Nepper, Schlepper, Deppenfänger!

Nepper, Schlepper, Deppenfänger
Wie eine betrügerische Organisation versucht Dumme in den Weiten des Internets zu finden, die mit vermeintlich sicheren Anlagegeldern einem erbärmliche Häufchen von Nichtstuern in einem aufgelassenen Krankenhausgelände den Lebensunterhalt sichern sollen.

Unter der reisserischen Überschrift Die Welt schaut zu versucht man dort die schwindende Anziehungskraft des sog. ‘Königreichs Deutschland’ aufzuwerten, indem man vorspiegelt, man habe durch den kostenfreien Suchservice utrace.de festgestellt, dass neben allerhand staatlichen Organisationen mehrere internationale Banken sich auf der unsäglichen Seite KRD-Blog angeblich Interesse gezeigt hätten, indem sie sich dort eingeloggt hätten.
Frech wird behauptet:

Der KRD-Blog verzeichnet nicht nur steigende Besucherzahlen, sondern wird auch aus aller Welt geschätzt. Wie ich darauf komme? Nun, mit Hilfe einer internen Software besteht die Möglichkeit die IP-Nummer, also die Herkunft des Besuchers nachzuvollziehen. Dabei sind mir einige interessante Dinge aufgefallen, die ich Euch zeigen möchte.
Es freut mich sehr, dass Blog-Beiträge auch in hohen Kreisen gelesen werden. Hierbei kann die Chance ergriffen werden die Idee, das Konzept, die zurzeit echte Alternative des Königreiches Deutschland vorzustellen und näher auszuführen. Mir ist es wichtig, dass zahlreiche Falschinformationen durch Blog-Beiträge entkräftet werden. Das Gegenstück zur meist verfälschten Mainstream, kurz Lügenpresse.

‘Ermittelte’ Besucher seien unter anderen:

Griechische BankBank of Ireland

Nun mag jeder sich über die ‘Treffergenauigkeit’ der erwähnten Suchseite informieren (die teilweise mehrere hundert Kilometer daneben liegt), indem er sie einfach aufruft und den dort angegeben Ort mit dem tatsächlichen vergleicht, die angeblich über die ip ermittelten Finanzinstitute haben wohl aber niemals das außerhalb der Szene bedeutungslose Trüppchen ‘heimgesucht’.
Es handelt sich schlichtweg um einen weiteren betrügerischen Versuch, die Bande um Peter Fitzek aufzuwerten und so neue Opfer zu finden.

Warum das ganze also?
Ganz einfach: Nachdem das in den letzten Jahren durch betrügerische Vorspiegelung falscher Tatsachen betriebene Projekt der Reichsbank des ‘Königreichs Deutschland’ durch das Eingreifen der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) jämmerlich gescheitert war, sucht man jetzt nach ganz Dummen, bei denen man mit dem Hinweis, dass sich angeblich auch ernsthafte Finanzinstitute für das Konzept des bezopften Betrügers interessieren würden, doch noch das eine oder andere, hart Ersparte mobilisieren lässt, um das bankrotte ‘Königreich’ über den nahenden Winter zu retten.
Es wird sich nicht ausgehen!
Das SonnenstaatlandSSL wird alles tun um dieser Desinformation entgegenzuwirken.




Skandal-Krankenhaus: Patienten alleingelassen

(Wittenberg) Die Krise im Gesundheitswesen spitzt sich immer weiter zu. Ein Fall aus Sachsen-Anhalt offenbart nun systematische Verfehlungen der zuständigen Stellen. Vor Jahren wurde ein Krankenhaus in Wittenberg aufgegeben. Jetzt wurde bekannt: Die Patienten sind offenbar zurückgelassen worden und vegetieren auf dem Gelände vor sich hin.

Wenn Mandy H. (Name nicht geändert – die Red.) auf die Straße geht, offenbart sich der hübschen jungen Frau mit dem markanten blauen Streifen im blondierten Haar ein Anblick des Jammers. Um diesem zu entgehen, nimmt sie mittlerweile auch weite Umwege in Kauf, schließlich sollen ihren beiden kleinen Kindern Jastin und Schantall verstörende Anblicke erspart bleiben. Der Hintergrund: Ein verlassenes Krankenhaus dient offenkundig geistig verwirrten ehemaligen Patienten weiterhin als Unterschlupf, sie wurden allem Anschein nach vor Jahren dort zurückgelassen.

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Die Bürger Wittenbergs wähnen sich in der schönsten Kleinstadt der Welt zuhause. Vor den Toren der Stadt jedoch spielt sich eine humanitäre Katastrophe ab (Foto: Wikipedia)

Unwürdige Zustände, verwirrte Menschen
Der Komplex sieht insgesamt heruntergekommen aus und galt lange als Sanierungsfall, wurde schlussendlich im Jahr 2010 aufgegeben. Fatal: die psychiatrische Abteilung wurde offensichtlich nicht evakuiert, die Patienten leben immernoch dort – sich selbst überlassen. Sie ernähren sich von dem, was sie an den Bäumen und Sträuchern finden und Spenden, wärmen sich abends am Feuer aus Verpackungsmüll und leben sonst ein abgeschirmtes Leben fernab der Zivilisation. Da Fernwärme und Wasser abgestellt wurden, haben sie wenig Kontakt in der Stadt Wittenberg. „Die riecht man zehn Meilen gegen den Wind“, weiß Ronny S., ein Nachbar.

Kein Pflegepersonal
Durch den Mangel an fachlicher Betreuung leben diese Menschen in einer Wahnwelt aus Verschwörungs- und Allmachtsphantasien. Mittlerweile glauben sie, in einem Königreich zu wohnen, das in Kürze deutschlandweit die Regierungsgewalt wird übernehmen können. Bis dahin verdingen sie sich mit kleineren Betrügereien, betteln oder basteln an Maschinen zur Gewinnung imaginärer Energie.

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Ohne fachliche Betreuung verfangen sich die Patienten immer weiter in ihrer Scheinwelt (Foto: Illustration)

Umstände unaufgeklärt
Wie es dazu kam, dass offensichtlich hilfsbedürftige Menschen sich selbst überlassen wurden, ist aus heutiger Sicht nicht mehr nachzuvollziehen. Laut Aussage des Paul-Gerhard-Stifts, dem letzten Träger des Krankenhausbetriebs, wurden dort zuletzt Dialysepatienten versorgt, über die psychiatrische Abteilung hüllt man sich in Schweigen. Auch im Sozialministerium in Magdeburg gibt man sich unwissend, offensichtlich ist man den Hinweisen aus der Bevölkerung nicht nachgegangen. Es steht der Verdacht im Raum, der pikante Fall soll behördlicherseits ausgesessen und totgeschwiegen werden.

Umwandlung in Flüchtlingsheim wünschenswert
Während die Hintergründe für die Missstände noch in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss geklärt werden dürften, stellt sich die Frage nach schneller Hilfe für die Betroffenen. Eine Lösung, um zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen, kursiert derweil im Innenministerium. Eine Umwandlung des Geländes in ein Flüchtlingsheim hätte den Vorteil, dass die Patienten in psychologischer und psychiatrischer Betreuung zusammen mit ähnlich traumatisierten Flüchtlingen kämen, und von diesen wieder zu alltäglichen Ritualen hinsichtlich Hygiene und regelmäßige Nahrungsaufnahme animiert werden. Nach Jahren geistiger wie körperlicher Vernachlässigung müssen die Menschen viele Dinge wieder ganz neu lernen.

Flüchtlingsheim

Letzte Chance für die Patienten: die Umwandlung in ein Flüchtlingsheim (Foto: rp-online)

Die verwirrten Verwahrlosten von Wittenberg sehen diesem Szenario freudig entgegen: Sie haben sich selbstgemachte „Reisepässe“ drucken lassen und wollen wohl in Deutschland Asyl beantragen.




…. auch das noch!

‘Königreich Deutschland’ erneut vom SonnenstaatlandSSL gerollt.

Einem Aktionskommando des SonnenstaatlandesSSL ist es dem Vernehmen nach in den frühen Morgenstunden des 31.07.2015 gelungen, sich der Staatsflagge des sog. ‘Königreich Deutschland’ zu bemächtigen.

 

Lutherstadl Wittenberg
eigener Bericht

 

Appollensdorf, Heuweg16

 

Hier wehte sie noch stolz auf den Zinnen des ‘Königreiches’, die Flagge ‘GRS’ (grau-rot-senf) mit der stilisierten FDJ-Sonne darauf – eine Reminiszenz an die verpfuschte Jugend des ‘Obersten Souveräns’ (OS). Bald aber sollte sie ihre überragende Stellung aufgeben.

 

Der kleinen, aber gut trainierten Einheit ‘drxdsdrxds’ unter dem Kommando von Major Melzer war es in den Morgenstunden gelungen, das ‘Königreich’ zu besetzen und sich des Hoheitszeichens zu bemächtigen. Die Aktion unter dem Codewort ‘das Chaos’ war vom Kampfkommandanten Charles A. Osborne geplant und vom Berater des Präsidenten John J. Hollert evaluiert worden; sie lief deshalb reibungslos ab. Bereits 30 min. nach Sturmbeginn war der Angriff abgeschlossen und der geordnete Rückzug eingeleitet. Feindberührung konnte nicht verzeichnet werden. Die Einheit kehrte wohlbehalten in ihre Unterkünfte zurück.

O-Ton Melzer: “Es war ein Kinderspiel, unser Angriff traf den Gegner unvorbereitet, nachdem wir schon seit Wochen dafür gesorgt hatten, dass das ‘Königreich’ ohne Strom war; die elektronische Sicherung des Geländes war somit außer Betrieb, die Staatsflotte konnte nicht auslaufen”.

Nicht dabei waren diesmal: Drxdsdrxds, Müllmann, Christina Bauersbach(er), Peter Fitzek, der Plöngler, der Wittenberger,  der unkundige User Manuel, der Sklave Gohr und das Hauptzollamt Halle.

Nicht verantwortlich zeichnet die BaFin, der BND, die CIA sowie die NWO und RA Oppermann.

Nach den nächsten Zielen befragt, antwortete Commander Osborne: “Das nächste Mal schnappen wir uns ihre Toastbrot-Vorräte. Über Deutschland lacht heute die Sonne, über Fitzek die ganze Welt”.

Flagge auf dem Penthouse Lennéstr.

Die Flagge wurde unter Sonderbewachung in die Lennéstr. verbracht und dort erst einmal richtig herum gehisst, bevor sie ihren Platz in der Tresorkammer bei den Staatsschätzen (Reichsbank, Reichskorb, etc.)  finden wird.

 

Erste Reaktion aus dem KRD:

coyote

 

Der OS weilte auf der Staatsflotte und war für eine Stellungnahme nicht erreichbar; wahrscheinlich hätte er aber gesagt: “Öhm, ich mach’ ja nur Vorschläge, im Prinzip. Der Leidensdruck ist offenbar noch nicht groß genug. Wenn das deutsche Volk noch nicht dafür bereit ist, kann ich im Prinzip was anderes machen.”

 

Das SonnenstaatlandSSL wünscht sich im Prinzip nichts sehnlicher.

 




Peterleaks – Fitzek so naiv wie seine Jünger

Am 11. Juli hatte das Sonnenstaatland den Imperator Fiduziar nach Frankfurt einbestellt, wo er – ganz System in den letzten ZügenTM – wild um sich schlug. Daraufhin veröffentlichte Peter brandheisse Informationen über das Sonnenstaatland. Diese Fehlinformationen kamen – woher wohl? – von uns selbst natürlich.

Auch wenn man der Oberste Souverän des Königreiches Deutschland ist, bleibt eine Abfolge unsouveräner Fehleinschätzungen und Handlungen nicht nur möglich, sondern ist scheinbar unausweichlich.
Der Glaube, eine Gemeinde könnte sich tatsächlich Peters Phantasialand anschließen, veranlasste das KRD-Personal nicht nur zu absurden Milchmädchenrechnungen. Ein geplatztes Treffen am Frankfurter Flughafen* animierte den Gottgesandten dazu,  ein ein vermeintliches Leck im Sonnenstaatland öffentlich zu machen.

Peters Forendepp

Gelegentlich tummeln sich Befürworter Fitzelscher Sezessionsvorhaben im Anti-Reichsdeppenforum und gewähren durchaus interessante Einblicke in ihre Wünsch-Dir-Was-“Realität“. Dass diese Menschen grenzenlos naiv sind hinsichtlich Informationen, die in ihr Weltbild passen, dürfte wenig überraschend sein. Wie weit Naivität gehen kann, erfahre ich in einem Feldversuch.

SSL-Arkana-1Mit einem einfachen absurden Köder war das Interesse geweckt, obwohl ein einfacher Klick auf meine Beiträge hätte ergeben können, dass über meinen Account schon satirische Videos und Bilder über Fitzek gepostet wurden.

SSL Arkana-2Mehr Geheiminformationen im Rahmen von persönlichen Nachrichten im Forum sind natürlich heikel, weshalb ich um Kontakt per Email bat. Zu meiner Verwunderung meldete sich kurz darauf einer von Peters Pisspagen. Der Sympathisant war also keiner, er stammte aus dem Innersten von Peters Krankenhaus-Gulag: Marco G. , einer der willigsten Vollstrecker Fitzelscher Staatskunst.  Jetzt musste ich wohl „liefern“:

SSL Arkana-3In jeder Welt außerhalb Wittenbergs wären solche Informationen als Trollerei abgetan worden. Nicht jedoch in der Krankenhausruine, die sowohl örtlich als auch geistig JWD zu sein scheint.

Peters Forendepp II: “Hallo, hallo, ich weiß was…”

Kurz darauf meldete sich ein weiterer Verfechter Peters, der doch tatsächlich 1:1 meine lächerlichen Behauptungen in triumphierender Manier wiedergab.

Nachbar und ChaosAls Gratisbeigabe gab es kurze Zeit später noch die im KRD scheinbar gepflegten faschistoiden Gleichschaltungsphantasien für die Ära nach der baldigen Machtergreifung. Kein Grund, mit der Trollerei aufzuhören.

SSL Arkana-4SSL Arkana-5

 

Nachdem Peters Lakaien allen Ernstes dachten, sie hätten da einen großen Fang gemacht und die absurden Behauptungen eines ihnen Unbekannten aus dem Internet übernahmen und verbreiteten, stellte sich noch eine Frage: Glaubt der große Meister den Unsinn auch?

Peterleaks: PIF lässt Sonnenstaatland auffliegen

Etwas erbost über den Schabernack der letzten Zeit holte Peter Fitzek zum großen Gegenschlag aus. Auf der KRD-Webseite rief er dazu auf, ihm noch mehr sachdienliche Hinweise über das SSL zukommen zu lassen. Noch mehr sachdienliche Hinweise? Einige hatte er  ja schon, nämlich von einem Informanten: mir!

Informant zu Wort kommen lassen

Peter veröffentlichte doch tatsächlich die Informationen, die ich an seine Knechte durchgereicht hatte. Solange es in sein Weltbild passt, wird auch vom Obersouverän-Gottkönig begierig alles geglaubt. Beachtlich ist es aber, dass dieses falsche „Wissen“ auch zwanghaft nach außen getragen wird. Nach Veröffentlichung seines Aufrufs kamen innerhalb kürzester Zeit Kommentare, dass er bei seinen Erkenntnissen offensichtlich getrollt wurde. Das war allen eigentlich sofort ersichtlich, nur Peter und seinen Jüngern nicht.

Wie im Märchen von Hans Christian Andersen der Kaiser so denkt Peter, er trage ein königliches Gewand. Vielleicht bedarf es im Königreich Deutschland eines Kindes, um auszusprechen, dass der König im Schlanfanzug herumläuft. Gute Nacht, Peter.

* Anmerkung des Autors: Dieser Artikel ist Teil einer Serie von Blamagen von Peter I., deren Teile aus technischen Gründen nicht chronologisch erscheinen.




Neulich am Flughafen…

Neulich am Flughafen…

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Prozessbericht: Peter Fitzek vor dem AG Dessau (Tag 5) + Urteil

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Prozessbeobachter: Müllmann | Entnommen: http://forum.sonnenstaatland.com/index.php/topic,1316.0.html

Der Verhandlungstag begann für mich mit einem Lob von Peter, dass mein Protokoll deutlich besser sei als das von seinem Protokollanten letztes Mal.

Peter möchte zunächst wissen, ob der Richter über die Feiertage arbeiten musste. Dieser erklärt, dies in der vorliegenden Sache nicht getan haben zu müssen, aber er habe ja noch andere Verfahren. Zu mir gewandt teilt er mit, dass dieses andere Verfahren bis Mai terminiert sei.

Richter: Das zieht sich.

Die Staatanwältin überreicht eine Vermerk, nach dem ein Vertreter von Peter am 23.12. Daten von einem der Laptops kopieren konnte. Der andere Laptop war nicht mehr greifbar. Der Richter fragt Peter, ob die  ihm jetzt zugänglich gemachten Dateien den Prozess umkrempeln würden. Peter erklärt, dass seine Arbeitsgrundlagen noch immer nicht ausreichend seien, aber er hätte Material erhalten.

Richter zur Staatsanwältin (mit dem Vermerk in der Hand): Was soll ich damit?
StA: Zur Akte.

Der Richter macht sich jetzt an die Beweisanträge von Peter aus dem letzten Termin. Er erinnert sich, dass noch ein weiterer Antrag angekündigt war. Peter meint, er müsse den Antrag noch verlesen, aber der Richter wolle vielleicht erst die Zeugin hören.

Zur Erinnerung: Im ersten Beweisantrag ging es darum, dass Peter durch Vorlage des Durchsuchungsbeschlusses vom AG Wittenberg den Beweis führen möchte, dass die NDGK ein nicht eingetragener Verein ist (so wurde sie in dem besagten Beschluss bezeichnet). Der Richter meint, dass diese Annahme von Peter als wahr betrachtet werden könne und die Staatsanwältin erklärt ihr Einverständnis

Zitat:

b.u.v. (beschlossen und verkündet für die Nicht-Juristen)
Der Antrag wird abgelehnt, da die zu beweisende Tatsache als wahr behandelt werden kann.

Auf zum nächsten Antrag. In diesem ging es darum, dass durch Vernehmung der Zeugin Kunath der Beweis geführt werden soll, dass Peter nicht Mitglied der NDGK war und daher nicht gerichtlich verfolgt werden kann. Der Richter meint, dass Teil 1 der Aussage von Peter durch die bereits erfolgte Vernehmung bewiesen sei. Für den zweiten Teil sei eine Zeugenvernehmung kein geeignetes Beweismittel, da es um Rechtsfragen und nicht um Tatsachen ginge.

Zitat:

b.u.v.
Der Antrag aus Anlage 4 wird zurückgewiesen, da zum guten Teil die Beweisaufnahme bereits durchgeführt wurde und die Tatsache als bewiesen betrachtet werden kann und für den zweiten Teil das Beweismittel Zeugin für die zu beweisende Tatsache völlig ungeeignet ist.

Weiter zum dritten Antrag. Hier ging es darum festzustellen, dass Herr Mitschke von der BaFin keine Feststellungsbefugnis hatte und der Zeuge Gohr nicht ausreichend mit dem Vorgang vertraut sei. Dazu sollte die Präsidentin der BaFin Frau König gehört werden. Der Richter sieht die Feststellungsbefugnis von Hr. Mitschke aber nicht als entscheidungserheblich an.

Zitat:

b.u.v.
Der Antrag aus Anlage 12 wird wegen offenkundiger Überflüssigkeit zurückgewiesen.

Aber wir sind noch nicht fertig. Es folgt der vierte Antrag. Hier begehren ihre Impertinenz die Feststellung, dass eine beigefügte „Schlusserklärung“ (das ist der Teil wo die Vertragspartner zustimmen sollen, dass sie keine Ansprüche haben) keine Versicherungsgeschäfte und somit auch keine Aufsichtspflicht begründen würde. Dazu soll ein Schreiben der BaFin vorgelegt werden, was diese Aussage enthalten soll.

Der Richter holt aus. Es seien ja verschiedenste Vertragsversionen in den Prozess eingeführt worden, manche würden ein Versicherungsgeschäft darstellen, andere nicht. Weiterhin sei eine Auskunft der BaFin zur Klärung von Rechtsfragen ein nicht geeignetes Beweismittel.

Zitat:

b.u.v.
Der Antrag aus Anlage 13 …

Zwischenruf vom Zopfträger zur Rechten: Welchen Antrag haben Sie denn da, den der schon gestellt wurde?

Zitat:

… wird wegen offenkundiger Überflüssigkeit und Ungeeignetheit zurückgewiesen, da die Verträge bereits zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht wurden und Rechtsfragen durch das Gericht und nicht durch Auskunft der BaFin zu entscheiden sind.

Der Richter kann sich die Bemerkung nicht verkneifen, dass besagtes Schreiben mit 12 Seiten verdammt lang ist und da würde man mal wieder sehen, dass Verwaltungsrecht sehr umfangreich sei.

Nun geht es endlich um den Antrag, den Zöpfchen in der letzten Verhandlung bereits zu den Akten gereicht hat. Das Wort wird seiner Majestät erteilt, der wieder von Menschensohn des Horsts (ob Horsts oder Horst’s kann man beim Vorlesen nicht unterscheiden) und der Erika schwallt und für eine weitere Vertragsversion den Beweis wie oben führen will, dass kein Versicherungsgeschäft vorliegen würde. Diesmal geht es um den „bedingten Anspruch“ auf rechtliches Gehör vor einem Neuen Deutschen Irgendwas. Damit würde es sich um eine unselbständige Nebenabrede zu einem Vertrag anderer Art handeln und laut BaFin somit kein Versicherungsgeschäft vorliegen.

Der Richter erläutert, das mit der unselbständigen Nebenabrede hätte er doch schon an dem Beispiel mit dem Videorekorder versucht zu erläutern. Die Frage sei, was „bedingt“ ist und ob das hier überhaupt erheblich sei. Das wäre nur eine von 8 bis 12 Vertragsversionen. Der Richter schlussfolgert: „Sie wollen eine Rechtsauskunft von mir.“

Peter holt wieder aus und wird grundsätzlich. Er wollte keine Aufsicht und die gesetzlichen Kassen sollten die Versicherten entlassen, wenn sie bei ihm abgesichert sind. Die Lobby würde die Aufsicht bestimmen und so könne er keine Änderungen im Gesundheitssystem bewirken.

Peter: Bin nicht an Aufsicht interessiert.

Die Krankenkassen würden ja nicht tun was im Gesetzt stehe und selbst Herr Rösler hätte gesagt, dass …

Hier unterbricht der Richter den imperialen Wortschwall und verweist darauf, dass Herr Rösler und die anderen sich gerade in einem kleinen gemütlichen Zimmer um Dreikönigstreffen zusammengefunden hätten um dort eine neue Farbe der Partei zu beschließen.

Um wieder auf den Antrag von Peter und die gewünschte rechtliche Bewertung einzelner Vertragsversionen zu kommen erklärt der Richter:
„Jetzt ist Weihnachten vorbei und damit die Zeit des Wünschens für Sie.“

Er verweist auf die Möglichkeit über die BaFin zu Vorabentscheidungen zu kommen und erklärt nochmal seine Ansicht, dass dies Frage im heutigen Verfahren nicht relevant sei, das es um 8 bis 12 verschiedene Vertragsversionen gehen würde. Er wolle nicht 120 bis 140 Mitglieder hören müssen um über jeden Vertrag einzeln zu entscheiden.

Peter will noch nicht so schnell aufgeben und fängt eine Diskussion zum Thema Absicherung und Versicherung an, dass er keine Versicherung sein wollte usw. Wichtig war mir der Satz:

Zitat:

Wenn es Beanstandungen der BaFin gab, dann habe ich Änderungen vorgenommen.

Ach nee. Auf einmal kein „wir“. Wegen sowas raten gute Anwälte ihren Mandanten vor Gericht und bei der Polizei die Klappe zu halten. Epic fail!

Peter schwurbelt weiter, warum er kein Vertrauen zur BaFin gehabt habe

Zitat:

Die BaFin war grundsätzlich unwillig.

Dass es keine Versicherung sei hätte doch auch auf der Internetseite gestanden. Der Richter fragt Peter, ob er denn auch seinen ganzen Internetauftritt gelesen hätte. Peter wird unsicher. Der Richter kommt auf einen Absatz im NDGK-Auftritt zu sprechen, wo erläutert wird, wie der Betrag festgesetzt wird. Dabei würden Vergleiche mit anderen Krankenkassen angestellt werden, die ähnliche oder höhere Leistungen bieten und dann würde auf deren Beitrag ein Abschlag gemacht. Der Richter reitet auf dem andere rum und sieht das als Indiz dafür, dass die NDGK sich ja wohl selber als Krankenkasse gesehen hätte, wenn sie das so schreibt.

Plural-Zopf: „Das ist aber spitzwindig“

Er führt weitschweifig aus, dass die NDGK doch Dinge tun könne, die keine Krankenkasse machen würde, da deren Wirkung nicht wissenschaftlich belegt sei dürften die das auch gar nicht. Eine Bekannte von ihm würde zum Beispiel Leistungen bieten, die die von Ärzten weit übertreffen würde, aber deren Leistungen seien in Deutschland nicht erlaubt (was soll das sein? Handauflegen Geistheilung? Man weiß es nicht).

Der Richter fasst das Thema, ob die NDGKL jetzt durch diesen Passus auf der Webseite als Krankenkasse zu sehen ist oder nicht folgendermaßen zusammen

Zitat:

Kann man so sehen, kann man aber auch anders sehen.

Peter beteuert nochmal kleinlaut, dass er nie das Bewusstsein gehabt habe, eine Versicherung zu sein. Es geht dann weiter um die Entlassungspraxis der Krankenkassen. Mal wurde entlassen, mal nicht. Der Richter hat das damit kommentiert, dass es eine verzwickte Rechtslage sei, die Entscheidung könne daher „so oder so“ ausfallen, je nachdem an wen man gerate. Die Mitarbeiter der Krankenkassen hätten vielleicht nicht „autodidaktische juristische Kenntnisse“ so wie Peter, aber Volljuristen seien das in der Regel auch nicht.
Um die Sache abzuschließen

Zitat:

b.u.v.
Der heute gestellte Beweisantrag wird zurückgewiesen, da die Verträge bereits zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht wurden und die beantragte Auskunft ein völlig ungeeignetes Beweismittel ist und die beantragte Beweiserhebung überflüssig, da Rechtsfragen durch das Gericht zu entscheiden sind.

Der Richter will zum Ende der Beweisaufnahme kommen, er fragt noch einmal nach den persönlichen Verhältnissen.
Richter: Üben Sie einen Beruf aus?
Peter: Ja
Richter: Wie nenne Sie das was Sie machen?
Peter: Staatsoberhaupt.
Weiter geht es mit den Einkünften. Peter erklärt, dass das eine komplizierte Sache sei, es hänge davon ab, was gemacht wird. Aufgrund der Verfassung seien Überschüsse in den Staatshaushalt einzustellen. Er könne sich nur etwas nehmen, wenn er selbst etwas geleistet habe, zum Beispiel Seminare. Dann geht es noch um das kostenlose Wohnen. Der Richter will wissen wo das sei. Peter gibt den bekannten „Petersplatz 1“ an, Richter will das in bundesdeutscher Adresse wissen und bekommt „Am Bahnhof 4“ genannt. Die Staatsanwältin schaltet sich hier ein und fragt, ob Peter eine Zustelladresse für Herrn Oppermann hätte, der hätte sie gebeten das zu erfragen, er wolle Peter was schicken (vielleicht die Kündigung für seinen kostenlosen Mietvertrag? Man weiß es nicht)
Dem Richter fällt ein, dass er im ersten Termin ja Peter aufgegeben hatte, einen Zustellungsbevollmächtigten für das Verfahren zu benennen. Nach kurzer Rücksprache wird Marco G dazu bestimmt. Der gibt als Anschrift „Heuweg 16“ an. Peter stellt aber klar, dass das nur für dieses Verfahren gelte.

Staatsanwältin darauf: Für Herrn Oppermann sind Sie nicht zu erreichen?
Peter: Was will er denn schicken?
Staatsanwältin: Weiß nicht.
Peter: Werde mal mit ihm telefonieren.

Die Staatsanwältin erinnert den Richter, dass die Zeugin ja noch draußen sitzen würde. Der Richter ruft sie rein. Es folgt der sattsam bekannte Teil mit Personalienfeststellung und Belehrung und der Richter gibt das Wort an die Staatsanwältin. Diese kommt gleich auf die von ihr gewünschte Auswertung zu sprechen, wo sie die Zuflüsse und Rückbuchungen auf die einzelnen Konten aufgeteilt haben wollte. Die Zeugin erläutert, dass es noch eine Änderung gegeben habe, die Einnahmen seien um 518 EUR im Vergleich zu der letzten Auswertung gestiegen, da durch die von Peter überreichten Informationen ein neues Mitglied entdeckt wurde, dessen Zahlungen bisher der NDGK nicht zugerechnet wurden, da der Verwendungszweck nicht eindeutig angegeben war (Eigentor!)

Im Ergebnis wurden von der NDGK 322.499,52 EUR eingenommen. Mit Berücksichtigung der Rückbuchungen ergeben sich für die einzelnen Konten folgende Netto-Zuflüsse:

Auf Konten von Bewusstsein eV:
GLS Bank Konto 00: -284 EUR (mehr auf andere Konten umgebucht als für NDGK eingezahlt)
GLS Bank Konto 01: 149.733,40 EUR
GLS Bank Konto 02: 0 EUR (gleich viel eingezahlt wie ausgezahlt)

Auf Konten von Ganzheitliche Wege eV:
Postbank Konto 1: 172.050,19 EUR
Postbank Konto 2: 1.000 EUR

Die gleiche Auswertung erfolgte nochmal nur für die 17 Mitglieder, die laut Peter Verträge hatten, die einen Rechtsanspruch vorsahen. Mit diesen Verträgen wurden 54.973,70 EUR eingenommen:

GLS Konto 01: – 579,86 EUR
GLS Konto 02: 31.905,70 EUR
Postbank 1: 22.647,86 EUR
Postbank 2: 1.000 EUR

Es folgen längere Diskussionen, weil bei zwei Versicherten starke Abweichungen zwischen den Zahlen der Buchprüferin und denen aus Peters Aufstellung bestehen. Laut Peter hat jeder der beiden 287 EUR gezahlt und laut Buchprüferin 5.198,33 EUR. Peter ist mit der Frage überfordert und reicht Martin S die Listen, der soll das klären. Kann er aber nicht. Möglicherweise seien die mit verschiedenen Vertragsversionen Mitglied gewesen. Die Buchprüferin kann das aus ihren Unterlagen nicht ersehen, ihr fällt nur auf, dass sich der Beitrag mal von 204,49 EUR auf 287 EUR geändert hat. Nach längerem Blätter stellt sich heraus, dass bei den beiden Versicherten die Verträge von einer Version ohne Rechtsanspruch im Mai 2011 auf eine Version mit Rechtsanspruch umgestellt wurden. Die Wirtschaftsprüferin entdeckt dann noch, dass es bei jeder der beiden Personen auch noch zu einer Rückbuchung von 204,49 EUR gekommen ist. Somit sind die Zahlen wieder konsistent. Peter guckt wie ein Auto und kriegt vom Richter seine eigenen Tabellen erklärt (Schon peinlich, der Richter führt gerade vor, dass Peter keinen Plan hat aber die Staatshörigen verziehen keine Miene). Die Zeugin wird dann entlassen.

In der Tabelle sind auch Verwaltungskosten ausgewiesen. Der Richter möchte wissen, was das ist. Der Richter entdeckt einen Unterschied von 1.000 EUR zwischen Seite 1 und Seite 8. Peter ist wieder hilflos und bietet an, Martin S, der die Tabelle erstellt hat, als Zeugen zu befragen. Der Richter geht darauf ein.

Zu den Personalien. Martin S, 27 Jahre. Beruf? Hat er nicht. Eine ausgeübte Tätigkeit? Er baut einen Staat auf. Richter will wissen, ob es sich dabei um eine entgeltliche Tätigkeit handeln würde. Weil die Gartenpflege eines Rentners sei ja schließlich auch kein Beruf. Martin erklärt, dass er mildtätige Gaben erhalten würde. Fazit des Richters: Dann sind sie nicht berufstätig. Anschrift ist Petersplatz 3 bzw. Heuweg 16.

Der Richter führt aus, dass Peter auf die Sachkenntnis von Martin beim Erstellen der Tabellen angewiesen war, weil er selbst …
Martin : Die Möglichkeit nicht hatte. (Braver Soldat)
Peter ergänzt: Ich kann Ihnen ja mal die Umstände schildern
Richter: Dazu kann ich ihn ja selbst befragen.
Es folgt eine Ermahnung, dass Peter den Zeugen mal bitte selbst seine Eindrücke und Wahrnehmungen schildern lassen soll. Peter sitzt völlig steif da. Seine Augen sind zu Schlitzen zusammengekniffen. Er zeigt gar keine Bewegung. Nur seine Augen fixieren wahlweise Martin, mich und den Richter.
Richter: Haben sie das mit Computertechnik gemacht?
Martin: Als sie noch da war.
Der Richter will wissen, wie Martin vorgegangen ist. Er erklärt, dass er ausgehend von den Tabellen der Finanzermittlung (hatte Peter am ersten Prozesstag in Kopie erhalten) dann aus den Ordnern jeden Vertrag rausgesucht hat um die Vertragsversion festzustellen, die benutzt wurde. Der Richter will die Zahl der Verträge wissen. Vor jedem Mitglied steht eine Zahl. Der Richter will die Bedeutung wissen. Martin erläutert, dass auch Interessenten eine solche Zahl zugeordnet bekamen, selbst wenn dann kein Vertrag abgeschlossen wurde. Die höchste Zahl in der Auswertung sagt demnach nichts über die tatsächliche Zahl der Verträge. Richter will aber nicht zählen. Er fragt weiter, ob Martin Angaben machen könne, welche Verträge in welchem Zeitraum genutzt wurden, weil bei den einzelnen Versionen Daten dabei stehen. Die Daten sind aber wohl die Versionsnummern, wobei nicht alle Vertragstypen solche Versionsnummern haben. Geht also nicht. Der Richter findet doch eine Angabe zur Zahl der geprüften Verträge. Es sind 153.

Peter fragt nach den Verwaltungskosten. Martin erklärt, dass er Miete, Strom und so umlegen wollte, aber nicht mehr dazu gekommen ist. Bisher sind unter dieser Bezeichnung nur die Rücklastgebühren aufgeführt. Der Richter weist darauf hin, dass er bereits im letzten Termin erklärt habe, dass solche Kosten nicht gegengerechnet werden dürfen. Beim Vergleichen mehrere Zahlen fällt dem Richter auf, dass die Zahlen auf seiner Kopie schlecht lesbar sind und er sie wohl deswegen falsch interpretiert hat. Er geht die unleserlichen Zahlen mit Martin durch und nun sind die Unstimmigkeiten geklärt.

Es folgt die Verlesung des Bundeszentralregisterauszuges.

Enthalten sind:
AG Wittenberg, Jahr 2003, Körperverletzung, 7 Monate auf Bewährung
AG Wittenberg, Jahr 2003, Fahren ohne Fahrerlaubnis, 30 Tagessätze zu 15 EUR
AG Wittenberg, Jahr 2008, Urkundendelikt, 40 Tagessätze zu 20 EUR
AG Wittenberg, Jahr 2009, Fahren ohne Fahrerlaubnis, 75 Tagessätze zu 20 EUR
AG Wittenberg, Jahr 2011, Körperverletzung, 90 Tagessätze zu 15 EUR

Richter: Den Rest brauche ich nicht zu verlesen, weil für dieses Verfahren nicht relevant.

Einzig die Verurteilung 2011 fällt in den Tatzeitraum und käme daher für eine Gesamtstrafenbildung in Betracht. Es wird das Urteil auszugsweise verlesen (ich mache es mal in Stichworten)

Zitat:

Urteil vom 15.9.2011 2 Cs 259/11 (398 Js 2580/10)

Vorsätzliche Körperverletzung, 90 Tagessätze zu 15 EUR, zahlbar in Raten von 50 EUR pro Monat.

Feststellungen zur Person: 3Kinder
Tochter 25 Jahre, Sohn 24 Jahre, Sohn 12 Jahre (damals)
Drei Kinder? Bisher kannten wir doch nur 2.
Der Richter fragt, wie alt die Kinder heute seien.
Antwort Peter: Fragen sie mich nicht, wann war das? Na drei Jahre älter. :facepalm:
Unterhalt für den jüngsten Sohn würde er nicht mehr zahlen, da dieser inzwischen im Ausland lebe.
Zum Sachverhalt:
Es geht um die Rathausgeschichte. Peter war wohl bei einer Sachbearbeiterin wegen eines Vollstreckungsbescheids bezüglich Kosten für eine Verkehrsordnungswidrigkeit. Die konnte das Problem nicht lösen und hat Peter zu ihrer Vorgesetzten geschickt. Die wollte mit ihrem Chef sprechen. Peter dachte aber wohl (so die Feststellung des Gerichts damals, Peter widerspricht dem aber heftig in der heutigen Verhandlung) sie will die Polizei anrufen und drückt auf die Gabel vom Telefon um dies zu verhindern. Später will er aber selbst die Polizei rufen, um die Personalien der Dame feststellen zu lassen. Er hält sie dazu am Arm fest und will sie aus dem Stuhl hochziehen. Dabei Hämatom, von der Telefonaktion vorher wohl die drei Kratzwunden. 1,5 Stunden später kam Peter wohl mit dem Bürgermeister und einer weißen Rose um sich zu entschuldigen. Entschuldigung wurde aber nicht angenommen.

Das Ding ging wohl in Berufung, es folgte nämlich noch die Verlesung des Urteils vom Landgericht vom 8.2.2012 8 Ns 394. Die Berufung wurde sowohl von der Staatsanwaltschaft als auch von Peter eingelegt. Beide Berufungen wurden aber zurückgewiesen und Peter die Verfahrenskosten auferlegt. Laut Vollstreckungsbericht wurde die Strafe komplett bezahlt.

Der Richter erläutert kurz das Prinzip der Gesamtstrafenbildung und dass im Falle von bereits bezahlten Geldstrafen ein Härteausgleich erfolge. Dazu seien Feststellungen zu treffen und deswegen hätte er die Akte von damals auszugsweise verlesen.

Jetzt geht es um den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Bestätigung der Beschlagnahme im April 2013. Beschlagnahmt wurden laut Protokoll unter den Ziffern 1 bis 4 Geldscheine, Pos. 5 Silber, Pos. 6 und 7 Gold, Pos. 8 Feinsilber, Pos. 10 und 11 Silber, Pos. 12 und 13 verschlossene Kisten mit laut Aufschrift Neuer Deutscher Mark, Pos. 14 bis 16 Geldscheine. Die Beschlagnahme erfolgte gemäß § 111 Abs. 5 StPO, da es sich um mögliche Verfallsgegenstände handelt. Der Richter verweist auf das Problem der Drittbeteiligung und diskutiert zum gefühlt x-ten Mal mit der Staatsanwältin den länglichen Weg, den diese Entscheidung zu ihm zurückgelegt hat. Der neueste Antrag der Staatsanwaltschaft vom 16.12. (wohl 2014) ist Thema der heutigen Entscheidung. Der Richter erläutert, dass er mit den Positionen 12 und 13 ein Problem habe, da Engelgeld ja wohl schlecht verwertet werden könne. Die Staatsanwältin verweist aber auf den Materialwert der Münzen, das sei schließlich Silber. Peter bestätigt, dass es sich um Silbermünzen handeln würde.

Jetzt kommt Peter wieder in Form. Er fordert die Rückgabe. Es gäbe keinen Schaden, er hätte Verzichtserklärungen der Leute (den Punkt merken wir uns bitte!) Dann fällt ihm auf, dass das jetzt vielleicht eine dumme Idee wäre, diese Erklärungen vorzulegen, da dann ja der Verfall beschlossen werden könnte. Der Richter erklärt dazu nur, dass er nicht sagen könnte, was andere machen würden aber für ihn würden nicht verjährte zivilrechtliche Ansprüche bestehen. Daher

Zitat:

b.u.v.
Die Pfändung am 25.4.2013 gemäß Protokoll 3 GS 32/13 AG Wittenberg, 6 LGS 119/12 LG beschlagnahmten Gegenstände Ziffern 01 bis 16 und gesondertes Protokoll Ziffer 01 (Feingold) wird bestätigt, da die Gegenstände als Verfallsgegenstände für den Verfall oder erweiterten Verfall (später korrigiert in Verfall von Wertersatz) in Betracht kommen.

Der Richter erklärt, dass eine Aufhebung des Arrests frühestens nach Rechtskraft des Urteils möglich ist.

Die Staatsanwältin will jetzt von Peter wissen, was er mit dem „Wir werden noch viel krasser.“ in seinem Interview am zweiten Verhandlungstag meinte. Peter erklärt kleinlaut, dass er damit seinen Antrag auf bankenaufsichtliche Stellungnahme bezüglich der Reichshauptkasse meinte. Wenn das durchgehen würde, dann will er das nicht nur in Wittenberg sondern deutschlandweit anbieten. Die Reichshauptkasse in Wittenberg und Reichskassen in Filialen überall. Das ginge aber nicht gegen die Menschen sondern gegen das System. Sein Bemühen würde nicht überall auf Gegenliebe stoßen. Aber er wolle auf jeden Fall rechtskonform handeln. Es folgt ein Mimimi über Inseln von Plastikmüll (er meint nicht zufälllig die Silikoneuter der Staatsflotte?) größer als Frankreich und dass dieses Jahr 4 Grad wärmer sei.
Staatsanwältin: Und dagegen hilft eine Krankenkasse?

Peter erläutert, dass seine Bemühungen gegen das Kapital gehen würden. Herr Gohr solle doch in seinem Geiste entscheiden. Er wolle doch nur ein neues System neben dem alten aufbauen. Die Deutsche Bank (unklar ob er die Deutsche Bank AG oder die Bundesbank meint) sage doch, der Euro sei nach 2017 nicht mehr zu halten. Er sei aber auf die Mitarbeit der Menschen angewiesen. Er dürfe die Dinge nicht vor der Zeit tun, sonst würden sie wieder eingerissen werden, diese Erfahrung habe er schon machen müssen.

Der Richter verliest noch eine Auskunft der GLS Bank, dass bei Schließung der Konten dort 14.329,16 EUR auf ein Postbankkonto des Ganzheitliche Wege eV überwiesen wurden. Weiterhin weist er die Staatsanwältin darauf hin, dass der Arrest auch gegen Drittbeteiligte, nämlich den Verein Ganzheitliche Wege und Erika Fitzek laufen würde. Peter jammert noch ein bisschen wegen beschlagnahmter Autos, am meisten aber über den 5er BMW, der ihm bzw. dem Ganzheitliche Wege eV damals wegen des fortgesetzten Fahrens ohne Fahrerlaubnis beschlagnahmt wurde.

P A U S E

Christina beschwert sich in der Pause, warum ich sie als Waldorftante bezeichnet hätte, ob ich ihren Namen vergessen hätte und dass man Waldorf im Übrigen mit einem „l“ schreiben würde. Ich gelobe Besserung.

Nach der Pause geht es zunächst weiter mit einem Rechtsgespräch zwischen Richter und Staatsanwältin. Peter gesellt sich irgendwann dazu, als ihm das zu lange dauert. Hinter mir Gemurmel über Kungelei, Absprachen, kein faires Verfahren etc. Martin nutzt die Zeit und redet mit mir über Pflichtverteidigung. Irgendwie sind die doch noch auf den Trichter gekommen. Ich zeige ihm die Kriterien in der StPO und ergänze, dass Peter ja einen Antrag hätte stellen können wegen der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage.

Die Staatsanwältin stellt jetzt einen Antrag auf Verfahrensbeteiligung nach § 442 Abs. 2 Satz 1 StPO für Erika Fitzek und Ganzheitliche Wege eV. Peter fragt nach, ob die Verfahrensbeteiligung bedeutet, dass die dann auch Anträge stellen können. Der Richter trägt seinen Beschluss vor, b.u.v. usw., spar ich mir jetzt mal. Dabei kommt raus, dass die Adresse von Peters Mutter falsch ist. Da fehlt eine 1 in der Hausnummer im ursprünglichen Beschluss vom AG Wittenberg. Wird korrigiert, auch der Ganzheitliche Wege eV hat laut Vereinsregister eine neue Anschrift, es ist nicht mehr die Coswiger Str. sondern jetzt auch Am Bahnhof 4 (komisch, ich dachte Ganzheitliche Wege wird auch vom Oppermann abgewickelt, warum geht deren Post jetzt an Peter? Warum überhaupt an Peter? Müsste doch an Benjamin gehen. Komisch!)

Richter atmet auf: Schluss der Beweisaufnahme.

Aber zu früh gefreut, Peter hat noch ein paar Sachen. Richter guckt entgeistert. Peter macht darauf einen Rückzieher: „Jetzt weiß ich es nicht mehr.“ (vielleicht sollte er mal ein Seminar „Macht der Gedanken“ besuchen)

Plädoyer der Staatsanwältin (liest vom Blatt ab), ich gebe es mal auch nur in Stichworten wieder:

Zitat:

… steht fest, dass der Angeklagte vom 30.6.2009 bis 21.6.2011 das Versicherungsgeschäft betrieben hat. Es handelte sich um Versicherungen, die Mitglieder hatten Anspruch auf Leistung. Dies hat der Angeklagte auch gegenüber der Deutschen Rentenversicherung in einem Schreiben vom 26.6.2009 (kurz vor dem Tatzeitraum) erklärt. Ziel war die Reform des Gesundheitssystems, bisher gäbe es keine versicherungsfreie Lösung (also Verträge, die einen Rechtsanspruch wirksam ausschließen). Die Entlassung bei den Krankenkassen ist nur möglich, wenn ein Rechtsanspruch auf Leistung besteht und damit liegt ein Versicherungsgeschäft vor. Im Internet wurde auch mit der Vollabsicherung geworben. Das Bestehen des Rechtsanspruchs ergibt sich auch aus der Beitrittserklärung, ein teilweiser Anspruch reicht dabei, ein Leistungskatalog ist nicht Einschränkung genug.
Bezogen auf den  Empfängerhorizont (also aus Sicht der Kunden) sei dies auch so gewünscht. Interesse der Mitglieder  sei im Krankheitsfall abgesichert zu sein, ein schwerer Krankheitsfall würde sonst eine Insolvenzgefahr bedeuten. Der Angeklagte hatte Kenntnis durch Schreiben der BaFin, dass er ein Versicherungsgeschäft betreibt. Er hat dies billigend in Kauf genommen. 2011 musste BaFin sogar Abwickler einsetzen, da nur 70 bis 80 % der Verträge umgestellt waren, aber nicht alle. Es handelt sich um ein Unternehmensdelikt, daher müssen einzelne Verträge nicht nachgewiesen werden.

Die Korrespondenz mit der BaFin lief über Peter, er hatte Kontovollmacht und hat mit Kubusch gesprochen. In den zwei Jahren wurden 320.000 DM (ja, sie sagte wirklich DM) eingenommen, entscheidend sei der gesamte Betrag, die Umstellung wäre irrelevant. Die Staatsanwaltschaft sei nicht an die Rechtsauffassung der BaFin gebunden, sie hält auch die umgestellten Verträge für illegal. Die Mitglieder gingen von einer Vollabsicherung aus, der fehlende Rechtsanspruch sei verklausuliert gewesen und für die Mitglieder nicht zu erkennen. Es handelt sich um überraschende Klauseln nach § 305c BGB, die Verträge somit nicht zulässig. Laut dem Zeugen Kubusch habe es etwa 120 Mitglieder gegeben. Einnahmen seien nur zu einem kleinen Teil für die Bezahlung von Leistungen genutzt worden, keine Rücklagenbildung stattdessen zweckwidrige Verwendung. Es sei kein echtes Bemühen zu erkennen gewesen, kein Antrag auf Genehmigung, der Verwaltungsrechtsweg wurde nicht beschritten. Insgesamt sei keine Akzeptanz der BaFin zu erkennen. Daher sei auch die Einsetzung des Abwicklers notwendig gewesen, da Peter keine Informationen über die Vertragsumstellung an Herrn Gohr gegeben hat.

Für den Angeklagten spreche, dass er geständig sei, gegen ihn sprechen seine Vorstrafen, die aber nicht einschlägig sind.  Beantrag werden daher 1 Jahr und 4 Monate Freiheitsstrafe ausgesetzt zur Bewährung, Bewährungszeit 2 Jahre. Bewährung setzt Einsicht voraus. Dagegen spricht das Rechtsgutachten von 2013, von dem Herr Gohr berichtete. Die BaFin hat sich aber damals auf die umgestellten Verträge eingelassen, daher sei in diesem Verfahren nicht mit hinreichender Sicherheit nachweisbar, dass der Rechtsfrieden gefährdet sei. Als Bewährungsauflage Zahlung von 200 EUR monatlich, insgesamt 4.800 EUR an eine gemeinnützige Einrichtung.

Die Abschöpfung erfolgt nach dem Brutto-Prinzip, Ausgaben oder Kosten sind daher nicht anzusetzen. Daher soll der dingliche Arrest aufrecht erhalten werden in Höhe von 322.499,52 EUR gegen Peter, 5.430 EUR gegen Peters Mutter und 173.050,19 EUR gegen Ganzheitliche Wege eV. Da die NDGK nicht genehmigungsfähig war, wegen fehlender Zuverlässigkeit und Erfahrung, liegt nicht bloß ein Ordnungsverstoß vor und nur in diesem Fall seien ausschließlich die ersparten Aufwendungen für die Genehmigung als das Erlangte anzusetzen, stattdessen aber die gesamten Einnahmen

Peter fragt nach, ob er wirklich D-Mark verstanden habe. Die Staatsanwältin kommentiert ihren Versprecher mit „Bin noch im alten System.“

Letztes Wort des Angeklagten Peter Fitzek

Zitat:

Niemals wollte er eine Versicherung betreiben, sobald dies klar war habe er eine Lösung finden wollen. Motiv war die Schaffung einer sinnvollen Alternative und kein Gesetzesverstoß. Die BaFin sei nicht der Weisheit letzter Schluss, aber den Verwaltungsrechtsweg wollte er auch nicht beschreiten, weil der ihm damals unbekannt war. Er wollte einen Weg finden, wie ein Rechtsanspruch zu gewähren sei, ohne dass gleichzeitig ein Versicherungsgeschäft vorliegen würde. Nach seiner Auffassung liege kein Versicherungsvertrag vor, wenn ein Zusammenhang mit einem Vertrag anderer Art wie zum Beispiel der Mitgliedschaft in NeuDeutschland bestehen würde. Die Absicherung im Krankheitsfall war eine unselbständige Nebenabrede dazu, dass eine Nebenabrede gebunden an eine Hauptabrede akzeptabel sei hätte die BaFin mehrfach mitgeteilt. Auskünfte der BaFin waren widersprüchlich. Er selbst habe zu wenig Ahnung, aber die BaFin würde auch Fehler machen. Seine Motive waren nie eigennützig, er wollte das Gemeinwohl fördern.

Als nicht eingetragener Verein konnte NeuDeutschland keine Grundstücke erwerben. Das SGB XI sähe neben Schuldverschreibungen, Bundeschatzbriefen auch Immobilen, also Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte als Möglichkeit zur Bildung von Rücklagen vor, daher läge keine zweckfremde Verwendung der Mittel vor. Er hätte Sachwerte gewollt, da offen sei, wie lange der Euro halten würde. Es hat schon öfter Änderungen im Geldsystem gegeben, daher sollte die Rücklage jenseits von Bargeld errichtet werden. Gemäß Art. 14 GG sei er dem Gemeinwohl verpflichtet. Großschadensfälle seien abgesichert gewesen, die Ergebnisse der NDGK sprächen für sich. Die Aufgabe einer Krankenkasse sei die Wiederherstellung der Gesundheit. Durch die Schulungen sei die Volksgesundheit hergestellt worden. Wenn Änderungen im BRD-System gemacht werden würden, dann bestünde für ihn keine Notwendigkeit mehr zu handeln. Er könne nicht  an einem kriminellen System teilnehmen. Er suche ein Geldsystem, was alle gleich behandeln würde, welches keine Umverteilung von Fleißig nach Reich bewirken würde. Das bestehende Geldsystem schädige 90 % der Menschen, anders die Neue Deutsche Mark. Überschüsse, über die Rücklage hinaus seien dem Gemeinwohl zuzuführen gewesen. Er habe niemanden getäuscht, das sei allen Mitgliedern von NeuDeutschland bekannt gewesen.

Die Mitgliedschaft im Verein NeuDeutschland war die Hauptabrede, die Satzung war den Mitgliedern bekannt, die Nebenabrede zur Krankheitsabsicherung war nur eine Option: „Die Mitglieder konnten nicht meinen, wir seien eine Versicherung.“ Durch die Mitgliedschaft im Verein war bekannt, dass Ziel die Förderung des Gemeinwohls mit Überschüssen aus der Gesundheitsversorgung unterstützt werden sollte. Es bestehen keine Rückzahlungsansprüche. Höchstens bei 46.000 EUR könne dies sein, aber auch diese Verträge wurden im Internet als Absicherung beworben. Der Brief an die Deutsche Rentenversicherung war vor der Tatzeit, er musste oft seine Meinung ändern, er habe durch den Kontakt mit der BaFin viel gelernt.

Für Peter steht die Gerechtigkeit über dem niedergeschriebenen Recht. Es solle eine gerechte Lösung gefunden werden, dann müsse richtig gehandelt werden und dann sei das Recht danach zu schaffen.

Laut Bundesgesundheitsministerium sei die Krankenversicherungspflicht nachrangig gegenüber einer anderweitigen Absicherung im Krankheitsfall. Peter interessiert sich für die Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe und sei daher auf die Bewertung des Richters gespannt, deswegen sei er überhaupt noch hier.

Der Bezug auf § 305c BGB sei unsinnig, das Konstrukt sei nicht zur Verschleierung sondern zur Interaktion mit dem System geschaffen worden. Er warte noch auf selbstlose Anwälte, die müssten ja nicht haften, er würde das schon schreiben was die ihm sagten, die brauchten nicht selbst unterschreiben. Immer wenn er etwas aufgebaut habe und die Menschen waren noch nicht reif dazu, dann sei das wieder eingerissen worden. Das habe er nun gelernt und werde sich daran halten. Er könnte auch eine Firma gründen und mit den Gewinnen das Gemeinwohl fördern, aber leider sei es ihm nicht möglich diesen Weg zu gehen.

Zu seiner Verantwortlichkeit. Er mache nur Vorschläge, die auch oft umgesetzt werden würden aber die Leute sind berechtigt diese zu ändern. Er weise nicht an, dadurch sei leider vieles langsamer, da die Leute oft scheitern würden, wenn sie es anders machen. Er bemühe sich als Vorreiter Dinge zu leisten, um etwas zu bewegen. Er könne und wolle nicht für alles verantwortlich sein. Königreich Deutschland und NeuDeutschland würden nebeneinander stehen und seien nicht vermischt. Innerhalb entstehen dann BGB-Gesellschaften, die autonom handeln können. Innerhalb dieser BGB-Gesellschaften könne eigenständig gehandelt werden, die strafrechtliche Verantwortung verbleibe in ihnen. In der Bundesrepublik Deutschland sei das ja auch so, was die Bürgermeister machen würden ginge Gauck und Merkel nichts an.
Der Abwickler musste nur eingesetzt werden, weil Peter selbst nicht alle Verträge abwickeln konnte, er könne keine EMA-Abfragen machen, der Abwickler hatte ganz andere Möglichkeiten als er. Das gleiche Problem sei bei der Kooperationskasse. Er habe kein eigenes Einwohnermeldeamt, die Leute müssten sich bei ihm nicht ummelden, wenn sie umziehen würden.

Von den eingenommen 45.000 EUR müssten nochmal 4 bis 5 TEUR abgezogen werden, da auch nach dem Tatzeitraum noch von diesen Verträgen welche rückabgewickelt wurden und Zahlungen erfolgt seien. Dies sei so, weil die Krankenkassen oft erst spät entschieden haben über Entlassungen. Wenn diese nicht erfolgt sei, so mussten die Mitglieder Krankenkassenbeiträge nachzahlen. Er hätte die an die NDGK gezahlten Gelder nicht zurückzahlen müssen, hätte dies aber aus Kulanz getan. Dinglicher Arrest sei nicht notwendig, da es keine Ansprüche gäbe, die abzusichern seien.

Zitat: „Nach unserer Auffassung sind wir nicht verantwortlich, sondern Frau K, neben Alexander L und Frau S“

Herr Gauck sei ja auch nicht zuständig für alles in Deutschland. Daher fordert Peter Freispruch.
Aber den würde er ja nicht bekommen, der Richter habe dies schon am Anfang zu erkennen gegeben, er sei ja vorverurteilt worden. Dann bedankt er sich noch bei allen Beteiligten für die Gelegenheit sich in so einem schönen Raum aufzuhalten.

1 Stunde P A U S E bis zur Urteilsverkündung.

In der Pause regt sich Ulf H über die BaFin auf. Wenn die was behaupten würden, dann müssten die das auch beweisen. Ich widerspreche ihm und versuchen ihm die Möglichkeiten einer Behörde und die Rechtsbehelfe im Verwaltungsverfahren zu erklären. Für ihn ist die BaFin aber keine Behörde. Ich bin irritiert und er kommt mit UPIK :facepalm:
Ich erkläre ihm dann, dass er mal mehr als eine Seite lesen solle, dann würde er auch entdecken, dass bei UPIK auch Regierungen und Behörden gelistet sind.

Urteilsverkündung:

Zitat:

Tenor:
Der Angeklagte Peter Fitzek ist schuldig des unerlaubten Betreibens von Versicherungsgeschäften. Er wird daher verurteilt zu einer Geldstrafe von 120 Tagesetzen zu 35 EUR (4.200  EUR). Es wird festgestellt, dass dem Verfall von Wertersatz zivilrechtliche Ansprüche Dritter entgegenstehen. Der Wert des Erlangten wird auf  46.621,87 EUR festgesetzt.

Zu den Gründen:
Peter handelte als Organ des Vereins Ganzheitliche Wege eV. Der Angeklagte hatte auch Kenntnis, dass er das Versicherungsgeschäft betrieb. Ziel des Angeklagten war es, dass Gesundheitswesen zu reformieren. NeuDeutschland war als nicht eingetragener Verein nicht rechtsfähig , eine Eintragung wurde durch das Registergericht abgelehnt.

Für die Verantwortlichkeit des Angeklagten kommt es darauf an, wie er nach außen auftritt. Er hat Veranstaltungen gehalten, die Rede geführt, es liegt somit faktisches Handeln vor. Aus der Gesamtschau ergibt sich so die Verantwortung von Peter. Die Verantwortlichkeit von Frau K ist nicht Verhandlungsgegenstand. Der Richter führt dann weiter aus, wo die Rechtsordnung stehen würde, wenn es möglich wäre, dass eine Gesamthandgemeinschaft etwas tut und hinterher würde man sich hinstellen und sagen „Ich bin nicht verantwortlich, wir sind nicht eingetragen.“ Die Haftung der Vorstände entsteht aber gerade erst durch die Eintragung. Solange es keine Organe gibt zählt das faktische Handeln. Peter hat sich aber selbst als Vorstand, sogar als Vorstandsvorsitzender von NeuDeutschland bezeichnet, er hat auch den Antrag auf Eintragung ins Vereinsregister gestellt.

Als nächstes geht es um die Frage ob Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegen würde. Der Richter hätte ja schon versucht deutlich zu machen, dass es im Strafrecht den bedingten Vorsatz gäbe, die billigende Inkaufnahme. Peter wusste durch das Schreiben der BaFin an NeuDeutschland von der Strafbarkeit seines Handelns. Er hat auf das Schreiben geantwortet, also war es ihm bekannt. Er hat aber weiter gemacht, ohne dass am Ende auf straffreie Füße zu stellen. Damit handelte er bedingt vorsätzlich.

Jetzt geht es um die Frage des Verfalls. Das Versicherungsgeschäft wurde ohne Genehmigung betrieben. Nur, wenn ein reiner Ordnungsverstoß vorliege (also, wenn die Genehmigung nicht beantragt wurde, ein Vorhaben aber eigentlich genehmigungsfähig ist) sei der Wert des Erlangten auf die ersparten Aufwendungen durch das Genehmigungsverfahren, hier etwa 20.000 EUR, festzusetzen. Hier fehlte es aber an den Genehmigungsvoraussetzungen, wie zum Beispiel einer Einlagensicherung oder den persönlichen Anforderungen an die im Vorstand handelnde Person (Zuverlässigkeit und einschlägige Erfahrung).

Für die Strafzumessung spielt die Zahl der Verträge eine untergeordnete Rolle. Manche Verträge stellten ein Versicherungsgeschäft dar, andere wieder nicht. Einige Verträge erfüllten aber auf jeden Fall den Tatbestand, eine Prüfung im Einzelnen war daher nicht notwendig. Der Richter merkt noch einmal deutlich an, dass er Peter keinen Freifahrtschein für einzelne Vertragsversionen gebe. Er bemängelt auch, dass die Frage der Täterschaft im Vortrag der Staatsanwältin etwas kurz gekommen ist.

Jetzt geht es um die Strafmaßfestsetzung.
Der Angeklagte sei vorbestraft, aber nicht einschlägig. Bisher habe er nur Geldstrafen bekommen (AG Neustadt/Rbg. Ist noch nicht rechtskräftig, zählt daher nicht). Die bisherigen Vergehen waren Fahren ohne Fahrerlaubnis und Körperverletzung.  Die Fahrerlaubnisgeschichte sei noch im Fluss, es mache auch ein Unterschied, ob eine Verurteilung nur akzeptiert wurde. Die Strafe von 2003 läge schon zu lange zurück und sei daher nicht erschwerend zu werten. Zur Motivation der Tat wurde viel gesagt, dies sei deutlich zu unterscheiden von zum Beispiel Drogendelikten. Hier sei nur ein einseitiger Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen erfolgt, es lägen keine nichtigen Geschäfte vor. Die BaFin habe recht unentschlossen agiert, im Strafrecht seien Zweifel aber zu Gunsten des Angeklagten auszulegen (Spricht man kann Peter nicht nachweisen, dass er mit voller Absicht gegen die BaFin gehandelt hat, weil die so ewig gebraucht haben mit der Abwicklung).

Der Zeuge Kubisch habe sich sehr offen für die Rechtsideen des Angeklagten gezeigt, auch über seine Tätigkeit als Abwickler hinaus. Die Zusammenarbeit sei gut gelaufen, anders als der Zeuge Gohr es dargestellt habe. Herr Gohr ging wohl von anderen Voraussetzungen aus, auch habe es Zuständigkeitsdifferenzen innerhalb der Aufsichtsbehörde gegeben. Dies alles müsse zu Gunsten des Angeklagten gewertet werden. Durch das Vorlegen der zahlreichen Formulare sei das Bemühen zu erkennen, einen Einklang mit der Rechtsordnung herzustellen. Dabei wurde ein Spagat versucht zwischen Genehmigungsfreiheit und Gewährung eines Rechtsanspruchs, der aus Sicht des Gerichts aber unmöglich ist. Der Angeklagte stünde auch in Kommunikation mit Ministerien bezüglich der Auslegung des SGB, darüber habe aber das Gericht nicht zu entscheiden.

Herr Kubusch sagte, dass bereits ein Großteil der Verträge umgestellt war, die Umstellung der restlichen Verträge gestaltete sich schwierig, das habe auch Herr Kubusch bestätigt. Im Ergebnis zeigten sich keine Umstände, die eine Freiheitsstrafe rechtfertigen würden.

Es gäbe auch keine vergleichbaren Fälle. Auch Herr Gohr habe bestätigt, dass es noch keine einschlägigen Urteile gäbe. Im Steuerrecht gäbe es die Definition des besonders schweren Falls. Hier bleibt es aber bei den üblichen Gesichtspunkten. Die Höhe des eingenommenen Betrages verbietet sich als Grundlage, da dies nicht im Einklang mit dem Unrecht der Tat stehe. Hier wurden keine Gelder zweckentfremdet, es fehlte lediglich die Erlaubnis. Der Angeklagte habe im Interesse des Gemeinwohls gehandelt, es läge keine Bereicherung des Angeklagten vor, er habe nicht in die eigene Tasche gearbeitet.

Jetzt folgt noch etwas Bashing der Staatsanwältin. Deren Plädoyer hätte das Verfahren noch fast aus der Bahn geworfen, da der Richter die Notwendigkeit einer Pflichtverteidigung nie auch nur erwogen hat. Wenn er einen Antrag der Staatsanwältin in dieser Höhe aber auch nur in Erwägung gezogen hätte, dann läge ein Fall der notwendigen Verteidigung nach § 140 Abs. 2 StPO vor. Und dann hätte der Prozess von vorne begonnen werden müssen. Somit kam nur ein Urteil weit weg vom Antrag der Staatsanwältin in Frage. In diesem Prozess sei daher von vornherein eine Verurteilung nur zu maximal einem Jahr Freiheitsstrafe möglich gewesen. Aber eine leichte Unterschreitung dieser Grenze könnte zur Urteilsaufhebung durch Obergerichte führen, die Grenze müsse deutlich unterschritten werden (also maximal etwa die Hälfte, sprich 6 Monate, war ja auch meine Einschätzung)

Eine Geldstrafe auch deswegen, weil bei Freiheitsstrafen unter 6 Monaten besondere Anforderungen an eine Freiheitsstrafe zu stellen sind. Diese darf nur verhängt werden, wenn sie unerlässlich ist. Dazu gäbe es eine ausgefeilte Rechtsprechung, es reiche nicht, dass der Angeklagte mal einen Denkzettel brauche, es dürfe gar keine andere Möglichkeit geben, damit eine kurze Freiheitsstrafe gerechtfertigt sei. Der Strafrahmen im vorliegenden Fall (bis 5 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe) sei vergleichbar mit dem Delikt Diebstahl. Und dort sei es so, dass eine erste Verurteilung sich im unteren Bereich des Strafmaßes bewegen würde, also nicht etwa bei der Hälfte sondern noch deutlich darunter.

Die Dauer der Tat sei für das Strafmaß hier nicht entscheidend, da die Fortdauer bereits im Deliktstyp angelegt ist. Dazu noch das unterschiedliche Gebaren der BaFin (sag ich doch immer wieder, mit zögerlichem Verhalten tuen sich die Behörden keinen Gefallen), die eine Abwicklung ja zunächst nicht für erforderlich gehalten hat. Dies führt im Gesamtergebnis dazu, dass eine Freiheitsstrafe über 6 Monaten nicht gegeben ist, Gründe für eine Unerlässlichkeit gäbe es nicht, somit bleibe nur eine Geldstrafe.

Die Obergrenze läge somit bei 180 Tagessätzen (das sind 6 Monate). Für die Schuld und Schwere der Tat seien 150 Tagessätze angemessen. Allerdings müsse eine Gesamtstrafe gebildet werden mit der Verurteilung aus 2011. Die Geldstrafe wurde aber bereits bezahlt, daher hat ein Härteausgleich zu erfolgen. Dazu wird normalerweise die Hälfte der damaligen Strafe von der heutigen Strafe abgezogen, also 45 Tagessätze. Allerdings war die Tagessatzhöhe damals deutlich niedriger, daher würde der Richter hier nur 30 Tagessätze anrechnen, weshalb es im Ergebnis zu einer Verurteilung zu 120 Tagessätzen gekommen ist.

Jetzt die Tagessatzhöhe. Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten seien schwer zu ermitteln. Es könne nur eine Schätzung erfolgen. Peter hätte ja wohl das für ein Staatsoberhaupt mit Abstand geringste Einkommen. Der Richter meint aber, sich nicht lange mit Schätzungen aufhalten zu müssen, da wegen der diversen von anderen Gläubigern erhobenen Ansprüche Peter wohl auf absehbare Zeit kein verfügbares Einkommen oberhalb der Pfändungsgrenze haben dürfte. Diese läge für ihn bei 1.100 EUR, da er keine Unterhaltsverpflichtungen erfüllen würde. Somit ergibt sich dann die festgesetzte Tagessatzhöhe von 35 EUR.

Abschließend noch der Verfall. Dem stehen Ansprüche der Verletzten entgegen. Wie hoch diese seine ist allerdings der Knackpunkt. Das würde das Verfahren über die Maßen  strapazieren, wenn eine eigentliche Nebenfrage das Verfahren dominieren würde. Das sei aber der Fall, wenn er tatsächlich alle 153 Verträge einzeln prüfen müsse, die Vertragspartner als Zeugen hören um den Vertragstyp zu ermitteln. Daher beschränke er sich auf den unstreitig feststehenden Betrag. Vorliegend gehe es auch nicht um Verfall sondern um Verfall von Wertersatz, weil sich das eingenommene Geld vermischt habe.

Peter habe auch die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Dann noch der Beschluss zum Verfall von Wertersatz:

Zitat:

Der dingliche Arrest bleibt in Höhe von 46.621,87 EUR gegen Peter und den Ganzheitliche Wege eV, 5.430 EUR gegenüber Peters Mutter bestehen. Die darüber hinausgehenden Arreste werden aufschiebend bedingt mit Rechtskraft des Urteils freigegeben.

Normalerweise würde die der Arrestbeschluss mit der Verkündung seine Wirkung entfalten. Der Richter erläutert, dass dies aus Haftungsgründen so sein müsse wie von ihm bestimmt. Falls er den Arrest sofort aufheben würde und die Staatsanwaltschaft sei nicht damit einverstanden, wovon er ausgehe, da die Höhe doch sehr stark von der beantragten Höhe abweichen würde, müsste diese erst wieder bei einer höheren Instanz einen Beschluss bewirken, der aber erst mit seiner Verkündung Wirkung entfalten könnte. In der Zwischenzeit könnten aber andere Gläubiger auf das freigegebene vermögen zugreifen und die Pfandrechte würden somit ihren Rang verlieren.

Abschließend noch die Rechtsmittelbelehrung.

Weitere Links:

http://reichsdeppenrundschau.wordpress.com/2015/01/08/mini-strafe-fur-peter-fitzek/

http://www.mdr.de/sachsen-anhalt/urteil-peter-fitzek100_zc-a2551f81_zs-ae30b3e4.html

http://www.t-online.de/regionales/id_72410388/selbst-ernannter-koenig-wuerde-auch-nach-verurteilung-weitermachen.html

http://www.welt.de/regionales/sachsen-anhalt/article136134104/Geldstrafe-fuer-selbst-ernannten-Koenig-wegen-unerlaubter-Versicherung.html

Video:




Der König: Oberster Verfassungsbrecher

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Wie wenig Peter Fitzek, der in Interviews mit seinen überragenden Rechtskenntnissen prahlt, in seinem eigenen  Rechtssystem auskennt, zeigt ein aktueller Fall.

Am 6. Oktober hat Fitzek das “Gesetz zur Schaffung des Königlichen Schatzamtes” verkündet:

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Königliches Schatzamt

 

http://wiki.koenigreichdeutschland.de/images/f/f3/RGBl-2014-10.pdf.

Durch das Gesetz wird das “Königliche Schatzamt” als Wirtschafts- und Finanzministerium des KRD errichtet, das insbesondere die Zahlungsmittel des KRD emittieren, also die Rolle einer Notenbank einnehmen, und die Geldmenge “überwachen” soll. Auch alle anderen Aufgaben, die durch die Geld-, Währungs- und Finanzverfassung des Königreiches Deutschland dem Staate übertragen, sind, soll das Schatzamt wahrnehmen.

Nach Art. 78 Abs. 2 der “Verfassung des Königreichs Deutschland” obliegt die Währungsemission allerdings einer “Königlichen Deutsche Staatsbank“, also einer von der Ministerialverwaltung (die in Art. 78 Abs. 11 auch explizit genannt wird) getrennten staatlichen Einrichtung.

Die Aufgabenübertragung auf das Königliche Schatzamt=Finanzministerium wäre damit nicht in Einklang zu bringen, es sei denn man sieht in dem jüngst verkündeten Gesetz eine implizite Verfassungsänderung.

Allerdings sagt Art. 80 Abs. 4:

“Diese Verfassung kann nur durch ein die Verfassung änderndes Gesetz geändert werden, welches den Wortlaut der Verfassung ausdrücklich ändert oder ergänzt.”

Das ist nicht geschehen.

Ohnehin legt Art. 80 Abs. 3 unmissverständlich fest:

“Eine Änderung der Verfassung in sämtlichen währungsrechtlichen Belangen ist unzulässig.”

Spätestens deshalb ist das am 6. Oktober verkündete Gesetz unwirksam – übrigens wie einige andere Gesetze Fitzeks aus diesem Jahr, die Änderungen in währungsrechtlicher Hinsicht entgegen dem in der Verfassung ausgesprochenen Verbotvornahmen.

Entweder man bezeichnet also Fitzek als einen mittlerweile notorischen Verfassungsbrecher, der sich nicht an die eigenen Regeln hält oder aber als das, was bereits beim ersten Lesen der Verfassung ins Auge stach: als lupenreinen Diktator.

Seine minderbemittelten Lakaien und Speichellecker Horsts dürfte dies nicht stören.
Die nehmen ihm kritiklos alles ab.

Originalbeitrag von DasChaos und Diskussion im Forum




KRD: Impressionen aus dem Wolkenkuckucksheim

Königreich Deutschland? Das dürfte sich mit dem Tode Rio Reisers doch eigentlich erledigt haben?! Mitnichten! In der Lutherstadt Wittenberg hält Peter I. Behörden, Öffentlichkeit und eigenes Gefolge auf Trab. Was oberflächlich wie eine lustige Esoterik-Sekte anmutet hat aber auch eine unappetitliche Seite: Peter Fitzek betreibt unerlaubt Bank- und Versicherungsgeschäfte zu Lasten seiner Kunden und tanzt Gerichtsbarkeit, Ordnungsbehörden und BaFin auf der Nase herum. Vorerst.
Ein Sonnenstaatland-Menschenrechtskommissar aus unserem Forum begleitete die Feierlichkeiten zum 2. Jahrestag des KRD. Vorab zu seinem Bericht veröffentlichen wir daher Impressionen davon, was man von ergaunertem Geld in der Lutherstadt Wittenberg so alles anstellen kann.

Quelle: DisneyWorld/Disney

Aus der Ferne wirkt das Königreich Deutschland wirklich traumhaft. Notbad.jpg (Quelle: Disney)

 

Pförtnerloge KRD

Hinter dieser Kasernenpforte beginnt das Königreich. Jemand hat das Gatter offen gelassen. Sowas hätte es bei Erich nicht gegeben. Wenn Peter sich TooManyItems runterlädt, könnte man das übrigens bunter gestalten.

Pförtnerhaus 3

Keiner da. Die Kastanien werden demnächst in der Königlichen Kastanienmännchen-Manufaktur zu Kastanienmännchen weiterverarbeitet.

Heuweg 5

Der Verfassungsschutz ist beunruhigt: Durch diese Tür passt kein Trojanisches Pferd.

Reichstechnologiezentrum

Im Reichstechnologiezentrum forschen Sonderschulabsolventen an Wasserautos, Reichsflugscheiben und der Formel für die roten M&Ms.

Reformationszentrum 2

Die Fenster sind mit Artikeln der BILDzeitung verklebt. Dahinter finden die Orgien statt.

Besucher 1

Auf dem Weg zum Kindergeburtstag sind der Clown und das Pony wohl aufgehalten worden. Die geladenen Gäste warten.

Peter Pinocchio FindingMickey.com

Karma Singh und Peter I. (rechts) vor der Königlichen Reichsbank. (Foto: FindingMickey)

 

Peter 1

Imperator Fiduziar Peter I. verspricht die Sicherheit aller Einlagen der Königlichen Reichsbank.

Philosohieraptor Reichsbank

Neue Kampagne der Reichsbank: Interessenten werden auf der Meta-Ebene angesprochen.

 

Nach der Auswertung der Forensiker wird unser Sonnenstaatland-Menschenrechtskommissar berichten. Bis bald!




Hausdurchsuchung bei “König” Peter

Fitzek Razzia mdr exakt 16.7.14

Der MDR strahlte gestern (16.7.14) einen Beitrag über die Beschlagnahmung des Flügels im Magazin “exakt” aus.
Hunderte glaubten an Peter Fitzeks Staat im Staat, investierten ihr Geld ins “Königreich Deutschland”. Die Transaktionen für diese Parallelwelt waren illegal. Fitzek ist’s egal.

Aktuelle Diskussion zum Thema: http://forum.sonnenstaatland.com/index.php/topic,478.0.html

Video auf mdr.de (mit Transkript): http://www.mdr.de/exakt/fitzek110.html




Elysium KRD – Trailer

Elysium KRD

Das Jahr 2020: Die Erde ist verwüstet und die Elite der Menschen hat sich ins KRD (Königreich Deutschland) unter altruistischer Leitung des gerechten Führers Peter Fitzek zurückgezogen. Pöbel und Mutanten haben sich unter dem Decknamen BaFin zusammengeschlossen und planen ins Königreich einzudringen. Wird es Peter gelingen die Schergen zu besiegen? Erfahre es im Herbst in einem Kino in deiner Nähe!