Unter Druck: Gerichtsvollzieher zahlt 1.200.000€ Schadensersatzforderung an staatlichen Selbstverwalter

Wie nun bekannt wurde gelang es einer bis jetzt unbekannten Staatlichen Selbstverwaltung nach UN-Res/56/83, eine eingeforderte Schadensersatzforderung, an einen  Gerichtsvollzieher aus Bayern, durchzusetzen.

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Nach grober Amtswillkür, Amtsanmaßung und Formfehlern bei der Zustellung, machte der Selbstverwalter Ernst. Gemäß der Remonstrationspflicht, welcher der Gerichtsvollzieher nicht nachgekommen war, sowie mehrere Androhungen der Schadensersatzforderungen wurde der Vertrag des staatlichen Selbstverwalter rechtskräftig.

Durch Ermittlung seitens internationalen Menschenrechtskommissaren und Rechtssachverständigen des Deutschen Reiches wurde die Rechtskraft der Forderung erneut bestätigt.

Unter Androhung von Gewalt sah der Gerichtsvollzieher schließlich keinen weiteren Ausweg und zahlte die Forderung in Höhe von € 1.200.000,- aus der Kasse des zuständigen Finanzamtes.

Weitere Informationen folgen in kürze…




Gregor Gysi – Stimmenfang mithilfe von Reichsdeppen?

Vielfach ist in den vergangenen Tagen ein Link auf das Blog „volksbetrugpunktnet.wordpress.com“, in welchem ein Youtube-Video der Rede Gregor Gysis zur NSA-Affäre bei der Sondersitzung des Bundestages am 18. November 2013 verlinkt wird, auf Facebook geteilt worden. Dem Blog, dessen Beiträge meist nur von einer Nutzerzahl im unteren zweistelligen Bereich geteilt werden, bescherte das die ungeahnte Zahl von mehr als 10.000 „Shares“.

Hierzu ein paar Anmerkungen:

Zunächst mal kann man sich fragen, wie glaubwürdig es ist, wenn jemand, der für den Staatssicherheitsdienst der DDR als IM „Notar“ aktiv war, sich heutzutage gegen Überwachung und Geheimdienste ausspricht.

Dann kann man sich noch fragen, was es über die Inhalte seiner Rede aussagt, wenn diese von rechtsradikalen Reichsdeppen-Portalen wie „volksbetrugpunktnet“ weiterverbreitet werden – und das nicht etwa nur in Ausschnitten, wie es bei Sigmar Gabriels Bemerkung von der “Nicht-Regierungsorganisation” der Fall war, sondern vollständig.

Doch auch wenn diese beiden Fragestellungen bereits zu dem Schluss geführt haben sollten, dass die Rede vermutlich in Teilen fragwürdig sein dürfte, lohnt es sich doch, ihren Inhalt zur Kenntnis zu nehmen.

In Reichsdeppen-Kreisen wurde Gysi zuletzt mehrfach als Kronzeuge dafür aufgeführt, dass Deutschland nicht souverän sei. Auch in dieser Rede streift Gysi das Thema der Souveränität Deutschlands, wendet hierbei jedoch einen sehr merkwürdigen Souveränitätsbegriff an: Er meint offenbar, dass die Souveränität Deutschlands davon abhänge, ob Edward Snowden  von der Bundesregierung Asyl gewährt wird oder nicht. Komisch, und ich dachte immer, Souveränität sei das Recht eines Staates, seine Entscheidungen selbstbestimmt zu treffen. Wenn die Bundesregierung sich nach reiflicher Überlegung dazu entschließt, das angespannte Verhältnis zur den Vereinigten Staaten durch die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung an Edward Snowden (für den ein Asyl iSd Asylverfahrensgesetzes ohnehin nicht infrage kommt, weil er sich nicht im Bundesgebiet oder an der Deutschen Grenze aufhält, was aber Voraussetzung für einen Asylantrag ist – von der Frage, ob er politisch verfolgt im Sinne des Art. 16 a GG ist, ganz zu schweigen) nicht noch mehr zu belasten, so kann man sich zwar fragen, was das soll und ob diese Entscheidung richtig ist, da es immerhin die USA waren, die das Verhältnis durch ihre Spionageaktionen belastet haben und die daher erstmal ganz kleine Brötchen backen sollten. Einen Hinweis auf eine Fremdbestimmung der Handlungen der Bundesregierung ist darin jedoch nicht enthalten – es sei denn, man wollte jenen Verschwörungstheoretikern Glauben schenken, die an Hirngespinste wie die „Kanzlerakte“ glauben.

Dass deutsche Bundesregierungen durchaus Entscheidungen treffen können, mit denen die Vereinigten Staaten ganz und gar nicht einverstanden sind, zeigt das Beispiel Gerhard Schröders, der einer deutschen Beteiligung am Irakkrieg eine klare Absage erteilte, sehr zum Missfallen der damaligen US-Regierung unter George W. Bush. Was waren die Konsequenzen? Eine diplomatische Eiszeit, mehr nicht. Weder wurde der transatlantische Handel beeinträchtigt, noch sind die USA in Deutschland einmarschiert. Deutsche Regierungen können also durchaus Entscheidungen treffen, die überhaupt nicht im Interesse der USA liegen – müssen diese Fähigkeit jedoch nicht permanent unter Beweis stellen. Wenn die Bundesregierung selbstbestimmt die Entscheidung trifft, Edward Snowden kein Aufenthaltsrecht zu gewähren, so ist dies gerade Ausdruck der deutschen Souveränität, nicht eines Mangels derselben. Es tritt nicht automatisch Fremdbestimmtheit ein, nur weil ein Staat den Wünschen eines anderen folgt. Erst, wenn dies nicht mehr freiwillig geschieht, etwa weil der andere Staat mit militärischer Intervention droht, kann von einem Mangel an Souveränität gesprochen werden. Von einer solchen Drohung ist allerdings nichts bekannt.

Der promovierte Jurist Gysi weiß das natürlich, und so ist seine Behauptung, Deutschland sei „erst dann souverän, wenn es Herrn Snowden anhört, ihn schützt, ihm Asyl gewährt und seinen sicheren Aufenthalt organisiert“ auch keine juristische Analyse des Sachverhalts, sondern eine für Gysi typische populistische Äußerung. Er sagt gerade so viel, wie nötig ist, um sich und seine Partei auch für Reichs- und andere Deppen attraktiv zu machen. Dabei bedient er, entgegen seiner Aussage, kein „Antiamerikanist“ zu sein, bewusst antiamerikanische Ressentiments, indem er, wie schon zuvor, als er ua in einem Interview mit dem Tagesspiegel wahrheitswidrig behauptete, das Besatzungsstatut sei noch in Kraft, einen nichtvorhandenen Souveränitätsmangel der Bundesrepublik Deutschland suggeriert. Ziel des Ganzen ist, Deutschland als Vasallenstaat der USA darzustellen oder zumindest die Bundesregierung als deren Marionette – eine unwahre, dennoch recht populäre Behauptung, für die man weder Reichsdepp noch rechtsradikal zu sein braucht, die vielmehr durchaus mainstreamtauglich ist. Konkret auf Zweifel am juristischen Gehalt seiner Aussagen angesprochen, rudert Gysi zurück und behauptet, er habe nur zum Ausdruck bringen wollen, dass die USA sich noch als Besatzungsmacht fühlten und sich einbildeten, „in Deutschland machen so (sic!) können, was sie für richtig hält (sic!)“ (Quelle: http://reichsdeppenforum.sonnenstaatland.com/index.php/topic,287.0.html#msg3288 ). Doch die Behauptung „Gysi sagt, Deutschland ist nicht souverän“ ist in die Welt gesetzt und bleibt auch dort, zumal der pseudo-Rückzieher nicht öffentlich geschah, sondern in einer privaten Facebook-Konversation.

Gysi mag nichts von den „rechtsextremistischen Möchtegernpolitikern“, denen „viele denkende Menschen (…) auf den Leim gehen“ halten (und dass er das ehrlich meint, glaube ich ihm sofort). Als Multiplikator für seine Reden nutzt er sie dennoch gerne, und ihre Stimmen bei der nächsten Wahl wird er gewiss auch nicht verschmähen. In seinem Streben nach Popularität muss er sich vorwerfen lassen, zumindest bewusst in Kauf zu nehmen, dass seine Rede von den Reichsdeppen in ihrem Sinne fehlinterpretiert und diese Interpretation verbreitet wird.

Ein Wort noch an jene, die Gysis Rede dennoch weiter teilen wollen: Bitte nutzt dafür nicht den Link auf „volksbetrugpunktnet.wordpress.com“. Die meisten Gysi-Anhänger möchten vermutlich nicht einem Blog Popularität verschaffen, das vor der Überfremdung Deutschlands warnt, die Legalisierung von Holocaustleugnung fordert und Chemtrails für real hält. Nehmt zum Teilen einfach diesen Link: https://www.youtube.com/watch?v=7uV1WF_BV-E

Die Rede kann außerdem im Plenarprotokoll nachgelesen werden: http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/18/18002.pdf, S. 47-50. Alle Zitate der Rede in diesem Beitrag sind dem Protokoll entnommen.