. doch noch bezahlten Ordnungsgelder zu sprechen, sowie auf den Herrn Uwe Wetzig. Dieser muss den Ausführungen nach zu urteilen vor der Hauptverhandlung wiederholt im Amtsgericht Meißen angerufen haben, dass er nicht kommen könne, wobei er sich schließlich wohl damit verplapperte, dass dies mehr oder weniger mit seiner großen Angst vor einem ihm schon und aus unbekannter Quelle (!) bekannten Haftbefehl, wegen eben solcher nicht bezahlten Ordnungsgelder zu tun hätte. Auch die ominösen „Sachkundigen“ für Autokennzeichen, für die Frau K. die Fotos ja erst  gemacht hatte, sowie die o.g. Hinweise auf jene Vorabinformationen im Strafverfahren gegen den Uwe Wetzig deuten da auf noch immer ungeklärte Kontakte zur richtigen Polizei und damit auf mutmaßlichen Geheimnisverrat hin. Genau das spricht Richter Poth nun erstmalig und mehr oder weniger so offen und deutlich aus.

Nach einer Sitzungspause wird dann ein Internetausdruck der Gründungsurkunde der “reorganisierten” Interimsgemeinde von Bärwalde von Anfang 2014 zu Protokoll genommen und die Kopie den Prozessbeteiligten ausgehändigt. Nach einem Vorhalt an die Angeklagte, weil sich deren Unterschrift und Fingerabdruck darauf findet, will sich die Angeklagte, die sich nun einerseits als „DDR- Kind“ bezeichnet und dann doch zaghaft zur BRD bekennt (wörtlich: „Vermutlich gibt es die.“) von dieser der „Szene“ längst gelöst haben. In der weiteren Diskussion zu den Zusammenhängen über das Zustandekommen dieser Gründungsurkunde, bei der ja auch wieder Herr Schöne anwesend war und dieses Mal offensichtlich gerade nicht zufällig beim “Dorffest” war oder man sich mal eben “Holz brachte”, stellt sich allerdings nun plötzlich heraus, dass Frau K. irgendwie doch noch gelegentlich Emailkontakt mit Herrn Schöne unterhält. Richter und Staatsanwalt werden gleichsam aufmerksam und vereinbaren dann mit der Angeklagten, dass diese sich nach der Verhandlung an einem der Hauscomputer des Amtsgerichtes in ihren privaten Email- Account einloggen wird, um gegebenenfalls solche Emails des Herr Schöne an die Angeklagte einsehen zu können.

Auf Nachfrage zu den 6 bis 7, von der Angeklagten so kurz nach Weihnachten dann doch noch schnell und brav bezahlten Bußgeldbescheiden, mutmaßlich alle aus dem Verkehrsordnungswidrigkeitsbereich, bestreitet die Angeklagte erwartungsgemäß natürlich jedweden Zusammenhang mit dem Ausgang der anderen Verhandlungen gegen die übrigen Mitbeschuldigten. Es zeichnet sich bei der Aufnahme der persönlichen Verhältnisse dann doch ein eher tragisches, wenn auch nicht ganz untypisches Bild für eine gescheiterte Nachwendebiografie ab: von der angestellten Maschinenbauingenieurin bis 1990 über ein schließlich wegen Erfolglosigkeit aufgegebenes Versicherungs- und Baufinanzierungsvermittlungsgeschäft zum Marketing im kosmetischen Bereich, dann eine aus Kostengründen abgebrochene Heilpraktiker- Ausbildung über Massageangebote als Selbständige bis zu H4. Das mag hier in den Beitrittsländern soweit kein Einzelfall sein, und kann wohl so manche Ostalgie erklären, musste aber wie hier nicht zwangsläufig auch auf die Anklagebank führen.

Es folgten die Plädoyers von Staatsanwalt: „Sie haben kein Anrecht auf ein starkes und gesundes Opfer!“ und der Nebenklage: man sei „gegenüber dem Geschädigten selbst wie ein Standgericht aufgetreten“, dabei sogar mit eigenen sechsstelligen „Geldforderungen“. Auch auf den bei dem Überfall gegenüber dem Gerichtsvollzieher laut ausgerufenen Artikel 2 Absatz 2 EMRK wird von der Nebenklage an der Stelle und nochmal und dazu im genauen Wortlaut des Artikels Bezug genommen, verbunden mit der sehr rhetorischen Frage, ob man sich daraus im falschen Umkehrschluss vielleicht auch ein eigenes Recht auf Töten herleiten wollte.

Das Urteil von 14 Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung war, wie in der Erläuterung zur Urteilsbegründung erklärt, neben dem klaren direkten Tatbeitrag als Mitbewohnerin auch in der für den Richter nicht wirklich glaubhaften Distanzierung von der „Szene“ und der, durch die ganzen Umstände der Tat deutlich gewordenen „Nichtanerkennung des Staates“ sowie den während der Verhandlung zu Tage getretenen „Erinnerungen an nichts“ geschuldet, aber auch der Dreistigkeit, nicht mal zur Verhandlung zu erscheinen. Zwar ist das „Jedermannsrecht“ bei Diebstahl und Raub bei einfachen Kriminellen sehr wohl gerechtfertigt. „Sie haben aber hier einen Funktionsträger des Staates selbst angegriffen“, wobei und das sollte in der Erklärung zur Begründung wohl auch nicht ohne kleinen Seitenhieb bleiben, „völlig egal“ ist, wie der sich dann in Ausübung seiner hoheitlichen Handlungen anzieht.

Mindestens aber mit den fingierten Schuldtiteln, der bekannten persönlichen Bedrohung des Gerichtsvollziehers, und das nicht nur in diesem Fall, bis hin zu den regelrechten Veröffentlichungen der Adressen, besteht hier die „sukzessive Mittäterschaft“.

Und auch wenn in der Presse hier für Außenstehende vielleicht der Eindruck entsteht, da sitzt vielleicht ein neuer Feisler an der Triebisch, trügt der Eindruck doch gewaltig. Obwohl es notwendig war, den Angeklagten erst mal wieder die Spielregeln beizubringen und sie mit klaren Maßnahmen wieder auf den Boden der Tatsaschen zu bringen, saß mit Richter Poth in meinen Augen immer noch ein Mann da, der mit jedem Angeklagten einzeln wirklich gerungen hat: um die Wahrheit, um den jeweils individuellen Tatbeitrag und um die grundlegenden Fragen von Recht und Gesetz in diesem Land, und das immer mit Präzision und Humor. Gleichzeitig kam er mir streckenweise fast wie ein sehr betrübter Vater vor, der seine eigenen, aus dem Ruder geratenen Sprösslinge erst mal wieder Ordnung beibringen musste und sie dabei ernsthaft ins Gebet zu nehmen hatte dazu und noch ein paar einfache Lektionen in Staatsbürgerkundeunterricht erteilen muss. Harte Urteile waren zwar die Folge, aber trotzdem keine “Gesinnungsurteile”, wie von den Verteidigern befürchtet wurde.

Man kann als Zwischenbilanz das, was sich bisher in den Verhandlungen am Amtsgericht Meißen abspielte, vielleicht sogar in die klassische Reichsbürgerterminologie vom angeblich so großen Unterschied zwischen „Mensch“ und „Person“ bzw. zwischen „Amts-“ und  „Dienstausweis“ übersetzen: da war zwar immer ein strenger Richter, aber eben dann doch kein diktatorischer „Amtsinhaber“ oder gar alttestamentarischer Rächer, so wie sich das die Angeklagten scheinbar vorgestellt und vor dem sie sich ja ihrerseits teilweise wie die dummen Schulkinder drückt hatten, anderseits aber immer ausgerechnet auch noch den „Amtsausweis“ sehen wollten, sondern eher ein hart arbeitender juristischer „Dienstleister“, der immer auch noch den Menschen hinter der Tat sucht.

Und tatsächlich lassen sich alle Angeklagten, die sich zuvor in genau dieser Logik verheddert hatten und irgendwie dadurch längst selbst den Unterschied zwischen rechtmäßigem und blindwütigem Handeln aus dem Blick verloren hatten, in der Verhandlung mehr oder weniger bzw. früher oder später genau darauf ein, fast so, als hätten sie es letztlich sogar ein bisschen gebraucht.

Daher finde ich es nun eher nicht wirklich erstaunlich, dass bisher alle Angeklagten zwar in Berufung gegangen sind und damit ja wohl doch nun auch die Legitimität der Gerichte anerkennen, aber jetzt nur noch das doch sehr deutliche Strafmaß anfechten, was dafür spricht, dass man zumindest hier schon auf einem guten Weg zum echten Rechtsfrieden ist, und zwar einen für alle Seiten.




Prozessbericht DPHW am AG Meißen – Teil 2

Fast hätten wir vergessen den ebenso kurzweilig wie interessant geschriebenen Prozessbericht unseres Forummitglieds “Dieda” zum zweiten Verhandlungstag vor dem AG Meißen in Sachen DPHW zu veröffentlichen.

Aber wie heißt es so schön: Besser spät als nie.

Prozessbericht:

Sie wollten ein „Signal“ setzen, als sie, eine Gruppe von ca. 20-25, teilweise uniformierten Reichsbürgern im Stil eines „Rollkommandos“ am 23.11.2012 in einem kleinen Dorf in der Nähe von Meißen einen Gerichtsvollzieher bei der Arbeit „festsetzen“ wollten. Dabei filmten sie sich auch noch, denn es war geplant, dass dies später in ihrer Szene „Schule“ machen sollte.

Jetzt wurde und wird der Fall im Amtsgericht Meißen strafrechtlich aufgearbeitet und erfuhr mit dem Verhandlungstermin vom 15.01.2016 gegen die beiden Mitgründer der ehemaligen Reichsbürgermiliz „Deutsches Polizeihilfswerk“ (DPHW) Andreas und Kerstin K. aus Spremberg, die zum ersten Verhandlungstermin am 15.12.2015 nicht erschienen waren und dann nach Haftbefehl festgesetzt wurden, einen kleinen Höhepunkt. Gegen den noch immer flüchtigen Gründer dieses DPHW, den Volker Schöne aus Bärwalde erfolgte inzwischen die öffentliche Zustellung und es soll mittlerweile ein internationaler Haftbefehl vorliegen.

Wenigstens diese Verhandlung konnte pünktlich beginnen und dieses Mal war auch schon der Nebenklagevertreter dabei. Die Angeklagten wurden einzeln vorgeführt und als Frau K. in den Raum kam, schimpfte sie gleich laut los, „Keine Aufnahmen!!“ und verkündete, dass jeder, der sie fotografiert, „verklagt“ wird. Die belustigte Pressemeute fragte gleich nach „Nach welchem Recht denn?“ und Frau K. antwortete keifend: „Natürlich auf deutsches Recht, Persönlichkeitsrechte!“. Aber die kleine skurrile Szene am Anfang war schnell vorbei und die Angeklagten gaben bald artig ihre Personalien an.

Es folgte ein bisschen Geplänkel zwischen Nebenklage und Verteidigung wegen einer fehlenden Zustellung und der Richter kommentierte das gleich mal ironisch mit: „Also ein kleiner Justizskandal!“

Es folgte die Frage, ob die Angeklagten ihren Antrag aufrechterhalten wollten, Herrn Helmut Samjeske als Beistand zu bestellen. Der sei schließlich kein Rechtsanwalt. Der Beklagte meinte „Steuerberater“, aber das verneinte der Richter auch, dass wäre Herr Samjeske auch nicht mehr, hätte auch keine entsprechende juristische Lehrbefähigung und sei weder Angehöriger noch rechtlicher Betreuer. Die Beklagten verzichteten dann doch und es erging der Beschluss nach §138 StPO, dass Herr Samjeske als Beistand u.a. mangels Sachkunde abgelehnt sei.

Dann kam man auf weiter Schriftsätze der Beklagten selbst zu sprechen, wo sie gleich mal „alle Richter abgelehnt“ hatten, aber auch hier kam man mit den beiden Angeklagten schnell darüber überein, dass sie zu Protokoll gaben, dass sie „an ihren als gegebenenfalls als Befangenheitsgesuchen zu wertenden früheren Schreiben nicht mehr festhalten wollen.“

Weiterhin stellte der Richter fest, dass die Angeklagten ja nun schon „Kontakt“ zu ihren Verteidigern aufgenommen hätten und auch hier ihre vorherige Zurückweisung der Verteidiger nicht mehr aktuell sein könne und deutete noch an, dass eine entsprechende Beschwerde des am 15.12.2015 verurteilten Angeklagten S. in der gleichen Angelegenheit vom LG Dresden bereits kostenpflichtig zurückgewiesen wurde. Auch hier ging nun entsprechende Erklärung zu Protokoll, dass an der Zurückweisung der Verteidiger nicht mehr festgehalten wird. Also auch das ging plötzlich alles ganz schnell.

Dann erklärte der Richter, dass jetzt „ein Kollege von Herrn L.(also dem Geschädigten Gerichtsvollzieher A.d.V.) da wäre, der hat Ihnen noch was zuzustellen“ und es kam tatsächlich ein Herr herein und überbrachte den beiden Angeklagten jeweils ein Bündel Papier, es war die Zustellung für die wohl zivilrechtlichen Schadensersatzklagen des Geschädigten.

Es folgte die Verlesung der Anklageschrift und die Angeklagten wurden gefragt, ob sie sich dazu äußern wollten, Frau K. wollte das nicht, aber Herr K. begann dann doch damit, zuerst zögerlich, indem er die Anschuldigungen zurückwies. Er erklärte, sie wären zwar „dort gewesen“, aber sie wären ja nur von Herrn Schöne „aufs Glatteis geführt“ worden. Man hätte sich erst seit 2011 gekannt und Herr Schöne hätte sich Ihnen ja gegenüber als Kriminalhauptkommissar (KHK) und studierter Jurist ausgegeben.

Herr Schöne hätte 2011 ja ein Schreiben verfasst mit dem Titel: „Ich habe Angst“ und mit der Botschaft, die sächsische Polizei, die unter Personalmangel leiden soll, doch zu unterstützen. Und er habe dann dem Schöne als ehemaliger Polizist eben diese Unterstützung angeboten. Schöne hätte ihn erst am Tag des Vorfalls angerufen, dass er diese Unterstützung brauche, und dann waren sie eben hingefahren, aber sonst hatte er keine weiteren Informationen gehabt, hätte doch alles der Schöne organisiert. Aber dass das „so endet“, hätte man „nicht geplant“.

Es ging wieder um die Anwesenden des „Kaffeekränzchens“ davor und auch um den großen Unbekannten, aber der war wohl nicht dabei. Die „Einweisung“ kam vom Schöne und dann sind sie in dem DPHW- Fahrzeug des Schöne hingefahren. Vom Hausverbot wusste der Angeklagte nichts, nur dass „an den Unterlagen“  „was falsch“ war. Es täte ihm leid, dass sich das so entwickelt hätte, es ging ja nur darum, zu klären, dass die Unterlagen „rechtlich sauber unterschrieben gewesen“ wären.
Da kam der heftige Einwurf der Nebenklage: „Der Herr L. war also der Täter, sagen Sie es!“

Der Richter brachte recht bald die Emotionen wieder runter. Nun ging es wieder darum, wann wer wen kannte, ja man kannte den und den und den telefonisch und ja, auch den „Panzer- Maik“…

Ja, aber der Benkert, das war doch eigentlich allein dessen Aufgabe, das immer alles erst mal rechtlich (!) zu prüfen, nicht seine, ja der Benkert, der hatte doch eigentlich die „Rechtsabteilung“ und war dafür zuständig.

Also kam nun auf die Personen bei der Gründung des DPHW im Frühjahr 2012 (Theresienstraße, DD) zu sprechen: Schöne, Benkert, der Angeklagte K. und dessen Vater… (?) Chef war der Schöne, im „Dienstrang eines Generals“, Benkert war dann „Direktor der Rechtsabteilung“, er nur „Inspektor“.

„Inspektor? Er soll mal sein Licht nicht so unter den Scheffel stellen, er war schließlich „General-Inspektor.“  (…)
„Das ist jetzt nicht Ihr Ernst? Was, Sie hatten keine Ahnung was Sie waren?“ „Ich weiß nur, dass ich zwei goldene Sterne auf der Schulterklappe hatte…“  „Zwei Sterne…“

„Was für eine Aufgabe hatten Sie?“ „Mitglieder zu rekrutieren.“

„Und Frau K. war die „Direktorin“. Was ist denn eine Direktorin?“ (…) „Das wissen Sie nicht, Sie sind doch die Führungsebene des DPHW?“
„ Wer war mehr, Benkert oder Sie?“  (…) „Zwei Streifen oder ein Streifen?“ (…) „Wofür stehen denn die Streifen?“ „Der Benkert hat mich bevormundet.“ „Nach meinen Kenntnissen war Herr Benkert Klempner!“ „Ist denn Herr Benkert denn mal befördert worden in der Zeit?“ „Nein.“

Nun kommt ein Vorhalt mit Verlesung aus einer bizarren „Beförderungsurkunde“ des Benkert, unterschrieben vom „Generalleutnant“ und „Generalinspekteur“ des DPHW.

Es ging nun weiter über Aufbau der DPHW und zu den, „Schulungsmaßnahmen“, zum Schluss waren es ca. 400 Mitglieder, davon „ca. 300 Karteileichen“,  Vorträge und Schulungsmaßnahmen… wer denn eingeladen hat, wo die stattgefunden hatten, (mehrfach Dresden) aber auch bundesweit…

„Sie haben eingeladen zu Veranstaltungen, wo sie gar nicht wissen, wo die stattfinden?“ (…) „Um was ging es denn bei den Schulungsmaßnahmen?“ „rechtliche Situation der BRD“ „Wie wurde man Schulungsleiter?“  „Vorstellungsgespräche“, „Auf welche rechtliche Lage im Land wurde denn hingewiesen?“ „Abbau der Polizei, Aufruf von Schöne: „Ich habe Angst““ „Wie kommen Sie darauf, dass Schöne Polizist war?“ „Er hat sich als KHK aufgespielt.“ „Aber nach dem Dienstausweis haben Sie nie nachgefragt?“ „Er war ja im Landesvorstand der Polizeigewerkschaft…“ „Schöne war nie Mitglied der deutschen Polizeigewerkschaft.“ „So stand das aber  im Internet.“ „Haben Sie das mal geprüft?“

„Warum in Uniform aufgetreten?“ „Um Gemeinsamkeit zu demonstrieren.“ Sind doch aber schon gemeinsam hingefahren, das ist doch schon gemeinsam genug.“ (…)

„Was musste man tun, um an diese Uniform heranzukommen?“  „Internetshop des Schöne“ „Wie ging das?“ „Bestellformular mit Mitgliedsausweis in Genossenschaft, dann bestellen…“ „Wer zuständig?“ „Schöne…“ „Wer hat geliefert?“ „Großlieferant lieferte an Schöne,  Bedrucken durch Schöne…“ „Wie kam man auf den Namen DPHW?“ „Schöne…“ „Wer hat zur Aktion angerufen?“ „Schöne…“ „Warum in Uniform?“ „Schöne…“„Alles Schöne? Sie stellen das hier ja schon sehr sektenähnlich dar!“

„Welche rechtliche Situation in Deutschland?“ „Keiner mehr Verantwortung übernimmt, die Schreiben nicht unterschrieben sind. Da war ja auch der Artikel vom 08.01.2011 in der SZ, dass zwei SachsenLB- Manager wegen fehlender Unterschrift freigesprochen wurden…“ „Schon mal was von Ausfertigungen gehört?“

„Warum denn nicht zurückziehen, wenn man nur „Zeuge“ ist, warum denn dann noch filmen?“ „Beweis.“ „Also entweder Zeuge oder filmen.“ (…) „Das ist ja jetzt morgensternsche Logik…“

„Jetzt waren Sie aber nicht nur Zeuge.“ „Notwehr, der Gerichtsvollzieher hat sich der „Maßnahme“ entzogen.“ „Welche rechtliche Grundlage?“ (…)  „Sie haben gerufen: §127 ZPO!“ „§127 StPO, §32…“ (…)„Aber verschiedene Paragrafen?“ „Naja, aber geltendes Recht, gültiges Recht, angewandtes Recht….“

„Sind Sie in der Reichsbürgerbewegung?“ „Nein.“ „Der Herr Samjeske, dem Sie mal eine Vollmacht erteilt haben, sieht das aber ganz anders. Der schreibt uns sooooolche Packen.“

„Sie waren auf 2 Gruppen, verteilt, Uniformierte und nicht Uniformierte, jede Gruppe handlungsfähig mit Protokollführer und Filmer“ „Ich ging davon aus, dass wir dort gebraucht werden.“  „Als Ansammlung von Zeugen…?!“

„Wie kam es zur Festnahme?“ „In dem er dann wegrannte und mich dabei schubste und schlug…“ „Keine Besprechung vorab?“ „Wo kennengelernt?“ „Zentralrat der europäischen Bürger, Selim Sürmeli, Menschenrechtskommissare….“ „Der Bernd Oe. war auch bei der Polizei, haben Sie sich mal darüber unterhalten?“ „Nein.“

„Welches „Signal“ sollte denn gesetzt werden?“  (…)

Vorhalt Einsatzbericht der“ 1. voigtländischen Einheit“, gefunden sogar eingerahmt an der Wand des F. ….“Dank für mit 3 „Kameraden“ dabei …. bla, bla, bla…  und … dies funktionierte militärisch exakt.“ und unterschrieben von einem „Oberfähnrich“ und „Oberwachtmeister“ und Teilnehmerurkunden. „Stammt nicht von mir.“ „Das haben die sich selbst ausgedacht?“ „Habe damit nichts zu tun.“ „Aber mit dem Dem-deutschen-Volke-blog haben Sie was zu tun. Haben Sie da mitgeschrieben?“ „äh ja“ „Und wer das geschrieben?“ „äh nicht ich.“ „Wer?“ „äh“ „Waren überfordert?“

Vorhalt: am 27.11.2002 gab es gleich den nächsten Vorfall mit 7 Leuten vor der Amtsstube eines GV in Weimar wegen Abgabe einer e.V., die sich dann verbarrikadiert hatte. Dazu gab es im Vorfeld  die Ankündigung per Fax mit Verweis auf Bärwalde, da hat sich mindestens 1 Person als „Stab des Polizeihilfswerks“ ausgewiesen.“ „Nicht ich.“ „Aber schreiben Email als Planungsstab und „mit freiheitlichen Grüßen“?“ (…)„Fahren Sie gar nicht zu den Veranstaltungen, zu denen Sie einladen?“ (…)

Vorhalt: 24.11.2012 „Tagung Planungsstab“, „Hat man dort den 23.11. ausgewertet?“ „Ja.“ „Warum ist eigentlich gefilmt worden?“ „Weil Schöne…“ „Wussten Sie das?“ „Nein.“ „Hatten Sie eigentlich gar nichts im Griff gehabt beim DPHW?“

Vorhalt: 24.11.2012 Email an [email protected] „Was ist HWDJ und HWDS?“ „„Hilfswerk deutscher Juristen“ und „Hilfswerk deutscher Soldaten“. Ist aber nicht zustande gekommen, große Planung, Schöne…“ „Immer alles Schöne…“

Der Staatsanwalt führt nun die Befragung fort, und will wissen, was zu der Uniform noch so für Ausrüstungsgegenstände gehört hatten, „Handfessel“ (gemeint die Kabelbinderfessel) „Immer dabei? Zu welchem Zweck?“ „Gewohnheit“ „Eine Einhandfessel? Aus Gewohnheit? „Noch von der BEPO.“ „Also zwischen Gewohnheit BEPO bis 1996 und 2012 liegen immerhin 16 Jahre!“  (…)

„Was gehörte zur Ausrüstung der BEPO?“ „Das und das und das“ „Und das?“ Und das.“ „Zuführkette am 23.11.2012?“„Zu Hause.“ „Winkelschlagstock schwarz, auch nicht dabei?“ „Nein, wussten vorher nicht.“ „Wussten nicht? Und warum nicht auch aus „Gewohnheit““? “Schöne…”

“Schöne… Und wenn Schöne sagt, hauen Sie dem die Kniescheibe ein, machen Sie das dann auch…?” (…)

„Warum 1996 aus der sächs. Polizei ausgeschieden?“ „gemäß sächs. Verfassung…“ „Was heißt das?“  „Aus dem öffentlichen Dienst…“ „…?“ Dazu Vorhalt Richter: „In Ihrer Vernehmung beim Haftrichter haben Sie aber schon erklärt, dass Sie mal Mitarbeiter bei der S*tasi waren.“
(…)

Vorhalt:  „Handlungsanweisung des DPHW“: „Die Konfrontation wird (vorerst) untersagt“ „Was heißt das? Vorerst?“ „GV keine Behörde.“ „Und was ist dann „Konfrontation suchen“? Meinen Sie Rollkommando?“

„Gab es Schulungen bei der BEPO zum §127 und §32?“ „Ja“  „“Wo liegt das staatliche Gewaltmonopol?“ „Polizei, in erstere Linie…“ „und dann in 2. Linie? Beim DPHW?“ (…)

Vorhalt „Bestellblatt an die DPHW zur Überwachung von Grundstück, Auto etc… Begehung bla, bla, bla…“ „Kenne ich nicht.“ „Aber im Vorstand saßen Sie doch …?“

„Was war das eigentlich mit der geplanten „Übergabe an die russische Kommandantur?“ (…)

„Wie sehen Sie das heute?“ „Dass das großer Blödsinn war. Mit DPHW abgeschlossen.“ „Dann brauchen sie das ja hier nicht mehr…“

Es folgt die Erklärung zu Protokoll, das beide Angeklagten mit der „entschädigungslosen Einziehung sämtlicher anlässlich mit Durchsuchungsbeschluss 27.02.2013 sichergestellten Gegenstände einverstanden sind, mit Ausnahme von Punkt so und so…. (Laptop, Sticks, rein privater Kram…)“ Der Richter witzelt: “Zuführkette habe ich noch nicht…”

„Was ist mit dem Video von dem Blackberry?“ Dann folgt Geplänkel wegen dem Übergabetermin  des 2. Videos und den Ungereimtheiten des Oe.. Der Angeklagte will es angeblich erhalten haben nach der Hausdurchsuchung, passt nicht. „Und wo ist das Video jetzt?“ „Bei workupload.de“ „Bei was?“ Bei wo*rk*u*p*loa*d.de.“ „Wo bitte?“  „Also ich kann kein Englisch, das habe ich vor ca. 2-3 Wochen hochgeladen, damit Herr Oe. das sehen kann, der wollte das haben…“

K. merkt gar nicht, dass der Richter fast vom Stuhl fällt, und der erklärt nun, dass das ja wohl heißt, dass der Angeklagte nach dem Eröffnungsbeschluss und während des laufenden Prozesses K. das Video, was formal Beweismittel (!) in diesem Prozess ist, nochmal verbreitet hat, obwohl ohnehin für alle Angeklagten und Verteidiger offiziell die Einsicht in der Geschäftsstelle nach Anmeldung möglich war.
„Und ich habe mich schon gefragt, warum das von den Verteidigern fast keiner wahrnimmt….“

Frau K. will sich nur zu dem Vorfall selbst, aber nicht zur DPHW äußern, aus ihrer Sicht war das aber gar keine Freiheitsberaubung, wollten nur Polizeikräfte unterstützen, weil „Widerspruch in der Identität“ und bei „Unterschrift Dienstausweis und PA“ „getätigt“. „Aus Rempelei hochgeschaukelt“, hat doch „nur Protokoll geführt“.

„Wie sind Sie auf die Idee gekommen, Protokoll zu führen?“ „so Gedankenstützen“ „Wo Protokollmuster her?“ „Vorlage aus dem Internet und selbst umgeschrieben“ „selbst überlegt?“ „Würde das heute anders sehen“. „Das ist eine moralische Antwort, keine rechtliche.“

„Was mit der Polizei vor dem Hoftor besprochen?“ „Um was es geht, wie viel Leute.“ Wo waren die Polizisten, als sich Herr L. durch die Nebentür und den Graben gerettet hatte?“ „Wir haben mit denen gesprochen…“  (…)

Zeuge der OAZ:
Schöne war „General“, dann kamen in der Rangfolge schon die Angeklagten, zwischen Januar 2013- Ende Februar gibt es sogar ca. 1200 Emails, aber alle drehen sich nur um Details zur Uniform, oder Protokolle, „Reichspolizeiamt“, Frau K. war zuständig für die Organisation, Schöne für die Finanzen und Logistik, Herr K. für die Mitglieder. Es gab noch „Schulungsveranstaltung“ ca.  3 Wochen später in Chemnitz mit u.a. einem „Vortrag“ der Frau K. zu „Zielen und Werten des DPHW“ und es wurden Mitgliedsanträge rumgereicht. DPHW selbst nahm aber keine Mitgliedsbeiträge es gab eine Webseite, wo der “Erfolg von Bärwalde” gefeiert wurde und noch gab ein geschlossenes Forum, der Webmaster ist aber unbekannt.

Letzter Vorhalt des Richters: mit einem Rundschreiben zum Vorfall 11.10.2012, wo bei einer anderen Vollstreckungsmaßnahme eine Truppe hingegangen ist und nur einer davon hatte die DPHW- Uniform an und die wurde ihm prompt von der richtigen Polizei konfisziert. Diese Schmach, sollte nicht wieder vorkommen, daher der Aufruf:
„Liebe Leute!  (…) Es zählen immer noch Menge und Masse…“ (…)

Die Videos konnte ich mir echt nicht nochmal antun, habe dann deswegen ein Stück verpasst. Er ist wohl zu 70% erwerbsunfähig und bezieht EU- Rente, sie ist Hausfrau, es folgen die Plädoyers des Staatsanwalts und der Verteidiger, aber ob man hier wirklich mit dem „Verbotsirrtum“ (§17 StGB) bzw. mit „Köln“ argumentieren kann und darf, halte ich persönlich dann doch für sehr fraglich. Letztes Wort der Angeklagten: Bedauern und Entschuldigung.

Die Angeklagten werden dann wegen gefährlicher Köperverletzung, Freiheitsberaubung und Missbrauchs von Ämtern und Titeln bei Herr K. zu 30 Monaten und bei Frau K. zu 27 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die Frage nach Aussetzung auf Bewährung entfällt hier. Also ein sehr klares “Signal” aus Meißen, wenn auch ganz anders, als die Angeklagten noch einst gedacht hatten.

In seiner Begründung erklärt der Richter nochmal, dass ihn die Dreistigkeit und Unbekümmertheit, das Beweisvideos noch während des laufenden Verfahrens zu verbreiten, am meisten schockiert hat. Er nennt das, was sich da abgespielt hat treffend eine „skurrile Parallelgesellschaft“ und eine „kafkaeske Situation“ für den Gerichtvollzieher. „Sie haben den Staat angegriffen, statt zu verteidigen!“ Für einen „frustrierten Personenkreis“ muss offensichtlich der Staat herhalten, den eigenen Frust lässt man also nicht mehr wie früher nur am Stammtisch ab, sondern in der Realität. Das sind auch alles keine “Rechtsansichten”, sondern das „wirre Konstrukt“ eines kleinen, rothaarigen, schwedischen Mädchens und hier wurde noch der Tenor vom Urteil vom Finanzgericht Münster erwähnt. Zum Schluss der Satz: „Sie haben ein ambivalentes Verhältnis zur Wahrheit!“

Da aber aus Sicht des Richters hier keine Fluchtgefahr besteht (mangels Englischkenntnissen? Ähäm, sorry, nein, das war jetzt alles nicht mehr witzig….), wurde die Sicherungshaft wegen Verbrauchs aufgehoben. Auch das war ein Signal des Richters an die Angeklagten selbst, jedoch bestimmt nicht an die nächste Instanz. Das Ehepaar K. kann dann wieder mal nach den Zimmerpflanzen im Spremberg schauen.

Der Saal, der eh schon ab Mittag nicht mehr mit polizeilichen Einlasskontrollen gesichert war, entleerte sich, zurück blieb große Ratlosigkeit.




Prozessbericht: Peter Fitzek vor dem AG Dessau (Tag 5) + Urteil

fitzekk
Prozessbeobachter: Müllmann | Entnommen: http://forum.sonnenstaatland.com/index.php/topic,1316.0.html

Der Verhandlungstag begann für mich mit einem Lob von Peter, dass mein Protokoll deutlich besser sei als das von seinem Protokollanten letztes Mal.

Peter möchte zunächst wissen, ob der Richter über die Feiertage arbeiten musste. Dieser erklärt, dies in der vorliegenden Sache nicht getan haben zu müssen, aber er habe ja noch andere Verfahren. Zu mir gewandt teilt er mit, dass dieses andere Verfahren bis Mai terminiert sei.

Richter: Das zieht sich.

Die Staatanwältin überreicht eine Vermerk, nach dem ein Vertreter von Peter am 23.12. Daten von einem der Laptops kopieren konnte. Der andere Laptop war nicht mehr greifbar. Der Richter fragt Peter, ob die  ihm jetzt zugänglich gemachten Dateien den Prozess umkrempeln würden. Peter erklärt, dass seine Arbeitsgrundlagen noch immer nicht ausreichend seien, aber er hätte Material erhalten.

Richter zur Staatsanwältin (mit dem Vermerk in der Hand): Was soll ich damit?
StA: Zur Akte.

Der Richter macht sich jetzt an die Beweisanträge von Peter aus dem letzten Termin. Er erinnert sich, dass noch ein weiterer Antrag angekündigt war. Peter meint, er müsse den Antrag noch verlesen, aber der Richter wolle vielleicht erst die Zeugin hören.

Zur Erinnerung: Im ersten Beweisantrag ging es darum, dass Peter durch Vorlage des Durchsuchungsbeschlusses vom AG Wittenberg den Beweis führen möchte, dass die NDGK ein nicht eingetragener Verein ist (so wurde sie in dem besagten Beschluss bezeichnet). Der Richter meint, dass diese Annahme von Peter als wahr betrachtet werden könne und die Staatsanwältin erklärt ihr Einverständnis

Zitat:

b.u.v. (beschlossen und verkündet für die Nicht-Juristen)
Der Antrag wird abgelehnt, da die zu beweisende Tatsache als wahr behandelt werden kann.

Auf zum nächsten Antrag. In diesem ging es darum, dass durch Vernehmung der Zeugin Kunath der Beweis geführt werden soll, dass Peter nicht Mitglied der NDGK war und daher nicht gerichtlich verfolgt werden kann. Der Richter meint, dass Teil 1 der Aussage von Peter durch die bereits erfolgte Vernehmung bewiesen sei. Für den zweiten Teil sei eine Zeugenvernehmung kein geeignetes Beweismittel, da es um Rechtsfragen und nicht um Tatsachen ginge.

Zitat:

b.u.v.
Der Antrag aus Anlage 4 wird zurückgewiesen, da zum guten Teil die Beweisaufnahme bereits durchgeführt wurde und die Tatsache als bewiesen betrachtet werden kann und für den zweiten Teil das Beweismittel Zeugin für die zu beweisende Tatsache völlig ungeeignet ist.

Weiter zum dritten Antrag. Hier ging es darum festzustellen, dass Herr Mitschke von der BaFin keine Feststellungsbefugnis hatte und der Zeuge Gohr nicht ausreichend mit dem Vorgang vertraut sei. Dazu sollte die Präsidentin der BaFin Frau König gehört werden. Der Richter sieht die Feststellungsbefugnis von Hr. Mitschke aber nicht als entscheidungserheblich an.

Zitat:

b.u.v.
Der Antrag aus Anlage 12 wird wegen offenkundiger Überflüssigkeit zurückgewiesen.

Aber wir sind noch nicht fertig. Es folgt der vierte Antrag. Hier begehren ihre Impertinenz die Feststellung, dass eine beigefügte „Schlusserklärung“ (das ist der Teil wo die Vertragspartner zustimmen sollen, dass sie keine Ansprüche haben) keine Versicherungsgeschäfte und somit auch keine Aufsichtspflicht begründen würde. Dazu soll ein Schreiben der BaFin vorgelegt werden, was diese Aussage enthalten soll.

Der Richter holt aus. Es seien ja verschiedenste Vertragsversionen in den Prozess eingeführt worden, manche würden ein Versicherungsgeschäft darstellen, andere nicht. Weiterhin sei eine Auskunft der BaFin zur Klärung von Rechtsfragen ein nicht geeignetes Beweismittel.

Zitat:

b.u.v.
Der Antrag aus Anlage 13 …

Zwischenruf vom Zopfträger zur Rechten: Welchen Antrag haben Sie denn da, den der schon gestellt wurde?

Zitat:

… wird wegen offenkundiger Überflüssigkeit und Ungeeignetheit zurückgewiesen, da die Verträge bereits zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht wurden und Rechtsfragen durch das Gericht und nicht durch Auskunft der BaFin zu entscheiden sind.

Der Richter kann sich die Bemerkung nicht verkneifen, dass besagtes Schreiben mit 12 Seiten verdammt lang ist und da würde man mal wieder sehen, dass Verwaltungsrecht sehr umfangreich sei.

Nun geht es endlich um den Antrag, den Zöpfchen in der letzten Verhandlung bereits zu den Akten gereicht hat. Das Wort wird seiner Majestät erteilt, der wieder von Menschensohn des Horsts (ob Horsts oder Horst’s kann man beim Vorlesen nicht unterscheiden) und der Erika schwallt und für eine weitere Vertragsversion den Beweis wie oben führen will, dass kein Versicherungsgeschäft vorliegen würde. Diesmal geht es um den „bedingten Anspruch“ auf rechtliches Gehör vor einem Neuen Deutschen Irgendwas. Damit würde es sich um eine unselbständige Nebenabrede zu einem Vertrag anderer Art handeln und laut BaFin somit kein Versicherungsgeschäft vorliegen.

Der Richter erläutert, das mit der unselbständigen Nebenabrede hätte er doch schon an dem Beispiel mit dem Videorekorder versucht zu erläutern. Die Frage sei, was „bedingt“ ist und ob das hier überhaupt erheblich sei. Das wäre nur eine von 8 bis 12 Vertragsversionen. Der Richter schlussfolgert: „Sie wollen eine Rechtsauskunft von mir.“

Peter holt wieder aus und wird grundsätzlich. Er wollte keine Aufsicht und die gesetzlichen Kassen sollten die Versicherten entlassen, wenn sie bei ihm abgesichert sind. Die Lobby würde die Aufsicht bestimmen und so könne er keine Änderungen im Gesundheitssystem bewirken.

Peter: Bin nicht an Aufsicht interessiert.

Die Krankenkassen würden ja nicht tun was im Gesetzt stehe und selbst Herr Rösler hätte gesagt, dass …

Hier unterbricht der Richter den imperialen Wortschwall und verweist darauf, dass Herr Rösler und die anderen sich gerade in einem kleinen gemütlichen Zimmer um Dreikönigstreffen zusammengefunden hätten um dort eine neue Farbe der Partei zu beschließen.

Um wieder auf den Antrag von Peter und die gewünschte rechtliche Bewertung einzelner Vertragsversionen zu kommen erklärt der Richter:
„Jetzt ist Weihnachten vorbei und damit die Zeit des Wünschens für Sie.“

Er verweist auf die Möglichkeit über die BaFin zu Vorabentscheidungen zu kommen und erklärt nochmal seine Ansicht, dass dies Frage im heutigen Verfahren nicht relevant sei, das es um 8 bis 12 verschiedene Vertragsversionen gehen würde. Er wolle nicht 120 bis 140 Mitglieder hören müssen um über jeden Vertrag einzeln zu entscheiden.

Peter will noch nicht so schnell aufgeben und fängt eine Diskussion zum Thema Absicherung und Versicherung an, dass er keine Versicherung sein wollte usw. Wichtig war mir der Satz:

Zitat:

Wenn es Beanstandungen der BaFin gab, dann habe ich Änderungen vorgenommen.

Ach nee. Auf einmal kein „wir“. Wegen sowas raten gute Anwälte ihren Mandanten vor Gericht und bei der Polizei die Klappe zu halten. Epic fail!

Peter schwurbelt weiter, warum er kein Vertrauen zur BaFin gehabt habe

Zitat:

Die BaFin war grundsätzlich unwillig.

Dass es keine Versicherung sei hätte doch auch auf der Internetseite gestanden. Der Richter fragt Peter, ob er denn auch seinen ganzen Internetauftritt gelesen hätte. Peter wird unsicher. Der Richter kommt auf einen Absatz im NDGK-Auftritt zu sprechen, wo erläutert wird, wie der Betrag festgesetzt wird. Dabei würden Vergleiche mit anderen Krankenkassen angestellt werden, die ähnliche oder höhere Leistungen bieten und dann würde auf deren Beitrag ein Abschlag gemacht. Der Richter reitet auf dem andere rum und sieht das als Indiz dafür, dass die NDGK sich ja wohl selber als Krankenkasse gesehen hätte, wenn sie das so schreibt.

Plural-Zopf: „Das ist aber spitzwindig“

Er führt weitschweifig aus, dass die NDGK doch Dinge tun könne, die keine Krankenkasse machen würde, da deren Wirkung nicht wissenschaftlich belegt sei dürften die das auch gar nicht. Eine Bekannte von ihm würde zum Beispiel Leistungen bieten, die die von Ärzten weit übertreffen würde, aber deren Leistungen seien in Deutschland nicht erlaubt (was soll das sein? Handauflegen Geistheilung? Man weiß es nicht).

Der Richter fasst das Thema, ob die NDGKL jetzt durch diesen Passus auf der Webseite als Krankenkasse zu sehen ist oder nicht folgendermaßen zusammen

Zitat:

Kann man so sehen, kann man aber auch anders sehen.

Peter beteuert nochmal kleinlaut, dass er nie das Bewusstsein gehabt habe, eine Versicherung zu sein. Es geht dann weiter um die Entlassungspraxis der Krankenkassen. Mal wurde entlassen, mal nicht. Der Richter hat das damit kommentiert, dass es eine verzwickte Rechtslage sei, die Entscheidung könne daher „so oder so“ ausfallen, je nachdem an wen man gerate. Die Mitarbeiter der Krankenkassen hätten vielleicht nicht „autodidaktische juristische Kenntnisse“ so wie Peter, aber Volljuristen seien das in der Regel auch nicht.
Um die Sache abzuschließen

Zitat:

b.u.v.
Der heute gestellte Beweisantrag wird zurückgewiesen, da die Verträge bereits zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht wurden und die beantragte Auskunft ein völlig ungeeignetes Beweismittel ist und die beantragte Beweiserhebung überflüssig, da Rechtsfragen durch das Gericht zu entscheiden sind.

Der Richter will zum Ende der Beweisaufnahme kommen, er fragt noch einmal nach den persönlichen Verhältnissen.
Richter: Üben Sie einen Beruf aus?
Peter: Ja
Richter: Wie nenne Sie das was Sie machen?
Peter: Staatsoberhaupt.
Weiter geht es mit den Einkünften. Peter erklärt, dass das eine komplizierte Sache sei, es hänge davon ab, was gemacht wird. Aufgrund der Verfassung seien Überschüsse in den Staatshaushalt einzustellen. Er könne sich nur etwas nehmen, wenn er selbst etwas geleistet habe, zum Beispiel Seminare. Dann geht es noch um das kostenlose Wohnen. Der Richter will wissen wo das sei. Peter gibt den bekannten „Petersplatz 1“ an, Richter will das in bundesdeutscher Adresse wissen und bekommt „Am Bahnhof 4“ genannt. Die Staatsanwältin schaltet sich hier ein und fragt, ob Peter eine Zustelladresse für Herrn Oppermann hätte, der hätte sie gebeten das zu erfragen, er wolle Peter was schicken (vielleicht die Kündigung für seinen kostenlosen Mietvertrag? Man weiß es nicht)
Dem Richter fällt ein, dass er im ersten Termin ja Peter aufgegeben hatte, einen Zustellungsbevollmächtigten für das Verfahren zu benennen. Nach kurzer Rücksprache wird Marco G dazu bestimmt. Der gibt als Anschrift „Heuweg 16“ an. Peter stellt aber klar, dass das nur für dieses Verfahren gelte.

Staatsanwältin darauf: Für Herrn Oppermann sind Sie nicht zu erreichen?
Peter: Was will er denn schicken?
Staatsanwältin: Weiß nicht.
Peter: Werde mal mit ihm telefonieren.

Die Staatsanwältin erinnert den Richter, dass die Zeugin ja noch draußen sitzen würde. Der Richter ruft sie rein. Es folgt der sattsam bekannte Teil mit Personalienfeststellung und Belehrung und der Richter gibt das Wort an die Staatsanwältin. Diese kommt gleich auf die von ihr gewünschte Auswertung zu sprechen, wo sie die Zuflüsse und Rückbuchungen auf die einzelnen Konten aufgeteilt haben wollte. Die Zeugin erläutert, dass es noch eine Änderung gegeben habe, die Einnahmen seien um 518 EUR im Vergleich zu der letzten Auswertung gestiegen, da durch die von Peter überreichten Informationen ein neues Mitglied entdeckt wurde, dessen Zahlungen bisher der NDGK nicht zugerechnet wurden, da der Verwendungszweck nicht eindeutig angegeben war (Eigentor!)

Im Ergebnis wurden von der NDGK 322.499,52 EUR eingenommen. Mit Berücksichtigung der Rückbuchungen ergeben sich für die einzelnen Konten folgende Netto-Zuflüsse:

Auf Konten von Bewusstsein eV:
GLS Bank Konto 00: -284 EUR (mehr auf andere Konten umgebucht als für NDGK eingezahlt)
GLS Bank Konto 01: 149.733,40 EUR
GLS Bank Konto 02: 0 EUR (gleich viel eingezahlt wie ausgezahlt)

Auf Konten von Ganzheitliche Wege eV:
Postbank Konto 1: 172.050,19 EUR
Postbank Konto 2: 1.000 EUR

Die gleiche Auswertung erfolgte nochmal nur für die 17 Mitglieder, die laut Peter Verträge hatten, die einen Rechtsanspruch vorsahen. Mit diesen Verträgen wurden 54.973,70 EUR eingenommen:

GLS Konto 01: – 579,86 EUR
GLS Konto 02: 31.905,70 EUR
Postbank 1: 22.647,86 EUR
Postbank 2: 1.000 EUR

Es folgen längere Diskussionen, weil bei zwei Versicherten starke Abweichungen zwischen den Zahlen der Buchprüferin und denen aus Peters Aufstellung bestehen. Laut Peter hat jeder der beiden 287 EUR gezahlt und laut Buchprüferin 5.198,33 EUR. Peter ist mit der Frage überfordert und reicht Martin S die Listen, der soll das klären. Kann er aber nicht. Möglicherweise seien die mit verschiedenen Vertragsversionen Mitglied gewesen. Die Buchprüferin kann das aus ihren Unterlagen nicht ersehen, ihr fällt nur auf, dass sich der Beitrag mal von 204,49 EUR auf 287 EUR geändert hat. Nach längerem Blätter stellt sich heraus, dass bei den beiden Versicherten die Verträge von einer Version ohne Rechtsanspruch im Mai 2011 auf eine Version mit Rechtsanspruch umgestellt wurden. Die Wirtschaftsprüferin entdeckt dann noch, dass es bei jeder der beiden Personen auch noch zu einer Rückbuchung von 204,49 EUR gekommen ist. Somit sind die Zahlen wieder konsistent. Peter guckt wie ein Auto und kriegt vom Richter seine eigenen Tabellen erklärt (Schon peinlich, der Richter führt gerade vor, dass Peter keinen Plan hat aber die Staatshörigen verziehen keine Miene). Die Zeugin wird dann entlassen.

In der Tabelle sind auch Verwaltungskosten ausgewiesen. Der Richter möchte wissen, was das ist. Der Richter entdeckt einen Unterschied von 1.000 EUR zwischen Seite 1 und Seite 8. Peter ist wieder hilflos und bietet an, Martin S, der die Tabelle erstellt hat, als Zeugen zu befragen. Der Richter geht darauf ein.

Zu den Personalien. Martin S, 27 Jahre. Beruf? Hat er nicht. Eine ausgeübte Tätigkeit? Er baut einen Staat auf. Richter will wissen, ob es sich dabei um eine entgeltliche Tätigkeit handeln würde. Weil die Gartenpflege eines Rentners sei ja schließlich auch kein Beruf. Martin erklärt, dass er mildtätige Gaben erhalten würde. Fazit des Richters: Dann sind sie nicht berufstätig. Anschrift ist Petersplatz 3 bzw. Heuweg 16.

Der Richter führt aus, dass Peter auf die Sachkenntnis von Martin beim Erstellen der Tabellen angewiesen war, weil er selbst …
Martin : Die Möglichkeit nicht hatte. (Braver Soldat)
Peter ergänzt: Ich kann Ihnen ja mal die Umstände schildern
Richter: Dazu kann ich ihn ja selbst befragen.
Es folgt eine Ermahnung, dass Peter den Zeugen mal bitte selbst seine Eindrücke und Wahrnehmungen schildern lassen soll. Peter sitzt völlig steif da. Seine Augen sind zu Schlitzen zusammengekniffen. Er zeigt gar keine Bewegung. Nur seine Augen fixieren wahlweise Martin, mich und den Richter.
Richter: Haben sie das mit Computertechnik gemacht?
Martin: Als sie noch da war.
Der Richter will wissen, wie Martin vorgegangen ist. Er erklärt, dass er ausgehend von den Tabellen der Finanzermittlung (hatte Peter am ersten Prozesstag in Kopie erhalten) dann aus den Ordnern jeden Vertrag rausgesucht hat um die Vertragsversion festzustellen, die benutzt wurde. Der Richter will die Zahl der Verträge wissen. Vor jedem Mitglied steht eine Zahl. Der Richter will die Bedeutung wissen. Martin erläutert, dass auch Interessenten eine solche Zahl zugeordnet bekamen, selbst wenn dann kein Vertrag abgeschlossen wurde. Die höchste Zahl in der Auswertung sagt demnach nichts über die tatsächliche Zahl der Verträge. Richter will aber nicht zählen. Er fragt weiter, ob Martin Angaben machen könne, welche Verträge in welchem Zeitraum genutzt wurden, weil bei den einzelnen Versionen Daten dabei stehen. Die Daten sind aber wohl die Versionsnummern, wobei nicht alle Vertragstypen solche Versionsnummern haben. Geht also nicht. Der Richter findet doch eine Angabe zur Zahl der geprüften Verträge. Es sind 153.

Peter fragt nach den Verwaltungskosten. Martin erklärt, dass er Miete, Strom und so umlegen wollte, aber nicht mehr dazu gekommen ist. Bisher sind unter dieser Bezeichnung nur die Rücklastgebühren aufgeführt. Der Richter weist darauf hin, dass er bereits im letzten Termin erklärt habe, dass solche Kosten nicht gegengerechnet werden dürfen. Beim Vergleichen mehrere Zahlen fällt dem Richter auf, dass die Zahlen auf seiner Kopie schlecht lesbar sind und er sie wohl deswegen falsch interpretiert hat. Er geht die unleserlichen Zahlen mit Martin durch und nun sind die Unstimmigkeiten geklärt.

Es folgt die Verlesung des Bundeszentralregisterauszuges.

Enthalten sind:
AG Wittenberg, Jahr 2003, Körperverletzung, 7 Monate auf Bewährung
AG Wittenberg, Jahr 2003, Fahren ohne Fahrerlaubnis, 30 Tagessätze zu 15 EUR
AG Wittenberg, Jahr 2008, Urkundendelikt, 40 Tagessätze zu 20 EUR
AG Wittenberg, Jahr 2009, Fahren ohne Fahrerlaubnis, 75 Tagessätze zu 20 EUR
AG Wittenberg, Jahr 2011, Körperverletzung, 90 Tagessätze zu 15 EUR

Richter: Den Rest brauche ich nicht zu verlesen, weil für dieses Verfahren nicht relevant.

Einzig die Verurteilung 2011 fällt in den Tatzeitraum und käme daher für eine Gesamtstrafenbildung in Betracht. Es wird das Urteil auszugsweise verlesen (ich mache es mal in Stichworten)

Zitat:

Urteil vom 15.9.2011 2 Cs 259/11 (398 Js 2580/10)

Vorsätzliche Körperverletzung, 90 Tagessätze zu 15 EUR, zahlbar in Raten von 50 EUR pro Monat.

Feststellungen zur Person: 3Kinder
Tochter 25 Jahre, Sohn 24 Jahre, Sohn 12 Jahre (damals)
Drei Kinder? Bisher kannten wir doch nur 2.
Der Richter fragt, wie alt die Kinder heute seien.
Antwort Peter: Fragen sie mich nicht, wann war das? Na drei Jahre älter. :facepalm:
Unterhalt für den jüngsten Sohn würde er nicht mehr zahlen, da dieser inzwischen im Ausland lebe.
Zum Sachverhalt:
Es geht um die Rathausgeschichte. Peter war wohl bei einer Sachbearbeiterin wegen eines Vollstreckungsbescheids bezüglich Kosten für eine Verkehrsordnungswidrigkeit. Die konnte das Problem nicht lösen und hat Peter zu ihrer Vorgesetzten geschickt. Die wollte mit ihrem Chef sprechen. Peter dachte aber wohl (so die Feststellung des Gerichts damals, Peter widerspricht dem aber heftig in der heutigen Verhandlung) sie will die Polizei anrufen und drückt auf die Gabel vom Telefon um dies zu verhindern. Später will er aber selbst die Polizei rufen, um die Personalien der Dame feststellen zu lassen. Er hält sie dazu am Arm fest und will sie aus dem Stuhl hochziehen. Dabei Hämatom, von der Telefonaktion vorher wohl die drei Kratzwunden. 1,5 Stunden später kam Peter wohl mit dem Bürgermeister und einer weißen Rose um sich zu entschuldigen. Entschuldigung wurde aber nicht angenommen.

Das Ding ging wohl in Berufung, es folgte nämlich noch die Verlesung des Urteils vom Landgericht vom 8.2.2012 8 Ns 394. Die Berufung wurde sowohl von der Staatsanwaltschaft als auch von Peter eingelegt. Beide Berufungen wurden aber zurückgewiesen und Peter die Verfahrenskosten auferlegt. Laut Vollstreckungsbericht wurde die Strafe komplett bezahlt.

Der Richter erläutert kurz das Prinzip der Gesamtstrafenbildung und dass im Falle von bereits bezahlten Geldstrafen ein Härteausgleich erfolge. Dazu seien Feststellungen zu treffen und deswegen hätte er die Akte von damals auszugsweise verlesen.

Jetzt geht es um den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Bestätigung der Beschlagnahme im April 2013. Beschlagnahmt wurden laut Protokoll unter den Ziffern 1 bis 4 Geldscheine, Pos. 5 Silber, Pos. 6 und 7 Gold, Pos. 8 Feinsilber, Pos. 10 und 11 Silber, Pos. 12 und 13 verschlossene Kisten mit laut Aufschrift Neuer Deutscher Mark, Pos. 14 bis 16 Geldscheine. Die Beschlagnahme erfolgte gemäß § 111 Abs. 5 StPO, da es sich um mögliche Verfallsgegenstände handelt. Der Richter verweist auf das Problem der Drittbeteiligung und diskutiert zum gefühlt x-ten Mal mit der Staatsanwältin den länglichen Weg, den diese Entscheidung zu ihm zurückgelegt hat. Der neueste Antrag der Staatsanwaltschaft vom 16.12. (wohl 2014) ist Thema der heutigen Entscheidung. Der Richter erläutert, dass er mit den Positionen 12 und 13 ein Problem habe, da Engelgeld ja wohl schlecht verwertet werden könne. Die Staatsanwältin verweist aber auf den Materialwert der Münzen, das sei schließlich Silber. Peter bestätigt, dass es sich um Silbermünzen handeln würde.

Jetzt kommt Peter wieder in Form. Er fordert die Rückgabe. Es gäbe keinen Schaden, er hätte Verzichtserklärungen der Leute (den Punkt merken wir uns bitte!) Dann fällt ihm auf, dass das jetzt vielleicht eine dumme Idee wäre, diese Erklärungen vorzulegen, da dann ja der Verfall beschlossen werden könnte. Der Richter erklärt dazu nur, dass er nicht sagen könnte, was andere machen würden aber für ihn würden nicht verjährte zivilrechtliche Ansprüche bestehen. Daher

Zitat:

b.u.v.
Die Pfändung am 25.4.2013 gemäß Protokoll 3 GS 32/13 AG Wittenberg, 6 LGS 119/12 LG beschlagnahmten Gegenstände Ziffern 01 bis 16 und gesondertes Protokoll Ziffer 01 (Feingold) wird bestätigt, da die Gegenstände als Verfallsgegenstände für den Verfall oder erweiterten Verfall (später korrigiert in Verfall von Wertersatz) in Betracht kommen.

Der Richter erklärt, dass eine Aufhebung des Arrests frühestens nach Rechtskraft des Urteils möglich ist.

Die Staatsanwältin will jetzt von Peter wissen, was er mit dem „Wir werden noch viel krasser.“ in seinem Interview am zweiten Verhandlungstag meinte. Peter erklärt kleinlaut, dass er damit seinen Antrag auf bankenaufsichtliche Stellungnahme bezüglich der Reichshauptkasse meinte. Wenn das durchgehen würde, dann will er das nicht nur in Wittenberg sondern deutschlandweit anbieten. Die Reichshauptkasse in Wittenberg und Reichskassen in Filialen überall. Das ginge aber nicht gegen die Menschen sondern gegen das System. Sein Bemühen würde nicht überall auf Gegenliebe stoßen. Aber er wolle auf jeden Fall rechtskonform handeln. Es folgt ein Mimimi über Inseln von Plastikmüll (er meint nicht zufälllig die Silikoneuter der Staatsflotte?) größer als Frankreich und dass dieses Jahr 4 Grad wärmer sei.
Staatsanwältin: Und dagegen hilft eine Krankenkasse?

Peter erläutert, dass seine Bemühungen gegen das Kapital gehen würden. Herr Gohr solle doch in seinem Geiste entscheiden. Er wolle doch nur ein neues System neben dem alten aufbauen. Die Deutsche Bank (unklar ob er die Deutsche Bank AG oder die Bundesbank meint) sage doch, der Euro sei nach 2017 nicht mehr zu halten. Er sei aber auf die Mitarbeit der Menschen angewiesen. Er dürfe die Dinge nicht vor der Zeit tun, sonst würden sie wieder eingerissen werden, diese Erfahrung habe er schon machen müssen.

Der Richter verliest noch eine Auskunft der GLS Bank, dass bei Schließung der Konten dort 14.329,16 EUR auf ein Postbankkonto des Ganzheitliche Wege eV überwiesen wurden. Weiterhin weist er die Staatsanwältin darauf hin, dass der Arrest auch gegen Drittbeteiligte, nämlich den Verein Ganzheitliche Wege und Erika Fitzek laufen würde. Peter jammert noch ein bisschen wegen beschlagnahmter Autos, am meisten aber über den 5er BMW, der ihm bzw. dem Ganzheitliche Wege eV damals wegen des fortgesetzten Fahrens ohne Fahrerlaubnis beschlagnahmt wurde.

P A U S E

Christina beschwert sich in der Pause, warum ich sie als Waldorftante bezeichnet hätte, ob ich ihren Namen vergessen hätte und dass man Waldorf im Übrigen mit einem „l“ schreiben würde. Ich gelobe Besserung.

Nach der Pause geht es zunächst weiter mit einem Rechtsgespräch zwischen Richter und Staatsanwältin. Peter gesellt sich irgendwann dazu, als ihm das zu lange dauert. Hinter mir Gemurmel über Kungelei, Absprachen, kein faires Verfahren etc. Martin nutzt die Zeit und redet mit mir über Pflichtverteidigung. Irgendwie sind die doch noch auf den Trichter gekommen. Ich zeige ihm die Kriterien in der StPO und ergänze, dass Peter ja einen Antrag hätte stellen können wegen der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage.

Die Staatsanwältin stellt jetzt einen Antrag auf Verfahrensbeteiligung nach § 442 Abs. 2 Satz 1 StPO für Erika Fitzek und Ganzheitliche Wege eV. Peter fragt nach, ob die Verfahrensbeteiligung bedeutet, dass die dann auch Anträge stellen können. Der Richter trägt seinen Beschluss vor, b.u.v. usw., spar ich mir jetzt mal. Dabei kommt raus, dass die Adresse von Peters Mutter falsch ist. Da fehlt eine 1 in der Hausnummer im ursprünglichen Beschluss vom AG Wittenberg. Wird korrigiert, auch der Ganzheitliche Wege eV hat laut Vereinsregister eine neue Anschrift, es ist nicht mehr die Coswiger Str. sondern jetzt auch Am Bahnhof 4 (komisch, ich dachte Ganzheitliche Wege wird auch vom Oppermann abgewickelt, warum geht deren Post jetzt an Peter? Warum überhaupt an Peter? Müsste doch an Benjamin gehen. Komisch!)

Richter atmet auf: Schluss der Beweisaufnahme.

Aber zu früh gefreut, Peter hat noch ein paar Sachen. Richter guckt entgeistert. Peter macht darauf einen Rückzieher: „Jetzt weiß ich es nicht mehr.“ (vielleicht sollte er mal ein Seminar „Macht der Gedanken“ besuchen)

Plädoyer der Staatsanwältin (liest vom Blatt ab), ich gebe es mal auch nur in Stichworten wieder:

Zitat:

… steht fest, dass der Angeklagte vom 30.6.2009 bis 21.6.2011 das Versicherungsgeschäft betrieben hat. Es handelte sich um Versicherungen, die Mitglieder hatten Anspruch auf Leistung. Dies hat der Angeklagte auch gegenüber der Deutschen Rentenversicherung in einem Schreiben vom 26.6.2009 (kurz vor dem Tatzeitraum) erklärt. Ziel war die Reform des Gesundheitssystems, bisher gäbe es keine versicherungsfreie Lösung (also Verträge, die einen Rechtsanspruch wirksam ausschließen). Die Entlassung bei den Krankenkassen ist nur möglich, wenn ein Rechtsanspruch auf Leistung besteht und damit liegt ein Versicherungsgeschäft vor. Im Internet wurde auch mit der Vollabsicherung geworben. Das Bestehen des Rechtsanspruchs ergibt sich auch aus der Beitrittserklärung, ein teilweiser Anspruch reicht dabei, ein Leistungskatalog ist nicht Einschränkung genug.
Bezogen auf den  Empfängerhorizont (also aus Sicht der Kunden) sei dies auch so gewünscht. Interesse der Mitglieder  sei im Krankheitsfall abgesichert zu sein, ein schwerer Krankheitsfall würde sonst eine Insolvenzgefahr bedeuten. Der Angeklagte hatte Kenntnis durch Schreiben der BaFin, dass er ein Versicherungsgeschäft betreibt. Er hat dies billigend in Kauf genommen. 2011 musste BaFin sogar Abwickler einsetzen, da nur 70 bis 80 % der Verträge umgestellt waren, aber nicht alle. Es handelt sich um ein Unternehmensdelikt, daher müssen einzelne Verträge nicht nachgewiesen werden.

Die Korrespondenz mit der BaFin lief über Peter, er hatte Kontovollmacht und hat mit Kubusch gesprochen. In den zwei Jahren wurden 320.000 DM (ja, sie sagte wirklich DM) eingenommen, entscheidend sei der gesamte Betrag, die Umstellung wäre irrelevant. Die Staatsanwaltschaft sei nicht an die Rechtsauffassung der BaFin gebunden, sie hält auch die umgestellten Verträge für illegal. Die Mitglieder gingen von einer Vollabsicherung aus, der fehlende Rechtsanspruch sei verklausuliert gewesen und für die Mitglieder nicht zu erkennen. Es handelt sich um überraschende Klauseln nach § 305c BGB, die Verträge somit nicht zulässig. Laut dem Zeugen Kubusch habe es etwa 120 Mitglieder gegeben. Einnahmen seien nur zu einem kleinen Teil für die Bezahlung von Leistungen genutzt worden, keine Rücklagenbildung stattdessen zweckwidrige Verwendung. Es sei kein echtes Bemühen zu erkennen gewesen, kein Antrag auf Genehmigung, der Verwaltungsrechtsweg wurde nicht beschritten. Insgesamt sei keine Akzeptanz der BaFin zu erkennen. Daher sei auch die Einsetzung des Abwicklers notwendig gewesen, da Peter keine Informationen über die Vertragsumstellung an Herrn Gohr gegeben hat.

Für den Angeklagten spreche, dass er geständig sei, gegen ihn sprechen seine Vorstrafen, die aber nicht einschlägig sind.  Beantrag werden daher 1 Jahr und 4 Monate Freiheitsstrafe ausgesetzt zur Bewährung, Bewährungszeit 2 Jahre. Bewährung setzt Einsicht voraus. Dagegen spricht das Rechtsgutachten von 2013, von dem Herr Gohr berichtete. Die BaFin hat sich aber damals auf die umgestellten Verträge eingelassen, daher sei in diesem Verfahren nicht mit hinreichender Sicherheit nachweisbar, dass der Rechtsfrieden gefährdet sei. Als Bewährungsauflage Zahlung von 200 EUR monatlich, insgesamt 4.800 EUR an eine gemeinnützige Einrichtung.

Die Abschöpfung erfolgt nach dem Brutto-Prinzip, Ausgaben oder Kosten sind daher nicht anzusetzen. Daher soll der dingliche Arrest aufrecht erhalten werden in Höhe von 322.499,52 EUR gegen Peter, 5.430 EUR gegen Peters Mutter und 173.050,19 EUR gegen Ganzheitliche Wege eV. Da die NDGK nicht genehmigungsfähig war, wegen fehlender Zuverlässigkeit und Erfahrung, liegt nicht bloß ein Ordnungsverstoß vor und nur in diesem Fall seien ausschließlich die ersparten Aufwendungen für die Genehmigung als das Erlangte anzusetzen, stattdessen aber die gesamten Einnahmen

Peter fragt nach, ob er wirklich D-Mark verstanden habe. Die Staatsanwältin kommentiert ihren Versprecher mit „Bin noch im alten System.“

Letztes Wort des Angeklagten Peter Fitzek

Zitat:

Niemals wollte er eine Versicherung betreiben, sobald dies klar war habe er eine Lösung finden wollen. Motiv war die Schaffung einer sinnvollen Alternative und kein Gesetzesverstoß. Die BaFin sei nicht der Weisheit letzter Schluss, aber den Verwaltungsrechtsweg wollte er auch nicht beschreiten, weil der ihm damals unbekannt war. Er wollte einen Weg finden, wie ein Rechtsanspruch zu gewähren sei, ohne dass gleichzeitig ein Versicherungsgeschäft vorliegen würde. Nach seiner Auffassung liege kein Versicherungsvertrag vor, wenn ein Zusammenhang mit einem Vertrag anderer Art wie zum Beispiel der Mitgliedschaft in NeuDeutschland bestehen würde. Die Absicherung im Krankheitsfall war eine unselbständige Nebenabrede dazu, dass eine Nebenabrede gebunden an eine Hauptabrede akzeptabel sei hätte die BaFin mehrfach mitgeteilt. Auskünfte der BaFin waren widersprüchlich. Er selbst habe zu wenig Ahnung, aber die BaFin würde auch Fehler machen. Seine Motive waren nie eigennützig, er wollte das Gemeinwohl fördern.

Als nicht eingetragener Verein konnte NeuDeutschland keine Grundstücke erwerben. Das SGB XI sähe neben Schuldverschreibungen, Bundeschatzbriefen auch Immobilen, also Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte als Möglichkeit zur Bildung von Rücklagen vor, daher läge keine zweckfremde Verwendung der Mittel vor. Er hätte Sachwerte gewollt, da offen sei, wie lange der Euro halten würde. Es hat schon öfter Änderungen im Geldsystem gegeben, daher sollte die Rücklage jenseits von Bargeld errichtet werden. Gemäß Art. 14 GG sei er dem Gemeinwohl verpflichtet. Großschadensfälle seien abgesichert gewesen, die Ergebnisse der NDGK sprächen für sich. Die Aufgabe einer Krankenkasse sei die Wiederherstellung der Gesundheit. Durch die Schulungen sei die Volksgesundheit hergestellt worden. Wenn Änderungen im BRD-System gemacht werden würden, dann bestünde für ihn keine Notwendigkeit mehr zu handeln. Er könne nicht  an einem kriminellen System teilnehmen. Er suche ein Geldsystem, was alle gleich behandeln würde, welches keine Umverteilung von Fleißig nach Reich bewirken würde. Das bestehende Geldsystem schädige 90 % der Menschen, anders die Neue Deutsche Mark. Überschüsse, über die Rücklage hinaus seien dem Gemeinwohl zuzuführen gewesen. Er habe niemanden getäuscht, das sei allen Mitgliedern von NeuDeutschland bekannt gewesen.

Die Mitgliedschaft im Verein NeuDeutschland war die Hauptabrede, die Satzung war den Mitgliedern bekannt, die Nebenabrede zur Krankheitsabsicherung war nur eine Option: „Die Mitglieder konnten nicht meinen, wir seien eine Versicherung.“ Durch die Mitgliedschaft im Verein war bekannt, dass Ziel die Förderung des Gemeinwohls mit Überschüssen aus der Gesundheitsversorgung unterstützt werden sollte. Es bestehen keine Rückzahlungsansprüche. Höchstens bei 46.000 EUR könne dies sein, aber auch diese Verträge wurden im Internet als Absicherung beworben. Der Brief an die Deutsche Rentenversicherung war vor der Tatzeit, er musste oft seine Meinung ändern, er habe durch den Kontakt mit der BaFin viel gelernt.

Für Peter steht die Gerechtigkeit über dem niedergeschriebenen Recht. Es solle eine gerechte Lösung gefunden werden, dann müsse richtig gehandelt werden und dann sei das Recht danach zu schaffen.

Laut Bundesgesundheitsministerium sei die Krankenversicherungspflicht nachrangig gegenüber einer anderweitigen Absicherung im Krankheitsfall. Peter interessiert sich für die Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe und sei daher auf die Bewertung des Richters gespannt, deswegen sei er überhaupt noch hier.

Der Bezug auf § 305c BGB sei unsinnig, das Konstrukt sei nicht zur Verschleierung sondern zur Interaktion mit dem System geschaffen worden. Er warte noch auf selbstlose Anwälte, die müssten ja nicht haften, er würde das schon schreiben was die ihm sagten, die brauchten nicht selbst unterschreiben. Immer wenn er etwas aufgebaut habe und die Menschen waren noch nicht reif dazu, dann sei das wieder eingerissen worden. Das habe er nun gelernt und werde sich daran halten. Er könnte auch eine Firma gründen und mit den Gewinnen das Gemeinwohl fördern, aber leider sei es ihm nicht möglich diesen Weg zu gehen.

Zu seiner Verantwortlichkeit. Er mache nur Vorschläge, die auch oft umgesetzt werden würden aber die Leute sind berechtigt diese zu ändern. Er weise nicht an, dadurch sei leider vieles langsamer, da die Leute oft scheitern würden, wenn sie es anders machen. Er bemühe sich als Vorreiter Dinge zu leisten, um etwas zu bewegen. Er könne und wolle nicht für alles verantwortlich sein. Königreich Deutschland und NeuDeutschland würden nebeneinander stehen und seien nicht vermischt. Innerhalb entstehen dann BGB-Gesellschaften, die autonom handeln können. Innerhalb dieser BGB-Gesellschaften könne eigenständig gehandelt werden, die strafrechtliche Verantwortung verbleibe in ihnen. In der Bundesrepublik Deutschland sei das ja auch so, was die Bürgermeister machen würden ginge Gauck und Merkel nichts an.
Der Abwickler musste nur eingesetzt werden, weil Peter selbst nicht alle Verträge abwickeln konnte, er könne keine EMA-Abfragen machen, der Abwickler hatte ganz andere Möglichkeiten als er. Das gleiche Problem sei bei der Kooperationskasse. Er habe kein eigenes Einwohnermeldeamt, die Leute müssten sich bei ihm nicht ummelden, wenn sie umziehen würden.

Von den eingenommen 45.000 EUR müssten nochmal 4 bis 5 TEUR abgezogen werden, da auch nach dem Tatzeitraum noch von diesen Verträgen welche rückabgewickelt wurden und Zahlungen erfolgt seien. Dies sei so, weil die Krankenkassen oft erst spät entschieden haben über Entlassungen. Wenn diese nicht erfolgt sei, so mussten die Mitglieder Krankenkassenbeiträge nachzahlen. Er hätte die an die NDGK gezahlten Gelder nicht zurückzahlen müssen, hätte dies aber aus Kulanz getan. Dinglicher Arrest sei nicht notwendig, da es keine Ansprüche gäbe, die abzusichern seien.

Zitat: „Nach unserer Auffassung sind wir nicht verantwortlich, sondern Frau K, neben Alexander L und Frau S“

Herr Gauck sei ja auch nicht zuständig für alles in Deutschland. Daher fordert Peter Freispruch.
Aber den würde er ja nicht bekommen, der Richter habe dies schon am Anfang zu erkennen gegeben, er sei ja vorverurteilt worden. Dann bedankt er sich noch bei allen Beteiligten für die Gelegenheit sich in so einem schönen Raum aufzuhalten.

1 Stunde P A U S E bis zur Urteilsverkündung.

In der Pause regt sich Ulf H über die BaFin auf. Wenn die was behaupten würden, dann müssten die das auch beweisen. Ich widerspreche ihm und versuchen ihm die Möglichkeiten einer Behörde und die Rechtsbehelfe im Verwaltungsverfahren zu erklären. Für ihn ist die BaFin aber keine Behörde. Ich bin irritiert und er kommt mit UPIK :facepalm:
Ich erkläre ihm dann, dass er mal mehr als eine Seite lesen solle, dann würde er auch entdecken, dass bei UPIK auch Regierungen und Behörden gelistet sind.

Urteilsverkündung:

Zitat:

Tenor:
Der Angeklagte Peter Fitzek ist schuldig des unerlaubten Betreibens von Versicherungsgeschäften. Er wird daher verurteilt zu einer Geldstrafe von 120 Tagesetzen zu 35 EUR (4.200  EUR). Es wird festgestellt, dass dem Verfall von Wertersatz zivilrechtliche Ansprüche Dritter entgegenstehen. Der Wert des Erlangten wird auf  46.621,87 EUR festgesetzt.

Zu den Gründen:
Peter handelte als Organ des Vereins Ganzheitliche Wege eV. Der Angeklagte hatte auch Kenntnis, dass er das Versicherungsgeschäft betrieb. Ziel des Angeklagten war es, dass Gesundheitswesen zu reformieren. NeuDeutschland war als nicht eingetragener Verein nicht rechtsfähig , eine Eintragung wurde durch das Registergericht abgelehnt.

Für die Verantwortlichkeit des Angeklagten kommt es darauf an, wie er nach außen auftritt. Er hat Veranstaltungen gehalten, die Rede geführt, es liegt somit faktisches Handeln vor. Aus der Gesamtschau ergibt sich so die Verantwortung von Peter. Die Verantwortlichkeit von Frau K ist nicht Verhandlungsgegenstand. Der Richter führt dann weiter aus, wo die Rechtsordnung stehen würde, wenn es möglich wäre, dass eine Gesamthandgemeinschaft etwas tut und hinterher würde man sich hinstellen und sagen „Ich bin nicht verantwortlich, wir sind nicht eingetragen.“ Die Haftung der Vorstände entsteht aber gerade erst durch die Eintragung. Solange es keine Organe gibt zählt das faktische Handeln. Peter hat sich aber selbst als Vorstand, sogar als Vorstandsvorsitzender von NeuDeutschland bezeichnet, er hat auch den Antrag auf Eintragung ins Vereinsregister gestellt.

Als nächstes geht es um die Frage ob Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegen würde. Der Richter hätte ja schon versucht deutlich zu machen, dass es im Strafrecht den bedingten Vorsatz gäbe, die billigende Inkaufnahme. Peter wusste durch das Schreiben der BaFin an NeuDeutschland von der Strafbarkeit seines Handelns. Er hat auf das Schreiben geantwortet, also war es ihm bekannt. Er hat aber weiter gemacht, ohne dass am Ende auf straffreie Füße zu stellen. Damit handelte er bedingt vorsätzlich.

Jetzt geht es um die Frage des Verfalls. Das Versicherungsgeschäft wurde ohne Genehmigung betrieben. Nur, wenn ein reiner Ordnungsverstoß vorliege (also, wenn die Genehmigung nicht beantragt wurde, ein Vorhaben aber eigentlich genehmigungsfähig ist) sei der Wert des Erlangten auf die ersparten Aufwendungen durch das Genehmigungsverfahren, hier etwa 20.000 EUR, festzusetzen. Hier fehlte es aber an den Genehmigungsvoraussetzungen, wie zum Beispiel einer Einlagensicherung oder den persönlichen Anforderungen an die im Vorstand handelnde Person (Zuverlässigkeit und einschlägige Erfahrung).

Für die Strafzumessung spielt die Zahl der Verträge eine untergeordnete Rolle. Manche Verträge stellten ein Versicherungsgeschäft dar, andere wieder nicht. Einige Verträge erfüllten aber auf jeden Fall den Tatbestand, eine Prüfung im Einzelnen war daher nicht notwendig. Der Richter merkt noch einmal deutlich an, dass er Peter keinen Freifahrtschein für einzelne Vertragsversionen gebe. Er bemängelt auch, dass die Frage der Täterschaft im Vortrag der Staatsanwältin etwas kurz gekommen ist.

Jetzt geht es um die Strafmaßfestsetzung.
Der Angeklagte sei vorbestraft, aber nicht einschlägig. Bisher habe er nur Geldstrafen bekommen (AG Neustadt/Rbg. Ist noch nicht rechtskräftig, zählt daher nicht). Die bisherigen Vergehen waren Fahren ohne Fahrerlaubnis und Körperverletzung.  Die Fahrerlaubnisgeschichte sei noch im Fluss, es mache auch ein Unterschied, ob eine Verurteilung nur akzeptiert wurde. Die Strafe von 2003 läge schon zu lange zurück und sei daher nicht erschwerend zu werten. Zur Motivation der Tat wurde viel gesagt, dies sei deutlich zu unterscheiden von zum Beispiel Drogendelikten. Hier sei nur ein einseitiger Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen erfolgt, es lägen keine nichtigen Geschäfte vor. Die BaFin habe recht unentschlossen agiert, im Strafrecht seien Zweifel aber zu Gunsten des Angeklagten auszulegen (Spricht man kann Peter nicht nachweisen, dass er mit voller Absicht gegen die BaFin gehandelt hat, weil die so ewig gebraucht haben mit der Abwicklung).

Der Zeuge Kubisch habe sich sehr offen für die Rechtsideen des Angeklagten gezeigt, auch über seine Tätigkeit als Abwickler hinaus. Die Zusammenarbeit sei gut gelaufen, anders als der Zeuge Gohr es dargestellt habe. Herr Gohr ging wohl von anderen Voraussetzungen aus, auch habe es Zuständigkeitsdifferenzen innerhalb der Aufsichtsbehörde gegeben. Dies alles müsse zu Gunsten des Angeklagten gewertet werden. Durch das Vorlegen der zahlreichen Formulare sei das Bemühen zu erkennen, einen Einklang mit der Rechtsordnung herzustellen. Dabei wurde ein Spagat versucht zwischen Genehmigungsfreiheit und Gewährung eines Rechtsanspruchs, der aus Sicht des Gerichts aber unmöglich ist. Der Angeklagte stünde auch in Kommunikation mit Ministerien bezüglich der Auslegung des SGB, darüber habe aber das Gericht nicht zu entscheiden.

Herr Kubusch sagte, dass bereits ein Großteil der Verträge umgestellt war, die Umstellung der restlichen Verträge gestaltete sich schwierig, das habe auch Herr Kubusch bestätigt. Im Ergebnis zeigten sich keine Umstände, die eine Freiheitsstrafe rechtfertigen würden.

Es gäbe auch keine vergleichbaren Fälle. Auch Herr Gohr habe bestätigt, dass es noch keine einschlägigen Urteile gäbe. Im Steuerrecht gäbe es die Definition des besonders schweren Falls. Hier bleibt es aber bei den üblichen Gesichtspunkten. Die Höhe des eingenommenen Betrages verbietet sich als Grundlage, da dies nicht im Einklang mit dem Unrecht der Tat stehe. Hier wurden keine Gelder zweckentfremdet, es fehlte lediglich die Erlaubnis. Der Angeklagte habe im Interesse des Gemeinwohls gehandelt, es läge keine Bereicherung des Angeklagten vor, er habe nicht in die eigene Tasche gearbeitet.

Jetzt folgt noch etwas Bashing der Staatsanwältin. Deren Plädoyer hätte das Verfahren noch fast aus der Bahn geworfen, da der Richter die Notwendigkeit einer Pflichtverteidigung nie auch nur erwogen hat. Wenn er einen Antrag der Staatsanwältin in dieser Höhe aber auch nur in Erwägung gezogen hätte, dann läge ein Fall der notwendigen Verteidigung nach § 140 Abs. 2 StPO vor. Und dann hätte der Prozess von vorne begonnen werden müssen. Somit kam nur ein Urteil weit weg vom Antrag der Staatsanwältin in Frage. In diesem Prozess sei daher von vornherein eine Verurteilung nur zu maximal einem Jahr Freiheitsstrafe möglich gewesen. Aber eine leichte Unterschreitung dieser Grenze könnte zur Urteilsaufhebung durch Obergerichte führen, die Grenze müsse deutlich unterschritten werden (also maximal etwa die Hälfte, sprich 6 Monate, war ja auch meine Einschätzung)

Eine Geldstrafe auch deswegen, weil bei Freiheitsstrafen unter 6 Monaten besondere Anforderungen an eine Freiheitsstrafe zu stellen sind. Diese darf nur verhängt werden, wenn sie unerlässlich ist. Dazu gäbe es eine ausgefeilte Rechtsprechung, es reiche nicht, dass der Angeklagte mal einen Denkzettel brauche, es dürfe gar keine andere Möglichkeit geben, damit eine kurze Freiheitsstrafe gerechtfertigt sei. Der Strafrahmen im vorliegenden Fall (bis 5 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe) sei vergleichbar mit dem Delikt Diebstahl. Und dort sei es so, dass eine erste Verurteilung sich im unteren Bereich des Strafmaßes bewegen würde, also nicht etwa bei der Hälfte sondern noch deutlich darunter.

Die Dauer der Tat sei für das Strafmaß hier nicht entscheidend, da die Fortdauer bereits im Deliktstyp angelegt ist. Dazu noch das unterschiedliche Gebaren der BaFin (sag ich doch immer wieder, mit zögerlichem Verhalten tuen sich die Behörden keinen Gefallen), die eine Abwicklung ja zunächst nicht für erforderlich gehalten hat. Dies führt im Gesamtergebnis dazu, dass eine Freiheitsstrafe über 6 Monaten nicht gegeben ist, Gründe für eine Unerlässlichkeit gäbe es nicht, somit bleibe nur eine Geldstrafe.

Die Obergrenze läge somit bei 180 Tagessätzen (das sind 6 Monate). Für die Schuld und Schwere der Tat seien 150 Tagessätze angemessen. Allerdings müsse eine Gesamtstrafe gebildet werden mit der Verurteilung aus 2011. Die Geldstrafe wurde aber bereits bezahlt, daher hat ein Härteausgleich zu erfolgen. Dazu wird normalerweise die Hälfte der damaligen Strafe von der heutigen Strafe abgezogen, also 45 Tagessätze. Allerdings war die Tagessatzhöhe damals deutlich niedriger, daher würde der Richter hier nur 30 Tagessätze anrechnen, weshalb es im Ergebnis zu einer Verurteilung zu 120 Tagessätzen gekommen ist.

Jetzt die Tagessatzhöhe. Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten seien schwer zu ermitteln. Es könne nur eine Schätzung erfolgen. Peter hätte ja wohl das für ein Staatsoberhaupt mit Abstand geringste Einkommen. Der Richter meint aber, sich nicht lange mit Schätzungen aufhalten zu müssen, da wegen der diversen von anderen Gläubigern erhobenen Ansprüche Peter wohl auf absehbare Zeit kein verfügbares Einkommen oberhalb der Pfändungsgrenze haben dürfte. Diese läge für ihn bei 1.100 EUR, da er keine Unterhaltsverpflichtungen erfüllen würde. Somit ergibt sich dann die festgesetzte Tagessatzhöhe von 35 EUR.

Abschließend noch der Verfall. Dem stehen Ansprüche der Verletzten entgegen. Wie hoch diese seine ist allerdings der Knackpunkt. Das würde das Verfahren über die Maßen  strapazieren, wenn eine eigentliche Nebenfrage das Verfahren dominieren würde. Das sei aber der Fall, wenn er tatsächlich alle 153 Verträge einzeln prüfen müsse, die Vertragspartner als Zeugen hören um den Vertragstyp zu ermitteln. Daher beschränke er sich auf den unstreitig feststehenden Betrag. Vorliegend gehe es auch nicht um Verfall sondern um Verfall von Wertersatz, weil sich das eingenommene Geld vermischt habe.

Peter habe auch die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Dann noch der Beschluss zum Verfall von Wertersatz:

Zitat:

Der dingliche Arrest bleibt in Höhe von 46.621,87 EUR gegen Peter und den Ganzheitliche Wege eV, 5.430 EUR gegenüber Peters Mutter bestehen. Die darüber hinausgehenden Arreste werden aufschiebend bedingt mit Rechtskraft des Urteils freigegeben.

Normalerweise würde die der Arrestbeschluss mit der Verkündung seine Wirkung entfalten. Der Richter erläutert, dass dies aus Haftungsgründen so sein müsse wie von ihm bestimmt. Falls er den Arrest sofort aufheben würde und die Staatsanwaltschaft sei nicht damit einverstanden, wovon er ausgehe, da die Höhe doch sehr stark von der beantragten Höhe abweichen würde, müsste diese erst wieder bei einer höheren Instanz einen Beschluss bewirken, der aber erst mit seiner Verkündung Wirkung entfalten könnte. In der Zwischenzeit könnten aber andere Gläubiger auf das freigegebene vermögen zugreifen und die Pfandrechte würden somit ihren Rang verlieren.

Abschließend noch die Rechtsmittelbelehrung.

Weitere Links:

http://reichsdeppenrundschau.wordpress.com/2015/01/08/mini-strafe-fur-peter-fitzek/

http://www.mdr.de/sachsen-anhalt/urteil-peter-fitzek100_zc-a2551f81_zs-ae30b3e4.html

http://www.t-online.de/regionales/id_72410388/selbst-ernannter-koenig-wuerde-auch-nach-verurteilung-weitermachen.html

http://www.welt.de/regionales/sachsen-anhalt/article136134104/Geldstrafe-fuer-selbst-ernannten-Koenig-wegen-unerlaubter-Versicherung.html

Video: