Das Königreich ist pleite!

Der König (und seine Anhänger) wissen es nur noch nicht…

Weit mehr als 6 Millionen Euro hat der selbsternannte König Peter Fitzek im Jahr 2022 mit Kapitalüberlassungsverträgen etc. von seinen Staats*hörigen ergaunert, um damit sein schwindsüchtiges Königreich zu finanzieren dessen sogenannte Staatsbetriebe und Unternehmungen jeden Monat 150.000 Euro verbrennen.

“König Peter 1” oder “Imperator Fiduziar” (eigene Bezeichnungen) lebt bekanntlich gern auf großem Fuß. Weswegen er sein bisheriges “Staatsgebiet” auf dem Gelände einer ehemaligen Konservendosenfabrik dringend um gleich zwei weitläufige aber heruntergekommene schlossartige Gebäude in der tiefsten Provinz Sachsens erweitern musste. Mehr als 3,5 Millionen Euro wurden allein für diese Immobilien entrichtet.

Und trotz eines wilden Schloss-Campingplatzes in Bärwalde wurden fünf weitere Büros und 16 Wohnungen zur Unterbringung seiner Staats*hörigen angemietet von denen gut 70 Personen insgesamt mehr als 40.000 Euro “mildtätige Gaben” im Monat erhalten.

Fitzeks sogenannte Staatskanzlei verbrät mit Unkosten etwa 120.000 Euro im Jahr. Für die Mieten und die Küchen des Königsreichs gehen noch einmal jeweils 120.000 Euro im Jahr drauf. Was reichlich sportlich ist wenn man sich mal die Erträge der von diesen Personen betriebenen “KRD-Staatsbetriebe” ansieht:

In den Staatsbetrieb “Vollholzprofis” wurde zuvor schon massiv investiert: Eine professionelle Bandsäge, ein Hochlager-Regal, zwei Überdachungen und ein riesiger Holztrockner wurden dafür angeschafft. An die hundert Holzstämme wurden unsachgemäß auf dem Gelände in Wittenberg abgeladen und verrotten nun im Schlamm. Die Bilanz der “Vollhorstprofis” für das Jahr 2022 sieht aber auch ohne Berücksichtigung der erforderlichen Arbeitskräfte ziemlich mau aus. Weiteren Kosten von knapp 10.000 Euro im Jahr 2022 stehen Einnahmen in Höhe von genau 0 Euro gegenüber. Uppsala…

Aber so schlecht ist das gar nicht! Die On- und Offline-Shops des Königreichs (“KaDaRi” etc.) können da nicht mithalten. Die haben Kosten von mehr als 120.000 Euro verursacht aber nur Erlöse von der Hälfte der Kosten erwirtschaftet; mithin also im Saldo einen satten Verlust von mehr als 60.000 Euro hingelegt.

Die größte wirtschaftliche Katastrophe mit Ansage (und etlichen Vorwarnungen in dem Forum des Sonnenstaatlands) ist aber Fitzeks “Klimagie”, wo der Schwindler Fitzek wieder einmal noch besseren Betrügern auf den Leim gegangen ist. Eine dreiviertel Million Euro hat Fitzek für Heizleisten aus Österreich hingeblättert, die wenigstens theoretisch der Vorteil haben, nutzbar zu sein. Aber weitere 1,5 Millionen Euro hat er für umweltschädliche Elektroheizungen und eine große Menge Schwindelheizgeräte der Sorte “Magus 5/20” hingelegt. Die sollen im Widerspruch zu jeder bekannten Physik aus weniger als 5 KW Strom 20 KW Heiz- oder Kühlleistung herbeizaubern und tun dies natürlich nicht.

Aus Mitteilungen von diversen Telegram-Kanälen lässt sich schließen, dass das KRD-Team für die sogenannte “Klimagie” schon mehrfach umgebaut und umorganisiert worden ist. Was zu Fitzeks bodenloser Überraschung aber nicht zum Erfolg führen wird, sondern wieder nur zu dem nächsten sauteuer gefitzten Projekt. Wie immer!

So stehen für das Jahr 2022 den Investitionen in die Klimagie von 2,25 Millionen Euro sowie aberhundert wenn nicht abertausend Arbeitsstunden ein doch sehr mickriger Erlös von nur 100.000 Euro gegenüber (der durch Nachforderungen oder Regresse weiter geschmälert werden dürfte).

Insgesamt hat Fitzeks sogenanntes Königreich im Jahr 2022 gut 6 Millionen Euro eingenommen und fast komplett durch die vielen zugigen Fenster seiner Immobilien wieder hinaus geworfen. Seine vielen Hofschranzen kosten ihn gut und gern 80.000 Euro im Monat und seine Narren-Unternehmungen vergrößern die Verluste nur weiter.

Die einzig nennenswerten und dauerhaften Geldeinnahmen des Königreichs sind die illegale Krankenversicherung mit einem Rohertrag von 250.000 Euro im Jahr sowie Fitzeks Seminare und Vorträge mit denen gut eine halbe Million Euro im Jahr eingenommen wird (ohne Kosten) und das war’s.

Alles andere, mithin also Kosten von weit mehr als 5 Millionen Euro im Jahr 2022 werden allein aus den sogenannten “Kapitalüberlassungen” bezahlt. Also Gelder, die Fitzek entgegen den Anordnungen der BaFin mit seinen Gemeinwohlkassen und seiner Reichsbank annimmt, um sie angeblich dauerhaft sicher anzulegen.

Das vermeintlich sicher angelegte Geld ist aber jetzt schon komplett verschleudert: Für gut die Hälfte sind zwei schwer nutzbare, ramponierte Baudenkmale zu Preisen erworben worden, für die sie zuvor jahrelang erfolglos auf dem Markt waren. Die notwendigen Baumaßnahmen würden weitere Millionen verschlingen, die Fitzek und seine Anhänger nicht haben – ganz zu schweigen von den Behörden, die sicher nicht lange zuschauen wie eine Gurkentruppe von Amateuren sich ohne Genehmigungen in der Renovierung von Schlössern versucht. Mehr als dreißig Prozent des Geldes sind für großteils untaugliche und unverkäufliche Heizmaterialien ausgegeben worden. Und der Rest ist für den Unterhalt von Fitzeks Entourage sowie die anderen samt und sonders defizitären Projekte draufgegangen.

Fitzek tut also wieder genau das, was er immer schon getan hat. Er sammelt mit hohlen und verlogenen Versprechen unglaubliche Geldsummen von leichtgläubigen Idealisten und wirft dieses Geld so undurchdacht und planlos zum Fenster hinaus, dass nachher alles – wie zuvor schon zwei Mal – in einem Totalverlust enden wird.

(Quelle: KRD-Kernteam)




Wie Carl Peter Hofmann sich selbst in die Falle ging – Teil 2: Die Verhaftung

Wie Carl Peter Hofmann sich selbst in die Falle ging

Teil 2: Die Verhaftung

(Lesen Sie auch Teil 1: Die Vorgeschichte)

Ein Logenplatz für den Polizeichef

Griechische Tragödien sind so gestaltet, dass sich der Protagonist tief in Hybris und Ate verrennt, zu Deutsch etwa: Vermessenheit und Verblendung. Währenddessen weiss das Publikum bereits, wie hart er gleich darauf scheitern wird. Diesen Wissensvorsprung des Publikums nennt man tragische Ironie.

Aber was erzähle ich da? Hier soll es ja nicht um antike Dramen gehen, sondern um Carl Peter Hofmann. Am Abend des 22. Septembers hatte sich dieser, wie jeden Mittwoch, ins Zoom-Meeting der Schweizer GCCL-Gruppe eingeloggt.

Selbstverständlich gab es diesmal nur ein Thema: die morgige Versammlung beim Restaurant “Rössle”, dem die Schliessung durch die liechtensteinischen Behörden drohte.

Hofmanns Stimmung schwankte zwischen einer aufgeregten Siegesgewissheit und dem Zorn des gekränkten Narzissten. Ein “Polizeichef” habe die Wirtin des Rössle zu sich “gelockt” und sie vor den “dubiosen Leuten” gewarnt, mit denen sie sich eingelassen habe.

In den Begriff “dubios” verbiss sich Hofmann wie ein tollwütiger Terrier, denn auch ihm war klar, dass er gemeint war. Minutenlang schäumte er über den “Polizeichef” und dessen “schwere Straftaten”, “Vergewaltigung”, “Hochverrat”, “Terrorismus”!

Isabel Avero und Carl Peter Hofmann am Abend des 22.09.21.

Den GCCL dubios zu nennen, sei “eine schwere Verleumdung, eine Überheblichkeit und eine Menschenrechtsverletzung”! Dieser Polizeichef sei “eine lächerliche Galionsfigur” und “eine Schande für jeden wahren Polizisten”. Er habe sich “einen Logenplatz in der Kriegsverbrecherklage gesichert mit dieser Aussage”.

Ja, diese “Kriegsverbrecherklage”. Vor Publikum verteilte Hofmann schon seit Monaten Logenplätze an jeden, der ihm gerade als Feindbild in den Sinn kam – egal, ob Politiker, Beamte, Polizisten, Richter und Staatsanwälte oder auch impfende Ärzte und Schulleitungen, welche die Maskenpflicht durchsetzten.

Mit der vagen Aussicht auf die “Kriegsverbrecherklage” hatte Hofmann bei seiner Anhängerschaft seit Monaten Hoffnungen geschürt, dass es jenen bösen Menschenrechtsverbrechern endlich bald an den Kragen gehen würde.

Der liechtensteinische Polizeichef würde allerdings tatsächlich einen Logenplatz erhalten – und zwar schon morgen, beim “Rössle”. Man hätte fast neidisch werden können.

Man weiss nicht, wie doof Dumme sind

Hofmanns Tiraden über den “Polizeichef” wurden von Michael Sieber unterbrochen, einem recht aktiven GCCL-Anhänger. Er fragte, ob es morgen vielleicht zu Verhaftungen kommen könne, ob man die Nacht etwa gar “im Schlosskeller” werde verbringen müssen.

“Man weiss nicht, wie doof Dumme sind”, erwiderte Hofmann. Wenn es zu Verhaftungen komme, dann würde es die Verantwortlichen “teuer zu stehen kommen” und “horrende Konsequenzen haben”!

Hybris, dargestellt als Mänade mit Thyrsosstab auf einer antiken Vase

Der Gedanke an mögliche Festnahmen schien Hofmann eher mit Vorfreude und Siegesgewissheit zu erfüllen denn mit Sorge. Vage orakelte er davon, dass man bald “international verhängte Strafen” werde “durchziehen” können, und schlussfolgerte: “Wenn sie uns eine Nacht einsperren würden, sie würden uns damit nur einen sehr, sehr grossen Gefallen tun.”

Dann packe er schon mal seine Zahnbürste ein, meinte Sieber lachend, und auch Isabel Avero – die Frau, bei der Hofmann ohne behördliche Anmeldung wohnte – stimmte mit ein: “Man kann vorsichtshalber mal Pyjama und Zahnbürste mitnehmen”.

Im selben Stil witzelten Hofmann und Sieber weiter über mögliche Verhaftungen und wie sie zusammen im fürstlichen Kerker ein paar spassige Stunden verbringen würden, während den Verantwortlichen selbstverständlich eine internationale Aufarbeitung ihrer Schandtat drohen werde.

Bei so viel tragischer Ironie durfte auch ein Kassandraruf nicht fehlen. In plötzlich etwas ernsterem Tonfall meinte Sieber zu Hofmann: “Wir brauchen dich”. Vielleicht sei es besser, wenn Hofmann zu Hause bleiben würde.

Doch da widersprach Isabel. “Nein, nein, er hat die Bulldogge neben sich. Nur über meine Leiche”, wehrte sie die Bedenken bezüglich der Sicherheit ihres Gurus ab.

Und auch Hofmann selbst gab sich zuversichtlich: Wenn die Gegenseite ihn verhaften würde, “dann rumpelt es international!” Er bekräftigte nochmals: “Ich möchte schon dabei sein”.

Dabeisein ist alles

Auch ich wäre am folgenden Morgen gern dabei gewesen. Doch statt dessen verfolgte ich den Livestream, den ein Corona-Massnahmengegner namens Paul ab 10:30 Uhr sendete. Es versammelten sich nämlich nicht nur GCCL-Anhänger, sondern Covidioten jeglicher Couleur.

Die Leute vom ALKVW hatten sich für 11 Uhr angekündigt, doch im Livestream passierte nichts. Nichts.

Nie zuvor und wahrscheinlich nie danach in meinem Leben habe ich so gespannt und erwartungsvoll einen stundenlangen Livestream verfolgt, der in Wirklichkeit so sterbenslangweilig war.

Nicht nur die Beamten, auch Carl Peter Hofmann liess auf sich warten. Würde er nun doch wieder kneifen?

Immerhin: Etwa um 10:30 hatte er eine Sprachnachricht in die Schweizer GCCL-Telegramgruppe gestellt, die danach klang, als sei er zusammen mit Isabel im Auto unterwegs nach Ruggell.

Kurz nach 11:30 war Hofmanns unverkennbare Stimme dann doch im Livestream zu hören – er befand sich ausserhalb des Bildes und plauderte mit Paul, dem Kameramann. Flugs meldete ich seine Anwesenheit der Kantonswortmarke, die mich darum gebeten hatte.

Dennoch passierte weiterhin nichts. Von ALKVW und Polizei keine Spur. Die Wirtinnen des “Rössle” gingen dazu über, den Anwesenden auf ihrer Terrasse Essen zu servieren.

Und dann brach der Livestream ab. Paul hatte wohl auch Hunger.

Shit. Was, wenn just in diesem Augenblick die liechtensteinische Wortmarke über die lebenden Menschen herfällt?

Dann würden dem Sonnenstaatland nicht nur die Bilder von der Verhaftung entgehen, sondern ich würde auch nicht belegen können, dass ich die zwei, drei Wetten gewonnen hätte, die ich diesbezüglich mit mir gut bekannten Bürgern des Sonnenstaatlandes abgeschlossen hatte.

Ein mysteriöser Anruf

Jedoch rief dann einer dieser Sonnenstaatländer prompt im “Rössle” an. Er hatte die ältere Wirtin an der Strippe. Folgendes Gedächtnisprotokoll des Anrufs ist erhalten:

Anrufer: Der Stream ist abgebrochen. Wir müssen alles sichern gegen diese Vergewaltigung!

Wirtin: Der Stream ist abgebrochen? Muss ich es dem Paul sagen?

Anrufer: Genau, wir müssen alles aufzeichnen, für Gerechtigkeit!

Wirtin: OK, ich gehe raus und sage es ihm.

Anrufer: Das ist lieb. Hat sich schon was getan?

Wirtin: Nein, noch nicht.

Anrufer: Weiterkämpfen!

Hätten wir die Verhaftungsbilder verpasst, hätte zumindest dieser Anruf mir den Tag gerettet. In einem Video, das erst einige Tage später hochgeladen wurde, ist an einer Stelle übrigens zu hören, wie die Wirtin tatsächlich infolge des Anrufs nach Paul fragt.

Das Verhängnis nimmt seinen Lauf

Trotzdem blieb der Stream noch eine ganze Weile unterbrochen. In Ruggell assen die Anwesenden zu Mittag, ohne dass das ALKVW oder die Polizei auftauchte, und allmählich machte sich unter ihnen die Idee breit, dass jene Verbrecher angesichts der mutigen Menschen, die sich hier versammelt hatten, zu feige zum Durchgreifen seien.

Am frühen Nachmittag begannen sich die Reihen der Versammelten daher zu lichten. Immer mehr von ihnen verliessen das “Rössle” mit dem Gedanken, einen heldenhaften Sieg über die Behörden errungen zu haben.

Paul gehörte zu denen, die noch ausharrten; kurz nach 14 Uhr startete er den Livestream wieder.

Und siehe da: Wenig später erschien dann doch noch die Firma Constellis vor Ort. Es begann eine gross angelegte Personenkontrolle.

Isabel stellte eine Sprachnachricht in den Telegramchat: “Sind im “Rössle”, und die Polizei ist angekommen. Also, wer will und kann, gerade in der Umgebung, gleich wieder umkehren. Die, welche hier waren, können gleich wieder kommen und uns unterstützen, danke.”

Jetzt richtete Paul seine Kamera auf eine Gruppe, die vor dem “Rössle” mit der Polizei diskutierte, und unter den Diskutierenden war Carl Peter Hofmann zu erkennen. Das Verhängnis nahm seinen Lauf.

Die Polizei schickte Paul mit seiner Kamera allerdings von der Gruppe weg an den Rand eines Parkplatzes und kontrollierte ihn dort.

Kurz vor 14:50 entpuppte sich Pauls neuer Standort als Glücksfall. Er schwenkte seine Kamera in Richtung Parkplatz.

Eine Gruppe von Constellis-Söldnern, teils uniformiert und teils in Zivil, marschierte dort auf ein Polizeiauto zu, begleitet von etlichen GCCL-Anhängern. Und in ihrer Mitte führten die Polizisten Carl Peter Hofmann.

Isabel versuchte noch, möglichst viele Gleichgesinnte herbeizurufen, doch es half nichts. Vor laufender Kamera wurde Hofmann einfach ins Auto gesteckt und weggebracht. Ein spontaner Versuch seiner Anhängerschaft, das Auto am Wegfahren zu hindern, scheiterte kläglich.

Es war passiert!

Ohne Kopf

Isabels Stimme zitterte, als sie gleich darauf eine Sprachnachricht aufnahm und in den Telegramchat der Schweizer Gruppe stellte.

“CP ist abgeholt worden von der Polizei, er wird jetzt hingefahren zum Polizeiposten… ich weiss leider gerade nicht, wohin. Also, ich glaube, wir sollten jetzt mal die Leute mobilisieren, damit wir dort hinfahren. Ich möchte… ich tu noch in Erfahrung bringen, wo. Ähm… Jetzt brauchen wir echt eure Hilfe, weil ohne CP geht gar nichts!”

Die Rettung des “Rössle” war offensichtlich vom Moment der Verhaftung an völlig in Vergessenheit geraten, wenn dieses Anliegen überhaupt jemals wichtig gewesen war für den GCCL. Hofmann hatte ja das “Rössle” von vornherein nur für seine grössenwahnsinnigen Ziele benutzen wollen.

Kurz nach dieser Sprachnachricht muss Isabel telefonischen Kontakt mit Hofmann gehabt haben, dem die Polizei inzwischen den Grund für seine Verhaftung eröffnet hatte, denn Isabel stellte sogleich noch eine zweite Nachricht in den Chat:

“Jetzt wollen sie den CP ausliefern an Österreich! Wir müssen da wirklich etwas machen!”

Gestern Abend hatte man Witze über eine mögliche Verhaftung gemacht – aber man hatte es versäumt, nur schon abzuklären, wohin ein Verhafteter gebracht würde. Noch viel weniger hatte man die Möglichkeit bedacht, dass Liechtenstein, ein souveräner Staat, die Sache mit der Auslieferung anders sehen könnte als die Schweiz.

Es darf bezweifelt werden, ob sich aufgrund von Isabels Sprachnachrichten auch nur ein einziger GCCL-Anhänger entschlossen hat, zum “Rössle” zurückzukehren. Genützt hätte es so oder so nichts, denn Isabel hatte ganz offensichtlich keinerlei Plan für diese Situation.

Zudem wurden die verbleibenden GCCL-Anhänger und Corona-Leugner anschliessend von den Polizeikräften eingekesselt und rigoros kontrolliert.

Polizeieinsatz beim "Rössle"

Polizisten setzen die Schliessung des Restaurants “Rössle” durch.

“So, nebst den Polizisten kommen jetzt noch die Grenzwachen. Was die hier zu suchen haben, ist absolut fragwürdig. Ähm… Ich möchte euch gern auf dem Laufenden halten. Wir werden jetzt hier ziemlich umzingelt von jeglichen Polizisten. Und jetzt tun sie uns umzingeln, dass wir nicht mehr rauskönnen. Also, ja. Wer will, kann uns gern helfen kommen.”

Es war Isabels letzte Sprachnachricht an diesem Tag. Die selbsternannte Bulldogge, die beteuert hatte, sie würde CP bewachen, hatte sich als Schosshündchen entpuppt.

Bruchlandung in der Realität

Der frisch enthauptete GCCL löschte noch am selben Nachmittag alle hier wiedergegebenen Sprachnachrichten von Isabel. Ein Grossteil der Anhänger war ja zu Hause geblieben, und offensichtlich wollte man verhindern, dass die eigenen Mitglieder von der Katastrophe erfahren.

Wahrscheinlich hoffte man, dass Hofmann schon nach Stunden wieder freikommen würde. Er hatte sich nämlich oft mit nicht überprüfbaren Anekdoten gebrüstet, in denen er “hochgenommen” worden sei und dann angeblich die ihn bewachenden Polizisten “umgedreht” und davon überzeugt habe, dass es besser für sie sei, ihn sofort gehen zu lassen.

Doch bald musste der GCCL feststellen, dass die vermeintlichen Superkräfte seines Gurus in der Realität kläglich versagten, und auch seine ranghöchsten Speichellecker konnten ihm nicht helfen – egal, wie sehr sie sich bemühten, seinen aus dem Gefängnis heraus erteilten, oftmals wirren Anweisungen Folge zu leisten.

Nach Monaten des erfolglosen Prozessierens gegen seine Auslieferung wurde Hofmann schliesslich am 8. Juni 2022 nach Österreich überstellt und sitzt nun dort in Haft.

Voraussichtlich wird in ein paar Monaten eine Gerichtsverhandlung wegen der Taten stattfinden, die ihm die Staatsanwaltschaft Graz vorwirft.

Das Sonnenstaatland wird keine Kosten und Mühen scheuen, um von diesem Ereignis ausführlich berichten zu können.




Wie Carl Peter Hofmann sich selbst in die Falle ging – Teil 1: Die Vorgeschichte

In Liechtenstein versprach sich der Anführer des GCCL einen schnellen Erfolg. Doch der Schuss ging nach hinten los.

Wie Carl Peter Hofmann sich selbst in die Falle ging

Teil 1: Die Vorgeschichte

Scheitern am leichten Stein

Es ist nur eine zufällige Laune der Sprachentwicklung, dass der Name Liechtenstein – gesprochen “Liachtaschtaa” – im örtlichen Dialekt wie “leichter Stein” klingt.

Doch offenbar hat Carl Peter Hofmann den Zwergstaat genau dafür gehalten. Er hoffte, ein Domino aus Ländern zu Fall bringen zu können, wenn es ihm nur gelänge, wenigstens den leichtesten Stein zu kippen: Liechtenstein.

Hofmann ist der Gründer des sektenartigen Fantasiegerichtshofs “Global Court of the Common Law”, kurz GCCL.

In seiner abstrusen Gedankenwelt würde es ausreichen, wenige Prozent der Bevölkerung von seiner Ideologie zu überzeugen. Dann würde zwangsläufig gleich das ganze Land diese Ideologie übernehmen. Und wenn dies erst gelungen wäre, dann würde diese Entwicklung automatisch auf die umliegenden Länder übergreifen.

Carl Peter Hofmann dachte, er könnte die Welt via Domino-Effekt erobern.

Doch das Indoktrinieren der Bevölkerung konnte Hofmann selbst in der kleinen Schweiz, wo er sich seit seinem Untertauchen 2018 meist aufhielt, nicht schnell genug gehen. Dabei zählte sein GCCL im Sommer 2021 allein in den Schweizer Telegramgruppen rund 1000 Mitglieder.

Pandemie und Massnahmen hatten aus einem erbärmlichen Häufchen innerhalb eines Jahres eine der grössten Reichsbürger-Gruppierungen der Schweiz werden lassen. Aber tausend Deppen sind eben doch nicht genug, um fast neun Millionen in den Wahn zu stürzen.

Wie viel einfacher wäre es da, wenigstens im winzigen Liechtenstein mit seinen knapp 40’000 Einwohnern schnelle Erfolge zu erzielen!

Ob es Hofmann bewusst war oder nicht, so ähnlich muss man sich sein Motiv wohl vorstellen, als er im Sommer 2021 ein Auge auf Liechtenstein warf. Das Fürstentum sollte der erste grosse Triumph des GCCL werden, und dann sollte die ausgelöste Wahnwelle in die Schweiz hinüberschwappen, nach Österreich, nach Deutschland, nach Europa, in die ganze Welt.

Ein globales Domino. Nur kippte der leichteste Stein unverhofft nach hinten – und brachte statt der anderen Steine Carl Peter Hofmann zu Fall.

Doch von Anfang an.

Unglücksbringer Niggi

Am Beginn der verhängnisvollen Ereigniskette stand der Liechtensteiner GCCL-Anhänger Niklaus Eidenbenz, genannt Niggi. Im Juni 2021 machte er Hofmann auf das Restaurant “Rössle” im liechtensteinischen Ruggell aufmerksam.

Schon damals war das “Rössle” Gegenstand lokaler Medienberichte, weil die Wirtinnen die Umsetzung der Corona-Massnahmen verweigerten. Dies hatte dem “Rössle” bereits Ärger mit den Behörden und eine saftige Busse von 5000 Franken eingebracht.

Carl Peter Hofmann wurde nun aktiv und versuchte zusammen mit Niggi, den Wirtinnen auf Reichsdeppenart zu “helfen”: Man schrieb im Namen des Rössle hirnverbrannte Briefe an die Ämter und redete sich ein, Liechtensteins Behörden damit “zum Stillstand bringen” zu können, wie Hofmann es ausdrückte.

Ein Ortsteil von Ruggell mit dem Landgasthof “Rössle”.

Mitte Juli schliesslich weihten Hofmann und Niggi in einem Zoom-Meeting auch das Schweizer Fussvolk des GCCL in die Causa ein. Hofmann wollte nämlich dem “Rössle” persönlich einen Besuch abstatten und eine möglichst grosse Gruppe Anhänger als zahlende Gäste mitbringen, um der Wirtin Mut zu machen.

Was Hofmann nicht wusste: Inhalte seiner Zoom-Meetings landeten oft zeitnah in Form genauer Berichte auf meinem Schreibtisch im Sonnenstaatland. Und dass die österreichischen Behörden international nach Hofmann fahndeten, war bekannt – nicht nur aus den Medien, sondern auch, weil Hofmann vor seinen Anhängern des öfteren damit geprahlt hatte, ein ihn betreffendes Auslieferungsersuchen sei von der Schweiz abgelehnt worden.

Da war es doch praktisch, dass er nun ankündigte, die Grenze in Richtung Liechtenstein überqueren zu wollen. Ein kleiner Anruf bei meiner örtlichen Constellis-Filiale, äh Kantonspolizei, und der Stein war ins Rollen gebracht.

In die Arbeit der Constellis-Söldner habe ich natürlich keinen Einblick, aber in der Rückschau kann man sich ungefähr denken, was dann passiert ist: Die Kantonswortmarke hat festgestellt, dass Hofmann mit internationalem Haftbefehl gesucht wird, hat sich mit ihren Kollegen in Liechtenstein kurzgeschlossen und diese haben abgeklärt, dass sie Hofmann festnehmen und in Auslieferungshaft setzen würden, wenn er ihr Territorium betritt.

Grössenwahn trifft auf Zwergstaat

Für seinen Besuch in Liechtenstein hatte Hofmann noch kein klares Datum festgelegt, und wie es für ihn typisch ist, redete und prahlte er zwar davon, setzte das Vorhaben aber wochenlang nicht in die Tat um.

Während die GCCL-Gruppen in Deutschland mehrere Bundesländer umfassten, erhielt Liechtenstein eine eigene.

Dennoch wurde während des Sommers eines deutlich: Liechtenstein hatte es ihm angetan. Urplötzlich musste für die Handvoll liechtensteinischer Anhänger eine eigene GCCL-Gruppe aus dem Boden gestampft werden, die sogar ein eigenes Zoom-Meeting erhielt.

Dabei waren beispielsweise für ganz Deutschland zu diesem Zeitpunkt nur fünf Regionalgruppen vorgesehen, von denen zwei noch gar nicht richtig organisiert waren und auch nicht über solche Infrastruktur verfügten, wie die winzige liechtensteinische Gruppe sie nun per sofort erhielt.

Hofmanns übertriebene Aufmerksamkeit gegenüber dem Fürstentum konnte nur eines bedeuten: Er sah hier die Gelegenheit für einen Blitzsieg. Sein Eingreifen in die Auseinandersetzung des “Rössle” mit den Behörden sollte den GCCL und sein “People Power”, wie Hofmann es nannte, schlagartig international bekannt machen und den Anfang eines Siegeszuges bilden, an dessen Ende der weltweite Triumph des GCCL über die “satanischen” und “pädophilen” Eliten stehen würde.

Der Streit ums “Rössle” eskaliert

Der Besuch einer Gruppe von Schweizer GCCL-Anhängern im “Rössle” wäre, wenn man von den zu erwartenden Verstössen gegen die geltende 3G-Regelung absieht, völlig legal und unproblematisch gewesen.

Doch Hofmann nannte wochenlang nur ungefähre Termine, verschob diese dann immer wieder und zögerte so das Vorhaben hinaus. Ahnte er etwa die Gefahr, dass er von diesem Besuch nicht zurückkehren würde?

Währenddessen verschärfte sich zusehends die Lage in Ruggell, denn von Hofmanns Reichsdeppenmethoden liessen sich die liechtensteinischen Behörden nicht im Geringsten beeindrucken.

Ganz im Gegenteil: Am 20. September schickte das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen (ALKVW) seine Leute ins “Rössle”, um die behördliche Schliessung vorzunehmen.

Die Wirtin konnte sich noch eine letzte Gnadenfrist bis 23. September erbitten, auch mit Hilfe einiger anwesender Corona-Skeptiker. GCCL-Mitglieder waren an diesem Tag anscheinend nicht oder nur in geringer Zahl vor Ort.

Hofmann erfuhr dennoch gleichentags von dem Ereignis und reagierte mit einer Sprachnachricht an die Schweizer Gruppe. Darin forderte er die Mitglieder dazu auf, einen “Befehl” an die liechtensteinischen Behörden zu unterzeichnen, um diesen zu “zeigen, wo’s langgeht”.

Die 3G-Regelung wollte er so in Liechtenstein kippen und dies dann auf die Schweiz “ausweiten”. Allerdings versäumte er in seinem Grössenwahn, irgendeine Information darüber zu streuen, wann und wo man diesen “Befehl” unterzeichnen könne. Typisch.

Tags darauf, am 21. September, musste es dann plötzlich schnell gehen, denn die Schliessung des “Rössle” war ja für den 23. angekündigt. Hofmann rief per Sprachnachricht dazu auf, es solle sich jeder, der könne, an diesem Datum nach Ruggell begeben, um die Wirtin des “Rössle” zu unterstützen und die Schliessung des Restaurants abzuwenden.

Aus dem ursprünglich geplanten, harmlosen Restaurantbesuch war nun ein Aufruf zur Hinderung einer Amtshandlung geworden. Zurückgekommen wäre Hofmann allerdings in beiden Fällen nicht.

Da somit endlich ein konkretes Datum feststand, das Hofmann nicht würde verschieben können, tätigte ich erneut einen kleinen Anruf bei der Constellis-Filiale meines Vertrauens und schaffte es dann auch irgendwie, mir für Donnerstag, den 23. September, kurzfristig freizunehmen.

Denn es war ein Livestream angekündigt. Wer hätte da schon widerstehen können?

Lesen Sie demnächst hier auf diesem Blog auch Teil 2: Die Verhaftung




Es hat sich ausgeSHAEFt!

SHAEF-Plakat in Deutschland

Der falsche Commander vor Gericht

Thorsten Gerhard Jansen wurde von Donald Trump höchstpersönlich zum Commander der alliierten Streitkräfte in Europa, in Reichsdeppenkreisen unter dem Kürzel SHAEF geläufig, ernannt und leitete seither den geheimen Krieg gegen den Deep State, bei dem die Armeen des Guten tief unter unseren Füssen gefangene Kinder aus Tunnels und Adrenochrom-Farmen befreien.

Und zugleich befreien sie ganz Deutschland von der Knechtschaft durch den Fake-Staat und seine Behörden.

Das glaubt zumindest Thorsten Gerhard Jansen. Und mit ihm glaubt es eine dem Sonnenstaatland nicht näher bekannte Zahl von Anhängern seiner Telegramkanäle.

Bei der Befreiung Deutschlands geht es gelegentlich etwas ruppig zu. In seiner Funktion als “SHAEF-Commander” publizierte Jansen auf Telegram immer wieder Todesurteile gegen Andersdenkende. Bis am 1. Dezember 2021 das SEK bei ihm anklopfte. Er kam in U-Haft.

Am 18. August sowie am 1. September stand Jansen nun in Oldenburg vor dem Schwurgericht. Beide Verhandlungen wurden von eifrigen Prozessbeobachtern des Sonnenstaatlandes besucht und mitgeschrieben. Die Prozessberichte wurden im Forum veröffentlicht:

18.08.22: Verhandlungsbericht von topic

01.09.22: Bericht von lobotomized.monkey:

Teil 1 des Verhandlungsberichtes

Teil 2 des Verhandlungsberichtes

Allgemeine Eindrücke vom Prozess

Das Urteil ist mittlerweile bekannt: Jansen wurde als schuldunfähig eingestuft und infolgedessen freigesprochen, wird aber in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Die erhofften SHAEF-Befreiungstruppen liessen an den Verhandlungstagen auf sich warten.

Bezug zum “Global Court of the Common Law”?

Ähnlich wie Jansen steht möglicherweise auch dem Gründer des Fantasiegerichts GCCL, Carl Peter Hofmann, die Einweisung in eine Anstalt bevor. Hofmann sitzt derzeit in Österreich in U-Haft. Auch er bezog sich in seiner Zeit als Anführer des GCCL immer wieder auf SHAEF.

Das ist an sich nicht ungewöhnlich unter Reichsbürgern; Jansen hat das Thema SHAEF nicht erfunden.

Aufhorchen lässt aber die Erwähnung eines von Jansen publizierten “Todesurteils” gegen den Rektor der Universität Klagenfurt im Prozessbericht von topic.

Hier besteht offenkundig ein Zusammenhang mit einem Strafverfahren gegen eine Studentin der Uni Klagenfurt, die dem Rektor dieses Todesurteil zugestellt hat. Dabei soll sie sowohl auf SHAEF Bezug genommen haben als auch auf Carl Peter Hofmanns GCCL, wie aus einem weiteren Prozessbericht hervorgeht, der im Sonnenstaatlandforum veröffentlicht wurde:

12.05.22 Bericht über die Verhandlung gegen Sabine B. von Krawutzi Kaputzi

Darin heisst es:

Als der Rektor der Universität Klagenfurt “genug Punkte” erhalten hatte, sendete ihm [Sabine B.] erst ein Todesurteil und etwas später eine Bestätigung des GCCL, dass dieses Todesurteil auch vollstreckt wird.

Das Sonnenstaatland konnte nicht klären, ob diese “Bestätigung des GCCL” wirklich von Hofmann oder anderen führenden GCCL-Mitgliedern mit seinem Wissen ausgestellt oder von Sabine B. selbst gebastelt worden ist.

Das Sonnenstaatland verfügt jedoch über genaue Berichte vertrauenswürdiger Quellen, wonach Hofmann der SHAEF zugesteht, Todesurteile in grosser Zahl zu vollstrecken, und solche Tötungen auch richtig findet.

Vor ziemlich genau einem Jahr sprach eine Anhängerin Hofmann auf “SHAEF-Commander” Jansen an, weil Hofmann angegeben habe, dass er mit SHAEF zusammenarbeite. Sie sei Jansens Telegram-Kanal zwei Wochen lang gefolgt und sei schockiert, dass Jansen “jede Menge Leute zum Tod verurteilt”.

Hofmann reagierte ein bisschen wie jemand, der sich ertappt fühlt. Zunächst beruhigte er die Anhängerin, man arbeite “zur Zeit” nicht mit Jansen zusammen, und der “Commander” könne als “Exekutivorgan” keine Leute zum Tod verurteilen.

Allerdings meinte er gleich darauf, die SHAEF habe “eigene Militärgerichte”, und das stehe ihr auch zu. Diese Gerichte hätten bereits über 9000 Todesurteile gefällt. Die angebliche Tötung Tausender Menschen auf Geheiss von SHAEF-Gerichten findet Hofmann offenbar legitim.

Die Anhängerin monierte daraufhin: Auch wenn Jansen die Todesurteile nicht selbst fälle, so gebe er doch die Verurteilten für jedermann zur Tötung frei. Ihr sei es wichtig, dass der GCCL nicht mit Jansen zusammenarbeite.

Hofmann erwiderte: Wo es nötig sei, werde man der SHAEF “die Strafverfolgung übergeben”. Sprich: Der GCCL macht sich mit Todesurteilen und Tötungen nicht die Hände schmutzig, übergibt aber seine Fantasieverfahren gerne der fiktiven SHAEF, im vermeintlichen Wissen, dass diese dann Todesurteile fällt und vollstreckt.

Das Problem sind nicht nur die Gurus, sondern auch die Anhänger

Diesen Glaubensinhalt hat Hofmann gegenüber seiner Anhängerschaft immer wieder geäussert – und leider gab es abgesehen von der oben erwähnten Anhängerin keinerlei Kritik an seiner Geisteshaltung.

Im Gegenteil: Eine sogenannte “Kriegsverbrecherklage” gegen Andersdenkende und Feinde des GCCL, die Hofmann unter anderem einem imaginären SHAEF-Militärgericht vorlegen wollte (damit dieses ein Todesurteil fällt), war in den Monaten vor seiner Verhaftung die Masche, mit der er seine Anhängerschaft köderte und bei der Stange hielt.

Es gibt also tatsächlich Leute, bei denen ein solches Gehirnexkrement auf fruchtbaren Boden fällt.

Das Beispiel des GCCL zeigt, dass es nicht nur in Jansens Telegramgruppen Menschen gibt, die an SHAEF glauben und daran, dass es notwendig und richtig sei, dass durch SHAEF andere Menschen, Andersdenkende, zu Tausenden umgebracht würden.

Wie unerschütterlich die SHAEF-Gläubigen in ihrem Glauben sind, zeigt ein unfreiwillig komisches Handyvideo von einem Polizeieinsatz, bei dem das Auto eines SHAEF-Anhängers beschlagnahmt wird. Verzweifelt ruft der “Überfallene” eine Nummer an, von der er glaubt, es sei SHAEF und ihm würde militärische Unterstützung geschickt.

Mittlerweile sind Jansen und Hofmann beide aus dem Verkehr gezogen. Ihre radikalisierte Anhängerschaft existiert jedoch zum grössten Teil fort und stellt für die Bevölkerung ein nur schwer kalkulierbares Risiko dar.

Denn es ist jederzeit möglich, dass von diesen Leuten sich jemand berufen fühlt, vermeintliche Todesurteile der SHAEF zu vollstrecken.




Wohlfühltage – zopflos glücklich

Peter Fitzek, selbsternannter “König von Deutschland” und Möchtegern-Messias

Messe ohne Messias

“Wir sind alles Herzmenschen”, lamentiert Marco Rossi, der Veranstalter der “Wohlfühltage” im schweizerischen Luzern, auf seiner Veranstaltungswebsite. Es wurmt ihn gewaltig, dass er Peter Fitzek, den selbsternannten “König von Deutschland” und Möchtegern-Messias, von seiner Esomesse ausladen musste.

In Rossis Universum sind Fitzek und seine Sekte keine “gefährlichen Fanatiker” und haben schon gar keine “Affinität zu Straftaten”, wie der Veranstalter unter ausdrücklichem “Protest” festhält. Seine “Wohlfühltage”, die vom 1. bis 4. September in der Messe Luzern stattfinden, waren unter medialen Beschuss geraten, nachdem eine Gruppierung namens “Resolut” in einem offenen Brief auf die wenig seriösen Vortragsredner aufmerksam gemacht hatte. Neben Fitzek sollen etwa auch Daniele Ganser und andere Exponenten der Verschwörungs- und Pseudomedizin-Szene auftreten.

Die Messe findet statt, da waren sich der Veranstalter und der Messebetreiber einig. Kein Wunder, rollt doch an den “Wohlfühltagen” sicherlich für beide der Rubel.

Vermutlich war es der um sein Image fürchtende Messebetreiber, der dann durchsetzte, dass wenigstens Bonsai-Monarch Fitzek mit seinem Vortrag über die Klinge springen musste. Der “König” als Bauernopfer.

Dass Veranstalter Rossi den Reichsbürgerkönig am liebsten im Programm behalten hätte, ist an seiner larmoyanten “Stellungnahme” unschwer zu erkennen.

Der Herr der Fliegen und sein Vorstrafenregister

Peter Fitzek, ein friedliebender Herzensmensch ohne Affinität zu Straftaten?

Klar, der Möchtegern-Messias versucht krampfhaft, ein entsprechendes Image zu pflegen. Ein rezentes Video zeigt ihn beim Fliegenstreicheln und Sperlinghätscheln.

Einen aufrechten Sonnenstaatländer beeindruckt so etwas natürlich noch lange nicht.

Wenn man aber ein bisschen dumm ist – manche Veranstalter von Esomessen sind das offenbar – könnte man anhand der niedlichen Tierbilder vielleicht auf die Idee kommen, dass ein Peter Fitzek nie irgendwas tun würde, wodurch Menschen zu Schaden kommen.

Peter Fitzek, der Herr der Fliegen (hebr. Beel zebub).

Wahrscheinlich hat Messeveranstalter Rossi, der anderen schlechtes Recherchieren vorwirft, noch nie einen Blick ins Sonnenstaatland-Wiki geworfen. Dort sind, soweit öffentlich bekannt geworden, die Vorstrafen und laufenden Strafverfahren des Herrn der Fliegen haarklein aufgelistet. Die Tabelle hat bald so viele Seiten wie Fitzeks peinlicher Autobiographieschinken.

Kleine, nicht repräsentative Auswahl gefällig?

  • Körperverletzung (Geldstrafe von 90 Tagessätzen)
  • gefährliche Körperverletzung (7 Monate Freiheitsstrafe)
  • unerlaubter Waffenbesitz (Geldstrafe von 60 Tagessätzen)

So geht “keine Affinität zu Straftaten”. Mhm.

Ruinen schaffen, auch mit Waffen

A propos unerlaubter Waffenbesitz: Das von der “Herzensmenschenfamilie” der Esomesse verteidigte Königreich Deutschland hat durchaus Verbindungen zu Waffenfanatikern.

So ist der Dresdner Waffenhändler Bert Stötzer mindestens seit 2016 Unterstützer des Königreiches. Er besucht Seminare, nimmt an KRD-Messen teil und wird als “Reserve” für Ein- und Auszahlungsstellen der von Fitzek betriebenen und von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen verbotenen  “Gemeinwohlkasse” geführt. 2017 nahm er an der Jubiläumsveranstaltung “5 Jahre Königreich Deutschland” teil.

In der Vergangenheit schickte er mehrfach größere Bargeldbeträge per Einschreiben ins Königreich. Als “Spende”.

Hier fragt sich das Sonnenstaatland, ob und wie diese bedenklichen Reichsbürger-Umtriebe eines Waffenhändlers staatlicherseits unentdeckt geblieben sind. Eigentlich müsste man sich über die waffenrechtliche Zuverlässigkeit Stötzers mal ernsthaft Gedanken machen, oder? Eine entsprechende Anregung an die Behörden in Sachsen ist jedenfalls unterwegs.

Und vergessen wir auch nicht, dass die schludrig abgeschriebene “Verfassung” des KRD in Art. 75 Abs. 3 für das “Königreich” eine Armee vorsieht. Einen Vorgeschmack darauf bekam der aufmerksame Beobachter bereits vor der Gründung des KRD 2012, als Fitzek eine “neudeutsche Garde” aufstellte und diese persönlich in Kampfsport unterrichtete.

Friedliebende Herzensmenschen ohne Affinität zu Waffen und Gewalt stellen paramilitärische Einheiten auf und flirten mit Waffenhändlern? OK.

Heul leise, Herzensmensch!

Den Veranstalter der “Wohlfühltage” müsste man mal fragen, ob er eigentlich Heilsteine auf den Augen hat, dass er sich gegenüber den fragwürdigen Machenschaften des notorischen Straftäters und Scharlatans Peter Fitzek so vollkommen blind stellt.

Es gibt mehr als genug Belege dafür, dass der öffentliche Aufschrei über Fitzeks geplanten Auftritt genauso gerechtfertigt war, wie jede einzelne der Razzien, die im doch nicht so souveränen “Königreich Deutschland” schon stattgefunden haben.




Jetzt ist er geliefert

Am Grenzübergang Schaanwald wurde Hofmann den österreichischen Behörden übergeben.

Am 8. Juni 2022 erreichte uns die lange erwartete Nachricht aus Liechtenstein: Carl-Peter Hofmann, der Gründer der Reichsbürger-Gruppierung “GCCL”, ist nicht länger unfreiwilliger Gast im Fürstentum. Er wurde am gleichen Datum nach Österreich ausgeliefert. Dies meldeten liechtensteinische Medien unter Berufung auf eine Mitteilung des Fürstlichen Landgerichtes.

Hofmann befindet sich also bereits auf dem Territorium seiner neuen Heimat, und dies möglicherweise noch für längere Zeit. Gegen ihn läuft ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Graz. Was ihm vorgeworfen wird, kann man auf der Webseite der liechtensteinischen Gerichte nachlesen, nachdem er im Fürstentum sämtliche gerichtlichen Instanzen mit dem typischen “durchschlagenden Erfolg” eines Reichsbürgers und selbsternannten “Richters” durchschritten hat.

Was steht Hofmann nun in Karl Nehammers Reich konkret bevor? Eine spannende Hauptverhandlung, die sicher von bestallten Prozessbeobachtern des Sonnenstaatlandes gebührend überliefert wird.

Doch bis dahin dürften noch einige Monate vergehen, in denen Hofmann die berühmte österreichische Gastfreundschaft geniessen darf. Schliesslich müssen noch einige organisatorische Dinge erledigt werden, zum Beispiel die psychiatrische Begutachtung. Deren Ergebnis dürfte für Hofmanns weiteres Schicksal entscheidend sein, denn als Hauptpreis winkt ihm möglicherweise die Einweisung in eine sogenannte Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. (Die österreichische Justiz wirft auch verbal nicht mit Wattebäuschen!)

Bis wir uns den finalen Showdown zwischen dem haushoch überlegenen Carl-Peter Hofmann und der österreichischen BAR (Justiz) zu Gemüte führen dürfen, müssen wir uns also noch ein wenig gedulden. Aber: Vorfreude ist die schönste Freude!




Was lange währt, wird endlich gut: Carl-Peter Hofmann wird ausgeliefert

Justizanstalt Graz-Jakomini – wahrscheinliche neue Unterkunft für Hofmann

Seit dem 23.09.21, dem Tag seiner Verhaftung, hat GCCL-Gründer Carl-Peter Hofmann uns aus dem Gefängnis heraus unablässig mit Klamauk in Form von Sprachnachrichten, bizarren Auftritten vor Gericht und sogar Audienzen via Zoom unterhalten.

Na gut, mit “uns” meine ich eigentlich nur mich, da ein Grossteil des unterhaltsamen Rohmaterials irgendwo auf meinem Laptop virtuellen Staub ansetzt.

Am 29. März hat nun der Staatsgerichtshof, die letzte Instanz im Fürstentum, definitiv grünes Licht gegeben für Hofmanns Auslieferung an die österreichischen Strafverfolgungsbehörden. Wir dürfen uns also auf einen spannenden Prozess gegen Hofmann in Österreich freuen, der mit Sicherheit von ProzessbeobachterInnen des Sonnenstaatlandes besucht und mit Berichten abgedeckt wird.

Anlässlich dessen wollen wir zweier passender Zitate Hofmanns aus seiner Zeit als Anführer seiner Reichsdeppen-Sekte “GCLC” bzw. “GCCL” gedenken:

Ich gebe der ganzen Thematik noch maximal zwei Jahre, dann werden Elemente rechtlich abkassiert, die hätten nie geglaubt, dass das passieren wird.

Leider hat sich Hofmann beim zeitlichen Rahmen ein wenig vertan: Das Zitat stammt nämlich vom Frühling 2018, während seine rechtliche Abkassierung vor dem Landesgericht für Strafsachen in Graz wohl noch bis Anfang 2022 auf sich warten lässt.

A propos Graz:

In Graz kennen sie uns. Die wissen, was wir machen, ganz genau. Und sie fürchten sich auch! Sie fürchten sich vor dem Tag, an dem wir durch die Tür kommen! Weil sie wissen: Das ist das Ende der Fahnenstange. Dann können sie runterspringen! Oder sie werden im Gefängnis landen, abserviert. Das wissen sie genau!

Köstlich, diese Ironie, oder?

In der Zwischenzeit wird Carl-Peter Hofmann kaum mehr über die Möglichkeit verfügen, seine staatsfeindliche Verbindung so unkompliziert aus der Haft heraus zu leiten, wie das in Liechtenstein der Fall war. Das Sonnenstaatland wird sein Möglichstes tun, diese Zeit wenigstens mit ein paar Blogartikeln zu überbrücken.

Einstweilen präsentieren wir euch hier den Link zum Urteil des liechtensteinischen Staatsgerichtshofes zu Hofmanns Auslieferung. Enjoy!




NZZ-Bericht: Schweizer “Reichsbürger” zermürben die Thurgauer Behörden

GCCL-Anhänger Oliver Ita, im Artikel Roland Lenz genannt, spricht in Münchwilen TG zu den aufmarschierten Reichsdeppen.

Lange ist die Schweiz von nennenswertem Ärger mit Reichsdeppen einigermassen verschont geblieben. Mit der Pandemie hat sich das aber geändert, auch im beschaulichen Alpenstaat sind reihenweise Leute durchgedreht und in die Fänge von Organisationen wie Carl-Peter Hofmanns “GCCL” geraten.

Besonders ausgeprägt ist das Phänomen im Kanton Thurgau. Die Neue Zürcher Zeitung klärt nun in einem Artikel darüber auf, zu dem auch das Sonnenstaatland beigetragen hat.

Hier der Link zum Artikel als pdf: NZZ-Artikel über Reichsbürger in der Schweiz

Link zur Quelle: Bizarre Parallelwelt: wie Schweizer “Reichsbürger” Thurgauer Behörden zermürben




Strafsache Dr. Model, Teil 4: Pappe, Lateinkenntnisse, verluderte ICCJV-Grammatik, Rausschmiss der Tochter

Rechtzeitig treffe ich wieder im Schwurgerichtssaal ein. Der Angeklagte und seine Verteidiger sind auch wieder da, selbstverständlich nutzen sie die Zeit für Unterredungen. Die Staatsanwältin sitzt an ihrem Pult und tippt eifrig irgendwas in ihren Laptop.

In den Zuschauerrängen bin ich jetzt allein, während am Morgen doch immerhin drei bis vier weitere “Zuseher” erschienen sind. In der Nachmittagsverhandlung tauchen dann doch wieder zwei männliche “Zuseher” auf, von denen später noch die Rede sein wird.

Die 30 Minuten Pause entpuppen sich als fast eine Stunde. Gegen 12:40 erscheinen die Richter wieder, das Aufstehritual wird brav abgehalten (noch!) und die Verhandlung kann weitergehen.

Daniel Model nimmt im Zeugenstand Platz.

Vorsitzender Richter (VR): “Sie wissen, worum’s geht, hab ich schon gefragt. Jetzt sind Sie am Wort. Was sagen’s zur Anklage, schuldig, nicht schuldig?”

Daniel Model (M): “Nicht schuldig”.

VR: Fragt, ob die ihm vorliegenden Angaben zu Ms persönlichem Werdegang richtig seien.

M: Bejaht.

VR: Wann waren Sie mit dem Studium fertig?

M: 1986, mit dem Lizenziat.

VR: Was dann?

M: Er habe doktoriert von 1986-1991.

VR: Wovon haben Sie in dieser Zeit gelebt?

M: Er habe Unterricht in einer kaufmännischen Schule in Zürich gegeben. Organisationslehre, Finanz- und Rechnungswesen.

VR: Und 1991 haben Sie im Unternehmen begonnen.

M: Ja.

[Einen kurzen Wortwechsel über die Familiensituation klammere ich hier aus.]

VR: Hat Ihre Frau eine Position im Unternehmen?

M: Ja, sie ist Länderchefin Schweiz.

VR: Und welche Funktion haben Sie im Unternehmen?

M: CEO.

VR: Mokiert sich über den englischen Begriff, M solle das “auf Deutsch oder auf Schweizerdeutsch” sagen.

M: Er sei Vorsitzender der Konzernleitung und Präsident des Verwaltungsrates.

VR: Haben Sie mit der operativen Leitung was zu tun?

M: Ja, er habe von morgens bis abends Sitzungen usw.

VR: Das Unternehmen habe Standorte “in sieben Staaten, glaub i, gell?”

M: Produktionsstätten gebe es in fünf Ländern, innerhalb der Schweiz gebe es drei davon mit mehr als 800 Mitarbeitern. Der Hauptsitz sei in Weinfelden TG, das Unternehmen befinde sich zu 100% im Familieneigentum.

VR: Wie würden Sie das ganze Unternehmen bewerten?

M: Das Unternehmen ist nicht verkäuflich.

VR: Für den Fall dass, wie würden Sie das einschätzen?

M: “Auch da muss ich diese schweizerische Untugend walten lassen” [nicht gern über Finanzielles zu sprechen]; er wolle das nicht beantworten.

VR: Ob das Unternehmen eher Wellkarton oder Vollkarton produziere?

M: Eher Wellkarton.

VR: “Weil?”

M: Erklärt es [da war es mir wirklich zu blöd, etwas aufzuschreiben].

VR: Graupappe auch?

M: Heute nicht mehr. Historisch sei Graupappe im Unternehmen produziert worden.

[Was auch immer Graupappe ist. Ich beginne mich zu fragen, in welchem Film ich hier gelandet bin. Dieses Fachsimpeln über Pappe war [i]in natura[/i] noch erheblich länger, als ich es hier wiedergebe.]

VR: Wo haben Sie einen Standort in Österreich?

M: Es gebe einen Standort mit acht Mitarbeitern in Linz, einen Packshop. “Danke für die Gelegenheit, da kurz Werbung zu machen. Wenn Sie umziehen, und sie brauchen zwei …”

VR [unterbricht M]: Adresse in Linz?

M: Nennt die Adresse.

VR: Fragt nach den anderen Standorten in der Schweiz (abgesehen von Weinfelden).

M: Ein Papierwerk in Niedergösgen, ein Standort in Moudon in der französischsprachigen Schweiz.

VR: Gesamtumsatz des Unternehmens?

M: Der werde am Donnerstag publiziert, es seien 1,07 Milliarden Schweizer Franken.

VR: Ich sehe, es gibt Leistungs- und Qualitätsnachweise, “wobei Sie aufpassen müssen, ein paar laufen aus”. Ob 2015 ein wirtschaftlich besonders erfolgreiches Jahr war?

M: Ja, das war ein gutes Jahr.

VR: Der Verteidiger habe gesagt, M sei ein Visionär und Freidenker. “Wie müssen wir uns das vorstellen, Herr Dr. Model?”

M: Spricht punkto Visionär über sein vorausschauendes Investment in den Comecon-Staaten.

VR: “Inhaltlich aufs richtige Pferd gesetzt, oder?”

M: Ja. Der Bedarf an Karton steigt auch wegen der kritischen Haltung zu Plastik.

VR: Sind Sie für Werbesachen zuständig?

M: Ja, ich bin tatsächlich derzeit auch für die Marke zuständig.

VR: Werben und Freigeist, passt das zusammen?

M: Ich habe nicht Marketing studiert. Man muss nicht im Marketing tätig sein, um Freigeist zu sein. Ich bin eher zurückhaltend und habe den Börsengang des Unternehmens erfolgreich verhindert.

VR: Marketing und Werbung ist aber Ihr Kernaufgabenbereich? Kann man das so sagen?

Statt eine Antwort abzuwarten, zitiert der VR folgenden Satz:

“Der Begründer der abendländischen Philosophie hat recht: Kinder sind die grössten Philosophen, alles ist neu und unerwartet, nichts versteht sich von selbst”.

M: “Dieser Satz ist mir relativ unbekannt”, er stamme nicht aus seiner Feder.

VR: Von welchem abendländischen Philosophen ist die Rede? “Das find i bei Ihnen in Ihrer Werbung”.

M: “Interessant.” Das Thema Kinder sei ihm tatsächlich wichtig, er erwähnt eine “Kid’s Charity Gala”, die er wohl mal organisiert hat.

VR: “Haben’s an karitativen Touch, Herr Dr. Model?”

M: Das sei schwierig zu sagen, er habe mit diesem Engagement wieder aufgehört. Er sei auch gespannt, wer der Gründer der abendländischen Philosophie sei. “Heraklit vielleicht?”

VR: “Schüler von Sokrates”.

M: “Platon?”

VR: “Bingo”.

[Darüber liesse sich wohl trefflich streiten.

Wie auch immer, die folgende Passage lässt mein Herz als beamtete und bestallte Sonnenstaatländische Beauftragte für Tote Sprachen höher schlagen!]

VR weiter: Platon sage, man müsse unterscheiden zwischen Meinung und Wissen.

M: “Schliesse mich vollumfänglich an.”

VR: Was die Aufgabe des Staates in dem Zusammenhang sei? “Wenn’s es schon richtig sagen, werden’s a bissl was wissen”. Was Platon denn geschrieben habe?

M: “Politeia”.

VR: “Bingo!” Ob M sich damit beschäftigt habe? “Haben Sie Latein gehabt?”

[Die Gretchenfrage! Obwohl komisch in dem Zusammenhang, denn Platon hat natürlich auf Griechisch geschrieben.]

M: Ja.

VR: “Tacitus übersetzt?”
M: Auch, “aber das waren vielleicht vier Wochenstunden in der Sekundarschule”. Im Gymnasium hätten sich seine schlechten Lateinnoten verbessert. Erwähnt, er leide unter einer beobachteten “Verluderung der Grammatik”.

VR: Hatten Sie auch Griechisch?

M: Nein.

VR: Sonstige Fremdsprachen? Französisch?

M: Nein, das sei eine sterbende Sprache.

[Ich traue hier meinen Notizen kaum, hat er wirklich so etwas Dummes gesagt? Andererseits, es gibt Äusserungen von ihm in den Medien, die sind auch nicht g’scheiter, um es mal mit einem österreichischen Wort zu sagen, und manche davon werden für ihn heute und morgen noch zu einem Problem werden.]

VR: Stichwort “Verluderung der Grammatik”: “Haben’s das amol durchg’lesn vom ICCJV? Zum Beispiel das ‘Wiener Statut’. Haben’s das g’lesn?”

[DANKE für diese geniale Überleitung. Besser hätte ich die Pappnasengrammatik auch nicht charakterisieren können!!!

Zum besseren Verständnis: Das ‘Wiener Statut’ ist so eine Art Verfassung des ICCJV und wie alle Dokumente dieses Deppengerichts in einer unbeholfenen Sprache voller Grammatik- und Sinnfehler verfasst.]

M: “In der Rückschau, als Angeklagter”, müsse er diese Dokumente lesen. Letztmals sei dies vor zwei Wochen geschehen.

VR: Wann bzw. wieviel haben Sie vom ‘Wiener Statut’ gelesen?

M: Er habe gegen Ende 2015 erstmals “mit diesen schriftlichen Dingen zu tun gehabt”.

VR: Haben Sie alles gelesen oder nur Teile?

M: Das ‘Wiener Statut’ habe 97 Seiten, er habe nur die “Präsentation” am Anfang gelesen. Da stehe etwa, um welche Straftaten sich dieser “Gerichtshof” kümmern würde. Er zählt auf: Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, … Es sei auch um die “zentrale Frage der Anerkennung dieses Gerichts” gegangen, und ihn habe angesprochen, “dass man nur Klagen von Parteien entgegennimmt, mit denen man auch vertraglich in einer Beziehung steht”.

VR: Platon kritisiere den Staat als Form des Totalitarismus, “sehen Sie das auch so?”

[Moooooment, war Platon nicht eher der Entwerfer eines totalitären Philosophenstaates? Den würden Sie heute wahrscheinlich in U-Haft stecken, Herr Richter!]

M: Er würde es anders sagen: “Der Staat ist eine Monopolinstitution und deshalb latent gefährdet”, weil es kein Konkurrenzprinzip gebe.

VR: “Jetzt sand Sie Schweizer”, wo die Beteiligung des Volkes anders sei, “aber immer noch von einer Demokratie auszugehen ist”.

M: “Demokratie ist die Herrschaft der Mehrheit”.

VR: Und die kann auch schlecht sein?

M: Man solle sie nicht “auf einen Sockel stellen”.

VR: “Wissen’s was über die Republik Österreich?”

M: Nein, da sei er “sehr schlecht unterrichtet”.

VR: Hatten Sie die Idee, Staatsideale zu ändern, oder was würden Sie in einem Staat ändern? Sind Sie ein EU-Befürworter oder eher ein Gegner?

M: Eher ein Gegner.

VR: Weil?

M: Begründet es aus wirtschaftlicher Sicht, negativ sieht er die “Einheitswährung”.

VR: Funktioniert es in der Schweiz? Da gebe es ja auch mehrere Kantone [mit einer einheitlichen Währung, scheint er zu meinen].

M: In der Schweiz gebe es einen permanenten Aufwertungsdruck der Währung, wie beim Euro trage diese ebenfalls nicht die volkswirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Schweiz müsse ständig Geld drucken, es gebe Negativzinsen.

VR: Es funktioniert also in der EU nicht richtig, aber auch in der Schweiz nicht richtig?

M: … [Da muss er wohl etwas erklärt haben, aber ich war zu langsam beim Mitschreiben oder es war mir zu blöd]

VR: “Jurist sind Sie nicht?”

M: Nein.

VR: Sie haben zwei Töchter, eine ist Rechtsanwältin.

M: Nein, sein Erstgeborener sei ein Sohn.

VR: Auf wen greifen Sie zurück, wenn es Rechtsfragen gibt?

M: Auf meine Tochter.

VR: Haben Sie auch bezüglich ICCJV mit Ihrer Tochter gesprochen?

M: Ja, er habe sogar seine ganze Familie eingeladen, “bei der Initialpräsentation von Protagonisten des ICCJV teilzunehmen, da war sie auch dabei”. Das sei im Herbst 2015 gewesen.

Ganz unvermittelt zieht sich das Gericht zur Beratung zurück, es ist jetzt 13:20. M nutzt die Pause, um mit seinen beiden Verteidigern zu sprechen. Jedoch betreten die Richter den Saal schon gefühlte 30 Sekunden später wieder.

VR, zur Tochter von Daniel Model (T): “Frau Dr., wir müssen schauen, dass Sie nicht da sind”.

T: “Weil?”

VR: “Weil Sie möglicherweise als Zeugin in Frage kommen”.

Der Verteidiger V fragt nach der Rechtsgrundlage.

VR: Zeugen dürfen bei der Einvernahme des Angeklagten nicht anwesend sein.

Während sich ein kurzer Wortwechsel zwischen V und dem VR entspinnt, legt T langsam ihre Robe ab, breitet sie über die Armlehnen ihres Sitzes, wirft ihrem Vater betrübt ein Handküsschen zu und schreitet dann wortlos mit gesenktem Haupt aus dem Verhandlungssaal. Die Erschütterung ist ihr ins Gesicht geschrieben.




Strafsache Dr. Model, Teil 3: Replik des Verteidigers

Das goldene Tor des Modelhofes.

Die Replik übernimmt der männliche Verteidiger (nachfolgend V), dessen Akzent ihn (wenig überraschend, aber im Gegensatz zur Tochter) als Österreicher ausweist. Er habe erst vor Kurzem erstmals die Gelegenheit erhalten, sich einen persönlichen Eindruck von M zu verschaffen.

Zunächst wendet er sich an die Geschworenen und bittet sie um eine “differenzierte Einordnung der Einbildung des Herrn Model” (sic). Sie würden dann den Sachverhalt differenzierter sehen, “wenn es am Ende des Tages darum geht, schicksalhaft über eine Person zu entscheiden”.

(Spoiler: Am Ende dieses Tages werden die Geschworenen noch gar nichts zu entscheiden haben und am Ende des nächsten Tages auch nicht.)

Der Verteidiger nutzt – als Einziger in diesem Prozess, wie ich rückblickend sagen kann – die Möglichkeit, eine Präsentation zu displayen (ein Verb, das ich übrigens bei früheren Gelegenheiten hier in diesem Saal gelernt habe). Diese erscheint für die Zuseher auf dem Bildschirm über den Richtern.

Als erstes präsentiert V eine Liste der an M gerichteten Vorwürfe:

1. M habe sich im ICCJV “führend betätigt”

2. M habe den ICCJV mit Geldmitteln unterstützt, und

3. M habe den ICCJV auch sonst in erheblicher Weise unterstützt.

Alle diese Tatbestände werden in §246 Abs. 2 StGB aufgezählt.

V: M werde vorgeworfen, “er hätte diverse Unterfertigungen vorgenommen”. Den “völkerrechtlichen Gründungsvertrag” des ICCJV vom 02.10.2015 jedoch “hat es keineswegs gegeben” laut V, denn die Daten auf diesem Dokument seien widersprüchlich. Ferner soll M das sogenannte “Wiener Statut” vom 31.05.2016 unterschrieben haben und verschiedene Beschlüsse.

Dazu V: M habe von diesen Beschlüssen nur jeweils die letzten Seiten gesehen.

Beim Punkt 2 gehe es vor allem um die Übergabe von 5kg Gold an Willibald Landschützer, bei 3 um die Zur-Verfügung-Stellung des Modelhofes.

V möchte nun näher darauf eingehen, was M für eine Persönlichkeit ist. Hier sieht man gleich wieder, dass M wirklich kein echter Reichsdepp ist, denn sonst hätte ihn der Titel der jetzt gedisplayten Folie, “Zur Person des Dr. Daniel Model”, hart getriggert.

Es folgt ein kurzer Lebenslauf: Geboren am 05.07.60 in Winterthur, Schweizer Bürger, Betriebswirt, erfolgreicher Curlingspieler mit EM- und WM-Teilnahmen. Das Familienunternehmen sei 1882 von Ms Urgrossvater gegründet worden, M führe es erfolgreich. 2018 habe er die Anteile seines Bruders am Unternehmen gekauft. Seither gehöre das Unternehmen vollständig ihm und seiner geschiedenen Ehefrau, die zugleich seine jetztige Lebenspartnerin sei, beide hielten je 50%.

M habe seine Vermögenssituation vorhin deswegen nicht offengelegt, weil er, V, ja nun darauf eingehe. Für das Strafmass tue die Vermögenssituation nichts zur Sache. Der Umsatz des Unternehmens habe in etwa die Milliardengrenze erreicht. M sei CEO der Model Holding AG, Verwaltungsratspräsident und auch noch Chairman of the Board of Directors.

Nun geht V auf das Projekt “Avalon” ein. Die StA habe gesagt: “Er hat schon einmal in der Vergangenheit versucht, einen Staat zu gründen”. Das sei nicht richtig. 2006 sei M durch den Regierungsrat des Kantons Thurgau eingeladen worden, eine Rede vor Unternehmern zu halten zum vorgegebenen Thema “Staat und Unternehmen”. Im eigenen Unternehmen habe M eine “ganz schlanke Management-Ebene”, die Mitarbeiter seien stark ins Unternehmen eingebunden, da gebe es eine Vertrauenskultur.

Demgegenüber kritisiere M am Staat eine “Kultivierung von Misstrauen” und habe gegenüber dem Staat auch selbst eine zunehmend skeptische Haltung eingenommen, etwa wegen der Verschuldung. V erzählt, sein (Vs) Onkel sei Theologe und Philosoph, mit ihm diskutiere er gern, und ebenso gehe es ihm mit M, dieser sei “ein ganz feiner Denker”.

2006 sei M zum Schluss gekommen, er wolle in einer “Vertrauenskultivierung” leben, “und das ist Avalon”. Das Wort “Avalon” habe bei M den ursprünglich gewählten Begriff “Selbststaat” abgelöst, als seine Tochter – ich frage mich, ob die Anwesende gemeint ist – das Buch “Die Nebel von Avalon” gelesen habe. “Avalon” sei Keltisch für “Apfelgarten”, und Äpfel seien typisch für den Thurgau.

“Avalon” stehe für hehre Ziele, die auf dem Display gelistet sind:

“Freiheit als grosses Menschheitsideal stärken”

“Das Denken stärkt das Individuum und bedarf der Freiheit”

“Ablehnung von Ideologien, da diese das Denken einschränken”

“Debatte auch über Alternativen des Zusammenlebens in Gang bringen”

V reicht den Geschworenen und dem Gericht dazu Kopien eines Artikels aus der Neuen Zürcher Zeitung (den Titel habe ich nicht mitbekommen, vermute aber, dass es sich um diesen Artikel handelt) und liest daraus vor.

Es sei beeindruckend, was am Modelhof “an Kulturaktivität ermöglicht wird”; es gebe “Opernveranstaltungen” etc. V verteilt auch den Ausdruck eines “Rankings” von Wirtschaftsteilnehmern in der Schweiz und bemerkt, wenn ich es richtig mitbekommen habe, dass darin stehe, M sei “Staatsbürger von Avalon”. M sei allenfalls libertär, aber kein Staatsfeind.

[Anmerkung von Helvetia:

Und wie ich vorhin bereits angedeutet habe, sehe ich das durchaus ähnlich wie der Verteidiger. Mit Ms Äusserungen in der Öffentlichkeit muss man nicht einverstanden sein oder sie für besonders hohe Philosophie halten, aber eines steht fest: Diesen Äusserungen fehlen einige zentrale, konstituierende Elemente reichsdeppischer Geistesverwirrung, beispielsweise (wie schon erwähnt) die Mensch/Person-Thematik, das Fabulieren von alliierten Besatzungsmächten und SHAEF, Weltherrschaft des Vatikans und ähnlichen Mythen, die völlige Negierung der juristischen Kompetenz von Systemjuristen und der Hass auf diese (immerhin hat M seine Tochter nicht verstossen, oder?), aber auch die Deppenphrase “Der Staat/die Polizei/die Behörde XY/etc. ist eine Firma” – M als Ökonom dürfte ohnehin viel zu gut darüber Bescheid wissen, was der Begriff “Firma” bedeutet. Ms Äusserungen lassen eher darauf schliessen, dass er sich einen “Nachtwächterstaat” wünscht, der sich so weit wie nur möglich aus den Angelegenheiten der einzelnen Individuen heraushält. Verweigern tut er den real existierenden Staat letzten Endes aber nicht, und wenn er auch nicht direkt gern Steuern bezahlt, so bezahlt er sie doch – zumindest lägen mir keine anderslautenden Hinweise vor.

Müsste ich an Vs Stelle eine Lanze für M brechen (was kein Problem ist, denn ich habe mehrere Ersatzlanzen), dann würde ich das mit den in Ms Äusserungen fehlenden konstituierenden Elementen des Reichsdeppentums auf jeden Fall dick unterstreichen. Denn die Verteidigung will erreichen, dass die Geschworenen den subjektiven Tatbestand verneinen. Ich habe von der Verhandlung her aber den Eindruck, dass weder V noch die Tochter – wer kann ihnen das verübeln? – noch wahrscheinlich die Geschworenen, ja nicht einmal die Mitglieder des Schwurgerichtshofes – in Sachen Reichsdeppologie allzu spezialisiert oder interessiert sind. Gut möglich, dass ich mit einigem Abstand die Spezialisierteste und Interessierteste im Saal war. Etwas mehr Hintergrund bezüglich der Ausdrucksformen reichsdeppischer Verblendung (und inwiefern sich Ms Einstellung davon unterscheidet) hätte der Verteidigung eventuell geholfen oder könnte noch helfen, zumal der Prozess am 25. Januar Jänner in die Verlängerung geht.]

V: “Sie sehen also: Avalon war nicht der Versuch, in der Vergangenheit 2006 einen Staat zu gründen, irgendeinen Putschversuch zu machen.” “Avalon” habe seinen Sitz in Müllheim. Der Modelhof sei 2012 eröffnet worden, als Gäste seien damals unter anderem die Regierungsräte des Kantons Thurgau eingeladen gewesen.

[Anmerkung von Helvetia:

Und schon wieder muss ich mich der Darstellung des Verteidigers weitgehend anschliessen. Versteht mich nicht falsch: Ich hege keine Sympathien für “Avalon”. Für mich ist “Avalon” die Eitelkeit und Selbstbeweihräucherung eines reichen Schwurblers, die sich im Modelhof materialisiert. Aber wenn “Avalon” eines niemals gewesen ist, dann ein ernsthafter Sezessionsversuch. In der Schweiz nennen wir sowas wie Ms “Avalon” einen Spleen und man erzählt sich, dass erstsemestrigen Jus-Studierenden einer Schweizer Universität in der Staatsrechtsvorlesung schon Bilder des Modelhofes gezeigt wurden, um zu illustrieren, was ein Staat nicht ist.]

Die nächste Folie trägt den Titel “Zum Verständnis des ICCJV”, wozu V bemerkt: “Da müsste eigentlich stehen: Zum Verständnis des Dr. Model”. Die Geschworenen müssten sich ein Bild von M machen, “was war sein Verständnis des ICCJV”.

An einem bestimmten Punkt habe M gesagt: “Nein! Ich will damit nix zu tun haben!”

Für M sei es beim ICCJV um die Fragestellung gegangen, “ob eine zivilgesellschaftliche Initiative ein rein auf Menschenrechten und Völkerrecht gegründetes, internationales Gericht gründen kann”.

Den Modelhof habe er dem ICCJV für die Zeit der Anerkennungsbemühungen zur Verfügung gestellt. Der ICCJV sollte Verträge mit “völkerrechtlichen Gebietskörperschaften” und mit Unternehmen schliessen, um operativ tätig werden zu können. Für M habe die Konzeption in der Gründung bestanden und die eigentliche “Geburt” des ICCJV “lag durch Schlüsselaufgaben wie Anerkennung noch in der Zukunft”.

“Der Dr. Model ist Schweizer”, in der Schweiz herrsche “eine völlig andere Rechtskultur”. Es gebe Abstimmungen usw. Beim ICCJV habe es sich für M um “work in progress” gehandelt, er habe ihm “keine rechtsstaatliche oder hoheitliche Bedeutung zu keinem Zeitpunkt” beigemessen. V fordert die Geschworenen auf, sich in Ms Situation 2017 hineinzuversetzen.

Entscheidend sei, dass die Einstufung des ICCJV als “staatsfeindliche Verbindung” erst 2021 für M wahrnehmbar gewesen sei; für M sei das “Projekt” aber schon früher beendet gewesen und er habe danach gegenüber den ICCJVlern “einfach abgeblockt”.

Der “Gründungsvertrag” des ICCJV sei am 02.10.2015 gemäss Text in Bern unterzeichnet worden, M habe aber “physisch” nur am Modelhof mit dem ICCJV zu tun gehabt. Den “Gründungsvertrag” habe er nur unterfertigt, nicht erstellt. V stellt die Situation dieser Unterzeichnung so dar, als sei die Unterschrift dem M quasi untergejubelt worden unter vielen zu unterzeichnenden Dokumenten.

[Anmerkung von Helvetia: Dieser Argumentation gegenüber bin ich jetzt eher skeptisch. Auf dem “Gründungsvertrag” hat M mit Kleinschreibung des Namens und rotem Fingerabdruck unterzeichnet; das macht man wohl kaum so, wenn einem etwas untergejubelt wird, es sei denn, man würde gewohnheitsmässig auf Deppenart unterzeichnen. Und in dem Verdacht habe ich M eben gerade nicht.]

Die Aktivitäten des ICCJV in Österreich habe M gar nicht mitbekommen weil er “dafür gar keinen Kopf hat”.

Laut StA gebe es den ICCJV seit dem 19.06.2014. M sei nicht involviert gewesen in die “Causa Hollenbach” und im von der StA erwähnten Zeitungsartikel habe M nicht “bestätigt, dass es Übergriffe gab”.

Dass das letzte Treffen zwischen M und ICCJV im Oktober 2017 stattgefunden habe, sei nicht richtig, es habe gar kein Treffen im Oktober 2017 gegeben. Der von der StA genannte Tatzeitraum 02.10.2015-08.10.2017 sei nicht richtig.

Ab Mitte 2016 habe M ein “Amt als Friedensrichter” innegehabt. Das sei einfach ein “Moderator zwischen zwei Streitparteien” oder “österreichischen Streithanseln”. “Ich kann gar nicht in irgendeiner Funktion beitragen, solange es diese Anerkennung nicht gibt”, meint V, und will damit sagen, dass ja der ICCJV nach Ms Verständnis noch nicht “geboren” worden sei.

“M wurde in dieser Funktion nie tätig”. Auch sei M nie in irgendeiner Funktion als Vertreter des ICCJV aufgetreten und habe keine führende Position innegehabt. Zahlreiche Treffen des Pappnasengerichts hätten ohne M stattgefunden. In der internen Post des ICCJV sei er lediglich als “Liebes Mitglied” angesprochen worden.

Nun kommt V auf das angebliche Darlehen an Willibald Landschützer zu sprechen: M habe Landschützer Mitte 2015 auf einer vom ICCJV unabhängigen Veranstaltung kennengelernt. Für M sei Landschützer einfach ein toller Tischler gewesen. Er habe mit ihm auf einer “Vertrauensbasis” ein privates Darlehen vereinbart, da Landschützer ein Investment mit 10% Verzinsung und Mindesteinlage 150000 Euro gefunden habe. M sei eben ein gutmütiger Mensch. Am 04.10.2016 habe er versucht, 165000 Schweizer Franken auf ein [i]privates[/i] Konto von Landschützer zu überweisen, die Transaktion sei aber gescheitert. Bezüglich des Risikos des geplanten Investments habe M gedacht, Landschützer könne im Falle eines Scheiterns den geschuldeten Betrag mit seinen handwerklichen Fähigkeiten ausgleichen.

Im November 2016 habe er ihm daher 5kg Gold übergeben. Zweck sei ein Darlehen an eine Privatperson gewesen, nicht die Unterstützung des ICCJV.

M schätze Handwerksarbeit sehr, daher hätte er auch eine Tilgung des Darlehens durch Tischlerarbeit akzeptiert. Landschützer sollte den Innenausbau des Modelhofes fertigstellen. Einen schriftlichen Beleg für das Darlehen gebe es schon aus dem Jahr 2020, nicht erst seit 2021. Das Dokument von 2021 sei lediglich eine Bestätigung, “dass jemand ein Darlehen schuldet”.

V verteilt das Dokument von 2020.

Bei einem ICCJV-Treffen am 25.08.18 habe Landschützer dann angegeben, er habe das Geld in einer Funktion als Vertreter des ICCJV entgegengenommen. Zu dieser Zeit habe er nämlich um seine Position beim Pappnasengericht fürchten müssen und wohl geglaubt, sich durch die Akquisition einer solchen Summe einen Vorteil zu verschaffen. Die anderen Mitglieder seien davon “überrascht” gewesen.

Landschützer habe das Gold für 184’750 Euro verkauft und 150’000 einem Banker zu Tradingzwecken übergeben.

Dass M dem ICCJV “den Modelhof als Veranstaltungsort zur Verfügung gestellt” haben soll, hält V fest: “Aus seiner Sicht ist das unrichtig!” Der Modelhof sei für M ein Ort für Kulturveranstaltungen, da gebe es eine Bühne, das sei “so viel mehr als der Sitz des ICCJV”. Bei der Nutzung durch den ICCJV sei es “um einen einzigen Seminarraum im Modelhof” gegangen, “für 18 Monate zur Verfügung gestellt”.

[Anmerkung von Helvetia:

Nun gut. Und der im Veranstaltungskalender des Modelhofes angekündigte Vortrag von Ullrich Zimmermann über die Geschichte des ICCJV am 09.06.2017, der kurzfristig abgesagt wurde, hätte dann in diesem Seminarraum stattgefunden? Wir werden es nie erfahren.

Übrigens habe ich mich auch schon öfters gefragt, wo eigentlich im Frühjahr 2017 dieses Foto aufgenommen wurde mit dem Logo des ICCJV auf … Pappschachteln. Sieht wie ein Keller aus. Vielleicht gab es da praktischerweise eine Teeküche?]

V weiter: Die Mitglieder des ICCJV hätten nie über selbstständige Zutrittsmöglichkeiten zum Modelhof verfügt.

[Anmerkung von Helvetia: Also musste die Pappnasen jedesmal von Neuem einer reinlassen. Ob dieser Aspekt so vorteilhaft ist für die Verteidigung…]

“Es war Dr. Model ein Anliegen, jedwedes staatsfeindliche Gedankengut fernzuhalten”, steht auf der aktuellen Folie.

M sei regelmässig nicht Teilnehmer der “zahlreichen” ICCJV-Treffen gewesen und habe nichts bestimmt, er sei kein Angehöriger von besonderen Gremien des Deppengerichts gewesen.

Zum Vorwurf der Teilnahme an Treffen des ICCJV sagt V: “An vier der fünf angeführten Treffen war M nachweislich nicht beteiligt”. Drei dieser Treffen hätten gar nicht am Modelhof stattgefunden.

V verteilt den Ausdruck einer E-Mail, in der sich M von einem Deppentreffen, zu dem er eingeladen war, entschuldigt, “ich werde nicht dabei sein können”, statt dessen sei er im Engadin zum Abendessen eingeladen gewesen.

Am 15.05.2017 habe M dem ICCJV das Gastrecht im Modelhof entzogen und sei am Tag eines der vorgeworfenen Treffen im Juni 2016 mit seinem Sohn auf einer Motorradtour gewesen. V verteilt ein Foto, welches dies belegen soll. Am 20.08.2017, dem Tag eines weiteren vorgeworfenen Treffens, sei M an einem Anlass in Deutschland gewesen. Einzig an die Teilnahme an einem Treffen am 10./11.12.2016 könne sich M erinnern.

Im November 2016 [also kurz vor besagtem Treffen] sei es M erstmals aufgefallen, dass etwas nicht stimme. Grund dafür sei die Strafanzeige von Dietmar Mühlböck gewesen. Er habe sich diese dann von den Pappnasen erklären lassen. Im Mai 2017 sei es zur Einvernahme gekommen. M “hat überhaupt nichts gewusst von diesem Vorfall”. Später sei das Verfahren eingestellt worden.

[Anmerkung von Helvetia:

Für unsere weniger gut mit der Geschichte vertraute Leserschaft sei hier kurz erklärt, dass der österreichische Blogger Dietmar Mühlböck M damals wegen Nötigung angezeigt hat, weil er von Mitgliedern des ICCJV bedroht wurde, u.a. mit einem “Haftbefehl”. Mühlböck verdächtigte M nämlich, den ICCJV zu finanzieren und ihm damit überhaupt erst zu ermöglichen, solche Handlungen zu setzen. In der ORF-Doku “Österreich nein danke 2” ist zu sehen, wie Mühlböck beim Modelhof an der Tür klingelt, um sich den Sheriffs zu “stellen”. Als niemand die Tür aufmacht, reist er mitsamt dem Fernsehteam weiter zur Staatsanwaltschaft Kreuzlingen, um M dort anzuzeigen. Im Sonnenstaatland-Forum wurde damals die Geschichte interessiert mitverfolgt, wobei sich Dietmar Mühlböck auch persönlich zu Wort gemeldet hat. In dieser Sache hat sich die Staatsanwaltschaft Kreuzlingen übrigens nicht direkt mit Ruhm bekleckert, soweit ich mich erinnere.

Ich hatte mich vor der jetztigen Verhandlung noch gefragt, ob Dietmar Mühlböck eventuell als Zuseher oder gar als Zeuge anwesend sein könnte, und mich darauf gefreut, ihn einmal persönlich kennenzulernen. Er war aber nicht da.]

V weiter: Die Staatsanwaltschaft behaupte: Ende 2017 habe es Divergenzen zwischen M und dem ICCJV gegeben. Nun zitiert er aus einer von M an den ICCJV gerichteten Mail, die (wenn ich es richtig verstanden habe) bereits vom 15.05.2017 stammt: “Der ICCJV muss sich eine neue Adresse besorgen”, “bei mir als Unternehmer ist etwas zu holen”, “auch die Aussichten sind nicht positiv”, das zeigten auch Medienberichte. Auch für die vier im Handelsregister eingetragenen ICCJV-Organisationen IRO, IRC, ISA und IIA habe M in dieser Mail eine Domiziländerung verlangt.

Diese Mail belege Ms Distanzierung vom ICCJV bereits im Mai 2017.

[Anmerkung von Helvetia:

OK, auch eine Distanzierung im Mai 2017 ist immer noch reichlich spät.

Aber in diesem Punkt neige ich stärkstens dazu, der Verteidigung zu glauben.

Mich hat bereits bei der Verlesung der Anklage gewundert, dass die Staatsanwaltschaft den Zeitpunkt der Vertreibung des ICCJV aus dem Müllheimer Paradies erst im Oktober 2017 ansetzt. Dem Sonnenstaatland ergaben sich entsprechende deutliche Anzeichen bereits im Juni und Juli 2017, wie man sowohl im Forum als auch im Wiki seit 2017 nachlesen kann.

Das erste Anzeichen war der für 09.06.2017 geplante und dann plötzlich abgesagte Vortrag von Ullrich Zimmermann (stellvertretender Oberdepp, da Marcus Steiner zu dem Zeitpunkt im Häfn sass) über die “Geschichte des ICCJV”. Dieser Termin verschwand zwischen dem 26.05. und 07.06.2017 aus dem Terminkalender des Modelhofes, wie man hier und hier nachlesen kann.

Nicht viel später (allerspätestens Anfang Juli) entdeckte ich auf der Website des Pappnasengerichts eine neue Adresse:

ICCJV International

Postfach 45

CH-2557 Studen

Am 13.07.2017 unternahm ich daher eine Velotour [für Grosskantonesen und Ösis, das ist eine Radtour], die auch durch Müllheim führte, wobei ich sämtliche Bilder machte, mit denen ich gerade die Blogartikel dieses Prozessberichts illustriere.

Damals wollte ich insbesondere den Briefkasten inspizieren, ob dort immer noch das in der ORF-Doku gezeigte Briefkastenschild “ICCJV International” angebracht war. Vor Ort entdeckte ich zwar das Schild noch, aber es war mit einem provisorischen Namensschild “Dubravec” überklebt, sodass die Aufschrift nicht lesbar war. Daraus zog ich dann den Schluss, dass der ICCJV wohl aus dem Modelhof ausgezogen war, siehe hier.

Das schliesst natürlich nicht aus, dass M trotzdem noch im Oktober an irgendwelchen Treffen des ICCJV teilgenommen haben könnte, aber ob das wahnsinnig plausibel ist… Woran die Staatsanwaltschaft “ihr” Ende des Pappnasengastrechts in Müllheim festmacht, wurde im Laufe der von mir besuchten Verhandlung leider nicht konkret erwähnt.

Deshalb: Punkt für die Verteidigung; und: Es macht mich immer noch WAHNSINNIG, dass ich das Briefkastenschild der Pappnasen nicht mitgenommen habe!!!!!! Was wäre das für eine Trophäe gewesen!]

V weiter: Ab dem Zeitpunkt der Distanzierung, und damit meint er also Mitte Mai 2017, habe es keine Veranstaltungen des ICCJV mehr im Modelhof gegeben. M habe auch sein “Amt” als “Friedensrichter” abgelegt.

V zitiert wieder aus einer Mail von M [leider bin ich nicht sicher, ob es sich um die bereits oben zitierte Mail handelt oder um eine weitere] und meint dazu: “Das ist die schweizerische Formulierung für ‘Lasst’s mich mit eurem Blödsinn bitte in Ruhe’”.

Zur Anzeige von Dietmar Mühlböck legt V das Einvernahmeprotokoll vom Mai 2017 vor. M sei dort erstmals konkret mit dem Fehlverhalten und den Verstössen durch die Pappnasen konfrontiert worden. M kenne Mühlböck nicht einmal. Die Zustellung der Ladung zur Vernehmung als Beschuldigter sei am 15.05.2017 erfolgt [also am Datum der Distanzierungsmail – vorbehaltlich eines Fehlers meinerseits wegen der doch starken Abgekürztheit meiner Notizen].

M sei in die untersuchten Vorgänge “überhaupt nicht involviert” gewesen, es seien “völlig haltlose Vorwürfe jedenfalls gegen M”, sagt V und bittet die Geschworenen: “Seien Sie so fair dem Dr. Model gegenüber”.

Nun geht es um die “Causa Hollenbach” – diesen Begriff verwendeten die Richter, die StA und V für die Ereignisse rund um die versuchte Entführung einer Rechtsanwältin durch ICCJV-Mitglieder und die Fantasiehaftbefehle gegen österreichische Politiker im Jahr 2014. “Ordnen Sie das bitte richtig ein”, sagt V. M sei darauf im von der StA erwähnten Interview angesprochen worden und “sagte, dass er eben gerade nicht über die Art und Weise Bescheid wusste, was dort damals vorgefallen ist”. Bis zur Vernehmung durch die Kantonspolizei Thurgau habe M “keinerlei strafrechtliche Berührungspunkte des ICCJV auch nur für möglich gehalten”.

V verteilt nun eine Mail von M, in der es heisst, M könne die Beziehung zum ICCJV jederzeit abbrechen, wenn es Anzeichen für Probleme gebe.

Versuche von Marcus Steiner (der Oberpappnase) zwischen Juli 2017 und Oktober 2018, M zum Umdenken zu bewegen und den Modelhof zurückzugewinnen, seien erfolglos geblieben. M habe den ICCJV rausgeschmissen und verlangt, dass auch die vier “NGOs” von der Adresse des Modelhofes verschwinden.

Nun kommt V zu der wichtigen Frage: Mit welchem Vorsatz hat M 2016/2017 agiert? Für eine Verurteilung nach §246 StGB müsse M vorsätzlich gehandelt haben, “und da ist die Anklageschrift schon etwas sportlich”. §246 verlange auf der subjektiven Seite bedingten Vorsatz.

Nun kommt V mit einem Gutachten an, das ein Professor Lebisch verfasst habe und worin dieser zum Schluss komme, dass M keine Staatsfeindlichkeit vorgeworfen werden könne (oder ähnlich, da sind meine Notizen etwas unklar).

An dieser Stelle bemerkt V, dass der Vorsitzende Richter mit einer der Beisitzerinnen in ein Gespräch vertieft scheint, und meint: “Ich hab Sie glaub’ich verloren”.

VR: “Ich bin multitasking”.

V verteilt das besagte Gutachten, wobei er ganz subtil andeutet, was er von diesem Verhalten des VR hält.

V: Entscheidend sei die Frage: “Was war der Wissensstand des Dr. Model anno dazumal?” Wieder zitiert er aus dem Interview.

Ms Intention bei der ganzen Geschichte sei die Unterstützung einer “zivilgesellschaftlichen Initiative” gewesen [welch edler Ausdruck für das Pappnasengericht].

Sofort nach Kenntnis des “Fehlverhaltens österreichischer Mitglieder” und der Verurteilung des Marcus Steiner 2017 habe sich M vom ICCJV distanziert.

Der Verteidiger beschliesst seine Replik mit der Beantragung eines Freispruchs. “Er wird sich nicht schuldig bekennen”.

Es ist jetzt 11:50 und das Gericht verordnet eine brutal kurze Mittagspause von 30 Minuten.

Nachdem ich mir die bisherige Verhandlung angehört habe, staune ich nicht schlecht darüber, wie gut ich tatsächlich über den ICCJV und die angesprochenen Ereignisse Bescheid gewusst habe bzw. wie gar nicht mal so falsch ich mit etlichen Vermutungen und Einschätzungen lag.

Paradoxerweise glaube ich mir die Behauptung anmassen zu können, dass ich in manchen kleinen Details sogar besser als die eine oder andere Seite Bescheid wusste.

Das ist das exakte Gegenteil meiner ursprünglichen Erwartung. Ich hatte gehofft, dass ich hier eine grosse Fülle an Informationen aufschnappen würde, die es mir erlauben würden, den Wiki-Artikel über die Pappnasen endlich aktualisieren zu können.

Und ich denke mir zufrieden: Ganz so schlecht habe ich meinen ersten Wiki-Artikel über M damals nicht getroffen.